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KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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Academic year: 2021

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MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 5. SONDERNUMMER

Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 5.11.2003 3.b Stück

CURRICULUM

UNIVERSITÄTSLEHRGANG KOMMUNALDOLMETSCHEN

am Institut für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz

Stand: Juni 2003

Lehrgangsleitung: Institut für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft, Karl-Franzens-Universität Graz

Sekretariat: Merangasse 70/I, 8010 Graz, Tel.: 0043-(0)316-380-2666

1 Ausgangslage

Manche Versorgungsleistungen im sozialen, medizinischen und therapeutischen Bereich sind nicht für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich. Obwohl in demokratischen, multilingualen Gesellschaften sozi- ale und kommunale Einrichtungen verpflichtet sind, allen KlientInnen gleichwertige Betreuungsleistun- gen anzubieten, zählen MigrantInnen häufig zu jenen sozialen Randgruppen, denen aufgrund von Sprachbarrieren keine adäquate Betreuung geboten werden kann. Professionelle und verantwor- tungsbewusste Kommunikation mit anderssprachigen KlientInnen kann mit Hilfe von geschulten Dol- metscherInnen effizienter gestaltet werden und zu einer Steigerung der Kosteneffizienz beitragen.

Gespräche, die mit kompetenten DolmetscherInnen geführt werden, können unnötige und kostspielige Folgegespräche und Folgeuntersuchungen aufgrund von Fehlentscheidungen oder Fehldiagnosen vermeiden helfen.

2 Ausbildungsziele

Der Lehrgang soll die TeilnehmerInnen befähigen, als DolmetscherInnen in kommunalen, sozialen, medizinischen und therapeutischen Einrichtungen tätig zu sein („KommunaldolmetscherInnen“). Sie sollen das notwendige kommunikationspsychologische Wissen erwerben, um in einer Vielzahl von Bereichen des kommunalen und sozialen Lebens in gedolmetschten Interaktionen professionell zu agieren und den Gesprächsparteien so eine faire und effiziente Kommunikation zu ermöglichen.

Die TeilnehmerInnen sollen außerdem ein entsprechendes Wissen über verschiedene Fachgebiete und deren relevante Terminologie erwerben. Zu diesem Zweck sollen die TeilnehmerInnen auch ein Praktikum bei einer sozialen, kommunalen, medizinischen oder therapeutischen Einrichtung absolvie- ren.

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Sie sollen außerdem Kenntnisse über interkulturelle Kommunikationsprobleme und kulturspezifische Verhaltensweisen erwerben, um kulturspezifische Unterschiede zwischen den Gesprächsparteien erkennen und nötigenfalls Erklärungen zu kulturell bedingten Verhaltens- und Ausdrucksweisen anbie- ten zu können.

Die TeilnehmerInnen sollen weiters Kenntnisse über spezifische Rollenanforderungen an Dolmetsche- rInnen und grundlegende berufsethische Anforderungen erlangen. Sie sollen auch ein entsprechen- des Wissen über den Umgang mit Rollenkonflikten, Krisensituationen und Störungen der Kommunika- tion erwerben.

Sie sollen außerdem die für unterschiedliche Situationen erforderlichen Dolmetschtechniken adäquat anzuwenden lernen und darüber hinaus auch Grundkenntnisse der Notizentechnik erwerben.

Der Lehrgang bietet keine Sprachausbildung und grundsätzlich keine sprachenpaarspezifische Aus- bildung, sondern versucht auf einer sprachübergreifenden Ebene für verschiedene Sprachgruppen das nötige Handlungswissen für diesen spezifischen Bereich zu vermitteln. Lediglich bei den Dol- metschübungen ist eine sprachenpaarspezifische Schulung vorgesehen.

