Versicherungen für IT-Unternehmen
So schützen Sie Ihre Firma
Es spielt keine Rolle, ob Sie Software entwickeln, ein Webportal betreiben, Daten verarbeiten, Hosting-Dienstleistungen anbieten oder
Beratungsdienstleistungen im IT-Bereich erbringen: Die Risiken, denen IT-Unternehmen ausgesetzt sind, nehmen laufend zu. Evaluieren Sie mit diesem Guide, wie Sie den Risiken bewusst entgegentreten können.
Welche Versicherungen benötigen IT-Unternehmen wirklich?
Abhängig von Ihrer Tätigkeit unterscheiden sich die Risiken stark, von
Haftpflichtrisiken über äussere Risiken wie zum Beispiel Cyber-Kriminalität bis hin zu den Risiken rund um die Mitarbeiter. In diesem Versicherungsguide erklären wir Ihnen, um welche Versicherungen Sie nicht herumkommen (obligatorische Deckungen) und welche freiwilligen Deckungen Sie prüfen sollten. Das Ziel: Schadenfälle abwälzen, die Ihre unternehmerische Existenz gefährden.
IT-Unternehmen sind folgenden Risiken ausgesetzt:
1. Ausfall von Mitarbeitenden durch Unfall oder Krankheit (S.3) 2. Schäden an Dritten (S.11)
3. Haftungsansprüche an die Unternehmens-Organe (S.13) 4. Sachschäden am Inventar (S.14)
5. Cyberkriminalität (S.16) 6. Rechtsstreitigkeiten (S.18)
1. Ausfall von Mitarbeitenden durch Unfall oder Krankheit
In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter gegen Unfälle zu versichern. Ab einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche gilt der obligatorische Schutz nicht nur für den Arbeitsplatz und den Arbeitsweg, sondern auch für die Freizeit des Mitarbeiters.
Die Leistungen der UVG-Versicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie decken unter anderem die Kosten für den Aufenthalt im Spital (Heilungskosten, allgemeine Abteilung) und die Lohnfortzahlung ab dem dritten Tag nach dem Unfall zu 80%, bis zu einem maximalen Jahreslohn von CHF 148'200. Des Weiteren wird im Falle von Invalidität eine Rente an die Betroffenen und im Todesfall eine Rente an die Hinterblieben ausgeschüttet.
Die Prämie wird in zwei Kategorien aufgeteilt; einerseits in die Berufsunfallversicherung (BU) und andererseits in die
Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Die Kosten bei BU müssen vollumfänglich vom Arbeitgeber getragen und können bei den Angestellten nicht vom Lohn abgezogen werden. Die Prämie für Nichtberufsunfälle (NBU) kann hingegen zu 100% auf die Mitarbeiter abgewälzt werden.
Die besondere Lösung IT-Unfall ist leichter abzuschliessen als
1.1 Unfallversicherung (obligatorisch)
Die Sachversicherung versichert betriebliche Sachwerte wie Server, Bildschirme, Computer, Büromöbel, weiteres bewegliches Betriebsinventar und Installationen, welche nicht über die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt sind.
Die IT Unfall von esurance deckt folgende Risiken:
● Berufsunfälle (BU)
● Nichtberufsunfälle (NBU)
● Berufskrankheiten
● Invalidität und Tod
Folgende Risiken deckt die IT Unfall nicht:
● Absichtlich herbeigeführte Unfälle
● Unfälle infolge von kriegerischen Ereignissen, Militärdienst bei ausländischen Armeen, Teilnahme an kriegerischen Handlungen, Terrorakten und
bandenmässigen Verbrechen
Ihre Mitarbeiterin Frau Meier stürzt am Wochenende beim Joggen im Wald über eine Wurzel. Beim Sturz hat sie sich den Arm gebrochen und ist nun für drei Wochen arbeitsunfähig. Die obligatorische
Unfallversicherung übernimmt die Kosten für den Arztbesuch, die Hilfsmittel und 80% des Lohnes ab dem dritten Tag nach dem Unfall.
Schadenbeispiel
1.2 Unfall-Zusatzversicherung (empfohlen)
In der Unfall-Zusatzversicherung kann der Arbeitgeber sein Personal zusätzlich zur obligatorischen Unfallversicherung absichern. Dies, um mögliche Lücken in
Deckung und Lohn zu schliessen. Die Mitarbeiter können dadurch mit relativ günstigen Mitteln besser gestellt werden.
