Rundschreiben Nr. 3 (2016)
16.03.2016
In dieser Ausgabe
Vertrag
Vertragsverhandlungen für 2016 mit AOK und BKK Landesverband Süd abgeschlossen – Neue Punktwerte für 2016 mit SVLFG-LKK
Politik
Zeitplan für die Wahl der Vertreterversammlung der KZV BW
Praxisinfo
Abrechnungsleitlinien der KZV BW: Kommentierung im Leistungsbereich KBR überarbeitet
Praxisinfo
Neue Qualitätsmanagement-Richtlinie für Praxen und Kliniken
Praxisinfo
Barmer GEK: Anfragen in allen Leistungsbereichen
Vertrag
Neuer Kostenträger für Flüchtlinge/Asylsuchende beim Landratsamt Freudenstadt Jugendamt
Abrechnung
Zahnersatz: Neue Festzuschussbeträge ab 01.04.2016
Abrechnung
Zahntechnische Leistungen: Neue Preise ab 01.04.2016
Abrechnung
Vertrag
Vertragsverhandlungen für 2016 mit AOK und BKK Landesverband Süd abgeschlossen – Neue Punktwerte für 2016 mit SVLFG-LKK
Seit Anfang des Jahres verhandelte der Vorstand mit der AOK BW, dem BKK LV Süd und der SVLFG-LKK über die Verträge für das Jahr 2016.
Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Gesamtverträge waren
schwierig. Insbesondere die aktuelle Inflationsrate von unter 1 % in Baden-Württemberg und der harte Wettbewerb unter den Krankenkassen um den Beitragssatz setzten die Kassen der
Forderung der KZV BW nach einer Erhöhung der Vergütung deutlich über der GLS von 2,95 % (Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen für 2016) entgegen.
In unsere Forderungen sind die gestiegenen Aufwendungen für Personal-, Sachkosten und
Unternehmerlohn in den Zahnarztpraxen eingeflossen. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten in der Diskussion die Kostensteigerungen für Hygienemaßnahmen und Qualitätsmanagement.
Die Ergebnisse
Die zahnärztlichen Vergütungen (Punktwerte bei AOK BW, BKK LV Süd und SVLFG-LKK und
Ausgabenvolumina bei AOK BW und BKK LV Süd) für 2016 konnten zum Teil deutlich über die GLS gesteigert werden. Die konkrete Ausgestaltung der Ausgabenvolumina bei der SVLFG-LKK wird noch verhandelt.
Für die Punktwerte wurden Steigerungsraten zwischen 2,95 % und 4 % (IP-Punktwert bei der AOK BW) vereinbart.
Weiterhin wurde mit der AOK und der SVLFG-LKK vereinbart, dass Notdienstleistungen ab 2016 extrabudgetär vergütet werden.
Bei der AOK BW und der SVLFG-LKK werden zudem die Mengensteigerungen gegenüber dem Vorjahr durch Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Versicherten in
häuslicher und stationärer Pflege erbracht werden (Annexleistungen in Folge § 87 Abs. 2i und 2j sowie 119 b SGB V), budgetfrei gestellt.
Die Genehmigungswertgrenze bei ZE-Reparaturen wird darüber hinaus bei der AOK BW ab 01.04.2016 von 200 EUR auf 220 EUR erhöht.
Mittels dem Link unten gelangen Sie zur aktualisierten Punktwerttabelle. Die Punktwerte gelten ab 01.01.2016.
Für bereits eingereichte Abrechnungen (Monatsabrechnungen KBR/PAR) werden die neuen
Punktwerte von uns automatisch angesetzt bzw. nachberechnet und Ihrem Konto gutgeschrieben.
Politik
Zeitplan für die Wahl der Vertreterversammlung der KZV BW
Der Landeswahlausschuss hat unter der Leitung von Ministerialdirektor a. D. Dr. Manfred König den Zeitplan für die Wahl der Vertreterversammlung der KZV BW (Wahlperiode: 01.01.2017 – 31.12.2022) festgelegt. Gemäß gesetzlicher Festlegung endet die zweite Wahlperiode nach Ablauf von sechs Jahren am 31.12.2016.
