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Rathaus. Umschau. Inhaltsverzeichnis. Mittwoch, 21. Juli 2021 Ausgabe 137 ru.muenchen.de

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Mittwoch, 21. Juli 2021 Ausgabe 137

ru.muenchen.de

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Rathaus Umschau

Inhaltsverzeichnis

Terminhinweise für Medien 2

Bürgerangelegenheiten 3

Meldungen 4

› Impfbus auf dem Marienplatz findet sehr guten Anklang 4

› Lieferverkehrsstrategie für München: Stadt beschließt erste Schritte 6

› Mobilitätsausschuss beschließt Umgestaltung der Augustenstraße 7

› Kranzniederlegung zum 1. Todestag von Dr. Hans-Jochen Vogel 8

› Jakobidult in der Au startet am Wochenende 8

› Verleihung des Musikpreises 2021 an Jörg Widmann 10

› Bauzentrum: Vortrag „Bestehende Photovoltaikanlagen bewahren“ 11

› Musikalisches Live-Programm zu „NACHTS. Clubkultur in München“ 12

Sozialreferat in eigener Sache 14

Antworten auf Stadtratsanfragen 15

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

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Terminhinweise für Medien

Wiederholung

Heute, Mittwoch, 21. Juli, 18 Uhr, Volkartstraße 71

In Vertretung des Oberbürgermeisters übergibt Stadträtin Simone Burger (SPD/Volt-Fraktion) ein Erinnerungszeichen für das NS-Opfer Franz-Xaver Stützinger. Einzelheiten unter www.erinnerungszeichen.de.

Wiederholung

Donnerstag, 22. Juli, 18 Uhr, Munich Urban Colab, Freddie-Mer- cury-Straße 5

Überreichung der Innovationspreise 2021 der Landeshauptstadt München mit Bürgermeisterin Katrin Habenschaden, der Referentin für Klima- und Umweltschutz, Christine Kugler, dem Referenten für Arbeit und Wirtschaft, Clemens Baumgärtner, dem Geschäftsleiter des Kreisverwaltungsreferats, Leo Beck, und dem Abteilungsleiter Forschung und Innovation des Mobili- tätsreferats, Dr. Fabian Schütte.

Die Preisverleihung findet erstmalig im neuen Innovations- und Gründungs- zentrum „Munich Urban Colab“ statt. Der Wettbewerb wurde im Frühjahr 2021 zum vierten Mal ausgeschrieben. Die besten Lösungsvorschläge zu fünf vorgegebenen städtischen Problemstellungen aus dem Bereich Smart City werden prämiert. Die Gewinnerteams erhalten die Möglichkeit, ihre Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung weiter zu entwickeln und in einem realen Testfeld zu erproben. Die Teams können dabei von einer Unterstützung im Rahmen eines Entrepreneurship-Pro- gramms der Kooperationspartner (Unternehmer TUM, Strascheg Center for Entrepreneurship, LMU Innovation & Entrepreneurship Center, Gründungs- zentrum founders@unibw und German Entrepreneurship) profitieren.

Achtung Redaktionen: Wegen des eingeschränkten Platzangebots ist eine Anmeldung zu der geschlossenen Veranstaltung nötig. Die Teilnahme ist nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen möglich.

Vor Ort sind die Hygieneregeln zu beachten. Akkreditierungswünsche bitte bis heute, 21. Juli, per E-Mail an wolfgang.nickl@muenchen.de.

Samstag, 24. Juli, 19 Uhr, Truderinger Kulturzentrum, Wasserburger Landstraße 32

Bürgermeisterin Katrin Habenschaden spricht ein Grußwort anlässlich der Verleihung des Kleinkunstpreises „Truderinger Fensterbrettl“.

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Montag, 26. Juli, 11 Uhr, Hans-Jochen-Vogel-Platz, Olympiapark (bis- heriger Coubertinplatz)

Zum Todestag des 2020 verstorbenen Münchner Alt-Oberbürgermeisters und Ehrenbürgers Dr. Hans-Jochen Vogel werden der nach ihm benannte Hans-Jochen-Vogel-Platz sowie eine Gedenktafel der Öffentlichkeit über- geben. Es sprechen Oberbürgermeister Dieter Reiter und Alt-OB Christian Ude. An der Veranstaltung teilnehmen werden auch Mitglieder des ehren- amtlichen Stadtrats und Dr. h.c. Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israeli- tischen Kultusgemeinde München und Oberbayern.

Achtung Redaktionen: Zur Teilnahme ist eine Akkreditierung bis Freitag, 23. Juli, 12 Uhr, per E-Mail an presseamt@muenchen.de erforderlich. Es wird gebeten, die aktuellen Hygieneregeln zu beachten. Sollte der Min- destabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können, muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Montag, 26. Juli, 19 Uhr, Muffathalle, Zellstraße 4

Verleihung des Musikpreises der Landeshauptstadt München 2021 an Jörg Widmann mit Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und Kulturreferent Anton Biebl. Die Laudatio hält Kent Nagano. Die Feier wird musikalisch umrahmt vom Münchener Kammerorchester unter der Leitung des Preis- trägers. Die Veranstaltung findet mit geladenen Gästen statt.

Achtung Redaktionen: Aufgrund des begrenzten Platzangebotes ist eine Anmeldung erforderlich per Mail an bettina.bechtolsheim@muenchen.de.

(Siehe auch unter Meldungen)

Bürgerangelegenheiten

Mittwoch, 28. Juli, 19.30 Uhr, Kulturhaus Milbertshofen, Curt-Mez- ger-Platz 1 (rollstuhlgerecht)

Sitzung des Bezirksausschusses 11 (Milbertshofen-Am Hart). Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde statt. Weil zur Minimierung ei- nes Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teilnehmer*in- nen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung.

Mittwoch, 28. Juli, 19 Uhr, Kulturzentrum Trudering, Wasserburger Landstraße 32 (rollstuhlgerecht)

Sitzung des Bezirksausschusses 14 (Berg am Laim). Weil zur Minimierung eines Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teilneh-

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mer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur we- nige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung.

Der Bezirksausschuss streamt seine Sitzungen auch auf www.ba14.de.

Meldungen

Impfbus auf dem Marienplatz findet sehr guten Anklang

(21.7.2021) Das Angebot der Landeshauptstadt München für eine Coro- na-Schutzimpfungen ohne Anmeldung auf dem Marienplatz hat am Diens- tag bei den Bürger*innen sehr guten Anklang gefunden. 550 Personen kamen gestern zu dem Impfbus vor das Rathaus und ließen sich impfen.

Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Das ist ein schöner Erfolg und ein gutes Zeichen, dass die Impfbereitschaft in der Münchner Bevölkerung wieder zunimmt. Es hat sich erneut als richtig erwiesen, dass wir mit den mobilen Teams den Impfstoff zu den Menschen bringen, dorthin, wo sie wohnen, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen. Wir ermöglichen den Münchner*innen spontane Impfungen an ausgewählten Orten neben un- serem Regelbetrieb im Impfzentrum. Ich hoffe sehr, dass dieses Angebot die Menschen dazu ermutigt, sich diesen wichtigen und kostenlosen Ge- sundheitsschutz zu holen, der auch ein wichtiger sozialer Beitrag bei der Bekämpfung der Corona-Krise ist.“ (Foto: Michael Nagy/Presseamt)

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Die nächsten Impfbustermine in München sind:

- Freitag, 23. Juli, und Samstag, 24. Juli, Forum Schwanthalerhöhe, Theres- ienhöhe 5, 10 bis 18 Uhr

- Donnerstag, 29. Juli, bis Samstag, 31. Juli, Pasing-Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz 5, 10 bis 18 Uhr

- Freitag, 30. Juli, bis Sonntag, 1. August, Tollwood Sommerfestival 2021, Olympiapark Süd, Spiridon-Louis-Ring 100; (Freitag: 15 bis 22 Uhr, Sams- tag und Sonntag 11 bis 20 Uhr)

Für die Impfbus-Termine gelten folgende Voraussetzungen:

- Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Eine vorherige Registrie- rung in BayIMCO (www.impfzentren.bayern) ist erwünscht, um den Ab- lauf vor Ort zu beschleunigen, aber keine zwingende Voraussetzung.

- Es werden alle Impfstoffe verimpft, die Impfwilligen können frei wählen.

- Auch Zweitimpfungen sind möglich, sofern der Mindestabstand zur Erstimpfung eingehalten wird. Dieser beträgt bei BioNTech 3 Wochen, bei Moderna 4 Wochen, bei AstraZeneca-Kreuzimpfungen (Erstimpfung AstraZeneca, Zweitimpfung mRNA-Impfstoff) 4 Wochen und bei Ast- ra-Zeneca 9 Wochen.

- Auch Menschen, die nicht ihren Erstwohnsitz in München haben, kön- nen sich impfen lassen.

Die Impfbusse sind Teil Maßnahmenpakets der Landeshauptstadt Mün- chen, um der Stadtbevölkerung Impfungen zu ermöglichen. Dazu zählen auch:

- Familienimpfung: Seit 15. Juli bietet das Impfzentrum Riem täglich von 13 bis 17.30 Uhr Familienimpfungen an. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ohne Vorerkrankung sowie ihre Eltern können gemeinsam ohne Voranmeldung geimpft werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht not- wendig. Eine vorherige Registrierung in BayIMCO (www.impfzentren.

bayern) ist erwünscht, um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen, aber keine zwingende Voraussetzung.

