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Die Angebote von Gulliveo richten sich an folgende Kategorien von registrierten Nutzern:

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Academic year: 2022

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Vermittlungs- und Servicevertrag Präambel

Die GMS Gulliveo Media Services GmbH (nachfolgend „Gulliveo“), betreibt ein weltweites Online- Portal (nachfolgend „Plattform“), das die Vermittlung von Lizenzverträgen zwischen Verkäufern und Käufern im Bereich des internationalen Handels von Film- und TV-Rechten zum Gegenstand hat. Auf der Plattform können insbesondere audiovisuelles Material (nachfolgend „Content“) sowie gegebenenfalls zusätzliche Services zur Bearbeitung bereits lizenzierten Contents zum Verkauf angeboten und über die Plattform nach Abschluss des Kaufvertrages von den Käufern heruntergeladen werden. Das Angebot beinhaltet lediglich die Vermittlung von Lizenzverträgen. Lizenzverträge oder sonstige, die Übertragung von Content regelnde Verträge kommen allein zwischen dem jeweiligen Verkäufer und dem das Angebot annehmenden Käufer zustande.

Gulliveo ermöglicht den Zugang und die Nutzung der Plattform auf der Grundlage dieses allgemeinen Vermittlungs- und Servicevertrages (nachfolgend „Vermittlungs- und Servicevertrag“). Der Vermittlungs- und Servicevertrag regelt das Verhältnis zwischen Gulliveo als Betreiber der Plattform sowie den Käufern und/oder Verkäufer als registrierte Nutzer.

Gulliveo richtet sich ausdrücklich nur an Unternehmer. „Unternehmer“ sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB). Soweit im Folgenden von Personen gesprochen wird, sind solche ausschließlich als Unternehmer gemeint.

1. Kategorien von registrierten Nutzern

Die Angebote von Gulliveo richten sich an folgende Kategorien von registrierten Nutzern:

- Verkäufer - Käufer - Besucher 1.1. Verkäufer

Verkäufer im Sinne dieses Vermittlungs- und Servicevertrag sind solche Personen oder Unternehmen, die den angebotenen Content für eigene Zwecke und eigene Rechnung zur Lizenzierung durch Käufer anbieten. Verkäufer können natürliche oder juristische Personen sein, wobei bei juristischen Personen mindestens eine vertretungsberechtigte natürliche Person mit Name und vollständiger Adresse bei der Registrierung auf Gulliveo anzugeben ist, natürliche Personen müssen mit ihrem vollen Vor- und Nachnamen sowie ihrer geschäftlichen Adresse angegeben werden.

1.2. Käufer

Käufer können natürliche oder juristische Personen sein, wobei bei juristischen Personen mindestens eine vertretungsberechtigte natürliche Person mit Name und vollständiger Adresse der Registrierung auf Gulliveo anzugeben ist, natürliche Personen müssen mit ihrem vollen Vor- und Nachnamen sowie ihrer geschäftlichen Adresse angegeben werden.

1.3. Besucher

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Besucher sind User der Plattform, die nicht als Käufer oder Verkäufer registriert sind. Die Nutzung der Plattform als Besucher richtet sich in erster Linie nach den Nutzungsbedingungen:

https://www.gulliveo.com/nutzungsbedingungen 1.4. Registrierte Nutzer

Käufer und Verkäufer werden nachfolgend auch „registrierte Nutzer“ genannt. Adressat und Vertragspartner dieses Vermittlungs- und Servicevertrages sind ausschließlich registrierte Nutzer.

2. Nutzerkonto, Vertragsschluss

2.1. Registrierte Nutzer müssen sich auf der Webseite registrieren, um auf das vollständige Angebot zugreifen zu können. Ohne Registrierung auf der Plattform können Nutzer als Besucher lediglich die Suchfunktion von Gulliveo benutzen einzelne Angebote jedoch nicht in voller Länge ansehen.

2.2. Voraussetzung für die Registrierung und Aufrechterhaltung des Nutzungsverhältnisses sind korrekte und vollständige Angaben über den registrierten Nutzer, insbesondere seine aktive E-Mail- Adresse. Gulliveo kann nach eigenem Ermessen vom Verkäufer weitere Information, insbesondere zum Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen (z.B. Handelsregisterauszüge; Company Profile; Steuernummer, Company ID usw.)

2.3. Bei der Registrierung erhält der registrierte Nutzer die von ihm angegebene E-Mailadresse – vorbehaltlich einer Verfügbarkeit - als Nutzernamen und kann ein Passwort frei wählen. Der registrierte Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und keinem Dritten den Zugang zum Nutzerbereich des Angebots über seine Zugangsdaten zu gewähren.

2.4. Für den Fall, dass ein Account von mehreren Nutzern genutzt wird, wird der zeitlich zuerst angemeldete Nutzer mit Administratorenrechten ausgestattet. Solche Administratorenrechte berechtigen den Administratoren bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel die Kündigung des Accounts, die Freigaben für weitere Unternutzer oder die Änderung von Accountdaten vorzunehmen, die andere Nutzer eines Accounts nicht vornehmen können.

2.5. Dieser Vermittlungs- und Servicevertrag kommt durch Absendung des Registrierungsformulars durch den registrierten Nutzer (Vertragsangebot) und Bestätigung der Registrierung durch Gulliveo (Angebotsannahme) per E-Mail zustande.

2.6. Bei der Registrierung muss der registrierte Nutzer ferner wählen, ob er sich als Verkäufer und/oder Käufer registrieren lassen möchte.

3. Leistungsbeschreibung/ Pflichten von Gulliveo

3.1. Die Plattform ermöglicht es den Käufern, nach bestimmtem Content von Verkäufern zu suchen und diesen mit Hilfe der Plattform vom Verkäufer zu erwerben. Das Angebot beinhaltet lediglich die Vermittlung von Lizenzverträgen. Lizenzverträge oder sonstige, die Übertragung von Content regelnde Verträge, kommen allein zwischen dem jeweiligen Verkäufer und dem das Angebot annehmenden Käufer nach Maßgabe der Lizenzbestimmungen in Anlage A zustande.

