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Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

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Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

Hiermit wird ein Einzug in bzw. Auszug aus folgender Wohnung bestätigt:

Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer mit Zusatz

__________________________________________________________________________________

Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus

In die vorher genannte Wohnung ist/sind am ____________ folgende Person/en

eingezogen bzw. ausgezogen (Fam.name, Vorname)

1. ___________________________________________________________________________

2. ___________________________________________________________________________

3. ___________________________________________________________________________

4. ___________________________________________________________________________

5. ⃝ weitere Personen siehe Rückseite

Name und Anschrift des Wohnungsgebers lauten:

Fam. name, Vorname des Wohnungsgebers bzw. bei juristischen Personen genaue Bezeichnung

Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer des Wohnungsgebers

__________________________________________________________________________________

Ggf. Name der durch den Wohnungsgeber beauftragten Person bzw. bei juristischen Personen genaue Bezeichnung

Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung

Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung

Name und Anschrift des Eigentümers lauten

______________________________________________________________________________

Fam.name und Vorname des Eigentümers der Wohnung bzw. bei juristischen Personen genaue Bezeichnung

_______________________________________________________________________________

Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer des Eigentümers der Wohnung

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§ 54 i.V.m. § 19 BMG).

___________________________ __________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Wohnungsgeber oder der beauftragten Person

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