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Auszug aus dem Sicherheits- und Hygienekonzept für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2021 an der PHDL: Maßnahmen für Wählerinnen und Wähler: -

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Auszug aus dem Sicherheits- und Hygienekonzept für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2021 an der PHDL:

Maßnahmen für Wählerinnen und Wähler:

- Es gelten die Sicherheits- und Hygienevorschriften der PHDL

- Verpflichtendes Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske ohne Ausatemventil) oder einer höherwertigen Atemschutzmaske.

- Desinfektion der Hände bevor das Wahllokal betreten wird.

- Geregelter Zutritt ins Wahllokal: Anstellen, Betreten, Aufenthalt und Verlassen des Wahllokals unter Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 2 Metern; die diesbezüglichen Bodenmarkierungen sowie das gekennzeichnete Leitsystem sind einzuhalten.

- Der Lichtbildausweis ist von der Wählerin/dem Wähler nach Möglichkeit selbständig in der Form vorzuzeigen, dass die Identität für die Wahlkommission/Unterkommission ersichtlich ist. Auf Verlangen ist die FFP2-Maske kurz abzunehmen.

- Nach Möglichkeit Verwendung eines selbst mitgebrachten Schreibgeräts für den Wahlvorgang.

- Eigenhändiger Einwurf des Wahlkuverts in die Wahlurne durch die Wählerin/den Wähler.

- Das Wahllokal ist nach dem Wahlvorgang unverzüglich zu verlassen.

- Keine Ansammlungen vor dem Wahllokal bzw in der Nähe des Wahllokals.

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