• Keine Ergebnisse gefunden

Zulassungsmöglichkeiten gem. § 63 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie für Psychotherapeut/innen in Baden-Württemberg (Bewerbungsfrist: 23.08.2013)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zulassungsmöglichkeiten gem. § 63 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie für Psychotherapeut/innen in Baden-Württemberg (Bewerbungsfrist: 23.08.2013)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Zulassungsmöglichkeiten gem. § 63 Abs. 3 Bedarfsplanungs- Richtlinie für Psychotherapeut/innen in Baden-Württemberg (Bewerbungsfrist: 23.08.2013):

Name des Planungsbereichs (Kreis)

Versorgungsgrad in % Stand: 25.06.2013

Zahl der Niederlassungs- möglichkeiten bis zur

Sperrung

Rottweil 107,2 1,0

Tuttlingen 100,4 2,5

Waldshut 109,2 0,5

Neckar-Odenwald-Kreis 72,8 9,5

Biberach 76,0 11,5

Sigmaringen 78,9 7,0

Heidenheim 92,0 4,0

Hohenlohekreis 74,5 7,0

Main-Tauber-Kreis 85,4 5,5

Ostalbkreis 90,8 10,5

Rems-Murr-Kreis 109,9 0,5

Schwäbisch Hall 70,5 13,0

Gesamt 72,5

Planungsbereiche, in denen sich keine neuen zusätzlichen Sitze eröffnen, sind in der Tabelle nicht aufgezählt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Stadt ist mit mehr als 300.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landes Baden-Würt- temberg. Im Westen grenzt Karlsruhe an den Rhein und das Land Rheinland-Pfalz. Die Stadt ist

Vertiefte Kenntnisse verhaltenstherapeutischer Diagnostik, Indikationsstellung, Therapieplanung und Prognose unter Berücksichtigung des Entwicklungs-, Sys- tem- und

Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Einrichtungen darüber hinaus auch der ambu- lanten oder stationären Weiterbildung zugeordnet oder Zulassungen für

d) 1 Die Voraussetzungen für eine Ausnahme sind gegeben, wenn unbeschadet der festgestellten Überversorgung in einer Arztgruppe, welche nach ihrer Gebietsbeschreibung auch

Im Rahmen dieser Studie wird untersucht, wie der Wechsel von der traditionellen Behandlung zur videobasierten Behandlung (und wieder zurück) während der COVID-19-Pandemie im

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10: Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für

im November 2009 zu den Kurzarbeit- Regelungen und den Besonderheiten für Grenzgänger/innen, im Mai 2012 zur grenzüberschreitenden Leiharbeit oder im April 2013 zu den Systemen

In dieser Kampagne wollen wir verdeutlichen, dass wir jeden Tag für unser Grundgesetz einstehen und uns unserer Verantwortung bewusst sind.. Bundesjugendvorsitzender Martin Mei-