3.2. Die Plattform übernimmt auch die Lieferung des auf der Contentseite des Verkäufers beschriebenen Materials, indem dieses nach Abschluss des Lizenzvertrages dem Käufer per Download zur Verfügung gestellt wird. Das Herunterladen des Contents ist für den Käufer kostenlos,

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wenn er den dafür vorgesehenen Gulliveo Client („GVC“) verwendet. Nutzt der Käufer eine andere Art des Downloads als den GVC, wird hierfür von Gulliveo eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Gulliveo behält sich ausdrücklich vor, in Zukunft auch für die Zurverfügungstellung des Materials über den GVC eine Gebühr gegenüber Verkäufern oder Käufern zu erheben sowie zukünftig bestehende Services weiterzuentwickeln bzw. neue Services entgeltlich anzubieten.

3.3. Ferner vermittelt Gulliveo ggf. Bearbeitungen des Contents, insbesondere in Form der Erstellung von Synchron-, Untertitel- oder Voice-Over-Fassungen. Für die Vermittlung dieser Bearbeitungsleistungen gelten besondere Bedingungen.

3.4. Der vom Verkäufer hochgeladene Content wird zusammen mit anderen Inhalten, insbesondere Content von anderen registrierten Nutzern auf der Plattform mit samt der vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Beschreibung (siehe dazu auch Ziffer 5.1 dieses Vertrages) vom Verkäufer zur Verfügung gestellt. Zu einer Positionierung an bestimmter Stelle ist Gulliveo nicht verpflichtet.

3.5. Der laufende Betrieb, die Verwaltung und Wartung der Plattform obliegt Gulliveo. Gulliveo wird diese nach den allgemein gültigen technischen Standards und nach bestem Wissen und Gewissen durchführen. Für technische Defekte, Ausfälle und dergleichen ist Gulliveo nicht verantwortlich. Gulliveo übernimmt insbesondere keine Gewähr für die ständige Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Benutzerkontos sowie für die Verfügbarkeit der angebotenen Inhalte für die registrierten Nutzer der Plattform oder die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der Plattform insgesamt oder einzelner bereitgestellter Dienste. Gulliveo behält sich das Recht vor, den Zugang zu Inhalten, zum Benutzerkonto sowie der Plattform insgesamt oder in Teilen zur Durchführung von Wartungsarbeiten vorübergehend zu unterbrechen. Darüber hinaus übernimmt Gulliveo für die Qualität des bereitgestellten Contents keinerlei Verantwortung, da diese im Wesentlichen von dem vom Verkäufer hochgeladenen Ausgangsmaterial abhängig ist.

3.6. Bestandteil der Plattform und des Leistungsangebots ist der GVC, der von den registrierten Nutzern zum Hochladen, Komprimieren und Herunterladen von Content zu verwenden ist. Die Systemvoraussetzungen, die die registrierten Nutzer hierfür erfüllen müssen, sind auf der Plattform unter www.gulliveo.com/downloadgvc angezeigt.

3.7. Gulliveo kann ferner ein Live-Messenger-System zur Verfügung stellen, das es den registrierten Nutzern ermöglicht, in Kontakt zu treten und sich zum Contentangebot auszutauschen.

3.8. Mit Abschluss des Downloads durch den Käufer ist die Vermittlungs- und Servicetätigkeit von Gulliveo in Bezug auf den abzuschließenden Lizenzvertrag beendet und es bestehen keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen.

4. Abschluss von Lizenzverträgen zwischen Käufern und Verkäufern

Gulliveo stellt ein integriertes System zum Erwerb und zur Bezahlung des vom Käufer ausgewählten und zu lizensierenden Contents zur Verfügung, das den registrierten Nutzern den Online-Erwerb und die anschließende Online-Zahlung des Contents ermöglicht.

4.1. Vertragsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer

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Der zwischen dem Käufer und Verkäufer abzuschließende Vertrag über den zu lizensierenden Content kommt zu unterschiedlichen Zeitpunkten zustande, je nachdem welche Voreinstellung der Verkäufer gewählt hat.

4.1.1 Aktiviert der Verkäufer die sogenannte Double-Opt-Sales-Confirmation kommt der Vertrag zustande, sobald der Verkäufer das Angebot des Käufers bestätigt hat („aktive Verkaufsbestätigung“).

In diesem Fall stellt die Veröffentlichung eines Contentangebots durch den Verkäufer noch kein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages dar. Vielmehr ist erst die aktive Verkaufsbestätigung des Verkäufers ein rechtsverbindliches Angebot an den Käufer, dem die im Buchungsprozess angezeigten und unter Anlage A dargestellten Lizenzbedingungen zugrunde liegen.

Nimmt der Verkäufer die aktive Verkaufsbestätigung nicht innerhalb einer Bestätigungsfrist von vierundzwanzig Stunden an oder lehnt er sie ab, kommt kein Vertrag über die Lizenzierung des Contents zustande.

4.1.2 Hat der Verkäufer die Einstellung „Double-Opt-Sales-Confirmation“ nicht aktiviert, stellt das jeweils auf der Seite veröffentlichte Contentangebot des Verkäufers bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrages nach den in Anlage A genannten Bedingungen und zu den jeweils im Bestellverlauf angegebenen Lizenzentgelten dar. Dieses Angebot nimmt der Käufer rechtsverbindlich an, indem er den Button „ja, ich will kaufen“ klickt. Daraufhin erhält er automatische eine Verkaufbestätigung.

4.1.3 Käufer und Verkäufer haben für beide Kaufmodalitäten auch die Möglichkeit über den angezeigten Preis für das vom Käufer ausgewählte Contentangebot zu verhandeln. In diesem Fall kommt ein rechtverbindlicher Vertrag erst mit der Bestätigung des vorgeschlagenen Preises vom Käufer durch den Verkäufer zustande.

4.2. Bezahlung des Lizenzpreises

4.2.1 Für die Online-Zahlung des Lizenzpreises für den Content steht dem Käufer ausschließlich die Zahlung mit PayPal zur Verfügung. Gulliveo behält sich vor, weitere Zahlungsmethoden einzuführen oder PayPal nicht weiter anzubieten. In Bezug auf die Zahlungsoptionen gelten ergänzend die Bedingungen von PayPal, die im Rahmen des Bezahlprozesses eingesehen werden können. Gulliveo stellt insoweit nur die Schnittstelle zu den Angeboten der Diensteanbieter zur Verfügung.

