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ENERGIE-AUDITS IN WOHNUNGEN FRAGEN & ANTWORTEN

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PAE-ENERGIE-AUDITS IN WOHNUNGEN LISTE DER FRAGEN UND ANTWORTEN Juni 2010

Eine Aktion der Wallonischen Region unter Mitwirkung der Teams von CSTC – ICEDD – UCL – VITO

Vorabbemerkungen:

• Da im Forum bisweilen auf diese Fragen und Antworten verwiesen wird, haben wir die Nummerierung der Fragen im Vergleich zur Fassung von Januar 2008 nicht verändert. Einige Fragen sind aber gestrichen oder hinzugefügt wurden, so dass die Nummern nicht mehr in der normalen Reihenfolge erscheinen.

• Das Symbol

!

weist darauf hin, dass eine Frage im Vergleich zur Version von Januar 2008 entweder deutlich abgeändert oder

hinzugefügt wurde. Im Vergleich zur Version von März 2010 gibt es keine wesentlichen Änderungen, lediglich F3 wurde hinzugefügt.

DIE ENERGIE-ZERTIFIZIERUNG

F1 Kann ich mit der PAE-Software Energieeffizienz-Zertifikate ausstellen?

Nein, die PAE-Software entspricht bislang noch nicht den

Anforderungen zur Ausstellung von Energieeffizienz-Zertifikaten im Sinne der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Ergebnisse sind bislang nur für Privatpersonen nützlich, die auf freiwilliger Basis, beispielsweise im Rahmen einer Renovierung, an einem solchen Audit interessiert sind.

ANWENDUNGSBEREICH DES PAE-VERFAHRENS UND PRÄMIEN DER WALLONISCHEN REGION

F2 Kann ich nach dem PAE-Verfahren und mit der PAE-Software auch Appartementhäuser, Bürogebäude oder Schulen

analysieren?

Für alle Fragen zum Anwendungsbereich des PAE-Verfahrens und zu den Prämien verweisen wir auf die von der Wallonischen Region anlässlich des Seminars vom 8. Juni 2009 erteilten Anweisungen:

http://energie.wallonie.be/fr/seminaire-pae-juin-2009.html?IDC=6683&IDD=18613.

(2)

Siehe auch F3.

F3 Man bittet mich um die Durchführung eines Audits in einem Einfamilienhaus, das in mehrere Wohnungen unterteilt wurde.

Wie reagiere ich?

Für alle Fragen zum Anwendungsbereich des PAE-Verfahrens und zu den Prämien verweisen wir auf die von der Wallonischen Region anlässlich des Seminars vom 8. Juni 2009 erteilten Anweisungen:

http://energie.wallonie.be/fr/seminaire-pae-juin-

2009.html?IDC=6683&IDD=18613. Seite 33 der Präsentation

« Bâtiments «Particuliers » : PAE ou audit spécifique ? A quelle prime mon client aura-t-il droit? » bezieht sich auf die vorliegende F3.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das PAE-Verfahren für die Analyse von Gebäuden im Ganzen ausgelegt. Die Anwendung der heutigen Version des PAE-Verfahrens auf ein in mehrere Wohnungen unterteiltes Gebäude ist denkbar, insofern das abgegebene PAE- Gutachten sich auf das gesamte Gebäude bezieht. In diesem Fall ist es genau wie bei jedem anderen Gutachten möglich, mehrere

Energiesektoren zu berücksichtigen, die mehreren unterschiedlichen Heizungssystemen entsprechen. Bei der Warmwasserbereitung können für das gesamte Gebäude lediglich zwei Systeme (für Bad und Küche) berücksichtigt werden. Es wird also nicht zwischen den einzelnen Wohnungen unterschieden und es wird nur ein einziges PAE-Gutachten abgegeben.

Das Gleiche gilt für Gemeinschaftswohnungen, z.B. Häuser, in denen einzelne Zimmer oder auch Studentenzimmer vermietet werden.

F5 Kann ich das PAE-Verfahren auf ein Haus anwenden, das neben Wohnräumen auch Büroräumlichkeiten umfasst oder teilweise zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit genutzt wird?

!

Der von der Wallonischen Region aufgestellte und beim Seminar vom 8. Juni 2009 präsentierte „Workflow“ besagt ganz klar, dass ein Einfamilienhaus keine Räume zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit umfassen darf. Demzufolge muss in diesem Fall ein

„spezifisches Audit“ durchgeführt werden.

Trotzdem kann dieses spezifische Audit gemäß den auf dem erwähnten Seminar erteilten Anweisungen einem PAE-Verfahren entsprechen, insofern:

1. Die zu Wohnzwecken genutzte Fläche mindestens 80% der Gesamtfläche des Hauses ausmacht;

(3)

2. Beide Teile des Hauses nicht als unabhängige Gebäudeteile betrachtet werden können (z.B. ein Haupttrakt und ein von diesem durch eine Tür getrenntes Nebengebäude).

Sind beide Bedingungen erfüllt, muss das PAE-Audit auf die PAE- Datenbank exportiert werden. Die Prämie aus dem Energiefonds 2009 entspricht in diesem Fall 60% des Rechnungsbetrages, bei einer Obergrenze von 1.000 €.

F6 Ich soll im Rahmen eines PAE-Verfahrens ein Haus begutachten, an dem die ursprüngliche Begrenzung des geschützten

Gebäudevolumens verändert werden soll (z.B. durch eine Erweiterung). Wie gehe ich vor?

Hier muss der Auditor zwei Etappen einhalten:

- Das offizielle Gutachten, das in die Audit-Datenbank eingespeist wird, muss sich auf ein real existierendes Gebäude beziehen. In diesem Fall beschreibt das offizielle Gutachten also das Gebäude in seiner heutigen Situation d.h. ohne Veränderung der

Geometrie.

- Die aktuelle Version des PAE-Verfahrens geht davon aus, dass die ursprünglichen Begrenzungslinien des geschützten

Gebäudevolumens bei Renovierungsarbeiten nicht verändert werden. Es besteht die Möglichkeit, in einem separaten Dossier eine Simulation des Audit-Ergebnisses nach der

Gebäudeerweiterung durchzuführen. Dieses separate Dossier entspricht jedoch keinem offiziellen Gutachten; folglich kann es auch nicht auf die Datenbank exportiert werden. Allerdings akzeptiert die Wallonische Region diese Dossiers im Rahmen der für Gebäudeerweiterungen vorgesehenen Prämien zur

Förderung der rationellen Energienutzung – insofern die Unterlagen mit dem Begriff „spécimen“ gekennzeichnet sind.

Zur Information: Es wird derzeit erwogen, eine Änderung des geschützten Gebäudevolumens unter PAE 2.0 zuzulassen.

F7 An dem Gebäude, für das ich ein PAE-Gutachten abgeben soll, werden gerade Bauarbeiten durchgeführt. Was muss ich tun?

Im Idealfall hätte das Gutachten vor Beginn der Arbeiten fertig gestellt werden sollen, um zu ermitteln, welche Maßnahmen vorrangig wären. Trotzdem ist die Erstellung eines Gutachtens natürlich auch nach Beginn der Arbeiten noch interessant, um die baulichen Maßnahmen zu optimieren.

Grundsätzlich gilt, dass der Prüfer in seinem Auditbericht alle vor Ort gemachten Feststellungen dokumentiert. Bei Bedarf kann er in

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einem zweiten Dossier eine Simulation eines anderen Szenarios durchführen.

Die Beschreibung der bestehenden Situation hängt vom Fortschrittsstand der durchgeführten Bauarbeiten ab (Umbau und/oder bauliche Erweiterung):

a. Die Arbeiten befinden sich noch nicht in der Abschlussphase.

 Das offizielle Dossier ist berücksichtigt die laufenden Bauarbeiten nicht.

b. Die Arbeiten befinden sich in der Abschlussphase. (Mindestens geschlossener Rohbau + Heizung.)

 Das offizielle Dossier berücksichtigt diese Arbeiten.

F67 Darf ich das PAE-Verfahren bei einem Einfamilienhaus

anwenden, für das die Baugenehmigung nach dem 1. Dezember 1996 erteilt wurde? Darf ich das Audit auf die Datenbank der Wallonischen Region exportieren?

!

Insofern es sich tatsächlich um ein Einfamilienhaus handelt, ja.

Allerdings sind gewisse Prämienanträge nicht zulässig. (Vgl. hierzu die Webseite der Wallonischen Region.)

F11 Wie verhalte ich mich, wenn an dem von mir geprüften Gebäude eine Wand fehlt oder wenn kein Heizungssystem bzw. kein System zur Warmwasserbereitung vorhanden ist?

