• Keine Ergebnisse gefunden

Meine Gesundheit. Meine Entscheidung.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Meine Gesundheit. Meine Entscheidung."

Copied!
70
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Meine Gesundheit.

Meine Entscheidung.

(2)

Arbeitgeberseminar

2020/2021

(3)

Beiträge

(4)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 4

Beiträge

Rechengrößen 2021

Entgeltgrenzen (in Euro) Geltungsbereich jährlich monatlich

BBG RV/ALV West 85.200,00 7.100,00

Ost 80.400,00 6.700,00

BBG KV/PV West/Ost 58.050,00 4.837,50

Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.) West/Ost 64.350,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.) West/Ost 58.050,00

Geringverdienergrenze West/Ost 325,00

Geringfügigkeitsgrenze West/Ost 450,00

Bezugsgröße in der SV

West 39.480,00 3.290,00

Ost – KV/PV 39.480,00 3.290,00 Ost – RV/ALV 37.380,00 3.115,00

(5)

Beiträge

Rechengrößen 2020

Entgeltgrenzen (in Euro) Geltungsbereich jährlich monatlich

BBG RV/ALV West 82.800,00 6.900,00

Ost 77.400,00 6.450,00

BBG KV/PV West/Ost 56.250,00 4.687,50

Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.) West/Ost 62.550,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.) West/Ost 56.250,00

Geringverdienergrenze West/Ost 325,00

Geringfügigkeitsgrenze West/Ost 450,00

Bezugsgröße in der SV

West 38.220,00 3.185,00

Ost – KV/PV 38.220,00 3.185,00 Ost – RV/ALV 36.120,00 3.010,00

(6)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 6

Beiträge

Krankenversicherung

Beitragssätze 2021

 Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %

 Ermäßigter Beitragssatz: 14,0 %

 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz: 1,3 %

 Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 1,3 % *

* Anstelle eines individuellen Zusatzbeitrags erhebt die Krankenkasse für bestimmte Personenkreise (z.B. ALG II-Bezieher, Geringverdiener, Personen die an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen) einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser wird vom GKV-Schätzerkreis ermittelt und vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.

(7)

Beiträge

Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten KV

Höchstbeitragszuschuss 2021

 Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch:

4.837,50 Euro x 7,3 % + 4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

 Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch:

4.837,50 Euro x 7,0 % + 4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer:

4.837,50 Euro x 7,3 % (bzw. 7,0 %) + 4.837,50 Euro x halber durchschnittlicher

Zusatzbeitragssatz 2021

(8)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 8

Beiträge

Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten PV

Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2021 = 73,77 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,525 %

1

Ausnahme Sachsen; Höchstzuschuss 2021 = 49,58 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,025 %

2

1 Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen PV – der vom Versicherten allein zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht zuschussfähig.

2 Hier trägt der Arbeitgeber nur 1,025 %; 2,025 % (+ ggf. den Beitragszuschlag für Kinderlose) trägt der Arbeitnehmer.

(9)

Beiträge

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit

Sozialversicherungsfrei – jährlich

Ab 01.01.2021 Steuerfrei

– jährlich

8 % der RV-BBG West 2021: 6.816,00 Euro

4 % der RV-BBG West 2021: 3.408,00 Euro

(10)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 10

Beiträge

Weitere Beitragssätze 2021

 Arbeitslosenversicherung: 2,40 %

 Pflegeversicherung: 3,05 %

 Rentenversicherung: 18,60 %

 Insolvenzgeldumlage: 0,12 %

 Künstlersozialabgabe: 4,20 %

(11)

Ausgleichsverfahren U1 und U2

Beiträge

Umlage- und Erstattungssätze 2021

Umlage Umlagesatz Erstattungssatz

U1 – ermäßigter Umlagesatz 1,80 % 50 %

U1 – allgemeiner Umlagesatz 2,20 % 60 %

U1 – erhöhter Umlagesatz 4,10 % 80 %

U2 0,89 % 100 %

(12)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 12

Beiträge

Fälligkeit der GSV-Beiträge 2021

Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit *

*Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.

Monat Jan. Feb. März April Mai Juni

Fällig bis 27. 24. 29. 28. 27. 28.

Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.

Fällig bis 28. 27. 28. 27. 26. 28.

