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Elektrische Leichtkraftfahrzeuge für Campingplätze

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Academic year: 2022

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Quelle: IStock.com/Scharfsinn86 und alicjane, bearbeitet von Iris Schreiber

ECOCAMPING Fachinformation

Elektrische Leichtkraftfahrzeuge für Campingplätze

Erstellt: Iris Schreiber, ECOCAMPING Service GmbH Werner Köstle, Touremo

Stand: 1. November 2021

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1. Inhalt

1. Leichtkraftfahrzeuge im Campingbetrieb ... 3

1.1. Die Klassen ... 3

1.2. Praktische Tipps ... 3

2. Marktübersicht ... 4

Diese Fachinformation ist im Rahmen des Pilotprojekts „Zukunftsoffensive Elektromobilität für Campingplätze in Bayern“ entstanden. Ziel des Projekts ist die Förderung der Elektromobilität auf Campingplätzen in Bayern als Beitrag für einen nachhaltigen Tourismus. ECOCAMPING ist vom Projektträger, dem Landesverband der Campingwirtschaft in Bayern (LCB) e. V., mit der Projektumsetzung beauftragt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert das Pilotprojekt.

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1. Leichtkraftfahrzeuge im Campingbetrieb

Leichtkraftfahrzeuge (LEV) bilden eine sehr heterogene Klasse, vom S-Pedelec bis zum schweren Motorrad oder Kleinst-Pkw. Sie schließen die Lücke zwischen E- Fahrrad und E-Pkw. Allesamt sind sie rechtlich als Kraftfahrzeuge klassifiziert, benötigen also eine Betriebserlaubnis, eine Versicherung und einen Führerschein. Eine Zulassung ist bis auf schwere Motorräder und L7e Fahrzeuge nicht nötig. Dasselbe gilt für die Kfz-Steuer.

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten betragen 45 bzw. 90 km/h. Pilotiert werden dürfen sie bis 45 km/h ab 16 bzw. sogar 15 Jahren (FS AM).

LEV gibt es ein- oder zweispurig, mit zwei, drei oder vier Rädern, geladen werden sie in der Regel über die normale Haushaltssteckdose.

Die Beschaffung schlägt mit zwei bis zehntausend Euro zu Buche, große Motorräder kosten natürlich mehr.

Bis zur Klasse L6e dürfen solche Fahrzeuge nicht auf Kraftstraßen (Schnellstraße, Autobahn) fahren.

1.1. Die Klassen

Die Klassen im groben Überblick (ohne Fahrzeuge mit Seitenwagen L4e, ohne Dreiräder über 45 km/h L5e) und ohne Unterklassen

L1e: S-Pedelecs, Mofas, Mopeds (z. B. Roller) L2e: Dreiräder bis 45 km/h

L3e: Motorräder über 45 km/h Leichtkraftrad bis 11 kW (zulassungs- und steuerfrei), Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung (Zulassung, Kfz-Steuer)

L6e: Vierrädrig, bis 45 km/h und bis 425 Kg Leermasse ohne Batterien

L7e: Vierrädrig, über 45 km/h und bis 450 bzw. 600 Kg Leermasse ohne Batterien (Zulassung, Kfz-Steuer)

1.2. Praktische Tipps

Förderung

LEV werden nur punktuell gefördert, von Gemeinden und Kommunen, aber eine nationale Förderung befindet sich gerade in der Entwicklung und wird wohl zum Frühjahr 2022 in Kraft

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treten. Hersteller und lokale Händler können über aktuelle Förderungen in Ihrer Region Auskunft geben.

Eignung für Campingplätze als Betriebsfahrzeuge, Mitarbeiterfahrzeuge, für Verleih und Vermietung. Elektrisch betriebene Leichtkraftfahrzeuge reduzieren Lärm und sorgen für gute und frische Luft auf dem Campingplatz. Das führt zu mehr Urlaubsqualität für Erholungssuchende.

