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HAMBURGER MASTERPLAN BNE Strategie zur strukturellen Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung

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Academic year: 2022

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HAMBURGER MASTERPLAN

BNE 2030

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Vorwort . . . . 2

1. Einleitung: Was ist der „Hamburger Masterplan BNE 2030“ und an wen richtet er sich? . . . . 3

2. Bildung für nachhaltige Entwicklung in Hamburg . . . . 4

2 .1 Die Initiative Hamburg lernt Nachhaltigkeit (HLN) . . . . 4

2 .2 Hamburg engagiert sich . . . . 4

2 .3 Hamburg ist ausgezeichnet . . . . 5

3. Umsetzung des UNESCO- Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung in Hamburg . . . . 6

3 .1 Das UNESCO Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (WAP) . . 6 3 .2 Der Nationale Aktionsplan (NAP) . . . . 8

3 .3 Vom NAP zum Hamburger Masterplan BNE 2030 . . . . 8

4. Der Hamburger Masterplan BNE 2030 . . . .9

4 .1 Struktur und Beteiligung . . . . 9

4 .2 Die Arbeitsgruppen . . . . 10

4 .3 Handlungsfelder – Ziele – Maßnahmen . . . . 10

4 .4 Unterstützung des Hamburger Nachhaltigkeitsprozesses durch BNE . . . . 10

4 .5 Ergebnisse des Masterplanprozesses . . . . 11

4 .5 .1 Übergeordnete Bereiche . . . . 11

4 .5 .2 Beiträge der Arbeitsgruppen nach Bildungsbereichen . . . . 15

I . AG Frühkindliche Bildung . . . . 16

II . AG Schule . . . . 21

III . AG Berufliche Bildung . . . . 25

IV . AG Hochschule . . . . 28

V . AG Außerschulische Bildung . . . . 32

Inhaltsverzeichnis

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Im Jahr 2016 hat sich der Ham burger Senat für die Umsetzung des UNESCO-Weltaktionspro- gramms Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Hamburg ausgesprochen . Unsere Stadt blickt auf ein langes Engage- ment im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung zurück,

und damit war die Unterstützung der Zielsetzung der Vereinten Nationen für uns eine Selbst- verständlichkeit . Hamburg ist eine attraktive, dynamische und wachsende Stadt, die vor viel- fältigen Herausforderungen steht . Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, fairer Handel und die globale wie auch die Gerechtigkeit zwischen den Generationen gewinnen beim Erhalt und der Weiterentwicklung der Lebensqualität unserer Metropole mehr und mehr an Gewicht . Dies ist ein Gewinn für die Stadt und für alle, die Hamburg ihren „Heimathafen“ nennen . Gerade in heutiger Zeit wachsen das Bewusstsein globaler Verantwortung und das Bedürfnis Vieler, einen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt und zum klimafreundlichen Leben zu leisten . Zahlreiche engagierte junge Menschen halten uns vor Augen, wie wichtig ein zukunftsorientiertes Handeln für die heutige, insbesondere aber für künftige Generationen ist .

Bildung für nachhaltige Entwicklung setzt genau hier an: Sie befähigt Menschen, die Auswirkun- gen des eigenen Handelns auf die Umwelt – und die Eine Welt – zu verstehen, und ermöglicht informierte Entscheidungen und verantwortungsbewusstes Handeln für eine zukunftsfähige Gesellschaft . Ich freue mich daher, dass Hamburg mit dem Masterplan BNE 2030 einen Maß- nahmenkatalog vorlegen kann, der Bildung für nachhaltige Entwicklung für alle Generationen anbietet – von der Kindertageseinrichtung über die Schule bis zur Erwachsenenbildung . Mein Dank geht dabei an die zahlreichen Hamburger BNE-Akteure, die oftmals ehrenamtlich an der Erarbeitung des Masterplans mitgewirkt und damit den Beitrag Hamburgs zum Weltaktions- programm der UNESCO ermöglicht haben .

Jens Kerstan – Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Vorwort

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Die Vereinten Nationen starteten nach dem Ende der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Ent- wicklung“ (BNE) von 2005 – 2014 das fünfjährige „Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (WAP BNE, 2015 – 2019) und beauftragten die UNESCO mit der Federführung . Die Fortführung des Programms „Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs (ESD for 2030)“1 startete am 1 . Januar 2020 .

Ziel des WAP ist eine (Neu-)Orientierung von Bildung und Lernen am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung gemäß dem Leitmotiv „Vom Projekt zur Struktur“ . D . h .: Alle Aktivitäten sollen ge- stärkt werden, die BNE als ganzheitliches Bildungskonzept in den formalen und non-formalen Bildungsbereichen strukturell verankern . Die UNESCO legte dazu eine „Roadmap“ vor, in der sie fünf prioritäre Handlungsfelder umreißt: „Politische Unterstützung“, „Transformation von Lern- und Lehrumgebungen“, „Kompetenzaufbau bei Lehrenden und Multiplikatoren“, „Stärkung und Mobilisierung der Jugend“ und die „Lokale Ebene“ .

Bereits im Herbst 2014 unterzeichneten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von 21 deutschen Städten und Kommunen – darunter auch Hamburg – eine Erklärung, in der sie alle Gemeinden und Städte in Deutschland auffordern, die Anstrengungen für eigene BNE-Aktivitäten zu verstärken und sich am geplanten Weltaktionsprogramm der Vereinten Nationen ab 2015 zu beteiligen .

Der Hamburger Senat hat am 2 . August 2016 die Umsetzung des „Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung“ in Hamburg beschlossen und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA, vormals Behörde für Umwelt und Energie) mit der Entwicklung eines Aktionsplans BNE für Hamburg beauftragt . Der vorliegende „Hambur- ger Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung 2030“ (Masterplan BNE) ist der Hamburger Beitrag zur Umsetzung des Weltaktionsprogramms der UNESCO .

Der Masterplan BNE richtet sich an Akteure und Träger von frühkindlicher Bildung (Kitas), Schulen, beruflicher Bildung, Hochschulen, außerschulische Bildung und bezirklicher Bildung und somit an Zivilgesellschaft und Verwaltung, die sich der Förderung und Umsetzung von BNE in Hamburg verschrieben haben .

1 . Einleitung: Was ist der „Hamburger

Masterplan BNE 2030“ und an wen

richtet er sich?

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2 . Bildung für nachhaltige Entwicklung in Hamburg

In Hamburg gibt es ein großes Netzwerk an BNE-Aktivitäten und – Akteuren . So früh wie vermutlich in keiner anderen deutschen Kommune vernetzte sich eine Vielzahl von ihnen in einer gemeinsamen Initiative „Hamburg lernt Nachhaltigkeit“ . Das wurde sehr früh sowohl auf Bundes- als auch auf internationaler Ebene wahrgenommen und honoriert .

2.1 Die Initiative Hamburg lernt Nachhaltigkeit (HLN)

Die Initiative „Hamburg lernt Nachhaltigkeit“ (HLN) wurde 2005 gegründet; sie ist ein Zusam- menschluss von Hamburger Behörden, Institutionen, Verbänden, Netzwerken und Personen, die in der Bildungsarbeit für nachhaltige Entwicklung tätig sind . Hamburg beteiligte sich mit HLN aktiv an der Dekade BNE 2005 – 2014 der Vereinten Nationen, insbesondere durch seinen Ham- burger Aktionsplan (HHAP), in dem rund 170 gute Beispiele aus allen Bildungsbereichen enthal- ten sind, die bis zum Ende der UN-Dekade jährlich aktualisiert wurden . 2019 wird diese Form der Darstellung erfolgreicher Hamburger Projekte neu aufgelegt . Außerdem fanden zahlreiche Veranstaltungen und umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit statt . 2012 wurde HLN zudem als eine von 15 Maßnahmen der Weltdekade ausgewählt und war damit Bestandteil des Nationalen Aktionsplans .

2.2 Hamburg engagiert sich

Die UNESCO hat Hamburg als eine von nur vier Städten weltweit neben Mexico City, Barcelona

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Als Key Partner der UNESCO hat Hamburg eine Selbstverpflichtung im Bereich der Förderung nach- haltiger Entwicklung auf lokaler Ebene abgegeben: Hamburg hat den Vorsitz einer Arbeitsgruppe von 21 deutschen Städten und Gemeinden inne, die während der UN-Dekade für ihren Beitrag zu BNE ausgezeichnet wurden und sich zweimal jährlich treffen, um sich zur lokalen Umsetzung und Finanzierung von BNE auszutauschen . Diese Arbeitsgruppe wurde zum offiziellen „Partnernetzwerk der BNE-Kommunen“ im nationalen WAP-Prozess . Derzeit entwickelt das Partnernetzwerk eine Unterstützungsstruktur zur Stärkung von BNE auf kommunaler Ebene in Form von regionalen BNE-Kompetenzzentren und beteiligt sich so an der Umsetzung des Weltaktionsprogramms in Deutschland auf lokaler Ebene .

