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Ministerin Gebauer: Wir unterstützen unsere Azubis und steigern die Attraktivität der dualen Ausbildung

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15.12.2019 Seite 1 von 2

Pressestelle Staatskanzlei 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-1134

0211 837-1405 oder 0211 837-1151 presse@stk.nrw.de www.land.nrw

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation - 1082/12/2019

Ministerin Gebauer: Wir unterstützen unsere Azubis und steigern die Attraktivität der dualen Ausbildung

Land erweitert Möglichkeiten für Zuschuss bei auswärtigem Berufsschulbesuch

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Land zahlt künftig mehr Auszubildenden, die eine auswärtige Be- rufsschule besuchen, einen Zuschuss zu den dafür anfallenden Unter- bringungskosten. Eine entsprechende Regelung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die duale Aus- bildung ist und bleibt der Schlüssel zur Sicherung des Fachkräftenach- wuchses. Mit der Neuregelung der Zuschüsse können wir künftig noch mehr Auszubildende unterstützen und sorgen auf diesem Wege für Chancengerechtigkeit in der Berufsausbildung. Wir steigern und inves- tieren in die Attraktivität der beruflichen Bildung, denn sie ist das Funda- ment der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Gesellschaft.“

Ab 2020 können auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler einen Zu- schuss zu den Unterbringungskosten erhalten, die regelmäßig zum Bei- spiel für zwei Tage in der Woche, mit notwendiger Übernachtung zum Unterricht an einer auswärtigen Berufsschule anreisen. Bislang war dies nur Auszubildenden im Blockunterricht mit fünf Unterrichtstagen in einer Woche möglich. Außerdem kann das Land in Zukunft auch dann einen Zuschuss zur Unterbringung gewähren, wenn es sich bei der auswärti- gen Berufsschule um eine genehmigte Ersatzschule handelt. Bislang wurden nur die Unterbringungskosten von Schülerinnen und Schülern übernommen, die eine öffentliche Berufsschule besuchen.

Die Landesregierung hatte 2018 entschieden, Auszubildenden, die eine Berufsschule besuchen, die sich nicht in der Nähe ihres Wohn- oder Ausbildungsortes befindet, sodass eine tägliche Fahrt nicht zumutbar wäre, erstmals seit 2013 wieder einen Zuschuss zu zahlen. Beispiele

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hierfür sind bezirksübergreifende Fachklassen in Nordrhein-Westfalen oder Fachklassen in einem anderen Bundesland. Dafür sind im Landes- haushalt 2020 rund 6,1 Millionen Euro eingeplant. Die Zahlung der Lan- deszuschüsse war 2013 unter der Vorgängerregierung eingestellt wor- den.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung www.land.nrw

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