- Schülerimpfung: Im Impfzentrum Riem gibt es gesonderte Termine für Schüler*innen, die im aktuellen Schuljahr 2020/2021 eine Münchner Schule besuchen und während des laufenden Schuljahres volljährig wer- den; der nächste Termin ist am Montag, 26. Juli. Eine vorherige Termin- vereinbarung ist notwendig, hierzu haben die Schüler*innen Informatio- nen von ihrer Schule erhalten.

- Bis Ende Juli finden Impfaktionen mit mobilen Teams in ausgewähl- ten Stadtbezirken statt. Interessierte Bürger*innen können sich über impfen.gsr@muenchen.de unter Angabe ihres Stadtteils und ihrer Tele- fonnummer anmelden.

- Moosach: 22. bis 24. Juli - Hasenbergl: 23. und 24. Juli

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- Riem: 30. und 31. Juli

Achtung Redaktionen: Weitere Bilder der Impfbus-Aktion am Marienplatz können per E-Mail an presse.gsr@muenchen.de angefordert werden.

Lieferverkehrsstrategie für München: Stadt beschließt erste Schritte (21.7.2021) Der Mobilitätsausschuss des Stadtrats hat beschlossen, dass das Mobilitätsreferat eine Lieferverkehrsstrategie erstellen und dafür För- dermittel beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beantragen soll.

Das erhöhte Paketaufkommen und der dadurch gestiegene Lieferverkehr während der Pandemie haben es gezeigt: Für den Logistikbereich bedarf es einer mit allen Interessensgruppen und auf alle betroffenen Bereiche abgestimmten Wirtschaftsverkehrsstrategie. Aktuell ist das Mobilitätsrefe- rat im Austausch mit verschiedenen Dienstleistern und Interessensgrup- pen. Es sollen gemeinsam Lösungen erarbeitet und getestet werden, um herauszufinden, wie der Wirtschaftsverkehr der Zukunft aussehen könnte.

Auf dieser Basis soll bis 2022 eine Wirtschaftsverkehrsstrategie für die In- nenstadt erarbeitet und dem Stadtrat vorgestellt werden, die auch Lösun- gen für Handel und Handwerk vorsieht. Dabei werden Konzepte für Las- tenradlogistik mit Mikrodepots, neuartige Lösungen für Packstationen und innovative Konzepte für Lieferzonen betrachtet. Besonders die Potenziale der E-Mobilität sollen ausgeschöpft werden. Von 2022 an könnten erste Maßnahmen und Pilotprojekte umgesetzt werden. Beim BMVI soll hierzu fachliche und gutachterliche Unterstützung im Rahmen des „Programms zur Förderung der städtischen Logistik“ beantragt werden.

Die Wirtschaftsverkehrsstrategie ist eine von 19 Teilstrategien der „Mobili- tätsstrategie 2035“, die der Stadtrat erst kürzlich als Entwurf beschlossen hat. Sie soll den Wirtschaftsverkehr für alle Dienstleister und Interessens- gruppen besser abwickeln, gleichzeitig die Emissionen reduzieren, die Ver- kehrssicherheit verbessern (Reduzierung von Parken in zweiter Reihe) und die Aufenthaltsqualität in der Stadt erhöhen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wir alle sehen, wie sehr gerade auch der Lieferverkehr allein durch den Onlinehandel zugenommen hat. Deshalb brauchen wir nicht nur einzelne Vorbilder, wie die Lieferung per E-Bike frei Haus, sondern eine mit allen betroffenen Bereichen abgestimmte Wirt- schaftsverkehrsstrategie. Denn ich möchte, dass alle Menschen in unserer Stadt gut vorankommen – dazu gehört natürlich auch der Wirtschafts- und Lieferverkehr. Eine Strategie für diesen Teilbereich ist der erste Schritt hin zu wichtigen Verbesserungen.“

Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Wir erarbeiten die Strategie für den Lieferverkehr gemeinsam mit den Beteiligten aus der Wirtschaft. Von den nachhaltigen Lösungen profitieren am Ende alle, die in München unter-

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wegs sind – unabhängig davon, ob sie ihre Wege mit dem ÖPNV, dem Auto, dem Rad oder zu Fuß zurücklegen.“

Mobilitätsausschuss beschließt Umgestaltung der Augustenstraße (21.7.2021) In der Augustenstraße soll der Verkehr neu geordnet und ent- schleunigt werden, sie wird damit als Stadtteil- und Quartierszentrum ge- stärkt. Nach fast einem Dutzend Anträgen aus dem Stadtrat, dem Bezirk- sausschuss und aus Bürgerversammlungen hat der Mobilitätsausschuss des Stadtrats nun die Umgestaltung beschlossen. Geplant sind neue Tempo-30-Zonen in der Augustenstraße zwischen Theresien- und Brien- ner Straße, in der Enhuber-, Steinheil- und Rottmannstraße sowie in der Schleißheimer Straße zwischen Rudi-Hierl-Platz und Gabelsbergerstraße, die die bestehende Tempo-30-Zone nördlich der Theresienstraße ergänzen.

Um den vielen Fußgänger*innen, die in der Augustenstraße unterwegs sind, mehr Platz einzuräumen, werden die bestehenden, äußerst schma- len Radwege auf der gesamten Länge der Augustenstraße, also zwischen Görres- und Brienner Straße, zurückgebaut. Der Radverkehr wird auf die Straße verlagert. Abbiegespuren und Stellplätze für den Kfz-Verkehr entfallen, stattdessen entstehen an den Kreuzungen Radfahrstreifen für wartende Radler*innen. Darüber hinaus soll es mehr Querungshilfen für Fußgänger*innen an verkehrsreichen Stellen und Schulwegen geben so- wie Radparkplätze für Fahr- und Lastenräder. Die Seitenbereiche sollen mit Sitzgelegenheiten ausgestattet und mehr Bäume gepflanzt werden, um der Augustenstraße den Charakter einer Allee zu geben. Die Begrünung soll die Aufenthaltsqualität steigern. Zudem wird der Wirtschaftsverkehr neu geordnet: 25 Mischparkplätze sollen in zeitlich beschränkte Lieferzo- nen (nachts: Mischparken) umgewandelt werden.

Bürgermeisterin Katrin Habenschaden: „Die Augustenstraße wird von einer reinen Durchgangsstraße zu einer attraktiven Flaniermeile. Damit erfüllen wir einen ausdrücklichen Wunsch der Anwohner*innen nach mehr Aufenthaltsqualität. Die Fußgänger*innen bekommen deutlich mehr Platz, gleichzeitig wird der Verkehr entschleunigt und damit auch für Radfahrende sicherer. Die Maxvorstadt kann sich freuen auf die neue Augustenstraße.“

Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „In der Augustenstraße wird wegen des Lieferverkehrs schon heute selten schneller als 30 km/h gefahren. Die Neuordnung des Verkehrs ist mit relativ geringem Aufwand zu erreichen, bringt aber einen großen Gewinn für den Fuß- und Radverkehr, denn sie entschärft problematische Stellen und trägt zum Klimaschutz und zur Auf- enthaltsqualität bei.“

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Kranzniederlegung zum 1. Todestag von Dr. Hans-Jochen Vogel (21.7.2021) Am Montag, 26. Juli, erinnert die Stadt München an den 1.

Todestag von Alt-Oberbürgermeister und Ehrenbürger Dr. Hans-Jochen Vo- gel. Aus diesem Anlass lässt die Landeshauptstadt an dessen Grabstätte im Friedhof Bogenhausen, Grabstätte Nr.3-2-19, einen Kranz mit Stadt- schleife niederlegen.

Jakobidult in der Au startet am Wochenende

(21.7.2021) Die Jakobidult in der Au lädt von Samstag, 24. Juli, bis Sonn- tag, 1. August, zum Bummeln und Shoppen ein. Nachdem die Maidult pandemiebedingt ausfallen musste, soll es auf dem gesamten Maria- hilfplatz wieder gemütlich zugehen, mit viel Abstand und gegenseitiger Rücksichtnahme. Dort bieten 144 Händler*innen und Schausteller*innen ihre Produkte und Waren zum Verkauf an. Kettenflieger, Schiffschaukel und mehr lassen die Herzen höher fliegen. Mit dem Russenrad ist das kleinste Riesenrad Münchens dabei. Zusammen mit den Riesenrädern am Königsplatz, im Olympiapark und im Werksviertel sowie dem Bayerntower auf der Theresienwiese und dem Rathausturm ist das Russenrad Teil der

„Six Summits“ des „Sommers in der Stadt 2021“. Wer diese sechs Aus- sichtspunkte besucht und sich bei mindestens vier davon einen Stempel geben lässt, nimmt am letzten Tag des „Sommers in der Stadt“ an einer Verlosung teil. Alle Informationen dazu unter www.einfach-muenchen.de/

stempelkarte.

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft als Veranstalter der Auer Dulten hat ein Hygiene- und Sicherheitskonzept für die Jakobidult erstellt, um den Be- such auf dem Traditionsmarkt auch in Zeiten von Corona zu ermöglichen.

Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft und Dultleiter:

„Endlich ist wieder Dult in der Au. Nicht so groß wie gewohnt, aber dafür sicher und mit einem Warenangebot, das sich sehen lassen kann. Ich bin mir sicher, dass die Dultfans sich die Jakobidult nicht entgehen lassen wer- den und lang aufgeschobene Einkäufe nachholen. Damit unterstützen sie auch unsere Marktkaufleute und Schausteller und helfen mit, unsere Dult am Leben zu erhalten. In Zeiten von Corona wird die Jakobidult etwas anders aussehen als gewohnt, weil wir nur etwa die Hälfte der sonst übli- chen Bewerber zulassen konnten. Ich glaube aber, dass die Freude über- wiegt, dass wieder eine Dult stattfinden kann.“

Das ist die Jakobidult 2021

Dult-Kenner*innen dürfen sich auf Bewährtes und Bekanntes freuen. Die ganze bunte Palette von Geschirr und Haushaltswaren, Antiquitäten, Korb- waren, Spielzeug, Gardinen, Filzpantoffeln, Gewürzen, Marmeladen, Strick- mützen, Trachtenzubehör bis zu Zirbenkissen wird wieder angeboten.

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Freuen dürfen sich auch Liebhaber*innen von herzhaften Schmankerln wie Steckerlfisch, Kässpatzen, Rahmschmankerl oder Fischsemmel. Gebrannte Mandeln, orientalische Süßigkeiten oder Hustenbonbons in bewährter Qualität bieten sich als Gustostück für den Heimweg an.

Am Dienstag, 27. Juli, ist Familientag mit ermäßigten Preisen im kleinen Schaustellerteil, der ideal für einen Besuch (nicht nur) mit Kleinkindern ist.

Eine Runde im Kinderkarussell gehört bei einem Dultbummel dazu.

Die Jakobidult unter Corona-Bedingungen

Die Auflagen, die für die Durchführung der Marktveranstaltung zu beach- ten sind, wurden mit den zuständigen Behörden abgestimmt und haben sich bereits bei der letztjährigen Kirchweihdult bewährt. Abstand halten, Hygieneregeln einhalten und FFP2-Maskenpflicht sind dabei oberstes Ge- bot. So dürfen sich 1.500 Personen auf dem Veranstaltungsgelände gleich- zeitig aufhalten. Dazu muss das Veranstaltungsgelände eingezäunt und der Zutritt geregelt werden. Es gibt zwei bewachte Eingänge: Mariahilfplatz/

Ecke Am Neudeck und – vom Gebsattelberg kommend – am Mariahilf- platz/Ecke Mariahilfkirche. Die Ausgänge vom Dultgelände befinden sich am Mariahilfplatz/Ecke Schweigerstraße sowie am Mariahilfplatz, Richtung Ohlmüllerstraße. Die Besucherzählung erfolgt über ein elektronisches System. Der Ordnungsdienst wird personell aufgestockt. Ist die Besucher- höchstgrenze erreicht, wird das Gelände geschlossen und die Dultgäste können in den ausgewiesenen Anstehbereichen unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregelung auf den nächsten Einlass warten.

Auf dem Veranstaltungsgelände müssen zwischen den Ständen sowie auf den Wegen Abstände von mindestens fünf bis zehn Metern geschaf- fen werden, damit der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besucher*innen eingehalten werden kann. Dennoch kann die Anordnung der Stände und Gassen zu einem Großteil beibehalten werden, um den Gästen möglichst ein gewohntes Bild der Auer Dult zu bieten. Speziell im Marktbereich sind die Buden einreihig und mit abwechselnder Standöff- nung platziert, die Ahornallee wird zur Einbahnstraße.

Für jeden Marktstand und jedes Fahrgeschäft musste ein entsprechendes Hygienekonzept zur Einhaltung der generellen Sicherheits-, Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen erstellt werden. Für gastronomische Ange- bote auf dem Markt gelten die jeweils aktuellen branchenspezifischen Regelungen der Gastronomie. Speisen dürfen ausschließlich an den am Stand befindlichen Stehtischen, in den Biergärten und Sitzplatzbereichen verzehrt werden. Die Kontaktdaten der Gäste werden gemäß der Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgenommen, um mögliche Infektionsket- ten nachvollziehen zu können.

Vom Besuch der Auer Dult ausgeschlossen sind Personen mit nachgewie- sener SARS-CoV-2-Infektion, Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in

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den letzten 14 Tagen, Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacks- verlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) und Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (zum Beispiel Rückkehr aus einem Risikogebiet) unterliegen.

Die Auer Dult ist täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Die Fahrgeschäfte sind täglich von 10.30 bis 20 Uhr geöffnet.

Alle Infos zur Auer Dult sind online unter www.auerdult.de verfügbar. Dort finden sich neben dem aktuellen Ausstellerverzeichnis der Jakobidult auch ein Marktplan sowie ein Ganzjahresverzeichnis aller Marktkaufleute.

Die ideale Geschenkidee: Gutscheine „Dult ist Kult!“

Die im Rahmen der „Dult ist Kult“-Gutscheinaktion erworbenen Gut- scheine können auf der Jakobidult an jedem Standl und bei jedem Schau- stellergeschäft eingelöst werden. Als ideale Geschenkidee gibt es weiter- hin die Gutscheine zu kaufen. Jeder Gutschein hat einen Wert von 10 Euro, kostet jedoch nur 9 Euro. Er kann bei München Tourismus unter

https://www.muenchen.travel/angebote/buchen/gutscheinaktion-auer-dult online gekauft werden.

Verleihung des Musikpreises 2021 an Jörg Widmann

(21.7.2021) Jörg Widmann wird am Montag, 26. Juli, mit dem Musikpreis der Landeshauptstadt München 2021 ausgezeichnet. Damit ehrt die Stadt München einen universalen Musiker, der als Instrumentalist, Komponist und Dirigent eine Ausnahmeerscheinung in der internationalen Klassiks- zene ist und sich München als Musikstadt dabei immer eng verbunden fühlt. Die Verleihung durch Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und mit Kulturreferent Anton Biebl findet coronabedingt mit geladenen Gästen statt. Die Laudatio hält Kent Nagano. Der Musikpreis wird alle drei Jahre verliehen. Ausgezeichnet wird eine herausragende Gesamtleistung im Be- reich Musik bzw. eine Persönlichkeit, die der Musikstadt München Geltung und Ansehen verschafft. Bisherige Preisträger sind: Klaus Doldinger, Hans Stadlmair, Josef Anton Riedl, Manfred Eicher, das Münchener Kammeror- chester, Wilhelm Killmayer, Brigitte Fassbaender, Nikolaus Brass, der Jazz- club Unterfahrt, Dusko Goykovich und Eva Mair-Holmes (Trikont).

Jurybegündung

Jörg Widmann, geboren 1973 in München, gehört zu den vielseitigsten und aufregendsten Musikerpersönlichkeiten seiner Generation und steht wie kaum ein anderer für die Weltgeltung von München als Musikstadt. Er ist im besten Sinne des Wortes ein universaler Musiker: neben seiner au- ßergewöhnlichen Doppelbegabung als Komponist und Klarinettist hat er in den letzten Jahren auch als Dirigent durch exemplarische Interpretationen vor allem des klassisch-romantischen Repertoires Aufsehen erregt.

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Mehrere Klarinettenkonzerte und stilistisch unterschiedliche Stücke von renommierten Komponisten sind ihm gewidmet und von ihm uraufge- führt worden. Sein eigenes kompositorisches Schaffen findet international größte Beachtung und wurde vielfach ausgezeichnet. Seine Dirigententä- tigkeit erweitert Jörg Widmann stetig und mit großer Umsicht. Sein An- liegen, Musik vergangener Epochen genauso lebendig zu vermitteln wie Musik unserer Gegenwart, ist ungebrochen und getragen von einzigartiger Begeisterungsfähigkeit und Vermittlungsgabe.

Mit seiner Heimatstadt verbindet Jörg Widmann eine sehr enge und emo- tionale Beziehung. Widmann hat seit seiner Studienzeit an der Hochschule für Musik und Theater München stets die Nähe zu hiesigen Musiker*innen und Institutionen gesucht, ob als Kammermusiker oder als Komponist.

Wesentliche frühe Werke sind etwa für das Münchener Kammerorchester, die Münchener Biennale und verschiedene hier ansässige Solist*innen und Kammermusikensembles entstanden. Heute arbeitet er mit allen bedeu- tenden Münchner Orchestern sowie der Bayerischen Staatsoper und ist dem Plattenlabel ECM Records eng verbunden. Gerne zieht er sich zum Arbeiten in seine alte Wohnung zurück, liebt die bairische Mundart und den Humor und pflegt auf vielen Ebenen Verbindungen zum hiesigen Musikle- ben, immer wieder auch durch Education-Aktivitäten, etwa am Pestaloz- zi-Gymnasium, das er selbst besuchte.

Der Musikpreis ist eine Hommage an einen bald 50-jährigen Münchner Vollblutmusiker und Ausnahmekünstler internationalen Renommees, der viel angeregt hat und weiterhin anregen wird. Die Klassikszene in Mün- chen steht perspektivisch vor großen Herausforderungen im Zuge der mit der Corona-Pandemie einhergehenden massiven Zäsur im Veranstaltungs- bereich, der bevorstehenden Gasteig-Renovierung, dem Interimsquartier und dem neu entstehenden Konzerthaus im Werksviertel. In einer schwie- rigen Situation würdigt der Musikpreis mit Jörg Widmann eine authenti- sche und äußerst prägnante Stimme, die nicht müde wird, die Bedeutung und gesellschaftliche Relevanz von Musik und Kunst zu betonen und mit ihrem Tun unter Beweis zu stellen.