2.3 Hamburg ist ausgezeichnet

Für ihre Arbeit wurde Hamburg vielfach ausgezeichnet, u . a . viermal als „Stadt der Weltdekade“ . Auch die Initiative HLN wurde als „UN-Dekade-Maßnahme“ ausgezeichnet . Im November 2019 erhielt Hamburg für das herausragende Engagement im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung den UNESCO-Preis für BNE (UNESCO Japan Prize on Education for Sustainable Development) . Bereits zum Start des Weltaktionsprogramms zeichneten die Deutsche UNESCO-Kommission und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) – beim ersten nationalen Agendakongress BNE am 11 . Juli 2016 in Berlin – vier Hamburger (BNE-)Netzwerke und einen Lernort aus . 2017 gelang es Hamburg selbst als BNE-Kommune (2017 / 2018) geehrt zu werden, und ein Jahr später (2018 / 2019) wurden zudem insgesamt acht Hamburger Netzwerke und Initiativen ausgezeichnet . Diese richten sich an Altersgruppen entlang der gesamten Lebenslinie und sind im Folgenden aufgelistet:

Initiative „KITA21“ der S .O .F . Save Our Future – Umweltstiftung (2016 / 2017; 2018 / 2019)

creACTiv für Klimagerechtigkeit“ der KinderKulturKarawane (2016 / 2017; 2017 / 2018;

2018 / 2019)

Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung (ZSU) (2016 / 2017)

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3 . Umsetzung des UNESCO-

Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung in Hamburg

3.1 Das UNESCO Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (WAP)

Das UNESCO „Weltaktionsprogramm 2015 – 2019 Bildung für nachhaltige Entwicklung“ verfolgt das Ziel, BNE-Aktivitäten weltweit anzustoßen und zu intensivieren . Dies bedeutet zum einen, Bildung und Lernen so zu gestalten, dass jeder Mensch das Wissen, die Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erwerben kann, die notwendig sind, um zu einem gerechteren, friedlichen und nachhaltigeren gesellschaftlichen Zusammenleben beitragen zu können . Zum anderen soll die Rolle der Bildung in allen Programmen, die nachhaltige Entwicklung fördern, gestärkt werden . Auch durch diese herausragen-

den Initiativen, Netzwerke und Akteure ist es der Stadt Ham- burg gelungen, 2018 die am meisten ausgezeichnete Kom- mune im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung in Deutschland zu werden . So wur- de Hamburg auch im Jahr 2019 vom BMBF und der deutschen UNESCO-Kommission als Kom- mune (2019 / 2020) für die he- rausragende Arbeit zur struk- turellen Verankerung von BNE ausgezeichnet .

(9)

Im September 2015 wurden die Sustainable Development Goals von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet . Die SDGs skizzieren eine neue und ehr- geizige weltweite Agenda, um insbesondere Armut und Hunger zu reduzieren, Gesundheit zu verbessern, Gleichberechtigung zu ermöglichen und generell den Planeten zu schützen . Eine hochwertige Bildung spielt dabei zur Erreichung echter Fortschritte eine wesentliche Rolle, sie wurde daher in einem eigenen SDG-Ziel (SDG 4) festgeschrieben . Daten insbesondere des UNESCO-Weltbildungsberichts zeigen eindeutig, dass Bildung essentiell für die Umsetzung aller 17 nachhaltigen Entwicklungsziele ist .

SDG-Ziel 4: Für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen sicherstellen

„Bildung stattet Lernende aller Altersgruppen mit den notwendigen Fähigkeiten und Werten aus, um verantwortliche Weltbürger zu sein. Dazu zählen die Achtung der Menschenrechte, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der ökologischen Nachhaltigkeit. Investitionen in Bildung und die Stärkung des Bildungssektors sind der Schlüssel zur Entwicklung eines Landes und seiner Menschen“1

Das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (2015 – 2019) dient der Umsetzung des Unterziels 4 .7 der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung:

„Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die für nachhaltige Entwicklung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, u. a. durch Bildung für nachhaltige Entwicklung, für nachhaltige Le- bensweise, für Menschenrechte, für Gleichberechtigung der Geschlechter, durch Förderung einer Kultur des Friedens und der Gewaltfreiheit, durch Global Citizenship Education und Wertschätzung kultureller Vielfalt und den Beitrag der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung.“2

Um diese Ziele zu erreichen und BNE stärker voranzutreiben, arbeitet die UNESCO in der in- ternationalen Umsetzung des WAP mit 86 internationalen Schlüsselpartnern („Key-Partner“) zusammen, die sich in Partnernetzwerken zusammengeschlossen haben . Hamburg war bis 2019 als „Key-Partner“ im internationalen Partnernetzwerk 5 (PN 5- „Accelerating Sustainable Solutions at Local Level“) der UNESCO vertreten und auch Co-Chair des PN 5 . Im Zuge des UNESCO Nachfolgeprogramms „ESD 2030“ wird die Weiterführung des Partnernetzwerks unter Mitwirkung von Hamburg angestrebt .

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3.2 Der Nationale Aktionsplan (NAP)

Am 20 . Juni 2017 hat die Nationale Plattform BNE den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Um- setzung des UNESCO-WAP BNE (2015 – 2019) in Deutschland verabschiedet . 130 Ziele und 349 Handlungsempfehlungen des Nationalen Aktionsplans sollen in den einzelnen Bildungsbe- reichen dazu führen, dass BNE strukturell in der deutschen Bildungslandschaft verankert wird . Im nationalen Aktionsplan wurden die Bildungsbereiche

Frühkindliche Bildung

Schule

Berufliche Bildung

Hochschule

Non-formales und informelles Lernen / Jugend

Kommunen

identifiziert und mit Handlungsfeldern und Maßnahmen unterlegt, um den Weg aufzuzeigen, wie BNE in Deutschland weiter voran gebracht werden kann .

3.3 Vom NAP zum Hamburger Masterplan BNE 2030

Der Startschuss zum WAP in Hamburg erfolgte nach Abschluss der UN-Dekade in 2015 . Im gleichen Jahr wurden auf der 1 . WAP-Jahreskonferenz Inhalte und Zielsetzungen des WAP und die Auswirkungen und Perspektiven für die Hamburger BNE-Arbeit vorgestellt und diskutiert . Die Idee der Erstellung eines Masterplans BNE für Hamburg war geboren, und mit dem Beschluss des Senats im Juli 2016 erhielten die an der Initiative HLN beteiligten Behörden unter Federführung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (vormals Behörde für Umwelt und Energie) den Auftrag, die Initiative zur Unterstützung des WAP für die Jahre 2015 – 2019 fortzuführen und weiterzuentwickeln . Dieses beinhaltete neben der Stärkung der nachhaltigen Entwicklung Hamburgs durch BNE die Umsetzung des WAP in Hamburg, die Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien zum WAP sowie die Entwicklung eines Aktionsplans BNE für Hamburg . Bei der 2 . WAP Jahreskonferenz 2016 wurden die Strukturen des Masterplans und die Unterstüt- zung des Hamburger SDG-Prozesses durch BNE diskutiert . In Anlehnung an den Bundesprozess wurden 2017 in sechs entlang der Bildungsbereiche gebildeten Arbeitsgruppen zunächst die Handlungsfelder und Ziele des Masterplans erarbeitet, welche im November 2017 auf der 3 . WAP-

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4 . Der Hamburger Masterplan BNE 2030

Nach dem Beschluss zur Entwicklung eines Hamburger Masterplans BNE 2030 werden im Folgenden die Akteursbeteiligungen, der inhaltliche Entstehungsprozess sowie die Handlungsfelder, Ziele und konkreten Maßnahmen erläutert .

4.1 Struktur und Beteiligung

Ein wesentliches Kriterium des Masterplanprozesses war von Beginn an eine möglichst breite Beteiligung der Hamburger BNE-Akteure, um den Input der Aktiven zu gewährleisten und den Masterplan mit Inhalten zu füllen, die sich an den realen Bedürfnissen und Anforderungen der BNE-Arbeit orientieren . Die Hamburger BNE-Akteure wurden daher im Vorfeld mehrfach über verschiedene Netzwerke aufgerufen, sich durch die Teilnahme an den Arbeitsgruppen aktiv in den Prozess einzubringen .

Im Mai 2017 wurden sechs Arbeitsgruppen, in denen sich Vertreterinnen und Vertretern der Hamburger BNE Akteurs-Szene, der Zivilgesellschaft und aus Hamburger Behörden zusam- menfanden, eingesetzt . Die Leitung der Arbeitsgruppen wurde jeweils mit einem Tandem aus behördlichen und nichtbehördlichen BNE-Akteuren besetzt .