Bei der Bezahlung mit PayPal zahlt der Käufer den Lizenzpreis auf ein PayPal Konto von Gulliveo ein, PayPal zieht die zu zahlende Gebühr für die Vermittlung („Vermittlungsgebühr“) vom Zahlbetrag ab und übermittelt dem Verkäufer den Restbetrag auf das von ihm angegebene Auszahlkonto. Angaben zur Höhe der Vermittlungsgebühr finden sich unter Ziff. 6 unten. Dies gilt für andere Zahlungsmethoden entsprechend.

4.2.2 Gulliveo behält sich vor, die Nutzung der Bezahlfunktion von einer Überprüfung der erforderlichen Bonität des Käufers abhängig zu machen.

4.2.3 Gulliveo behält sich vor, die Auszahlung an den Verkäufer erst sieben Tage nach Abschluss des jeweiligen Lizenzvertrages über PayPal zu veranlassen.

4.3. Währung

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Die angegebene Währung für die Lizenzpreise ist Euro.

Sind Forderungen durch den Käufer in einer anderen Währung als seiner Landeswährung zu bezahlen (Fremdwährungsforderung), kann Gulliveo die Zahlung in der Landeswährung des Käufers verlangen und die Fremdwährungsforderung zum aktuellen Wechselkurs umrechnen. Dafür kann Gulliveo dem Käufer eine angemessene Umtauschgebühr berechnen.

4.4. Preisangaben

Alle auf der Plattform angegebenen Preise werden ohne Umsatzsteuer und sonstigen Steuern angezeigt. Die von den Verkäufern festgelegten Lizenzpreise basieren auf Preisbemessungsparametern, wie zB. Die Distributionsformen, die Lizenzzeiträume und die regionalen Auf- und Abschläge, die Gulliveo nach eigenem Ermessen festlegen darf.

4.5. Ansprechpartner

Ansprechpartner des Käufers im Zusammenhang mit einem Lizenzvertrag und dessen Vergütung ist der jeweilige Verkäufer als Vertragspartner. Dies gilt auch für die Erstellung einer Rechnung. Der Käufer kann Gewährleistungsansprüche sowie die Rückzahlung einer Lizenzvergütung nur gegenüber dem jeweiligen Verkäufer geltend machen.

5. Sonderbestimmungen für Verkäufer

5.1. Der Verkäufer sichert zu und garantiert, dass alle Informationen im Zusammenhang mit seinem Contentangebot jederzeit richtig, wahr und nicht irreführend sind. Er ist verpflichtet, die im Rahmen des jeweiligen Contentangebots bereitzustellenden Informationen zeitnah zu aktualisieren, so dass die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen sichergestellt ist. Der Verkäufer kann für alle Forderungen von Käufern oder Dritten haftbar gemacht werden, die auf behaupteten Unrichtigkeiten der hochgeladenen, auf der Plattform angezeigten Informationen (wie z. B. Informationen zum Inhalt der Lizenz und Lizenzpreisen) beruhen.

5.2. Der Verkäufer ist nur berechtigt, seinen eigenen Content über die Plattform anzubieten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, einen Content als Vermittler oder Makler anzubieten. Sofern der Verkäufer dennoch als Vermittler oder Makler auftritt, wird er wie eine Vertragspartei behandelt und kann für etwaige Schäden haftbar gemacht werden. Der Verkäufer muss in der Lage sein, den angebotenen Content und die in Anlage A näher beschriebenen Rechte hieran auch übertragen zu können. Er ist nicht berechtigt, ein vorgetäuschtes Contentangebot auf der Plattform einzustellen.

5.3. Auf Verlangen von Gulliveo ist der Verkäufer verpflichtet, seine Berechtigung und Identität durch entsprechende Handelsregisternachweise oder ähnliche Dokumente nachzuweisen. Gulliveo ist nicht verpflichtet, eine solche Berechtigungsprüfung durchzuführen und haftet dem Käufer gegenüber nicht.

5.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, seinen Content mit Hilfe des sogenannten Gulliveo-Client (GVC) auf der Plattform zur Verfügung zu stellen.

5.5. Für jeden über die Plattform abgewickelten Lizenzvertrag erhält Gulliveo eine Provision, die sich nach der Höhe des Gesamtvolumens des Lizenzvertrages richtet und in der Preisliste und im Bestellvorgang angegeben ist. Das Grundmodell ist hierbei eine Provision in Höhe von 20 % des Gesamtvolumens des jeweiligen Lizenzumsatzes zwischen Käufer und Verkäufer. Die Provision ist

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vom Verkäufer zu zahlen. Gulliveo behält sich vor, dies dahingehend zu ändern, dass auch der Käufer eine (zusätzliche) Provision an Gulliveo leisten muss.

5.6. Mit dem Einstellen von Content im Rahmen von Angeboten erteilt der Verkäufer Gulliveo eine beschränkte und widerrufliche Genehmigung den Content Zusammenhang mit der Plattform zu verwenden. Mitumfasst ist das Recht zur Darstellung des Contents im Rahmen von Partnerprogrammen und zu Zwecken der Bewerbung der Plattform. Gulliveo verpflichtet alle Betreiber solcher Partnerprogramme, den Content allenfalls temporär zur Anzeige auf der jeweiligen Webseite und nicht dauerhaft zu speichern.

5.7. Der Verkäufer garantiert, dass durch den hochgeladenen Content und die vertragsgemäße Verwendung durch Gulliveo und seiner registrierten Nutzer Rechte Dritter, insbesondere etwa Urheber- und Markenrechte an Text- und Bildbeiträgen sowie Persönlichkeitsrechte, insbesondere der abgebildeten Personen, nicht verletzt werden, dass er berechtigt ist, über die eingestellten Inhalte sowie die mit diesem Vertrag eingeräumten erforderlichen Rechte uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen und dass er in Bezug auf die Inhalte keine diesem Vertrag zuwiderlaufende Verfügung getroffen hat oder treffen wird. Der Verkäufer garantiert insbesondere, dass er über die Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und sonstige gewerbliche Schutzrechte an dem Content verfügt und zur Nutzung und Verwertung des Contents im zur Durchführung des Lizenzvertrages (siehe Anlage A) erforderlichen Umfang uneingeschränkt berechtigt ist. Mit dem Vorstehenden garantiert der Verkäufer insbesondere auch, dass zur vertragsgegenständlichen Verwertung des hochgeladenen Contents durch Gulliveo und die Käufer keinerlei Rechterwerb von notwendig ist, es sei denn, hierauf ist durch den Verkäufer im Rahmen der Beschreibung des Contents gesondert hingewiesen. Dies gilt nicht für von (Musik- )Verwertungsgesellschaften oder vergleichbaren Einrichtungen wahrgenommenen Rechten. Für die Rechteklärung mit diesen ist allein der Käufer verantwortlich.