Informationen zum Musikpreis sind auch im Internet zu finden unter www.muenchen.de/kulturfoerderung, Stichwort „Preise“.

Bauzentrum: Vortrag „Bestehende Photovoltaikanlagen bewahren“

(21.7.2021) Das Bauzentrum München lädt in Kooperation mit der Münch- ner Volkshochschule (MVHS) am Montag, 26. Juli, 18.30 Uhr, ein zum On- line-Vortrag „Bestehende Photovoltaikanlagen bewahren – Was kann man nach Ablauf der Einspeisevergütung tun?“. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Eine Anmeldung ist erforderlich – und zwar ausschließlich online unter https://t1p.de/M324225.

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Viele Photovoltaik-Anlagen sind auch nach Ablauf der zugesicherten Ein- speisevergütung voll betriebsfähig. Der erzeugte Strom ist aber nur noch zum Eigenverbrauch mit Weiterverkauf des Überschusses verwendbar.

Weitere Optionen sind eine Neuanlage auf den alten Halterungen („repo- wering“) oder eine Verschrottung der Altanlage, also ein Rückzug aus dem Solarstrom. Zu allen diesen Optionen erläutert Janko Kroschl, Dipl.-Ing.

Elektrotechnik, aus der Sicht von Anlagenbetreiber*innen praxisnahe Lö- sungen, die so eine kompetente Entscheidung ermöglichen. Weitere Infos unter veranstaltungen.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail an bauzent- rum@muenchen.de oder telefonisch unter 546366-0. Diese Veranstaltung unterstützt Wattbewerb München. Mehr Infos hierzu unter muenchen.de/

wattbewerb.

Musikalisches Live-Programm zu „NACHTS. Clubkultur in München“

(21.7.2021) Das Münchner Stadtmuseum präsentiert in Kooperation mit TAM TAM dem Tanzlokal von Samstag, 24. Juli, bis Sonntag, 1. August, ein musikalisches Live-Programm im Rahmen der Ausstellung „NACHTS.

Clubkultur in München“. Auf der Live-Bühne im Hof des Münchner Stadt- museums, Sankt-Jakobs-Platz 1, werden die Inhalte der Ausstellung erwei- tert und Künstler*innen sowie Bands verschiedenster Genres präsentiert.

Musikalische Grenzen sowie soziale Größen wie Geschlecht, Herkunft und Konformität werden hier bewusst in Frage gestellt und neue Verbindungen zwischen Musiker*innen aus München und anderen Städten geschaffen.

Auch unbekannten und jungen Acts sowie dem Subversiven wird hier eine Bühne geboten. Folgendes Live-Programm findet an den kommenden Ta- gen statt:

- Am Samstag, 24. Juli, 19 Uhr, haben Interessierte die Möglichkeit, Oh No Noh & Maxi Pongratz live zu erleben. Das ureigene „rakata-rakata“-Ak- kordeonspiel von Maxi Pongratz, seine Kompositionen und nicht zuletzt seine dadaistisch-valentinesken Texte treffen auf Oh No Nohs Suche nach Wohlklang in unkonventionellen, musikalischen Settings.

- Am Sonntag, 25. Juli, 15 Uhr, haben Interessierte die Möglichkeit, live bei einem Konzert von Manu Louis dabei zu sein. Der gebürtige Belgier mischt spröden Electroclash mit Funk- und Chanson-Elementen. Hier eine elektroakustische Ballade, dort sehnsüchtiger Bar-Jazz, dazwischen schräge Electro-Pop-Perlen. Emotional reich und befreit von allen Hem- mungen: So ist die Musik von Manu Louis.

- Am Sonntag, 25. Juli, 19 Uhr, präsentiert das Münchner Stadtmuseum zusammen mit Sorry Press und TAM TAM den Katalog zur Ausstellung

„Nachts. Clubkultur in München“. Mit dabei ist Andreas „Mjunik“ Neu- meister an Plattentellern und Mikrofon, zudem gibt es ein Intermezzo mit einer Lesung beziehungsweise einem Gespräch mit Lukas Kubina (Sorry

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Press), Ursula Eymold und Christoph Gürich (Kurator*innen der Ausstel- lung NACHTS). Im Anschluss spielen Meerkat Meerkat. Das Duo Manu Da Coll aka Cpt. Yossarian (LaBrassBanda-Drummer, Pollyester) und Joe Masi (ex-Das Weiße Pferd) bewegt sich musikalisch zwischen Techno, Dub und Future RnB.

Die Tickets kosten jeweils 8 Euro, ermäßigt 5 Euro und sind über München Ticket erhältlich. Ein barrierefreier Zugang und eine barrierefreie Toilette sind vorhanden. Weitere Infos und das Programm zu „Sommer im Hof“

unter https://t1p.de/sommer-im-hof.

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Sozialreferat in eigener Sache

Berichterstattung zum Forst Kasten

(21.7.2021) Das Sozialreferat weist die Vorwürfe der Linken-Fraktion in der heutigen Berichterstattung zum Thema Forst Kasten entschieden zurück.

Den Stadträt*innen wurden mit den nichtöffentlichen und öffentlichen Beschlussvorlagen, zuletzt für den Sozialausschuss am 20.05.2021, alle entscheidungsrelevanten Informationen im Zusammenhang mit dem Aus- schreibungsverfahren vorgelegt. Dies gilt insbesondere auch für die Eck- punkte des abzuschließenden Pachtvertrags und die Schadensersatzrisiken und die Haftungsthematik.

Ein Akteneinsichtsrecht eines einzelnen Stadtrats bezüglich des abge- schlossenen Pachtvertrags zwischen der Heiliggeistspital-Stiftung Mün- chen und dem Kiesabbauunternahmen besteht nach rechtlicher Prüfung in Abstimmung mit der Rechtsabteilung des Direktoriums mangels Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht. Dies insbesondere, weil für die Klä- rung der abstrakten Rechtsfrage, ob und inwieweit Stadtratsmitglieder im Falle einer Abstimmung im Stadtrat mit ihrem persönlichen Vermögen haf- ten, keine Einsicht in den Pachtvertrag benötigt wird.

Auch das Interesse, die Aktenstücke an externe Stellen herauszugeben, um sie von dort überprüfen zu lassen, ist kein berechtigtes Interesse.

Sämtliche relevanten rechtlichen Fragestellungen wurden im Sozialaus- schuss unter Heranziehung verschiedener umfassender städtischer und aufsichtlicher rechtlicher Stellungnahmen abschließend behandelt und durch Beschlussfassung entschieden.

Die Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen liegt in der Zuständigkeit der Referate. Aufgrund der Entscheidung zur Zuschlagserteilung in der Sozi- alausschusssitzung vom 20.05.2021 war diese im Anschluss durch die Verwaltung aus zwingenden rechtlichen Gründen sofort umzusetzen, um finanzielle Risiken von der Stiftung abzuwenden. Dies war dem Stadtrat auch vorher bekannt gegeben worden. Daher wurde der Zuschlag mit Un- terzeichnung des Pachtvertrags am 11.06.2021 erteilt.

Sämtliche rechtlichen Aspekte einschließlich des anhängigen Gerichtsver- fahrens sowie der stiftungs- und kommunalrechtlichen Fragen wurden bis- her von allen beteiligten Stellen umfassend geprüft.

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Antworten auf Stadtratsanfragen

Mittwoch, 21. Juli 2021

Kampagne „Landeshauptstadt München – Hier lebt Inklusion“ V Auszeichnung für „Barrierefreies Einkaufen“ im Einzelhandel Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 11.3.2021

Ein Schwein für das Münchner Rathaus

Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 1.4.2021

Ausbau und Sicherung der beruflichen Gleichstellungsprojekte für Frauen* zur langfristigen Bewältigung der ökonomischen Krisenfol- gen der Pandemie

Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech- ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 21.5.2021

Clubs und Bars für zweifach Geimpfte öffnen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 8.7.2021

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Kampagne „Landeshauptstadt München – Hier lebt Inklusion“ V Auszeichnung für „Barrierefreies Einkaufen“ im Einzelhandel Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 11.3.2021

Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:

Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Ver- waltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 11.3.2021 Folgendes mit: Die Förderung von Barriere- freiheit auch in Unternehmen ist bereits Thema in der Verwaltung und an verschiedenen Schnittstellen zu Unternehmen.

In Ihrem Antrag haben Sie gefordert, dass die Landeshauptstadt München in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat und CityPartner München e.V. eine Auszeichnung für gelungenes „Barrierefreies Einkaufen“ im Münchner Einzelhandel etabliert.

Der Antrag wird damit begründet, dass die Landeshauptstadt sich zwar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München verpflichtet hat und viele Unternehmen bereits jetzt den Inklusionsgedanken verstärkt umsetzen. Dennoch ist Einkaufen, speziell für körperlich eingeschränkte Menschen, immer noch mit Hindernissen verbunden und in den Geschäf- ten gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Barrierefreiheit. Zu einem attraktiven Einzelhandel einer Stadt sollte auch ein selbstverständliches, problemloses und angenehmes offline-Einkaufserlebnis für körperlich eingeschränkte Menschen gehören. Um das Augenmerk noch stärker auf dieses wichtige Thema zu lenken und damit mehr Achtsamkeit und Opti- mierung zu erwirken, sind positive Vorbilder mit einer Auszeichnung hervor- zuheben.