Die Steuerung und Koordinierung des Gesamtprozesses wurde der Projektgruppe Hamburg lernt Nachhaltigkeit (Projektgruppe HLN) übertragen . Während der UN-Dekade war diese aus- schließlich mit für BNE zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Hamburger Behörden besetzt . Für den Masterplanprozess wurde die Projektgruppe um die jeweiligen Leiterinnen und Leiter der Arbeitsgruppen ergänzt, um auch hier die Beteiligung nicht behördlicher BNE-Akteure zu gewährleisten und die Arbeitsgruppen in den Steuerungsprozess einzubinden .

Zudem wurde im Jahrgang 2017 / 2018 des Hamburger Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) eine FÖJ-Arbeitsgruppe eingerichtet, um auch die Belange der Jugend in den Masterplan ein- fließen zu lassen .

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4.2 Die Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppen wurden für die Bildungsbereiche

Frühkindliche Bildung

Schule

Hochschule

Berufliche Bildung

Außerschulische Bildung

Bezirke (Kommunen) eingerichtet .

Zu Beginn des Prozesses wurden die Inhalte des Nationalen Aktionsplans auf ihre Übertrag- barkeit auf die Hamburger Situation überprüft . Die Arbeitsgruppen erarbeiteten Vorschläge zu Handlungsfeldern und Zielen, die auf der 3 . WAP-Konferenz im November 2017 vorgestellt und in Workshops diskutiert wurden . Anschließend wurden in den Arbeitsgruppen Maßnah- menvorschläge erarbeitet, die nach Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, der Projektgruppe HLN und den betroffenen Akteursgruppen und Trägern in den Hamburger Masterplan BNE einflossen .

Insgesamt haben sich in den Arbeitsgruppen mehr als 100 Akteure aus über 70 Institutionen der Hamburger BNE-Landschaft an der Erarbeitung des Hamburger Masterplans BNE beteiligt .

4.3 Handlungsfelder – Ziele – Maßnahmen

Um eine Vergleichbarkeit mit der Struktur des Nationalen Aktionsplans herzustellen, einigte sich die Projektgruppe HLN auf einen analogen Aufbau für den Hamburger Masterplan BNE, in dem übergeordnete Handlungsfelder mit dazugehörigen Zielen und möglichst konkreten Maß- nahmen dargestellt werden . Vielfach sind die Maßnahmen als Forderungen konkret formuliert, in anderen Fällen als Empfehlungen zu verstehen, um z . B . einen Eingriff in die Autonomie der Schulen und Hochschulen zu vermeiden .

4.4 Unterstützung des Hamburger Nachhaltigkeitsprozesses durch BNE

Zur Umsetzung des seit 2017 laufenden Hamburger Prozess zur Umsetzung der Nachhaltig- keitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) wurden vier Cluster gebildet, eines davon für den Bereich „Bildung und Wissenschaft“ . Da einige Mitglieder der Projektgruppe HLN gleichzeitig Mitglieder der AG „SDGs für Hamburg“ sind, ist ein Austausch zwischen dem SDG-Prozess und dem der Prozess zur Entwicklung des Hamburger Masterplans BNE gewährleistet . Der Hamburger Masterplan BNE ist damit eine Unterstützung und Ergänzung des SDG-Prozesses .

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4.5 Ergebnisse des Masterplanprozesses

Der Hamburger Masterplan BNE spricht alle Bereiche der Bildung und eine große Zahl von Ak- teuren an . Er beschreibt die erforderlichen Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen des Umset- zungsprozesses in den kommenden Jahren bis 2030 und wird die Hamburger BNE-Landschaft prägen . Zahlreiche Maßnahmen bedürfen allerdings der weiteren Konsultation und Beteiligung der Zielgruppen und verantwortlichen Institutionen, um sie an jeweilige Erfordernisse und beste- hende Rahmenbedingungen anzupassen, sie zu ergänzen und weiterzuentwickeln . Voraussetzung ist zudem, dass die zur Erstellung des Hamburger Masterplans BNE entwickelten Strukturen über seine Verabschiedung hinaus bis 2030 weiterbestehen, damit die notwendige begleitende Weiterentwicklung und die Fortschreibung des Masterplans wahrgenommen werden können .

4.5.1 Übergeordnete Bereiche

Die Ergebnisse in den Arbeitsgruppen zeigen, dass einige Themen und Bereiche in allen AGs identifiziert wurden . Diese wurden nicht in den Ergebnissen der einzelnen AGs aufgeführt, sondern zentral über alle Bildungsbereiche als übergeordnete Bereiche definiert, da sie we- sentliche Erfolgsfaktoren für den gesamten Hamburger Masterplan BNE darstellen . Neben einer Koordinierungsstelle sind dies die wissenschaftliche Begleitung des Gesamtprozesses, die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, die Qualifizierung und Weiterbildung und die Darstellung guter Hamburger Beispiele in Form einer Wissensdatenbank .

a. Koordinierungsstelle Hamburger Masterplan BNE

Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Umsetzung der im Hamburger Masterplan BNE enthaltenen Maßnahmen bis 2030 begleitet und koordiniert sowie Anlaufstelle für die involvierten BNE-Akteure sein wird, wurde von allen Beteiligten des Masterplanerstellungs- prozesses gefordert .

Wesentliche Kriterien bei den Überlegungen zur künftigen Anbindung sind Faktoren wie die bildungsbereichsübergreifende Funktion, die Repräsentation der gesamthamburgischen Akti- vitäten zur Umsetzung des Hamburger Masterplans BNE, die Akzeptanz durch die beteiligten und ausführenden Stellen sowie die notwendige finanzielle und personelle Ausstattung .

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Die wesentlichen Aufgaben der Koordinierungsstelle umfassen

das Monitoring zur Umsetzung des Hamburger Masterplans BNE und die Berichterstattung,

die Verwaltung und Koordination der Vergabe von Fördermitteln

die Erstellung von Vorschlägen zur regelmäßigen Anpassung des Hamburger Masterplans BNE bis 2030,

die Unterstützung bei der Umsetzung der SDGs in Hamburg,

die Vernetzung der Akteure aus den einzelnen Bildungsbereichen, übergeordneten Organisa- tionen und der Verwaltung, u . a . durch die Organisation und Durchführung „Runder Tische“

zur Begleitung der Umsetzung des Hamburger Masterplans BNE,

die Aufgabe als zentrale Anlaufstelle und Beratung für Akteure aus allen Bildungsbereichen der FHH sowie Wirtschaft, Kultur, Sport, Gesundheit, Soziales, Umwelt u . a .,

die Entwicklung neuer Formate mit den Akteuren,

die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen,

die Öffentlichkeitsarbeit für den Hamburger Masterplan BNE . Maßnahme

Die Umsetzung des Hamburger Masterplans BNE wird während der gesamten Laufzeit von einer zentralen Koordinierungsstelle zur Unterstützung, Vernetzung und Verstetigung von BNE-Aktivitäten und – Akteuren begleitet. Die Koordinierungsstelle ist Partnerin für die Akteure, die die Inhalte des Hamburger Masterplans BNE vor Ort umsetzen. Sie koordiniert und vernetzt die Aktivitäten. Sie ist zuständig für die Verwaltung der Fördermittel und das entsprechende Monitoring der Maßnahmen einschließlich der Mittelverwendung sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

b. Wissenschaftliche Begleitung

Der gesamte Prozess der Umsetzung des Hamburger Masterplans BNE 2030 soll in seinen Aus- wirkungen, der Qualität und seiner Wirksamkeit auf die Hamburger Bildungsbereiche begleitet und erforscht werden . Zur Prozessberatung und Evaluation der Maßnahmenumsetzung ist daher die Einbindung einer wissenschaftlichen Begleitung vorgesehen . Erfolgen soll dies in Anlehnung an den Prozess auf Bundesebene, bei dem ein durchgehendes Monitoring des Verfahrens erfolgt . Maßnahme

Für den gesamten Umsetzungsprozess des Hamburger Masterplans BNE bis 2030 soll eine wissen- schaftliche Einrichtung beauftragt werden, die Evaluation durchzuführen und die Projektgruppe HLN sowie die Koordinierungsstelle zu beraten. Über die Ergebnisse wird mindestens einmal jährlich auf den Jahreskonferenzen öffentlich berichtet.

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c. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

BNE umfasst alle Themen des menschlichen Zusammenlebens, von Klimawandel und erneuerbaren Energien über Verkehr und Mobilität, Konsum und Finanzen bis hin zum sozialen Miteinander in der Inklusion, Integration und globaler Gerechtigkeit . Aufgrund dieser Komplexität sind die Begrifflichkeit und das Gesamtkonzept BNE jedoch zuweilen schwer zu vermitteln .

Sowohl in den einzelnen Bildungsbereichen als auch für den gesamten Hamburger Masterplan BNE ist die Notwendigkeit einer Strategie für eine breite Kommunikation und Öffentlichkeits- arbeit herausgestellt worden . Um die Akteure in Verwaltung und Gesellschaft im Prozess der Masterplanumsetzung mitzunehmen und von der Notwendigkeit der Transformation der Hamburger Bildungsbereiche zu überzeugen, müssen die Inhalte und Zielsetzungen verständ- lich kommuniziert und vermittelt werden . Zielgruppen sind in erster Linie – neben der breiten Öffentlichkeit – Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger für die Hamburger Bildung, Lehrkräfte, aber auch die betroffenen Lernenden . Nicht zuletzt ist eine zielorientierte Kampagne notwendig, um Eltern und andere Angehörige in den Prozess zu integrieren .

