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Master of Science. Aktuarwissenschaften. Neben dem Beruf

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Academic year: 2022

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Neben dem

Beruf

Mas ter o f Scienc e

Aktuarwissen-

schaften

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Aktuarwissenschaften

Berufsbegleitend Studieren

Für alle Module in Aktuarwissenschaften nutzen wir ein Blended-Learning-Konzept, das bis zu 80% Online- bzw. Selbstlern- phasen mit wenigen Präsenzveranstaltun- gen kombiniert. Sie müssen daher nur an wenigen Tagen pro Semester vor Ort sein.

Ansonsten studieren Sie mit Hilfe unserer Lernplattform und den von der Akademie an der Universität Ulm zur Verfügung ge- stellten Lehrtexten.

Kontaktstudium mit Zertifikats- oder Diploma-Abschluss

Module des Studiengangs können Sie ein- zeln, in Verbindung mit einer Projektarbeit als Certificate of Advanced Studies oder gebündelt zu einem Diploma of Advanced Studies belegen. Die Teilnahme an einzel- nen Kursmodulen ist auch ohne Berufs- er fahrung möglich. Bei erfolgreichem Abschluss eines Moduls erhalten Sie ein Zertifikat und ein Supplement.

Sollten Sie sich zu einem späteren Zeit- punkt dazu entscheiden, sich in den berufs- begleitenden Masterstudiengang Aktuar- wissenschaften einzuschreiben, können bereits absolvierte Module als Studienleis- tung anerkannt werden.

Individuelles, flexibles und selbstbestimmtes Studieren

Die Dauer Ihres Studiums bestimmen Sie selbst! Sie können die Zahl der Module, die Sie pro Semester belegen, so wählen, wie Sie es wünschen. Dadurch gestalten Sie

Ihren Studienumfang völlig individuell und bringen Ihr Studium mit Ihrer Karrierepla- nung und mit Ihrer familiären Situation op- timal in Einklang.

Einzigartige Kombination von Inhalten Der Masterstudiengang Aktuarwissen- schaften verbindet grundlegende mathe- matische und statistische Kenntnisse mit wirtschaftlichen Sachverhalten und den speziellen Problemen der Aktuarwissen- schaften. Die Studierenden erarbeiten sich Kenntnisse in den zentralen Bereichen des aktuariellen Grundwissens wie z.B. Per- sonenversicherungs-, Schadenversiche- rungs- und Finanzmathematik. Weiterhin eignen Sie sich in den Bereichen Unterneh- menssteuerung, Risikomanagement oder Rechnungslegung ein tiefes Verständnis für die Rahmenbedingungen der aktuari- ellen Arbeit an.

Universitärer Studienabschluss Master of Science

Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Stu- diums in Aktuarwissenschaften verleiht Ihnen die Universität Ulm den akademi- schen Grad eines Master of Science (M.

Sc.). Dieser Abschluss eröffnet Ihnen die Möglichkeit zur Promotion.

Der Abschluss des Studiums hat keinen Einfluss auf eine Mitgliedschaft in der Deutschen Aktuar Vereinigung (DAV). Die einzelnen Module können aber sehr gut zur Vorbereitung auf die Grundwissenprüfun- gen der DAV (nach PO III) genutzt werden.

Aktuarwissenschaften, Master of Science

Studienformat Berufsbegleitendes Studium

Leistungspunkte 90

Studiendauer 3–6 Semester, individuell wählbar

Voraussetzung

Erster Hochschulabschluss mit mindestens 180 Leistungspunkten.

Für Masterstudium mind.

1-jährige Berufserfahrung notwendig!

Gebühren Module zwischen 760 Euro und 1.530 Euro Gesamt (abhängig von individueller Modulwahl):

11.800 und 13.000 Euro

Anmeldefristen Wintersemester:

15. Juni

Sommersemester:

15. Januar

Sprache deutsch

Umfang

Blended Learning

Online-Lernumgebung und geringe Präsenzzeit

Für Berufstätige

Flexible Modulwahl ermög- licht Studium neben Vollzeit- anstellung

Bausteinkonzept

Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen und individueller Kursplan

Nutzen Sie ein flexibles System und eine moderne Lernmethode, um Beruf, Familie und Studium vereinbaren zu können.