Der Zeitplan für die Wahl der Delegierten der neuen VV:
Bis 05.04.2016: Aufstellung der Liste der Wahlberechtigten
06.04.2016:Sitzung des Landeswahlausschusses mit Feststellung der wahlberechtigten und wählbaren Zahnärztinnen und Zahnärzte
28.04.2016: Auflegung der Wählerliste in der Geschäftsstelle des Landeswahlausschusses und in den Bezirksdirektionen der KZV BW (Frist: 14 Tage)
03.05.2016:Ablauf der Frist für Anträge zur Berichtigung der Wählerliste
18.05.2016: Einreichung von Wahlvorschlägen, danach Prüfung und Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss
Bis 16.06.2016:Versand der Wahlunterlagen an die Mitglieder der KZV BW 04.07.2016:Ablauf der Frist zur Einsendung der Stimmzettel
(Frist: mindestens 10 Tage nach Zugang der Stimmzettel)
05.- 07.07.2016: Sitzung des Landeswahlausschusses mit Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sowie Benachrichtigung der gewählten Vertreter
05.10.2016:Konstituierende Vertreterversammlung
Die gewählten Delegierten der neuen Vertreterversammlung der KZV BW werden durch den Landeswahlausschuss informiert. Das Wahlergebnis wird zudem im Rundschreiben der KZV BW veröffentlicht.
Praxisinfo
Abrechnungsleitlinien der KZV BW: Kommentierung im Leistungsbereich KBR überarbeitet
Die Kommentierung in den Abrechnungsleitlinien der KZV BW ist im Leistungsbereich KBR umfassend und ausführlich überarbeitet worden.
Die Kommentierung soll in der täglichen Arbeit unterstützen und dazu beitragen, zeitintensive Rückfragen der KZV BW in der Praxis und gegebenenfalls Honorarberichtigungen zu vermeiden.
Nutzen Sie diese Informationen!
Die Abrechnungsleitlinien können mit den Zugangsdaten für den geschlossenen Bereich der Website der KZV BW unter folgendem Link aufgerufen werden:
http://www.abrechnungsleitlinien.de
Praxisinfo
Neue Qualitätsmanagement-Richtlinie für Praxen und Kliniken
Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für Vertragszahnärzte, Vertragsärzte und Krankenhäuser werden durch eine Neufassung für Praxen und Kliniken abgelöst, die vom
Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) bereits beschlossen wurde. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die neue Qualitätsmanagement-Richtlinie in Kraft. Wir halten Sie
diesbezüglich auf dem Laufenden.
Die Erstfassung der neuen QM-Richtlinie steht auf der Internetseite des GBA zum Download zur Verfügung, hier der Link:
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2434
Neu aufgenommen wurden die folgenden Instrumente und Methoden:
OP-Checklisten: Bei der Vorbereitung und Durchführung von operativen Eingriffen bei denen, z.B.
bei Eingriffen unter Sedierung oder Allgemeinanästhesie, neben dem Zahnarzt ein Anästhesist mitbeteiligt ist (also mindestens zwei Ärzte), sind OP-Checklisten im Rahmen des QM
vorgeschrieben. Sie können individuell ausgestaltet werden.
Arzneimitteltherapiesicherheit: Darunter versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für die Patientin und den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.
Hilfreich ist hier ein ggf. vom Hausarzt dem Patienten zur Verfügung gestellter, patientenseitig
verfügbarer, leicht aktualisierbarer Medikationsplan entsprechend den Spezifikationen der Arzneimittelkommission der Ärzte (AkdÄ), hier der Link:
http://www.akdae.de/AMTS/Medikationsplan/index.html
Schmerzmanagement bedeutet, bei Patientinnen und Patienten mit bestehenden sowie zu erwartenden Schmerzen, die Erfassung der Schmerzen, ihre Therapie, um ihrem Entstehen vorzubeugen, sie zu reduzieren oder zu beseitigen. Es beinhaltet damit die individuelle
Versorgung von Patienten aller Zielgruppen mit akuten oder chronischen Schmerzen. Der Begriff des Schmerzes umfasst dabei sowohl (sub-)akute, chronische und chronifizierte Schmerzen.