Vermietung und Versicherung

Halterhaftung und Gefährdungshaftung (= Betriebsrisiko) gilt dabei gleichermaßen für alle Klassen. Bei L3e (außer Leichtmotorräder) und L7e wie E-Pkw gilt zusätzlich, dass bei deren Vermietung/Verleih der Zweck der Zulassung anzugeben und in den Fahrzeugpapieren angeführt ist. „Kraftrad zur Vermietung an Selbstfahrer“ ist der Wortlaut. Die Versicherung wird damit teurer, weil sich für die/den Versicherer/in das Risiko erhöht. Eine Haftungsausschlusserklärung sollten sich Vermiter:innen in allen Fällen ausfüllen lassen.

Die/der Vermieter/in sollte sich über seinen Versicherungsagenten informieren, wie weit die Betriebshaftpflicht reicht.

Neues EU Reiserecht

Die Vermietung von Kraftfahrzeugen, deren Gebrauch eine Fahrerlaubnis voraussetzt, führt in der Regel dazu, dass Campingplatzbetreiber:innen damit zum Pauschalreiseanbieter wird.

Das erhöht den bürokratischen Aufwand, weil verschiedene Formulare ausgehändigt und auch aufbewahrt werden müssen. Und es stellt Anforderungen an die Betriebshaftpflicht, weil dann ggf. eine Insolvenzversicherung fällig wird. Auch hier fragen Sie bei Ihren Versicherungsanbieter nach.

2. Marktübersicht

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Klasse L1e

Produktbeispiel Preis in EUR Produktalternativen Bild s.a. letzte Seite

Klassisches S-Pedelec: Klever B Speed + Preis: 4.999 zahlreiche

S-Pedelec Lastenrad: Riese & Müller Load 60 HS Preis: ab 6.899 mehrere Varianten

Mofa-Roller ohne Verkleidung: Steereon C 25 Preis: 2.999 einige, z. B. Fässla

Mofa-Roller mit Verkleidung: Segway-Ninebot B 110 S Preis: 1.799 etliche, z. B. Saxxx Prima E

Moped-Roller: Peugeot e-Ludix Preis: 3.500 zahlreiche, z. B. UNU, NIU

Elektromoped: Super Soco TC Preis: 3.199 einige, z. B. Feddz

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Alle Bilder © Hersteller

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Klasse L2e

Produktbeispiel Preis in EUR Produktalternativen Bild

Dreirad 45 km/h VonRoll Vr3 keine Angabe wenige, z. B. Kyburz DXC

Dreirad 45 km/h Elektrofrosch Grand extra 3990 € z. B. Ari 345

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E-Motorrad (Leichtmotorrad, Motorrad ohne Leistungsbeschränkung)

E-Motorradroller klassich: Trinity Urbanus diverse , z. B. Govecs Schwalbe

E-Motorradroller: BMW CE 04 11.990 auch o. Leistungsbeschränkung

E-Leichtmotorrad: Zero FX 13.150 Mehrere, z. B. eRockit

E-Motorrad ohne Leistungsbeschränkung: ZERO SRF 22.690 Harley-Davidson, Energica

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Klasse L6e

Produktbeispiel Preis in EUR Produktalternativen Bild Vierrädriges Leichtfahrzeug

Für Personentransport OPEL Rocks-e ca. 7.000 einige, z. B. Squad, Biro

Für Gütertransport Elektrofrosch ab 4.490 wenige

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Für Personenbeförderung Micro Mobility Microlino ab ca. 12.500 MIA 2.0

Für Personenbeförderung Renault Twizy Intens 13.200 XEV yoyo

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Impressum ECOCAMPING Blarerstr. 56 78462 Konstanz Tel: +49-7531–28257-0

info@ecocamping.de www.ecocamping.de

erstellt von:

Iris Schreiber, ECOCAMPING Service GmbH Werner Köstle, Touremo

Stand: 1.November 2021

Diese Fachinformation ist eine Veröffentlichung im Rahmen des Projekts

„Zukunftsoffensive Elektromobilität für Campingplätze in Bayern“. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Nachdruck, auch auszugsweise, nur nach Rücksprache mit ECOCAMPING Service GmbH

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