Dok.-Nr.: 9218667 DATEV-Hilfe
Anleitung vom 07.08.2018
Relevant für:
Unternehmensplanung
Planmäßige Abschreibung für Gebäude in der Investition erfassen
Aufruf
Aufruf Wählen Sie
im Programm Unternehmensplanung im Menü Erfassen | Investition.
im Programm Finanzanalyse in der Investitions- und Finanzierungsrechnung auf der Registerkarte Investition den Link Wirtschaftsgut hinzufügen.
Erfassung ohne Assistenten
Öffnen Sie im Fenster Investitionen zuordnen eine vorhandene Investition oder wählen Sie bei der Objektanlage die Schaltfläche Ohne Assistent anlegen.
Wählen Sie im Fenster Investition erfassen die Registerkarte Abschreibung.
Erfassung mit Assistenten
Legen Sie eine neue Investition an und bestätigen Sie mit OK. Die Assistentenseite Assistent zum Anlegen einer Investition - Anschaffungskosten öffnet sich.
Erfassen Sie alle erforderlichen Eingaben auf den Assistentenseiten Anschaffungskosten und Aktivierung und Nutzungsdauer. Wechseln Sie anschließend auf die Assistentenseite Abschreibung.
Für Investitionen mit folgenden Bilanzpositionen ist die planmäßige Gebäudeabschreibung vorbelegt:
Bauten auf eigenen Grundstücken, inkl. Grundstücke
Bauten auf fremden Grundstücken
Als Abschreibungsarten stehen die lineare und die degressive Abschreibung zur Verfügung.
Ergänzen Sie im vorbelegten Eintrag zur planmäßigen Abschreibung noch einige Daten.
Erfassen Sie folgende Daten zum Gebäude:
Bauantrag/Kaufvertrag (Datum in MM/JJJJ)
Das Datum wird verwendet, um die jeweils gültige Abschreibungsregel automatisch anzuwenden. Erfassen Sie für Neuanschaffungen das Datum des Bauantrags, beim Erwerb von bereits fertig gestellten Gebäuden das Datum des Kaufvertrags.
Fertigstellung (Datum in MM/JJJJ)
Dieses Datum legt den Abschreibungsbeginn für erworbene oder hergestellte Gebäude fest.
Neubau
Anhand dieser Eingabe wird unterschieden, ob es sich um einen Neubau nach § 7 Abs. 5 S. 2 EStG handelt (in diesem Fall wurden noch keine Absetzungen vom Gebäude vorgenommen). Die Eingabe ist nur in Verbindung mit degressiver Abschreibung relevant.
Anteil Wohnzwecke in %
Wenn das Gebäude ganz oder teilweise für Wohnzwecke verwendet wird, ist der Anteil in % vom Gesamtobjekt einzugeben, der Wohnzwecken dient.
Der Anteil Wohnzwecke wird für die Ermittlung der Abschreibungen verwendet. Der Prozentsatz kann mit 2 Nachkommastellen erfasst werden. Der Anteil für die betriebliche Nutzung in Prozent ermittelt sich aus der Formel "100 - Anteil Wohnzwecke".
Beispiel
Beispiel zum Anteil Wohnzwecke Gebäude mit folgenden Daten:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 1.500.000 Euro
Anteil der Wohnzwecke 30 %
Abschreibungsart degressiv nach § 7 Abs. 5 EStG Das Programm ermittelt
die lineare Abschreibung für den Gebäudeteil, der betrieblichen Zwecken dient.
Bemessungsgrundlage der Abschreibung ist 70 % von 1.500.000 Euro = 1.050.000 Euro
die degressive Abschreibung für den Gebäudeanteil, der Wohnzwecken dient.
Bemessungsgrundlage der Abschreibung ist 30 % von 1.500.000 Euro = 450.000 Euro.
Lineare Gebäudeabschreibung
Nach § 7 Abs. 4 EStG können für die lineare Abschreibung folgende Abschreibungssätze angesetzt werden:
bei einer Fertigstellung vor dem 31.12.1924: 2,5 %
Wenn die tatsächliche Nutzungsdauer weniger als 40 bzw. 50 Jahre beträgt, können die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen vorgenommen werden.
Die Abschreibung von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird mit dem Prozentsatz für Wirtschaftsgebäude und Wohngebäude entsprechend dem Anteil für Wohnzwecke ermittelt.
Degressive Gebäudeabschreibung
Wenn Sie degressive Abschreibung gewählt haben, werden die Staffelsätze automatisch entsprechend der Eingaben zum Bauantrag, zur Fertigstellung und zum Neubau berücksichtigt. Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Buchwert.
Monatliche Abschreibung
Bei der linearen Gebäudeabschreibung wird die Abschreibung zeitanteilig mit je 1/12 pro Monat ermittelt.
