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Konzept: Gesundheitsschutz und Hygienemaßnahmen

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Academic year: 2022

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E U R O P A G Y M N A S I U M K E R P E N

PH I L I P P- SC H N E I D E R- ST R. 1 2 - 2 0 5 0 1 7 1 KE R P E N

Konzept: Gesundheitsschutz und Hygienemaßnahmen

(Stand: 16.08.21)

Claussen, Kärmer, Venatier, Riediger

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Inhalt

1. Informationen und Regelungen zum Schuljahr 2021/22 ...3

1.1 Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands ...3

1.2. Masken ...3

1.3 Abstand halten - Ansammlungen vermeiden ...4

1.4 Handhygiene ...4

1.5 Lufthygiene ...4

1.6 Hygiene- und Reinigungspläne ...5

1.7 Rückverfolgbarkeit ...5

1.8 Testungen ...6

1.9 Verhalten bei Krankheitssymptomen ...6

1.9.1 Vorgehen beim Auftreten solcher Symptome im Unterricht ...6

2. Besondere Regelungen für einzelne Bereiche im Schulbetrieb ...7

2.1 Pausenzeiten während des Unterrichtsblockes ...7

2.1.1 Pausenregelung ...7

2.1.2 Regenpause ...7

2.2 Sporthalle ...8

2.3 Cafeteria ...8

2.4 Pausenverkauf ...8

2.5 Mensa ...8

2.6 Bibliothek ...8

2.7 Lehrerzimmer ...8

2.8 Sekretariat ...8

2.9 Bustransfer ...8

3.Informationsflyer und Regelungen zur Hygiene Allgemeine Regelungen und Verhaltensweisen ...9

4. Handout Hygiene für Schülerinnen und Schüler ... 10

5. Fünfzehn Regeln - Schülervertrag ... 13

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1. Informationen und Regelungen zum Schuljahr 2021/22

Die Regelungen beruhen auf den Vorgaben der Schulmails und ministeriellen Vorgaben, sie werden daher fortlaufend aktualisiert.

Grundsätzlich wird das neue Schuljahr 2021/22 grundsätzlich so starten, wie das vergangene Schuljahr beendet wurde: mit Präsenzunterricht, Ganztagsunterricht und Unterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen.

1.1 Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands

Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Siehe:

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19- lp/coronaeinreisev.html.

Die Kontrolle, ob die Einreisebestimmungen durch die Schülerinnen und Schüler eingehalten wurden, obliegt nicht den Schulen und Schulaufsichtsbehörden. Die Testpflicht nach der Einreise aus dem Ausland besteht neben der Schultestung und entfällt durch die Schultestungen nicht.

1.2. Masken

Es gilt das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) während des Unterrichts und im Schulgebäude, d.h. auch während der Klausuren.

Auf dem Schulaußengelände darf die Maske abgenommen werden.

Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.

Können aufgrund der Passform bei Schüler:innen bis zur Klasse 8 keine medizinische Gesichtsmaske getragen werden, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden (§1 Abs.

3 CoronaBetrVO)

• Wer bewusst oder wiederholt gegen die Maskenpflicht verstößt, wird gem. §1 Abs. 3 CoronaBetrVO von der Schulleitung vom Schulbesuch ausgeschlossen (Ausnahme bei ärztl.

Attest).

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist ein Baustein, um Risikogruppen zu schützen und zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der hygienisch einwandfreie Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen wichtig. Informationen hierzu gibt es z.B. unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html

Ausnahmen: „Lehrkräfte entscheiden, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist, insbesondere im Sportunterricht oder bei Prüfungen. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein.“ (§1 Abs. 4 CoronaBetrVO)

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1.3 Abstand halten - Ansammlungen vermeiden

• Die Schüler*innen geben sich direkt in ihre Klassen- und Kursräume, um das Personenaufkommen im Foyer und der Aula zu minimieren. Vor den Fachräumen muss gewartet werden, bis die Fachlehrer eintreffen.

• Zum Erreichen des Klassen-/ oder Kursraumes soll das entsprechende Treppenhaus mit dem kürzesten Laufweg zum Raum angesteuert werden.