5.8. Der Verkäufer garantiert, dass sämtlicher hochgeladener Content nicht pornografischer, gewalt- oder kriegsverherrlichender Natur sind und nicht indiziert wurden oder gegen bestehende Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere nicht gegen die geltenden Bestimmungen für Telemedien, Jugendschutzbestimmungen oder Strafgesetze. Der Verkäufer übernimmt gegenüber Gulliveo die alleinige persönlichkeits-, presse-, urheber- und wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Zulässigkeit des hochgeladenen Contents.

5.9. Zur Sicherung der Qualität der Contentangebote und Antwortquote der Verkäufer ist Gulliveo berechtigt, so genannte „Testeinkäufer“ einzusetzen, die berechtigt sind, das Angebot eines Verkäufers im Laufe eines Jahres bis zu viermal zu buchen. Die Testeinkäufer sind berechtigt, ihre Funktion als Testeinkäufer erst dann offenlegen, nachdem der Vertragsschluss erfolgt ist. Gulliveo übermittelt dem Verkäufer nach der Testbuchung ein detailliertes Feedback zu den Ergebnissen.

5.10. Der Verkäufer ist verpflichtet, seine nach dem Lizenzvertrag dem Käufer gegenüber zu erbringende Leistung als Unternehmer gemäß den für ihn einschlägigen Steuervorschriften des anwendbaren Umsatzsteuergesetzes und den Verfahren und Anforderungen der Steuerbehörden anzubieten und zu erbringen.

5.11. Haftung und Freistellung

Der Verkäufer verpflichtet sich, Gulliveo und mit Gulliveo verbundene Unternehmen in Bezug auf Ansprüche, Klagen, Schäden, Kosten (insbesondere auch die Kosten für eine Rechtsverteidigung)

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oder sonstige Verbindlichkeiten Dritter, die aus oder in Verbindung mit (a) dem Content des Verkäufers, oder (b) der Erfüllung der Pflichten und Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einer Verletzung oder Leistungsstörung dieses Vertrags seitens des Verkäufers wie z. B. aus einem Verstoß gegen eine Zusicherung, Garantie (insbesondere die in Ziffer 5.7 und Ziffer 5.8) oder Vereinbarung, oder (c) der Behauptung, dass die im Rahmen dieses Vertrages zulässige Nutzung, Reproduktion, Verbreitung oder Abbildung des Contents durch Gulliveo oder eines seiner verbundenen Unternehmen Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzt oder dass diese widerrechtlich verwendet werden, entstehen, auf seine Kosten und nach Abzug der Steuern auf erstes Anfordern freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.

6. Sonderbestimmungen für Käufer

6.1. Die Nutzung der Grundfunktionen der Plattform ist für den Käufer momentan kostenlos.

Gulliveo behält sich allerdings vor, zum jetzigen Zeitpunkt kostenlose oder teilweise kostenlose Funktionen in Zukunft kostenpflichtig auszugestalten. Sofern Gulliveo weitere kostenpflichtige Angebote und Dienste entwickelt und in die Plattform einbindet, entsteht eine Pflicht zur Kostentragung durch den registrierte Nutzer erst dann, wenn dieser gegenüber Gulliveo eine entsprechende Erklärung abgegeben hat bzw. sofern eine geänderte Form dieser Vermittlungs- und Servicevertrags in Kraft tritt und der registrierte Nutzer die Möglichkeit des Widerspruches gegen die Einbeziehung nicht wahrgenommen hat (vgl. Ziff. 11.3).

6.2. Um den Content nach Abschluss des Kaufvertrages von der Seite herunterzuladen kann der der Käufer ebenfalls den GVC verwenden. Alternativ kann er auf Anfrage und gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr den gekauften Content von Gulliveo auf andere geeignete Weise Verfügung gestellt bekommen (siehe auch Ziffer 3.2 dieser Vereinbarung).

6.3. Dem Käufer wird der gekaufte Content insgesamt acht Wochen ab Vertragsschluss mit dem Verkäufer auf der Plattform zum Herunterladen bereitgestellt. Nach Ablauf der acht Wochen besteht kein Anspruch auf ein Herunterladen mehr. Im Falle einer Kündigung dieses Vermittlungs- und Servicevertrages des Käufers während dieser Frist, verzichtet der Käufer auf eine Fortsetzung der Bereitstellung und die Frist endet damit zum Zeitpunkt der Kündigung.

7. Allgemeine Pflichten der registrierten Nutzer 7.1. Richtigkeit und Aktualität von Nutzerdaten

Der registrierte Nutzer ist zur Angabe korrekter Nutzerdaten verpflichtet. Dies beinhaltet die Pflicht, diese Daten stets aktuell zu halten und Gulliveo unverzüglich über jede Änderung zu informieren.

7.2. Verbot des Hinweises auf andere Angebote

Dem registrierten Nutzer ist es insbesondere nicht gestattet, in Contentangeboten oder in der Kommunikation mit anderen registrierten Nutzern auf kommerzielle Angebote anderer Anbieter hinzuweisen (beispielsweise Werbebotschaften, die als Contentangebot getarnt sind).

7.3. Verbot der Anmeldung und Veröffentlichung von Inhalten Dritter

Es ist ausdrücklich untersagt, Dritte ohne deren Wissen und Einverständnis auf der Plattform anzumelden oder Inhalte in deren Namen bei der Plattform zu veröffentlichen.

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7.4. Technische Angriffe

Nutzeraktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Plattform funktionsuntauglich zu machen oder die Nutzung des Angebots zu erschweren, sind verboten und werden von Gulliveo zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt. Dies beinhaltet insbesondere solche Maßnahmen, die die physikalische oder logische Struktur der Dienste zu beeinflussen in der Lage sind sowie automatisierte Verfahren zum Abgreifen von Daten, wie Datencrawling und Datenscraping oder die Verwendung von sonstigen Mechanismen, Software oder Scripts. Auch sonst dürfen die Dienste der Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden. Dies beinhaltet unter anderem, dass die im Rahmen der Plattform eingesetzte Software und die veröffentlichten Informationen ausschließlich für das unter der Plattform geschaltete Angebot verwendet und nicht kopiert werden dürfen.

