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Die Ausbildung im Überblick

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Ausbildungsbeschreibung von Sozialwissenschaftler/Sozialwissenschaftlerin (Uni) vom 29.05.2007

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Ausbildungssituation/-bedingungen

Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung

Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich

Geschlecht Auswahlverfahren

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen

Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen

Arbeitsverhalten Fähigkeiten

Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen

Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu

Die Ausbildung im Überblick

Der Hochschulstudiengang Sozialwissenschaften wird an Universitäten mit dem Abschluss Diplom oder Magister angeboten. Zahlreiche Hochschulen bieten außerdem Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschluss an. Sozialwissenschaften kann man auch im Rahmen von verschiedenen Lehramtsstudiengängen studieren.

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Ausbildungsinhalte

Grundlagenstudium

Das Grundlagenstudium sieht Einführungskurse, Seminare, Vorlesungen und Übungen in folgenden Fächern vor:

• Politikwissenschaft (z.B. Politisches System der BRD, Politische Soziologie, Internationale Politik, Zeitgeschichte)

• Soziologie (z.B. Grundzüge der Soziologie, Sozialstruktur der BRD, Sozialstruktur einer modernen Industriegesellschaft)

• Wirtschaftswissenschaft

• Sozialwissenschaftliche Theorien und Methoden

• Information und Kommunikation

• Fremdsprache (z.B. Englisch oder Französisch)

Hauptstudium/Vertiefungsstudium

Das Hauptstudium sieht beispielsweise vor:

• vertiefende Lehrveranstaltungen in sozialwissenschaftlichen Methoden, Methodologie und Wissenschaftstheorie, Information und Kommunikation, Verwaltung und Recht

• Vertiefung einer der drei Kerndisziplinen (Politikwissenschaft, Soziologie oder Wirtschaftswissenschaft)

• zwei von vier Qualifikationsprofilen (Kultur und Bildung in modernen Gesellschaften; Öffentlichkeit, Kommunikation und Medien;

Arbeit, Organisation und Management; Internationalisierung und kulturelle Pluralität)

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Projekte und Praktika

Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.B. in der Wirtschaft, der Verwaltung, in Dienstleistungs- oder politischen Organisationen vor. Teilweise müssen Berufs- oder Forschungspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.

Rechtsgrundlagen

Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.

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Arbeitsumgebung in der Ausbildung

Studierende der Hochschulen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause.

Während der berufspraktischen Tätigkeit arbeiten sie in Unternehmen der Wirtschaft, in Einrichtungen des Sozial-, Bildungs- und gegebenenfalls auch Gesundheitswesens.

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Ausbildungsstätten

• Universitäten (zum Seitenanfang)

Ausbildungs-/Lernorte

• Hörsäle, Seminarräume

• Übungsräume (Computerräume) (zum Seitenanfang)

Ausbildungssituation/-bedingungen

Während des Hochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen und nimmt an Exkursionen teil. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst

organisierten Kleingruppen, wobei Lernzeit und -umfang weitgehend selbst bestimmt werden können. Im Vergleich zu vorangegangenen Bildungsabschnitten (z.B. Gymnasium, gegebenenfalls Berufsausbildung) ist die Lernkontrolle wesentlich geringer, daher werden hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation, an Eigenverantwortung und an die Fähigkeit zur Beurteilung des eigenen Leistungsstandes gestellt. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen.

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Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer

Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien.

Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten.

Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei der Zwischenprüfung bzw.

dem Vordiplom und Magister- bzw. Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Obligatorische Berufs- oder Forschungspraktika müssen in der Regel während der Semesterferien absolviert werden. In dieser Ausbildungsphase gelten die im Praktikumsbetrieb üblichen Arbeitszeiten. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit weitere Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu.

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Ausbildungsvergütung

Teilweise wird im Praktikum eine geringe Vergütung bezahlt. Regelungen hierfür gibt es nicht.

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Ausbildungskosten Studienkosten

Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern

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bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer

In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.B. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste

Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

Studienförderung

Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG

Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle.

Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit

Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch

konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet,

Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite

Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk

Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl (zum Seitenanfang)

Ausbildungsdauer

Die Regelstudienzeit in den Sozialwissenschaften bzw. in der Soziologie beträgt in Magister- und Diplomstudiengängen 9 bis 10 Semester.