• Um die beiden Haupttreppenhäuser im Foyer zu entlasten, sollen die Jgst. 5 und 6 vornehmlich die beiden Treppenhäuser hinter der Aula und die Oberstufenschüler verstärkt das Treppenhaus an der Cafeteria oder am Biologietrakt nutzen (diese beiden Treppenhäuser sind auch direkt von außen zugänglich).

• Laufwege sind im Verkehrskonzept ausgewiesen. Zu Beginn und zum Ende einer jeden Pause gelten die Einbahnstraßenvorgaben der Treppenhäuser nicht. Es dürfen und sollen hier ALLE TREPPENHÄUSER jeweils als Abgang (Pausenbeginn) bzw. Aufgang (Pausenende) genutzt werden.

• Der Gang vor dem Lehrerzimmer dient auch als Wartezone. Lehrer dürfen hier nur dann links überholen, sofern niemand entgegen kommt.

• Ansonsten gilt in Fluren und Gängen „Rechtsverkehr“. Der Mindestabstand von 1,5m ist auch mit Maske möglichst einzuhalten. Auf Treppen und in Fluren muss hintereinander gegangen werden.

• Der Aufenthalt in Fluren ist grundsätzlich nur zum Durchgang erlaubt.

1.4 Handhygiene

• Bei der Ankunft zuerst Hände waschen bzw. desinfizieren. Eine Übersicht mit Waschmöglichkeiten (blaue Kreise) ist dem angefügten Verkehrskonzept zu entnehmen.

• Über den gesamten Schultag ist eine regelmäßige Handhygiene zu beachten, vor dem Betreten neuer Räume sollen die Hände gewaschen bzw. desinfiziert werden.

• Kontakte möglichst vermeiden: Gegenstände, Getränke und Speisen nicht untereinander austauschen

1.5 Lufthygiene

Je nach Außentemperatur die Fenster so lange wie möglich öffnen.

Ansonsten gilt: Stoßlüften alle 20 Minuten für je 5 Minuten (Intervalle ritualisieren), dazu mindestens zwei Fenster/ Notausgangsfenster sowie die Türe zum Raum öffnen (Querlüften!).

Unmittelbares Lüften nach Husten/Niesen.

Im Klassenraum soll der Witterung angepasste Kleidung getragen werden.

Brandschutz und Lüftung: Die Brandschutztüren im Gebäude dürfen nie verkeilt oder durch andere mechanische Maßnahmen offengehalten werden. Der Brandschutz geht hier eindeutig vor den Infektionsschutz. Die beiden am häufigsten genutzten Türen an den Haupttreppenhäusern im Erdgeschoss wurden mit einer Rauchmelde- und Feststellanlage nachgerüstet und dürfen offen bleiben. Ebenso dürfen die neuen Brandschutztüren offen stehen, die mit einer automatischen Schließung ausgerüstet sind. Die Haupteingangstüren zum Gebäude dürfen offenstehen, da diese keinen Brandabschnitt abtrennen.

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1.6 Hygiene- und Reinigungspläne

- Arbeitstägliche Reinigung von Kontaktflächen durch Reinigungskräfte.

- Der Hygieneplan wurde aktualisiert und angepasst. Die Reinigungspläne der Firma Piepenbrock hängen im Foyer aus.

-

Sanitäranlagen mit Seifenspender, Papierhandtuchspender und Abfallabwurf. Seife und Papiertücher werden täglich kontrolliert und aufgefüllt. Bei zusätzlichem Bedarf können unsere Hausmeister diese auffüllen. Sollte noch etwas fehlen oder kaputt gehen, informieren Sie bitte umgehend unsere Hausmeister darüber. Die Toilettenanlage an der Mensa werden in der Mittagszeit zusätzlich gereinigt.

- Im Gebäude wurden zusätzlich Desinfektionsspender installiert.

- In der Mensa werden die Sitzplätze und Tische nach jeder Benutzung gereinigt.

1.7 Rückverfolgbarkeit

• Für jeden Raum gilt eine feste Sitzordnung, die einzuhalten ist, um Kontakte im Falle einer Erkrankung verlässlich ermitteln zu können. Die Schüler*innen müssen daher immer am gleichen Platz sitzen.

• Die Klassen-/ Fachlehrer*innen erstellen für Ihre Klasse/ Ihren Kurs einen Sitzplan, der dann grundsätzlich eingehalten wird.