Denken Sie daran, dass das PAE-Verfahren zwei Aspekte umfasst:

einerseits eine Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes, und andererseits eine Beurteilung der möglichen Einsparungen.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel. Ein Auditor besichtigt ein Haus ohne Fensterverglasung. Der neue Eigentümer berichtet, dass das Haus, den Aussagen des früheren Eigentümers zufolge, zuvor über eine herkömmliche Doppelverglasung in Metallfensterrahmen verfügt habe, er selbst aber demnächst eine Hochleistungs-

Doppelverglasung mit Holzrahmen einbauen werde. Welche ist hier die Ausgangssituation?

Der Auditor könnte als Ausgangssituation sowohl die frühere, vom Eigentümer beschriebene Situation, als auch die geplante Situation eingeben. Allerdings kann er keine von beiden feststellen. Eine solche Vorgehensweise stünde also im Widerspruch mit dem

„Bewertungs“-Aspekt des PAE-Verfahrens.

(5)

Der Auditor könnte als Ausgangssituation auch eine sehr ungünstige fiktive Verglasung angeben, um der fehlenden Verglasung Rechnung zu tragen. Allerdings ergibt dies im Hinblick auf die Berechnung des Energieeinsparpotenzials keinen Sinn.

Fazit: Beim Fehlen eines wesentlichen Gebäudebestandteils (Wand oder System) entsteht ein Interessenkonflikt zwischen den Aspekten der „Bewertung“ und der „Beurteilung“ des PAE-Verfahrens. Deshalb muss der Auditor vorgehen, wie nachstehend beschrieben.

Dossier für die Bewertung

Der Auditor muss zunächst ein erstes Dossier anlegen, das die vor Ort vorgefundene Situation bestmöglich wiedergibt. Um ein vollständiges Dossier zu erstellen, geht er folgendermaßen vor:

- Wenn an dem Gebäude eine Tür oder ein Fenster fehlt, gibt der Prüfer ein fiktives Fenster mit einem manuell festgelegten U- Wert von 5.88 W/m2.K für ein Außenfenster und von 3.77 W/m2.K für ein Innenfenster zu einem anderen Raum ein. Auch der g-Wert wird manuell auf 0 festgelegt.

- Fehlt ein anderes Element der Gebäudehülle, fügt der Auditor eine fiktive Wand ein, deren Wärmedurchlasswiderstand RSchichten

manuell auf 0 festgelegt wird und deren Fläche der fehlenden Fläche entspricht.

- Wenn keine Heizungsanlage vorhanden ist, alle Hinweise aber zu der Annahme berechtigen, dass das Gebäude zuvor nicht

elektrisch beheizt wurde, gibt der Prüfer einen mit feuchtem Holz betriebenen Ofen aus dem Jahr 1950 an, was in einen

Gesamtwirkungsgrad von 0.378 resultiert.

- Wenn keine Heizungsanlage vorhanden ist, alle Hinweise aber zu der Annahme berechtigen, dass das Gebäude elektrisch beheizt wurde, gibt der Prüfer eine Nachtspeicherheizung an.

- Wenn kein System zur Warmwasserbereitung vorhanden ist, gibt der Auditor folgendes System an:

o Energiequelle: dieselbe wie für das Heizsystem, o Angeschlossen an die Zentralheizung: ja,

o Warmwasserspeicher: unabhängiger Boiler, o Typ: alter Konstanttemperaturkessel, o Isolationsdicke: 1 cm,

o Fassungsvermögen: 100 Liter.

- Auf jeden Fall muss in den Bezeichnungen der Wände oder Systeme klar vermerkt werden, dass es sich um fiktive Wände oder Systeme handelt; dies muss auch in den für Kommentare vorgesehenen Feldern ausdrücklich erläutert werden.

(6)

Dieses erste Dossier muss auf den Server der Wallonischen Region exportiert werden. Die auf dieser Grundlage erzielte Bewertung (ohne den Vermerk „spécimen“, „Muster“) spiegelt die vom Prüfer bei seinem Besuch vorgefundene Situation am besten wider.

Dossier für die Beurteilung

Im Rahmen der Beurteilung unterbreitet der Auditor Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Systeme und der Gebäudehülle. Soweit möglich, erfüllen die vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen mindestens die technischen Kriterien zur Gewährung von Prämien aus dem Energiefonds. Sollte dies aus technischen Gründen aber nicht machbar sein, erläutert der Auditor die Gründe dafür in einem Kommentarfeld, und berechnet die möglichen Energieeinsparungen ohne Berücksichtigung des Prämienbetrags.

F68 Darf der Auditor ein zusätzliches Dossier mit einer anderen Ausgangssituation als der vor Ort vorgefundenen erstellen?

!

Wenn die vorgefundene Situation Anlass zu unterschiedlichen Hypothesen gibt, kann der Prüfer zum Zweck einer präziseren Ermittlung des tatsächlichen Einsparpotenzials ein zusätzliches Dossier erstellen, das die Ausgangssituation des Bewohners

möglichst genau berücksichtigt. Dieses Dossier DARF NICHT auf den Server der Wallonischen Region exportiert werden, weil es keinem real existierenden und geprüften Wohngebäude entspricht.

Da dieses Dossier nicht exportiert wird, hat der Auditor bei der Ausgangssituation die freie Wahl.

Hier sind verschiedene Situationen möglich:

1. Der Prüfer kann den früheren Zustand des Wohngebäudes in Erfahrung bringen und gibt diesen als Ausgangssituation an.

2. Der Prüfer gibt als Ausgangssituation eine „Behelfsausbesserung“

an (z.B. eine Einfachverglasung wenn keine Verglasung vorhanden ist).

3. Der Bewohner hat eine genaue Vorstellung von den Maßnahmen, die er ergreifen möchte, und der Auditor gibt diese als fiktive Ausgangssituation an (z.B. eine Doppelverglasung anstelle der fehlenden Verglasung, eine isolierte Wand anstelle der fehlenden Wand, ein Brennwertkessel anstelle eines konventionellen Heizkessels).

Auf jeden Fall muss in den Bezeichnungen der Wände oder Systeme klar vermerkt werden, dass es sich um fiktive Wände oder Systeme

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handelt; dies muss auch in den für Kommentare vorgesehenen Feldern ausdrücklich erläutert werden.

Die auf diese Weise erstellte (und mit dem Vermerk „spécimen“

versehene) Beurteilung gibt dem Kunden eine genauere Vorstellung von den Einsparungen, mit denen er rechnen kann.

F69 Kann der Auditor mehrere zusätzliche Szenarien zur Verbesserung eines Wohngebäudes erarbeiten?

!

In jedem Fall kann der Auditor mehrere zusätzliche Szenarien zur Verbesserung eines Wohngebäudes kreieren. Diese zusätzlichen Szenarien dürfen NICHT auf den Server der Wallonischen Region exportiert werden.

(8)

DIE PAE-SOFTWARE

F12 Ist die PAE-Software mit einem Mac-Computer kompatibel?

Ja, die Software wurde in JAVA geschrieben, einer vom Betriebssystem unabhängigen Programmiersprache.

F13 Wie kann ich die Software herunterladen und auf meinem Computer installieren?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Bei einer Erstinstallation oder zur Installation einer neuen Version der Software muss ein spezifisches Verfahren eingehalten werden, das in einem separaten Dokument erläutert wird.

Weitere Informationen zum Installationsverfahren entnehmen sie bitte der spezifischen Datei zu diesem Thema, die auf der Webseite http://energie.wallonie.be verfügbar ist.

Außerdem ist es möglich, die Software zu aktualisieren. An den von der Software verwendeten Dateien können Anpassungen

vorgenommen werden, ohne dass hierzu eine neue Version bereit gestellt werden müsste.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die auf dem Zentralserver verfügbaren Informationen hinsichtlich der Gradtagzahlen oder der Materialdatenbank auf den neuesten Stand gebracht werden. Wenn eine solche Aktualisierung stattgefunden hat, erscheint beim Starten der Software die Mitteilung, dass ein Upgrade verfügbar ist.

Weitere Informationen zum Upgrade-Verfahren entnehmen sie bitte der spezifischen Datei zu diesem Thema auf der Webseite

http://energie.wallonie.be.

F14 Welche Version der Software ist die aktuelle?

!

Die Nummer der Version befindet sich in dem Fenster, das beim Starten des Programms kurz eingeblendet wird. Die derzeit aktuelle Version ist die Version 1.0.6.

(9)

F71 Wann ist eine neue Version der Software PAE 1.0 geplant?

!