Die Öffentlichkeitsarbeit für den Hamburger Masterplan BNE soll durch die einzurichtende Koordinierungsstelle wahrgenommen werden .

Die Aufgaben umfassen

die Entwicklung einer Gesamtstrategie für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

die kommunikative grafische Darstellung des Hamburger Masterplans BNE,

den Aufbau einer eigenen Internetpräsenz,

die Darstellung vorhandener und geplanter BNE-Einzelmaßnahmen in Hamburg,

die Personalisierung von BNE (Vorstellung von Akteuren – „BNE-Köpfe“),

die Präsenz in den sozialen Medien (Fotos, Videos, Blogs),

die Erstellung eines regelmäßigen Newsletters,

die Koordinierung und Durchführung von Veranstaltungen (Runde Tische, Konferenzen, Jugendkonferenzen),

die Durchführung von BNE-Preisvergaben für die Bildungsbereiche . Maßnahme

Während der gesamten Laufzeit des Hamburger Masterplans BNE wird dieser durch Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet, um die komplexe BNE-Thematik verständlich zu machen und die Akzeptanz zu steigern. Die Koordinierungsstelle ist für die diese Tätigkeit zuständig.

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d. Qualifizierung und Weiterbildung

In allen Arbeitsgruppen hat sich gezeigt, dass es bei einer Veränderung des Bildungssystems neben einer starken Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist, die beteiligten Akteure auf sämtlichen Ebenen in die Lage zu versetzen, die Inhalte von BNE zu verstehen und aktiv umzusetzen . Dazu ist die entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung der Akteure entscheidend .

Die zielgruppenspezifischen Aus- und Fortbildungen sind jeweils als Maßnahmen unter den Bildungsbereichen aufgeführt . Um BNE insbesondere im Handeln von Verwaltung und öffentli- cher Hand zum festen Bestandteil zu machen, sollen darüber hinaus nachfolgende Maßnahmen initiiert werden:

Maßnahme 1

Verankerung von BNE in den Ausbildungsgängen der FHH

In die Lehrpläne für die Nachwuchskräfte des Öffentlichen Dienstes der FHH, der Verwaltungsschule (Laufbahngruppe 1) und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Laufbahngruppe 2) sollen BNE und Nachhaltigkeit integriert werden.

Maßnahme 2

Aufnahme von BNE-Fort- und Weiterbildungen in das Angebot des ZAF

Das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) hat u. a. den Auftrag, die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHH zu fördern. Im Rahmen dieser Zuständig- keit sollen Fortbildungsmodule zum Thema BNE, SDGs und Umsetzungsstrategien einer nachhaltigen Entwicklung erstellt und regelhaft in das Fortbildungsangebot des ZAF aufgenommen werden, um allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FHH Zugang zu diesen Fortbildungen zu bieten.

e. Hamburger Wissensdatenbank BNE

Auch wenn eine zentrale Aussage des Weltaktionsprogrammes BNE „vom Projekt zur Struktur“

lautet, zeigt die Erfahrung aus der UN-Dekade BNE die hohe Bedeutung und Signalwirkung, die von guten Praxisbeispielen ausgeht . Gute Beispiele machen die oft abstrakte Begrifflichkeit

„Bildung für nachhaltige Entwicklung“ greifbarer . Sie beflügeln die Vorstellungskraft und regen zur Nachahmung an . Zudem bieten gut publizierte Beispiele ein Werbepotenzial und stellen eine Wertschätzung für die Akteure dar .

Maßnahme

Aufbauend auf die Struktur des Hamburger Aktionsplans BNE soll eine aktualisierte und attraktive Pro- jekt- und Wissensdatenbank (gute BNE-Beispiele aus Hamburg) erstellt werden, als Internet-Version und auch als Smartphone-App. Denkbar ist zudem eine anlassbezogene Printfassung in begrenzter Auflage.

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4.5.2 Beiträge der Arbeitsgruppen nach Bildungsbereichen

Für jeden Bildungsbereich erarbeiteten die Arbeitsgruppen (AGs) eigenständig und ohne in- haltliche Vorgaben durch die Steuerungsgruppe Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen, die im folgenden Abschnitt aufgeführt werden:

I . AG Frühkindliche Bildung Seite 16

II . AG Schule Seite 21

III . AG Berufliche Bildung Seite 25 IV . AG Hochschule Seite 28 V . AG Außerschulische Bildung Seite 32

VI . AG Bezirke Seite 36

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I. AG Frühkindliche Bildung

Kindertageseinrichtungen und andere Formen der Kinder- tagesbetreuung sind erste Orte der Bildung außerhalb der Familien . Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur frühen Bildung und legen neben dem Elternhaus einen Grundstein für die individuelle Bildungslaufbahn der Kinder und für ein lebenslanges Lernen . Bildung für eine nachhaltige Entwick- lung in Kindertageseinrichtungen umzusetzen, bedeutet, für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren Möglichkeiten und Räume zu schaffen, in denen sie sich auf entdeckende und spielerische Weise mit zukunftsbedeutsamen Themen und Fragestellungen auseinandersetzen . Sie lernen selbst Verantwortung zu übernehmen und ihr unmittelbares Lebens- umfeld im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung mitzuge- stalten . Die konkreten Alltagserfahrungen, Bedürfnisse und Interessen der Kinder stellen hierbei primäre Bezugs- und Ansatzpunkte für die Bearbeitung und das Aufgreifen der vielfältigen Themen einer nachhaltigen Entwicklung wie zum Beispiel Ernährung, Abfallvermeidung, Wasser, Energie oder Gerechtigkeit dar . Abwechslungsreiche Lernzugänge und offene Lernarrangements wie Morgenkreise, Projekt- arbeit, Experimentieren, Philosophieren, Freispiel und viele andere Angebote prägen den Alltag in den Einrichtungen und bieten Gelegenheiten, nachhaltige Entwicklung erlebbar zu machen . Als Lernorte für zukunftsfähiges Denken und Handeln sind Kindertageseinrichtungen auch Akteure einer

zukunftsfähigen Entwicklung und berücksichtigen Umwelt und Nachhaltigkeitskriterien zudem bei der Beschaffung und Bewirtschaftung der Einrichtung .

Mit den nachfolgenden Handlungsfeldern, Zielen und Maß- nahmen werden die Aufgaben definiert und konkretisiert, die erforderlich sind, um entsprechend der Zielsetzung des Weltaktionsprogramms eine systematische Veränderung des Bildungssystems zu bewirken und Bildung für eine nach- haltige Entwicklung in den Strukturen der frühkindlichen Bildung in Hamburg zu verankern . Diese beinhalten einerseits wünschenswerte Entwicklungen mit einer längerfristigen Umsetzungsperspektive andererseits aber vor allem ganz konkrete Aufgaben, deren Umsetzung in den kommenden Jahren einen deutlichen Beitrag dazu leisten sollen, Bildung für eine nachhaltige Entwicklung noch stärker als bisher als Teil des professionellen Handelns von Kindertageseinrich- tungen, Trägern, Verbänden sowie von Aus-und Weiterbil- dungsinstitutionen zu verankern . Handlungsleitend ist dabei ein ganzheitliches Bildungsverständnis, das an vorhandenen konzeptionellen Grundlagen und Strukturen im Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen anknüpft, soziale, kulturelle, ökonomische und ökologische Dimensionen ebenso berück- sichtigt wie physische und kognitive Kompetenzen und sich als integraler Bestandteil des bestehenden Systems versteht .

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Ziel

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung ist deutlicher als bisher in den Hamburger Bildungsempfehlungen zu verankern.

Die Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen haben den Anspruch, den in der Praxis tätigen pädagogischen Fach- kräften, Kitaleitungen, Trägern und allen weiteren am System Kita Beteiligten Orientierung für die qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit zu geben und gleichzeitig Impulse für die stetige Weiterentwicklung zu setzen . Sie bilden zudem eine gute Grundlage, um mit Eltern über die Ziele und Inhalte frühkindlicher Bildung ins Gespräch zu kommen und sie aktiv an der konkreten Ausgestaltung zu beteiligen .

Mit der Überarbeitung der Hamburger Bildungsempfehlungen in 2012 wurde Bildung für nachhaltige Entwicklung bereits als Querschnittsaufgabe und mit einem besonderen Fokus auf die Ziele von BNE im Bildungsbereich „Natur – Um- welt – Technik“ aufgenommen . Im Zuge der Überarbeitung der Bildungsempfehlungen soll die Bedeutung von BNE und deren Verknüpfung mit den einzelnen Bildungsbereichen noch deutlicher herausgestellt werden .