Bachelorstudiengänge sind auf eine Studiendauer von 6 Semestern ausgelegt. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten in Diplomstudiengängen der Sozialwissenschaften tatsächlich durchschnittlich 13,0 Semester. In Bachelorstudiengängen der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften reichten durchschnittlich 6,4 Fachsemester bis zum Abschluss. Quelle:

Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 (zum Seitenanfang)

Verlängerungen

Überschreiten der Regelstudienzeit

Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig.

Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung

Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden.

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Ausbildungsform

Dieser Studiengang an einer Universität wird durch hochschuleigene Diplom- bzw. Magisterstudienordnungen und Diplom- bzw.

Magisterprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplom- bzw. eine Magisterarbeit anzufertigen. Teilweise sehen die Studienordnungen auch Berufs- oder Forschungspraktika außerhalb der Hochschule vor, beispielsweise in Wirtschaftsunternehmen oder in Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits- und Erziehungswesens. Falls Praktika nicht Pflichtbestandteil des Studiums sind, werden sie von den Hochschulen in der Regel empfohlen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.

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Ausbildungsaufbau

Beispiel für einen Studienplan des Diplomstudienganges Sozialwissenschaften an der Universität

Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS)

Grundstudium

1.-4. Semester

Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester

Grundzüge der Soziologie 4 4 - -

Sozialstrukturanalyse - - 4 -

Grundseminar moderne Industriegesellschaft - - - 2

Einführung in die Politikwissenschaft 2 - - -

Internationale Beziehungen - 2 - -

Politische Soziologie - - 2 -

Zeitgeschichte - - - 2

Proseminar Politik 2 2 - -

Bibliographische Übung 1 - - -

Vorlesung Sozialpsychologie - - 2 2

Lektürekurs zur Sozialpsychologie 2 2 - -

Praktikum Sozialpsychologie - - - 2

Grundseminar Sozialpsychologie - - 2 -

Vorlesung Statistik 4 4 - -

Methoden der empirischen Sozialforschung - - 4 4

Vorlesung Wissenschaftstheorie - 2 - -

Wahlpflichtfach nach facheigener Anlage zur Prüfungsordnung x x x x

Summe 15+X 16+X 14+X 12+X

Hauptstudium

5.-9. Semester Das 9. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen.

Fächer 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester

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Soziologie Vorlesung und Übung 4 - - -

Hauptseminar Soziologie - 2 - -

Übung für Fortgeschrittene in Soziologie 2 2 - -

Vorlesung Politikwissenschaften 2 - - -

Übung für Fortgeschrittene Politikwissenschaften 2 2 - -

Hauptseminar Politikwissenschaften - 2 - -

Seminar für Examenskandidaten - - - 2

Multivariante Analyseverfahren - - 4 -

Hauptseminar zur empirischen Sozialforschung - - - 2

Übung für Fortgeschrittene in den Methoden der empirischen Sozialforschung - - 2 2

Vorlesung zur Sozialpsychologie - - 2 2

Lektürekurs zur Vorlesung - - 2 2

Grundseminar zur Sozialpsychologie - - 2 -

Praktikum zur Sozialpsychologie - - - 2

Wahlpflichtfach nach facheigener Anlage zur Prüfungsordnung x x x x

Summe 10+X 8+X 12+X 12+X

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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss

Die Diplom- oder auch Magisterprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Sozialwissenschaften. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt. Diese basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder und der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen im

Studiengang Sozialwissenschaft an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie den allgemeinen Bestimmungen für Magisterprüfungsordnungen sowie den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.

Erforderliche Nachweise

Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Sozialwissenschaftler/in bzw. Magister Artium/Magistra Artium ist eine erfolgreich abgelegte Diplom- bzw. Magisterprüfung. Als Zugangsvoraussetzung zur Diplom- bzw. Magisterprüfung müssen dem Prüfungsamt der Hochschule folgende Nachweise vorgelegt werden:

• Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung bzw. Zwischenprüfung

• erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine)

• ggf. Nachweis des geforderten Berufs- oder Forschungspraktikums

Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points.