• Bei Klausuren muss ein eigener Sitzplan erstellt werden, aus dem auch die aufsichtführenden Lehrer*innen hervorgehen.

WICHTIG: Krankmeldungen und Abmeldungen müssen immer tagesaktuell über das Sekretariat erfolgen.

Corona-Warn-App: Die Nutzung ist ausdrücklich gewünscht und empfohlen, auch während der Schulzeit. Das Handy muss dabei aber auf lautlos gestellt sein.

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1.8 Testungen

Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten.

Verpflichtende Corona-Testung 2x wöchentlich für Schüler*innen und das Personal an Schulen

• Geimpfte oder Genesene müssen nicht an den Testungen teilnehmen, wenn sie ein gültiges Zertifikat vorweisen. Dieses muss immer vorgezeigt werden. Aus Datenschutzgründen führen wir keine Listen.

• Es besteht auch die Möglichkeit, sich in einem offiziellen externen Testzentrum oder Arztpraxis testen zu lassen. Der negative Test-Nachweis hat eine Gültigkeit von 48h und ist der Lehrkraft vorzulegen und gilt dann noch für den ganzen Tag.

• Die Schule erstellt Testpläne, nach denen sich alle Schüler*innen unter Aufsicht mit einem Antigen-Test der Firma Siemens selbst testen. Das Personal erhält den Antigen-Test vom Sekretariat und testet sich selbstständig nach Möglichkeit im Beisein einer/eines Kollegen/in.

• Schüler*innen, die einen Test-Termin versäumen sind verpflichtet, einen negativen Nachweis von einem externen Testzentrum beizubringen. In Einzelfällen können Schüler*innen der Sekundarstufe I nach Rücksprache mit dem Sekretariat in der Schule getestet werden.

1.9 Verhalten bei Krankheitssymptomen

• Bei Auftreten von Symptomen wie Kopfschmerzen-/ Gliederschmerzen, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinns, Übelkeit/

Erbrechen/ Durchfall, Beeinträchtigung des allgemeinen Wohlbefindens muss die betroffene Person unbedingt zu Hause bleiben.

• Die Person bleibt mind. 24 h (besser 3 Tage) zu Hause unter Beobachtung.

Eltern informieren bitte im Vorhinein die Klassenlehrer*innen und das Sekretatriat über einen Schnupfen. Ggf. erfolgt eine Abklärung mit den Eltern.

• Kommen bei einfachen Symptomen weitere Krankheitsanzeichen hinzu, ist die ärztliche Abklärung hier notwendig.

• Eine diagnostizierte COVID-19-Infektion ist der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.

• Siehe auch Schaubild des Schulministeriums:

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Erkrankung%20Kind

%20Schaubild.pdf.

1.9.1 Vorgehen beim Auftreten solcher Symptome im Unterricht

Schüler*innen mit COVID-19- Krankheitssymptomen werden nach Rücksprache mit den Eltern unmittelbar und unverzüglich nach Hause geschickt oder von den Eltern abgeholt.

• Lehrkräfte rufen Im Sekretariat an und benennen die Symptome sowie den Namen, anschließend wird das Kind mit seiner Schultasche zum Sekretariat geschickt.

• Es soll vor(!) dem Glaskasten warten.

• Vom Sekretariat wird Kontakt zu den Eltern aufgenommen.

• Die kranken Schüler müssen bis zum Verlassen der Schule getrennt untergebracht werden.

• Die Schulleitung informiert ggf. das Gesundheitsamt.

• Das Gesundheitsamt entscheidet über das weitere Vorgehen.

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Vorbereitungen für mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs

Die Schule hat ein Konzept zum Distanzunterricht erstellt, folgende Punkte sind dabei zu beachtet:

Taschen und Beutel: Die Schüler*innen sollen immer eine zusätzliche Tasche/einen Beutel dabei haben, um im Falle einer Quarantäne alle Bücher mit nach Hause nehmen zu können.

Der Umgang mit digitalen Medien wird im Präsenzunterricht trainiert, sodass grundlegende Funktionen vertraut sind.

Abfrage in den Klassen, welche/r Schüler*in technische Schwierigkeiten beim Lernen auf Distanz hat (fehlendes Endgerät, schlechte W-LAN-Verbindung o.a.)

