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Ausschreibung NaKo

Stand: 04.04.2018 Seite 1 von 3

Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Vorsitzende: Prof. Dr. Ana Claudia Zenclussen

Ausschreibung

zur Mittelvergabe aus dem Fonds zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Studierende/Promovenden und wissenschaftliche Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät (Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln für das aktuelle Haushaltsjahr.)

(1) WER KANN SICH BEWERBEN?

Studierende/Promovenden

nichtpromovierte wissenschaftliche MitarbeiterInnen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres

promovierte oder habilitierte wissenschaftliche MitarbeiterInnen bis zur Vollendung des 42.

Lebensjahres

(2) WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN?

 Kongress- oder Tagungsteilnahmen zur aktiven Darstellung eigener Forschungsergebnisse.

Antragsberechtigte müssen Erstautor bzw. Vortragender sein.

Je Veranstaltung können in der Regel maximal drei Antragsteller pro Klinik/Institut gefördert werden.

Antragsteller, die mehrere Veranstaltungen in Anspruch nehmen wollen, müssen für jede Veranstaltung ihre aktive Teilnahme durch einen eigenen, jeweils anderen Beitrag nachweisen.

 Reisen an auswärtige Forschungseinrichtungen bzw. Seminarreisen und Teilnahmen an Kursen zum Methoden- bzw. Wissenstransfer mit nachgewiesenem wissenschaftlichem Nutzen für die Klinik/das Institut (in der Regel ein Mitarbeiter pro Klinik/Institut).

Förderungswürdig sind nur Maßnahmen, die an der hiesigen Fakultät nicht durchführbar sind und damit eine Erweiterung des Know-hows der Medizinischen Fakultät darstellen.

Kongressreisen in das Ausland können ebenfalls beantragt werden.

Sie werden aber nur gefördert, wenn ein entsprechend - gleichlautender Antrag beim DAAD bzw.

- anderen Förderern (z. B. Stiftungen, Vereine, etc. - Veranstalter ist nicht ausreichend) aus Gründen nicht zur Verfügung stehender Mittel abgelehnt wurde.

Die fristgemäße Antragstellung sowie ggf. die Ablehnung ist nachzuweisen.

Der Antrag bei der Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses kann unabhängig vom Antrag beim DAAD oder anderen Förderer gestellt werden.

(3) WAS WIRD NICHT GEFÖRDERT?

 Investitionsmittel sowie Sachausgaben im Rahmen von Forschungsprojekten.

 Maßnahmen, die hauptsächlich der persönlichen Weiterbildung dienen.

(4) WIE ERFOLGT DIE ANTRAGSTELLUNG UND ABRECHNUNG?

 Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

 Die Antragstellung erfolgt formlos (als Hilfe dient die Gliederung zum Antrag).

 Die Anträge müssen grundsätzlich vor Maßnahmebeginn vollständig eingereicht werden.

 Das Vorhaben muss im jeweiligen Haushaltsjahr durchgeführt und gemäß Verwaltungsrundschreiben Nr. 20/2010 sowie 19/2017 abgerechnet werden.

 Ein formloser Kurzbericht (1 A4-Seite) ist spätestens vier Wochen nach der durchgeführten Aktivität an das Referat für Forschung zu schicken.

(2)

Ausschreibung NaKo

Stand: 04.04.2018 Seite 1 von 2

Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Vorsitzende: Prof. Dr. Ana Claudia Zenclussen

(5) ALLGEMEINES/HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG

Die Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses behält sich vor, entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die Reisekostenunterstützung pro Person und Haushaltsjahr zur limitieren.

 Die Förderung stellt einen Zuschuss dar und ist nicht zwingend kostendeckend.

 Im Antrag ist darzustellen, ob für die beantragte Maßnahme ergänzende Fördermittel zur Verfügung stehen.

 Mittel Dritter (DAAD bzw. andere Förderer) sind vorrangig anzunehmen.

Ein eventueller Ausgleich des Differenzbetrages zur Fördersumme Mittel Dritter zum Antrag bei der Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses kann im Einzelfall auf Antrag erfolgen.

Die Fördersumme Mittel Dritter ist nachzuweisen/zu belegen.

 Eine Entscheidung innerhalb der Kommission wird erst bei Vollständigkeit des Antrages eingeleitet.

Bei unvollständig eingereichten Anträgen bzw. fehlenden Angaben und/oder Belegen erfolgt keine Bearbeitung. Die Anträge werden an den Antragsteller zurückgeschickt.

 Bei Nichtantritt der Maßnahme bitten wir um eine formlose Nachricht an das Referat für Forschung, Frau Antje Bittner.

(6) FORM DER DES ANTRAGES

 Original des Antrages in deutscher Sprache mit Unterschrift (gemäß Gliederung zum Antrag)

 einseitig (ohne Klammern, Klarsichtfolien etc.)