Die Angebote der Aktuarwissenschaften richten sich an Hoch- schulabsolventen aus mathematisch orientierten Studiengängen (z.B. Wirtschaftsmathematik oder Mathematik) oder mit einem vergleichbaren Abschluss, die ihre Kompetenzen in der Versiche- rungswirtschaft und -mathematik ausbauen und in ihren Unter- nehmen umsetzen wollen. Absolventen des Studiengangs sind als Aktuare Fachleute für die Beurteilung und das Management finanzieller Risiken (z.B. bei Versicherungen und Banken).

Pflichtmodule (27 LP)

Wahlpflichtmodule (14-16 LP)

Pflichtmodule Wahlplichtmodule

oder Modellierung (9 LP)

Grundlagen der wert- und risikoorientier- ten Unternehmenssteuerung

(7 LP)

Schadenversicherungsmathematik (9 LP)

Prozesse im Risikomanagement von Versicherungsunternehmen (5 LP)

Prozessmanagement in der Versicherung (7 LP)

Seminar/Fallstudie (4 LP)

Finanzmathematik und Investmentmanagement (9 LP)

Stochastische Risikomodellierung und Statistische Methoden

(9 LP)

Grundlagen der Personenversicherungs- mathematik

(9 LP)

Wahlmodule *

Masterarbeit(30 LP)

Modulplan

Masterarbeit (30 LP) Wahlmodule (17-19 LP)

oder Versicherungswirtschaftslehre (7 LP)

Rechnungswesen für Aktuare (7 LP)

Noch nicht belegte Wahlpflichtmodule

* Die Aufzählung ist nicht abschließend.

(3)

So erreichen Sie uns Universität Ulm School of Advanced Professional Studies

Lise-Meitner-Straße 16 89081 Ulm

www.saps.uni-ulm.de saps@uni-ulm.de

Studiengangleitung

Apl. Prof. Dr. Hans-Joachim Zwiesler hans-joachim.zwiesler@uni-ulm.de

Studiengangkoordination Ralf Boenke

ralf.boenke@uni-ulm.de T. +49. 731. 50 32 414

Akkreditiert durch

(4)

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 15 vom 18.06.2015, Seite 118 - 120

Zulassungssatzung der Universität Ulm für den weiterbildenden Masterstudiengang „Aktuarwissenschaften“

vom 15.06.2015

Aufgrund von §§ 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Ziff. 2, 59 Abs. 1 LHG in der Fassung des Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes

Hochschulrechtsänderungsgesetz- 3. HRÄG) vom 01. April 2014 (GBl. S. 99 ff) hat der Senat der Universität Ulm am 13.05.2015 die nachstehende Satzung beschlossen.

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt; alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.

§ 1 Anwendungsbereich

Im Masterstudiengang „Aktuarwissenschaften“ vergibt die Universität Ulm ihre zur Verfügung stehenden Studienplätze nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

§ 2 Frist und Form

(1) Zulassungen finden jeweils zum Wintersemester und zum Sommersemester statt.

Der Zulassungsantrag muss für das Wintersemester bis zum 15. Juni und für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Universität eingegangen sein.

(2) Der Zulassungsantrag ist der Universität in Form des elektronisch ausgefüllten Onlineformulars vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Fristen elektronisch zu

übermitteln, es sei denn eine elektronische Antragsstellung würde einen Härtefall für den Bewerber darstellen. Ein Härtefall liegt bei Bewerbern vor, die glaubhaft machen, dass sie aus nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage waren, die Möglichkeiten einer Datenfernübertragung zu nutzen.