Unter anderem ist es möglich, die Höhe der Taggelder anzupassen um die Löhne umfassender zu versichern (100% oder 90% statt nur 80%). Zudem können Löhne über dem UVG-Höchstlohn von CHF 148ʼ200 abgesichert werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Deckung bei einem Spitalaufenthalt Ihrer Angestellten von der allgemeinen Abteilung auf Halbprivat oder Privat zu erhöhen.
Die Deckungen der Unfall-Zusatzversicherung können für alle Angestellten oder auch nur für spezifische Gruppen (z.B. Geschäftsleitung oder Kader) gewählt werden. Unternehmen können ihre Mitarbeiter auch gegen Sonderrisiken
absichern. Davon spricht man, wenn ein Unfall durch aussergewöhnliche Gefahren, Grobfahrlässigkeit oder Wagnisse verursacht wurde. Denn in diesem Fall kann die obligatorische Unfallversicherung Taggelder kürzen oder im schlimmsten Fall sogar verweigern.
Die IT Unfall zahlt auf Wunsch auch bei Grobfahrlässigkeit, verschafft Ihren Mitarbeitenden bei Unfällen weltweit Zugang zur privaten Spitalabteilung und leistet zusätzliche Zahlungen bei Invalidität oder Tod.
Ihr Mitarbeiter verursacht unangeschnallt einen Autounfall. Die obligatorische Unfallversicherung würde ihm aufgrund von
Grobfahrlässigkeit die Leistungen kürzen (weniger Taggelder werden bezahlt). Aufgrund der abgeschlossenen Zusatzversicherung (keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit) erfährt der Mitarbeiter keine Leistungskürzung.
Schadenbeispiel
Die IT Unfall von esurance bietet folgende UVGZ-Deckungen und -Leistungen:
● Taggeld Lohn über UVG-Maximum
● Keine Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit
● Privatpatientendeckung
● Kapital Invalidität und Tod
Sollten Ihre Angestellten wegen Krankheit ausfallen, besteht je nach
Anstellungsdauer, Kanton und Dienstalter Anspruch auf eine Fortzahlung des Lohnes. Die Lohnfortzahlungspflicht kann bis zu 6 Monate dauern. Mitarbeiter, welche aufgrund von Krankheit länger ausfallen, stellen für Firmen daher oftmals ein finanzielles Risiko dar. Bei einem Kleinbetrieb können solche Fälle
existenzgefährdend sein.
Im Gegensatz zur obligatorischen Unfallversicherung können bei der freiwilligen Krankentaggeldversicherung einige Faktoren individuell angepasst werden.
Die Wartefrist kann mit einem Selbstbehalt verglichen werden. Sie kann je nach Versicherer zwischen 0 und 360 Tage betragen. Durch die Wahl der Wartefrist kann der Arbeitgeber steuern, wie lange er den Lohn seines Mitarbeiters im Krankheitsfall selber bezahlt und ab wann die Taggelder der KTG-Versicherung greifen sollen.
Daraus entstehen Chancen, um aktives Risk Management zu betreiben.
Durch eine höhere Wartefrist kann die Prämie massgeblich reduziert werden. Eine weitere Dimension, die flexibel gewählt werden kann, ist die Höhe der Taggelder.
Diese liegen zwischen 80% und 100% des Bruttolohnes der Mitarbeiter.
In der Regel wird die Prämie für das Krankentaggeld von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen. Eine solche kollektive Lösung ist auch für die Arbeitnehmer aufgrund der Lohnfortzahlung vorteilhaft. Es gilt jedoch zu beachten, dass der Arbeitgeber immer mindestens 50% der Prämie übernehmen muss.
1.3 Krankentaggeldversicherung (empfohlen)
Die IT Krankentaggeld von esurance deckt folgende Risiken:
● Lohnfortzahlung angestellter Personen infolge Krankheit
● Lohnfortzahlung Betriebsinhaber infolge Krankheit
Die besondere Lösung IT Krankentaggeld ist weitaus leichter abzuschliessen als markttypische Versicherungen und bietet Konditionen, die auf Basis der
Bedürfnisse von IT-Unternehmen entwickelt wurden und über den Marktstandard hinausgehen. Unter anderem profitieren Kunden von Präventionsmanagement, einem Verzicht auf das Kündigungsrecht auf Seiten des Versicherers im
Krankheitsfall sowie einer Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung ab 4 Mitarbeitern.