IPads können für bedürftige Schüler*innen von der Schule bereitgestellt werden.

Das Schülerkonzept zum Distanzlernen wird im Vorfeld mit den Schüler*innen besprochen.

2. Besondere Regelungen für einzelne Bereiche im Schulbetrieb

2.1 Pausenzeiten während des Unterrichtsblockes

Während der Unterrichtsblöcke sind kurze Pausen vorgesehen, die von den Lehrkräften frei eingeplant werden können. Solange die Verpflichtung zum Tragen einer Maske während der Unterrichtszeit gilt, soll diese Pause während der Unterrichtszeit dazu genutzt, einmal draußen „frische Luft“ zu schnappen und das Pausenbrot zu essen. Die Lehrkräfte gehen dazu geschlossen mit ihrer Klasse/ ihrem Kurs an eine freie Stelle auf dem Schulhof und erlauben den Kindern unter Einhaltung der Abstandsregelung, die Maske während dieser „Essenspausen“ abzunehmen.

2.1.1 Pausenregelung

• Pausen werden grundsätzlich draußen verbracht. Alle Räume werden verschlossen.

• Vorerst werden keine Bereiche des Schulhofes einzelnen Jahrgangsstufen zugewiesen, da das Außengelände unserer Schule sehr groß ist und auch die Sportanlagen als Pausenfläche genutzt werden dürfen. Der Schulhof hinter den Naturwissenschaften bleibt allerdings der Oberstufe vorbehalten.

• Die Eltern achten auf eine der Wetterlage entsprechende Kleidung Ihrer Kinder.

2.1.2 Regenpause

• Nur bei anhaltendem Regen werden die Pausen ins Gebäude verlegt.

• Regenpausen werden durch eine Lautsprecherdurchsage angekündigt.

• Die Klassen 5 verbringen dann die Mittagspause in der alten Halle (linke Halle) und die Jgst. 6 die Mittagspause in neuen Halle (rechte Halle).

• Die Jgst. 7 wird die Mittagspause im Foyer-Aula-Bereich verbringen.

• Ab der Jgst. 8 verbringen die Klassen und Kurse ihre Regenpause in Klassen- / Kursräumen. Dabei müssen die Fenster auf Kippstellung geöffnet sein (nicht komplett geöffnet -> Unfallgefahr!) Die Türen bleiben vollständig geöffnet. Das Klassenbuch muss im Raum sein. Niemand darf sich in anderen Räumen aufhalten. Essen und Trinken ist nur dann erlaubt, wenn alle an ihrem zugewiesenen festen Platz sitzen. Die Tischordnung darf während der Pause nicht verändert werden.

• Sonstige Räume müssen in der Mittagspause abgeschlossen werden.

• In den Regenpausen werden die Außenaufsichten zu Innenaufsichten.

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8

2.2 Sporthalle

• Der Sportunterricht findet am Europagymnasium in den Sporthallen mit Maske statt, sofern der Abstand von mind. 1,50m nicht eingehalten werden kann. Auf den Außensportanlagen darf die Maske abgenommen werden.

• Für den Sportunterricht wurde ein eigenes Lüftungskonzept entwickelt.

• Das Umziehen findet in den Umkleiden in festgelegten Gruppen im Schichtsystem statt.

• Die Schüler*innen hinterlegen ihre Wertsachen in eigenen Beuteln in der Wertsachenkiste.

2.3 Cafeteria

Die Oberstufenschüler dürfen in der Cafeteria weiterhin einkaufen. Es gilt eine Einbahnstraßenregelung von der Eingangstüre zur Verkaufstheke. Als Ausgang dient die Tür zum Schulhof.

2.4 Pausenverkauf

Die Schüler*innen der Sekundarstufe I können vom Ballhof aus einkaufen, an der Mensaaußentüre wird eine Verkaufstheke eingerichtet. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über das Mensateam.

