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KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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Academic year: 2021

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MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 4. SONDERNUMMER

Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 5.11.2003 3.a Stück

Universitätslehrgang

„Translationsmethodik und -didaktik (Albanisch/Deutsch)“

am Institut für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft in Kooperation mit dem Institut für Germanistik

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Lehrgangsleitung und Sekretariat: Institut für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft Adresse: Merangasse 70/I, 8010 Graz, Tel. 0043-(0)316-380-2666, Fax.: 0043-(0)316-9785380

1 Zum Lehrgang für Albanisch

An der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität wird am Institut für Theoreti- sche und Angewandte Translationswissenschaft (ITAT) in Kooperation mit dem Institut für Germanistik ein Universitätslehrgang (§ 23 UniStG) für „Translationsmethodik und -didaktik (Albanisch/Deutsch)“

eingerichtet.

2 Ausbildungsziele

Ziel des Universitätslehrganges ist die Ausbildung von AbsolventInnen philologischer Studienrichtun- gen, die beim Aufbau einer Übersetzer- und Dolmetscherausbildung in Albanien mitwirken und in wei- terer Folge als Lehrende an diesem Ausbildungsprogramm und/oder im Studium Übersetzen und Dolmetschen in der neu eingerichteten Sprachrichtung Albanisch am ITAT in Graz zum Einsatz kom- men.

Im Laufe des Lehrgangs sollen die TeilnehmerInnen translatologische und translatorische sowie me- thodische und didaktische Kompetenzen erwerben. Dadurch soll eine qualitativ hochwertige Ausbil- dung von TranslatorInnen in Albanien bzw. in der Sprachrichtung Albanisch in Österreich gewährleis- tet werden.

3 Lehrgangsleitung

Der Universitätslehrgang wird vom Lehrgangsleiter bzw. der Lehrgangsleiterin geleitet. Als Lehrgangs- leiterIn ist vom Fakultätskollegium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät ein/e hierfür wissenschaft- lich und organisatorisch qualifizierte/r MitarbeiterIn zu bestellen.

Der Lehrgangsleiter bzw. die Lehrgangsleiterin entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitäts- lehrganges, soweit die Entscheidung nicht anderen Organen obliegt.

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4 TeilnehmerInnen und Teilnahmevoraussetzungen 4.1 Zielgruppen

Der Lehrgang richtet sich an AbsolventInnen philologischer Studienrichtungen mit sehr guten Alba- nisch- und Deutschkenntnissen.

4.2 Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze.

Die Höchstzahl der Studienplätze wird von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisato- rischen Gesichtspunkten festgelegt.

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach einer Sprachbeherrschungsprüfung und einem Bera- tungsgespräch. Die Reihung erfolgt aufgrund der Qualifikation.

Die TeilnehmerInnen sind an der Karl-Franzens-Universität für den Lehrgang inskribiert und werden von der Lehrgangsleitung bei Bewerbungen um nationale und internationale Stipendien unterstützt.

4.3 TeilnehmerInnenzahl

Es müssen mindestens 5 TeilnehmerInnen an dem Lehrgang teilnehmen, damit dieser kostendeckend abgehalten werden kann.

4.4 Teilnahmegebühr

Die TeilnehmerInnen zahlen pro Semester eine Teilnahmegebühr von 200 Euro. Diese Gebühr ist bei Bedarf nach wirtschaftlichen Kriterien neu festzulegen.

Wird die Teilnahme am Lehrgang oder an einzelnen Lehrveranstaltungen abgebrochen, wird die Teil- nahmegebühr nicht rückerstattet.

Die Einschreibung für den Lehrgang wird erst mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr definitiv.

4.5 Schriftliche Lehrgangsvereinbarung

Nach positiv bestandener Sprachbeherrschungsprüfung und Absolvierung des verpflichtenden Bera- tungsgesprächs wird mit den LehrgangsteilnehmerInnen eine schriftliche Lehrgangsvereinbarung ab- geschlossen, in der die Teilnahme und die Teilnahmevoraussetzungen festgehalten werden. Diese Vereinbarung ist von den TeilnehmerInnen und dem Lehrgangsleiter bzw. der Lehrgangsleiterin zu unterzeichnen.

5 Lehrende 5.1 Lehrbeauftragte

Die Lehrbeauftragten rekrutieren sich schwerpunktmäßig aus Angehörigen der Universität Graz bzw.

Angehörigen anderer österreichischer oder albanischer Universitäten.

Die Vertragspflichten der Lehrenden umfassen u. a. die Abhaltung der Lehrveranstaltungen in deut- scher oder albanischer Sprache, die Bereitstellung von Arbeitsunterlagen zur Lehrveranstaltung, die Betreuung der Studierenden in fachlichen Fragen und die Beurteilung der Leistung der Studierenden.

Mit den Lehrbeauftragten wird ein Vertrag über die zu erbringende Unterrichts- und Betreuungsleis- tung abgeschlossen. Die Unterrichtsbefugnis wird auf Antrag des ITAT vom Rektor/von der Rektorin erteilt.

