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Arbeitsverträge – die Visitenkarte der Praxis

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Dentista 03 | 2019 53 PRAXIS & RECHT

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Arbeitsverträge – die Visitenkarte der Praxis

Zahnärzte und zahnmedizinisches Fach- personal werden überall händeringend gesucht. Eine zeitintensive Herausfor- derung, die besonderer Aufmerksam- keit bedarf. Denn das Praxispersonal ist nach Einschätzung von Patienten einer der wichtigsten Marketingfaktoren für eine Praxis. Die Erwartungen an die einzustellenden Mitarbeiter sind daher hoch. Umgekehrt haben auch die Be- werber hohe Ansprüche und Erwartun- gen an die Zahnarztpraxen.

Um die richtigen Teamplayer für die ei- gene Praxis zu finden, sollten sich Pra- xisinhaber im Vorfeld gut vorbereiten und folgende Fragen überzeugend beantwor- ten können:

• Was zeichnet mich als Arbeitgeber aus?

• Warum sollten Zahnärzte/ZFA ausge- rechnet in meiner Praxis tätig werden wollen und nicht woanders?

Ein Arbeitsplatz ist nur dann attraktiv, wenn auch die beruflichen Wünsche der jeweiligen Mitarbeiter mitberücksich- tigt werden. Die Möglichkeit der Verein- barkeit von Familie und Beruf, ein gutes Betriebsklima sowie Wertschätzung sind neben der Vergütung entscheidende Schlüsselfaktoren, wenn es um das The- ma Mitarbeiterzufriedenheit geht. Dies sollte auch Ausdruck im Arbeitsvertrag finden. Arbeitsverträge sind keine reine Formalität, sondern die Visitenkarte der Praxis. Sie sind sowohl Gestaltungsmit- tel für die berufliche Zusammenarbeit als auch Ausdruck der eigenen Unter- nehmenskultur. Mit dem Arbeitsvertrag wird ein Angebot zur beruflichen Tätig- keit unterbreitet. Das Wort „Angebot“

sollte daher bei der Ausgestaltung von

Arbeitsverträgen durchaus wörtlich ge- nommen werden. Praxisinhaber können mit ihrem Arbeitsvertrag zeigen, wer sie sind, wie sie sich das gelebte Arbeitsver- hältnis vorstellen, gleichzeitig natürlich auch, welche Regeln gelten sollen und welche Möglichkeiten geboten werden.

Praxisinhaber müssen daher für sich klären:

• Welcher Arbeitgeber will ich sein?

• Welche Punkte sind wichtig und re- gelungsbedürftig, welche nicht?

• Was für Mitarbeiter habe ich?

• Was ist für diese Mitarbeitergruppe wichtig?

Am Ende müssen Praxisinhaber eine Frage jedenfalls mit einem definitiven

„Ja!“ beantworten können: Würde ich als Arbeitnehmer diesen Vertrag selbst unterschreiben wollen? Ein nur zöger- liches Ja und gar ein Nein auf diese Frage heißt: Das ist nicht der richtige Arbeitsvertrag!

Die Vorgaben

Natürlich gibt es eine Reihe von gesetz- lichen Vorgaben sowie eine ganze Band- breite von Rechtsprechungen, die ständig im Wandel sind und beachtet werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig, bisherige arbeitsvertrag- liche Regelungen in regelmäßigen Ab- ständen zu hinterfragen und gerade bei Neueinstellungen auf ihre Aktualität zu überprüfen. Gleichwohl kann man diffe- renzieren zwischen dem, was man regeln kann und dem, was man regeln muss.

Ein Rückgriff auf Musterverträge aus dem Internet ist zwar für den Moment bequem und einfach. Muster sind aber lediglich Muster. Sie strahlen weder persönliche Wertschätzung noch Indivi- dualität aus. Zudem kann man als juris- tischer Laie nicht einschätzen, ob eine Regelung noch der aktuellen Rechtslage entspricht und wirklich das regelt, was es regeln soll. Im Kampf um die besten Mitarbeiter macht es jedenfalls einen erheblichen Unterschied, ob man einen

Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de

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08/15-Mustervertrag anbietet oder ei- nen individuellen Arbeitsvertrag, der den Mitarbeiter gezielt anspricht und das gelebte Arbeitsverhältnis und die ei- gene Unternehmenskultur abbildet.

Praxistipp

Gutes Personal zu finden und zu halten, ist heutzutage eine ganz besondere He- rausforderung. Anstellungswillige kön- nen sich ihren Arbeitsplatz im Grunde aussuchen. Betrachten Sie den Arbeits- vertrag sowohl als Visitenkarte für Ihre

Praxis, als auch als Gestaltungsmittel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Eine wertschätzende Ansprache ist hier- bei mindestens genauso wichtig, wie klare, transparente Regelungen unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Gesetz. Arbeitsverträge, die das gelebte Arbeitsverhältnis nicht abbil- den, sind problembelastet. Unklarhei- ten gehen immer zulasten der Arbeit- geber. Praxis inhaber sollten sich daher bewusstmachen: Die Investition in die Erstellung eines individuellen Arbeits- vertrags ist in jedem Fall eine Investition in die Zukunft.

RAin Jennifer Jessie Rechtsbeirätin Dentista e. V.

Lyck+Pätzold. healthcare.recht, Bad Homburg

E-Mail: kanzlei@medizinanwaelte.de

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