Sturzprophylaxe: hat zum Ziel, Stürzen vorzubeugen und Sturzfolgen zu minimieren, indem Risiken und Gefahren erkannt und nach Möglichkeit beseitigt oder reduziert werden.
Seminarangebot der KZV BW: Bei der Umsetzung der neuen QM-Richtlinie werden wir in bewährter Weise Unterstützung in Form von Seminaren anbieten.
Für den Einstieg in das Thema empfehlen wir unser zweitägiges Seminar QM-Kompakt, das ab Mitte März 2016 angeboten wird und schon auf der neuen Richtlinie aufbaut. Praxen, die bereits ein QM eingeführt haben, können ab Mitte des Jahres auf QM-Update Veranstaltungen
zurückgreifen. Weitere Hinweise bringen wir im Rundschreiben und auf unserer Website.
Praxisinfo
Barmer GEK: Anfragen in allen Leistungsbereichen
Bei der Barmer GEK erfolgt die Bearbeitung von Zahnersatzanträgen und Anträgen für kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen zentral im Zentrum Ambulante Versorgung in Koblenz (s. Rundschreiben Nr. 01-2016 vom 20.01.2016).
Die Barmer GEK bittet darum, telefonische bzw. Faxanfragen an folgende Nummern zu richten:
Tel.: 0800/333 – 1010 Fax-Nr.: 0800/333 – 0090
Vertrag
Neuer Kostenträger für Flüchtlinge/Asylsuchende beim Landratsamt Freudenstadt Jugendamt
Für die Abrechnung der zahnmedizinischen Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/Asylbewerber in Einrichtungen des Landkreises Freudenstadt wurde folgender Kostenträger in das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (BKV) aufgenommen:
Kostenträgernummer Kassenkurzbezeichnung Kassenname 902005843500 LRA Freudenstadt JU
(AsylbLG)
Landratsamt Freudenstadt Jugendamt (AsylbLG) Der Kostenträger stellt entsprechende Behandlungsausweise aus.
Die neue Kostenträgernummer ist ab 01.01.2016 gültig, jedoch im BKV erst in der Auslieferung im März für das Quartal II/2016 enthalten. Die Leistungsabrechnung ist dennoch ab sofort möglich.
Die auf dem Behandlungsausweis angegebene Kostenträgerinformation muss vorübergehend manuell in die Abrechnungssoftware eingegeben werden.
In der Anlage ist die aktuelle Übersicht über die Kostenträger für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Flüchtlinge in den Aufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs enthalten.
Informationen zur zahnärztlichen Behandlung von Flüchtlingen/Asylsuchenden sind in den Fragen und Antworten (FAQs 2.0) zusammengefasst, hier der Link:
https://www.kzvbw.de/praxis/praxiswissen/praxisnews/asylbewerber-faqs
Anhänge
Kostenträger_Flüchtlinge_160301
Abrechnung
Zahnersatz: Neue Festzuschussbeträge ab 01.04.2016
Im Rundschreiben Nr. 01-2016 vom 20.01.2016 haben wir über die ab 01.01.2016 gültigen Festzuschussbeträge informiert. In diesen war nur die Anpassung der zahnärztlichen Leistungen berücksichtigt.
Zwischenzeitlich wurde auch die Anpassung der zahntechnischen Preise vorgenommen. Ab 01.04.2016 gelten somit neue Festzuschussbeträge (siehe Anlage).
Zusätzlich stehen die neuen Beträge zum Download zur Verfügung, hier der Link:
https://www.kzvbw.de/binaries/content/assets/offener-
bereich/praxis/rundschreiben/abrechnung/gkv-fezu_betrage_ab-01.04.2016.pdf
Die Softwarehersteller wurden von der KZBV über die neuen Festzuschusshöhen informiert.
Abrechnung
Zahntechnische Leistungen: Neue Preise ab 01.04.2016
Zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Zahntechniker-Innungen Baden und Württemberg wurden neue Höchstpreise für zahntechnische Leistungen mit Wirkung zum
01.04.2016 vereinbart.