3 TeilnehmerInnen und Teilnahmevoraussetzungen 3.1 Zielgruppen

Der Universitätslehrgang ist konzipiert für nichtprofessionelle LaiendolmetscherInnen, die bereits in diesem Bereich tätig sind, für professionelle DolmetscherInnen, die spezifische Kenntnisse für diesen Bereich er- werben wollen, für Studierende des Instituts für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft bzw. Studierende anderer DolmetscherInnenausbildungseinrichtungen, die eine Zusatzqualifikation erwer- ben möchten, und für MitarbeiterInnen von sozialen, kommunalen, medizinischen und therapeutischen Insti- tutionen, die spezifisches Wissen über den Umgang mit DolmetscherInnen und das Verhalten in gedol- metschten Interaktionen erwerben möchten.

3.2 Zulassungsvoraussetzungen

Der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache ist durch Ablegung einer kommissionellen Sprachbeherrschungs- und Eignungsprüfung zu erbringen.

Die TeilnehmerInnen müssen außerdem den Abschluss einer höheren Schule (Matura oder gleichwer- tige Qualifikation) nachweisen.

3.3 Anrechnungsbestimmungen

Professionellen DolmetscherInnen und Studierenden von DolmetscherInnenausbildungseinrichtungen kann die Absolvierung der Lehreinheiten zu den Dolmetschtechniken bzw. zur Notizentechnik nach Vorlage ent- sprechender Diplomprüfungszeugnisse bzw. Lehrveranstaltungszeugnisse erlassen werden.

3.4 TeilnehmerInnenzahl

Es müssen mindestens 10 TeilnehmerInnen an dem Lehrgang teilnehmen, damit dieser kostendeckend abgehalten werden kann.

3.5 Teilnahmegebühr

Die TeilnehmerInnen zahlen pro Semester eine Teilnahmegebühr von 150 Euro.

Schriftliche Lehrgangsvereinbarung

Nach positiv bestandener Sprachbeherrschungsprüfung und Absolvierung des verpflichtenden Beratungs- gesprächs wird mit den LehrgangsteilnehmerInnen eine schriftliche Lehrgangsvereinbarung abgeschlossen, in der die Teilnahme und die Teilnahmevoraussetzungen der TeilnehmerInnen festgehalten werden. Diese Vereinbarung ist von den TeilnehmerInnen und dem Lehrgangsleiter bzw. der Lehrgangsleiterin zu unter- zeichnen.

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4 Lehrende 4.1 Lehrbeauftragte

Als Lehrende werden ExpertInnen von sozialen, kommunalen, medizinischen und therapeutischen Einrichtungen sowie MitarbeiterInnen von Übersetzer- und DolmetscherInnenausbildungs- einrichtungen beauftragt.

Mit den Lehrbeauftragten wird ein Vertrag über die zu erbringende Unterrichts- und Betreuungsleis- tung abgeschlossen. Die Unterrichtsbefugnis wird auf Antrag des Instituts für Theoretische und Ange- wandte Translationswissenschaft vom Rektor erteilt.

4.2 TutorInnen

Zur Unterstützung der Lehrenden werden TutorInnen beauftragt, die die TeilnehmerInnen besonders betreuen. Die TutorInnen werden aus Angehörigen bzw. höhersemestrigen Studierenden des Instituts für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft rekrutiert. Ihre Aufgabe ist es, die Teil- nehmerInnen in ihrem autonomen Lernprozess zu unterstützen und zu begleiten.

5 Dauer und Gliederung des Lehrganges 5.1 Gesamtstundenzahl

Der Lehrgang dauert 4 Semester und umfasst insgesamt 30 Semesterstunden. Diese Stundenanzahl wird auf verschiedene Module aufgeteilt. Für die Absolvierung der Module und des Praktikums sowie die Abschlussarbeit werden insgesamt 60 ECTS-Anrechnungspunkte vergeben.

5.2 Vorbereitungs- und Informationsphase

Der Lehrgang beginnt mit einer Informationsveranstaltung vor Beginn des Lehrganges. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Ziele, die Organisation und der Ablauf des Lehrganges vorgestellt.