(13)

Beiträge

Nachweis der GSV-Beiträge 2021

Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit *

* Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.

Abgabetermin für den Beitragsnachweis ist 2 Arbeitstage vorher.

Monat Jan. Feb. März April Mai Juni

Fällig bis 25. 22. 25. 26. 25. 24.

Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.

Fällig bis 26. 25. 24. 25. 24. 23.

(14)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 14

Beiträge

Sozialgarantie 2021

Konjunkturpaket

 Eine Corona bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten soll verhindert werden.

 Zu diesem Zweck werden die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40 % stabilisiert.

 Ein darüber hinausgehender Finanzbedarf der Sozialversicherungsträger soll durch milliardenschwere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.

 Voraussichtliche Kosten für 2020: 5,3 Mrd. Euro.

 Voraussichtliche Kosten für 2021: noch unklar.

(15)

JAE-Grenze

(16)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 16

JAE-Grenze Grundsatz

Ausscheiden aus der Versicherungspflicht

 Arbeitnehmer sind ab 01.01.2021 krankenversicherungsfrei,

wenn ihr regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2020 (= 62.550,00 Euro), als auch die JAE-Grenze 2021 (= 64.350,00 Euro) überschreitet.

 Berufsanfänger mit einem Entgelt über der JAE-Grenze

sind ab Beschäftigungsaufnahme krankenversicherungsfrei.

(17)

JAE-Grenze

Besondere JAE-Grenze

Vertrauensschutzregelung

 Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 die JAE-Grenze überschritten hatten und deshalb versicherungsfrei und bei einem privaten

Versicherungsunternehmen versichert waren, gilt eine besondere JAE- Grenze (2021: 58.050,00 Euro).

 Arbeitgeber müssen bei einer Neueinstellung prüfen, ob die besondere JAE-Grenze anzuwenden ist.

 Die besondere JAE-Grenze gilt auch bei zwischenzeitlicher

Krankenversicherungspflicht weiter.

(18)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 18

JAE-Grenze Grundsatz

Eintritt der Versicherungspflicht

 Die Versicherungspflicht tritt grundsätzlich sofort ein.

 Unterschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann die Versicherungspflicht auch unterjährig eintreten.

 Ausnahme: Kurzfristige Entgeltminderung.

(19)

JAE-Grenze

Kurzfristige Entgeltminderungen

Kurzfristige Entgeltminderungen

Entgeltminderungen haben keine Auswirkungen auf eine bestehende Krankenversicherungsfreiheit,

die Rückkehr zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der

Entgeltminderung absehbar ist und die Minderung

des laufenden Arbeitsentgelts zeitlich im Vorfeld

befristet ist,

die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer

ist (in der Regel nicht länger als drei Monate).

Ausnahme

Die neue Regel gilt nicht für Teilzeitbeschäftigungen während einer Elternzeit oder einer Pflegezeit. Solche Tätigkeiten sind versicherungsrechtlich immer neu zu beurteilen.

wenn

(20)

I. Teil - Meldungen

(21)

Meldungen

Jahresmeldung 2020

Abgabe der Jahresmeldung 2020 für Arbeitnehmer mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,

spätestens bis zum: 15.02.2021

Meldezeitraum bei

durchgehender Beschäftigung: 01.01.2020 – 31.12.2020

Jahresmeldung entfällt bei

 Unterbrechungsmeldung

 Sonstiger Meldung

 Abmeldung

(22)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 22

Meldungen

Jahresmeldung 2020

Beispiel 1 – Abmeldung statt Jahresmeldung

Ein seit Jahren beschäftigter Arbeitnehmer kündigt sein Beschäftigungsverhältnis zum 31.12.2020.

Abmeldung zum 31.12.2020

Beschäftigungszeit 01.01. bis 31.12.2020 Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beschäftigungsende) 30

(23)

Meldungen

Jahresmeldung 2020

Beispiel 2 – Sonstige Meldung statt Jahresmeldung

Eine Mitarbeiterin scheidet zum 31.12.2020 wegen Überschreitens der JAE-Grenze aus der Krankenversicherungspflicht aus. Ab 01.01.2021 ist sie privat kranken- und pflegeversichert. Es besteht weiterhin RV- und ALV-Pflicht.