5.2 TutorInnen

Zur Unterstützung der TeilnehmerInnen werden TutorInnen eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, die Teil- nehmerInnen beim autonomen Lernen zu beraten, zu unterstützen und zusätzliches Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen.

6 Dauer und Gliederung des Lehrganges 6.1 Gesamtstundenzahl

Der Lehrgang dauert 3 Semester, umfasst insgesamt 42 Semesterwochenstunden und wird in den Räumlichkeiten der Karl-Franzens-Universität abgehalten. Es werden insgesamt 60 ECTS- Anrechnungspunkte vergeben.

Der Lehrgang wird als Präsenzstudium angeboten. Die Lehrgangssprachen sind Deutsch und Alba- nisch.

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Der Lehrgang beginnt mit Anfang des Sommersemesters 2004 und endet mit Ende des Sommerse- mesters 2005.

6.2 Vorbereitungs- und Informationsphase

Der Lehrgang beginnt mit einer Informationsveranstaltung vor Beginn des Lehrgangs. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Ziele, die Organisation und der Ablauf des Lehrgangs vorgestellt. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist nicht verpflichtend. Die Informationen können auch der Homepage des ITAT entnommen werden.

6.3 Sprachbeherrschungsprüfung und Beratungsgespräch

Vor Beginn des Lehrgangs finden eine Sprachbeherrschungsprüfung in den Sprachen Deutsch und Albanisch und ein verpflichtendes Beratungsgespräch statt.

6.4 Verpflichtendes Beratungsgespräch

Die TeilnehmerInnen müssen nach positiver Absolvierung der Sprachbeherrschungsprüfung an einem verpflichtenden Beratungsgespräch teilnehmen.

Wird im Beratungsgespräch eine mangelnde Eignung für die Teilnahme an dem Lehrgang festgestellt, wird dies den BewerberInnen mitgeteilt.

6.5 Lehrveranstaltungen

Im Rahmen des Lehrganges sind die unten angeführten Pflichtfächer zu absolvieren. Alle Lehrveran- staltungen sind prüfungsrelevant.

Lehrveranstaltungen Wochenstunden ECTS-Punkte

Einführung in die Soziolinguistik und Sprachplanung, VO. 2 4

Einführung in die Fremdsprachendidaktik, VO. 2 4

Einführung in die Translationsdidaktik, SE. 2 4

Transkulturelle Kompetenz (spezifisch für AlbanerInnen),

SE. 1 2

Deutsch als Fremdsprache (DAF), K. 3 6

Textanalyse (Albanisch), K. 1 2

Textanalyse (Deutsch), K. 2 4

Translatorische Basiskompetenz (Albanisch/Deutsch), K. 8 16

Übersetzerausbildung, K. 12 24

Dolmetscherausbildung, K. 9 18

Abschlussarbeit 0,5 1

Summe: 42 85

Den LehrgangsteilnehmerInnen wird dringend empfohlen folgende Lehrveranstaltungen aus dem Re- gelstudium am ITAT zusätzlich zu absolvieren:

Lehrveranstaltung aus dem Regelstudium am ITAT Wochenstunden ECTS-Punkte

Grundlagen der Translationswissenschaft, VO. 2 4

Terminologiemanagement, VO. 2 4

Transkulturelle Kommunikation, VO. 2 4

Allgemeine Berufskunde für Translatorinnen/Translatoren, VO.

1 2

Die Überprüfung der Lehrinhalte der Lehrveranstaltungen aus dem Regelstudium kann kumulativ durch Vorlegen der positiven Lehrveranstaltungszeugnisse oder in Form einer kommissionellen Ab- schlussprüfung erfolgen. Spätestens bis Abschluss des Lehrganges muss der Nachweis über die Ab- solvierung dieser Lehrveranstaltungen erbracht bzw. die Abschlussprüfung absolviert worden sein.

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6.6 Semesterübersicht

SS 04 WS 04/05 SS05

Einführung in die Soziolinguistik und Sprachplanung, VO. (2 Wst.) Einführung in die Fremdsprachendi- daktik, VO. (2 Wst.)

Textanalyse Deutsch, K. (2 Wst.) Textanalyse Albanisch, K. (1 Wst.) Translatorische Basiskompetenz Albanisch/Deutsch, K. (4 Wst.) Deutsch als Fremdsprache (DAF), K.

(3 Wst.)

Transkulturelle Kompetenz (spezi- fisch für AlbanerInnen), SE. (1 Wst.)

Einführung in die Translationsdi- daktik, SE. (2 Wst.)

Translatorische Basiskompetenz Albanisch/Deutsch, K. (4 Wst.) Übersetzerausbildung, K. (6 Wst.)

Dolmetscherausbildung, K. (3 Wst.)

Übersetzerausbildung, K. (6 Wst.)

Dolmetscherausbildung, K. (6 Wst.)

Abschlussarbeit

Grundlagen der Translationswissen- schaft, VO. (2 Wst.)

Transkulturelle Kommunikation, VO.

(2 Wst.)

Allgemeine Berufskunde für Translatorinnen/Translatoren, VO. (1 Wst.)