8. Gewährleistung und Haftung von Gulliveo 8.1. Gewährleistungsumfang

Gulliveo übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit für die von den Verkäufern zur Verfügung gestellten Daten, da sämtliche angezeigten und weitergegebenen Informationen und Content auf den Daten von Verkäufern oder Dritten beruhen, die Gulliveo im Einzelnen nicht überprüfen kann.

Insbesondere haftet Gulliveo nicht für den etwaigen Bestand von Rechten, die im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer übertragen werden.

Gulliveo gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit der Plattform, da Störungen der Plattform oder Schwankungen in der Qualität des Zugangs zur Plattform technisch nicht auszuschließen sind.

8.2. Überwachungspflichten

Gulliveo ist als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nicht dazu verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten Informationen und den Content seiner registrierten Nutzer zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Handlungen hinweisen. Sollte Gulliveo allerdings positive Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, prüft Gulliveo den Sachverhalt und entfernt bzw. sperrt die rechtswidrigen Inhalte unverzüglich.

8.3. Haftung gegenüber registrierten Nutzern der Plattform

Gegenüber registrierten Nutzern der Plattform haftet Gulliveo uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Gulliveo uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

8.4. Haftung für weitere Schäden

Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 8.3 erfasst werden und die schuldhaft durch das Verhalten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Gulliveo verursacht wurden, haftet Gulliveo der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung für mittelbare Schäden sowie entgangenen Gewinn ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der unbeschränkten Haftungsvoraussetzungen nach Ziffer 8.3 – ausgeschlossen.

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8.5. Verwerterverpflichtung

Gulliveo unterliegt keiner Verwertungsverpflichtung und steht zudem nicht für einen bestimmten Verwertungserfolg ein.

9. Laufzeit, Kündigung/ Maßnahmen bei Nutzerverstößen Der Vertrag über die Nutzung der Plattform läuft auf unbestimmte Zeit.

9.1. Ordentliche Kündigung

Sowohl die registrierten Nutzer wie auch Gulliveo sind jederzeit berechtigt, den Service- und Vermittlungsvertrag mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich zu kündigen. Eine Kündigung ist seitens der registrierten Nutzer über die Benutzeroberfläche im Bereich des Nutzeraccounts oder per E-Mail möglich.

9.2. Außerordentliche Kündigung

Gulliveo ist ferner berechtigt, den Service- und Vermittlungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn registrierte Nutzer mehrfach durch gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Beiträge auffallen oder anderweitig gegen diesen Service- und Vermittlungsvertrag verstoßen und diesen Verstoß auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht beseitigen, bzw. den Verstoß wiederholen.

9.3. Ausschluss von Diensten, Deaktivierung von Accounts

Als „Weniger“ zur Kündigung behält sich Gulliveo in den unter Ziff. 9.2 genannten Fällen vor, den registrierten Nutzer, auch mit sofortiger Wirkung, von einem oder mehreren Diensten des Angebots auszuschließen sowie ein Nutzer-Account vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren.

9.4. Sonstige Maßnahmen bei Verstößen gegen die Nutzerpflichten

Gulliveo ist berechtigt, hinsichtlich einzelner Contentangebote oder sonstigen Veröffentlichungen besondere Maßnahmen zu treffen, soweit sie diese für erforderlich und angemessen hält. Hierzu gehören

- die Löschung eines Angebots - die Sperrung eines Angebots

Das Recht zur Kündigung nach Ziffer 9.1 oder 9.2 sowie die Rechte aus Ziff. 9.3 bleiben hiervon unberührt.

9.5 Gulliveo ist berechtigt, den vom Verkäufer bereits verkauften Content den jeweiligen Käufern weiterhin für einen Zeitraum von 6 Monaten nach der Beendigung auf der Plattform zur Verfügung zu stellen, sofern der jeweilige Lizenzvertrag mit dem Käufer noch nicht komplett abgewickelt ist (z.B. vor Ablauf der acht wöchigen Frist zum Herunterladen des Contents gemäß Ziffer 6.3 dieses Vertrages).

Ist der Lizenzvertrag mit sämtlichen Käufern jedoch vollständig abgewickelt, wird der Content von der Plattform gelöscht. Allerdings ist Gulliveo weiterhin berechtigt, den vom Verkäufer hochgeladenen Content auch nach der Beendigung im Archiv von Gulliveo nach den gesetzlichen Vorschriften weiter zu hinterlegen.

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10. Datenschutz

Der Umgang mit personenbezogenen Daten seiner registrierten Nutzer ist Gulliveo besonders wichtig.

Aus diesem Grund werden personenbezogene Daten grundsätzlich in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzgesetzen erhoben und verarbeitet. Dem registrierten Nutzer ist bewusst, dass er mit Einstellen seines Angebots personenbezogene Daten veröffentlicht, die auf sämtlichen Seiten der Plattform (siehe Ziff. 2) auch für nicht registrierte Nutzer einsehbar sein können.

Die Grundsätze zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Gulliveo sind in der Datenschutzerkärung enthalten, die hier einsehbar ist:

https://www.gulliveo.com/datenschutzerklaerung

Gulliveo bedient sich zur Erbringung bestimmter Leistungen oder Teilleistungen externer Dienstleister, die gegebenenfalls Umgang mit personenbezogenen Daten haben. Gulliveo wählt diese Dienstleister mit größter Sorgfalt aus und überwacht sie streng. Wer diese Dienstleister sind und welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten, ergibt sich ebenfalls aus der Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Dieser Vermittlungs- und Servicevertrag ist hinsichtlich der Vermittlungsleistungen von Gulliveo abschließend. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

11.3. Gulliveo behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieses Vermittlungs- und Servicevertrag jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Beachtung der im Folgenden dargestellten Voraussetzungen zu ändern. Etwaige Änderungen und/oder Abweichungen von der versprochenen Leistung teilt Gulliveo dem registrierten Nutzer per E-Mail mit und bietet diesem die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses zu den sich dann ändernden Bedingungen an. Widerspricht der registrierte Nutzer der Geltung des neuen Vermittlungs- und Servicevertrags nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, gilt der geänderte Vermittlungs- und Servicevertrags als gegenüber dem registrierten Nutzer vereinbart. Widerspricht der registrierte Nutzer der Geltung des neuen Vermittlungs- und Servicevertrags innerhalb der Sechswochenfrist, bleibt Gulliveo berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 9.1 ordentlich zu kündigen.

