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Löhrmann: Inklusion wird sorgfältig umgesetzt - der Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts geht weiter Presseinformation

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Presseinformation

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Löhrmann: Inklusion wird sorgfältig umgesetzt - der Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts geht weiter

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Düsseldorf, 21. Dezember 2012. Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erklärt Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Die Inklusion wird sorgfältig umgesetzt. Der Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts geht weiter. Das Ziel der Landesregierung ist klar: Wir entwickeln unser Schulsystem Schritt für Schritt mit Blick auf Inklusion weiter, damit Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können. Bei dieser Generationenaufgabe geht die Landesregierung sorgfältig vor und bindet alle Beteiligten in den Prozess ein. Das Verfahren ist dialogisch angelegt. So haben alle Beteiligten seit Jahren die

Möglichkeit, sich unter anderem im Gesprächskreis Inklusion zu informieren und einzubringen.“

Die Landesregierung hat im November dieses Jahres einen Referentenentwurf für ein erstes Schulgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt und den Verbänden und Organisationen im Schulbereich zur Beteiligung übersendet.

Angesichts der großen Bedeutung des Themas gab es zahlreiche, umfängliche und sich teilweise auch widersprechende Rückmeldungen. Besonders schwierig erweisen sich die Gespräche mit den Kommunen über die Frage der Konnexität. Hier gibt es bislang keine Annäherung.

Die Landesregierung wertet die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung und Rückmeldungen aus Gesprächen zurzeit sorgfältig aus, damit der Gesetzentwurf eine möglichst breite Zustimmung findet. Ziel bleibt: Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen soll aufwachsend mit der Einschulung und mit dem Übergang auf weiterführende Schulen den Anspruch auf mindestens immer einen Platz in einer

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allgemeinen Schule erhalten. Dazu ist die Schulaufsicht bereits seit zwei Jahren aufgefordert – auf der Basis der geltenden Rechtslage.

Unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren geht der Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts wie bereits in den letzten zwei Jahren auch im kommenden Schuljahr weiter. Die Landesregierung stellt dafür mit dem Haushaltsentwurf 2013 weitere 465 Stellen zur Verfügung, sodass sich die Gesamtzahl der zusätzlichen Stellen auf 1.680 erhöht.

Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird die Landesregierung einen

Beschluss fassen und den Gesetzentwurf dem Landtag zuleiten. Es gibt noch keinen abschließenden Zeitplan, entscheidend ist, dass das Gesetz rechtzeitig vor Beginn der nächsten Anmeldephase für die Grundschulen im November 2013 in Kraft tritt.

Schulministerin Löhrmann hat bereits am 19. Dezember 2012 alle Beteiligten über den derzeitigen Stand informiert. Das Schreiben finden Sie unter:

www.schulministerium.nrw.de

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