Handlungsfeld I: Verankerung von BNE in den Bildungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen

Maßnahme 1

Die Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Er- ziehung von Kindern in Tageseinrichtungen sollen überarbeitet werden. Hierbei ist es vorgesehen, das Konzept von Bildung für eine nachhaltige Entwicklung deutlicher als Querschnittsaufgabe sowie mit konkreten Anknüpfungspunkten für die verschiedenen Bildungsbereiche in den Bildungsempfehlungen zu verankern. Bei der entsprechenden Überarbeitung der Hamburger Bildungsemp- fehlungen soll die BNE-AG Frühkindliche Bildung mit einbezogen werden.

Maßnahme 2

Nach Veröffentlichung der überarbeiteten Hamburger Bildungs- empfehlungen wird die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) eine Fachveranstaltung für Kitas, Träger und Verbände ausrichten, in deren Rahmen die Hamburger Bildungsempfehlungen mit den Neuerungen im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsbeispiele aus der Praxis vorgestellt werden.

Ziel

Hamburger Kita-Träger schreiben Nachhaltigkeit groß! Sie berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewirtschaf- tung und Beschaffung, haben Ziele von BNE in ihr Leitbild und ihre Rahmenkonzeption aufgenommen und fördern die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen zu Lernorten für zukunftsfähiges Denken und Handeln.

Handlungsfeld II: BNE im Sinne eines institutionellen Auftrags von Trägern etablieren

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Handlungsfeld III: BNE in die Aus- und Fortbildung von pädagogischen Fachkräften integrieren

Ziel 2

Für die Fortbildung von pädagogischen Fachkräften, Kita-Leitungen und Mitarbeitenden aus Kindertageseinrichtungen stehen vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Ziel 1

An Fach- und Hochschulen für die Ausbildung pädagogischer Fachkräfte ist BNE als eigenständiges Modul und als Querschnittsbereich, der die gesamte Ausbildung bzw. das Studium durchzieht, eingeführt.

Maßnahme 1

Maßnahmen werden entwickelt, die dazu beitragen, das Konzept von Bildung für nachhaltige Entwicklung als Querschnittsaufgabe sowie mit konkreten Anknüpfungspunkten in den verschiedenen Bildungsbereichen in die Curricula der Fachschulen aufzunehmen.

Maßnahme 2

Über das Angebot von Fachveranstaltungen, Workshops, Beratung und anderen geeigneten Instrumente wird die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewirtschaftung und Be- schaffung in Fachschulen und deren Entwicklung zu Lernorten für zukunftsfähiges Denken und Handeln gefördert.

Maßnahme 3

Die Praxisausbildungsstätten der Fachschulen werden darin unter- stützt, sich zu besonderen Lernorten für Bildung für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln.

Maßnahme 4

Die Kooperation von Fachschulen mit Kindertageseinrichtungen, die BNE in ihrer Bildungsarbeit umsetzen, wird besonders gefördert, damit den Auszubildenden Möglichkeiten für Praxiserfahrungen in diesem Themenfeld geboten werden können.

Maßnahme 3

Die BAGSFI unterstützt Träger von Kindertageseinrichtungen z. B.

mit dem Angebot von Beratung und Fortbildung bei der Berück- sichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewirtschaftung und Beschaffung und bei Aufnahme von Zielen und Inhalten von BNE in Leitbilder und Konzeption.

Maßnahme 4

Gemeinsam mit Trägern, Verbänden und Fachleuten werden beste- hende Vorschriften und Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Trägerorganisationen im Hinblick auf ihre hemmende oder förderliche Wirkung für eine nachhaltige Bewirtschaftung und Beschaffung und Umsetzung von BNE analysiert und Möglichkeiten für Anpassungen überprüft.

Maßnahme 5

In Zusammenarbeit mit Trägern und Verbänden von Kitas wird eine Fachveranstaltung konzipiert und durchgeführt, in der Bei- spiele für eine konzeptionelle Verankerung von BNE bei Trägern und Verbänden und erfolgreiche Bausteine und Angebote zur Förderung von BNE bei den zugehörigen Kitas vorgestellt und diskutiert und weitere Handlungsempfehlungen entwickelt werden.

(21)

Handlungsfeld IV: BNE als Basis professionellen Handelns unterstützen Ziel

Kindertageseinrichtungen setzen Bildungsarbeit im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung um und berücksichti- gen in ihrer Funktion als Lernorte für zukunftsfähiges Denken und Handeln Nachhaltigkeitsaspekte bei Bewirtschaftung und Beschaffung.

Maßnahme 1

Die Bildungsinitiative KITA21 wird als Instrument zur Förderung von BNE in den Kindertageseinrichtungen weitergeführt und ausgeweitet.

Maßnahme 2

stützungsformate entwickelt und den Kindertageseinrichtungen angeboten. Die Unterstützungsangebote stellen Bezüge zu den überarbeiteten Bildungsempfehlungen her.

Maßnahme 4 Maßnahme 2

In den Fortbildungsprogrammen von Trägern und Verbänden von Kitas werden Fortbildungsangebote zu Zielen, Inhalten und unterschiedlichen Aspekten von Bildung für nachhaltige Entwick- lung angeboten.

Maßnahme 3

Die BAGSFI erstellt einen Wegweiser zu vorhandenen Fort- und Weiterbildungsanbietern und Prozessbegleitern für BNE im früh- kindlichen Bereich und sorgt dafür, dass dieser Kitas, Trägern und Verbänden zugänglich ist.

(22)

Ziel

Bildung für nachhaltige Entwicklung ist Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Maßnahme 1

Beispiele gelungener Praxis in der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Schule im Bereich von BNE sind identifiziert, aufbereitet und werden Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung gestellt.

Maßnahme 2

Nachmittagsangebote im Rahmen der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS), die eine Auseinandersetzung mit zukunftsbedeutsamen Themen und Kompetenzen im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern, werden identifiziert, als gute Beispiele aufbereitet und in geeigneter Form für Anbieter entsprechender Nachmittagsangebote zugänglich gemacht.

Maßnahme 3

Im Rahmen der GBS werden Möglichkeiten zur Verzahnung von Nachmittagsangeboten im Sinne von BNE mit den Vormittagsan- geboten identifiziert und mit geeigneten Maßnahmen gefördert.

Handlungsfeld V: Vernetzungsstrukturen zu informellen und formellen Bildungsorten

aufbauen und stärken

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Mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ist Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zur verbindlichen öffent- lichen und gesellschaftlichen Aufgabe geworden . Alle Bil- dungsakteure – schulische wie außerschulische, staatliche wie zivilgesellschaftliche – sind aufgefordert, SDG 4 inkl . der dazugehörigen Unterziele bis 2030 umzusetzen . Hamburg kann dabei an langjährige Aktivitäten anknüpfen, bestehen- de Projekte stärken sowie durch weitere Maßnahmen neue

Entwicklungen zur Verankerung von BNE im Bildungswesen anstoßen . Im schulischen Bereich ist BNE – wie in SDG 4 .7 beschrieben – als ganzheitliches Orientierungskonzept zu verankern und umzusetzen . Die dazu vereinbarten und nachfol- gend genannten Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen sind Empfehlungen, die sich an den bundesweiten Grundsätzen und Zielen des Nationalen Aktionsplans BNE sowie an Hamburger Erfahrungen orientieren .

II. AG Schule

Handlungsfeld I: BNE als Aufgabe der ganzen Schule

Bildung für Nachhaltige Entwicklung ist Aufgabe der ganzen Schule. Es geht darum, Nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen schulischer Bildung und Erziehung ganzheitlich und systemisch zu verankern (Whole School Approach). Das betrifft die Tätig- keitsfelder aller, die in und für Schule Verantwortung tragen. Schulen leisten damit einen Beitrag zu einer Nachhaltigkeitskultur, der über die Schulen selbst hinausreichen und auch auf gesellschaftlicher Ebene wirksam werden kann.

Das Ziel der Leitidee „BNE: Vom Projekt zur Struktur“ besteht darin, BNE nach und nach in alle Fächer zu integrieren und diese

(24)

Handlungsfeld II: Kompetenzentwicklung bei Lehrenden und Multiplikatoren

Die Qualifizierung von Lehrenden, Multiplikatoren und denjenigen, die sie ausbilden, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Verankerung von BNE in Schulen. Deshalb gilt es, BNE in die Aus-, Fort- und Weiterbildung schulischer und außerschulischer Bildungsakteure zu implementieren und strukturell zu verankern.

Ziel 1: Lehrerbildung – 1. Phase

BNE ist im erziehungswissenschaftlichen Studium der Lehrämter und damit auch in den Fachdidaktiken der Lehramts- studiengänge verankert.

Ziel 2: Lehrerbildung – 2. Phase

BNE ist im Referenzrahmen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) und in den Ausbildungscurricula der Fachse- minare integriert.