Abmeldung mit Beitragsgruppe 1111 zum 31.12.2020

Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel) 32

Anmeldung mit Beitragsgruppe 0110 zum 01.01.2021

Grund der Abgabe (Anmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel) 12

(24)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 24

Meldungen

UV-Jahresmeldung 2020

Meldegrund 92

Abgabe der UV-Jahresmeldung 2020 für Arbeitnehmer

spätestens bis zum: 16.02.2021 Meldezeitraum: 01.01.2020 – 31.12.2020

Wichtig:

Die UV-Jahresmeldung kann durch keine andere Meldung ersetzt werden

.

(25)

Meldungen

UV-Jahresmeldung 2020

Beispiel

Beschäftigung bei Arbeitgeber A

01.02. – 31.03.2020 AE 4.000,00 Euro 01.06. – 31.07.2020 AE 4.000,00 Euro 01.10. – 31.10.2020 AE 2.000,00 Euro Meldungen zur Sozialversicherung

01.02. – 31.03.2020 AE 4.000,00 Euro GD 30 01.06. – 31.07.2020 AE 4.000,00 Euro GD 30 01.10. – 31.10.2020 AE 2.000,00 Euro GD 30 UV-Jahresmeldung

01.01. – 31.12.2020 AE 10.000,00 Euro GD 92

(26)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 26

Meldungen

Unfallversicherung

Elektronischer Lohnnachweis – Beitragsjahr 2020

 Inhalt: Gefahrtarifstellen sowie die darauf entfallenden Unfallversicherungsentgelte, Arbeitsstunden und Arbeitnehmer.

 Abgabe des elektronischen Lohnnachweises für das Beitragsjahr 2020 spätestens bis zum 16.02.2021.

Stammdatendienst

 Automatisierter Abgleich der für Unternehmen bei der DGUV hinterlegten Daten (z. B.

Mitgliedsnummer und Gefahrtarifstellen).

 Zeitpunkt: Vor Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises.

(27)

Steuerrecht

(28)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 28

Steuerrecht

I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz

Corona-Bonus

 Arbeitgeber können vom 01.03. bis 31.12.2020 eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 1.500,00 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei zahlen.

 Voraussetzung: Die Prämie darf nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen, sondern muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.

 Die Prämie kann auch Minijobbern gezahlt werden, da sie nicht zum sozialversicherungs- pflichtigen Entgelt gezählt wird.

Kurzarbeitergeld

 Zuschuss des Arbeitgebers bleibt bis 31.12.2021 steuerfrei.

(29)

Steuerrecht

I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz

Kinderbonus

 300 Euro pro Kind, für das Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht.

 Keine Anrechnung auf Grundsicherung und Sozialleistungen.

 Berücksichtigung beim Familienlastenausgleich.

Entlastungsbetrag

 4.008,00 Euro (vorher 1.908,00 Euro) für Alleinerziehende in 2020 und 2021.

 Kann als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

(30)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 30

Steuerrecht

I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz

Dienstwagen

 0,25-Prozent-Regelung für Elektrodienstwagen bis zu einem Kaufpreis von 60.000,00 Euro (ab Steuerjahr 2020; vorher 40.000 Euro).

 Anschaffungszeitpunkt nach dem 31.12.2018.

Mehrwert- und Umsatzsteuer

 Temporäre Absenkung

01.07. –31.12.2020 01.01. –30.06.2021 ab 01.07.2021

Allgemeiner Satz 16 % 19 %

Ermäßigter Satz 5 % 7 %

Restaurant- und Verpflegungs- dienstleistungen

5 % 7 % 19 %

(31)

Steuerrecht

Zweites Familienentlastungsgesetz

Grundfreibetrag

2020: 9.408,00 Euro 2021: 9.744,00 Euro 2022: 9.984,00 Euro

Jahreseinkommen

Steuersatz 2020 2021 2022

14 % ab 9.409,00 Euro ab 9.745,00 Euro ab 9.985,00 Euro 42 % ab 57.052,00 Euro ab 57.919,00 Euro ab 58.788,00 Euro 45 % ab 270.501,00 Euro ab 274.613,00 Euro ab 278.732,00 Euro