Exklusiv ist auch die Option eines Unfalltaggeldes für Inhaber: Um auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalles gegen Erwerbsausfall versichert zu sein, lässt sich ein Unfalltaggeld in die Versicherungsdeckung mit einschliessen.
Einer Ihrer Programmierer fällt infolge eines Tumors für fünf Monate aus.
Dieser Mitarbeiter verdient gemäss seinem Arbeitsvertrag CHF 10ʼ000 pro Monat. Nach Ablauf der Wartefrist von 30 Tagen zahlt die
Krankentaggeldversicherung dem Unternehmen ein Taggeld von 80% des versicherten Lohnes.
Schadenbeispiel
Die Pensionskasse zahlt nicht nur eine Altersrente, sondern bietet den
Arbeitnehmern auch finanziellen Schutz bei Tod (für die Hinterbliebenen) und Invalidität (für die betroffene Person sowie ihre Angehörigen). Die Leistungen der Pensionskasse werden heutzutage nicht nur aus Versicherungssicht immer
wichtiger, sondern sind für viele Mitarbeiter auch bei der Wahl des Arbeitgebers ein entscheidendes Kriterium.
Die Berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und IV. Sie ist obligatorisch für alle
Arbeitnehmenden, die bei der AHV versichert sind und im Jahr mehr als CHF 21'510 brutto bzw. CHF 1792,50 im Monat verdienen.
Nicht obligatorisch zu versichern sind Arbeitnehmer mit folgenden Eigenschaften:
● noch nicht AHV-Beitragspflichtige (Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag)
● bereits im ordentlichen Rentenalter (Frauen ab 64, Männer ab 65 Jahren)
● Bruttoeinkommen nicht höher als CHF 21'510 im Jahr bzw. CHF 1792,50 im Monat
● angestellt bei nicht AHV-beitragspflichtigem Arbeitgeber
● befristeter Arbeitsvertrag für höchstens drei Monate
● im Hauptberuf selbstständig erwerbstätig
● nebenberuflich tätig und bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert
● invalid mit einem IV-Grad von mindestens 70 %
1.4 Berufliche Vorsorge (obligatorisch)
Welche Vorsorgelösung die beste ist, hängt sehr stark vom individuellen
Unternehmen ab. Wir beraten Sie gerne, um die richtige Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Wichtig
Ein Mitarbeiter stirbt aufgrund von Krebs und hinterlässt seine Frau und Kinder. Von der Pensionskasse erhält die Witwe lebenslang eine
Ehegattenrente. Zudem erhält sie für ihre Kinder eine Waisenrente bis zu deren 18. Lebensjahr. Befindet sich eines der Kinder in einer Ausbildung, besteht zum Teil sogar Anspruch auf eine Waisenrente bis zum 25.
Lebensjahr.
Schadenbeispiel
Bei der Tätigkeit als Dienstleister besteht das Risiko, dass Personen oder Sachen zu Schaden kommen und daraus Ansprüche geltend gemacht werden. Eine
Haftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz gegen diese Risiken.
Die Relevanz einer solchen Versicherungsdeckung ist hoch, denn die unternehmerische Existenz kann davon abhängen.
Haftpflichtversicherung (empfohlen)
Die IT Haft von esurance deckt folgende Risiken:
● Schäden an Personen
● Schäden an Sachen von Dritten
● Reine Vermögensschäden
● Beauftragung von Subunternehmern & Arbeitsgemeinschaften Der ideale Deckungsumfang unterscheidet sich je nach Branchenzweig.
Besonders entscheidend: Vermögensschäden an Dritten sollten versicherbar sein.
Dies ist in Ihrer Branche essentiell, da Personen- und Sachschäden hier vergleichsweise selten vorkommen. Viel wahrscheinlicher ist, dass Sie vor Schadenersatzforderungen wegen Vermögensschäden stehen. Die besondere Lösung IT Haft bietet diesen Schutz wahlweise an. Sie ist nicht nur weitaus
einfacher abzuschliessen als Standard-Haftpflichtversicherungen – sie bietet auch einen speziell für IT-Betriebe erweiterten Deckungsumfang.