Ziel 1

BNE ist mit dem Leitprinzip der Nachhaltigen Entwicklung als Grundorientierung und übergreifendes Bildungsziel im Hamburgischen Schulgesetz, in den Bildungs- und Rahmenplänen der Fächer aller Schulformen und -stufen sowie im Hamburger Orientierungsrahmen Schulqualität verankert.

Maßnahme 1

Im Zuge einer Revision schulischer Bildungs- und Rahmenpläne prüft die jeweilige Bildungsplankommission, ob BNE im Sinne von Ziel 1 hinreichend verankert ist.

Ziel 2

Die Hamburger Schulen verstehen im Rahmen ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse BNE als Aufgabe der ganzen Schule und aller beteiligten Gruppen.

Maßnahme 1

Die Schulaufsicht der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nutzt Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur gezielten Unter- stützung der Schulen bei der Umsetzung von Ziel 2. Das schließt auch Bemühungen um die Vermittlung von Fördermitteln und Entlastungen ein.

Maßnahme 2

Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) unterstützt die Schulen im Sinne von Ziel 2 auch in Kooperation mit außerschulischen Partnern. Dabei werden insbesondere schulische Funktionsträgerinnen und Funktionsträger für die Entwicklung und Umsetzung des Whole School Approach beraten und qualifiziert..

Maßnahme 3

Die Hamburger Schulen entwickeln bzw. überarbeiten wie bisher anlassbezogen ihre schuleigenen Curricula auch unter dem Leitprin- zip der nachhaltigen Entwicklung. Das LI unterstützt die Schulen weiterhin bei der Weiterentwicklung der schuleigenen Curricula.

(25)

Ziel 4: Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung

Das LI wird seiner Vorbildfunktion in Sachen Nachhaltiger Entwicklung im Sinne eines „Whole Institution Approach“

gerecht.

Maßnahme 1

Überarbeitung des LI-Leitbildes zur Implementierung von BNE.

Maßnahme 2

Überarbeitung und Umsetzung des LI-Klimaschutzplans nach Maßgabe des Leitprinzips „Nachhaltige Entwicklung“.

Maßnahme 1

Entwicklung und Umsetzung eines phasenübergreifenden Konzepts (1. – 3. Phase) zur Implementierung von BNE in der Lehrerbildung durch Expertinnen und Experten der 1., 2. und 3. Phase sowie des Amtes für Bildung. Auftraggeber sollte der Rat des Zentrums für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) als phasen- und institutions- übergreifendes Gremium sein.

Maßnahme 2

Entwicklung und Durchführung fachlicher und überfachlicher BNE- Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LI und der Hochschulen.

Vernetzung und Kooperationen von Schule mit außerschulischen Partnern und Einrichtungen – z. B. im Rahmen der Initiative

„Guter Ganztag“ – sowie die Zusammenarbeit von Schulen mit Schulen insbesondere im Rahmen von internationalen Schul-

Handlungsfeld III: Kooperationen und Partnerschaften

(26)

Ziel 4

Die Qualifizierung außerschulischer Bildungspartner und Multiplikatoren sowie die Einbindung ihrer Expertise in die Aus-und Weiterbildung von Lehrkräften werden durch die BSB gefördert und weiterentwickelt.

Maßnahme 1

Das NUN-Zertifizierungsprogramm für außerschulische Anbieter von BNE wird gemäß Vereinbarung vom 1. Dezember 2015 zwi- schen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der Schulbehörde (BSB) unter Beteiligung der BSB verstetigt und weiterentwickelt (s. AG außerschulische Bildung,

Maßnahme 2

Das LI und außerschulische Bildungspartner im Bereich BNE verstetigen ihre bestehenden Kooperationen und entwickeln sie zusammen weiter, z. B. im Rahmen der Netzwerkarbeit der Ham- burger Bildungsagenda für nachhaltige Entwicklung (HHBA).

Ziel 2

Die für die Öffnung von Schule im Dienste von BNE notwendigen gesetzlichen Regelungen und Rahmenvereinbarungen mit außerschulischen Partnern und Einrichtungen sind entwickelt und verabschiedet.

Maßnahme 1

Im Rahmen einer anstehenden Überarbeitung des Hamburgischen Schulgesetzes wird auch die geltende Rechtsgrundlage für Koope- rationen mit außerschulischen Partnern geprüft und ggf. erweitert.

Maßnahme 2

Im Zuge einer Bildungsplanrevision wird die Rahmenvorgabe „Lernen an außerschulischen Orten“ im Sinne von BNE überarbeitet und geprüft, ob und – wenn ja wie – sie auch auf die Grundschule übertragen werden kann.

Maßnahme 1

Die Schulen machen Vernetzung und Kooperationen mit schuli- schen und außerschulischen Partnern und Einrichtungen zu einem Element ihrer Schulentwicklung, indem sie bspw. entsprechende fachbezogene und überfachliche Vorhaben in ihren Leitbildern und Schulcurricula verankern.

Maßnahme 2

Die Schulaufsicht der BSB nutzt das Instrument der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur gezielten Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung von Ziel 1 (siehe auch Handlungsfeld 1, Ziel 2, Maßnahme 1).

Ziel 3

Schulen, die mit Schulen und anderen Einrichtungen in ihrem Umfeld zusammenarbeiten wollen, um Herausforderungen nachhaltiger Entwicklung zu bearbeiten, werden von der BSB unterstützt.

Maßnahme 1

Schulen nutzen Regionale Bildungskonferenzen, um Möglichkeiten verlässlicher und dauerhafter Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern und Einrichtungen sowie etwai- ge Fördermöglichkeiten zu erkunden. Zugleich bieten Regionale Förderkonferenzen Raum zum informellen Austausch sowie eine Plattform zur Präsentation ihrer Kooperationsprojekte.

Maßnahme 2

Schulen und zivilgesellschaftliche Partner, die BNE-Projekte durch- führen, fördern und begleiten, erhalten im Rahmen behördlicher Förderprogramme die Möglichkeit, Mittel zur Deckung der mit den Kooperationsprojekten und Beratungsleistungen verbundenen Kosten zu beantragen.

(27)

Bildung für nachhaltige Entwicklung in der beruflichen Bil- dung ist eine verbindliche und komplexe Aufgabe, die sowohl viele Themenbereiche als auch unterschiedliche Akteure im Bereich der beruflichen Bildung betrifft – berufsbildende Schulen und Ausbildungsbetriebe, Wirtschaft, Sozialpartner, Staat und Zivilgesellschaft . Es ist eine Aufgabe, die uns alle lebenslang begleitet . Im Sinne der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der dort definierten Sustainable Development Goals (SDGs) sind alle Akteure in der beruflichen Bildung aufgefordert, Ziele und Maßnahmen bis 2030 umzusetzen . Voraussetzung für die Entwicklung nachhaltigen Handelns ist eine positive Zukunftsvision, die darauf ausgerichtet ist, die Konsequenzen des eigenen Handelns für sich und andere in den Blick zu nehmen . Der Leitsatz lautet daher: Heute nicht auf Kosten von Morgen und hier nicht auf Kosten von anderswo leben und arbeiten .

Dabei baut Hamburg auf zahlreichen Projekten und Maßnah- men auf, die in den vergangenen Jahren zur Förderung der BNE in der beruflichen Bildung umgesetzt wurden . Bereits 2012 hat das Hamburger Institut für Berufliche Bildung

(HIBB) im Kontext einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Schulentwicklung das „Rahmenkonzept Klimaschutz“ erstellt . Der Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz wird auf curri- cularer, personeller und kommunikativer Ebene umgesetzt . Dieser Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz bezieht sich auf soziale, ökologische und ökonomische Aspekte und er betrifft die gesamte Schulgemeinschaft . Für das Konzept wurde das HIBB 2013 / 2014 als offizielles Projekt der UN- Dekade „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet . Im Rahmen der Länderinitiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung engagiert sich das HIBB für Bildung für nachhaltige Entwicklung und Globales Lernen .

Neben einem grundsätzlichen Verständnis von Nachhaltigkeit geht es darum einen Beitrag zu leisten, Nachhaltigkeit in der beruflichen Bildung systematisch zu verankern, Handlungs- möglichkeiten dahingehend aufzuzeigen und deren Umset- zung im Rahmen der bildungspolitischen Möglichkeiten anzustreben . Dabei gilt der Grundsatz: Groß und global den- ken und in kleinen, realistisch umsetzbaren Schritten handeln.