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist nicht verpflichtend. Die Informationen können auch der Homepage des Instituts für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft (ITAT) entnommen werden.

5.3 Sprachbeherrschungsprüfung und Beratungsgespräch

Nach der Informationsveranstaltung finden am ITAT vor Beginn des Lehrganges eine Sprachbeherr- schungsprüfung und ein verpflichtendes Beratungsgespräch statt.

5.3.1 Prüfungsteile der Sprachbeherrschungsprüfung

Die Prüfung besteht aus einer Sprachprüfung in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich). Die Prüfung wird kommissionell abgehalten. Der Prüfungssenat setzt sich aus der wissenschaftlichen Leitung und Lehrenden des Lehrganges zusammen. Die Entscheidung zur Zulassung zum Lehrgang muss einstimmig gefällt werden.

5.3.2 Verpflichtendes Beratungsgespräch

Die TeilnehmerInnen müssen nach positiver Absolvierung der Sprachbeherrschungsprüfung an einem verpflichtenden Beratungsgespräch teilnehmen. Das Beratungsgespräch wird von der wissenschaftli- chen Leitung und Lehrenden der Lehrganges abgehalten.

Wird im Beratungsgespräch eine mangelnde Eignung für die Teilnahme an dem Lehrgang festgestellt, wird dies den BewerberInnen mitgeteilt. Eine im Beratungsgespräch festgestellte mangelnde Eignung stellt allerdings keinen Grund für eine Nichtzulassung zum Lehrgang dar.

5.4 Lehrveranstaltungen

Alle Lehrveranstaltungen sind prüfungsrelevant. Sie sind auf Module aufgeteilt, die wie folgt struktu- riert sind:

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Modul Lehrveranstaltungen SWS ECTS- Punkte

Translationswissenschaftliche Grundlagen:

Rollenbilder und Normen, SE. 2 4

Psychosoziale Bedingtheit der Dolmet-

scherInnen, SE. 2 4

Modul Ethik (6 Wst.)

Kultur und Interkulturalität, SE. 2 4

Notizentechnik, VO. 1 2

Flüsterdolmetschen &

Konsekutivdolmetschen, K. 7 21

Gedächtnistraining, K. 1 2

Techniken des Wissenserwerbs, VO. 1 2

Recherchiertechniken, VO. 1 2

Modul

Dolmetschtechnik/Notiztechnik & Wis- senserwerb (12 Wst.)

Wissensmanagement, VO. 1 2

Arbeitsfeld Familie/Soziales, K. 0,5 1

Arbeitsfeld Arbeit, K. 0,5 1

Arbeitsfeld Schule, K. 0,5 1

Arbeitsfeld Ämter & Behörden, K. 1 2 Arbeitsfeld Polizei & Asylamt, K. 1 2 Modul

Alltagsleben/Arbeit/Schule/Behörden (4,5 Wst.)

Dolmetschtätigkeit im Beratungskontext, K. 1 2 Arbeitsfeld Gesundheitssystem

(Schwerpunkt Somatik), K. 2,5 5

Modul

Medizin & Psychotherapie/Psychiatrie

(5 Wst.) Arbeitsfeld Gesundheitssystem

(Schwerpunkt Psychisches), K.

2,5 5

Praktikum 2 4

Abschlussarbeit 0,5 1

Wochenstunden/ECTS-Punkte gesamt 30 60

5.6 Praktikum

Die TeilnehmerInnen absolvieren ein verpflichtendes Praktikum im Ausmaß von 2 Wochenstunden (4 ECTS-Punkte). Das Praktikum kann bei Einrichtungen und Institutionen im sozialen, kommunalen, medizinischen und therapeutischen Bereich absolviert werden. Die betreffenden Organisationen stel- len den TeilnehmerInnen einen Nachweis über die Absolvierung des Praktikums aus.