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Erforderliche Prüfungen

Vordiplom/Zwischenprüfung Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung bzw. mit dem Vordiplom ab. Meist werden die

Fachprüfungen nicht in einem Prüfungsblock, sondern studienbegleitend nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung abgelegt. In modularisierten Studiengängen werden Leistungspunkte für die erbrachten studienbegleitenden Leistungsnachweise vergeben. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom bzw. die Zwischenprüfung nachzuweisen. Diplom-/Magisterprüfung Um den akademischen Grad Magister/Magistra bzw. den Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Magister- bzw. Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen finden am Ende des Hauptstudiums statt; zum Teil werden die Fachprüfungen aber auch studienbegleitend abgelegt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest;

Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden

Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Magister- bzw. Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung des gewählten anglistischen Hauptfachs selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten.

Hierfür stehen in der Regel sechs Monate zur Verfügung.

Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplom- bzw. Magisterarbeit nur einmal.

Prüfende Stelle/Prüfungsordnung

Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden.

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Abschlussbezeichnung

Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Universität den Diplomgrad:

• Diplom-Sozialwissenschaftler/Diplom-Sozialwissenschaftlerin (Dipl.-Soz.wiss.) Magisterstudiengänge führen zum Hochschulgrad:

• Magister Artium/Magistra Artium (M.A.)

Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule , die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplom- und Magisterabschlüsse von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sind konsekutiven Masterabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen.

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Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Studiengänge der Sozialwissenschaften sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-

Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und ein deutsches Abitur besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsches Abitur müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen

Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen.

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Schulische Vorbildung - rechtlich

Zulassungsvoraussetzung für ein Universitätsstudium der Sozialwissenschaften ist die allgemeine , die fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Eine Ausnahme gibt es im Bundesland Hessen. Die Universität Kassel bietet in einigen Fachbereichen gestufte Studiengänge an, für die sich auch Studierende mit Fachhochschulreife einschreiben können. In diesen Studiengängen erwirbt man zunächst ein so genanntes Diplom I oder einen

Bachelorabschluss und nach einem anschließenden Vertiefungsstudium ein Diplom II, das dem klassischen Universitätsdiplom entspricht, oder einen Masterabschluss. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen

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Geschlecht

In diesen Studiengang schreiben sich etwa genauso viel Frauen wie Männer ein. Im Wintersemester 2003/2004 waren knapp 46 Prozent der Studierenden der Sozialwissenschaft männlich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004

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Auswahlverfahren

Bundesweite Auswahlverfahren

Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Sozialwissenschaften.

Hochschuleigene Auswahlverfahren

Hochschulen , bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule.

Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten

Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS

Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS (zum Seitenanfang)

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen

An Universitäten kann das Studium zum Teil nur im Wintersemester aufgenommen werden.

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Perspektiven nach der Ausbildung

Für Sozialwissenschaftler/innen bietet sich nach dem Hochschulstudium ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern. Sie arbeiten z.B. in der öffentlichen Verwaltung, bei Verbänden und Kammern, in Wirtschaftsunternehmen, bei Parteien und politischen Organisationen, bei

Einrichtungen des Bildungswesens, bei den Medien und an wissenschaftlichen oder kommerziellen Forschungseinrichtungen. Dort werden sie hauptsächlich in Bereichen wie Meinungsforschung, Management, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Angesichts der schnellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen auch nach beruflicher Etablierung wichtig. Neben innerbetrieblichen Angeboten gibt es z.B. auch Angebote vom Berufsverband Deutscher Soziologen. Durch den Besuch von Lehrgängen und Seminaren wird die fachliche wie methodische und organisatorische Qualifikation für das eigene Arbeitsgebiet erweitert und aktuell gehalten. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und persönlichen Interessen ab.

Während des Studiums bzw. der Praktika wird Sozialwissenschaftlern und Sozialwissenschaftlerinnen ein breites Grundwissen vermittelt, das eine Vielfalt an Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten eröffnet. Eine darauf aufbauende Weiterbildung kann zur weiteren beruflichen Entwicklung beitragen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Dabei bieten sich Lehrgänge und Seminare zu Themen wie

Sozialisationsforschung, Lebenslauf und Gesellschafts- oder Arbeits-, Betriebs- und Organisationssoziologie an. Wer seine fachlichen Kompetenzen darüber hinaus erweitern möchte, kann ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium z.B. in den Bereichen

Sozialwissenschaften, Sozialwirtschaft oder Bildungsmanagement absolvieren. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich.

Sozialwissenschaftler/innen können sich in erster Linie mit einer eigenen Agentur für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Multimedia, einer Personal- und Unternehmensberatung oder in der Markt- und Meinungsforschung selbstständig machen.