Steuerstufen

(32)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 32

Steuerrecht

Zweites Familienentlastungsgesetz

Kindergeld 2021

Erstes und zweites Kind: 219,00 Euro (bisher 204,00 Euro) Drittes Kind: 225,00 Euro (bisher 210,00 Euro) Jedes weitere Kind: 250,00 Euro (bisher 235,00 Euro)

Freibeträge 2021 – je Elternteil

Kinderfreibetrag: 2.730,00 Euro (bisher 2.586,00 Euro) Betreuungsfreibetrag: 1.464,00 Euro (bisher 1.320,00 Euro)

(33)

Steuerrecht

Abbau des Solidaritätszuschlags

Anhebung der Freigrenzen

Kein Solidaritätszuschlag bis zu einer Steuerlast

 von 16.956,00 Euro statt 972,00 Euro (Einzelveranlagung),

 von 33.912,00 Euro statt 1.944,00 Euro (Zusammenveranlagung).

Ausweitung der Milderungszone

Verminderter Solidaritätszuschlag bis zu einem zu versteuernden Einkommen

 von 61.717,00 bis 96.409,00 Euro (Einzelveranlagung),

 von 123.434,00 Euro bis 192.818,00 Euro (Zusammenveranlagung).

(34)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 34

Steuerrecht

Abbau des Solidaritätszuschlags

Ausweitung der Milderungszone - Jahreseinkommen

Aufgrund unterschiedlicher Freibeträge handelt es sich hier nur um ungefähre Werte.

Kein Soli Teilweise befreit Voller Soli Jahreseinkommen Jahreseinkommen Jahreseinkommen Familie,

zwei Kinder < 151.000 Euro * 151.000 Euro –

221.000 Euro * > 221.000 Euro * Alleinstehend,

keine Kinder < 73.000 Euro * 73.000 Euro –

109.000 Euro * > 109.000 Euro *

* Ungefährer Wert; Quelle: Bundesfinanzministerium

(35)

Versicherung

(36)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 36

Versicherung

Geringfügig Beschäftigte

Befristete Corona-Sonderregelung vom 01.03 bis 31.10.2020

 Kurzfristig Beschäftigte:

 Die Zeitgrenze wurde von drei auf fünf Monate bzw. von 70 auf 115 Arbeitstage angehoben.

 Kurzfristige Beschäftigungen, die über den 31.10.2020 hinausgehen, sind ab dem 01.11. neu zu beurteilen.

 Geringfügig entlohnte Beschäftigte:

Ein unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist in bis zu fünf statt in bis zu drei Monaten möglich.

 Zuständiger Sozialversicherungsträger bei Fragen zur Beurteilung: Minijob-Zentrale.

(37)

Versicherung

Familienversicherung

Rückwirkend zum 01.01.2020 nur noch ein Grenzwert

 Die Einkommensgrenze in Höhe von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (2020: 455,00 Euro) überschreitet seit Anfang 2020 die monatliche Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte.

 Rückwirkend zum Jahresbeginn gilt daher nur noch eine Einkommensgrenze für die Familienversicherung (1/7 der monatlichen Bezugsgröße) – ob Minijob oder nicht.

 Einkommensgrenze 2020: 455,00 Euro,

 Einkommensgrenze 2021: 470,00 Euro.

(38)

Krankenversicherung

(39)

Krankenversicherung

Krankenkassenwahlrecht vereinfacht

Ab 01.01.2021

Das Mitglied teilt der neuen Krankenkasse seinen Wechselwunsch mit. Eine Kündigungserklärung bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Neue Krankenkasse Mitglied Bisherige Krankenkasse

Meldet die Kündigung der bisherigen Krankenkasse

(KK-MV) und stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus.

Informiert den Arbeitgeber

über den Krankenkassenwechsel.

Bestätigt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der

Meldung das Ende der Mitgliedschaft. (KK-MV)

Kürzere Bindungsfrist

Mitglieder, die ihre Krankenkasse während einer bestehenden Mitgliedschaft wechseln möchten, können dies künftig bereits nach 12 Monaten tun (bisher 18 Monate).

(40)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 40

Krankenversicherung

Krankenkassenwahlrecht vereinfacht

Sofortiges Wahlrecht

 Bei jeder Statusänderung (z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel oder dem Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine selbstständige Tätigkeit) kann eine neue Krankenkasse gewählt werden.