III. AG Berufliche Bildung

(28)

Bildung für nachhaltige Entwicklung ist Aufgabe der beruflichen Bildung und damit der ganzen Schulgemeinschaft und ihrer außerschulischen Partner. Es geht darum, die mit dem Nachhaltigkeitsgedanken verbundenen Ziele, Prinzipien, Werte und Praktiken in das Schulleben und insbesondere in den Unterricht an Schulen zu implementieren. Dabei sind sämtliche am Nachhaltigkeitskonzept orientierten schulischen Bildungsaktivitäten vom gemeinsamen Gedanken getragen, Themen und Inhalte ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklungszusammenhänge so in den Unterricht zu integrieren, dass die Lernenden an ihnen eine Gestaltungs- und Handlungsfähigkeit im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erwerben können. Ziel sämtlicher Aktivitäten berufsbildender Schulen im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist demnach der Erwerb jener Kompetenzen, die es ermöglichen, das eigene private und berufliche Leben ebenso zukunftsfähig zu gestalten wie die Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt (siehe hierzu auch „Rahmenkonzept Klimaschutz“, HIBB 2012; https://hibb.hamburg.

de/wp-content/uploads/sites/33/2015/09/Rahmenkonzept-Klimaschutz.pdf)

Ziel 1

BNE ist mit dem Leitprinzip der Nachhaltigen Entwicklung als Grundorientierung und übergreifendes Bildungsziel in den Bildungs- und Rahmenplänen aller Schulformen der beruflichen Bildung verankert.

Maßnahme 1

Im Zuge einer Erstellung oder Revision schulischer Bildungs- und Rahmenpläne prüft die jeweilige Bildungsplankommission anlassbe- zogen auch, ob BNE im Sinne von Ziel 1 ausreichend verankert ist.

Maßnahme 2

Bei Neuordnungsverfahren der beruflichen Ausbildung wird von den Hamburger Vertreterinnen bzw. Vertretern in den bundesweiten Rahmenlehrplankommissionen in den Prozess eingebracht, dass BNE im Sinne von Ziel 1 Berücksichtigung findet.

Handlungsfeld 1: BNE als Aufgabe der beruflichen Bildung

Ziel 2

Die berufsbildenden Schulen verstehen BNE im Rahmen ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung als Aufgabe der ganzen Schulgemeinschaft und der beteiligten Partner.

Maßnahme 1

Es erfolgt eine Bestandsaufnahme der vielfältigen Projekte und Maßnahmen im Bereich der BNE, die in einzelnen berufsbilden- den Schulen erfolgreich umgesetzt werden, z. B. im Ressour- cen-, Umwelt- und Klimaschutz oder in der Länderinitiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für nachhaltige Entwicklung und Globales Lernen in der Beruflichen Bildung.

Maßnahme 2

Die vorhandenen Wissensbestände und Praxiserfahrungen wer- den gesammelt und allen berufsbildenden Schulen als „Good

Maßnahme 3

Schulen nutzen die im HIBB vorhandenen Strukturen, zuständigen Stellen und abgestimmten Prozesse, um BNE schrittweise und nachhaltig als Aufgabe der ganzen Schule in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung implementieren zu können. Hierzu ge- hört auch die Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern u. a.

mittels Angeboten des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung.

(29)

Handlungsfeld 2: Kooperationen und Netzwerke

Die berufsbildenden Schulen passen ihre Bildungsangebote in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, ihren Ausbildungsbetrieben und den Partnern der beruflichen Bildung eng an die wirtschaftlichen, beruflichen und gesellschaft- lichen Herausforderungen der jeweiligen Zeit an. Dies ist in der mehr als 150-jährigen Geschichte der berufsbildenden Schulen in Hamburg einer der Erfolgsfaktoren für die Leistungsfähigkeit des berufsbildenden Systems und es ist gleichermaßen eine Grundvoraussetzung für die Bewältigung der zukünftigen komplexen Aufgaben und Ziele der BNE. Die systematische Zusammen- arbeit der berufsbildenden Schulen mit den Partnern der beruflichen Bildung, hier insbesondere mit den Ausbildungsbetrieben, ist gemäß Hamburgischem Schulgesetz in der Lernortkooperation (LOK) systemisch verankert. Die LOK dient der gemeinsamen, stetigen Qualitätsentwicklung der beruflichen Bildung. Darüber hinaus sind komplexe Aufgaben wie Integration und Inklusion ohne die Öffnung der berufsbildenden Schulen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern nicht zu bewältigen.

Ziel 1

Die BNE findet im Rahmen der gemeinsamen Arbeit der Lernortkooperationspartner in der beruflichen Bildung schritt- weise mehr Berücksichtigung.

Maßnahme 1

Die Lernortkooperation wird als ein Instrument zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen an die berufliche Bildung weiter

gestärkt. Es wird geprüft, wie die LOK genutzt werden kann, um BNE schrittweise besser in der Berufsausbildung zu verankern.

Ziel 2

Die Vernetzung und Kooperation zwischen berufsbildenden Schulen, Betrieben, Akteuren im non-formalen und au- ßerschulischen Bereich tragen dazu bei, den Transfer von bestehenden Konzepten und Materialien, praxisorientierten Handlungsbeispielen und -möglichkeiten im Sinne der BNE zu fördern.

Maßnahme 1

Es wird ein Konzept zur Vernetzung und Kooperation entwickelt, um die verschiedenen Akteure auf Hamburger Ebene einzubezie- hen. Ein mögliches Format könnten jährliche Austauschtreffen zu BNE sein, auch unter Einbeziehung regionaler und überregionaler.

Akteure sowie von Betrieben und Unternehmen.

Maßnahme 2

Es wird geprüft, in wie weit die Lernortkooperation hierbei einbezogen werden kann.

(30)

Der Transformationsprozess von Hochschulen hin zu Bil- dung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) ist langfristig und tiefgreifend zu gestalten . Er muss die jeweiligen Spezifika unterschiedlicher Hochschulen und Fachdisziplinen ebenso berücksichtigen wie die Wahrung der Wissenschaftsfreiheit . Ziel ist es, dass die (staatlichen) Hamburger Hochschulen an der konstruktiven Lösung sich daraus ergebender Konflikt- und Spannungsfelder sozial- und eigenverantwortlich mitwirken . BNE bezieht sich dabei nicht nur auf ökologische, sondern auch soziale, ökonomische und kulturelle Bewertungs- sowie Entscheidungskriterien . Für eine dauerhafte Implementierung von BNE-Strukturen und -Maßnahmen an Hochschulen er- geben sich verschiedene Aktionsdimensionen, die auf BNE- Kompatibilität hin zu prüfen sind: Governance, Forschung, Studium/Lehre, Campus und Verwaltung .

Vor diesem Hintergrund hat die HLN AG Hochschule die im Nationalen Aktionsplan BNE (NAP) vom 20 . Juni 2017 fest- gehalten hochschulbezogene Vorschläge der Nationalen Plattform BNE (Handlungsfelder 1 – 5: s . u .) hinsichtlich der dort genannten Ziele und Maßnahmen gesichtet, diskutiert und darüber beraten, ob und inwiefern entsprechende Ziele und Maßnahmen auch für Hamburg übernommen bzw . ad- aptiert werden können . Das heißt . die hier beschriebenen Maßnahmen spiegeln wider, in welcher Form in Hamburg auf die im NAP beschriebenen Ziele zum Bildungsbereich Hoch- schule eingegangen wird bzw . wie die dort beschriebenen Ziele und Maßnahmen durch Hamburg unterstützt werden .

IV. AG Hochschule

Handlungsfeld I: Finanzierung und Anreizsysteme Ziel

Finanzierungs- und Anreizsysteme der Hochschulen auf inhaltliche und strukturelle Nachhaltigkeit und BNE ausrichten

(31)

Handlungsfeld II: Forschung und BNE systematisch anhand von Qualitätskriterien verknüpfen

Maßnahme 3

Die zuständige Behörde soll sich in den ZLV nach Möglichkeit mit den Hochschulen verständigen, dass diese themenspezifische hoch- schulübergreifende Kooperationsplattformen zu Nachhaltigkeit einrichten, um gemeinsame Vorhaben oder die Kooperation mit Dritten zu fördern. Denkbar ist alternativ auch eine institutiona- lisierte Kooperation der Hochschulen zu Nachhaltigkeitsfragen im Rahmen bestehender oder neu zu schaffender fachlicher Ge- sprächsformate.

Maßnahme 4

Die zuständige Behörde und die Hochschulen prüfen, einen Preis für tragfähige Kooperationen von Hochschulen in Sachen Nach- haltigkeit oder für Ansätze ,,forschender Lehre‘‘ auszuloben.

Ziel

Qualität von Wissenschaft und Hochschulen spiegelt sich nicht allein in der Forschung, sondern auch in der Lehre wieder.

Dem NAP folgend gilt es daher Wege zu finden, auf denen zum einen nationale und internationale Forschungsergebnisse schneller in die Lehre einfließen können, und zum anderen wissenschaftlich begründete Qualitätskriterien für eine for- schungsorientierte Lehre für Nachhaltigkeit entwickelt werden. Für Hamburg ergeben sich daraus die folgenden Ziele:

a) Transparenz über die Beiträge der Forschung und Bildung zu den „großen gesellschaftlichen Herausforderungen“

(Wissenschaftsrat, 2015) schaffen;

b) Forschung zu BNE (inhaltlich) stärken;

c) Forschung und Lehre stärker als bisher kongruent verzahnen (z. B. mittels Lehr-Lern-Laboren; kapazitäre Förderung einer Aufbereitung von Forschungsbefunden für die Lehre, etc.).

