• Keine Ergebnisse gefunden

Rundschreiben Nr. 3 (2016)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Rundschreiben Nr. 3 (2016)"

Copied!
15
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Rundschreiben Nr. 3 (2016)

16.03.2016

In dieser Ausgabe

Vertrag

Vertragsverhandlungen für 2016 mit AOK und BKK Landesverband Süd abgeschlossen – Neue Punktwerte für 2016 mit SVLFG-LKK

Politik

Zeitplan für die Wahl der Vertreterversammlung der KZV BW

Praxisinfo

Abrechnungsleitlinien der KZV BW: Kommentierung im Leistungsbereich KBR überarbeitet

Praxisinfo

Neue Qualitätsmanagement-Richtlinie für Praxen und Kliniken

Praxisinfo

Barmer GEK: Anfragen in allen Leistungsbereichen

Vertrag

Neuer Kostenträger für Flüchtlinge/Asylsuchende beim Landratsamt Freudenstadt Jugendamt

Abrechnung

Zahnersatz: Neue Festzuschussbeträge ab 01.04.2016

Abrechnung

Zahntechnische Leistungen: Neue Preise ab 01.04.2016

Abrechnung

(2)

Vertrag

Vertragsverhandlungen für 2016 mit AOK und BKK Landesverband Süd abgeschlossen – Neue Punktwerte für 2016 mit SVLFG-LKK

Seit Anfang des Jahres verhandelte der Vorstand mit der AOK BW, dem BKK LV Süd und der SVLFG-LKK über die Verträge für das Jahr 2016.

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Gesamtverträge waren

schwierig. Insbesondere die aktuelle Inflationsrate von unter 1 % in Baden-Württemberg und der harte Wettbewerb unter den Krankenkassen um den Beitragssatz setzten die Kassen der

Forderung der KZV BW nach einer Erhöhung der Vergütung deutlich über der GLS von 2,95 % (Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen für 2016) entgegen.

In unsere Forderungen sind die gestiegenen Aufwendungen für Personal-, Sachkosten und

Unternehmerlohn in den Zahnarztpraxen eingeflossen. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten in der Diskussion die Kostensteigerungen für Hygienemaßnahmen und Qualitätsmanagement.

Die Ergebnisse

Die zahnärztlichen Vergütungen (Punktwerte bei AOK BW, BKK LV Süd und SVLFG-LKK und

Ausgabenvolumina bei AOK BW und BKK LV Süd) für 2016 konnten zum Teil deutlich über die GLS gesteigert werden. Die konkrete Ausgestaltung der Ausgabenvolumina bei der SVLFG-LKK wird noch verhandelt.

Für die Punktwerte wurden Steigerungsraten zwischen 2,95 % und 4 % (IP-Punktwert bei der AOK BW) vereinbart.

Weiterhin wurde mit der AOK und der SVLFG-LKK vereinbart, dass Notdienstleistungen ab 2016 extrabudgetär vergütet werden.

Bei der AOK BW und der SVLFG-LKK werden zudem die Mengensteigerungen gegenüber dem Vorjahr durch Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Versicherten in

häuslicher und stationärer Pflege erbracht werden (Annexleistungen in Folge § 87 Abs. 2i und 2j sowie 119 b SGB V), budgetfrei gestellt.

Die Genehmigungswertgrenze bei ZE-Reparaturen wird darüber hinaus bei der AOK BW ab 01.04.2016 von 200 EUR auf 220 EUR erhöht.

Mittels dem Link unten gelangen Sie zur aktualisierten Punktwerttabelle. Die Punktwerte gelten ab 01.01.2016.

Für bereits eingereichte Abrechnungen (Monatsabrechnungen KBR/PAR) werden die neuen

Punktwerte von uns automatisch angesetzt bzw. nachberechnet und Ihrem Konto gutgeschrieben.

(3)

Politik

Zeitplan für die Wahl der Vertreterversammlung der KZV BW

Der Landeswahlausschuss hat unter der Leitung von Ministerialdirektor a. D. Dr. Manfred König den Zeitplan für die Wahl der Vertreterversammlung der KZV BW (Wahlperiode: 01.01.2017 – 31.12.2022) festgelegt. Gemäß gesetzlicher Festlegung endet die zweite Wahlperiode nach Ablauf von sechs Jahren am 31.12.2016.

