VII
Inhalt
Erster Teil: Einführung . . . 1
A.
Aktualität und Notwendigkeit der Untersuchung . . . 1
B.
Gang der Untersuchung . . . 5
I.
Einführung in die kommunale Selbstverwaltung und kommunale Spitzenverbänden . . . 5
II. Systematisierung der kommunalen Spitzenverbände . . . 5
III. Strafbarkeitsrisiken . . . 5
IV. Neue Ansätze . . . 6
V.
Vermeidung von Straftaten . . . 7
Zweiter Teil: Systematisierung der kommunalen Spitzenverbände für strafrechtliche Zwecke . . . 9
A.
Einführung in die kommunale Selbstverwaltung und kommunale Spitzenverbände . . . 9
I.
Kommunale Selbstverwaltung . . . 9
1. Der Begriff Kommune . . . 9
2. Kommunale Selbstverwaltung . . . 10
II. Kommunale Spitzenverbände als Garanten der kommunalen Selbstverwaltung . . . 11
B.
Rechtsform . . . 14
I.
Eingetragener Verein . . . 14
II. Nicht-eingetragener Verein . . . 15
III. Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn . . . 16
IV. Wirtschaftlicher Verein? . . . 17
C. Organe und Beschäftigte . . . 20
I.
Vereinsstruktur . . . 20
1. Vorstand, § 26 BGB . . . 21
a. Bundesverbände . . . 21
b. Baden-Württemberg . . . 21
c. Brandenburg . . . 22
d. Hessen . . . 22
e. Mecklenburg-Vorpommern. . . 22
f. Niedersachsen . . . 22
g. Nordrhein-Westfalen . . . 23
h. Rheinland-Pfalz . . . 23
VIII
i. Saarland . . . 23
j. Sachsen . . . 23
k. Sachsen-Anhalt . . . 23
l. Schleswig-Holstein . . . 24
m.Thüringen . . . 24
2. Mitgliederversammlung, § 32 BGB . . . 24
a. Bundesverbände . . . 25
b. Baden-Württemberg . . . 25
c. Brandenburg . . . 25
d. Hessen . . . 25
e. Mecklenburg-Vorpommern . . . 25
f. Niedersachsen . . . 26
g. Nordrhein-Westfalen . . . 26
h. Rheinland-Pfalz . . . 26
i. Saarland . . . 26
j. Sachsen . . . 26
k. Sachsen-Anhalt . . . 27
l. Schleswig-Holstein . . . 27
m.Thüringen . . . 27
II. Vereinheitlichung der weiteren Organe und Beschäftigten bei Vereinsstruktur . . . 27
1. Hauptausschuss / Landesvorstand / Landesausschuss / Erweiterter Vorstand / Landrätekonferenz / Kreisvorstandskonferenz . . . 27
a. Bundesverbände . . . 28
b. Baden-Württemberg . . . 28
c. Brandenburg . . . 28
d. Hessen . . . 29
e. Mecklenburg-Vorpommern . . . 29
f. Niedersachsen . . . 29
g. Nordrhein-Westfalen . . . 29
h. Rheinland-Pfalz . . . 29
i. Saarland . . . 30
j. Sachsen . . . 30
k. Sachsen-Anhalt . . . 30
IX
l. Schleswig-Holstein . . . 30
m.Thüringen . . . 30
2. Vorstand / Präsidium / Landesausschuss / Geschäftsführender Vorstand . . . 30
a. Bundesverbände . . . 31
b. Baden-Württemberg . . . 31
c. Brandenburg . . . 32
d. Hessen . . . 32
e. Mecklenburg-Vorpommern. . . 32
f. Niedersachsen . . . 32
g. Nordrhein-Westfalen . . . 32
h. Rheinland-Pfalz . . . 33
i. Saarland . . . 33
j. Sachsen . . . 33
k. Sachsen-Anhalt . . . 33
l. Schleswig-Holstein . . . 33
m.Thüringen . . . 34
3. Vorsitzender / Präsident / Landesvorsitzender . . . 34
a. Bundesverbände . . . 34
b. Baden-Württemberg . . . 34
c. Brandenburg . . . 34
d. Hessen . . . 35
e. Mecklenburg-Vorpommern. . . 35
f. Niedersachsen . . . 35
g. Nordrhein-Westfalen . . . 35
h. Rheinland-Pfalz . . . 35
i. Saarland . . . 35
j. Sachsen . . . 36
k. Sachsen-Anhalt . . . 36
