• Keine Ergebnisse gefunden

Nicht jede Vergütung gehört zum Mindestlohn

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Nicht jede Vergütung gehört zum Mindestlohn"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

13.04.2016 08:55 CEST

Nicht jede Vergütung gehört zum Mindestlohn

Seit mehr als einem Jahr hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den

gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde. Ab dem 1.

Januar 2017 könnte es zu einer ersten Erhöhung kommen. Experten

empfehlen einen Stundenlohn von 8,80 Euro, Gewerkschaften fordern sogar 10,00 Euro. Über die Anhebung des Mindestlohns muss die sogenannte Mindestlohnkommission bis Mitte des Jahres entscheiden.

Mindestlohn muss in jedem Monat gezahlt werden

Mit einer Vergütung, die nur im Jahresdurchschnitt den Mindestlohn erreicht, wird gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) verstoßen. Der Mindestlohn muss in jedem Monat gezahlt werden. Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40

(2)

Stunden wöchentlich (173,33 Stunden monatlich) besteht somit ein

monatlicher durchschnittlicher Mindestentgeltanspruch in Höhe von 1.473,31 Euro brutto. In starken Monaten ist das Mindestentgelt höher. Es beträgt beispielsweise bei 23 Arbeitstagen in Vollzeit 1.564,00 Euro. Eine

Verrechnung mit schwachen Monaten (z. B. 20 Arbeitstage) ist fraglich, denn der Wortlaut des MiLoG lässt dies nicht zu. Allerdings akzeptieren die

Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung ausnahmsweise eine

gleichbleibende Bruttoentgeltzahlung, wenn der Mindestlohn nach folgender Formel berechnet wird: Wöchentliche Arbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate x 8,50 Euro. Voraussetzung ist, dass mit dem Arbeitnehmer ein (fiktives) Arbeitszeitkonto vereinbart wird, wonach über die regelmäßige

Monatsarbeitszeit hinausgehende Stunden spätestens innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden.

Hinweis

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte entweder jeden Monat nach den tatsächlich geleisteten Stunden vergüten oder ein regelmäßiges

Monatsentgelt zahlen, das nach dem Monat mit den meisten Arbeitstagen berechnet wird.

8,50 Euro pro Stunde und doch ein Mindestlohnverstoß

Häufig erhalten Arbeitnehmer einen Grundlohn, der durch Zulagen,

Sonderzahlungen oder Prämien ergänzt wird. Dann stellt sich die Frage, ob die jeweilige Sonderzahlung mindestlohnrelevant ist. Falls nicht, wird eventuell der Mindestlohn unterschritten. Als Faustregel gilt: Zum

Mindestlohn gehört all das, was für die normale Arbeitsleistung gezahlt wird.

Zuschläge, Zulagen und Prämien

Alles was für die Arbeit unter erschwerten Bedingungen oder zu unüblichen Zeiten gezahlt wird, ist grundsätzlich kein Bestandteil des Mindestlohns.

Auch Zulagen, die das Erreichen von Vorgaben honorieren, die über

Normalleistungen hinausgehen, sind nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.

So sind nach Auffassung des Zolls, der zuständigen Kontrollbehörde, folgende Prämien, Zuschläge und Zulagen nicht Bestandteil des Mindestlohns:

Akkordprämien

Qualitätsprämien

Zuschläge für Überstunden, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit

(3)

Gefahrenzulagen

Die Arbeitsgerichte vertreten insbesondere bei Leistungszulagen teilweise eine andere Meinung. So hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Leistungsbonus im Einzelfall auf den Mindestlohn angerechnet werden darf.

Hinweis

Zahlt der Arbeitgeber Zulagen oder Prämien uneingeschränkt für jede Arbeitsstunde, wird davon ausgegangen, dass sie für die normale

Arbeitsleistung gezahlt werden. In einem solchen Fall ist eine Anrechnung auf das Mindestlohnentgelt möglich.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist in der Regel kein Bestandteil des Mindestlohns, da auch diese Vergütungen nicht für die normale

Arbeitsleistung gezahlt werden. Zudem werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld üblicherweise nicht monatlich gezahlt, sondern zu ein oder zwei Zeitpunkten im Jahr. Auch wenn durch diese Sonderzahlungen der Mindestlohn im

Jahresdurchschnitt eingehalten wird, liegt ein Verstoß gegen das MiLoG vor, denn der Mindestlohn muss grundsätzlich jeden Monat erreicht werden.