In der Anlage beigefügt ist die aktuelle Preisliste für die gewerblichen und die praxiseigenen Laboratorien. Maßgebend für den Ansatz der neuen Laborpreise ist das Laborlieferdatum. Die Preise für das Praxislabor liegen um fünf Prozent unter denen des gewerblichen Labors.
Falls die zahntechnischen Leistungen nicht online übermittelt werden, steht für die Erstellung der Eigenlaborrechnungen eine Kopiervorlage zur Verfügung. Den Link finden Sie unten.
Sog. „csv-Dateien“ zum Einspielen der neuen Laborpreise in die Praxissoftware stehen hier ebenfalls zum Download zur Verfügung. Der manuelle Aufwand des Einpflegens der neuen Preise entfällt. Falls Probleme beim Einspielen auftreten, bitten wir den Softwarehersteller zu informieren.
Anhänge
Preise für z. Leistungen KBR ab 01.04.2016 Preise für z. Leistungen KFO ab 01.04.2016 Preise für z. Leistungen ZE ab 01.04.2016
Abrechnung
Abrechnung von Schienen
In den vergangenen zwei Jahren konnte im Sinne des Bürokratieabbaus mit fast allen
Vertragspartnern in Baden-Württemberg ein Genehmigungsverzicht für Behandlungen von Kie- fergelenkserkrankungen vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt. Bei Wiederholungsschienen ist die Indikation für die Schienentherapie kritisch zu prüfen. Hierzu zählen u.a. die wiederholte
Neuanfertigungen von Schienen aufgrund z.B. des Verlustes der Schiene durch den Versicherten oder weil die Schiene durchgebissen wurde. Retentionsschienen im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung sind über Laborkosten, nicht jedoch über die BEMA-Positionen K1 und K2 abrechenbar.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link unten.
Abrechnung
Vereinbarung über die Neugestaltung der Vordrucke im Gutachterwesen zum 01.04.2016
Ab 01.04.2016 werden die bisherigen Vordrucke gem. der Anlagen 13a bis 13c BMV-Z bzw. 6a bis 6c EKVZ durch neue Anlagen 19a bis 19d BMV-Z/EKVZ ersetzt.
Insbesondere sind folgende Änderungen von Bedeutung:
Anlage 19 a (bisher Anlage 13a/6a) – Auftrag zur Begutachtung
Die Krankenkasse muss künftig zusätzlich Angaben zum Datum der Therapieänderung, der KIG- Einstufung oder dem Antrag auf nachträgliche Leistungen machen.
Anlage 19b (bisher Anlage 13b/6b) – Begutachtung einer prothetischen, parodontalen
Anlage 19c (bisher Anlage 13c/6c) – Begutachtung einer kieferorthopädischen Behandlung Als „Ergebnis“ der Begutachtung ist künftig anzukreuzen, wie über den KFO-Antrag auf nachträgliche Leistung entschieden wurde.
Anlage 19d – Abrechnung der Begutachtung
Die neue Anlage 19d gilt für die Abrechnung der Begutachtung mit allen Kassenarten.
Die bisherigen Vordrucke dürfen ab 01.04.2016 nicht mehr verwendet werden.
Bei der Beauftragung zur Begutachtung von Implantaten einschließlich Suprakonstruktionen gilt der Anhang 1 (Vorder- und Rückseite) zur Anlage 18 EKVZ/BMV-Z unverändert über den
01.04.2016 hinaus. Für die Abrechnung des Gutachtens gilt die o. g. neue Anlage 19d.