Derzeit haben die Fertigstellung der Zertifizierungs-Software und die Entwicklung des Verfahrens PAE 2.0. Priorität. Auf Grund dessen ist kein Update der Software PAE 1.0.6. vorgesehen.

F15 Wo liegen die Grenzen der Software, z.B. in Bezug auf die Höchstzahl der Wände, die eingegeben werden können?

Es gibt hier keine Grenzen. Bei komplexen Dossiers ist es allerdings möglich, dass das Programm zur Berechnung und Erstellung der Beurteilung mehr Zeit benötigt.

F16 Kann ich meine persönlichen Angaben speichern, so dass die Anwendung sie für jedes neu erstellte Dossier

wiederverwendet?

Ja, über das Menü „Datei, Einstellungen“ können Sie Ihre

persönlichen Angaben speichern. Die Anwendung verwendet diese Angaben anschließend bei der Erstellung jedes neuen Dossiers.

F17 Beim Herunterladen der Software erhalte ich eine

Warnmeldung „gefährliche Datei“, die den Download der PAE- Software unterbricht. Wo liegt das Problem?

Wahrscheinlich sind die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers zu hoch. Ändern Sie diese, gegebenenfalls vorübergehend. Wenn Sie mit Internet Explorer arbeiten, können Sie die Sicherheitseinstellungen über das Menü „Extras“, „Internetoptionen“ und den Reiter

„Sicherheit“ anpassen. Es ist möglich, eventuell nur für die Dauer des Downloads eine niedrige oder sehr niedrige Sicherheitsstufe zu wählen und anzugeben, dass Java-Anwendungen zulässig sind. Damit sollte das Problem behoben sein.

Installieren Sie gegebenenfalls zuerst die Java Virtual Machine (J2re) auf Ihrem Computer, falls diese Anwendung noch nicht vorhanden sein sollte. Informationen hierzu finden Sie im PAE-Handbuch.

F18 Wenn ich eine Verbindung zum Server der Wallonischen Region aufbaue oder die Software starte, erhalte ich die Meldung, dass eine neue Version der Software verfügbar ist. Was muss ich tun?

(10)

Diese Meldung informiert Sie darüber, dass Sie eine neue Version der Software von der Webseite http://energie.wallonie.be herunterladen können.

Folgen Sie den verschiedenen Schritten, die unter der Frage „Wie kann ich die Software herunterladen und auf meinem Computer installieren?“ (F13) beschrieben werden.

F19 Ich habe mit der Software ein EDV-technisches Problem und die Antwort auf meine Frage steht nicht in dieser Liste. Was kann ich tun?

Eine ausschließlich zugelassenen Auditoren vorbehaltene Helpdesk steht unter anderem auch bei EDV-spezifischen Problemen zur Verfügung. Ihre Fragen zu technischen Aspekten der Software und des Kommunikationsmoduls werden hier beantwortet:

- werktags während der normalen Geschäftszeiten telefonisch unter der Nummer: 056/37.26.37

- per Fax rund um die Uhr unter der Nummer: 056/37.23.24 - per E-Mail unter der Adresse: support@hemmis.be

F75 Bekannter Programmfehler: Wärmeverlustziffer im Beurteilungsabschnitt „Gebäudehülle“

!

Die Wärmeverlustziffer unter dem Beurteilungspunkt

„Gebäudehülle“ entspricht tatsächlich den Prozentsätzen der Wandflächen und nicht den Prozentsätzen der Verluste, wie in der Software angegeben (Reiter „Maßnahmen“ unter „Wandung“).

(11)

DIE AUDIT-DATENBANK

F20 Wie kann ich meine fertigen Dossiers auf den Server der Wallonischen Region setzen?

Diese Information steht tatsächlich nicht im PAE-Handbuch.

Ein spezifisches, auf der Webseite http://energie.wallonie..be verfügbares Dokument erklärt, wie Sie Ihre Dossiers an den Server der Wallonischen Region senden.

F21 Wann soll ich mein Dossier auf den Server der Wallonischen Region exportieren?

Nur fertig gestellte und vollständige Dossiers dürfen in die

Datenbank exportiert werden. Ein einmal exportiertes Dossier kann aus dieser Datenbank nicht mehr gelöscht werden. Daher ist bei allen Schritten besondere Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, ein spezifisches Verzeichnis für alle Ihre bereits exportierten und/oder fertig gestellten Dossiers anzulegen, und die noch laufenden Audits oder zusätzlichen Szenarien in einem anderen Verzeichnis

abzuspeichern. (Vgl. F25)

Der Auditor hat jederzeit die Möglichkeit, ein Dossier zu

aktualisieren, indem er es erneut auf den Server exportiert. Durch das Abspeichern einer neueren Fassung des Dossiers wird die frühere Version automatisch überschrieben.

Sollte dem Auditor ein Fehler unterlaufen sein (doppelt exportiertes Dossier, irrtümlich gelöschtes Dossier), muss er sich an die EDV- Helpdesk wenden. An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass technische Fragen zur Software und zum

Kommunikationsmodul an Hemmis gerichtet werden können. (Vgl.

F19)

F22 Ich schaffe es nicht, mein Dossier auf die Datenbank zu exportieren. Ich erhalte eine Fehlermeldung, dass gewisse Resultate fehlen. Woher kommt dieses Problem?

Seit der Version 1.0.4. der PAE-Software können nur vollständige Dossiers in die Datenbank der Wallonischen Region exportiert werden. Die Datei muss alle nachstehend aufgelisteten

Informationen und Resultate enthalten, da der Export in die Datenbank ansonsten verweigert wird:

- Die genaue Lage des Gebäudes,

(12)

- Alle Bewertungen, sowohl auf der Grundlage der

Ausgangssituation als auch nach der Renovierung, bezüglich:

o Der Gebäudehülle, o Des Heizungssystems, o Der Warmwasserbereitung.

Gegebenenfalls muss das Dossier um alle fehlenden Ergebnisse ergänzt und dann erneut verschickt werden.

F23 Wie kann ich ein bereits in der Datenbank abgespeichertes Dossier auf den neuesten Stand bringen?

Jedes Dossier ist mit einem einmaligen Aktenzeichen versehen, das ihm beim ersten Export auf die Datenbank der Wallonischen Region zugeteilt wird (siehe Bildschirm „Allgemeines-Verwaltungstechnisch – Akte-Aktenzeichen).

Solange diese Nummer nicht gelöscht wird, entspricht das Dossier auf Ihrem Computer genau dem in der Datenbank. Bei einem neuerlichen Export des Dossiers, z.B. im Anschluss an gewisse Abänderungen, wird die ältere Version auf dem Server automatisch überschrieben.

Wird die Dossiernummer aber gelöscht, besteht zu dem Dossier in der Datenbank keine Verbindung mehr, selbst wenn die Dateinamen gleich sind oder dieselbe Gebäudeadresse angegeben wurde. Der Export dieses Dossiers führt dann dazu, dass der Server der

Wallonischen Region ein neues Dossier erstellt und dieses mit einer neuen Dossiernummer versieht.

Bei Bedarf ist es immer noch möglich, die auf den Server gestellten offiziellen Dossiers über das Kommunikationsmodul abzurufen.

F24 Darf ich, falls der Kunde darum ersucht, die Beurteilung, die vor Durchführung der Renovierungsarbeiten abgegeben wurde, nach Abschluss der Arbeiten auf den neuesten Stand bringen, damit das Gebäude eine bessere Bewertung erhält?

Da das betreffende Audit sich auf dasselbe Gebäude bezieht, an dem in der Zwischenzeit Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, kann das Dossier auf dem Server durch Überschreiben auf den neuesten Stand gebracht werden. Es sollte keinesfalls ein neues Dossier erstellt werden.

Natürlich ist der Auditor zu solchen Aktualisierungen aber nicht verpflichtet, da er nicht zwangsläufig weiß, welche Arbeiten an den von ihm geprüften Wohngebäuden durchgeführt worden sind.

F25 In meinem Arbeitsverzeichnis auf meiner Festplatte befinden sich sowohl noch laufende PAE-Audit-Dossiers, als auch fertig

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gestellte PAE-Audit-Dossiers. Kann ich alles auf den Server exportieren?

Nur die offiziellen (also fertig gestellten) PAE-Audit-Dateien dürfen auf den Server der Wallonischen Region exportiert werden. Daher ist es wichtig, die versandbereiten PAE-Audit-Dateien sorgfältig zu kennzeichnen.

Eine gute Methode ist es, alle „definitiven“ PAE-Audit-Dateien in ein und demselben Verzeichnis abzuspeichern. Die Software bietet Ihnen sogar die Möglichkeit, anzugeben, in welchem Verzeichnis sich diese fertigen PAE-Audit-Dateien befinden.