Ich möchte hierzu Folgendes ausführen: Die Landeshauptstadt München (LHM) vergibt regelmäßig den Preis „Münchens ausgezeichnete Unter- nehmen“, der besonderes gesellschaftliches Engagement auszeichnet, zuständiges Referat ist das Sozialreferat. Es können sich hier auch Unter- nehmen bewerben, die in Bezug auf Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bedingungen oder Services bieten. So haben sich beispielsweise bereits 2019 die Hühnerbraterei Poschner OHG, die Revoneer GmbH und die CDS GmbH mit Inklusions-Projekten bewor- ben. Wobei die CDS GmbH für Ihr Engagement ausgezeichnet wurde.

2020 haben sich die Allianz Deutschland AG und die SEA LIFE Deutschland

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GmbH mit Inklusions-Projekten beworben. Dies zeigt, dass den Unterneh- men bereits bewusst ist, dass das Thema Inklusion ein mögliches Krite- rium für eine Auszeichnung ist.

Um der Intention des o.g. Stadtratsantrags der CSU nachzukommen und verstärktes Augenmerk auf das Thema Barrierefreiheit in den Un- ternehmen zu legen, wird bei der Ausschreibung zum Preis „Münchens ausgezeichnete Unternehmen“ und gegebenenfalls im Bericht über die Gewinner das Kriterium Barrierefreiheit durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) künftig besonders angesprochen. Eine Bekanntmachung erfolgt im Wirtschaftsnewsletter und auf der Website des RAW.

Des Weiteren gibt es bereits eine Auszeichnung, die der Handelsverband Deutschland (HDE) vergibt. Mit dem bundesweiten Qualitätszeichen

„Generationenfreundliches Einkaufen“ können seit 2010 Einzelhändler deutschlandweit ausgezeichnet werden. Ziel ist es, für alle Kund*innen, für Eltern mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl oder Senior*innen einen unbeschwerlichen und barrierearmen Einkauf zu fördern. Anhand von eigens für dieses Verfahren entwickelten Kriterien prüfen Tester*innen vor allem Leistungsangebote, Zugangsmöglichkeiten, Ausstattung der Geschäftsräume sowie das Serviceverhalten von Einzelhändler*innen. Der HDE macht Händler*innen, die das Qualitätssiegel für generationenfreund- liches Einkaufen erhalten haben, auf seiner Internetseite bekannt (siehe:

https://generationenfreundliches-einkaufen.de/). Die Anregung des Behin- dertenbeirates hierzu, dass die von den Geschäften jeweils erfüllten Krite- rien zur Generationenfreundlichkeit veröffentlicht werden sollten, um den Kund*innen Aufschluss zu geben, ob ihre jeweiligen Bedürfnisse in einem Laden erfüllt sind, wird das RAW an den HDE weitergeben.

Außerdem vergibt auch der Freistaat Bayern ein Signet für Barrierefreund- lichkeit, auf das sich Unternehmen bewerben können. Auf der Seite https://www.barrierefrei.bayern.de kann gefiltert werden, welche Unter- nehmen oder Einrichtungen in einem gewählten Ort das Signet für Barrie- refreundlichkeit erhalten haben.

Von Seiten des Behindertenbeirats wurde der Wunsch geäußert, das deutschlandweite Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ (https://www.rei- sen-fuer-alle.de/) bei den Unternehmen zu etablieren, weil es als einziges Logo bereits am Eingang zum Unternehmen erkennbar macht, welche Art der Barrierefreiheit vor Ort besteht. Das RAW wird diese deutschlandweit bereits vielfach vergebene Zertifizierung an die relevanten Unternehmens- vertreter mit der Bitte, für dessen Verwenden zu werben, herantragen.

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Der Behindertenbeirat hat im Rahmen der Mitzeichnung verschiedene kritische Anmerkungen vorgebracht, die in diesem Schreiben aufgegriffen wurden.

Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen, die mit dem Sozialrefe- rat bereits abgestimmt sind, Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr An- trag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.

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Ein Schwein für das Münchner Rathaus

Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 1.4.2021 Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:

In Ihrem Antrag vom 1.4.2021 führen Sie Folgendes aus:

„Für die weitere Verbesserung der städtischen Mülltrennung zieht ein Schwein im Münchner Rathaus ein. Die artgerechte Haltung ist dabei si- cherzustellen. Denkbar wäre es, im Bereich der bisherigen Parkplätze im Innenhof einen Schweinestall samt Suhlgrube einzurichten. Im Sinne einer gelungenen Bürgerbeteiligung sollen die Münchnerinnen und Münchner dazu aufgerufen werden, dem Schwein einen Namen zu geben.“

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadt- rat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages, ein Schwein artgerecht im Rathaus zu halten, betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Be- sorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.

Zu Ihrem Antrag vom 1.4.2021, der unsere Kernkompetenz als Immobili- enreferat der Stadt nunmehr um praktisches Wissen zum Wesen und zur Haltung dieser faszinierenden, ausgesprochen intelligenten, neugierigen und erstaunlich bewegungsfreudigen Tiere erweitert hat, teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Leider können wir Ihrem Antrag nicht nachkommen.

Schweine sind von Natur aus Rudeltiere, die für eine artgerechte Haltung in Gruppen von mehreren Tieren zusammenleben sollten – ein Schwein al- leine im Rathaus würde in kurzer Zeit verkümmern. Darüber hinaus ist das Verfüttern von Lebensmittelresten an Schweine in der Europäischen Union verboten, um Infektionswege für Tierseuchen zu vermeiden, sodass ein

„Rathaus-Schwein“ nicht den erhofften Beitrag zur weiteren Verbesserung der städtischen Mülltrennung vor Ort leisten könnte und dürfte.

Schweine benötigen – ganz im Gegensatz zu dem Bild, das man gemein- hin vor Augen hat – viel Platz, um ihren Bewegungsdrang ausleben zu können. Hier sind ca. 500 bis 700 m² anzusetzen, sodass der gesamte große Wirtschaftshof des Rathauses umzäunt und in Beschlag genommen

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werden müsste, was vor allem angesichts der freizuhaltenden Verkehrs-/

Fluchtwege und der Anlieferung für den Ratskeller nicht möglich ist.

Zu guter Letzt benötigen Schweine im Winter einen warmen Stall. Da be- reits die o.g. grundlegenden Voraussetzungen für die artgerechte Haltung eines Rathaus-Schweins nicht eingehalten werden können, haben wir da- von abgesehen, beim Direktorium die Verfügbarkeit der Ratstrinkstube in den Monaten November mit März eines jeden Jahres abzufragen.

Wir bedauern, dass wir Ihnen vor diesem Hintergrund keine positive Ant- wort geben können, und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

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Ausbau und Sicherung der beruflichen Gleichstellungsprojekte für Frauen* zur langfristigen Bewältigung der ökonomischen Krisenfol- gen der Pandemie

Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech- ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 21.5.2021

Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:

In Ihrer Anfrage vom 21.5.2021 führten Sie als Begründung aus:

„Arbeitsstellen- und Minijobverlust, Kurzarbeit, Homeschooling und andere Care-Arbeiten sind Belastungen, die seit Beginn der Pandemie in Deutsch- land 2020 verschärft Frauen* treffen. Von den schwierigen Themen des

‚beruflichen Wiedereinstiegs nach der Elternzeit‘ sind Frauen* deutlich häufiger betroffen als Männer. Auch hier ist davon auszugehen, dass die ökonomischen Folgen der Pandemie insbesondere die Berufsrückkehr für Frauen* deutlich erschweren. Im Sinne der Gleichstellungspolitik der LH München und mit der Zielsetzung einer sozialen Chancengleichheit für Frauen*, Männer, Diverse und nicht-binäre Personen, sollten demzufolge Arbeitsförderprojekte und berufliche Gleichstellungsprojekte insbesondere für Frauen* ausgebaut, sicher finanziert sowie langfristig angelegt und ver- stetigt werden.“

Bei den ökonomischen Folgen der Pandemie für die Berufstätigkeit von Frauen* ist für den Arbeitsmarkt München eine differenzierte Betrach- tung erforderlich. Im Zeitraum März 2020 bis März 2021 sind mehr Män- ner arbeitslos geworden als Frauen, der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Männern war um zwei Prozentpunkte höher als bei Frauen (statistisch werden bisher nur Frauen – Männer erfasst). Dies hat Auswirkungen auf den Gender Pay Gap, der sich zunächst verkleinert hat, wie Forschungs- ergebnisse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Bundesebene zeigen. Allerdings steigt der Gender Time Gap, da insbesondere Frauen mit Care-Aufgaben ihre durch- schnittliche Erwerbsarbeitszeit in höherem Umfang als Männer reduzieren.

Auch Frauen, die ihren beruflichen Wiedereinstieg geplant haben, stellten diesen wegen der unsicheren Kinderbetreuung zurück.

Zu den gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Frage 1:

Wie viele Projekte innerhalb des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizie- rungsprogramms (MBQ) zur beruflichen Gleichstellung von Frauen* gibt es aktuell?

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Antwort:

Im Jahr 2021 werden durch das Münchner Beschäftigungs- und Qualifi- zierungsprogramm (MBQ) 23 Projekte gefördert, die vorrangig als Ziel die berufliche Gleichstellung von Frauen haben. Davon zählen sechs Projekte zu den sog. „Sozialen Betrieben“, 17 Projekte sind Beratungs- und Qualifi- zierungsprojekte. Die Zielgruppen sind je nach Projekt langzeitarbeitslose Frauen, Alleinerziehende, Frauen mit Migrationshintergrund, Wiedereinstei- gerinnen nach einer Familienphase (Pflege/Kindererziehung), Gründerinnen und Frauen in einer Neuorientierungsphase.