Der Zeitplan für die Wahl der Delegierten der neuen VV:

Bis 05.04.2016: Aufstellung der Liste der Wahlberechtigten

06.04.2016:Sitzung des Landeswahlausschusses mit Feststellung der wahlberechtigten und wählbaren Zahnärztinnen und Zahnärzte

28.04.2016: Auflegung der Wählerliste in der Geschäftsstelle des Landeswahlausschusses und in den Bezirksdirektionen der KZV BW (Frist: 14 Tage)

03.05.2016:Ablauf der Frist für Anträge zur Berichtigung der Wählerliste

18.05.2016: Einreichung von Wahlvorschlägen, danach Prüfung und Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss

Bis 16.06.2016:Versand der Wahlunterlagen an die Mitglieder der KZV BW 04.07.2016:Ablauf der Frist zur Einsendung der Stimmzettel

(Frist: mindestens 10 Tage nach Zugang der Stimmzettel)

05.- 07.07.2016: Sitzung des Landeswahlausschusses mit Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sowie Benachrichtigung der gewählten Vertreter

05.10.2016:Konstituierende Vertreterversammlung

Die gewählten Delegierten der neuen Vertreterversammlung der KZV BW werden durch den Landeswahlausschuss informiert. Das Wahlergebnis wird zudem im Rundschreiben der KZV BW veröffentlicht.

(4)

Praxisinfo

Abrechnungsleitlinien der KZV BW: Kommentierung im Leistungsbereich KBR überarbeitet

Die Kommentierung in den Abrechnungsleitlinien der KZV BW ist im Leistungsbereich KBR umfassend und ausführlich überarbeitet worden.

Die Kommentierung soll in der täglichen Arbeit unterstützen und dazu beitragen, zeitintensive Rückfragen der KZV BW in der Praxis und gegebenenfalls Honorarberichtigungen zu vermeiden.

Nutzen Sie diese Informationen!

Die Abrechnungsleitlinien können mit den Zugangsdaten für den geschlossenen Bereich der Website der KZV BW unter folgendem Link aufgerufen werden:

http://www.abrechnungsleitlinien.de

Praxisinfo

Neue Qualitätsmanagement-Richtlinie für Praxen und Kliniken

Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für Vertragszahnärzte, Vertragsärzte und Krankenhäuser werden durch eine Neufassung für Praxen und Kliniken abgelöst, die vom

Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) bereits beschlossen wurde. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die neue Qualitätsmanagement-Richtlinie in Kraft. Wir halten Sie

diesbezüglich auf dem Laufenden.

Die Erstfassung der neuen QM-Richtlinie steht auf der Internetseite des GBA zum Download zur Verfügung, hier der Link:

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2434

Neu aufgenommen wurden die folgenden Instrumente und Methoden:

OP-Checklisten: Bei der Vorbereitung und Durchführung von operativen Eingriffen bei denen, z.B.

bei Eingriffen unter Sedierung oder Allgemeinanästhesie, neben dem Zahnarzt ein Anästhesist mitbeteiligt ist (also mindestens zwei Ärzte), sind OP-Checklisten im Rahmen des QM

vorgeschrieben. Sie können individuell ausgestaltet werden.

Arzneimitteltherapiesicherheit: Darunter versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für die Patientin und den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.

Hilfreich ist hier ein ggf. vom Hausarzt dem Patienten zur Verfügung gestellter, patientenseitig

(5)

verfügbarer, leicht aktualisierbarer Medikationsplan entsprechend den Spezifikationen der Arzneimittelkommission der Ärzte (AkdÄ), hier der Link:

http://www.akdae.de/AMTS/Medikationsplan/index.html

Schmerzmanagement bedeutet, bei Patientinnen und Patienten mit bestehenden sowie zu erwartenden Schmerzen, die Erfassung der Schmerzen, ihre Therapie, um ihrem Entstehen vorzubeugen, sie zu reduzieren oder zu beseitigen. Es beinhaltet damit die individuelle

Versorgung von Patienten aller Zielgruppen mit akuten oder chronischen Schmerzen. Der Begriff des Schmerzes umfasst dabei sowohl (sub-)akute, chronische und chronifizierte Schmerzen.

Sturzprophylaxe: hat zum Ziel, Stürzen vorzubeugen und Sturzfolgen zu minimieren, indem Risiken und Gefahren erkannt und nach Möglichkeit beseitigt oder reduziert werden.

Seminarangebot der KZV BW: Bei der Umsetzung der neuen QM-Richtlinie werden wir in bewährter Weise Unterstützung in Form von Seminaren anbieten.