Beim Starten des Kommunikationsmoduls erscheinen auf dem Bildschirm nur die definitiven PAE-Audit-Dateien, die sich in diesem Verzeichnis befinden, wodurch sich das Fehlerrisiko stark verringert.

F26 Was macht die Region mit all den PAE-Audit-Dateien auf dem Zentralserver?

Das Aufbewahren dieser PAE-Audit-Dateien erfüllt einen doppelten Zweck:

- Die Region kann den Teil des Wohnungsbestands, der (im Einklang mit dem Gesetz über den Schutz des Privatlebens) bereits einer Beurteilung des Energiesparpotenzials unterzogen wurde, zur Durchführung statistischer Analysen heranziehen.

Solche Analysen wurden bereits in der Vergangenheit realisiert (die Ergebnisse wurden beim Seminar vom 8. Juni 2009

vorgestellt) und sie haben in beachtlichem Maße zur Entwicklung der Zertifizierungsmethode für die in der Wallonischen Region verkauften oder vermieteten Wohnungen beigetragen.

- Die Region kann auf der Grundlage der PAE-Audit-Dateien Stichprobenkontrollen durchführen, um zu prüfen, ob die PAE- Verfahren korrekt und präzise abgewickelt wurden. Stellt die Region Verstöße oder Unterlassungen fest, kann sie gegenüber den betroffenen Auditoren Disziplinarmaßnahmen erwägen.

F28 Ich möchte mein Passwort für den Zugang zum Server ändern;

ist dies möglich?

Die Anwendung erlaubt es den Benutzern nicht, ihr Passwort selbst zu verwalten. Dieses kann also nicht abgeändert werden.

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BENUTZUNG DER PAE-SOFTWARE

F29 Obschon ich alle Daten eingegeben zu haben glaube, berechnet die Software mir keinerlei Ergebnis oder Einsparung. Wo liegt das Problem?

Beim Erstellen ihrer ersten Dossiers werden Sie mit diesem Problem höchstwahrscheinlich konfrontiert. Um eine komplette Berechnung zu ermöglichen, müssen Sie zwangsläufig zuerst bestimmte

Informationen in die Software einpflegen. Diese Daten sind zumeist mit einem Sternchen gekennzeichnet. Bei der nächsten Version der Software werden die gemeldeten Probleme soweit möglich

berücksichtigt.

Auf dem Energieportal der Wallonischen Region

(http://energie.wallonie.be) gibt es ein spezifisches Dokument zum Download, welches diese Frage behandelt.

DIE PAE-DOKUMENTE

F30 Wenn ich ein Dossier ausdrucke, erscheint auf dem Bericht der Begriff „spécimen“. Wie kann ich eine Reinfassung ausdrucken?

Die PAE-Software ist vor Missbrauch durch nicht zugelassene Benutzer geschützt. Nur die zugelassenen Auditoren verfügen über einen Login und ein Passwort und können damit ihre PAE-Audit- Dateien auf den Server der Wallonischen Region exportieren.

Nur die PAE-Audit-Dateien, die auf den Server der Wallonischen Region gestellt wurden, können ohne den Vermerk „spécimen“

sauber ausgedruckt werden.

F31 Wo erhalte ich die dreiteiligen Mappen, in denen ich den Auditbericht meinem Kunden überreichen muss?

Diese Farden sind mit Hilfe des entsprechenden Formulars in Losen von 30 Exemplaren beim Router der Wallonischen Region zu

bestellen. Die Adresse des Routers finden Sie in der Themenauswahl des Forums der PAE-Auditoren: „commande des fardes triptyques“.

F32 Wo soll ich als Auditor meine Kommentare einpflegen?

Es ist wichtig, dass der Prüfer alle seine Bemerkungen direkt in die PAE-Datei eingibt, damit sie in das Audit integriert werden, und nicht

(15)

Beispielen finden Sie in der vorliegenden Liste häufig gestellter Fragen.

Die Kommentare sind in eines der vier zu diesem Zweck

vorgesehenen Felder in der Software einzupflegen, die Sie auf den folgenden Bildschirmen finden:

- Allgemeines – Verwaltungstechnisch (255 Zeichen, allgemeine Beurteilung)

- Allgemeines – Merkmale (1000 Zeichen, Beurteilung Gebäudehülle)

- Allgemeines – Informatiosnquellen (1000 Zeichen, Beurteilung Gebäudehülle)

- Heizung - Resultate (1000 Zeichen, Beurteilung System)

- Sanitäres warmes Wasser - Ergebnis (1000 Zeichen, Beurteilung System)

Da zu jedem Element der Gebäudehülle die Quelle der Informationen angegeben werden muss, ist auf den Bildschirmen zum Thema Gebäudehülle kein Kommentarfeld vorgesehen. Eventuelle

Bemerkungen diesbezüglich sind folglich in das unter „Allgemeines – Merkmale“ vorgesehene Feld einzupflegen.

GEBÄUDEHÜLLE

F33 Wie pflege ich einen im Aufbau einer Bodenplatte enthaltenen Dämmstoff in die Anwendung ein?

Bei einem direkten Kontakt zwischen Fußboden und Erdreich berücksichtigt das PAE-Verfahren nur den Wärmewiderstand der Dämmstoffe. Für den Rest des Bodenplatten-Aufbaus geht man von einem mit dem Lambda-Wert des Erdbodens vergleichbaren Lambda-Wert aus.

Um diesen Dämmstoff einzupflegen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

- Sie können den verwendeten Dämmstoff aus der von der Anwendung vorgegebenen Baustofffamilie „Dämmstoffe“

auswählen, falls er in der Liste aufgeführt wird, und dabei gegebenenfalls den Standard-Lambda-Wert abändern;

- Falls der verwendete Dämmstoff nicht in der Liste „Dämmstoffe“

geführt wird, können Sie folgendermaßen vorgehen: wählen Sie die Familie „Dämmstoffe“, dann den Code „Adv“ und geben Sie den Lambda-Wert manuell ein.

Achtung, die Software berücksichtigt nicht alle anderen Schichten des Fußbodenaufbaus aus den übrigen Baustofffamilien, auch wenn diese sich durch geringe Lambda-Werte oder einen hohen

Wärmewiderstand auszeichnen.

(16)

!

Es ist nicht notwendig, (eine) weitere Schicht(en) aufzuführen, der Auditor hat aber trotzdem die Möglichkeit, dies zu tun, wenn er im Hinblick auf die Erteilung besonderer Empfehlungen eine

vollständige Beschreibung des betreffenden Fußbodens in sein Dossier integrieren möchte.

F34 Wie pflege ich eine Wand im Kontakt mit dem Erdreich ein, die nicht mit einem auf dem Erdreich verlegten Fußboden in Kontakt steht?

In der heutigen Version der Software muss eine Wand im Kontakt mit dem Erdreich zugleich mit einem auf dem Erdreich verlegten Fußboden in Berührung stehen. Der spezifische Fall, wo dies nicht gilt, sollte in einer späteren Version der Software berücksichtigt werden.

Bis dahin lässt sich das Problem aber folgendermaßen lösen:

- Geben Sie einen fiktiven, direkt auf dem Erdreich verlegten Fußboden mit einer Fläche von 0 m2, Wärmewiderständen Rse, Rsi und Risol von 0 und einer Wandstärke 0 in die Anwendung ein. Die Tiefe und der exponierte Umfang dürfen nicht gleich Null sein (siehe unten).

- Selektieren Sie diesen fiktiven Fußboden im Bereich der betreffenden Wand.

F35 Zuweilen wird den Kunden zu einer Innendämmung geraten, auch wenn diese keine Ideallösung darstellt. Durch eine solche Maßnahme verringert sich die thermische Masse des Gebäudes.

Ist es möglich, diese Gegebenheiten im Rahmen des PAE- Verfahrens zu berücksichtigen?

Nein, das PAE-Verfahren geht davon aus, dass die thermische Masse sich zwischen der Ausgangssituation und der Situation nach

Abschluss der Renovierungsarbeiten genauso wenig verändert, wie die Gebäudegeometrie.

Informationshalber sei darauf hingewiesen, dass es möglich ist, eine Simulation durchzuführen, um den Einfluss dieses Parameters auf die Ergebnisse im Vergleich zu einer Situation mit unveränderter thermischer Masse festzustellen. Diese Übung findet im offiziellen Dossier jedoch keine Berücksichtigung.

F36 Ich habe bei einer Tür ein Label A+. Ist das normal?