Im gesamten MBQ machen die Projekte der beruflichen Gleichstellung rund ein Viertel der knapp 100 geförderten Projekte aus. Auch in den ande- ren drei Schwerpunkten (Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, Übergang von Schule und Studium in die Arbeitswelt und Kompetenzentwicklung in Un- ternehmen) werden Frauen unterstützt. In fast allen geförderten Projekten sind Frauen mit unterschiedlichen Anteilen vertreten. Grundsätzlich stehen die MBQ-Projekte Frauen, Männern, Diversen und nicht-binären Personen offen.

Frage 2:

Wie viele davon sind in der Regelförderung der LH München? Wie viele davon sind von Drittmitteln abhängig? Ist der Fortbestand von Projekten durch ausstehende oder fehlende ESF Bundes- und Bayern-Mittel gefähr- det?

Antwort:

Von den o.g. 23 Projekten zur beruflichen Gleichstellung werden 14 Pro- jekte im Rahmen der jährlichen MBQ-Beschlüsse durch den Stadtrat bewil- ligt.

Zusätzlich kofinanziert das Referat für Arbeit und Wirtschaft über das MBQ neun ESF-Projekte (ESF=Europäischer Sozialfonds) und sichert diese EU-Mittel für München. Dies betrifft die Projekte „guide Beratung und Unterstützung für Existenzgründerinnen“ und „MOVE! Servicestelle Mün- chen“, die durch den ESF Bayern gefördert werden sowie den Projektver- bund „power_m Perspektive Wiedereinstieg“ mit sechs Teilprojekten und

„Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund“, die durch ein ESF Bundesprogramm finanziert werden. Damit konnte das RAW EU-Mittel in Höhe von jährlich knapp 1,2 Mio Euro für Projekte der beruflichen Gleich- stellung für München gewinnen. Diese Vorhaben werden in der auslaufen- den ESF-Förderphase bis zum 31.12.2021 finanziert.

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Die Zukunft der ESF-Förderung für München und damit dieser Projekte für das Jahr 2022 ist zur Zeit ungewiss. Das operationelle Programm des ESF Bayern wird ab Juli 2021 mit der EU-Kommission abgestimmt. Das RAW rechnet mit einer Antragstellung frühestens zum Herbst/Winter 2021 bzw.

im Jahr 2022. Das Bundesprogramm Perspektive Wiedereinstieg endet zum 31.12.2021.

Aufgrund der aktuell schwierigen Haushaltslage und der zu erwarten- den Kürzungen des Etats des Münchner Beschäftigungs- und Quali- fizierungsprogramms kann das Referat für Arbeit und Wirtschaft eine evtl. notwendige Kompensation fehlender EU-Projektfördergelder aus kommunalen Mitteln nicht garantieren. Für 2022 ist möglicherweise eine Überbrückungs finanzierung durch kommunale Mittel erforderlich. Dazu steht das Referat für Arbeit und Wirtschaft im Austausch mit den betroffe- nen Trägern und plant im Herbst 2021 eine Beschlussvorlage zur Weiterför- derung der Projekte im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft vorzulegen.

Frage 3:

Wie hoch ist das Finanzvolumen des Münchner Beschäftigungs- und Qua- lifizierungsprogrammes (MBQ) mit dem das Referat für Arbeit und Wirt- schaft innerhalb des Gesamtetats diese Projekte finanziell unterstützt?

Antwort:

Das Finanzvolumen des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungs- programmes für Projekte mit dem vorrangigen Ziel der beruflichen Gleich- stellung beträgt im Jahr 2021 5,066 Mio. Euro Damit fließen rund 22%

aller MBQ-Mittel in Projekte mit dem Schwerpunkt berufliche Gleichstel- lung. Wie bei Antwort zu Frage 1 dargelegt, unterstützen auch die ande- ren MBQ-Projekte Frauen als Teil der Zielgruppen bzw. werden Frauen in Sozialen Betrieben beschäftigt. In einigen Projekten beträgt der Anteil von Frauen mehr als 50% (z.B. in den Projekten ReFIT, Nähwerk, AMIGA, PLATFORM).

Frage 4:

Plant das Referat für Arbeit und Wirtschaft, angepasst an die aktuellen ökonomischen Pandemiefolgen für Frauen* sowie in Vorbereitung auf die digitale Transformation der Arbeitswelt für Frauen*, derzeit einen Ausbau und/oder Ressourcenerweiterung der beruflichen Gleichstellungsprojekte für Frauen*?

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Antwort:

Die Vorbereitung auf die digitale Transformation ist – soweit inhaltlich passend – bereits in die geförderten Projekte integriert, z.B. durch den Test und Erwerb von digitalen Kompetenzen in den Projekten „power_m“

und „JobFit“. Das Projekt der ReDI School München („Rekrutieren und Qualifizieren von Flüchtlingen und Migranten mit IT-Potenzialen – ReFIT“) vermittelt in dem Teilprogramm „Digital Women Program“ insbesondere Frauen* mit Flucht- und Migrationshintergrund digitale Kompetenzen und technische Fähigkeiten.

Während der Corona-Pandemie und dem Verbot von Präsenzveranstal- tungen haben viele Träger ihre Angebote digitalisiert und um digitale Qualifizierungen erweitert. Diese Angebote sollen beibehalten und dort, wo notwendig, ausgebaut werden. In der Pandemie haben sich auch die bekannten Nachteile von geringfügigen Beschäftigungen besonders stark gezeigt. Minijobber*innen waren am stärksten von Arbeitsplatzverlust betroffenen und hatten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Da der Frau- enanteil bei geringfügiger Beschäftigung höher ist, sind sie hier stärker be- troffen. Mehrere MBQ-Projekte unterstützen Frauen* bei der Entwicklung aus dem Minijob in existenzsichernde Beschäftigung (z.B. power_m Pers- pektive Wiedereinstieg, „Ich will mehr“ bei Frau und Beruf).

Eine Erweiterung der Ressourcen und Projekte ist angesichts der städti- schen Haushaltslage schwierig und aktuell nur durch Einsparung bei ande- ren Angeboten möglich.

Frage 5:

Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen innerhalb des Münchner Beschäfti- gungs- und Qualifizierungsprogrammes (MBQ) plant das Referat für Arbeit und Wirtschaft kurz-, mittel- und langfristig die Umsetzung zur Erreichung der Zielsetzungen im Themenfeld berufliche Gleichstellung für Frauen*

Männer, Diverse und nicht-binäre Personen weiterzuentwickeln?

Antwort:

Die berufliche Gleichstellung ist seit Beginn (1993) einer der vier zentralen Schwerpunkte des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungspro- gramms (MBQ). Die dafür entwickelten, erfolgreichen Projekte und An- gebote gilt es kurzfristig angesichts der Haushaltskonsolidierungen und wegfallender Drittmittel weiter aufrecht zu erhalten. Dazu zählen auch Aktivitäten wie die Durchführung des Girls‘ Day in München und die Ver- leihung des Münchner Wirtschaftspreis für Frauen LaMonachia, mit denen Berufsbilder vermittelt und Rollenmodelle präsentiert werden. Gerade der

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Preis „LaMonachia“ steht für eine erfolgreiche Karriere außerhalb stereo- typischer Rollenmodelle und trägt dazu bei, dass die Preisträgerinnen der beruflichen Gleichstellung in der Öffentlichkeit ein Gesicht geben.

Mittel- und langfristig bleibt der Abbau von nach wie vor existierenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt ein Förder- schwerpunkt bei Beratungs- und Qualifizierungsprojekten im MBQ. Das RAW sieht dabei auch Handlungsbedarf zur Schließung des Digital Gender Gap und fördert hier bereits gezielt Projekte. Die Auswirkungen der Co- rona-Pandemie werden in manchen Tätigkeitsfeldern und Branchen den Strukturwandel am Münchner Arbeitsmarkt beschleunigen. Dazu analysiert das RAW fortlaufend die Entwicklungen am Arbeitsmarkt München und wird bei klar erkennbarem Handlungsbedarf entsprechende Maßnahmen dem Stadtrat vorschlagen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.

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Clubs und Bars für zweifach Geimpfte öffnen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 8.7.2021

Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:

Mit Ihrem Einverständnis erlaube ich mir, Ihren Antrag betreffend der Öff- nung von Clubs und Bars für zweifach Geimpfte per Schreiben zu beant- worten.

Das Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München ist sich mit Blick auf das zuletzt zunehmende Feiergeschehen im öffentlichen Raum – insbe- sondere in der Türkenstraße und Umgebung – sehr bewusst, dass es ge- rade unter den jüngeren Münchner*innen ein starkes Bedürfnis nach einer Rückkehr zur Normalität mit Möglichkeiten zum Feiern und Tanzen gibt.

Unabhängig von der Frage, ob Öffnungen von Clubs und Bars überhaupt in ausreichendem Maße zu einer Entzerrung der Partyhotspots führen und damit den erhofften positiven Effekt auf die Belastung des öffentli- chen Raumes durch feierndes Publikum hätten, wären diese nur in sehr eingeschränktem Umfang zu befürworten. Hierbei ist auch zwischen dem Betrieb von Bars auf der einen und dem von Clubs/Diskotheken auf der an- deren Seite zu differenzieren.