Hinweis

Werden Leistungen wie ein Weihnachts- oder ein zusätzliches Urlaubsgeld monatlich und unwiderruflich ausgezahlt, sind sie jedoch als Bestandteil des Mindestlohns zu werten.

Sachbezüge und geldwerte Vorteile

Der Mindestlohn ist nach Ansicht des Zolls ausschließlich als Geldleistung zu berechnen und auszuzahlen. Damit wären Sachbezüge kein Bestandteil des Mindestlohns. Die Überlassung eines Diensthandys, welches auch für private Telefonate genutzt werden darf oder die Zahlung eines Kita-Zuschusses sollten daher zusätzlich erfolgen, da sie wahrscheinlich keine

Mindestlohnbestandteile sind. Auch bei der Dienstwagenüberlassung mit Privatnutzung ist unklar, ob der geldwerte Vorteil Bestandteil des

Mindestlohns ist.

_________________________________________________________________________________

_________________

(4)

ETL Hannes & Kollegen, ETL ADHOGA-Berlin, ETL ADVISA Berlin- Wilmersdorf 

Steuerberatungsgesellschaften mbH, Rankestr. 17, 10789 Berlin

Steuerberatung 4.0 – Herzlich Willkommen bei ETL Hannes &

Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wir lieben Technik. Mit unserer elektronischen MandantenaktePISA und unserem topaktuellen Newsroom, der viele interessante Informationen und Arbeitshilfen bereithält, stellen wir Ihnen mit unserer Website ein

umfassendes Unternehmerportal für Ihre steuerlichen Themen bereit.

Wir leben Qualität. Unsere Qualität lassen wir regelmäßig von der DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen) prüfen.

Wir sind nach ISO 9001:2015 zertifiziert und tragen auch das Qualitätssiegel des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V..

ETL Hannes & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, die digitale und persönliche Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.

Wir stehen für Steuerberatung 4.0 mit mehr als 50 Kollegen: Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte, die Qualität leben und moderne Technik lieben. Als inhabergeführter, mittelständischer Betrieb verstehen wir die Bedürfnisse unserer Mandanten, da wir sie mit ihnen teilen.

In der Branche der Steuerberater sind wir Technologieführer. Mit der elektronischen Mandantenakte, digitalem Kreditorenmanagement und digitalem Rechnungswesen, sowie bestens optimierten

Unternehmensprozessen, bieten wir unseren Kunden einen effizienten und hochwertigen Service. Unsere Qualität lassen wir regelmäßig von der DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen) prüfen.

Wir sind nach ISO 9001:2015 zertifiziert und tragen auch das Qualitätssiegel des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.

Als Steuerberater in Berlin sind wir Teil der ETL-Gruppe und bieten unseren Mandanten ganzheitliche und maßgeschneiderte Komplettlösungen bei allen

(5)

hinausgehen, profitieren unsere Mandanten von unserem Netzwerk an kompetenten Partnern.

Kontaktpersonen

Dipl.-Fw. Thomas Hannes Pressekontakt

Steuerberater Geschäftsführer Hannes@ETL.de 030-726150500

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerin nen und Arbeitnehmer, unabhängig von Arbeitszeit oder Um fang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen

Ein neuer Entwurf von Rot-Grün für eine weitere Bundesratsinitiative sieht einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde vor?. Nun wird

Mit dem Mindestlohn die Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen verbessern!. Ein wichtiger Schritt

Denn der Mindestlohn wird auch in tarifgebundenen Bereichen zu Lohnsteigerungen führen – schließlich werden Arbeitgeber weiter auf leistungs- differenzierte Löhne setzen, um

Einen solchen Anspruch kann der Arbeitnehmer auch ohne ausdrückliche Erklärung allein durch die tatsächliche Gewohnheit erhalten, wenn der Arbeitgeber wiederholt bestimmte

 Langzeitarbeitslose (zwölf Monate oder länger) können für die ersten sechs Monate abweichend vom Mindestlohn beschäftigt werden..  Personen, die ein Ehrenamt

In ihrem Kern sagt diese Bestimmung, dass in der Konkurrenz eines durch Rechtsverord- nung für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags mit einem Tarifvertrag, an den Ar-

Zusammenfassend lässt sich für Deutschland festhalten, dass aus der Perspektive von Betrieben wie Beschäftigten eine Steigerung der Arbeitsintensität als Reaktion auf