Falls Sie nicht manuell einen sehr günstigen U-Wert für die Türfüllung eingegeben haben, weil es sich um eine besonders gut isolierte Tür handelt, ist es wahrscheinlicher, dass Ihnen ein Fehler

(17)

- Die Tür ist zu 100% unverglast.

- Eine ausschließlich für Innenanwendungen bestimmte

Türfüllung wurde für eine Tür im Kontakt mit dem Außenbereich ausgewählt. Dieser wird kein U-Wert zugeteilt und

irrtümlicherweise wird daraufhin ein Label A+ zugeteilt.

(18)

DAS HEIZUNGSSYSTEM

F37 Das Gebäude, das man mich zu analysieren gebeten hat, verfügt über keinerlei Heizungssystem. Wie soll ich dies

berücksichtigen?

Siehe F11.

F38 Es sind keinerlei Informationen über die Leistung des Heizkessels verfügbar. Kann ich auf eine Eingabe dieser Information in die Software verzichten?

Nein. Die fehlende Leistungsangabe zum Heizkessel ist mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Ergebnisse verbunden:

- Es wird kein Wirkungsgrad berechnet;

- Das Dossier enthält in der Folge keine Verbrauchszahlen und keinerlei Informationen über Energieeinsparungen.

Es ist daher notwendig, die Leistung des Heizkessels unter

Einkalkulierung einer gewissen Sicherheitsmarge zu schätzen, d.h.

diese eher zu hoch einzuschätzen. Sie können Versuche durchführen, um den Einfluss dieses Parameters auf das Endergebnis feststellen zu können, ehe Sie sich für einen definitiven Wert entscheiden.

Die Tatsache, dass die angegebene Leistung des Heizkessels auf einer Schätzung des Auditors beruht, wird von diesem in seinen

Kommentaren erwähnt.

F39 Bei einer Gasheizung wird der Verbrauch in Nm3 angegeben.

Worum handelt es sich?

Es handelt sich um Normkubikmeter. Diese Einheit beschreibt ein Gasvolumen von einem Kubikmeter unter so genannten „normalen“

Bedingungen, d.h. bei einer Temperatur von 273,15°K und einem Druck von 101325 Pa.

Auch Verbrauchsrechnungen beruhen stets auf Normkubikmetern.

F40 Wie lässt sich eine mit Öfen oder mit einer Elektroheizung ausgestattete Wohnung in Energiesektoren unterteilen?

Die Definition eines Energiesektors bezieht sich nur auf die

(19)

Ein mit Nachtspeicher-Heizgeräten (z.B. im Wohnzimmer) und Direktheizgeräten (z.B. in den Schlafzimmern) ausgestattetes Gebäude ist beispielsweise nur einem einzigen Energiesektor zuzuordnen. Sie haben die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass innerhalb ein und desselben Energiesektors zwei unterschiedliche Typen von Heizgeräten verwendet werden, in diesem Fall

Nachtspeichergeräte und Direktheizgeräte. Sie brauchen nur das hauptsächlich benutzte System anzugeben. Eine Verteilung von 40/60 => 40/60 wird so gewertet, dass beide Systeme gleichzeitig vorhanden sind.

Eine mit Öfen ausgestattete Wohnung, die alle mit demselben Energieträger geheizt werden, ist ebenfalls nur einem einzigen Energiesektor zuzuordnen. Innerhalb dieses Energiesektors müssen Sie sämtliche vorgefundene Öfen mit ihrem Herstellungsdatum in die Anwendung einpflegen.

!

Zu Ihrer Information weisen wir darauf hin, dass bei der Zertifizierung ein anderer Ansatz gilt.

F70 Wie wird die Aufteilung in unterschiedliche Energiesektoren für indirekt beheizte Räume gehandhabt, die zwischen zwei

verschiedenen Energiesektoren liegen?

!

In diesem Fall wird der indirekt beheizte Raum dem angrenzenden Energiesektor angegliedert, der den größten Wärmeanteil liefert, sei es durch Türen und Öffnungen oder durch die Innenwände.

F41 Wie wird der Fall von Warmluftgeneratoren gehandhabt (Wärmeerzeugung durch eine direkte Erhitzung der Luft ohne Wasserheizkessel)?

Warmluftgeneratoren werden berücksichtigt, auf Grund der großen Vielfalt der bestehenden Systeme und ihrer im Allgemeinen eher marginalen Anwendung allerdings nicht so detailliert wie mit Wasser arbeitende Heizungssysteme.

Einzelgeräte werden wie Öfen behandelt.

Klimaanlagen finden keine Berücksichtigung.

F42 Wenn man bei einer Ölheizung für die Düse Werte eingibt, die bewirken, dass die für den Heizkessel (manuell) eingegebene Leistung überschritten wird, reagiert die Anwendung nicht.

(20)

Nein, der Auditor ist für die Richtigkeit der eingepflegten Daten selbst verantwortlich.

F43 Sind Wärmepumpen-Systeme (Luft/Luft, Boden/Luft,

Grundwasser/Luft) als vorhandene Heizungsanlagen in der Anwendung nicht vorgesehen?

Stimmt, diese Anlagen sind nicht vorgesehen. Unter PAE 2.0 sollen aber auch diese verschiedenen Anlagen berücksichtigt werden.

F44 Wenn ich empfehle, hinter Heizkörpern an nicht isolierten Außenwänden reflektierende Aluminiumfolie anzubringen, verändert das doch den Emissionsgrad?

In der Tat, und diese Verbesserung wird durch eine Senkung des Nettoenergiebedarfs dieses Gebäudes nach der Renovierung berücksichtigt.

!

N.B.: Das PAE-Verfahren ist nicht völlig kohärent, denn wenn in der Ausgangssituation reflektierende Alufolie hinter den Heizkörpern angebracht ist, hat das keine Auswirkungen auf den

Nettoenergiebedarf des Gebäudes in der Ausgangssituation. Dieser Widerspruch soll in Version 2 korrigiert werden.

F45 Ist es normal, dass ich für eine elektrische Heizungsanlage keine Verbrauchszahlen eingeben kann?

Ja. Wir fragen nicht nach diesen Verbrauchszahlen, weil sie im Allgemeinen nicht bekannt sind. Es ist nämlich unmöglich, im Rahmen eines PAE-Audits zwischen dem Stromverbrauch der Heizungsanlage und dem übrigen Stromverbrauch des Haushalts (Beleuchtung, Fernsehen, Computer...) zu unterscheiden.

F46 Warum beschränkt sich die Wahl des Berechnungsjahres für den Brennstoffverbrauch auf den Zeitraum 2000-2007?

!

Weil für jedes dieser Jahre Gradtagzahlen vorliegen, die eine Korrektur des Verbrauchs je nach Strenge der Witterung ermöglichen.

Will man über mehrere Jahre einen Durchschnitt berechnen, empfiehlt es sich, ein Jahr auszuwählen, in dem die Zahl der

(21)

Heizgradtage möglichst nah am Durchschnittswert für den betreffenden Zeitraum liegt.

Die Gradtagzahlen der in der Anwendung verfügbaren Jahre sind folgende:

Jahr Gradtagzahlen 15/15 in Uccle

2000 1714

2001 1929

2002 1683

2003 1920

2004 1913

2005 1838

2006 1830

2007 1566

2008 1829

2009 1824

Bemerkungen:

- In einem „normalen“ Jahr (auf der Grundlage eines Durchschnitts über 30 Jahre) liegt die Gradtagzahl bei 2088.

- Die oben erwähnten Angaben entsprechen den für die Wallonische Region genutzten Gradtagzahlen.

- Die monatliche Erfassung der Gradtagzahlen finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://energie.wallonie.be/servlet/Repository/deg- jours.xls?ID=9941&saveFile=true

F47 Wie ist die Aufteilung der Energiesektoren zu handhaben, wenn im selben Geschoss eines Gebäudes neben der

Zentralheizungsanlage auch Öfen zu finden sind?

Die Unterscheidung zwischen mehreren Energiesektoren ist nur dann erforderlich, wenn es im Haus Räume gibt, in denen

mindestens ein Ofen, aber kein an die Zentralheizung

angeschlossener Heizkörper zu finden ist. Anders ausgedrückt: wenn ein Ofen in ein und demselben Raum mit einem Heizkörper der Zentralheizung koexistiert, wird der Ofen nicht beachtet.

F48 Ist es möglich, eine Zentralheizungsanlage mit einer Heizkessel- Kaskade (also mehreren an denselben Verteilerkreis

angeschlossenen Heizkesseln) zu berücksichtigen?

(22)

!