Das gemeinsame Rundschreiben von KZBV und GKV-Spitzenverband zur Vereinbarung über die Neugestaltung der Vordrucke im Rahmen des Gutachterwesens (inkl. der neuen Vordrucke) steht zum Download auf unserer Website zur Verfügung, hier der Link:
https://www.kzvbw.de/praxis/vordrucke/gutachtenwesen-gutachter
©2022 Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg https://www.kzvbw.de/aktuelles/rundschreiben/2016-03/
Anhänge
Kostenträger_Flüchtlinge_160301
Preise für z. Leistungen KBR ab 01.04.2016 Preise für z. Leistungen KFO ab 01.04.2016 Preise für z. Leistungen ZE ab 01.04.2016
Kostenträger für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Flüchtlinge in den Aufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs
Stand: 01.03.2016
Für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Flüchtlinge/Asylsuchende in den
Aufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs stehen aktuell die nachfolgenden Kostenträger zur Verfügung:
Kostenträgernummer Kassenkurzbezeichnung Kassenname Gültig ab 9 02 00 5874 4 00 RP Freiburg – BEA/LEA RP Freiburg, Ref. 15 –
BEA/LEA
01.07.2015
9 05 00 0875 7 00 (alt)
oder
9 02 00 5875 2 00 (neu)
SOZ RP (FlüAG) Karlsruhe
LEA Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe Landesauf- nahmest. F. Flüchtlinge
RP Karlsruhe – LEA Karlsruhe 01.01.2009
9 02 00 5831 2 00 LEA Ellwangen RP Stuttgart – LEA Ellwangen 01.07.2015 9 02 00 5840 1 00 EA Wertheim RP Stuttgart – EA Wertheim 01.10.2015 9 02 00 5836 2 00 RP Stuttgart, Aufnahme
Flüchtl.
RP Stuttgart – Sonst.
Aufnahmeeinr. F. Flüchtlinge
01.10.2015
9 02 00 5830 4 00 LEA Meßstetten RP Tübingen – LEA Meßstetten
01.07.2015
9 02 00 5841 9 00 ROA Zollernalbkreis (AsylbLG)
Rechts- u. Ordnungsamt Zollernalbkreis (AsylbLG)
01.01.2016
9 02 00 5842 7 00 LRA Sigmaringen (AsylblG)
LRA Sigmaringen FB Recht u.
Ordnung (AsylblG)
01.01.2016
902005843500 LRA Freudenstadt JU (AsylbLG)
Landratsamt Freudenstadt Jugendamt (AsylbLG)
01.01.2016
Die Kostenträger stellen entsprechende Behandlungsausweise aus.
Abkürzungen:
BEA Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge/Asylbewerber EA Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge/Asylbewerber
LEA Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge/Asylbewerber LRA Landratsamt
ROA Rechts- und Ordnungsamt RP Regierungspräsidium JU Jugendamt
Rechnungs-Nr. Datum: Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche
401 0 Aufbissbehelf m. adj. Oberfläche 74,58 Zahntechnische Leistung/ Anz. Einzel- Gesamt-
L.-Nr. Markenbezeichnung Menge preis preis Aufbissbehelfe ohne adjustierte Oberfläche
€ € 402 0 Aufbissbehelf ohne adj. Oberfläche 54,05
Zahntechnische Leistungen 403 0 Umarbeiten zum Aufbissbehelf 41,35
Arbeitsvorbereitung
001 0 Modell 5,92
002 1 Doublieren eines Modells 11,92 Instandsetzung/Erweiterung
012 0 Mittelwertartikulator 8,68 802 1 LE Sprung 7,40
155 0 Konditionierung je Zahn / Flügel 12,30 802 2 LE Bruch 7,40
201 0 Metallbasis 126,06 802 3 LE Einarbeiten Zahn 7,40