Maßnahme 1

Die Hochschulen sollten Möglichkeiten zur finanziellen Unterstüt- zung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen, die sich im Nachhaltigkeitsbereich weiterbilden. Zudem sind freiwillige Selbstverpflichtungen von Professorinnen und Professoren denkbar, an zu organisierenden Foren für Nachhaltigkeit teilzunehmen.

Maßnahme 2

Die Verbreitung von Wissen, Methoden und Erfahrungen soll verbessert werden, um auf diesem Wege den reziproken Transfer-

Maßnahme 3

Es ist zu prüfen, ob BNE-spezifische und lehrnahe Forschungsför- derprogramme eingerichtet werden. Dies kann grundsätzlich in Form neuer Förderprogramme oder auch innerhalb bestehender Programme erfolgen.

Maßnahme 4

Es wird angestrebt, einen Nachhaltigkeitsfonds aufzulegen, der strukturell ähnlich wie die Landesforschungsförderung gestaltet

(32)

Handlungsfeld III: Eine diversifizierte Hochschullandschaft mit unterschiedlichen BNE-Pfaden sowie BNE-Pioniere und ,,Second Follower‘‘ fördern

Ziel

Entwicklung und Etablierung hochschulspezifischer Instrumente um BNE voranzubringen und Entwicklungen aufzuzeigen Maßnahme 1

Indikatoren/Kriterien für nachhaltige Entwicklung an Hochschulen – wie sie beispielsweise im Kontext der HochN-Leitfäden formuliert sind – sind auf ihre Eignung für Hamburger Hochschulen zu prüfen.

Geeignete Indikatoren sind für hochschulinterne Steuerungs- und Berichtinstrumente, aber auch für Ziel- und Leistungsvereinbarun- gen denkbar und anzuwenden. Dabei sollten nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Indikatoren im Fokus stehen.

Maßnahme 2

An den Hamburger Hochschulen wird die Etablierung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) für Hochschulen angestrebt. Ferner soll geprüft werden, ob ein Hamburg-spezifischer Nachhaltigkeits- kodex daraus für Hamburg etabliert und weiterentwickelt werden kann, um auch die Besonderheiten der Hamburger Hochschulen im Nachhaltigkeitsbereich sichtbar zu machen und zu profilieren.

Maßnahme 3

Es wird darauf hingewirkt, dass zukünftig alle Hamburger Hoch- schulen auf ihre jeweiligen Spezifika zugeschnittene Prozesse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickeln und umsetzen, mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen sowie Weiterentwicklungen zu ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Hochschulen hierfür einen dem Umfang und Anspruch der Nachhaltigkeitsbe- richterstattung entsprechenden Aufwand betreiben müssen und ihnen Kosten entstehen.

Maßnahme 4

Nachhaltigkeit in Organisation und Betrieb von Hochschulen sollte kontinuierlich vorangetrieben werden. Dies wird an den einzelnen Hochschulen auf unterschiedliche Weise erfolgen, indem jeweili- ge Hochschulspezifika berücksichtigt werden. Die Wahrung der Wissenschaftsfreiheit hat auch hier hohe Priorität. In Bezug auf Lehre und Forschung ist es abhängig von den jeweiligen Fachdis- ziplinen, ob und ggf. in welcher Weise die Hochschulen sich das Green-Campus Konzept zu Eigen machen. Grundsätzlich sollte dabei auch bereits existierende Forschung zur Implementierung von nachhaltiger Entwicklung in Organisationen allgemein bzw.

Hochschulen im Speziellen berücksichtigt werden.

Maßnahme 5

Die Digitalisierungsentwicklung ist für das Thema Nachhaltigkeit/

BNE zu nutzen, wie es zum Beispiel bereits im Rahmen der Hamburg Open Online University (HOOU) der Fall ist. Es bietet sich an, die Schnittstelle zwischen (B)NE und Digitalisierung deutlicher als bisher zu adressieren und dabei z. B. auf die Empfehlungen und Themenfelder Bezug zu nehmen, die im Gutachten des Wissen- schaftlichen Beirats für Globale Umweltveränderungen (WBGU) formuliert sind.

Maßnahme 6

Es wird angestrebt, die Hamburger Hochschulallianz für Nachhal- tigkeit (HaHoNa) auszubauen und auf eine formellere Grundlage zu stellen als es bisher der Fall ist. Ziel ist es, auf diesem Wege bereits initiierte Hochschulkooperationen zu stärken.

(33)

Handlungsfeld IV: Studierende und Absolvent/-innen als zentrale Gestalter/-innen nachhalti- ger Entwicklung ermutigen, unterstützen und partizipieren lassen

Ziel

Die Potenziale aller Generationen erkennen und in kooperativen Formaten zusammenführen, um nachhaltige Entwicklung generationenübergreifend zu gestalten.

Maßnahme 1

Eine Integration von BNE in die Curricula wird für die Hochschu- len in Form einer Wahloption als sinnvoll angesehen – ggf. auch online sowie verbunden mit Zertifizierung / Credits. Generell wird die Förderung von Interdisziplinarität angestrebt, wobei diese nicht zwangsläufig BNE-spezifisch sein muss.

Maßnahme 2

Es wird die Förderung non-formalen Lernens zu BNE unterstützt, indem räumliche Voraussetzungen geprüft und langfristig geschaf- fen werden, die kooperatives Arbeiten und Sharing-Lösungen von Räumlichkeiten ermöglichen. Zudem soll eine Beispielsammlung angelegt werden, die zukunftsfähige Möglichkeiten zur Verbes- serung des non-formalen nachhaltigkeitsorientierten Lernens aufzeigt, die als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen kann..

Handlungsfeld V: Transformative Narrative für BNE entwickeln

(34)

Der Begriff der „außerschulischen Bildung“ wird hier bewusst gewählt, um die oft sperrige, aber formal richtige Begrifflich- keit „Non-formales und informelles Lernen“ verständlicher darzustellen . Die außerschulische Bildung steht für jede Form des lebenslangen Lernens, das ohne formale Lehrpläne bzw . Curricula auskommt und außerhalb des formalen Bildungssys- tems geschieht .

V. AG Außerschulische Bildung

Handlungsfeld I: Wirksame Beteiligung von Menschen

Alle Menschen, unabhängig von Alter, Herkunft und Fähigkeiten sind wichtige Akteure zur Gestaltung von Hamburgs Zukunft.

Sie müssen zielgruppengerecht angesprochen und in die BNE eingebunden werden. Nur so kann die Hamburger Bildung einen zukunftsorientierten Beitrag zur Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft leisten.

Ziel 1

Alle Menschen werden, unabhängig von Alter, Herkunft und Fähigkeiten zielgruppengerecht angesprochen und in die BNE eingebunden.

Maßnahme 1

Alle bestehenden außerschulischen BNE-Angebote werden in die von der FHH geförderten Weiterbildungsportale kostenlos aufge- nommen. Auf der etablierten Plattform weiterbildung-hamburg.de wird eine Übersicht existierender Bildungsmaterialen und Tools, Adressen und Beispiele erstellt und laufend aktualisiert. Diese wird

Jugendausschüsse sollten auf Ebene der Bezirke oder Stadtteile betreut werden. Im weiteren Verlauf werden ähnliche Strukturen für andere Zielgruppen aufgebaut.

Maßnahme 3

(35)

Handlungsfeld II: Ausbau, Stärkung und Anerkennung von Change Agents und Ziel 2

Bis 2030 haben alle Hamburgerinnen und Hamburger barrierefreien und niedrigschwelligen Zugang zu qualitativ hoch- wertigen BNE-Angeboten im außerschulischen Bereich. Diese umfassen alle relevanten Themenbereiche des menschlichen Miteinanders und unterstützen den SDG-Umsetzungsprozess in Hamburg.

Maßnahme 1

Bis Ende 2022 ist eine Zielgruppenanalyse zu Kenntnissen, Be- darfen und Zugängen erfolgt. Es werden bestehende Angebote zielgruppenspezifisch zugeordnet und explizit in der Ansprache kommuniziert. Für nicht abgedeckte Zielgruppen (z. B. ältere Migranten) wird in Hamburg pro Jahr mindestens ein qualitativ hochwertiges BNE-Angebot mit zielgruppengerechter Anspra- che entwickelt. Für schwer ansprechbare Zielgruppen wird die Schaffung finanzieller Anreize geprüft (z. B. Reduzierung der Teilnahmekosten), um die Teilhabe allen Gruppen zu ermöglichen.

Maßnahme 2

Alle Hamburgerinnen und Hamburger sollen durch finanzielle (z. B. Bildungsgutscheine) und / oder zeitliche (z B. Bildungsurlaub) Förderung an BNE-Weiterbildungsangeboten teilnehmen können.

Referenzen

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