2.5 Mensa

Es ist ein Schichtbetrieb mit bis zu fünf Essenszeiten eingerichtet. Zu allen Essenszeiten vor 13:20 Uhr begleiten die Lehrer*innen ihre Klassen, die Unterrichtszeit wird nicht nachgeholt. Für jede Klasse sind bestimmte Bereiche der Mensa zugewiesen. Die Maske darf in der Mensa nur am Sitzplatz abgenommen werden. Einzelessen können ab 13.40 Uhr in der Mensa eingenommen werden. Oberstufenschüler: In der Mensaecke gibt es während der Corona-Zeit von 13:45 bis 14:30 Uhr die Möglichkeit mitgebrachtes Essen zu verzehren (34 Plätze). Die namentliche Eintragung in die ausliegenden Listen ist hierbei verbindlich. Der Zugang zur Mensaecke erfolgt nur über den hinteren Eingang in der Nähe der Toiletten. Die Tische und Stühle werden nicht verrückt.

2.6 Bibliothek

Die Aushänge und Konzepte der Bibliothek müssen beachtet werden. Der Workshop findet wieder zu den bekannten Zeiten statt.

2.7 Lehrerzimmer

An der Lehrerzimmertür dürfen keine Fragen mehr geklärt werden. Für Absprachen müssen die Unterrichtszeiten und digitalen Kommunikationswege genutzt werden.

2.8 Sekretariat

Eine Wartezone für SuS ist im Flur zum Sekretariat neben der Garderobenwand eingerichtet, an der Türe zum Sekretariat darf sich immer nur ein/e Schüler/in aufhalten. Das Sekretariat darf nur von zwei Personen betreten werden. Alle Absprachen sollten möglichst auf telefonischem Wege erfolgen. Kürzere Anliegen sind über den Glaskasten mit dem Sekretariat zu besprechen. Für die Eltern ist das Sekretariat telefonisch erreichbar.

2.9 Bustransfer

Grundsätzlich wird der normale Linienfahrplan gefahren. Die Situation in den Bussen wird von der REVG beobachtet. Sollten besonders stark frequentierte Busse auffallen, so sind Verstärkungsfahrten geplant. Die REVG hält eine Reserve an Bussen bereit, um im Bedarfsfall auf überfüllte Busse reagieren zu können.

Wichtig ist, dass während der Busfahrt eine medizinische Maske getragen werden muss. Wir empfehlen ausdrücklich, das Fahrrad für den Schulweg zu benutzen und somit die Situation in den Bussen zu entlasten.

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3.Informationsflyer und Regelungen zur Hygiene Allgemeine Regelungen und Verhaltensweisen

Die Lehrer besprechen mit den Schüler*innen/ Kindern folgende Punkte:

o Mindestabstand wo immer möglich einhalten (1,50 Meter), nicht nur in Unterrichtsräumen

sondern auch beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes, innerhalb des Gebäudes als auch auf dem Pausenhof. Ggf. zur Veranschaulichung für jüngere Kinder einen Zollstock zur Hilfe nehmen. Verkehrswege im Gebäude besprechen (s. Anlage).

o Regelmäßiges Lüften ->Lüftungskonzept beachten (alle 20 min. für mind. 5 Minuten

querlüften)

o Körperkontakt ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Begrüßungsrituale wie

Handschlag, Umarmungen oder Wangenkuss.

o

Berührungen der eigenen Augen, Nase und Mund sind zu vermeiden.

o

Beim Anlegen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die MNB müssen korrekt über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

o

Die Außenseiten einer gebrauchten MNB sind potenziell erregerhaltig. Daher sind diese möglichst nicht zu berühren, um eine Kontamination der Hände zu verhindern.

o

regelmäßig (ca. alle 90 Minuten) für mindestens 20 Sekunden die Hände zu waschen mit Wasser und Seife - insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. Anleitung zur Handhygiene: www.infektionsschutz.de/haendewaschen

o

Häufiges Händewaschen strapaziert die Haut. Deshalb sollten die Hände nach dem Waschen oder zwischendurch mit einer selbst mitgeführten feuchtigkeitsspendenden und

rückfettenden Hautpflege eingecremt werden.

o

Das richtige Husten oder Niesen: Wer husten oder niesen muss, bedeckt seinen Mund und Nase mit einem Taschentuch oder hustet bzw. niest in die Armbeuge. Auch dann in die Ellenbeuge niesen, wenn man eine MNB trägt. Grundsätzlich beim Husten und Niesen von anderen Personen abwenden.

o

Mitgebrachte Nahrungsmittel dürfen nicht geteilt oder Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden. Dies gilt auch für Arbeitsmittel wie Stifte, Lineale, etc.

o

Der Infektionsschutz soll auch auf dem Nachhauseweg beachtet werden.

o

Generell möchten wir ein rücksichtsvolles Verhalten untereinander – wir tragen

Verantwortung füreinander!