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Ausbildungsalternativen

Sollte sich Ihr Berufsziel Sozialwissenschaftler/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel

Sozialwissenschaftler/in gibt es Alternativen in den Bereichen:

• Soziologie, Sozialwirtschaft

• Politikwissenschaften

• Wirtschaftswissenschaften, Recht

• Psychologie

• Pädagogik

Eine Gemeinsamkeit der diesen Bereichen zugehörigen Berufe mit Ihrem Wunschberuf besteht in der Beschäftigung mit sozial-, gesellschafts-, geistes- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten. Zum Teil sind auch die beratenden, wissenschaftlich-analysierenden und konzeptionellen Tätigkeiten verwandt.

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Ausbildungsalternativen (Liste)

Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Sozialwissenschaftler/in auf:

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• Bereich Soziologie, Sozialwirtschaft Zwischen der Tätigkeit von Sozialwissenschaftlern und Sozialwissenschaftlerinnen und von Absolventen und Absolventinnen anderer soziologischer/sozialwissenschaftlicher Studiengänge besteht in der Praxis kaum ein Unterschied. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiums sind die erworbenen Kenntnisse sehr ähnlich, teilweise identisch.

Alternativberufe:

• Bachelor of Arts (FH) - Sozialwissenschaften in BERUFENET

• Soziologe/Soziologin (Uni) in BERUFENET

• Dipl.-Sozialwirt/in (Uni) in BERUFENET

• Dipl.-Sozialökonom/in (Uni) in BERUFENET

• Bereich Politikwissenschaften Sozialwissenschaftler/innen arbeiten wie die Angehörigen des nachfolgend genannten Berufs zum Beispiel in politischen Organisationen und Verwaltungen. Sie beraten politische Entscheidungsträger, bereiten (sozial-)politische Entscheidungen vor und werten (sozial-)politische Strukturdaten aus. Auch die angewandten Methoden, das wissenschaftliche, analysierende und konzeptionelle Arbeiten beherrschen sie. Sozialwissenschaftliche Kenntnisse sind für die Tätigkeiten Voraussetzung. Alternativberuf:

• Politologe/Politologin (Uni) in BERUFENET

• Bereich Wirtschaftswissenschaften, Recht Ein Zusammenhang mit dem Beruf Sozialwissenschaftler/in ist durch zum Teil übereinstimmende Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte wie zum Beispiel Beschäftigung mit unterschiedlichen Sozial- und Kultursystemen, ökonomischen und juristischen Fragestellungen gegeben. Anforderungen an gute Organisations- und Planungsfähigkeit sind ähnlich. Alternativberufe:

• Dipl.-Volkswirt/in (Uni) in BERUFENET

• Dipl.-Wirtschaftsjurist/in/ -Arbeitsjurist/in (FH) in BERUFENET

• Dipl.-Kaufmann/-frau (Uni) in BERUFENET

• Dipl.-Betriebswirt/in/Dipl.-Kaufmann/-frau(FH) in BERUFENET

• Dipl.-Betriebswirt/in (BA) in BERUFENET

• Dipl.-Ökonom/in (Uni) in BERUFENET

• Bereich Psychologie Im Studium der Sozialwissenschaft und im Psychologiestudium erwirbt man vergleichbare Kenntnisse z.B. in sozialen, sozial- und entwicklungspsychologischen Fragen, in Methodenlehre, Statistik und Empirie. Anforderungen zum Beispiel an mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sind ähnlich. Das Interesse an gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhängen ist eine gute Voraussetzung. Alternativberuf:

• Dipl.-Psychologe/-Psychologin (Uni) in BERUFENET

• Bereich Pädagogik Studierende der Sozialwissenschaft, wie auch der hier zugeordneten Studiengänge erwerben teilweise übereinstimmende Kenntnisse z.B. im pädagogischen und psychologischen Handeln. Hier wie dort sind Einfühlungsvermögen in unterschiedliche Lebenssituationen und Sprachkompetenz ebenso erforderlich wie z.B. Interesse an pädagogischen, psychologischen und soziologischen Sachverhalten, an philosophischen Studieninhalten oder die Neigung zum (anleitenden) Umgang mit Menschen.