Nein, in der Praxis wird das heutige Verfahren der Komplexität einer solchen Anlage nicht gerecht. Sollten Sie mit einer derartigen

Situation konfrontiert werden, empfehlen wir Ihnen, Ihren Fall im Forum zur Diskussion zu stellen.

Informationshalber weisen wir darauf hin, dass die zu erwartenden Zertifizierungsverfahren und die Version PAE 2.0 mehrere Geräte des gleichen Typs so handhaben werden, als handle es sich nur um ein einziges Gerät dieses Typs. Bei unterschiedlichen Gerätetypen wird es möglich sein, höchstens zwei verschiedene Gerätetypen (erstrangig und zweitrangig) pro Energiesektor zu definieren.

F49 Beim Austausch eines Brenners oder eines Heizkessels

erscheinen in dem Anwendungsfenster für die Typisierung der neuen Anlage zwei Leistungswerte, P1 und P2. Was bedeuten diese beiden Werte?

P1 entspricht einer Schätzung der Leistung des neu zu

installierenden Brenners unter Berücksichtigung der Gebäudehülle in der Ausgangssituation.

P2 entspricht der gleichen Schätzung, aber unter Berücksichtigung der neuen Merkmale der Gebäudehülle nach Abschluss der

Renovierungsarbeiten.

!

Die Leistungen P1 und P2 beinhalten zwei Termen: der eine bezieht sich auf die Verluste durch Übertragung und Belüftung, der andere auf das Wiederanspringen der Heizung zum Ausgleich des

diskontinuierlichen Betriebs.

Dieser zweite Term hängt von der Fläche der beheizten Fußböden ab, einem Wert, der unter PAE 1.0 nicht eingegeben werden muss.

Stattdessen verwendet die Software hier die Summe der Fußbodenflächen wie im Dossier angegeben. Dies entspricht natürlich nicht der Realität, außer im Fall eines Bungalows.

Trotzdem sind die Auswirkungen gering (vor allem dann, wenn die Qualität der Gebäudehülle, also Luftdichtigkeit und

Wärmedämmung, als gut eingestuft wird).

Da außerdem der Energieaufwand zum Wideranwerfen der Heizung im Vergleich zu den Energieverlusten durch Übertragung und

Belüftung gering ist, ist auch der Fehler gering. Eine kleine Excel- Datei, die im Forum verfügbar ist, ermöglicht bei Bedarf eine Neuberechnung von P1 und P2.

N.B.:

(23)

- Die Frage hinsichtlich der Qualität der „Luftdichtigkeit des Gebäudes“ bezieht sich genau genommen auf die Qualität der Luftdichtigkeit und auf die Wärmedämmung des Gebäudes.

- Um P1 und P2 zu ermitteln bedarf es also mindestens eines Fußbodens, eventuell mit einer Fläche 0.

- P1 und P2 werden berechnet, als gäbe es nur einen einzigen Energiesektor.

- Wände im Kontakt mit beheizten Bereichen, die in die Software eingegeben werden, haben keine Auswirkungen auf den

mittleren U-Wert oder den Nettoenergiebedarf, sehr wohl aber auf P1 und P2.

(24)

DIE BEREITUNG VON BRAUCHWARMWASSER

F50 Bei der Bereitung von Brauchwarmwasser über eine elektrische Anlage liegt der Wirkungsgrad auf der Lokalebene bei 100%. Ist die elektrische Warmwasserbereitung wirklich so

energieeffizient?

Der lokale Wirkungsgrad der Warmwasserbereitung auf Ebene des betroffenen Gebäudes liegt tatsächlich bei 100%. Allerdings sollte nicht die vor Ort verbrauchte Endenergie, sondern die zur

Erzeugung dieses Stroms notwendige Primärenergie berücksichtigt werden.

Um einen genauen Vergleich mit den übrigen Methoden zur Warmwasserbereitung zu ermöglichen, wird daher ein Umrechnungsfaktor von 2.5 zur Ermittlung des

Primärenergiebedarfs angewandt (Wirkungsgrad 40%).

F52 Wie berücksichtige ich einen Boiler, der aus zwei

unterschiedlichen Energiequellen gespeist wird (z.B. Strom und Kopplung an den Heizkessel)?

Es ist nicht möglich, zwei unterschiedliche Brennstoffe zu

berücksichtigen. Geben Sie in diesem Fall den Energieträger an, der am meisten genutzt zu werden scheint.

Informationshalber weisen wir darauf hin, dass das

Zertifizierungsverfahren und die Softwareversion PAE 2.0 die Möglichkeit bieten werden, zusätzlich zu einer eventuell

vorhandenen Solaranlage noch zwei unterschiedliche Energiequellen (erstrangig und zweitrangig) anzugeben.

F53 Ist es möglich, Systeme zur Warmwasserbereitung mit Wärmepumpen zu berücksichtigen?

Nein, die aktuelle Version des PAE-Verfahrens lässt die Berücksichtigung eines solchen Systems nicht zu.

Informationshalber weisen wir darauf hin, dass es unter dem Zertifizierungsverfahren und dem PAE 2.0-Verfahren möglich sein wird, als Anlage zur Warmwasserbereitung eine Wärmepumpe anzugeben.

(25)

F54 Wenn ich als Ausgangssituation eine Gastherme mit

Durchlauferhitzer angebe, bietet mir die Software nicht die Möglichkeit an, diese Anlage zu ersetzen. Ist das normal?

Für die PAE-Software ist es nicht logisch, das System zur Warmwasserbereitung auszutauschen, denn das in der Ausgangssituation vorhandene System (Gastherme mit

Durchlauferhitzer) ist bereits das leistungsstärkste. Die Software schreibt diesem System einen Wirkungsgrad von 85% zu. Ein Vorschlag, mit dem die Energieausbeute letztlich geringer ausfiele, wäre nicht folgerichtig.

Unter der aktuellen Version der Software müssen Sie, um eine eventuelle Änderung der Warmwasserbereitung berücksichtigen zu können (z.B. Austausch einer älteren Gastherme mit

Durchlauferhitzer durch eine neue Brennwerttherme mit Speicher) ein neues Dossier eröffnen, in dem Sie für die Warmwasserbereitung eine Ausgangssituation mit geringerer Energieausbeute definieren.

In diesem Fall bietet die Software ihnen an, das System zu ersetzen, und Sie können die nötigen Änderungen eingeben.

Bedenken Sie aber, dass die Leistung bei der Warmwasserbereitung vom Programm in jedem Fall schlechter bewertet wird.

(26)

F55 Ist es notwendig, über die Verbrauchsrechnungen zu verfügen, um ein Audit durchzuführen?

Über repräsentative Verbrauchsrechnungen zu verfügen, ist nicht unabdingbar, ermöglicht aber eine präzisere Ermittlung der möglichen Einsparungen.

Falls diese Rechnungen nicht verfügbar sind, werden die

Einsparungen auf der Grundlage eines theoretischen Verbrauchs berechnet.

Wenn diese Rechnungen für andere Anlagen als die Elektroheizung verfügbar sind, werden die möglichen Einsparungen auf der

Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs kalibriert und können so das Verhalten des Bewohners besser berücksichtigen.

F56 Wie kann ich meinen Kunden die in der Beurteilung

enthaltenen Informationen über die Abschreibungszeit am besten vermitteln?

Sie sollten versuchen, die Diskussion über die Abschreibungszeit möglichst kurz zu halten. Nicht alle Verbesserungen an einem Gebäude erfüllen einen ökonomischen Zweck. Eine Steigerung des thermischen Komforts im Winter und im Sommer bzw. des

akustischen Komforts, die Erfüllung höherer Wohnansprüche und ähnliche Aspekte lassen sich nicht beziffern, sind aber genauso schätzenswert wie ein wirtschaftlicher Vorteil.

Die Abschreibungszeiten können auf den Kunden abschreckend wirken und werden häufig im nachhinein nur erwähnt, um zu erklären, warum eine bestimmte Maßnahme nicht verwirklicht wurde. Außerdem werden sie von den Kunden häufig falsch interpretiert. Es ist gut, auf die unterschiedlichen Vorteile hinzuweisen, die das Durchführen bestimmter Arbeiten

insbesondere zugunsten der Langlebigkeit eines Gebäudes mit sich bringt.

Ideal ist es, neben der Abschreibungszeit auch den nötigen Investitionsaufwand, die getätigten Einsparungen und den Energiepreis, auf dessen Grundlage die Berechnungen angestellt wurden, zu besprechen.

Die Beurteilung enthält die einfache und nicht aktualisierte Abschreibungszeit (ungeachtet der Tatsache ob eine aktualisierte Berechnung durchgeführt wurde).