Für den Einstieg in das Thema empfehlen wir unser zweitägiges Seminar QM-Kompakt, das ab Mitte März 2016 angeboten wird und schon auf der neuen Richtlinie aufbaut. Praxen, die bereits ein QM eingeführt haben, können ab Mitte des Jahres auf QM-Update Veranstaltungen

zurückgreifen. Weitere Hinweise bringen wir im Rundschreiben und auf unserer Website.

Praxisinfo

Barmer GEK: Anfragen in allen Leistungsbereichen

Bei der Barmer GEK erfolgt die Bearbeitung von Zahnersatzanträgen und Anträgen für kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen zentral im Zentrum Ambulante Versorgung in Koblenz (s. Rundschreiben Nr. 01-2016 vom 20.01.2016).

Die Barmer GEK bittet darum, telefonische bzw. Faxanfragen an folgende Nummern zu richten:

Tel.: 0800/333 – 1010 Fax-Nr.: 0800/333 – 0090

(6)

Vertrag

Neuer Kostenträger für Flüchtlinge/Asylsuchende beim Landratsamt Freudenstadt Jugendamt

Für die Abrechnung der zahnmedizinischen Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/Asylbewerber in Einrichtungen des Landkreises Freudenstadt wurde folgender Kostenträger in das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (BKV) aufgenommen:

Kostenträgernummer Kassenkurzbezeichnung Kassenname 902005843500 LRA Freudenstadt JU

(AsylbLG)

Landratsamt Freudenstadt Jugendamt (AsylbLG) Der Kostenträger stellt entsprechende Behandlungsausweise aus.

Die neue Kostenträgernummer ist ab 01.01.2016 gültig, jedoch im BKV erst in der Auslieferung im März für das Quartal II/2016 enthalten. Die Leistungsabrechnung ist dennoch ab sofort möglich.

Die auf dem Behandlungsausweis angegebene Kostenträgerinformation muss vorübergehend manuell in die Abrechnungssoftware eingegeben werden.

In der Anlage ist die aktuelle Übersicht über die Kostenträger für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Flüchtlinge in den Aufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs enthalten.

Informationen zur zahnärztlichen Behandlung von Flüchtlingen/Asylsuchenden sind in den Fragen und Antworten (FAQs 2.0) zusammengefasst, hier der Link:

https://www.kzvbw.de/praxis/praxiswissen/praxisnews/asylbewerber-faqs

Anhänge

Kostenträger_Flüchtlinge_160301

(7)

Abrechnung

Zahnersatz: Neue Festzuschussbeträge ab 01.04.2016

Im Rundschreiben Nr. 01-2016 vom 20.01.2016 haben wir über die ab 01.01.2016 gültigen Festzuschussbeträge informiert. In diesen war nur die Anpassung der zahnärztlichen Leistungen berücksichtigt.

Zwischenzeitlich wurde auch die Anpassung der zahntechnischen Preise vorgenommen. Ab 01.04.2016 gelten somit neue Festzuschussbeträge (siehe Anlage).

Zusätzlich stehen die neuen Beträge zum Download zur Verfügung, hier der Link:

https://www.kzvbw.de/binaries/content/assets/offener-

bereich/praxis/rundschreiben/abrechnung/gkv-fezu_betrage_ab-01.04.2016.pdf

Die Softwarehersteller wurden von der KZBV über die neuen Festzuschusshöhen informiert.

(8)

Abrechnung

Zahntechnische Leistungen: Neue Preise ab 01.04.2016

Zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Zahntechniker-Innungen Baden und Württemberg wurden neue Höchstpreise für zahntechnische Leistungen mit Wirkung zum

01.04.2016 vereinbart.

In der Anlage beigefügt ist die aktuelle Preisliste für die gewerblichen und die praxiseigenen Laboratorien. Maßgebend für den Ansatz der neuen Laborpreise ist das Laborlieferdatum. Die Preise für das Praxislabor liegen um fünf Prozent unter denen des gewerblichen Labors.

Falls die zahntechnischen Leistungen nicht online übermittelt werden, steht für die Erstellung der Eigenlaborrechnungen eine Kopiervorlage zur Verfügung. Den Link finden Sie unten.