6 Prüfungsordnung

Für den positiven Abschluss des Universitätslehrganges müssen alle prüfungsrelevanten Lehrveran- staltungen besucht werden. Alle Lehrveranstaltungen sind prüfungsrelevant. Fehlzeiten müssen durch entsprechende zusätzliche Leistungen kompensiert werden.

Die TeilnehmerInnen müssen außerdem eine mündliche Abschlussprüfung positiv absolvieren und eine Abschlussarbeit vorlegen.

6.1 Abschlussprüfung

Die TeilnehmerInnen absolvieren nach Besuch aller vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen eine Ab- schlussprüfung. Die Prüfung wird mündlich als kommissionelle Prüfung abgehalten.

6.2 Abschlussarbeit

Die LehrgangsteilnehmerInnen müssen eine schriftliche Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 30 Seiten (1 ECTS-Punkt) zu einem Thema ihrer Wahl vorlegen. Das Thema muss in Zusammenhang mit den in einem der Module behandelten Lehrinhalte stehen. Die Abschlussarbeit wird von den ent- sprechenden Lehrenden bzw. der Lehrgangsleitung begutachtet. Für den positiven Abschluss des Universitätslehrganges muss die Arbeit positiv begutachtet werden.

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7 Bezeichnung der AbsolventInnen

AbsolventInnen des Lehrganges sind nach positiver Absolvierung aller vorgeschriebenen Prüfungen berechtigt, die Bezeichnung „Akademisch geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Dolmetschen im kommu- nalen, sozialen und medizinischen Bereich“ zu führen.

8 Evaluierung

Der Universitätslehrgang wird in einem dreistufigen Verfahren einer internen und externen Evaluie- rung unterzogen. Diese Evaluierung erfolgt in Absprache mit dem vom Zentrum für Weiterbildung der Karl-Franzens-Universität Graz erstellten Konzept für die Evaluierung von Universitätslehrgängen.

9 Kosten des Lehrganges

Die Gesamtkosten des Universitätslehrganges setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den sonstigen Aufwendungen für die Leitung, Organisation, Infrastruktur etc. zusammen. Diese Geldmittel werden aus den Teilnahmegebühren und aus Drittmitteln aufgebracht. Der Universität er- wachsen keine Kosten. Falls die TeilnehmerInnengebühren bzw. Drittmittel in der erforderlichen Höhe nicht aufgebracht werden können, findet der Lehrgang nicht statt.

(Kostenkalkulation siehe Anhang)

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KOSTENKALKULATION: Universitätslehrgang Kommunaldolmetschen (Laufzeit 4 Semester; Stand: Juni 2003)

Einnahmen

Einnahmen Betrag TeilnehmerInnengebühren: 150 EUR/Semester,

Laufzeit 4 Semester, 10 TN 6.000,-

GESAMT 6.000,-

Ausgaben

(In Anlehnung an Universitätslehrgang „Fremdsprachenunterricht in der Erwachsenenbildung“ und Universitätslehrgang „Translationsmethodik und -didaktik Albanisch/Deutsch“)

ULG = Universitätslehrgang Kommunaldolmetschen

Lehre Semesterwochenstunden Betrag in Euro Gesamt in Euro

Lehre ULG Gesamt 44 52.584,40- 52.585,-

Mitarbeiter/innen (Verwaltung), Vertragslaufzeit 4 Semester 12.775,-

Lehrgangsleitung --- 1 Tutor (1stündiges Tutorium) Vertragslaufzeit 4 Semester 1.225,-

Kosten Steuerberatung, Vertragserrichtung, Buchhaltung 5.000,- Kursmaterialien (Skripten, Handouts, Kopien) 3.000,-

Telefonkosten, Porti, Büromaterialien 3.000,-

Kostenersatz an die Karl-Franzens-Universität 2.800,-

GESAMTKOSTEN 80.385,- Gesamtförderbedarf

Gesamtförderbedarf: 80.385,-,-

Über Einnahmen abgedeckt: 6.000,-

Förderbedarf nach Abzug der Einnahmen: 74.385,-

Druck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz

Referenzen

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