 Das Mitglied braucht hierfür weder bei der bisherigen Krankenkasse zu kündigen noch ist eine Bindungsfrist einzuhalten.

Kündigung durch das Mitglied

Eine Kündigung des Mitglieds bei der bisherigen Krankenkasse ist nur noch dann

erforderlich, wenn die GKV verlassen wird (um z. B. in die PKV zu wechseln oder weil der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird).

(41)

Krankenversicherung

Krankenkassenwahlrecht vereinfacht

Sofortiges Wahlrecht – Beispiel

 Mitgliedschaft bei der AOK seit 01.03.2021.

 Beschäftigung bei Arbeitgeber A endet zum 31.05.2021.

 Neue Beschäftigung bei Arbeitgeber B beginnt zum 01.06.2021.

 Mitgliedschaft bei der BKK Linde wird am 03.06.2021 beantragt (Wahlrecht wurde innerhalb von 2 Wochen ausgeübt).

 Der Arbeitgeber B wird über die Ausübung des Wahlrechts ebenfalls am 03.06.2021 informiert.

 Der Krankenkassenwechsel zum 01.06.2021 kommt grundsätzlich zustande.

(42)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 42

Krankenversicherung

Krankenkassenwahlrecht vereinfacht

Wahlrecht bei unverändertem Versicherungsverhältnis

 Das Wahlrecht ist gegenüber der neuen Krankenkasse auszuüben.

 Allgemeine Bindefrist von 12 Monaten ist einzuhalten.

 Kündigungsfrist von 2 Monaten ist einzuhalten.

 Schriftliche Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse ist nicht notwendig.

(43)

Krankenversicherung

Krankenkassenwahlrecht vereinfacht

Wahlrecht bei unverändertem Versicherungsverhältnis – Beispiel

 Die Mitgliedschaft bei der AOK besteht aufgrund einer jahrelangen Beschäftigung.

 Die Allgemeine Bindefrist von 12 Monaten ist dadurch erfüllt.

 Das Wahlrecht wird gegenüber der BKK Linde am 18.02.2021 ausgeübt.

 Die Kündigungsfrist besteht bis zum 30.04.2021.

 Der Arbeitnehmer informiert nach Bestätigung der Mitgliedschaft seinen Arbeitgeber.

 Der Krankenkassenwechsel kommt grundsätzlich zum 01.05.2021 zustande.

(44)

II. Teil - Meldungen

(45)

Meldungen

7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

Elektronische Mitgliedsbescheinigung

 Papiergebundene Mitgliedsbescheinigungen entfallen teilweise.

 Arbeitnehmer haben den Arbeitgeber über die zuständige Krankenkasse zu informieren.

 Arbeitgeber erhalten nach einer Anmeldung eine elektronische

Mitteilung über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Mitgliedschaft.

 Die Mitteilung erfolgt unabhängig vom Versicherungsstatus.

(46)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 46

Meldungen

7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

Elektronische Mitgliedsbescheinigung – Beispiel

Ein Arbeitnehmer ist seit Jahren bei der BKK Linde krankenversichert. Zum 01.02.2021 nimmt er eine Beschäftigung bei Arbeitgeber A auf und teilt diesem mit, dass er bei der BKK Linde versichert ist.

Der Arbeitgeber A meldet den Arbeitnehmer zum 01.02.2021 bei der BKK Linde an.

Beurteilung

Die Anmeldung bei der BKK Linde war korrekt. Der Arbeitgeber A erhält von der BKK Linde folgende Rückmeldung:

Feststellung zur Mitgliedschaft: „J“

Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: 01.02.2021

(47)

Meldungen

7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

Variante (Anmeldung bei unzuständiger Krankenkasse)

Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer irrtümlich bei der BKK Linde an.

Diese meldet daraufhin wie folgt zurück:

Feststellung zur Mitgliedschaft: „N“

Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: Keine Angabe

(48)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 48

Meldungen

7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen

 Ab dem 01.01.2021 können Krankenkassen fehlende Jahresmeldungen (einmalig) elektronisch anfordern.

 Reagiert der Arbeitgeber hierauf nicht, erfolgt die weitere Korrespondenz außerhalb des elektronischen Arbeitgeber-Meldeverfahrens.