Sog. „csv-Dateien“ zum Einspielen der neuen Laborpreise in die Praxissoftware stehen hier ebenfalls zum Download zur Verfügung. Der manuelle Aufwand des Einpflegens der neuen Preise entfällt. Falls Probleme beim Einspielen auftreten, bitten wir den Softwarehersteller zu informieren.

Anhänge

Preise für z. Leistungen KBR ab 01.04.2016 Preise für z. Leistungen KFO ab 01.04.2016 Preise für z. Leistungen ZE ab 01.04.2016

(9)

Abrechnung

Abrechnung von Schienen

In den vergangenen zwei Jahren konnte im Sinne des Bürokratieabbaus mit fast allen

Vertragspartnern in Baden-Württemberg ein Genehmigungsverzicht für Behandlungen von Kie- fergelenkserkrankungen vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt. Bei Wiederholungsschienen ist die Indikation für die Schienentherapie kritisch zu prüfen. Hierzu zählen u.a. die wiederholte

Neuanfertigungen von Schienen aufgrund z.B. des Verlustes der Schiene durch den Versicherten oder weil die Schiene durchgebissen wurde. Retentionsschienen im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung sind über Laborkosten, nicht jedoch über die BEMA-Positionen K1 und K2 abrechenbar.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link unten.

Abrechnung

Vereinbarung über die Neugestaltung der Vordrucke im Gutachterwesen zum 01.04.2016

Ab 01.04.2016 werden die bisherigen Vordrucke gem. der Anlagen 13a bis 13c BMV-Z bzw. 6a bis 6c EKVZ durch neue Anlagen 19a bis 19d BMV-Z/EKVZ ersetzt.

Insbesondere sind folgende Änderungen von Bedeutung:

Anlage 19 a (bisher Anlage 13a/6a) – Auftrag zur Begutachtung

Die Krankenkasse muss künftig zusätzlich Angaben zum Datum der Therapieänderung, der KIG- Einstufung oder dem Antrag auf nachträgliche Leistungen machen.

Anlage 19b (bisher Anlage 13b/6b) – Begutachtung einer prothetischen, parodontalen

(10)

Anlage 19c (bisher Anlage 13c/6c) – Begutachtung einer kieferorthopädischen Behandlung Als „Ergebnis“ der Begutachtung ist künftig anzukreuzen, wie über den KFO-Antrag auf nachträgliche Leistung entschieden wurde.

Anlage 19d – Abrechnung der Begutachtung

Die neue Anlage 19d gilt für die Abrechnung der Begutachtung mit allen Kassenarten.

Die bisherigen Vordrucke dürfen ab 01.04.2016 nicht mehr verwendet werden.

Bei der Beauftragung zur Begutachtung von Implantaten einschließlich Suprakonstruktionen gilt der Anhang 1 (Vorder- und Rückseite) zur Anlage 18 EKVZ/BMV-Z unverändert über den

01.04.2016 hinaus. Für die Abrechnung des Gutachtens gilt die o. g. neue Anlage 19d.

Das gemeinsame Rundschreiben von KZBV und GKV-Spitzenverband zur Vereinbarung über die Neugestaltung der Vordrucke im Rahmen des Gutachterwesens (inkl. der neuen Vordrucke) steht zum Download auf unserer Website zur Verfügung, hier der Link:

https://www.kzvbw.de/praxis/vordrucke/gutachtenwesen-gutachter

©2022 Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg https://www.kzvbw.de/aktuelles/rundschreiben/2016-03/

(11)

Anhänge

Kostenträger_Flüchtlinge_160301

Preise für z. Leistungen KBR ab 01.04.2016 Preise für z. Leistungen KFO ab 01.04.2016 Preise für z. Leistungen ZE ab 01.04.2016

(12)

Kostenträger für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Flüchtlinge in den Aufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs

Stand: 01.03.2016

Für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Flüchtlinge/Asylsuchende in den

Aufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs stehen aktuell die nachfolgenden Kostenträger zur Verfügung:

Kostenträgernummer Kassenkurzbezeichnung Kassenname Gültig ab 9 02 00 5874 4 00 RP Freiburg BEA/LEA RP Freiburg, Ref. 15

BEA/LEA

01.07.2015

9 05 00 0875 7 00 (alt)

oder

9 02 00 5875 2 00 (neu)

SOZ RP (FlüAG) Karlsruhe

LEA Karlsruhe

Regierungspräsidium Karlsruhe Landesauf- nahmest. F. Flüchtlinge

RP Karlsruhe LEA Karlsruhe 01.01.2009

9 02 00 5831 2 00 LEA Ellwangen RP Stuttgart LEA Ellwangen 01.07.2015 9 02 00 5840 1 00 EA Wertheim RP Stuttgart EA Wertheim 01.10.2015 9 02 00 5836 2 00 RP Stuttgart, Aufnahme

Flüchtl.