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4. Handout Hygiene für Schülerinnen und Schüler

Worauf achte ich selbst?

1) Bei Krankheitszeichen, die auf Corona hinweisen, zu Hause bleiben!

2) Immer 1,50 m Abstand halten

o

keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln

3) gründliches Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden insbesondere

o

vor und nach dem Essen

o

nach dem Toilettengang

o

nach Husten oder Niesen

o

nach dem Schulbus

o

vor und nach Betreten des Unterrichtsraums

o

vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske Tipps:

o

mit den Händen nicht das Gesicht berühren

o

Handkontakte mit Oberflächen verringern (z.B. Ellbogen nutzen bei Türklinken)

o

Händedesinfektion als Alternative, wenn keine Waschmöglichkeit gegeben

4) Husten- und Niesetikette beachten

o

Husten und Niesen in die Armbeuge

o

größtmöglichen Abstand halten und wegdrehen

5) keine Bedarfsgegenstände gemeinsam nutzen (wie Gläser, Flaschen, Stifte, etc.)

o

kein mitgebrachtes Essen teilen

6) medizinische Maske tragen – verpflichtend

o

Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden.

o

Bitte selbst eine Maske mitbringen. Im Notfall hält die Schule eine bereit.

o

Mindestabstand weiterhin einhalten!

o

Dies gilt grundsätzlich im Klassenraum und im Schulgebäude.

7)

Regelmäßig Lüften

o

Lüftungsintervalle beachten (alle 20 min. für mind. 5 Minuten lüften!)

o

Wo möglich, querlüften

o

In den Pausen durchgehend lüften, wenn danach im gleichen Raum Unterricht

stattfindet

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Was machen wir gemeinsam?

Wir schützen uns gegenseitig durch Masken!

Alle tragen in der Schulzeit eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske).

o

Schutzmaßnahme für alle Beteiligten (Tröpfcheninfektion)

o

verringert die Zahl derjenigen, die unter Quarantäne gestellt werden müssen, sollte ein/e Teilnehmende/r infiziert gewesen sein.

o

auch in den Bussen muss eine Schutzmaske getragen werden Tipps zu medizinischen Masken:

o

auch mit einer Maske einen Sicherheitsabstand von 1,50 m einhalten

o

vor Anlegen der Maske und nach Absetzen die Hände waschen

o

getragene Maske nach dem Schultag im Hausmüll entsorgen und für den nächsten Schultag eine neue Maske verwenden.

Wir lüften regelmäßig quer (mind. alle 20 min. für 5 Min.!)

Wir halten immer und jederzeit Abstand zueinander!

Wir informieren uns vorab über die Verkehrswege im Gebäude und beachten die

„Einbahnstraßenregelung“. Die Einbahnstraßenregelung ist während der Pausen

zwischen den Blöcken bzw. zum Unterrichtsende ausgesetzt.

Wir gehen direkt in die Klassenräume (nur bei Ankunft vor 7:40 Uhr dürfen Foyer und Aula als Aufenthaltsfläche genutzt werden).

Alle gehen in Fluren und Gängen auf der rechten Seite

o

grundsätzlich hintereinander

o

mit dem Mindestabstand

o

überholen nicht, drängeln nicht!

Treppenhäuser werden gemäß Verkehrskonzept genutzt (Pläne hängen im Foyer)

o

Jedem Gebäudeteil sind zwei Treppenhäuser zugeordnet.

Wartezeiten / Gedränge vermeiden!

o

Aktuell werden KEINERLEI Angelegenheiten mit Lehrer*innen vor dem

Lehrerzimmer geklärt. Sprecht Lehrer*innen im Unterrichtsraum oder per Mail an.

o

Mit dem Sekretariat bitte nur akute Dinge klären, die nicht auch telefonisch oder per Mail geklärt werden könnten.

o

Alle Toiletten im Haus nutzen.

Wenn es Wartezeiten gibt:

o

Abstände einhalten, ggf. Markierungen beachten!

o

Vor den Toilettenanlagen mit Abstand warten, nicht in der Toilette beengt anstellen.