2. Schäden an Dritten
• Schäden durch vorsätzliche Handlung
• Eigenschäden
• Ansprüche von Dritten wegen Nichterfüllung und/oder Nachbesserung
• Schadensersatzforderungen, die durch die Verzögerung einer Leistungserbringung entstanden sind
• Schäden infolge Garantiezusagen
• Einbussen durch Kursschwankungen
Folgende Risiken deckt die IT Haft nicht:
Ein Infrastruktur-Serviceanbieter wurde beauftragt, eine vollständige
IT-Infrastruktur inklusive Telekomanlage zu erweitern. Aufgrund einer hohen Personalfluktuation während des Projektes und dem daraus resultierenden Versagen des Projektteams konnte die vereinbarte Deadline nicht
eingehalten und die erweiterte Infrastruktur nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden. Daraufhin tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück. Der Anbieter ist mit Schadenersatzforderungen des Auftraggebers konfrontiert.
Die Haftpflichtversicherung zahlt den Betrag.
Schadenbeispiel
3. Haftungsansprüche an die Unternehmensorgane (GL/VR)
Verwaltungsräte, Geschäftsführer und leitende Manager von Unternehmen stehen in der gesetzlichen Verantwortung, ihre Entscheidungen im Interesse der
Unternehmung zu fällen. Dabei müssen sie stets die Kontrolle über die selbst
wahrgenommenen und delegierten Arbeiten beibehalten. Wer diese Pflicht verletzt, haftet bei begründeten Schadensersatzansprüchen Dritter mit seinem
Privatvermögen.
Die Organhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die betroffenen Führungskräfte, indem Entschädigungskosten für begründete Ansprüche von der Versicherung übernommen und unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden. Auch Kosten infolge von Reputationsschäden, Arbeitnehmeransprüchen und anderen strafrechtlichen Belangen sind Teil des Leistungsumfangs einer
Organhaftpflichtversicherung. Sie dient somit als optimaler Schutz für Ihr Privatvermögen.
Organhaftpflichtversicherung (D&O) (optional)
Der interne Buchhalter einer Firma überweist während längerer Zeit unbemerkt Zahlungen auf sein Privatkonto. Als die Veruntreuung ans Licht
Schadenbeispiel
4. Sachschäden am Inventar
Die Sachversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Unternehmen. Sie versichert das bewegliche Betriebsinventar.
Sachversicherung (empfohlen)
Die IT Sach von esurance deckt folgende Risiken:
● Schäden durch Feuer, Rauch, Explosion etc.
● Schäden durch Elementarereignisse
● Wasserschäden
● Einbruchdiebstahl und Beraubung
Die spezielle Lösung IT Sach ist nicht nur weitaus leichter abzuschliessen als typische Sachversicherungen, sondern bietet zudem einen enormen Deckungsumfang, der über den Marktstandard hinausgeht und unter anderem böswillige Beschädigung, bestimmte Mehrkosten, Glasschäden sowie Schäden an allgemeinen technischen Anlagen beinhaltet. Hinzu kommen exklusive Zusatzdeckungen, mit denen sich der Umfang freiwillig erweitern lässt: Einfacher Diebstahl, EDV-Geräte und
Erdbebendeckung sind so ebenfalls versicherbar.
Die Versicherungssumme muss dem Ersatzwert der Gegenstände entsprechen.
Deswegen ist es essentiell, dass der genaue Wert des Inventars regelmässig geprüft wird und allfällige Änderungen der Versicherung mitgeteilt werden. Ansonsten besteht die Gefahr einer Unterdeckung, was zu proportionalen Leistungskürzungen führen kann. Das kann bei einem grösseren Schadenfall fatale Folgen haben.
Wichtig
Aufgrund eines Einbruchs bei Ihrer Firma wurde Diverses gestohlen und beschädigt. Die Versicherung übernimmt den Ersatz der abhanden gekommenen bzw. beschädigten Gegenstände.
Schadenbeispiel
Folgende Risiken deckt die IT Sach nicht:
● Maschinenbruch
● Wechselwirkungsschäden
5. Cyberkriminalität
Gemäss einer von Accenture gesponserten Studie sind die durchschnittlichen Schäden von Cyber-Vorfällen alleine zwischen 2017 und 2018 um 29 Prozent auf 27 Millionen Dollar gestiegen. Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein
Grossunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Millionen Euro. Bei kleinen und mittelständigen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70ʼ000 Euro.
Mit der wachsenden Digitalisierung steigt das Risiko täglich, Opfer eines Hacker-Angriffs zu werden. Um sich vor Cyber-Kriminalität zu schützen, achten Unternehmen vermehrt darauf, ihre eigene IT-Sicherheit den aktuellen Risiken anzupassen. Als zusätzlicher Schutz, vor allem gegen Vermögensschäden, bieten immer mehr Versicherungen die Möglichkeit, sich gegen solche Risiken versichern zu lassen.