Entfall Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“

 Aufgrund des hohen Aufklärungsbedarfs und einer fehlenden Praxisrelevanz ist die Kennzeichnung einer Mehrfachbeschäftigung ab dem 01.01.2021 nicht mehr

erforderlich.

(49)

Meldungen

Bestandsprüfung

Änderung der Gemeinsamen Grundsätze zum 01.01.2021

 Begrenzung auf Meldungen nach § 28a Absatz 1 und 2 SGB IV.

 Bei fehlender Erreichbarkeit des Arbeitgebers ist ein Einvernehmen mit dem Beschäftigten herzustellen.

 Übernahme von geänderten Versicherungsnummern in den Datenbestand des Arbeitgebers.

(50)

Rentenversicherung

(51)

Rentenversicherung

Rente und Hinzuverdienst

Hinzuverdienstgrenzen (vor Erreichen der Regelaltersgrenze)

2019 und 2021: 6.300,00 Euro

2020 (einmalig erhöht): 44.590,00 Euro

Anrechnung auf die Rente

 Übersteigendes Einkommen wird zu 40 % angerechnet.

 Hinzuverdienstdeckel (2020 ausgesetzt):

Höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre wird mit der Rente zzgl. Hinzuverdienst verglichen. Übersteigende Beträge werden zu 100 % auf die Rente angerechnet.

(52)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 52

Rentenversicherung

Rente und Hinzuverdienst

Beispiel

Ein Altersrentner, 63 Jahre, bezieht eine monatliche Rente von 1.500,00 Euro. Nebenher verdient er 24.000,00 Euro jährlich bzw. 2.000,00 Euro monatlich. Sein Hinzuverdienstdeckel beträgt 2.500,00 Euro monatlich.

Berechnung

24.000,00 Euro – 6.300,00 Euro 17.700,00 Euro

Anrechnungsbetrag: 17.700,00 x 40 % 7.080,00 Euro/Jahr (590,00 Euro/Monat) Zahlbetrag der Rente: 1.500,00 Euro – 590,00 Euro 910,00 Euro

Deckelung:

2.910,00 Euro (2.000,00 Euro + 910,00 Euro) – 2.500,00 Euro 410,00 Euro

Die 410,00 Euro werden zu 100 % angerechnet. Hieraus ergibt sich eine Monatsrente von 500,00 Euro (910,00 Euro – 410,00 Euro).

Aber: Die für 2020 geltende Hinzuverdienstgrenze von 44.590,00 Euro wird nicht überschritten. Somit erfolgt keine Einkommensanrechnung (da auch der Hinzuverdienstdeckel für 2020 ausgesetzt wurde).

(53)

Rentenversicherung

Versicherungspflicht für Selbstständige?

Allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

 80 % der rund vier Millionen Selbstständigen in Deutschland sind nicht rentenversicherungspflichtig und oft auch nicht anderweitig abgesichert.

 Selbstständige sollen daher in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden; ein bereits für die erste Jahreshälfte 2020 geplanter Gesetzentwurf lag bei Redaktionsschluss allerdings noch nicht vor.

(54)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 54

Rentenversicherung

Versicherungspflicht für Selbstständige?

Handwerker

 Bei Meisterzwang besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht.

 Im Februar 2020 wurde in zwölf Branchen der Meisterzwang und damit die Rentenversicherungspflicht wieder eingeführt.

 Übergangsregelung: Selbstständige, die allein wegen der Wiedereinführung des Meisterzwangs rentenversicherungspflichtig geworden wären, werden insoweit nicht rentenversicherungspflichtig.

(55)

Rentenversicherung

Versicherungspflicht für Selbstständige?

Handwerksbranchen, bei denen wieder Meisterzwang eingeführt wurde:

 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

 Betonstein- und Terrazzohersteller

 Behälter- und Apparatebauer

 Rollladen- und Sonnenschutztechniker

 Drechsler und Holzspielzeugmacher

 Schilder- und Lichtreklamehersteller

 Glasveredler

 Raumausstatter

 Orgel- und Hamoniumbauer

 Böttcher

 Estrichleger

 Parkettleger

(56)

Beschäftigung

(57)

Beschäftigung Mindestlohn 2021

Beschluss der Mindestlohnkommission

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in vier Schritten:

Mindestlohn / Std.