Eine auch nur probeweise Wiederzulassung des Clubbetriebes ist in der jetzigen Phase, trotz der aktuell erfreulich niedrigen 7-Tage-Inzidenz, aus infektionsschutzfachlicher Sicht leider noch nicht vertretbar. Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass vor dem Hintergrund der sich aus- breitenden sogenannten Delta-Variante des Coronavirus ein (schneller) Wiederanstieg der Infektionszahlen unbedingt vermieden werden muss.

Insofern darf die momentan relativ komfortable Situation im Bereich des Infektionsgeschehens innerhalb der Landeshauptstadt nicht darüber hin- wegtäuschen, dass dieses Risiko weiterhin unverändert besteht. Eine Öff- nung der Clubs würde Rahmenbedingungen schaffen, die eine Weiterver- breitung von Infektionen stark befördern würden. Das Zusammenführen alkoholisierter feiernder Menschen auf engem Raum bei Unterschreitung des Mindestabstands im Rahmen einer in der Regel vergleichsweise schlechten Belüftungssituation stellt beste Bedingungen für eine Weiter- verbreitung des Coronavirus dar. So kam es beispielsweise erst zu Beginn dieses Monats in einem Karlsruher Club zu einem Corona-Ausbruch, infol- gedessen sich mehr als 30 Personen u.a. mit der hoch ansteckenden Del-

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ta-Variante des Virus infiziert hatten (siehe https://www.landkreis-karlsruhe.

de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Pressemitteilungen/Coronaf%C3%A4l- le-nach-Besuch-des-Karlsruher-Clubs-Topsy-Turvy.php?object=tx,3051.5.1&- ModID=7&FID=3051.3509.1&NavID=1863.13&La=1).

Auch eine Öffnung nur für Geimpfte halten wir derzeitig noch für zu früh.

Grund dafür sind die auch bei doppelt Geimpften gelegentlich vorkommen- den sog. Impfdurchbrüche (Infektionen trotz Impfung); dieses – zugegebe- nermaßen deutlich reduzierte – Risiko sehen wir im vorliegenden Kontext deshalb noch als relevant an, weil in den kommenden Wochen bis zu einer fortgeschrittenen Durchimpfung auch der jüngeren Generation eine Infektionsverbreitung hier noch unbedingt verhindert werden sollte und somit Orte mit einem diesbezüglich relevanten Risiko noch geschlossen bleiben sollten. Es ist zudem davon auszugehen, dass Clubgänger*innen auch sonst überwiegend in ihrer Altersklasse, von der noch ein geringerer Durchimpfungsgrad anzunehmen ist, Kontakte haben, so dass im Falle eines Impfdurchbruches auch mit einer Weitergabe in einen noch nicht ausreichend geschützten Teil der Bevölkerung zu rechnen ist. Auch in dem bereits genannten Beispiel aus Karlsruhe befinden sich Presseberichten zufolge geimpfte Personen unter den Infizierten.

Selbstverständlich werden wir jedoch die Situation weiter beobachten.

Sollte sich die Öffnung von Clubs für zweifach geimpfte Personen mittel- fristig als infektiologisch vertretbar herausstellen, sind wir selbstverständ- lich bestrebt diese auch zu ermöglichen.

Diesbezüglich möchten wir auch auf die kürzlich der Presse zu entneh- menden Äußerungen des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Söder hinweisen, der ebenfalls eine Öffnung von Clubs und Bars für den Herbst bei fort- schreitender Durchimpfung in Aussicht stellte.

Sofern Clubs über entsprechende Freiflächen verfügen, ist hingegen un- ter Umständen ein entsprechendes Angebot im Freien, beispielsweise in Form von Lounges oder ähnlichem, bei Einhaltung eines an das Rah- menkonzept Gastronomie angepassten Hygienekonzeptes aus infektions- schutzfachlicher Sicht denkbar. Dieses Vorgehen wird wohl auch in Einzel- fällen bereits praktiziert.

Eine kurzfristige Öffnungsperspektive sehe ich im Bereich der Bars, die bereits nach der bisherigen Rechts-/Verordnungslage als reine Schankwirt- schaften unter freiem Himmel öffnen dürfen. Hier halten wir auch eine Öffnung im Innenbereich unter Einhaltung des 3-G-Prinzips und bei strikter Umsetzung von entsprechenden Hygienekonzepten, die sich am Rahmen- konzept Gastronomie orientieren müssten, aus infektionsschutzfachlicher

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Sicht für vertretbar. Insofern wäre dies durchaus eine Perspektive, dem Be- dürfnis nach sozialen Kontakten wieder etwas Raum zu geben.

Soweit Sie eine Unterbindung von Grundrechtseingriffen ansprechen, ist dem selbstverständlich grundsätzlich zuzustimmen. Solche Eingriffe dürfen nur dort aufrecht erhalten bleiben, wo es unabdingbar ist. Im Bereich des Betriebs von Clubs ist dies aus den oben beschriebenen Gründen aktuell aber noch der Fall. Uns allen ist bewusst, dass gerade auch junge Men- schen seit vielen Monaten in bemerkenswerter Solidarität auf Freiheiten verzichten und so dazu beitragen, die Herausforderungen der Corona-Pan- demie gemeinsam zu bewältigen. Umso wichtiger ist es nunmehr, dass Öffnungsschritte mit Augenmaß vorgenommen werden, um das zuletzt so mühsam Erreichte nicht durch voreilige Öffnungen zu gefährden. Hierzu möchte ich Ihnen an dieser Stelle jedoch versichern, dass wir als Gesund- heitsreferat der Landeshauptstadt München stets potentielle Öffnungsper- spektiven im Blick haben, um im Rahmen der infektiologischen Vertretbar- keit die Rückkehr zur Normalität zu fördern, ohne zugleich die erreichten Zwischenerfolge bei der Bekämpfung des Coronavirus zu gefährden.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

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Stadtrat

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Mittwoch, 21. Juli 2021

Beratungs- und Therapieangebot für Long-/Post-Covid- Patient*innen in der LHM prüfen und aufzeigen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Barbara Likus, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Frak- tion) und Dr. Hannah Gerstenkorn, Judith Greif, Anna Hanusch, Sofie Langmeier, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser, Bernd Schreyer (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

Zwei Hektar mehr Grünfläche in der Stadt durch begrünte Wartehäuschen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann,

Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion)

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Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus

München, 21.07.2021 Beratungs- und Therapieangebot für Long-/Post-Covid-Patient*innen in der LHM prüfen

und aufzeigen

Antrag

Das Gesundheitsreferat wird beauftragt das Beratungs- und Versorgungsangebot für die betroffenen Patient*innen in der LHM zu überprüfen. Dazu ist zu ermitteln:

 Wie viele LongCovid-Patienten*innen gibt es aktuell in der LHM (falls Daten vorhanden:

Untergliederung nach Alter, Geschlecht und Dauer der Erkrankung)?

 Fall es keine Datenlage zu 1. gibt: Kann die Verwaltung durch Befragung der

Krankenhäuser, Kassenärztlichen Vereinigung oder der Covid19-Erkrankten zeitnah ein Datenbild einholen?

 Reichen die aktuellen Therapiemöglichkeiten (Rehazentren, Arztpraxen) dafür aus, dies Patient*innen ausreichend zu behandeln?

 Gibt es Modellschätzungen, wie viele weitere LongCovid-Patient*innen es bis Ende 2021 bzw. mittelfristig geben wird?

 Falls es keine Modellschätzungen gibt: Sieht sich die LHM in der Lage, entsprechende Modellschätzungen in Auftrag zu geben oder eigenständig anzufertigen?

 Reichen die aktuellen Beratungs- und Therapiemöglichkeiten aus, um die erkrankten Patient*innen aktuell und künftig ausreichend zu versorgen?

Begründung

Die Langzeitauswirkungen bzw. dauerhaften Folgebeschwerden bei an Covid-19 erkrankten Patienten*innen – u.a. das chronische Fatigue-Syndrom (CFS) - stellen aufgrund der

Neuartigkeit des Virus sowie der zahlreichen Mutationsvarianten eine Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Zur Anzahl der Betroffenen gibt es nur Schätzungen. Ausgegangen wird von 10 bis 20 Prozent der infizierten Patient*innen; das entspricht einer Größenordnung von durchschnittlich mindestens 500.000 Fällen in der Bundesrepublik. Für München würde

dies, Stand Juni 2021, bis zu 15.000 Infizierte betreffen, ungeachtet zum Teil deutlich höherer Expertenschätzungen. Der von Gesundheitsminister Holetschek für Bayern angekündigte

“Aktionsplan Post-Covid-Syndrom“ ist zu begrüßen. Unabhängig davon muss sich aber die LHM rechtzeitig wappnen, um für die betroffenen Bürger*innen baldmöglichst Anlaufstellen für eine adäquate Beratung und Behandlung aufzeigen und ggf. auch vorhalten zu können.

Versorgungsdefizit sollen daher schon jetzt aufgezeigt und ggf. mit den verantwortlichen Akteuren (u.a. Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, ambulante und akutstationäre Versorger, rehabilitative Leistungsanbieter) in einer Expertenrunde besprochen und Lösungen entwickelt

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werden. Die München Klinik gGmbH ist mit ihrer Expertise auf dem Gebiet Versorgung von Covid-Patient*innen einzubeziehen. Das Beratungs- und Versorgungsangebot soll baldmöglichst auf der Internetseite der LHM / des GSR für Hilfesuchende leicht zugänglich dargestellt

werden.

gez.