* * *

Anlage zum Service und Vermittlungsvertrag Lizenzbedingungen zwischen Verkäufer und Käufer

Der Verkäufer und der Käufer schließen unter Vermittlung durch die Plattform Gulliveo.com https://www.gulliveo.com (nachfolgend „Gulliveo“) den nachstehenden Lizenzvertrag.

Der Verkäufer ist Inhaber der vertragsgegenständlichen Rechte am Lizenzierten Content (wie nachfolgend definiert) und wird dem Käufer für das Territorium (wie nachfolgend definiert) die für die in diesem Vertrag vorgesehene Auswertung, notwendigen Rechte daran einräumen.

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Aufgrund des Vorgenannten vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. Definitionen

In diesem Vertrag (einschließlich der Anhang) gelten die nachfolgend aufgeführten Definitionen:

„Lizenzierter Content” der von Käufer ausgewählte Content des Verkäufers wie auf der jeweiligen Verkäuferseite beschrieben und ggf.

durch die Sonderbestimmungen des Verkäufers ergänzt;

„Materialien” Filmmaterialien für den Lizenzierten Content, wie von Verkäufer auf Gulliveo als verfügbar angegeben, die im Zusammenhang mit den nach diesem Vertrag eingeräumten Rechten am Lizenzierten Content dem Käufer übermittelt werden.

„Lizenzierter Distribution Type” Der Lizenzierte Distribution Typ richtet sich nach der jeweils vom Käufer auf Gulliveo aktivierten Distribution Typ. Folgende Kategorien stehen hierbei zur Auswahl:

o Kino/Theatrical o PayTV

o FreeTV

o Video/DVD physical/EST (electronic sell through)/

o PayVoD (Download/Streaming), inkl. TVoD und SVoD o FreeVoD Streaming (inclusive werbefinanziert)

o WebTV linear

Jeweils definiert im Anhang zu dieser Lizenzvereinbarung.

Clipping: soweit die Funktion Clipping vom Käufer aktiviert wurde, umfasst die Rechtseinräumung auch eine ausschnittsweise Benutzung des Lizenzierten Contents und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.

Dieses ggf. aktivierte Clipping Recht bezieht sich nicht auf die ausschnittsweise Benutzung der im Lizenzierten Content enthaltenen Musik.

“Lizenzgebühr(en)” Der im Bestellverlauf dem Käufer angezeigte Preis;

„Lizenzzeit“ Der Mindestlizenzzeitraum beträgt ein Jahr. Möglich ist auch eine Lizensierung über drei oder fünf Jahre, sowie zeitlich unbefristet.

“Territorium” wie vom Käufer aktiviert und auf der Bestellseite dargestellt.

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„Unterlizenz“ Die Weiterlizenzierung des lizenzierten Contents wie in Ziffer 2.4 dieses Vertrages beschrieben.

„Sonderbestimmungen des Verkäufers“ Die auf Gulliveo veröffentlichten Sonderbestimmungen des Verkäufers, die Vertragsbestandteil werden und im Falle von Konflikten Vorrang vor diesem Vertrag sowie dem Anhang haben.

2. Lizenz

2.1 Als Gegenleistung für die Vergütung nach Ziffer 4 dieses Vertrages räumt der Verkäufer mit vollständigem Eingang der Lizenzgebühr dem Käufer das nicht-exklusive Recht ein, während der Lizenzzeit im Territorium den Lizenzierten Content nach Maßgabe des gewählten Lizenzierten Distribution Typs und den Bedingungen dieses Vertrages zu nutzen.

2.2 Der Käufer verpflichtet sich, den Lizenzierten Content oder die Materialien nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers mit anderen Materialien, Zeichen, Namen oder Marken o.ä. verbunden werden oder sonst damit in Verbindung gebracht werden.

2.3 Der Käufer verpflichtet sich, den Lizenzierten Content für keinerlei andere Zwecke oder in Bezug auf weitere Auswertungsarten als ausdrücklich lizenziert zu verwenden.

2.4 Der Käufer ist berechtigt, den Lizenzierten Content an Dritte in dem Umfang und für den Lizenzierten Distribution Typ während der Lizenzzeit für das Territorium weiter zu lizenzieren („Unterlizenz“). Durch eine Unterlizenz ändert sich keinesfalls der Umfang der Rechteübertragung nach diesem Vertrag. Sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag müssen im Rahmen einer Unterlizenz an den Erwerber der Unterlizenz weitergegeben werden.

3. Vorbehaltene Rechte

3.1 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, Dritten Rechte am Lizenzierten Content, den Materialien oder Teilen davon einzuräumen, auch in Bezug auf identische oder ähnliche Rechte, wie sie nach diesem Vertrag dem Käufer eingeräumt wurden.

3.2 Dem Käufer werden durch die Einräumung der Lizenz durch diesen Vertrag keinerlei Urheberrechte an dem Lizenzierten Content übertragen.

4. Lizenzgebühr

4.1 Die nach diesem Vertrag vereinbarte Lizenzgebühr ist die im Bestellverlauf angegebene Vergütung.

4.2 Sämtliche Zahlungen des Käufers erfolgen über das von Gulliveo bereitgestellte Zahlungssystem und werden von Gulliveo bzw. dem von Gulliveo eingesetzten Zahlungsdienstleister veranlasst.

5. Garantie der Rechtsinhaberschaft, Freistellung

5.1 Der Verkäufer garantiert, dass er Inhaber des Lizenzierten Contents ist und dass er den

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Käufer die lizenzierten Rechte wirksam einräumen kann. Der Verkäufer garantiert außerdem, dass der Lizenzierte Content frei von Rechten Dritter ist, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Ferner garantiert der Verkäufer, dass der Lizenzierte Content bereits veröffentlicht ist und der eventuelle Urheber nicht gegen eine Veröffentlichung durch den Käufer vorgehen wird. Der Verkäufer garantiert, dass durch die Verwendung des Lizenzierten Contents im Rahmen dieses Vertrags keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung des Lizenzierten Content einverstanden sind, es sei denn, in den Sonderbestimmungen des Verkäufers ist ausdrücklich etwas abweichendes geregelt.