Alternativberufe:

• Dipl.-Sozialpädagoge/-pädagogin (FH) in BERUFENET

• Pädagoge/Pädagogin (Uni) in BERUFENET (zum Seitenanfang)

Interessen

Förderlich:

• Neigung zu exaktem, analysierendem, systematisierendem Denken (z.B. Analyse von Texten oder soziokulturellen Strukturen)

• Neigung zum Lesen von Fachliteratur (z.B. politische Denker des 20. Jahrhunderts)

• Interesse an Mathematik (vor allem Statistik und Methodenlehre für empirische Untersuchungen)

• Neigung zu sach- und faktenorientiertem, exakt gegliedertem "Schreiben" (z.B. Referate und Seminararbeiten zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen verfassen)

• Vorliebe für geisteswissenschaftliche Gegenstandsbereiche (Soziologie, Politik, Geschichte, Philosophie)

• Neigung zur sinndeutenden Beschäftigung mit der Wirklichkeit, zur Auseinandersetzung mit den allgemeinen und grundsätzlichen Fragen des Lebens (z.B. Ursachen der Arbeitslosigkeit oder Auswirkungen emanzipatorischer Bestrebungen von Frauen auf das Selbstverständnis von Männern in einer Gesellschaft)

• Neigung zur Beschäftigung mit menschlichem Verhalten und sozialen Verhältnissen unter ethischen Gesichtspunkten (z.B.

gesellschaftliche Strömungen, politische Ideengeschichte, Auseinandersetzung mit den Auswirkungen ökonomischer Strukturen auf Gesellschaft, Politik und Kultur)

• Neigung zu sprachlich betonter Tätigkeit (mündliche Präsentationen, schriftliche Berichte)

• Neigung zur Auseinandersetzung mit dem Verhalten von Menschen und zur Einflussnahme auf Menschen (z.B. Mechanismen politischer Willensbildung erforschen)

• Innovationsfreude (Vorliebe für konzeptionelles Arbeiten, für das Entwickeln von Ideen, Entwürfen und Plänen) (z.B. Entwickeln von neuen Modellen zur Erklärung von gesellschaftspolitischen Phänomenen)

• Neigung zu aktiver Beteiligung an Diskussionen (z.B. Pro- und Kontra-Diskussionen in Seminaren)

Nachteilig:

• Abneigung gegen mündlichen Vortrag (z.B. Referate zu soziokulturellen Themen)

• Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert (z.B. ständige Auseinandersetzung mit soziologischen Ideen und Texten)

• Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (z.B. Erstellung einer Seminar- oder Diplomarbeit)

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(zum Seitenanfang)

Arbeitsverhalten Notwendig:

• Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit, Befähigung zu selbstständiger Arbeitsorganisation und eigengesteuerter Stoffaneignung (Hochschulstudium)

• Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.B. bei der systematischen Erforschung eines soziokulturellen Sachverhaltes als Semesterarbeit oder bei der Prüfungsvorbereitung)

• Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (z.B. bei der Arbeit in Studienprojektgruppen)

Förderlich:

• Aufgeschlossenheit für Neues, sich vom Üblichen lösen können (Offenheit für neue Blickwinkel und Sichtweisen für gesellschaftspolitische Phänomene)

• Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (Prüfungsdruck)

• Kontaktfähigkeit (zur Arbeit in Lern- oder Projektgruppen)

• Ausdauer (für einen stringenten Studienverlauf ist oft hohe Selbstmotivation nötig)

Nachteilig:

• Starres, normativ geprägtes Denken (starke Intoleranz gegenüber bestimmten politischen oder soziologischen Theorien führt zum Verlust der wissenschaftlichen Objektivität und Sachlichkeit)

Ausschließend:

Keine Angaben (zum Seitenanfang)

Fähigkeiten Notwendig:

Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.

• Gutes allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

• Gute Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.B. rasches Aufnehmen von Informationen aus Texten) (Bezugsgruppe:

Personen mit Hochschulreife)

• Gute logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (z.B. Nachvollziehen komplexer soziokultureller Theorien) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

• Gute mathematische Befähigung (vor allem Methodenlehre und Statistik für empirische Arbeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

• Gute sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.B. Verstehen politisch-philosophischer Texte, Erstellen und Halten von Referaten, Erstellung der Magister- oder Diplomarbeit) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

• Einfallsreichtum (z.B. zur Lösung von soziokultureller Fragestellungen)

Förderlich:

• Sprachliches Gedächtnis (Gedächtnis für Buchtitel, Autorennamen, Inhalte) (zum Seitenanfang)

Kenntnisse und Fertigkeiten

Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Sozialwissenschaften bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern:

Schulfach: Begründung:

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Geschichte/Sozialkunde/Politi k:

Die Studierenden beschäftigen sich viel mit Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Schulisches Wissen aus Geschichte/Sozialkunde/Politik ist daher eine gute Grundlage.