Cyberversicherung (optional)
Schliessen Sie wenn möglich Ihre Cyberversicherung beim gleichen Anbieter ab wie Ihre Haftpflichtversicherung. Wenn beispielsweise ein Hackerangriff Kundendaten auf Ihrem Server löscht, können sich die Zuständigkeitsgebiete von
Wichtig
Folgende Risiken deckt eine Cyberversicherung generell nicht:
● Verlust von Bargeld oder elektronisch gespeichertem Geld
● Schäden, welche absichtlich herbeigeführt werden
● Kosten für Nutzungsrechte und Lizenzen
Ein Mitarbeiter öffnet auf dem Geschäftscomputer eine infizierte E-Mail. Der in der E-Mail einkopierte Link ist mit einem Virus versehen, welcher sich über das
Schadenbeispiel
Eine Cyberversicherung kann folgende Risiken abdecken:
● Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, die auf Störungen der Netzwerksicherheit, Cyberattacken, menschliches Versagen oder
Programmierfehler zurückzuführen sind
● Wiederherstellung von verloren gegangenen oder beschädigten Daten
● Aufwendungen für Notfallmassnahmen- und Untersuchungskosten
● Rechtskosten einschliesslich der Geltendmachung vertraglicher Schadenersatzansprüche
● Aufwendungen für die Krisenkommunikation und zur Minderung von Reputationsschäden
● Haftung aufgrund von Datenschutzverletzungen
● Haftung aufgrund unbefugter Nutzung Ihres Netzwerks
● Cybererpressungszahlungen beziehungsweise mit der Erpressung verbundene Kosten
● Aufwendungen für aufsichtsbehördliche Untersuchungen
6. Rechtsstreitigkeiten
In der heutigen Zeit ist die Gefahr gross, dass Ihre Unternehmung in einen Rechtsstreit gerät. Mit einer Betriebsrechtsschutzversicherung können Sie sich dagegen absichern. Die Versicherung vertritt Ihre juristischen Interessen und übernimmt die Kosten in einem Rechtsstreit. Dazu werden Sie bei Rechtsfragen beraten. Die Rechtsschutzversicherung für Unternehmen übernimmt nebst den Anwaltskosten auch betriebsbedingte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei.
Da begründete Schadensersatzansprüche oftmals langwierige gerichtliche Verfahren auslösen, wachsen die Kosten für die zivil- und strafrechtliche
Verteidigung von gerichtlichen Verfahren und Entschädigungszahlungen rasch auf tausende Franken. Die Rechtsschutzversicherung deckt Ihre Kosten, egal, ob Sie als Gewinner oder Verlierer aus dem Prozess hervorgehen.
Rechtsschutzversicherung (optional)
Eine Rechtsschutzversicherung kann folgende Kosten übernehmen:
● Anwaltshonorare und Expertisen
● Gerichtskosten und Schiedsgerichtskosten
● Mediation und Inkassokosten
● Reisekosten und Verdienstausfall
● Parteientschädigungen an die Gegenpartei und Strafkautionen
Folgende Risiken deckt eine Rechtsschutzversicherung generell nicht:
● Streitigkeiten, die schon vor Abschluss der Versicherung bestanden haben
● Streitigkeiten mit Gesellschaftsbeteiligungen
● Streitigkeiten mit der Rechtsschutzversicherung
● Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wertpapieren oder spekulativen Rechtsgeschäften etc.
Überprüfen Sie regelmässig die Eckdaten der Versicherung (Umsatz, Anzahl Fahrzeuge, Anzahl Immobilien etc.), um Deckungslücken zu vermeiden.
Wichtig
Haben Sie eine Frage?
Unsere Expertinnen und Experten verstehen Ihre Bedürfnisse und beraten Sie gerne per E-Mail, Telefon, Chat oder Videocall.
E-Mail: support@esurance.ch Telefon: 044 330 30 30 Website: esurance.ch
Wer ist esurance?
esurance AG ist eine digitale Vertriebsplattform für KMU-Versicherungen. Zusammen mit dem Branchenverband swissICT bieten wir optimal auf IT-Unternehmen zugeschnittene Versicherungslösungen an. Durch die gebündelte Einkaufskraft des Verbands profitieren Sie von bester Preis-Leistung für Ihr KMU oder Startup.