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Gesundheit – neue Definition?

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Aut­idem­Regelung

„Ärzteblatt Sachsen“

Heft 9/2011, Seite 487

Ihr Artikel im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 9/2011, Seite 487, zur „Aut- idem-Regelung“ spricht ein in mei- ner täglichen Praxis höchst brisantes Thema an.

Durch die Aut-idem-Regelung habe ich nicht mehr die Möglichkeit, die Arzneimitteltherapiesicherheit für meine Patienten in jedem Einzelfall zu gewährleisten. In den meisten Fäl- len wird naturgemäß die schlechte Verträglichkeit des aut-idem-Präpara- tes im Nachhinein vom Patienten beobachtet, die mangelnde thera- peutische Effizienz ist im Einzelfall schwer zu beurteilen. Es muss dann auf das ursprünglich verordnete Prä- parat zurückgegriffen werden. Es entstehen erhebliche Kosten – das Austauschpräparat wird entsorgt;

entbehrliche Arzt- und Apotheken- besuche sind programmiert. Außer- dem entsteht aus meiner Sicht neben der gesundheitlichen Beein- trächtigung eine nicht zumutbare psychische Belastung für die Patien- ten.

Der im zitierten Artikel erhobenen Forderung zur Arzneimitteltherapie- sicherheit unter den Bedingungen der Aut-idem-Regelung muss aus meiner Sicht dringendst Nachdruck verliehen werden; eventuell über die Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, über das Ministe- rium für Gesundheitswesen, über die ärztlichen Standesvertretungen?

Der derzeitige Zustand ist aus meiner Sicht weder ethisch noch juristisch vertretbar.

Dr. med. Maria Böhme, Geithain

Gesundheit – neue Definition?

„Ärzteblatt Sachsen“

Heft 9/2011, S. 478

Dem Autor kann nur vehement zugestimmt werden. Die Ärzteschaft braucht einen praxistauglichen Ge - sundheitsbegriff. Aufgrund der Spe-

zialisierung gibt es für jede der immer mehr Krankheitsentitäten eine starke Lobby, während der Mensch – sei er Patient oder nicht – von der Medizin in seinem Lebens- umfeld kaum noch wahrgenommen wird, wenn man von der schwinden- den Fraktion der Hausärzte absieht.

Dadurch gerät in den spezialisierten Kliniken auch zunehmend das Ziel aus dem Blick, ihn nach viel Diagnos- tik und Therapie wieder in dieses zu reintegrieren – was gerade bei der zunehmenden Zahl betagter multi- morbider Patienten folgenschwer ist.

Ein tauglicher Gesundheitsbegriff würde die Ärzte auch befähigen, auf Änderung der prämorbiden Struktu- ren in der Arbeitswelt hinzuwirken – in unsrem krankheitsorientierten Sys- tem jedoch werden Ärzte erst aktiv, wenn durch Arbeitslosigkeit, Dys- stress, Mobbing oder die Un-verein- barkeit von Job und Familie das sozial integrierte Leben zerstört und eine medizinisch definierbare, dann meist irreparable chronische Krank- heit (Leberzirrhose nach Alkohol- abusus, Koronarischämien, psychiat- rische Morbidität u.v.a.) behand- lungsbedürftig geworden ist – für einen hohen Preis.

Allerdings möchte ich der Auswahl an Definitionen noch jene von Schip- perges anfügen, die ich für beson- ders lebensnah und auch dem Laien verständlich halte:

„Gesundheit beinhaltet als ein Leben in Mitte und Maß eine bejahende Einstellung zum eigenen Dasein. Dies gilt auch dann noch, wenn be ­ stimmte physiologische Funktionen gestört sind. Als gesund hat daher zu gelten, wer trotz gewisser Beein­

trächtigungen sein Leben zu gestal­

ten und in einer Gesellschaft sinnvoll zu leben vermag.“

Aus: H.Schipperges. Heilkunde als Gesundheitslehre. E.Fischer, Heidelberg 1993

Dr. med. Heinrich Günther, Dresden

Leistungsbudgetierung

Im Folgenden erlaube ich mir, meine Meinung zu aktuellen Themen zu äußern:

Der Herr Gesundheitsminister hat zur Förderung ärztlicher Tätigkeit in

„unterversorgten“ Gebieten ein Ge - setz angekündigt, in dem dort nie- derlassungswilligen Kollegen eine Befreiung von der Leistungsbudge- tierung gewährt wird. Für mich erhebt sich da die Frage nach der verfassungsmäßig garantierten Gleich- behandlung. Ich würde das noch gelten lassen, wenn es der erste Schritt auf dem Wege zur völligen Abschaffung der RLV und QLV wäre.

In seinem Interview im „Deutschen Ärzteblatt“, 34/35, gibt er dazu auch nur verschwommene Antworten.

Ich selbst arbeite trotz überschritte- ner ärztlicher Rentenaltersgrenze, wenn auch zeitlich begrenzt, weiter als Schmerztherapeut und erhalte dafür keinen Bonus.

Seine nächste Ankündigung einer Bestrafung für lange Wartezeiten bei Fachärzten ist da noch schlimmer:

Ohne Leistungsbudgetierung wür- den die Kollegen sicher die Praxen länger öffnen, aber doch nicht für umsonst.

Man kann auch noch daran erinnern, dass der jetzige FDP-Vorsitzende im Wahlkampf sogar die Praxis- (eigentlich Kassen-)Gebühr abschaf- fen wollte.

Im Übrigen habe ich mir nach der politischen Wende die ärztliche Frei- heit, so wie sie von den Agitatoren aus dem Westen und heutigen Ärz- tefunktionären dargestellt wurde, doch ein wenig anders vorgestellt.

Dr. med. Eberhard Fleischer, Markkleeberg

Leserbriefe

590

Ärzteblatt Sachsen 11 / 2011

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