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C. Nachrichtliche Übernahme

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Academic year: 2022

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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften bplan_fl_ebene1

Industriegebiete

Urbanes Gebiet

Straßenverkehrsflächen

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

Private Grünflächen

Fußweg

Stellung der baulichen Anlagen

Baulinie

Baugrenze

Straßenverkehrsflächen

Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen

Zeichenerklärung

MU 0,8

MU

g

0,8

TH = max. 6,0 m SD 50°

MU

a1

0,8

TH = max. 6,0 m SD 45°

A. Planungsrechtliche Festsetzungen

a1

C. Nachrichtliche Übernahme

Art der baulichen Nutzung

Traufhöhe maximal/

Satteldach TH =

max. 6,80 m SD 40° - 45°

TH = max. 9,0 m FD

MU 0,8

Maximal zulässige Traufhöhe 0,8 Grundflächenzahl

o Offene Bauweise

g Geschlossene Bauweise a1 Abweichende Bauweise o

MU 0,8

o

TH = max. 4,0 m FD

-

z.B. TH max.

6,50 m

FD Flachdach SD Satteldach z.B. 40 - 45° Dachneigung

Grund- flächen- zahl

Bauweise

B. Örtliche Bauvorschriften

MU

§ 9 (7) BauGB

§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m.

§ 6a BauNVO

§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m

§ 18 (1) BauNVO

§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m

§ 19 BauNVO

§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m

§ 22 BauNVO

§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m

§ 22 BauNVO

§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m

§ 22 BauNVO

§ 9 (1) 2 BauGB

§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m

§ 23 (2) BauNVO

§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m

§ 23 (3) BauNVO

§ 9 (1) 11 BauGB

§ 16 (5) 11 BauNVO

§ 74 LBO

§ 74 LBO

Altlastenverdachtsflächen Altlastenverdachtsflächen

Traufhöhe maximal/

Flachdach TH =

max. 6,80 m SD 40° - 45°

TH = max. 9,0 m FD

-

-

-

- -

-

-

-

"Grabenstraße"

01.01/18 Fr. Bauder

Fr. Kienle

19.04.2021/ 30.08.2021

N:\A611 STADTPLANUNG\PROJEKTE\Stadtplanung\Neckarsulm_NORD\Bplan 01.01_18 Grabenstraße

19.04.2021/ 12.08.2021

gez. Bauder

Referenzen

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