202 1 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 10,47 802 4 LE Basisteil Kunststoff 7,40
202 5 Kralle 10,47 802 5 LE Halte- und/oder
Stützvorrichtung einarbeiten
7,40
202 6 Ney-Stiel 10,47 808 0 Teilunterfütterung einer Basis 31,57
202 7 Auflage 10,47 809 0 Vollständige Unterfütterung 50,51
202 8 Umgehungsbügel bei Diastema 10,47 861 0 Grundeinheit/Instands. KFO
oder Aufbissbehelf
16,39 203 1 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 18,83
204 1 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage
25,43
205 0 Bonwillklammer 46,51
208 3 Metallkaufläche, gegossen 34,23
302 0 Aufstellen Wachs o. Kunststoff, je Zahn 1,60
303 0 Aufstellen Metall je Zahn 2,09
362 0 Fertigstellen je Zahn 2,87
380 0 Einfache gebogene Halte-/Stützvorrrichtung 8,55
380 5 Gebogene Auflage 8,55
381 0 Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung
14,16
Übertrag RECHNUNGSBETRAG
Für alle Kassen gültig ab 01.04.2016
Rechnungs-Nr. Datum: 730 0 Labialbogen 17,62 L.-Nr. Zahntechnische Leistung/ Anz. Einzel- Gesamt- 731 0 Labialbogen modifiziert 23,44 Markenbezeichnung Menge preis € preis € 732 0 Labialbogen intermaxillär 30,20
Zahntechnische Leistungen 733 0 Feder, offen 7,91
001 0 Modell 5,92 734 0 Feder, geschlossen 9,41
002 1 Doublieren eines Modells 11,92 740 0 Verbindungselement/intramaxillär 17,79
003 0 Set-up je Segment 8,84 741 0 Verbindungselemente/intermaxillär 24,73
005 1 Sägemodell 9,17 742 0 Verankerungselement 20,17
005 4 Set-up Modell für KFO 9,28 743 0 Einzelelement einarbeiten 11,25
006 0 Zahnkranz 4,68 744 0 Metallverbindung (KFO) 14,80
011 1 Modellpaar trimmen 9,00 750 0 Einarmiges H-/A-Element 8,99
011 2 Fixator 7,48 751 0 Mehrarmiges H-/A-Element 11,07
012 0 Mittelwertartikulator 8,68
013 0 Modellpaar sockeln 19,76 802 1 LE Sprung 7,40
020 2 Basis für Konstruktionsbiss 7,15 802 2 LE Bruch 7,40
380 0 Einfache gebogene Halte- /Stützvorrichtung
8,55 802 4 LE Basisteil Kunststoff 7,40
380 5 Gebogene Auflage 8,55 808 0 Teilunterfütterung einer Basis 31,57
381 0 Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung
14,16 809 0 Vollständige Unterfütterung 50,51
402 0 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche
54,05 861 0 Grundeinheit/Instandsetzung KFO oder Aufbissbehelf
16,39 404 0 Semipermanente Schiene aus
Metall, je Zahn
41,25 862 0 LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement
5,80
701 0 Basis für Einzelkiefergerät 45,79 863 0 LE Erneuerung eines
Elementes/intermaxillär
12,37
702 0 Basis bimaxilläres Gerät 88,09 864 0 KFO-Basis erneuern 57,71
703 0 Schiefe Ebene 45,24 870 0 Remontieren KFO-Gerät 29,82
704 0 Vorhofplatte 59,27
705 0 Kinnkappe 44,42 Materialkosten:
710 0 Aufbiss 9,19
711 0 Abschirmelement 16,82
712 1 Weichkunststoff (KFO) 19,14
Übertrag RECHNUNGSBETRAG
Für alle Kassen gültig ab 01.04.2016
Name des Patienten: 205 0 Bonwillklammer 46,51
208 1 Rückenschutzplatte 34,23
Rechnungs-Nr. Datum: 208 2 Metallzahn, gegossen 34,23
208 3 Metallkaufläche, gegossen 34,23
L.-Nr. Zahntechnische Leistungen/
Markenbezeichnung
Anz.