 Komplettantrag inkl. Anlagen im pdf-Format ist zulässig (eine pdf-Datei)

(7) KONTAKT/BERATUNG ZUR ANTRAGSTELLUNG Referat für Forschung - Frau Antje Bittner

Otto-von-Guericke-Universität Medizinische Fakultät

Leipziger Str. 44 39120 Magdeburg

Telefon: +49 391 67-15076 Telefax: +49 391 67-15075 antje.bittner@med.ovgu.de

gez.

Prof. Dr. Ana Claudia Zenclussen Vorsitzende der Kommission

zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

(3)

Gliederung zur Ausschreibung NaKo

Stand: 04.04.2018 Seite 3 von 3

Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Vorsitzende: Prof. Dr. Ana Claudia Zenclussen

Gliederung zum Antrag

zur Mittelvergabe aus dem Fonds zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Studierende/Promovenden und wissenschaftliche Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät (Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln für das aktuelle Haushaltsjahr.)

Allgemeine Angaben des Antragstellers

 Name und Anschrift (inkl. Telefon und E-Mail)

 Bezeichnung des/der unterstützenden Institutes/Klinik

 Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Veranstaltung

 Termin

 Beantragte Mittel (Nennung/Aufschlüsselung der Summe/n => Gesamtsumme)

Beschreibung des Vorhabens

 Bedeutung des Vorhabens für die persönliche Entwicklung des Antragstellers

 Bedeutung für die unterstützende Einrichtung

 bisherige Erfahrungen oder Tätigkeit in dem Arbeitsgebiet

 ggf. Zeitplan

 Beschreibung der aktiven Teilnahme bei Kongress-/Vortragsreisen (Vortrag, Posterpräsentation etc.)

 Beschreibung der unabdingbaren Erfordernisse im Falle von Methoden- bzw. Wissenstransfer

detaillierter nachvollziehbarer Finanzierungsplan

 Kostenvoranschlag bzw. Angebote für Reisekosten (z. B. Flug, Bahnfahrt, öff. Verkehrsmittel, PKW) 1)

 Kostenvoranschlag bzw. Angebote für Übernachtungskosten 2)

 Nachweis über die Höhe der Tagungsgebühren 3)

 Nachweise/Angebote für alle beantragten Mittel 4)

Erklärungen

 Befürwortung des Direktors des/der Institutes/Klinik zur Unterstützung des Vorhabens

(muss Angehöriger der Medizinischen Fakultät sein - kann ggf. nachgereicht werden)

 Erklärung des betreuenden Hochschullehrers (nur bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Promotionsvorhaben) (muss Angehöriger der Medizinischen Fakultät sein - kann ggf. nachgereicht werden)

 Erklärung der fristgerechten Beantragung weiterer Mittel bei Dritten (z. B. DAAD, anderer Förderer) (Eingangsbestätigung des Antrages, Bewilligung oder Ablehnung sind beizufügen - kann ggf. nachgereicht werden.)

Anlagen

 Curriculum vitae des Antragstellers

 Kopie des letzten Zeugnisses (Abschluss, Physikum, etc.)

 Angebote/Unterlagen zur Ergänzung des Finanzplans bzw. Nachweis der beantragten Mittel

(Entsprechende Angebote sind als Kopie beizufügen.)

 Einladungen, Ausschreibungen, Programm etc.

(Screenshot mit Informationen über Beginn und Ende der Veranstaltung ist ausreichend)

 Kurzzusammenfassung des aktiven Beitrags (z. B. Abstract, Poster oder Vortrag etc.) (die Medizinische Fakultät muss im Abstract genannt sein)

 Nachweis über die Annahme der aktiven Teilnahme (Annahme des Vortrages bzw. ggf. Einladungsschreiben bei eingeladenen Gastrednern etc.)

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1) Für alle Mitarbeiter, erfolgt die Fahrkartenbestellung (Flugtickets ausgenommen) generell über die Reisekostenstelle (Tel. 15919), um alle möglichen Rabatte auszuschöpfen. Generell werden nur die Fahrkosten in Höhe der Kosten der billigsten Karte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet

(siehe Verwaltungsrundschreiben Nr. 20/2010 ab Punkt 5.).

Gemäß Verwaltungsrundschreiben Nr. 24/05 Punkt 5.6.1. können für Fahrten mit dem privaten Kfz 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130,00 EUR gewährt werden.

2) Für Übernachtungen können im Ausland max. 100,00 EUR/Nacht - im Inland max. 80,00 EUR/Nacht in Anspruch genommen werden.

Tagegeld wird nicht gezahlt

3) social event - wird nicht erstattet

4) Mitgliedsbeiträge für Organisationen werden nicht erstattet

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