RP Stuttgart Sonst.

Aufnahmeeinr. F. Flüchtlinge

01.10.2015

9 02 00 5830 4 00 LEA Meßstetten RP Tübingen LEA Meßstetten

01.07.2015

9 02 00 5841 9 00 ROA Zollernalbkreis (AsylbLG)

Rechts- u. Ordnungsamt Zollernalbkreis (AsylbLG)

01.01.2016

9 02 00 5842 7 00 LRA Sigmaringen (AsylblG)

LRA Sigmaringen FB Recht u.

Ordnung (AsylblG)

01.01.2016

902005843500 LRA Freudenstadt JU (AsylbLG)

Landratsamt Freudenstadt Jugendamt (AsylbLG)

01.01.2016

Die Kostenträger stellen entsprechende Behandlungsausweise aus.

Abkürzungen:

BEA Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge/Asylbewerber EA Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge/Asylbewerber

LEA Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge/Asylbewerber LRA Landratsamt

ROA Rechts- und Ordnungsamt RP Regierungspräsidium JU Jugendamt

(13)

Rechnungs-Nr. Datum: Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche

401 0 Aufbissbehelf m. adj. Oberfläche 74,58 Zahntechnische Leistung/ Anz. Einzel- Gesamt-

L.-Nr. Markenbezeichnung Menge preis preis Aufbissbehelfe ohne adjustierte Oberfläche

402 0 Aufbissbehelf ohne adj. Oberfläche 54,05

Zahntechnische Leistungen 403 0 Umarbeiten zum Aufbissbehelf 41,35

Arbeitsvorbereitung

001 0 Modell 5,92

002 1 Doublieren eines Modells 11,92 Instandsetzung/Erweiterung

012 0 Mittelwertartikulator 8,68 802 1 LE Sprung 7,40

155 0 Konditionierung je Zahn / Flügel 12,30 802 2 LE Bruch 7,40

201 0 Metallbasis 126,06 802 3 LE Einarbeiten Zahn 7,40

202 1 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 10,47 802 4 LE Basisteil Kunststoff 7,40

202 5 Kralle 10,47 802 5 LE Halte- und/oder

Stützvorrichtung einarbeiten

7,40

202 6 Ney-Stiel 10,47 808 0 Teilunterfütterung einer Basis 31,57

202 7 Auflage 10,47 809 0 Vollständige Unterfütterung 50,51

202 8 Umgehungsbügel bei Diastema 10,47 861 0 Grundeinheit/Instands. KFO

oder Aufbissbehelf

16,39 203 1 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 18,83

204 1 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage

25,43

205 0 Bonwillklammer 46,51

208 3 Metallkaufläche, gegossen 34,23

302 0 Aufstellen Wachs o. Kunststoff, je Zahn 1,60

303 0 Aufstellen Metall je Zahn 2,09

362 0 Fertigstellen je Zahn 2,87

380 0 Einfache gebogene Halte-/Stützvorrrichtung 8,55

380 5 Gebogene Auflage 8,55

381 0 Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung

14,16

Übertrag RECHNUNGSBETRAG

Für alle Kassen gültig ab 01.04.2016

(14)

Rechnungs-Nr. Datum: 730 0 Labialbogen 17,62 L.-Nr. Zahntechnische Leistung/ Anz. Einzel- Gesamt- 731 0 Labialbogen modifiziert 23,44 Markenbezeichnung Menge preis € preis € 732 0 Labialbogen intermaxillär 30,20

Zahntechnische Leistungen 733 0 Feder, offen 7,91

001 0 Modell 5,92 734 0 Feder, geschlossen 9,41

002 1 Doublieren eines Modells 11,92 740 0 Verbindungselement/intramaxillär 17,79