(27)

Bei der Berechnung der Abschreibungszeiten müssen sowohl die Überinvestitionen als auch die Prämien (siehe nächste Frage) berücksichtigt werden.

F57 Welche Investitionen und welche Prämien gilt es in der Beurteilung zu berücksichtigen, um die Abschreibungszeit zu berechnen?

Als Grundprinzip gilt: die zu berücksichtigende Investition ist immer die im Hinblick auf eine Energieeinsparung in Kauf genommene Überinvestition. Beim Austausch eines nicht wasserdichten Fensters könnten allein die Mehrkosten für eine super isolierende Verglasung im Vergleich zu einer traditionellen Doppelverglasung berücksichtigt werden. Die Investition für den Ersatz des undichten

Fensterrahmens muss ja sowieso eingeräumt werden.

Manche Fälle sind aber weniger eindeutig; dann ist es Aufgabe des Prüfers, die zu berücksichtigenden Beträge zu ermitteln. Diese Beträge dienen nur zur Berechnung der Abschreibungszeiten. Für den Kunden ist es aber auch interessant, über die Gesamtinvestition informiert zu sein.

Alle im Zusammenhang mit den durchzuführenden Arbeiten gewährten Prämien und Beihilfen müssen berücksichtigt werden.

Der Fall der steuerlichen Ermäßigungen wird unter der nächsten Frage behandelt.

F58 Müssen im Rahmen der Beurteilung auch die möglichen steuerlichen Vorteile ermittelt werden?

Die Steuerermäßigungen, die bei der Durchführung bestimmter baulicher Maßnahmen in Anspruch genommen werden können, haben einen Einfluss auf deren Rentabilität. Es ist also notwendig, den Kunden über die Existenz dieser Vorteile zu informieren. Bei einer Berücksichtigung der steuerlichen Ermäßigungen im Rahmen der Beurteilung gilt es mehrere Faktoren zu beachten:

- Sind die betroffenen Personen steuerpflichtig?

- Ist der Antragsteller der alleinige Eigentümer (oder Mieter)? Bei der Ermittlung der Ermäßigung gilt nämlich eine gewisse

Obergrenze pro Gebäude und nicht pro Person.

- Wenn mehrere Maßnahmen Anspruch auf eine

Steuerermäßigung geben, und die Obergrenze erreicht ist, auf welche Maßnahme soll die Steuerermäßigung angewandt werden? Diese Maßnahme wird ganz besonders vorteilhaft erscheinen.

(28)

- Durchführung der Arbeiten innerhalb eines Jahres oder Verteilung auf mehrere Jahre?

- Welche Obergrenzen sind in Zukunft zu erwarten?

Die Entscheidung in Bezug auf die Mitberücksichtigung der

steuerlichen Ermäßigungen obliegt dem Prüfer. Wichtig ist, dass die erteilten Informationen vollständig und das Audit kohärent

ausfallen. Werden die Steuervorteile in die Beurteilung nicht einbezogen, müssen die Kunden über ihre Existenz trotzdem unterrichtet werden.

Wenn das Renovierungsszenario und die Planung ausreichend präzise sind, um die steuerlichen Vorteile im Rahmen des PAE- Verfahrens zu berücksichtigen, muss dieser Umstand in der Beurteilung ebenfalls erläutert werden. Auch auf die zeitliche Verschiebung zwischen der getätigten Investition und der

Rückerstattung der gezahlten Beträge über ein Jahr später gilt es hinzuweisen.

Angesichts der zahlreichen Ungewissheiten in Bezug auf die genauen Beträge, die der Kunde über Steuerermäßigungen zurück erhalten kann, wäre es eine gute Praxis, diese (im Gegensatz zu den Prämien) nicht in die Beurteilung mit aufzunehmen, wohl aber auf ihr

Vorhandensein hinzuweisen, und die Wege aufzuzeigen (Webseite oder andere), wie der Kunde sich diese Vorteile sichern kann.

F59 Muss ich in meine Beurteilung auch Empfehlungen mit aufnehmen, denen der Kunde z.B. aus Gründen der notwendigen Investitionen gar nicht Folge leisten kann?

!

Die Wallonische Region hat bei dem Seminar vom 8. Juni 2009 zu diesem Thema Anweisungen erteilt. Diese sind abrufbar auf der Webseite der Region:

http://energie.wallonie.be/fr/seminaire-pae-juin- 2009.html?IDC=6683&IDD=18613.

Sie lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Der PAE-Auditor muss dem Kunden auf der Grundlage eines echten Informations- und Meinungsaustauschs, eines

persönlichen Gesprächs, maßgeschneiderte Empfehlungen aussprechen. (...)

Diese Empfehlungen müssen Maximallösungen entsprechen und, nach einer Überprüfung der technischen Machbarkeit, in

wirtschaftlicher Hinsicht optimiert sein.

(29)

Das PAE-Audit muss langfristig ausgelegt sein und GLEICHZEITIG Spielraum für Zwischenlösungen bieten.

Das Budget des Kunden darf im Hinblick auf die

Empfehlungsvorschläge keine Einschränkung darstellen.

Quelle: Präsentation „Points d’attention lors de l’encodage d’une audit PAE“

Diese Anweisungen gründen auf den folgenden Erwägungen:

- Das Audit betrifft das Wohngebäude und nicht seine Bewohner.

Das Wohngebäude kann von einem Käufer mit mehr finanziellen Mitteln übernommen werden. Der heutige Eigentümer kann in der Zukunft seine Meinung darüber ändern, wie viel er in die Verbesserung seiner Wohnung zu investieren bereit ist.

Außerdem ist es denkbar, dass gewisse bauliche Maßnahmen aus finanziellen Beweggründen heute nicht durchführbar sind, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch möglich werden. Aus dieser Sicht erscheint ein Szenario mit „Maximallösungen“ durchaus sinnvoll, denn es erlaubt dem Kunden, die Reihenfolge der in der Zukunft durchzuführenden Arbeiten bestmöglich zu planen.

- Ein Szenario mit „Maximallösungen“ zeigt den Antragstellern, wie weit man gehen könnte. Gegebenenfalls werden sie dadurch angeregt, über die ursprünglich geplanten Maßnahmen hinauszugehen.

- Es kann sein, dass bestimmte Spitzentechnologien in der Zukunft kostengünstiger werden oder dass neue, preiswertere

Umsetzungstechniken angeboten werden, die den erforderlichen Investitionsbetrag reduzieren.

- Um Anspruch auf bestimmte Prämien und Beihilfen zu geben, muss eine bauliche Maßnahme zuvor im Rahmen eines Audits empfohlen worden sein. Aufgrund dessen finden sich in manchen Audits Ratschläge, die nicht zwar nicht sofort, aber vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.

- Die Gewährung zukünftiger Prämien, die es heute noch nicht gibt, könnte an die Bedingung geknüpft werden, dass der Ratschlag zu einer entsprechenden Baumaßnahme zuvor in einem Audit erteilt wurde; in der Vergangenheit durchgeführte Audits werden möglicherweise zu diesem Zweck herangezogen. Wird eine

Verbesserung dieser Art darin nicht erwähnt, kann der Kunde die Prämie nicht in Anspruch nehmen.

Angesichts dieser Erwägungen trifft der Auditor die richtige

Entscheidung, indem er sämtliche möglichen Verbesserungen an dem Wohngebäude in seiner offiziellen Beurteilung berücksichtigt, und

(30)

diese „Maximallösung“ als offizielles Audit exportiert. Dies hindert ihn nicht daran, dem Kunden als inoffizielle Variante ein zweites,

„realistischeres“ Szenario unter Berücksichtigung seiner finanziellen Mittel und seiner Wünsche vorzuschlagen.

Informationshalber weisen wir darauf hin, dass erwogen wird, unter PAE 2.0 die Erarbeitung mehrerer Szenarien zuzulassen.

F60 Mit manchen Empfehlungen sind keinerlei Einsparungen verbunden. Ist das normal?

Manche im Rahmen des PAE-Verfahrens erteilte Ratschläge werden nicht wirtschaftlich quantifiziert.

Dies gilt beispielsweise für:

a. Die Wartung der Anlage zur Warmwasserbereitung;

b. Die Regulierung der Pumpen;

c. Die Luftzufuhr der Heizungsanlage;

d. Das Anbringen eines Schornsteinaufsatzes.

In der Praxis ermöglichen manche dieser Ratschläge (a und b) Energieeinsparungen, die aber nicht quantifiziert werden.

F61 Die Software berechnet bei gewissen Elektro-Heizungsanlagen nicht die Energieeinsparung in Euro. Ist das normal?