Aktuell 9,35 Euro

Ab 01.01.2021 9,50 Euro

Ab 01.07.2021 9,60 Euro

Ab 01.01.2022 9,82 Euro

Ab 01.07.2022 10,45 Euro

(58)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 58

Beschäftigung

Mindestlohn 2021

Der Mindestlohn gilt u. a. nicht für:

 Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung

 Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mindestausbildungsvergütung)

 Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit

 Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet

 Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von 3 Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient

(59)

Beschäftigung

Neue EU-Entsenderichtlinien seit 30.06.2020

Im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz (AEntG) wurden die europäischen Entsenderichtlinien in Deutschland reformiert.

Zahlreiche Neuregelungen gelten nun auch für ausländische Arbeitnehmer - und zwar in allen Branchen.

Vergütung

Aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer haben nun Anspruch

 auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen,

 auf Überstundenzuschläge, Zulagen und ggf. auch Weihnachts- und Urlaubsgeld,

 auf Sachleistungen des Arbeitgebers, soweit sie gesetzlich oder in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vorgeschrieben sind.

(60)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 60

Beschäftigung

Neue EU-Entsenderichtlinien seit 30.06.2020

Unterkünfte

Arbeitgeber müssen die Vorgaben der deutschen Arbeitsstättenverordnung einhalten, wenn sie Unterkünfte bereitstellen / vermitteln.

Entsendezulage

 Zulagen, die Entsendekosten (Unterkunft, Reise, Verpflegung) ausgleichen sollen, sind kein Bestandteil der Entlohnung und dürfen daher nicht auf den Lohn angerechnet werden.

 Zulagen für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht auf den Mindestlohn anzurechnen.

 Reisekosten für dienstliche Reisen im Inland sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.

(61)

Beschäftigung

Neue EU-Entsenderichtlinien seit 30.06.2020

Langzeitentsendungen

Für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die von ihrem Arbeitgeber länger als zwölf Monate entsandt werden, gelten nach Ablauf dieser Zeit alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen (Fristverlängerung um sechs Monate in Ausnahmenfällen möglich).

Leiharbeiter

 Die Regelungen des AEntG finden auch auf Leiharbeitnehmer Anwendung, die in Deutschland eingesetzt werden.

 Ausnahmen gelten für Erstmontage- und Einbauarbeiten, die maximal acht Tage innerhalb eines Jahres

(62)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 62

Beschäftigung

7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

Unter bestimmten Voraussetzungen gelten bei Entsendungen in einen anderen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. die Schweiz weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften.

Der Nachweis im Beschäftigungsstaat erfolgt mit der sogenannten A1-Bescheinigung.

Rückblick:

 seit dem 01.01.2018 können A1-Bescheinigung maschinell beantragt werden

 seit dem 01.01.2019 ist das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren für alle Beteiligten verpflichtend

 Beantragung und Ausstellung in Papierform nicht mehr möglich

(63)

Beschäftigung

7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

Im Rahmen des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes wird das A1-Verfahren zum 01.01.2021 geändert bzw. ergänzt.

A1-Antragsverfahren erweitert auf

 Beamte/Beschäftigte im öffentlichen Dienst,

 beschäftigte Seeleute, Flug- und Kabinenbesatzungen,

 gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte.

Neue Anlagen in den Gemeinsamen Grundsätzen

Die jeweiligen Datensatzbeschreibungen wurden den Gemeinsamen Grundsätzen als neue Anlagen hinzugefügt und die Gesamtheit aller Anlagen neu nummeriert.

(64)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 64

Beschäftigung Kurzarbeitergeld

Maßnahmen der Sozialschutzpakete I und II – Kurzarbeitergeld

Erleichterter Zugang

 Die Anmeldung von Kurzarbeit ist bereits möglich, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten (bisher mindestens 1/3) von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % ihres Bruttoentgelts betroffen sind und die Kurzarbeit bis zum 31.03.2021 begonnen wird.

Kein Aufbau von Minusstunden erforderlich

 Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird verzichtet.

Verlängerung der Bezugsdauer

 Für Betriebe, die Kurzarbeit bis zum 31.12.2020 eingeführt haben, wird die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert – längstens bis zum 31.12.2021.