Menge
Einzel- preis
Gesamt- preis
210 0 Lösungshilfe 9,72
€ € 211 0 Unterfütterbarer Abschlussrand 15,81
Zahntechnische Leistungen 212 0 Zuschlag einzelne gegossene Klammer 16,44
001 0 Modell 5,92 301 0 Aufstellung Grundeinheit 26,54
001 8 Modell bei Implantatversorgung 5,92 301 8 Aufstellg. Grundeinheit b. Implantatvers. 26,54
002 2 Platzhalter einfügen 11,92 302 0 Aufstellen Wachs o. Kunststoff je Zahn 1,60
002 3 Verwendung von Kunststoff 11,92 302 8 Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je
Zahn bei Implantatversorgung
1,60
002 4 Galvanisieren 11,92 303 0 Aufstellen Metall je Zahn 2,09
005 1 Sägemodell 9,17 341 0 Übertragung je Zahn 1,27
005 2 Einzelstumpfmodell 9,17 361 0 Fertigstellung Grundeinheit 44,59
005 3 Modell nach Überabdruck 9,17 361 8 Fertigstellg. Grundeinheit b. Implantatv. 44,59
005 5 Fräsmodell 9,17 362 0 Fertigstellen je Zahn 2,87
006 0 Zahnkranz 4,68 362 8 Fertigstellen je Zahn b. Implantatvers. 2,87
007 0 Zahnkranz sockeln 4,85 380 0 Einfache gebogene Halte-
/Stützvorrichtung
8,55
011 2 Fixator 7,48 380 5 Gebogene Auflage 8,55
012 0 Mittelwertartikulator 8,68 381 0 Sonstige gebogene Halte- und/oder
Stützvorrichtung
14,16
012 8 Mittelwertartikulator bei Implantatvers. 8,68 382 1 Weichkunststoff 45,86
020 1 Basis für Vorbissnahme 7,66 382 2 Sonderkunststoff 45,86
021 1 Individueller Löffel 19,28 383 0 Zahn zahnfarben hergestellt 19,61
021 2 Funktionslöffel 19,28 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegen 10,10
021 3 Basis für Bissregistrierung 19,28 801 0 Grundeinheit ZE 17,19
021 4 Basis für Stützstiftregistrierung 19,28 801 8 Grundeinheit Inst. ZE/implantatgestützt 17,19
021 5 Basis für Aufstellung 19,28 802 1 LE Sprung 7,40
021 6 Basis für Bissreg. bei Implantatversorg. 19,28 802 2 LE Bruch 7,40
021 8 Basis für Aufstellung bei Implantatvers. 19,28 802 3 LE Einarbeiten Zahn 7,40
022 0 Bisswall 5,56 802 4 LE Basisteil Kunststoff 7,40
022 8 Bisswall bei Implantatversorgung 5,56 802 5 LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten
7,40
023 0 Registrierplatte und -stift auf Basen 24,76 802 6 LE Rückenschutzplatte einarbeiten 7,40
024 0 Übertragungskappe Kunststoff/Metall 21,20 802 7 LE Kunststoffsattel 7,40
031 0 Provisorische Krone/Brückenglied 28,35 803 0 Retention, gebogen 32,18
032 0 Formteil 15,68 804 0 Retention, gegossen 40,67
101 3 Wurzelstiftkappe 66,06 806 0 Gegossenes Basisteil 61,61
102 1 Vollkrone/Metall 74,57 807 0 Metallverbindung bei
Instandsetzung/Erweiterung
16,13
102 2 Teilkrone/Metall 74,57 808 0 Teilunterfütterung einer Basis 31,57
102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 72,50 808 8 Teilunterfütterung/implantatgestützt 31,57
102 4 Krone für vestibuläre Verblendung 72,50 809 0 Vollständige Unterfütterung 50,51
102 6 Vollkrone/Metall bei Implantatvers. 74,57 809 8 Vollständige
Unterfütterung/implantatgestützt
50,51
102 8 Krone f. vestib. Verblend. b. Impl.-vers. 72,50 810 0 Prothesenbasis erneuern 61,81
103 1 Vorbereiten Krone 12,08 810 8 Prothesenbasis erneuern/Implantatvers. 61,81
103 2 Krone/Brückenglied einarbeiten 12,08 813 0 Auswechseln Konfektionsteil 10,83
103 3 Stiftaufbau einarbeiten 12,08 820 0 Instandsetzung
Krone/Flügel/Brückenglied
31,78
104 0 Modellation gießen 15,45 820 8 Instandsetzung Krone/implantatgestützt 31,78
105 0 Stiftaufbau 47,15
110 0 Brückenglied 50,82
120 0 Teleskopierende Krone 224,68
120 1 Tel. Primär- o. Sekundärkrone 148,92
133 1 Individuelles Geschiebe 188,48
134 1 Konfektions-Geschiebe 91,61
134 3 Konfektions-Anker 91,61
134 7 Primär-/Sek.-Teil Konf.-Anker 60,94
134 9 Wiederbefestigung Sekundärteil 60,94
136 0 Gefrästes Lager 44,91
137 0 Schubverteilungsarm 33,01
150 0 Metallverbindung nach Brand 25,10
155 0 Konditionierung je Zahn / Flügel 12,30