l. Schleswig-Holstein . . . 36
m.Thüringen . . . 36
4. Geschäftsführer / Hauptgeschäftsführer / (geschäftsführender) Direktor / geschäftsführendes Vorstandsmitglied . . . 36
a. Bundesverbände . . . 37
X
b. Baden-Württemberg . . . 37
c. Brandenburg . . . 38
d. Hessen . . . 38
e. Mecklenburg-Vorpommern . . . 39
f. Niedersachsen . . . 39
g. Nordrhein-Westfalen . . . 40
h. Rheinland-Pfalz . . . 40
i. Saarland . . . 41
j. Sachsen . . . 41
k. Sachsen-Anhalt . . . 42
l. Schleswig-Holstein . . . 42
m.Thüringen . . . 43
n. Zusammenfassende Übersicht aus vereinsrechtlicher Sicht . . . 43
5. Fachausschüsse und Unterausschüsse . . . 44
6. Referenten des Verbandes ohne Organeigenschaft . . . 44
III. Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn (Bayern) . . . 44
1. Mitgliederversammlung . . . 45
2. Hauptausschuss . . . 45
3. Präsident . . . 46
4. Präsidium . . . 46
5. Geschäftsführer . . . 46
6. Referenten . . . 47
7. Vertretungsbefugnis . . . 47
IV. Gesamtübersicht der zu untersuchenden Organe . . . 48
D. Aufgaben . . . 49
I.
Innere Verbandstätigkeit . . . 49
II. Äußere Verbandstätigkeit . . . 50
1. Normierte Mitwirkungsbefugnisse . . . 50
a. Gesetzgebung und Verordnungserlass . . . 50
b. Sonstige Beteiligungen . . . 51
2. Informelle Tätigkeit . . . 51
E. Verhältnis zu den Mitgliedern . . . 53
F. Finanzierung und Gemeinnützigkeit . . . 54
XI
I.
Finanzierung . . . 54
II. Gemeinnützigkeit . . . 54
1. Allgemein . . . 54
2. Bundesverbände . . . 55
3. Brandenburg . . . 55
4. Hessen . . . 55
5. Mecklenburg-Vorpommern . . . 55
6. Nordrhein-Westfalen . . . 55
7. Rheinland-Pfalz . . . 55
8. Saarland. . . 56
9. Schleswig-Holstein . . . 56
Dritter Teil: Strafbarkeitsrisiken . . . 57
A.
Amtsträger gem. § 11 I Nr. 2 StGB – Anknüpfungspunkt für §§ 331 f. StGB . . . 59
I.
Amtsträger gem. § 11 I Nr. 2 a StGB . . . 59
1. Geschäftsführer . . . 61
a. Bayerischer Gemeindetag . . . 61
b. Bayerischer Städtetag . . . 62
c. Bayerischer Landkreistag . . . 62
d. Zwischenergebnis . . . 62
2. Referenten . . . 63
a. Bayerischer Gemeindetag . . . 63
b. Bayerischer Städtetag . . . 63
c. Bayerischer Landkreistag . . . 64
d. Zwischenergebnis . . . 64
3. Sonstige Organe . . . 64
II. Amtsträger gem. § 11 I Nr. 2 b StGB . . . 65
1. Geschäftsführer . . . 66
a. Bayern . . . 66
b. Außerhalb Bayerns . . . 67
c. Zwischenergebnis . . . 67
2. Referenten . . . 67
a. Bayern . . . 67
XII
b. Außerhalb Bayerns . . . 67
c. Zwischenergebnis. . . 68
3. Sonstige Organe. . . 68
a. Bayern . . . 68
b. Außerhalb Bayerns . . . 69
c. Zwischenergebnis. . . 69
III. Amtsträger gem. § 11 I Nr. 2 c StGB . . . 69
1. Bei einer oder im Auftrag einer Behörde oder eine sonstige Stelle . . . 70
a. Kommunaler Spitzenverband selbst als Behörde oder sonstige Stelle . . . 71
b. Jeweilige Mitgliedskommune als Behörde oder sonstige Stelle, in deren Auftrag der kommunale Spitzenverband agiert . . . 73
c. Zwischenergebnis. . . 74
2. Bestellungsakt . . . 74
3. Nehmen kommunale Spitzenverbände eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahr? . . . 75
4. Zwischenergebnis zu § 11 I Nr. 2 c StGB. . . 81
IV. Ergebnis zu § 11 I Nr. 2 StGB . . . 81
B.
Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter gem. Nr. 4 StGB – Anknüpfungspunkt für § 331 und § 332 StGB . . . 82
I.
§ 11 I Nr. 4 a StGB . . . 82
1. Bei einer Behörde oder sonstige Stelle beschäftigt oder für sie tätig ist . . . 82
2. Aufgaben der öffentlichen Verwaltung . . . 83
3. Auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist (förmliche Verpflichtung) . . . 83
II. § 11 I Nr. 4 b StGB . . . 84
1. Bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluss, Betrieb oder Unternehmen beschäftigt oder für diesen tätig . . . 84
2. Ausführen von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung für eine Behörde oder für eine sonstige Stelle . . . 85
3. Auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist . . . 85
III. Ergebnis zu § 11 I Nr. 4 StGB . . . 85
C. Weitere Merkmale der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit gem. §§ 331 f. StGB . . . 86
I.
Vorteil und Drittvorteil . . . 86
II. „Für die Dienstausübung“ bzw. „als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung“ (Unrechtsvereinbarung) . . . 87
XIII
1. § 331 StGB . . . 87
a. Geschäftsführer und Referenten der bayerischen kommunalen Spitzenverbände . . . 88
b. Sonstige Organe, die von § 11 I Nr. 2 StGB erfasst sind . . . 91
2. § 332 StGB . . . 91
a. Geschäftsführer und Referenten der bayerischen kommunalen Spitzenverbände . . . 92
b. Sonstige Organe . . . 93
3. Ergebnis zur Unrechtsvereinbarung . . . 93
a. § 331 StGB . . . 93
b. § 332 StGB . . . 93
D. Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gem. § 299 I StGB . . . 94
I.
Ist ein kommunaler Spitzenverband ein geschäftlicher Betrieb? . . . 95
II. Angestellter oder Beauftragter . . . 98
1. Angestellter . . . 99
a. Geschäftsführer . . . 100
b. Referenten . . . 100
c. Mitgliederversammlung, Hauptausschuss, Präsidium, Präsident, Vorstand im Sinne des § 26 BGB . . . 101
2. Beauftragter . . . 101
a. Geschäftsführer, Referenten . . . 102
b. Vorstand im Sinne des § 26 BGB . . . 102
c. Präsidium und Präsident . . . 102
d. Mitgliederversammlung . . . 103
e. Hauptausschuss . . . 103
3. Zwischenergebnis zu Angestellter und Beauftragter . . . 103
III. Ist das Handeln des kommunalen Spitzenverbandes ein solches „im geschäftlichen Verkehr“? . . . 104
IV. „Als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung beim Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb“ (Unrechtsvereinbarung) . . . 106
V. Vorteil und Drittvorteil . . . 107
VI. Ergebnis zu § 299 StGB . . . 109
E.
Abgeordnetenbestechung, § 108e I Alt. 1 StGB . . . 110
F. Untreue gem. § 266 I StGB . . . 112
I.
Wen trifft eine Vermögensbetreuungspflicht?. . . 112
1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB. . . 114
XIV
2. Mitgliederversammlung gem. § 32 BGB . . . 114
3. Hauptausschuss . . . 116
4. Präsidium und Präsident . . . 118
5. Geschäftsführer . . . 120
6. Referenten . . . 124
7. Ergebnis zu der Vermögensbetreuungspflicht . . . 124
II. Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten . . . 124
III. Fremdes Vermögen . . . 125
IV. Wann missbraucht ein Organ pflichtwidrig seine Befugnis bzw. verletzt pflichtwidrig seine Pflicht zur Vermögensbetreuung? . . . 125
1. Beurteilungsmaßstab . . . 126
a. Allgemeiner außerstrafrechtlicher Maßstab . . . 126
b. Strafrechtlich relevanter Verstoß . . . 129
2. Pflichtverletzung . . . 130
a. Keine Anwendung der Fallgruppe Haushaltsuntreue . . . 130
b. Anhaltspunkte aus der Satzung für untreuerelevante Handlungen und mögliche Übertragung auf andere Vereine . . . 131
c. Sonstige Verstöße, die von Vermögensbetreuungspflichtigen in kommunalen Spitzenverbänden begangen werden könnten, die nicht in der Satzung zu finden sind . . . 137
V. Möglichkeit eines Einverständnisses bzw. einer Einwilligung . . . 142
1. Eingetragener Verein . . . 143
2. Nicht-eingetragener Verein . . . 144
3. Körperschaften des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn . . . 144
VI. Ergebnis zu § 266 StGB . . . 145
G. Beitragsvorenthaltung, § 266a I, II StGB . . . 146
I.