5.2 Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Käufer in Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung des Lizensierten Contents erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Verkäufer bekannt werdende Beeinträchtigungen des Lizensierten Contents hat dieser dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.

Der Käufer ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Verkäufers hat dieser im Vorwege mit dem Käufer abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Käufer durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw.

entstanden sind.

5.3 Die in 5.2 genannten Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Anspruch des Dritten daraus resultiert, dass der Käufer den Lizenzierten Content entgegen den in diesem Vertrag festgehaltenen Bestimmungen verwendet.

6. Reporting

Soweit in den Sonderbestimmungen des Verkäufers angegeben, ist der Käufer verpflichtet, über die durch ihn bzw. durch Dritte im Rahmen einer Unterlizenz vorgenommene Nutzung dem Verkäufer auf dessen Anfrage zu reporten. Soweit in den Sonderbestimmungen des Verkäufers nichts Abweichendes geregelt ist, werden sich die Parteien über den Umfang des Reportings gesondert einigen.

7. Vertragsdauer/Kündigungsfrist

7.1 Der Vertrag gilt für die Dauer der Lizenzzeit. Die Parteien verzichten auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann besteht, wenn eine der Parteien eine in diesem Vertrag enthaltene Verpflichtung verletzen, oder für den Fall, dass eine solche Verletzung geheilt werden kann, falls diese Verletzung nicht innerhalb von 15 Tagen nachdem die Partei über die Verletzung schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde, geheilt wird.

8. Konsequenzen im Falle der Beendigung bzw. Kündigung des Vertrages

8.1 Nach Ende der Lizenzzeit oder im Falle der Beendigung dieses Vertrages gleich aus welchem Rechtsgrund, fallen die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte automatisch und unverzüglich

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an den Verkäufer zurück. Dies gilt auch für die Sublizenzen, die im Zeitpunkt der Kündigung dieses Vertrages automatisch an den Verkäufer zurückfallen. Der Käufer darf ab diesem Zeitpunkt den Lizenzierten Content weder direkt noch indirekt nutzen oder auf diese Bezug nehmen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes geregelt. Der Käufer wird Dritten, die das Material zulässigerweise verwenden, die weitere Nutzung untersagen und alle in seinem Besitz befindlichen Kopien vernichten und dem Verkäufer die Vernichtung auf Anfrage schriftlich bestätigen.

8.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, den Abschluss dieses Vertrages sowie seinen Inhalt vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt in gleicher Weise für Arbeitnehmer, Angestellte, freie Mitarbeiter oder andere mit der Ausführung von Leistung aus diesem Vertrag betrauten Personen.

9. Provision für Gulliveo

Beide Parteien erkennen hiermit ausdrücklich an, dass Gulliveo gemäß dem Vermittlungs- und Servicevertrag eine Provision zusteht, die sich nach der Höhe des Gesamtvolumens dieses Lizenzvertrages richtet und in der Preisliste und im Bestellvorgang angegeben ist. Das Grundmodell ist hierbei eine Provision in Höhe von 20 % des Gesamtvolumens des Lizenzvertrages zwischen Käufer und Verkäufer. Die Provision ist vom Verkäufer zu zahlen.

Gulliveo behält sich vor, dies mittels weiterer Businessmodelle innerhalb der Plattformnutzung zu ändern.

10. Besonderheiten bei von Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechten

10.1 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig in den Sonderbestimmungen des Verkäufers geregelt, sind von der Rechtseinräumung gemäß Ziffer 2. (und dementsprechend auch von der Rechtegarantie und Freistellungsverpflichtung gemäß Ziffer 5.) die von Verwertungsgesellschaften bzw. sonstigen Wahrnehmungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte (insbesondere die von der GEMA, GVL bzw. den ausländischen Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte an im Lizenzierten Content enthaltenen Musikwerk und Musikaufnahmen) ausdrücklich ausgenommen.

10.2 Der Käufer (bzw. dessen Unterlizenznehmer) ist daher verpflichtet, diese Rechte selbst und auf eigene Kosten zu erwerben. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen zu Umfang der Berechtigungen und unzulässigen Nutzungen sind in jedem Fall die Nutzung der im Lizenzierten Content enthaltenen Musik im Rahmen anderer audiovisueller Produktionen aller Art sowie im Rahmen von Werbung/Promotion, ferner Remixe, Sampling sowie sonstige Bearbeitungen und Umgestaltungen der im Lizenzierten Content enthaltenen Musikwerke und Tonaufnahmen unzulässig und von der Rechtseinräumung nicht umfasst.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.

11.2 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei nach dem Willen der

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Parteien eine Vereinbarung per Email ausreichend ist. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

11.2 Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig jede Änderung ihrer Anschrift mittels E-Mail oder per Brief mitzuteilen. Für Mitteilungspflichten des Käufers nach diesem Vertrag und nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die in der Bestellbestätigung genannte Anschrift des Verkäufers, bzw. die jeweils zuletzt mitgeteilte Anschrift des Verkäufers.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieses Vertrags.

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Anhang: Rechteeinräumung

Kino/Theatrical

d. h. das Recht, den Lizenzierten Content, auch in Verbindung mit anderen Werken, Darbietungen oder Mitwirkungen, durch Vorführungen – ggf. auch live – in Filmtheatern und in sonstigen Örtlichkeiten (z. B. Autokinos, Gaststätten, Diskotheken, Vereinsheimen, Altenheimen, Schiffen, Flugzeugen, Bussen, Zügen, Krankenhäusern, öffentlichen Plätzen wie z. B. Straßen, Flughäfen, Bahnhöfen, Einkaufszentren sowie sonstigen Closed-Circuit-Videonutzungen, etc.) mittels technischer Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen und auszuwerten, unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Vorführsystems, der verwandten Bild-/Tonträger und der Art und Weise der Zulieferung der vorzuführenden Signale (analog, digital, über Videosysteme, Kabel, usw.). Die Kino/Theatrical Rechte beziehen sich insbesondere auf alle Film- und Schmalfilmformate (insbesondere, 70, 35, 16, 8 mm, super 8 sowie IMAX), sämtliche elektronische Systeme (z. B.

elektro-magnetische (Video-) Systeme, E-Cinema, HDTV-Systeme, etc.), auf Bild-/Ton-/Datenträgern aller Art sowie auf alle digitalen und sonstigen Übertragungssysteme (terrestrisch, Kabel, Satellit, etc.) und umfassen die entgeltliche und unentgeltliche sowie die gewerbliche und nicht-gewerbliche Filmvorführung. Eingeschlossen ist das Recht, den Lizenzierten Content in digitalisierter und/oder kodierter Form per Satellit oder in sonstiger Weise an Dritte zu übertragen und bei diesen öffentlich wahrnehmbar zu machen (z. B. Cyber Cinema).