- Kommt bitte mit dem Fahrrad zur Schule, wenn das Wetter es erlaubt!

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Wir testen uns 2x wöchentlich!

o Jede/r Schüler*in wird in der Regel zwei Mal im Klassenverband oder im LK getestet.

o Eure Klassenlehrer*innen bzw. die Beratungslehrer*nnen informieren euch über die Testungstermine.

o Nach Möglichkeit finden die Testungen im I. Block statt.

o Geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen nicht an den Testungen teilnehmen, wenn sie ein gültiges Zertifikat vorweisen.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich in einem offiziellen externen Testzentrum testen zu lassen. Der negative Test-Nachweis hat eine Gültigkeit von 48h und ist der Lehrkraft vorzulegen.

Alle nehmen Rücksicht aufeinander – Sicherheit geht vor!

Wenn wir uns alle an diese Regeln halten, schützen wir uns und unsere Familien!

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E U R O P A G Y M N A S I U M K E R P E N

PH I L I P P- SC H N E I D E R- ST R. 1 2 - 2 0 5 0 1 7 1 KE R P E N

5. Fünfzehn Regeln - Schülervertrag

Vertrag zur Einhaltung des Hygieneplans während der Corona-Zeit

1. Ich lege meine medizinische Maske korrekt an, sobald ich das Schulgelände betrete bzw. ich mich durch das Schulgebäude bewege.

2. Ich halte grundsätzlich 1,50m Abstand zu meinen Mitmenschen.

3. Ich wasche mir gründlich die Hände mit Wasser und Seife (min. 20 – 30 Sek.) oder ich desinfiziere mir die Hände mit dem Handdesinfektionsmittel, sobald ich das Schulgebäude bzw. den Unterrichtsraum betrete oder verlasse, vor u. nach dem Essen, nach dem Toilettengang, nach dem Husten od. Niesen, nach dem Schulbus, vor u. nach dem Tragen der medizinischen Maske.

4. Ich beachte die Einbahnstraßenregelung im Schulgebäude.

5. Ich teile keine mitgebrachten Gegenstände oder Lebensmittel mit anderen.

6. Im Klassenraum bleibe ich an meinem Platz und verlasse ihn erst, wenn ich von meinem Lehrer dazu aufgefordert werde bzw. die Erlaubnis von ihm/ihr dazu bekomme.

7. Im Klassenraum verschiebe ich keine Tische und Stühle und ich tausche meinen Platz nicht mit anderen.

8. Ich sage meinem Lehrer, wenn es mir nicht gut geht bzw. wenn ich mich krank fühle.

9. Wenn ich Husten, Schnupfen, Rachenschmerzen, Glieder-, Bauch-, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und/ oder Gliederschmerzen habe bzw. ich mich allgemein abgeschlagen fühle, bleibe ich zu Hause und melde mich im Sekretariat krank.

10. Falls ich Husten oder Niesen muss, tue ich das in die Armbeuge.

11. Ich vermeide es, Mund, Augen und Nase sowie die Maske unnötig mit ungewaschenen Händen zu berühren.

12. Generell versuche ich Wartezeiten zu vermeiden und gehe nur zum Lehrerzimmer, wenn es dringend notwendig ist. Ansonsten schreibe ich meinem Lehrer eine E-Mail bzw. eine Nachricht über Teams.

13. Ich verbringe die Pausen generell draußen an der frischen Luft (Ausnahme: angekündigte Regenpausen!) und trage der Witterung angepasste Kleidung.

14. Ich achte darauf, dass auch im Klassenraum regelmäßig quergelüftet wird.

15. Ich nehme an den 2x-wöchtlichen Testungen teil oder lege zu jeder Testung ein Impf- bzw.

Genesenen-Zertifikat vor oder erbringe einen gültigen Nachweis über die Testung bei einer externen Teststelle.

Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich, die oben genannten Regeln gewissenhaft einzuhalten, solange keine neuen Regelungen gelten, damit ich mich und meine Mitmenschen vor einer möglichen Ansteckung schütze.

______________________________________________ ____________________

Vorname, Name (in Druckbuchstaben) Klasse

_____________________ _______________________________

Datum Unterschrift

Referenzen

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