Mathematik:

In den Sozialwissenschaften und in der empirischen Sozialforschung spielen statistische Methoden eine besondere Rolle. Deshalb dürfen lineare Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung keine größeren Probleme bereiten.

Deutsch: Die Studierenden müssen gut schreiben können, denn die Ergebnisse ihrer Untersuchungen halten sie in Texten fest. Das Fach Deutsch schult einwandfreien Ausdruck und korrekte Orthografie. Es fördert auch Logik und Dialogfähigkeit und damit das Vermögen, klar diskutieren und vortragen zu können.

Englisch: Die Fachliteratur ist zum großen Teil in Englisch geschrieben. Studierende müssen sie rasch lesen und verstehen, in Englisch diskutieren sowie englische Referate verfassen und halten können.

Informationstechnische Grundausbildung:

Studieren ohne PC und Internet? Undenkbar. Man muss sich zumindest mit der elementaren Bedienung auskennen. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig.

Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen . Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren (http://www.genius-studienberatung.de)

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Gesetze/Regelungen

Regelungen auf Bundesebene

Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 26.01.1976 (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. 01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506)

Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506)

Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.06.1983 (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom 22.09.2005 (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S.

1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet

Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Universitäten und gleichgestellte Hochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 06.07.1998 (Fassung v. 04.07.2000) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 16.10.1998 (Fassung v. 13.10.2000)

Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 70kB)

Allgemeine Bestimmungen für Magisterprüfungsordnungen (Magistra Artium/Magister Artium), Beschlussfassung HRK am 03. Juli 1995, KMK am 03. November 1995

Fundstelle: Internet Volltext (pdf, 60kB)

Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom 01.03.2002

Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB)

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i.d.F. vom 22.10.2004)

Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB)

Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der

Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB)

Regelungen auf Länderebene

• Hochschulgesetze, Universitätsgesetze

• Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen

Regelungen auf Hochschulebene

• Studienordnungen für das Diplomstudium der Sozialwissenschaften

• Studienordnungen für Magisterstudiengänge der Sozialwissenschaften

• Diplom- und Magisterprüfungsordnungen für den Studiengang Sozialwissenschaften

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Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Universitätsgesetzen der Länder oder in allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. (Die Prüfungsordnung enthält auch Angaben über die Regelstudienzeit, über Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen, über Fristen für die Anmeldung zu den Prüfungen sowie Informationen über Anrechnungsmöglichkeiten von Studien- und Prüfungsleistungen.) Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in Verordnungen z.B. über den Hochschulzugang konkret ausgeführt.

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Rückblick - Entwicklung der Ausbildung

Um die gesellschaftlichen und sozialen Probleme zu erforschen, bediente man sich schon früh wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dies bildete den Grundstein für die empirische Sozialforschung. Erst nach 1950 wurde in Westdeutschland begonnen, ein besonderes

sozialwissenschaftliches Berufsbild herauszuarbeiten. Ab 1962 wurden Diplomprüfungsordnungen für Sozialwissenschaftler/innen erlassen.

Vorher gab es an den meisten Universitäten nur den Studienabschluss der Promotion. Dieser eröffnete Wissenschaftslaufbahnen, während der Diplomabschluss auf Praxisfelder vorbereitete und die methodische Ausbildung praxisnah gestaltet wurde: Die Studierenden mussten die Methoden der empirischen Sozialforschung als Pflichtfach belegen und an empirischen Erhebungen mitarbeiten. Eine weitere

Professionalisierung sozialwissenschaftlicher Berufe brachte das so genannte "Projektstudium". Damit wird seit den 80er Jahren verstärkt an den Hochschulen ein Weg genutzt, Praxis in das sozialwissenschaftliche Studium zu bringen. Inzwischen werden an immer mehr Universitäten gestufte Studiengänge mit Bachelor- und Master-Abschluss angeboten. Internationale Studiengänge, bei denen in Kooperation mit

ausländischen Hochschulen zusätzlich ein ausländischer Hochschulabschluss erworben werden kann, ergänzen das Studienangebot.

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Neu

Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft

Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen

Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten. 24.05.2007

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Referenzen

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