003 0 Set-up je Segment 8,84 741 0 Verbindungselemente/intermaxillär 24,73

005 1 Sägemodell 9,17 742 0 Verankerungselement 20,17

005 4 Set-up Modell für KFO 9,28 743 0 Einzelelement einarbeiten 11,25

006 0 Zahnkranz 4,68 744 0 Metallverbindung (KFO) 14,80

011 1 Modellpaar trimmen 9,00 750 0 Einarmiges H-/A-Element 8,99

011 2 Fixator 7,48 751 0 Mehrarmiges H-/A-Element 11,07

012 0 Mittelwertartikulator 8,68

013 0 Modellpaar sockeln 19,76 802 1 LE Sprung 7,40

020 2 Basis für Konstruktionsbiss 7,15 802 2 LE Bruch 7,40

380 0 Einfache gebogene Halte- /Stützvorrichtung

8,55 802 4 LE Basisteil Kunststoff 7,40

380 5 Gebogene Auflage 8,55 808 0 Teilunterfütterung einer Basis 31,57

381 0 Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung

14,16 809 0 Vollständige Unterfütterung 50,51

402 0 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche

54,05 861 0 Grundeinheit/Instandsetzung KFO oder Aufbissbehelf

16,39 404 0 Semipermanente Schiene aus

Metall, je Zahn

41,25 862 0 LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement

5,80

701 0 Basis für Einzelkiefergerät 45,79 863 0 LE Erneuerung eines

Elementes/intermaxillär

12,37

702 0 Basis bimaxilläres Gerät 88,09 864 0 KFO-Basis erneuern 57,71

703 0 Schiefe Ebene 45,24 870 0 Remontieren KFO-Gerät 29,82

704 0 Vorhofplatte 59,27

705 0 Kinnkappe 44,42 Materialkosten:

710 0 Aufbiss 9,19

711 0 Abschirmelement 16,82

712 1 Weichkunststoff (KFO) 19,14

Übertrag RECHNUNGSBETRAG

Für alle Kassen gültig ab 01.04.2016

(15)

Name des Patienten: 205 0 Bonwillklammer 46,51

208 1 Rückenschutzplatte 34,23

Rechnungs-Nr. Datum: 208 2 Metallzahn, gegossen 34,23

208 3 Metallkaufläche, gegossen 34,23

L.-Nr. Zahntechnische Leistungen/

Markenbezeichnung

Anz.

Menge

Einzel- preis

Gesamt- preis

210 0 Lösungshilfe 9,72

211 0 Unterfütterbarer Abschlussrand 15,81

Zahntechnische Leistungen 212 0 Zuschlag einzelne gegossene Klammer 16,44

001 0 Modell 5,92 301 0 Aufstellung Grundeinheit 26,54

001 8 Modell bei Implantatversorgung 5,92 301 8 Aufstellg. Grundeinheit b. Implantatvers. 26,54

002 2 Platzhalter einfügen 11,92 302 0 Aufstellen Wachs o. Kunststoff je Zahn 1,60

002 3 Verwendung von Kunststoff 11,92 302 8 Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je

Zahn bei Implantatversorgung

1,60

002 4 Galvanisieren 11,92 303 0 Aufstellen Metall je Zahn 2,09

005 1 Sägemodell 9,17 341 0 Übertragung je Zahn 1,27

005 2 Einzelstumpfmodell 9,17 361 0 Fertigstellung Grundeinheit 44,59

005 3 Modell nach Überabdruck 9,17 361 8 Fertigstellg. Grundeinheit b. Implantatv. 44,59

005 5 Fräsmodell 9,17 362 0 Fertigstellen je Zahn 2,87

006 0 Zahnkranz 4,68 362 8 Fertigstellen je Zahn b. Implantatvers. 2,87

007 0 Zahnkranz sockeln 4,85 380 0 Einfache gebogene Halte-

/Stützvorrichtung

8,55

011 2 Fixator 7,48 380 5 Gebogene Auflage 8,55

012 0 Mittelwertartikulator 8,68 381 0 Sonstige gebogene Halte- und/oder

Stützvorrichtung

14,16

012 8 Mittelwertartikulator bei Implantatvers. 8,68 382 1 Weichkunststoff 45,86

020 1 Basis für Vorbissnahme 7,66 382 2 Sonderkunststoff 45,86

021 1 Individueller Löffel 19,28 383 0 Zahn zahnfarben hergestellt 19,61

021 2 Funktionslöffel 19,28 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegen 10,10

021 3 Basis für Bissregistrierung 19,28 801 0 Grundeinheit ZE 17,19

021 4 Basis für Stützstiftregistrierung 19,28 801 8 Grundeinheit Inst. ZE/implantatgestützt 17,19