In der heutigen Version des PAE-Verfahrens sind folgende Ausnahmefälle nicht vorgesehen:

- Nur Nachtspeicherheizung und normaler Tarif oder Doppeltarif, - Direktheizung und Nachtspeicherheizung ausschließlich zum

Nachttarif.

In den übrigen Fällen, wo Direktheizung und Nachtspeicherheizung kombiniert werden, liefert die Software vollständige Ergebnisse.

F62 Die Software erteilt die Meldung „Die Berechnung wurde

vereinfacht, die Genauigkeit ist deshalb begrenzt.“ Was bedeutet das?

Diese Mitteilung weist darauf in, dass die Berechnung der

Einsparungen auf einem theoretischen Verbrauch und nicht auf einem tatsächlichen Verbrauch basiert, obwohl Verbrauchsdaten eingegeben wurden.

Die Software berechnet die Ergebnisse mit Hilfe von Iterationen. In manchen Fällen gibt es zwischen den Iterationen keine Konvergenz

(31)

(ein Problem von rein mathematischer Natur) und die erzielten Resultate ergeben keinen Sinn. Wenn dies geschieht, erscheint der Hinweis „Vereinfachte Berechnung“ und die Ergebnisse, die auf der Grundlage von theoretischen Daten ermittelt wurden, erscheinen in rot.

F63 Die Empfehlung „Alufolie hinter Heizkörpern an ungedämmten Außenwänden anbringen“ berechnet Einsparungen gleich Null.

Ist das normal?

Zur Erinnerung: Das Anbringen von Alufolie senkt den Nettoenergiebedarf (vgl. F44).

Liegt aber der U-Wert aller Außenwände unter 1.2 W/m2.K, geht man davon aus, dass sich der Nettoenergiebedarf nicht verringert und die Einsparungen aufgrund dieser Maßnahme folglich ebenfalls gegen Null tendieren, selbst wenn zuvor eingegeben wurde, dass die

betreffenden Heizkörpern vor nicht isolierten Außenwänden stehen.

(32)

UBERHITZUNG

F64 Kann ich bei der Ausführung des „Überhitzungsmoduls“ die Fläche eines Fensters direkt eingeben, ohne über die

Informationen Höhe x Breite zu verfahren?

Nein, bei der Ausführung des „Überhitzungsmoduls“ muss die Fläche aller Öffnungen zwangsläufig über die beiden Informationen Höhe x Breite eingegeben werden, denn die Höhe der Öffnung ist eine notwendige Angabe zur Berechnung der Schattierung.

F65 Ist es notwendig, sämtliche in der Ausgangssituation bereits vorhandene Sonnenschutzmaßnahmen nach der Renovierung von Hand zu kopieren?

Nein, insofern die Empfehlung auf Beibehaltung aller dieser Maßnahmen lautet, können sämtliche in der Ausgangssituation vorhandene Sonnenschutzmaßnahmen einfach per Knopfdruck in die Situation nach der Renovierung kopiert werden. Anschließend lassen sich die notwendigen Anpassungen vornehmen.

F66 Trotz der Verbesserung der Gebäudehülle ist die

Überhitzungsziffer nach der Renovierung höher als in der Ausgangssituation. Wie ist das möglich?

Die Überhitzungsziffer weist auf den Überhitzungsgrad des Gebäudes hin, wobei letzterer keinen Aufschluss darüber gibt ob der

beschriebene Zustand als unangenehm empfunden wird oder nicht.

Bevor Sie fortfahren, müssen Sie sich vergewissern, dass für das Gebäude im renovierten Zustand sämtliche

Sonnenschutzvorkehrungen eingegeben wurden. In einer ersten Phase können Sie sämtliche Sonnenschutzmaßnahmen der

Ausgangssituation mit Hilfe des dafür vorgesehenen Knopfes einfach integral kopieren. Anschließend lassen sich die nötigen Anpassungen vornehmen (vgl. die vorangehende spezifische Frage zu diesem Thema).

Es ist möglich, dass die Überhitzungsziffer im renovierten Zustand höher ist als in der Ausgangssituation. Bei der Berechnung der

Überhitzung werden alle Wärmegewinne und –verluste des Gebäudes berücksichtigt, um die nützlichen Gewinne (die dem Heizen des Gebäudes zugute kommen) von den überflüssigen Gewinnen (die das Gebäude über die erwünschte Temperatur hinaus erhitzen) zu

unterscheiden. Wenn die Gewinne sich kaum verändert haben, die

(33)

Verluste aber reduziert wurden (z.B. durch die Dämmung bestimmter lichtundurchlässiger Wände), ist es theoretisch möglich, dass die Situation sich insgesamt verschlechtert hat. Theoretisch, denn die Berechnungen berücksichtigen nicht das Verhalten des Kunden (beispielsweise das Öffnen der Fenster), welches das Endergebnis in der Praxis stark beeinflussen kann. Es ist auch nicht möglich, den Einfluss einer intensiven Belüftung, die nachträglich eingebaut würde, auf das Endergebnis zu testen.

(34)

UNTERSTÜTZUNG

F72 Welche Unterstützung bietet die Wallonische Region den PAE- Auditoren?

Die Region hat ein Forum eingerichtet, das ausschließlich den in der Wallonischen Region zugelassenen PAE-Auditoren, sowie den Anwärtern in der Ausbildung vorbehalten ist. Die Adresse dieses Forums finden Sie in den Fortbildungs-Präsentationen.

Es sei an dieser Stelle noch einmal daran erinnert, dass:

- Anwärter das spezifische Login für Anwärter benutzen MÜSSEN, das ihnen bei der Schulung mitgeteilt wird.

- Anwärter sich NICHT selbst im Forum REGISTRIEREN dürfen.

- Der Benutzername erst nach Bestehen der Prüfung zugeteilt wird.

- PAE-Anwärter und –Auditoren KEINEN Link zu dieser Webseite auf einer anderen Webseite legen dürfen!

!

Wenn Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort verloren haben...

Stellen Sie sicher, dass Sie diese nicht mit dem Benutzernamen oder dem Passwort verwechseln, die Sie für den Zugang zur Datenbank verwenden. Ein Hinweis: Ihr Benutzername für den Zugang zur Datenbank enthält Ziffern, während dies bei Ihrem Benutzernamen für das Forum nicht der Fall ist!

Wenn keine Verwechslung vorliegt, schicken Sie bitte eine E-Mail an die Adresse support_pae_rw@bbri.be mit der Betreffzeile «Ich habe meinen Zugang zum Forum verloren». Diese elektronische Adresse wird nicht mehr benutzt, aber alle Mails mit der angegebenen Betreffzeile werden automatisch an den richtigen Empfänger

weitergeleitet. Rechnen Sie allerdings damit, erst nach einigen Tagen eine Antwort zu erhalten. Teilen Sie im E-Mail-Text bitte Ihren Namen, Ihre Zulassungsnummer und das genaue Problem mit.

Eine spezifische Unterstützung für EDV-Probleme ist außerdem ebenfalls verfügbar; siehe F19.

F73 Ich kann zur Datenbank der Wallonischen Region keine Verbindung mehr aufbauen.

!

Stellen Sie sicher, dass Sie diese nicht mit dem Benutzernamen oder dem Passwort verwechseln, die Sie für den Zugang zur Datenbank verwenden. Ein Hinweis: Ihr Benutzername für den Zugang zur Datenbank enthält Ziffern, während dies bei Ihrem

(35)

Lesen Sie zunächst bitte alle Fragen und Antworten bezüglich des Exports von Energieaudits auf dem Zentralserver der Wallonischen Region (anderes Dokument).

Wenn keine Verwechslung vorliegt, schicken Sie bitte eine E-Mail an die Adresse support_pae_rw@bbri.be mit der Betreffzeile «Ich habe meinen Zugang zum Forum verloren». Diese elektronische Adresse wird nicht mehr benutzt, aber alle Mails mit der angegebenen Betreffzeile werden automatisch an den richtigen Empfänger

weitergeleitet. Rechnen Sie allerdings damit, erst nach einigen Tagen eine Antwort zu erhalten. Teilen Sie im E-Mail-Text bitte Ihren Namen, Ihre Zulassungsnummer und das genaue Problem mit.

F74 Ich möchte meine persönlichen Angaben in der Liste der zugelassenen Auditoren auf der Webseite der Wallonischen Region abändern. Wen muss ich hierfür kontaktieren?

Wenden Sie sich bitte an Frau Jumel von der Wallonischen Region (isabelle.jumel@spw.wallonie.be).

Die Angaben in Ihrem Profil auf dem PAE-Forum müssen Sie allerdings selbst abändern!

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