Terminologiemanagement, VO.

(2 Wst.)

7 Prüfungsordnung

Für den positiven Abschluss des Universitätslehrganges müssen alle prüfungsrelevanten Lehrveran- staltungen positiv absolviert werden. Alle Lehrveranstaltungen sind prüfungsrelevant. Die Überprüfung der einzelnen Lehrinhalte erfolgt auf verschiedene, von den Lehrbeauftragten vorab bekannt gegebe- ne Weise.

Die TeilnehmerInnen müssen außerdem eine mündliche Abschlussprüfung positiv absolvieren und eine Abschlussarbeit (1 ECTS-Punkt) vorlegen.

7.1 Abschlussprüfung

Die TeilnehmerInnen absolvieren nach Besuch aller vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen eine Ab- schlussprüfung. Die Prüfung wird mündlich als kommissionelle Prüfung abgehalten.

7.2 Abschlussarbeit

Die LehrgangsteilnehmerInnen müssen eine schriftliche Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 30 Seiten zu einem Thema ihrer Wahl vorlegen. Das Thema muss in Zusammenhang mit einem in den Lehrveranstaltungen behandelten Lehrinhalt stehen. Die Abschlussarbeit wird von den entspre- chenden Lehrenden bzw. der Lehrgangsleitung begutachtet. Für den positiven Abschluss des Univer- sitätslehrganges muss die Arbeit positiv begutachtet werden.

7.3 Lehrgangsabschlusszeugnis

Die TeilnehmerInnen erhalten ein Lehrgangsabschlusszeugnis. Das Zeugnis enthält eine Auflistung aller absolvierten Lehrveranstaltungen mit Noten, die Beurteilung der Abschlussprüfung und der Ab- schlussarbeit sowie eine Gesamtnote.

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8 Bezeichnung der AbsolventInnen

AbsolventInnen des Lehrganges sind nach positiver Absolvierung aller vorgeschriebenen Prüfungen berechtigt, die Bezeichnung „Akademisch geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Translationsmethodik und

-didaktik“ zu führen.

9 Evaluierung

Der Universitätslehrgang wird in einem dreistufigen Verfahren einer internen und externen Evaluie- rung unterzogen. Diese Evaluierung erfolgt im Einklang mit dem vom Zentrum für Weiterbildung der KFUG erstellten Konzept für die Evaluierung von Universitätslehrgängen.

10 Kosten des Lehrganges

Die Gesamtkosten des Universitätslehrganges setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den sonstigen Aufwendungen für die Leitung, Organisation, Infrastruktur etc. zusammen. Diese Geldmittel werden über den Zukunftsfonds des Landes Steiermark bereit gestellt. Die Gesamtkosten dürfen nicht höher als 145.000 Euro sein.

Kostenkalkulation siehe Anhang

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Kostenkalkulation

ULG „TRANSLATIONSMETHODIK UND DIDAKTIK (ALBANISCH-DEUTSCH)

ULG = Hochschullehrgang „Translationsmethodik und -didaktik (Albanisch/Deutsch)“

LG = reguläres Zusatz-Studienangebot im Lehrgang Albanisch lt. Studienplan

Betrag = Stunden x Kosten pro Stunde/Semester (1.195,10 EUR nach UniAbgG § 2 Abs. 2 Zif. 1) BJ = Umrechnungsschlüssel für Budgetjahr

Budgetjahr 2004

Lehre Stunden Betrag BJ Gesamt

ULG SS 2004 15 17.926,50 1 17.926,50

ULG WS 2004/05 15 17.925,50 2/3 11.950,34

LG WS 2004/05 10 11.951,00 2/3 7.967,34

Lehre gesamt 37.844,18

Kosten Administration/Buchhaltung ULG (2/3) 13.333,34

Reisekosten, Aufenthaltskosten ULG (1) 3.000

Kosten Material, Bücher (2/3) 3.253,46

GESAMTKOSTEN 2004 57.430,98

Budgetjahr 2005

Lehre Stunden Betrag BJ Gesamt

ULG WS 2004/05 15 17.926,59 1/3 5.975,50

LG WS 2004/05 10 11.951,00 1/3 3.983,67

ULG SS 2005 12 14.341,20 1 14.341,20

LG SS 2005 10 11.951,00 1 11.951,00

LG WS 2005/06 18 21.511,80 2/3 14.341,20

Lehre gesamt 50.592,57

Kosten Administration/Buchhaltung ULG (1/3) 6.666.67

Kosten Material, Bücher (1/3) 1.626,73

GESAMTKOSTEN 2005 58.885,97

Budgetjahr 2006

Lehre Stunden Betrag BJ Gesamt

LG WS 2005/06 18 21.511,80 1/3 7.170,60

LG SS 2006 18 21.511,80 1 21.511,80

Lehre gesamt 28.682,40

GESAMTKOSTEN 2006 28.682,40

GESAMTKOSTEN über die Jahre 2004, 2005 und 2006 144.999,35

Kosten gerundet 145.000

Druck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität

Referenzen

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