(65)

Beschäftigung Kurzarbeitergeld

Sozialversicherungsbeiträge

 Für Arbeitsausfälle zu zahlende SV-Beiträge werden den Unternehmen bis 30.06.2021

vollständig, und vom 01.07. bis 31.12.2021 zur Hälfte erstattet (wenn die Kurzarbeit bis zum 30.06.2021 eingeführt wird).

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

 Für Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt um mindestens 50 % reduziert ist, wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat gestaffelt erhöht.

 Gilt bis 31.12.2021 für Ansprüche auf Kurzarbeitergeld, die bis zum 31.03.2021 entstanden sind.

 Kurzarbeitergeld für Berufstätige mit Kind in Höhe von 67 % des ausgefallenen Nettolohns.

(66)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 66

Beschäftigung

Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst

Beispiel 1 1.000,00 Euro 600,00 Euro 400,00 Euro 2.000,00 Euro

Ein Arbeitnehmer verdient 2.000,00 Euro netto. Für die Dauer von 3 Monaten hat er einen Arbeitsausfall von 50 %. Die BA zahlt 600,00 Euro. Somit können noch 400,00 Euro netto anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

Beispiel2 1.200,00 Euro 800,00 Euro 2.000,00 Euro

Ein Arbeitnehmer verdient 2.000,00 Euro netto. Für die Dauer von 3 Monaten hat er einen Arbeitsausfall von 100 %. Die BA zahlt 1.200,00 Euro. Somit können noch 800,00 Euro netto anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

50 % Nettogehalt der Hauptbeschäftigung 100 % Nettogehalt der Hauptbeschäftigung

Erstattetes Kurzarbeitergeld der BA Möglicher Nettozuverdienst

(67)

Beschäftigung

Elterngeld: Übergangsweise reformiert

Reformierung des Elterngelds im Zuge der Corona-Pandemie

 Eltern in systemrelevanten Berufen, die ihre Elterngeldmonate Corona bedingt zwischen 01.03. und 31.12.2020 nicht nehmen, können auch nach dem 14. Monat des Kindes in Elternzeit gehen (spätestens bis Juni 2021).

 Eltern verlieren ihren Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie Corona bedingt mehr oder weniger arbeiten als geplant.

 Corona bedingte Einkommensverluste zwischen 01.03. und 31.12.2020 können bei der Elterngeldberechnung ausgeklammert werden.

(68)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 68

Beschäftigung

Elterngeld: Übergangsweise reformiert

Reformvorhaben 2021

 Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld.

 Eltern, die während des Elterngeldbezugs eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, sollen 32 statt 30 Wochenstunden arbeiten können.

 Eltern sollen einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten, falls ihr Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren wird.

(69)

Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit !

Gut, dass die Entscheidung in Ihrer Hand liegt!

(70)

Wir sind für Sie da

ArbeitgeberService Maggistraße 5

78224 Singen

E-Mail: ArbeitgeberService@bkk-linde.de Tel: 07731 5919-299

Fax: 07731 5919-209

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Als Voraussetzung hierfür muss das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit sowohl im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum als auch im Kalenderjahr der Geburt

1 BayVersG im Hinblick auf die Zielsetzungen des § 28a IfSG (vgl. b) Der Senat geht bei der aus Zeitgründen nur möglichen summarischen Prüfung da- von aus, dass vieles dafür

Ein tauglicher Gesundheitsbegriff würde die Ärzte auch befähigen, auf Änderung der prämorbiden Struktu- ren in der Arbeitswelt hinzuwirken – in unsrem krankheitsorientierten

Daneben kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit für nicht in Deutschland ansässige Nicht-EWR-Ausländer erteilt werden, wenn:.. 

− Wenn Sie mit anderen Menschen zusammenleben und in den letzten zwei Tagen mit ihnen auch engen Kontakt hatten, müssen Sie ihnen sofort sagen, dass Sie positiv sind und

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut

Im Vereinigten Königreich werden die Selbstständigen durch die staatlichen Systeme der sozialen Sicherung in ähnlicher Weise erfasst und wie die abhängig Beschäftigten behandelt,

Da ich seitdem nachts nicht mehr schlafen kann, schicke ich Ihnen hiermit einen Scheck über 10.000 DM zum Ausgleich des Schadens.. Sollte ich da- nach immer noch nicht schlafen