Klaus Peter Rupp Barbara Likus Kathrin Abele

Julia Schönfeld-Knor Lena Odell

Angelika Pilz-Strasser Dr. Hannah Gerstenkorn Judith Greif

Anna Hanusch Sofie Langmeier Thomas Niederbühl Bernd Schreyer

Fraktion SPD/Volt Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

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Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus

21.07.2021 Antrag

Zwei Hektar mehr Grünfläche in der Stadt durch begrünte Wartehäuschen

1. Die MVG rüstet die ca. 600 Bus- und Tramhaltestellen in der Stadt, die noch kein Wartehäuschen haben, sukzessive mit begrünten und / oder Wartehäuschen mit PV- Anlage aus (Phase 1).

2. Die MVG rüstet die restlichen ca. 1.750 Bus-/Tramhaltestellen sukzessive und bei der nächsten jeweils fälligen Reparatur / Austausch auf begrünte / PV- Wartehäuschen um (Phase 2).

3. Die Finanzierung wird mit der MVG abgestimmt. Sollten die Kosten für eine begrünte Ausfertigung der Wartehäuschen höher sein als für die bislang geplanten Wartehäus- chen, so wird eine Bezuschussung aus bestehenden Haushaltsmitteln (insbesondere RKU) geprüft. Die Bezuschussung erfolgt haushaltsneutral durch Umschichtung bestehender Mittel des RKU. Für Phase 2 wird in Abstimmung der Stadtkämmerei und der MVG eine mittel- bis langfristige Finanzplanung vorgelegt.

4. Die MVG führt im Bezirksausschuss 09 Neuhausen-Nymphenburg an zwei ausge- wählten Haltestellen ein Pilotprojekt durch und berichtet auch dem Stadtrat über die gemachten Erfahrungen.

Begründung:

zu #1 und #2:

Laut Stadtverwaltung (s. Münchner Merkur vom 26.05.) und MVG sind derzeit noch ca. 670 Bushaltestellen ohne Wartehäuschen im Münchner Stadtgebiet. Realistisch sei eine Aus- stattung von über 90% mittelfristig zu erreichen, was eine Zahl von etwa 600 Wartehäuschen ergibt. Die noch fehlenden Wartehäuschen stellen aus unserer Sicht die erste und nahe- liegende Möglichkeit dar, in die Begrünung von Bushaltestellen einzusteigen.

Ohne große Konferenzen und Sitzkreise kann die Stadt damit zusätzliche Grünflächen oder PV-Anlagen generieren. Bei 600 Wartehäuschen ergibt sich ein Grünflächenpotential

zwischen 6 und 10 Quadratmeter pro Haltestelle (je nach Größe des Wartehäuschens), was 3.600 bis 6.000 Quadratmeter zusätzliche Grünfläche ergibt. Bei den restlichen 1.750

Bushaltestellen ergibt sich unter den gleichen Annahmen ein Potential von 10.500 bis 17.500 Quadratmeter. Insgesamt erwarten wir etwa 20.000 Quadratmeter (2 Hektar) zusätzliche Grünfläche durch die beantragte Umstellung in beiden Phasen.

FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion | Rathaus | 80331München

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zu #2:

Umweltschutz und Pragmatismus sind kein Widerspruch: wir halten eine mittel- bis

langfristige Umrüstung im Rahmen ohnehin geplanter Renovierungen für den besten Weg.

zu #3:

Laut Katalogdaten gängiger Hersteller betragen die Kosten je begrünte Bushaltestelle etwa 5.000 EUR. Unter Berücksichtigung von möglichen Sonderwünschen setzen wir diesen Preis auch bei größeren Bestellmengen an. Bei etwa 600 Wartehäuschen ergibt dies einen Betrag von ca. 3 Mio. EUR bei Bezuschussung auf Vollkostenbasis. Aufgrund der Haushaltslage muss eine Prioritätensetzung mit anderen Projekten erfolgen. Wir halten dieses Projekt aus umweltpolitischen Gründen vorzugswürdig gegenüber der Förderung von Sitzkreisen und sonstigen Arbeitsgruppen, so dass hier insbesondere im RKU entsprechende Umschicht- ungen möglich sind.

Beispiele für Wartehäuschen mit begrüntem Dach:

• Wartehalle LEONIS GREEN mit Dachbegrünung Economy | ZIEGLER METALL (ziegler-metall.de)

• Wartehalle SATURN | Fahrgastunterstände | Wartehallen | Überdachungen | Shop | ZIEGLER METALL (ziegler-metall.de)

Stadträte: Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender) Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende) Fritz Roth

Richard Progl

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Gesellschaften

Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

Mittwoch, 21. Juli 2021

CAMPUS Lernen PLUS 2021:

Die SWM Bildungsstiftung unterstützt erfolgreiches Förderpro- jekt für Kinder und Jugendliche mit Bildungsbenachteiligung weiter

Pressemitteilung SWM

Zum Abschluss von KUCKUCK – Theaterfestival für Anfänge(r) Pressemitteilung Schauburg – Theater für junges Publikum

Gastspiel im Rahmen von Tanzwerkstatt Europa: Jérôme Bel:

Isadora Duncan

Pressemitteilung Münchner Kammerspiele

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Herausgeber: Stadtwerke München GmbH / Emmy-Noether-Straße 2 / 80992 München / www.swm.de Verantwortlich für Inhalt und Redaktion: Bettina Hess

Telefon: +49 89 2361-5042 / E-Fax: +49 89 2361-70 50 42 / E-Mail: presse@swm.de

CAMPUS Lernen PLUS 2021:

Die SWM Bildungsstiftung unterstützt erfolgreiches Förderprojekt für Kinder und Jugendliche mit Bil- dungsbenachteiligung weiter

(21.7.2021) Die neugegründete Mittelschule Campus di Mo- naco – Internationale Montessorischule München ist das Zu- hause von „CAMPUS Lernen PLUS 2021 – Lernen in Zeiten von Corona“. Im Juni ist das Projekt gestartet. Die teilneh- menden 75 Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren haben eine Flucht- und Migrationserfahrung oder an- dere besondere Bildungsrisiken. Ohne Hilfe liefen sie Ge- fahr, früher oder später aus dem Bildungssystem zu fallen.

Nun profitieren sie von Förderunterricht und von persönli- cher Begleitung. Die SWM Bildungsstiftung finanziert das Projekt mit 80.000 Euro. Im Vorjahr war bereits das erfolgrei- che Vorgängerprojekt mit 81.000 Euro gefördert worden.

Immer mehr Jugendliche in Deutschland gehen ohne Abschluss von den Schulen ab. 2018 waren es knapp 54.000 junge Men- schen, die allgemeinbildende Schulen ohne Hauptschulabschluss verlassen haben. Die Coronapandemie dürfte diese Zahl weiter

von links:

Werner Albrecht, SWM Ge- schäftsführer Personal, Immobi- lien, Bäder, übergibt den Förder- scheck an Dorothée Walbrecker, Institut für angewandte kulturelle Bildung, und an Antonia Vera- mendi, Schulleiterin des Campus di Monaco.

Foto: SWM/Astrid Schmidhuber

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steigen lassen. Fachleute befürchten, dass es benachteiligte Kin- der und Jugendliche besonders hart treffen wird.

Um dagegen etwas zu tun, hat das Institut für angewandte kultu- relle Bildung in Zusammenarbeit mit dem Campus di Monaco im vergangenen Jahr das Projekt CAMPUS Lernen PLUS aufge- setzt. Viele der Teilnehmenden haben traumatische Erfahrungen zu bewältigen, sei es durch Kriegsereignisse, durch den Verlust nahestehender Bezugspersonen oder durch Gewalterlebnisse vor und während der Flucht. Aufgrund des Erfolgs wird es dieses Jahr fortgesetzt und ausgebaut.

Das Projekt CAMPUS Lernen PLUS 2021

In Kleingruppen werden die Teilnehmenden intensiv in Deutsch und Mathematik gefördert. Darüber hinaus erhalten die Jugendli- chen eine sozialpädagogische Einzelfallberatung. Zudem werden sie von ehrenamtlichen Mentorinnen und Mentoren begleitet, die sie beim Lernen und bei den Hausaufgaben unterstützen, ihnen aber auch bei der Freizeitgestaltung zur Seite stehen.

Ergänzt wird das Angebot in diesem Jahr durch neugeschaffene Lernbüros. Die Kinder und Jugendlichen wohnen meist sehr be- engt und haben keinen ruhigen Arbeitsplatz. Die Lernbüros sollen ihnen einen qualifizierten Arbeitsplatz bieten, an dem sie selbst- ständig und konzentriert lernen können.

Ebenfalls neu in diesem Jahr ist das „Mittagessen für die Kon- zentration“. Im ersten Projektjahr war aufgefallen, dass einige Kinder und Jugendliche hungrig im Unterricht saßen und sich deshalb nur schwer konzentrieren konnten. Künftig erhalten zehn besonders bedürftige junge Menschen eine warme Mahlzeit.

Werner Albrecht, SWM Geschäfts- führer Personal, Immobilien, Bäder, und Antonia Veramendi, Schulleiterin Campus di Monaco, mit zwei Schüle- rinnen aus dem Förderprojekt:

Mina S. (links) und Mina K.

Foto: SWM/Astrid Schmidhuber

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