Senderechte Pay TV

d. h., das Recht den Lizenzierten Content (verschlüsselt oder unverschlüsselt) in linearer Weise, digital oder analog mit sämtlichen technischen Sendemethoden, zum Beispiel durch terrestrische Übertragung (via DVB-T, DVB-T2 etc.), Kabel (Kabelnetzwerke, Breitband, DSL, Kabelweiterverbreitung, etc.), Satelliten (e.g. direct satellites), TCP/IP-basiert oder über mobile Übertragungssysteme (Internet, DVB-H, UMTS, LTE, etc.) im Rahmen von Fernsehprogrammen, die den Nutzern oder Abonnenten eine über die reine Empfangsgebühr hinausgehende Gebühr zum Empfang auferlegen, unabhängig von dem Empfangsgerät (TV, PC, PDA, Mobiltelefonen, smartphones, etc.) zugänglich zu machen.

Senderechte Free TV

d. h., das Recht den Lizensierten Content (verschlüsselt oder unverschlüsselt) in linearer Weise, digital oder analog mit sämtliche technischen Sendemethoden, zum Beispiel durch terrestrische Übertragung (via DVB-T, DVB-T2 etc.), Kabel (Kabelnetzwerke, Breitband, DSL, Kabelweiterverbreitung, etc.), Satelliten (e.g. direct satellites), TCP/IP-basiert oder über mobile Übertragungssysteme (Internet, DVB-H, UMTS, LTE, etc.) im Rahmen von Fernsehprogrammen, die dem Nutzer keine weitere Gebühr als die Empfangsgebühr auferlegen, unabhängig vom Empfangsgerät (TV, PC, PDA, Mobiltelefonen, smartphones, etc.) zugänglich zu machen.

Video/DVD physical/EST (electronic sell through)

d. h. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Lizenzierten Content auf Bild-/Tonträgern zum Zwecke der öffentlichen, nicht-öffentlichen und linearen Wiedergabe auf einem Speichermedium.

Dieses Recht umfasst sämtliche digitalen und analogen audiovisuellen Speichersysteme, auch in verschlüsselter Form - unabhängig von deren jeweiliger konkreter technischer Ausgestaltung und unabhängig von der Art der Nutzung wie z. B. Schmalfilm(-kassette), Videokassette, Videoband,

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Video- bzw. Bildplatte, Laser-Disc, sämtliche CD-Formate (z. B. Video-CD, CD-I, CD-I-Music, Foto- CD-Portfolio, CD-DA, EBXA, CD-Rom, CD-Rom-XA) und DVD-Formate (z. B. DVD-Video, DVD- Audio, DVD-ROM, Hybrid-DVD, DVD-RAM, DVD-R, DVD+R, DVD-RW, DVD+RW, DVD+R DL, DVD- R DL) MPEG-Datenträger, MP3-Datenträger, DCC (Digital Compact Cassette), MD (Mini Disc), DAT (Digital Audio Tape), EBG (Electronic Book Graphik), Magneto-Optical Disc (MOD), Disketten, Festplatten, Chips, Magnetbänder, Magnetbandkassetten, oder ähnliche Systeme.

PayVoD (Download/Streaming), inkl. TVoD und SVoD

d. h. das Recht, den Lizenzierten Content während der Lizenzzeit in einer nicht linearen Weise, bei der der Start des Lizenzierten Contents durch den Nutzer bestimmt wird durch Streaming (ohne die technische Möglichkeit den Lizenzierten Content zu kopieren, zwischen zu speichern oder zu downloaden) telegraphisch, per Laser-, oder Mikrowellentechnik oder mit ähnlichen technischen Mittel zugänglich zu machen. Dies gilt für sämtliche digitale oder analoge Sendemethoden und Techniken, d.h. terrestrische Übertragung (d.h. Breitband, DSL, Kabel, UMTS, LTS etc.) die dem Nutzer eine über die reine Empfangsgebühr hinausgehende Gebühr zum Empfang auferlegen und unabhängig von dem Empfangsgerät (TV, PC, PDA, Mobiltelefonen, Smartphones, etc.). Umfasst sind auch TVoD und SVoD, das heißt

Free Video on Demand

d. h. das Recht, den Lizenzierten Content während der Lizenzzeit in einer nicht linearen Weise, bei der der Start des Lizenzierten Contents durch den Nutzer bestimmt wird durch Streaming (ohne die technische Möglichkeit den Lizenzierten Content zu kopieren, zwischen zu speichern oder zu downloaden) telegraphisch, per Laser-, oder Mikrowellentechnik oder mit ähnlichen technischen Mittel zugänglich zu machen. Dies gilt für sämtliche digitale oder analoge Sendemethoden und Techniken, d.h. terrestrische Übertragung (d.h. Breitband, DSL, Kabel, UMTS, LTS etc.) und unabhängig von dem Empfangsgerät (TV, PC, PDA, Mobiltelefonen, Smartphones, etc.) ohne dem Nutzer eine weitere Gebühr als die vom Nutzer zu entrichtenden Grundgebühren für den Empfang aufzuerlegen.

WebTV linear

d. h. das Recht, den Lizenzierten Content während der Lizenzzeit in einer linearen Weise digital und unabhängig davon ob, dem Nutzer eine weitere Gebühr als die vom Nutzer zu entrichtenden Grundgebühren für den Empfang auferlegt wird, über das Internet in Form von mobilen Übertragungssystemen (Internet, DVB-H, UMTS, LTE, etc.) und unabhängig von dem Empfangsgerät (TV, PC, PDA, Mobiltelefonen, Smartphones, etc.) zugänglich zu machen.

Referenzen

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