021 5 Basis für Aufstellung 19,28 802 1 LE Sprung 7,40

021 6 Basis für Bissreg. bei Implantatversorg. 19,28 802 2 LE Bruch 7,40

021 8 Basis für Aufstellung bei Implantatvers. 19,28 802 3 LE Einarbeiten Zahn 7,40

022 0 Bisswall 5,56 802 4 LE Basisteil Kunststoff 7,40

022 8 Bisswall bei Implantatversorgung 5,56 802 5 LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten

7,40

023 0 Registrierplatte und -stift auf Basen 24,76 802 6 LE Rückenschutzplatte einarbeiten 7,40

024 0 Übertragungskappe Kunststoff/Metall 21,20 802 7 LE Kunststoffsattel 7,40

031 0 Provisorische Krone/Brückenglied 28,35 803 0 Retention, gebogen 32,18

032 0 Formteil 15,68 804 0 Retention, gegossen 40,67

101 3 Wurzelstiftkappe 66,06 806 0 Gegossenes Basisteil 61,61

102 1 Vollkrone/Metall 74,57 807 0 Metallverbindung bei

Instandsetzung/Erweiterung

16,13

102 2 Teilkrone/Metall 74,57 808 0 Teilunterfütterung einer Basis 31,57

102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 72,50 808 8 Teilunterfütterung/implantatgestützt 31,57

102 4 Krone für vestibuläre Verblendung 72,50 809 0 Vollständige Unterfütterung 50,51

102 6 Vollkrone/Metall bei Implantatvers. 74,57 809 8 Vollständige

Unterfütterung/implantatgestützt

50,51

102 8 Krone f. vestib. Verblend. b. Impl.-vers. 72,50 810 0 Prothesenbasis erneuern 61,81

103 1 Vorbereiten Krone 12,08 810 8 Prothesenbasis erneuern/Implantatvers. 61,81

103 2 Krone/Brückenglied einarbeiten 12,08 813 0 Auswechseln Konfektionsteil 10,83

103 3 Stiftaufbau einarbeiten 12,08 820 0 Instandsetzung

Krone/Flügel/Brückenglied

31,78

104 0 Modellation gießen 15,45 820 8 Instandsetzung Krone/implantatgestützt 31,78

105 0 Stiftaufbau 47,15

110 0 Brückenglied 50,82

120 0 Teleskopierende Krone 224,68

120 1 Tel. Primär- o. Sekundärkrone 148,92

133 1 Individuelles Geschiebe 188,48

134 1 Konfektions-Geschiebe 91,61

134 3 Konfektions-Anker 91,61

134 7 Primär-/Sek.-Teil Konf.-Anker 60,94

134 9 Wiederbefestigung Sekundärteil 60,94

136 0 Gefrästes Lager 44,91

137 0 Schubverteilungsarm 33,01

150 0 Metallverbindung nach Brand 25,10

155 0 Konditionierung je Zahn / Flügel 12,30

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

 Die postoperativen Behandlungskomplexe (GOP 31600 EBM für Hausärzte, 31601- 31735 EBM für Fachärzte) können vom Operateur oder auf Überweisung des Operateurs, mit Angabe der

Durch die erweiterte Anrechnung von Kindererziehungszeiten verliert eine zu- vor durchgeführte Beitragserstattung nach § 210 Abs. 1a SGB VI nicht ihre Rechtmäßigkeit, da

Und dann, nach einem abwechslungsreichen Tag, lassen Sie sich und Ihren Gaumen verwöhnen – mit unseren besonderen Menüs, Fleisch aus eigener Reifung, badisch- schwäbischer

In diesen Wohnungen wohnen eher (Familien-)Haushalte mit drei oder mehr Per- sonen. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern werden heutzutage aber häufiger mit zwei bis vier

In diesen Altersgruppen sind die Behandlungen relativ unkompliziert und schnell regulierbar. Bei einem Abbruch der Schneidekante wird eine Füllung gelegt, um den Zahn in

Lebensjahr vollendet haben, können zum Ersatz von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen bei ausrei- chendem oralem Schmelzangebot der Pfeilerzähne eine einspannige Adhäsivbrücke

Die Aufgaben im Gesundheitswesen sind herausfordernd und vielfältig, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ist dafür hervorragend aufgestellt: Der bewährte und

(3) Sofern Leistungen erbracht werden, die in dem HZV-Ziffernkranz nach Anhang 1 zu dieser Anlage 3 nicht aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung über die Kassenärztliche