Bei der degressiven Gebäudeabschreibung wird im Jahr der Fertigstellung/Anschaffung der volle Betrag der Jahresabschreibung angesetzt (vgl. BFHE 112, 131 = BStBl II 74, 704).
Abschreibung im Jahr der Veräußerung
In dem Jahr, in dem das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, wird die Abschreibung zeitanteilig ermittelt. Der Veräußerungsmonat wird mit abgeschrieben.
Abschreibung für Grundstücke
Für Grundstücke steht Ihnen nur die individuelle Abschreibung zur Verfügung.
So erfassen oder ändern Sie eine planmäßige Gebäudeabschreibung.
Voraussetzung:
Sie befinden sich im Fenster Investition erfassen. Die Registerkarte Abschreibung ist geöffnet.
Alternativ befinden Sie sich auf der Assistentenseite Assistent zum Anlegen einer Investition - Abschreibung.
Sie haben eine der beiden genannten Bilanzpositionen gewählt.
1
Vorgehen:
Wenn in der Liste bereits ein Eintrag zu einer planmäßigen Abschreibung vorhanden ist, markieren Sie den Eintrag und klicken Sie auf die Schaltfläche Ändern.
Wenn in der Liste noch kein Eintrag zu einer planmäßigen Abschreibung vorhanden ist, klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und wählen Sie den Eintrag Planmäßige Abschreibung.
Das Fenster Abschreibung Gebäude öffnet sich.
2 Prüfen Sie die Abschreibungsart und wechseln Sie ggf. auf degressive Abschreibung.
Die degressive Abschreibung wird nach § 7 Abs. 5 EStG in Staffelsätzen berechnet.
3 Erfassen Sie eine Bezeichnung. Sie können die Einträge zur Abschreibung nach der Bezeichnung sortieren.
4 Erfassen Sie in der Gruppe Gebäude folgende Daten:
Bauantrag/Kaufvertrag (Datum in MM/JJJJ)
Fertigstellung (Datum in MM/JJJJ)
Neubau
Anteil Wohnzwecke in %
5 Erfassen Sie in der Gruppe Grundstück das Datum für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (Datum in MM/JJJJ).
Erfassen Sie den Zeitpunkt, zu dem laut Notarvertrag das wirtschaftliche Eigentum des Grundstücks auf den Käufer übergeht.
Zu diesem Zeitpunkt wird das Grundstück aktiviert. Wenn Sie individuelle Abschreibungen zum Grundstück erfasst haben, werden sie ab diesem Datum berücksichtigt.
6 Erfassen Sie die Abschreibungssätze zur lineare Abschreibung im Erfassungsfeld Linearer AfA-Satz, wenn das Gebäude neu gebaut oder angeschafft wurde und das Gebäude linear abgeschrieben wird.
- oder -
Wenn Sie das Gebäude mit dem Buchwert zum Planungsbeginn erfasst haben, erfassen Sie die Daten in den Eingabefeldern unter der Überschrift AfA wenn Buchwert erfasst wurde. Die Erfassungsfelder sind nur aktiv, wenn Sie einen Buchwert erfasst haben.
Erfassen Sie eine Bemessungsgrundlage für die Abschreibung: Die lineare Abschreibung wird dann nicht vom Buchwert, sondern von der erfassten Bemessungsgrundlage ermittelt.
Erfassen Sie gegebenenfalls die Restnutzungsdauer.
Die lineare Abschreibung wird wahlweise in Höhe des erfassten Prozentsatzes oder auf Basis der Restnutzungsdauer berechnet.
Wenn Sie bei linearer Abschreibung beide Felder erfasst haben, die erfassten Daten aber nicht zusammenpassen, schreibt das Programm in Höhe des Prozentsatzes ab.
Die degressive Abschreibung in Verbindung mit einer Buchwert-Eingabe wird nicht auf Basis einer Bemessungsgrundlage, sondern nur auf Basis der Restnutzungsdauer berechnet.
7 Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.
Sie befinden sich wieder im Fenster Investition erfassen auf der Registerkarte Abschreibung. Die Abschreibung wird als Eintrag in der Liste angezeigt.
Was möchten Sie tun?
Planmäßige Abschreibung in der Investition erfassen Individuelle Abschreibung in der Investition erfassen
Individuelle Abschreibung für Gebäude und Grundstücke in der Investition erfassen AHK-Minderung nach § 7g EStG in der Investition erfassen
Sonderabschreibung nach § 7g EStG in der Investition erfassen Zuschreibungen in der Investition erfassen
Übergangsvorschriften BilMoG - Wertaufholungen in der Investition erfassen
Weiterführende Informationen
Fenster Investition erfassen: Anschaffungen, Abschreibungen, Zulagen und Zuschüsse sowie Abgänge planen
Schlagwörter:
Analyse und Planung
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