Arbeitgeber . . . 146
1. Gesetzlicher Vertreter, § 14 I StGB . . . 146
2. Gewillkürter Vertreter, § 14 II StGB . . . 147
II. Beiträge . . . 148
III. Tathandlung . . . 149
1. § 266a I . . . 150
2. § 266a II . . . 150
IV. Ergebnis . . . 150
XV
H. Insolvenzstraftaten . . . 151
I.
§ 283 ff. StGB . . . 151
II. Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit gem. § 15a I 1, IV InsO . . . 151
1. Anwendungsbereich . . . 152
a. Eingetragener Verein. . . 152
b. Nicht-eingetragener Verein . . . 152
c. Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn . . . 153
2. Ergebnis zu § 15a I 1, IV InsO . . . 153
I. Parteiverrat, § 356 StGB . . . 154
I. Anwalt oder anderer Rechtsbeistand . . . 154
1. Beschäftigte . . . 154
a. Rechtsanwalt . . . 154
b. Anderer Rechtsbeistand . . . 155
2. Organe . . . 155
II. Angelegenheit anvertraut . . . 155
III. Ergebnis . . . 156
J.
Strafvorschriften des BDSG, § 44 i.V.m. § 43 II BDSG . . . 157
K. Übersicht Strafbarkeitsrisiken . . . 158
Vierter Teil: Neue Ansätze . . . 161
A.
Amtsträgerbegriff nach § 11 I Nr. 2 a und b StGB . . . 161
I.
§ 11 I Nr. 2 a StGB. . . 161
II. § 11 I Nr. 2 b StGB . . . 165
B. Teleologische Reduktion des Vorteils bzw. Drittvorteils im Rahmen der §§ 331 f. StGB . . . . 167
I. Einschränkungsansätze . . . 167
a. Grundsätzlich kein Drittvorteil, wenn altruistisch gehandelt wird . . . 167
b. Kein Drittvorteil bei altruistischem Handeln, außer der Drittvorteil kommt einer Organisation zugute, welcher der Amtsträger angehört . . . 167
c. Kein Drittvorteil, wenn Empfänger gemeinnützige Ziele verfolgt . . . 168
d. Kein Drittvorteil, wenn der Dienstherr Empfänger ist . . . 168
II. Keine Notwendigkeit einer teleologischen Reduktion . . . 169
C. Bestimmung des Geschäftsinhabers des § 299 StGB. . . 171
D. Teleologische Reduktion des Drittvorteils im Rahmen des § 299 StGB bei Leistung an den Geschäftsinhaber . . . 173
XVI
E. Geschäftlicher Betrieb im Sinne des § 299 StGB . . . 175
Fünfter Teil: Vermeidung von Straftaten . . . 179
A.
Einzuhaltende Verhaltensgrundsätze für Beschäftigte und Organe . . . 179
I.
§ 331 StGB für Geschäftsführer und Referenten der Bayerischen kommunalen Spitzenverbände . . . 179
1. Fremdnütziges Verhalten . . . 180
2. Eigennütziges Verhalten . . . 180
II. § 332 StGB . . . 181
III. § 299 StGB . . . 181
IV. § 108e StGB . . . 181
V.
§ 266 StGB . . . 182
VI. § 266a StGB . . . 182
VII. Insolvenzstraftaten . . . 182
1. §§ 283 ff. StGB . . . 182
2. § 15a InsO . . . 182
VIII.§ 356 StGB . . . 183
IX. Strafnormen des BDSG . . . 183
B.
Sicherung der Verhaltensmaßstäbe (Compliance-Programm) . . . 184
I.
Vermittlung der aufgestellten Verhaltensgrundsätze / Sensibilisierung . . . 184
1. Schulungen, Fortbildungen . . . 185
2. Arbeitsverträge . . . 185
3. Satzung . . . 186
4. Formulierungsvorschläge . . . 186
a. Arbeitsvertrag . . . 186
b. Satzung . . . 188
II. Dokumentations- und Nachweispflichten, Transparenz . . . 189
III. Einrichtung einer Ombudsperson . . . 190
Sechster Teil: Schlussbemerkung . . . 193
Literatur . . . 195
Abkürzungsverzeichnis . . . 213