(3) Das ausgedruckte und unterschriebene Onlineformular muss der Universität Ulm, School of Advanced Professional Studies (SAPS), samt allen auf dem Formular aufgeführten Unterlagen vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Fristen zugegangen sein.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen in einfacher Kopie beizufügen:

a) Nachweise über das Vorliegen der in § 3 Abs. 1 a und b genannten Voraussetzungen;

(5)

b) Erklärung darüber, ob der Studienbewerber an einer Hochschule im Masterstudiengang „Aktuarwissenschaften“ oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt den Prüfungsanspruch verloren hat;

c) Ein schriftlicher Bericht, in dem die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Studiengang aufgeführt sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird (Motivationsschreiben);

d) Zeugnisse und andere Dokumente, die den bisherigen Werdegang belegen.

Hierzu zählen insbesondere auch Nachweise über Berufsausbildung und/oder berufspraktische Tätigkeiten und Erfahrungen.

(4) Sind diese Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache.

§ 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzungen sind:

a) der Nachweis eines ersten Hochschulabschlusses in einem Studiengang der Wirtschaftsmathematik, Mathematik, in anderen mathematisch orientierten

Studiengängen oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss auf dem Niveau von mindestens sieben Semestern bzw. mindestens 210 ECTS- Punkten an einer in- oder ausländischen Hochschule,

b) ein aussagekräftiges Motivationsschreiben gemäß § 2 Abs. 3 c) im Umfang von max.

zwei Seiten unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:

 Begründung des Interesses am Masterstudiengang Aktuarwissenschaften

 Begründung des bisherigen Interesses an den Aktuarwissenschaften

 Begründung der Erwartungen für die persönliche und berufliche Zukunft sowie

(2) eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr (z.B. als Berufstätige, als Praktikanten, Projektmitarbeiter).

(3) Zum Master-Studium können auch Bewerber zugelassen werden, die die nach § 3 Abs. 1 a) geforderten 210 ECTS-Punkte nicht nachweisen können, sofern ihre außerhalb des Hochschulwesens nachweislich erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über die in § 3 Abs. 2 geforderten qualifizierten berufspraktischen Erfahrungen hinausgehen und mit zusätzlich mindestens einem Jahr angerechnet werden.

(4) Die Entscheidung über die fachliche Eignung der Bewerber aufgrund des

Studiengangs nach Absatz 1 a) sowie die Entscheidung über die Aussagekraft des Motivationsschreibens nach Absatz 1 b) obliegt dem Zulassungsausschuss. Die Bewertung der Kriterien gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 nimmt der Zulassungsausschuss anhand eines von ihm vorab erstellten Bewertungsmaßstabs vor.

(6)

§ 4 Zulassungsverfahren

(1) Über die Zulassung entscheidet das Präsidium der Universität auf Vorschlag des Zulassungsausschusses.

(2) Der Zulassungsantrag ist zurückzuweisen, wenn

a) die in §§ 2 und 3 geregelten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder b) der Bewerber den Prüfungsanspruch im Masterstudiengang

Aktuarwissenschaften oder in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt verloren hat.

(3) Im Übrigen bleiben die allgemein für das Zulassungsverfahren geltenden

Bestimmungen in der Satzung der Universität Ulm über die Zulassung zum Studium, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation der Universität Ulm sowie der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm unberührt.

§ 5 Zulassungsausschuss

(1) Der Zulassungsausschuss besteht aus mindestens zwei Personen der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

(2) Die Mitglieder des Zulassungsausschusses werden durch das Dekanat der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften bestellt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederbestellung ist möglich.

(3) Über die Gleichwertigkeit der Vorbildung sowie die Vergleichbarkeit der qualifizierten Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss. Bei der Anerkennung von

ausländischen Abschlüssen sind die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz sowie die Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. In Zweifelsfällen wird die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gehört.

§ 6 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm in Kraft. Sie gilt erstmals für das Zulassungsverfahren zum

Sommersemester 2016.

Ulm, 15.06.2015 gez.

Prof. Dr. Karl Joachim Ebeling Präsident

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