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Der Rems-Murr-Kreis ist dabei! 13. Juni 3. Juli 2021

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Amtsblatt der Gemeinde Urbach

Der Rems-Murr-Kreis ist dabei!

13. Juni–3. Juli 2021

www.stadtradeln.de/rems-murr-kreis

Jetzt App laden und Radverkehr verbessern!

Eine Kampagne des

Gemeinde Allmersbach im Tal

Der Rems-Murr-Kreis ist dabei!

13. Juni–3. Juli 2021

www.stadtradeln.de/rems-murr-kreis Urbach ist auch

dabei – jetzt anmelden!

(Nähere Info unter Urbach aktuell)

Servicebür o Urbach

Coronabedingt ist das Rathaus nur nach telefonischer Terminvereinbarunggeöffnet!

Telefon 07181 8007-99

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Notdienste

(Alle Angaben ohne Gewähr) Ärztlicher Notfalldienst Urbach

08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei- ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten:

Kostenfreie Rufnummer 116117

Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis 8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90

Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen- den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol- gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44

HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis:

HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden 8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen unter der kostenfreien Rufnummer 116117.

Augenärztlicher Notfalldienst

08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer).

Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte

Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän- dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117 (auch am Wochenende).

Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91 Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang, Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668 Apotheken Bereitschaftsdienst

11.06. Vitalwelt-Apotheke im GeZe, Schorndorf, Schlichtener Str. 105, Tel. 47 49 64

12.06. GeLo-Apotheke, Lorch, Maierhofstr. 20, Tel. 07172 / 1 87 80 80 und Kastell-Apotheke, Welzheim, Rudersber- ger Str. 8, Tel. 07182 / 65 58

13.06. Daimler-Apotheke, Schorndorf, Marktplatz 32, Tel. 6 12 98 14.06. Löwen-Apotheke, Urbach, Hauptstr. 5, Tel. 99 59 05 15.06. Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf, Silcherstr. 77,

Tel. 7 13 13

16.06. Apotheke am Kirchplatz, Welzheim, Kirchplatz 16, Tel.

07182 / 80 59 30 und Salier-Apotheke, Winterbach, Bahnhofstr. 1, Tel. 4 11 58

17.06. Hubertus-Apotheke, Schorndorf (Haubersbronn), Wies- lauftalstr. 31, Tel. 6 22 86

Pflegedienst Bethel Welzheim Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach

Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010

Entsorgungstermine

Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 11.06.2021 Restmüll-Eimer, (14-tägige und 4-wöchentliche Leerung), Mon- tag, 14.06.2021

Biotonne, Montag, 14.06.2021

Altpapiertonne und -Container, Donnerstag, 17.06.2021 Wertstoffhof, Freitag, 11.06.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag, 12.06.2021 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Problemmüllsammelstelle, Freitag, 11.06.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag, 12.06.2021 von 9:00 bis 12:00 Uhr Reisigsammelplatz, Sa., 12.06.2021 von 12:00 bis 16:00 Uhr

Hilfe und Rat

Polizei

Notruf 110

Revier Schorndorf (0 71 81) 20 40

Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (0 71 81) 8 13 44 Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr

Notruf 112 Kreiskrankenhaus Schorndorf (0 71 81) 67-0

Störungsdienste

Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung 0800 1135000 z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)

Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung 0800 0542542 z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten) Remstalwerk: Wasserwerk 0800 7233990 z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)

EnBW: Gasstörungen 07181 97810-12

Deutsche Telekom: Telefon, Telefax 0800 3302000 Kabel BW: Kabelfernsehen 0221 46619100

Gemeindeverwaltung Urbach

Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach Zentrale mit Anrufbeantworter (0 71 81) 80 07-0 Fax Rathaus Urbach (0 71 81) 80 07-50 Fax Bauamt, Am Rathaus 1 (0 71 81) 80 07-66 E-Mail info@urbach.de Internet www.urbach.de während der üblichen Dienstzeiten

Bürgermeisterin Martina Fehrlen, Sekretariat (0 71 81) 80 07-11 Haupt- und Ordnungsamt,

Sekretariat, Amtsleiter (0 71 81) 80 07-31 Bauamt, Sekretariat Amtsleiter (0 71 81) 80 07-63 Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleiter (0 71 81) 80 07-21 Standesamt und

Seniorenbeauftragte Elke Krubitzer (0 71 81) 80 07-34 Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55 E-Mail: servicebuero@urbach.de

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Servicebüro

Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstag : 8.00 – 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr, Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Übrige Ämter

Montag 14.00 – 19.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung!

Sprechstunden der Bürgermeisterin

Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11.

Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25 Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de

Dienstag (ab 12 Jahren) 16 - 21 Uhr Mittwoch (ab 10 Jahren) 15 - 17.30 Uhr Mittwoch Mädelsabend 17.30 - 20.30 Uhr Donnerstag (offene Sprechstunde) 15 - 17 Uhr

Freitag (ab 12 Jahren) 16 - 22 Uhr · Sonntag 16 - 21 Uhr Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1

Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr, Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Urbach Verantwortlich für Bürgermeisterin den amtlichen Teil: Martina Fehrlen

Redaktion: Bürgermeisteramt Urbach,

Achim Grockenberger, Konrad-Horn- schuch-Straße 12, 73660 Urbach, Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55, servicebuero@urbach.de, www.urbach.de

Verantwortlich für WÜRTH VERLAGS KG,

Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg, Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99,

anzeigen@wuerthverlag.de, www.wuerthverlag.de

Coronabedingt ist das Rathaus nur nach telefonischer Terminvereinbarunggeöffnet!

(3)

• Schicht 3: 17 Uhr bis 20 Uhr (Zutritt nur über Buchung im Online- Buchungssystem)

• Eintrittskarten für die Schichten 2 und 3 gibt es nur über das Online- Buchungssystem (https://cm-access.de/urbach). Ohne QR- Code (Papierausdruck oder Smartphone) ist das Betreten des Freibads nicht möglich.

• Es gibt weder Saisonkarten noch 10-er-Karten. Die Eintrittspreise sind für alle Schichten gleich. Pro Schicht gilt der Preis für eine Einzeleintrittskarte, die zum einmaligen Eintritt berechtigt.

• Alle Besucher*innen müssen vor Ende der jeweiligen Schicht das Bad verlassen.

• Es gibt keine Frühbadetage.

• Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung Erwachse- ner möglich.

• Das Planschbecken ist geöffnet, die Kinderspielgeräte sind nutzbar.

Die Verantwortung liegt bei den Eltern.

• Besucher*innen sollten bereits in Badebekleidung das Freibad betreten – Die Nutzung der Umkleiden ist nur nach Verlassen des Schwimmbeckens erlaubt.

• Die Warmwasserduschen sind geschlossen. Duschen ist nur kalt beim Durchschreitebecken möglich.

• Der Besuch des Freibads für Personen mit Atemwegserkrankungen ist verboten.

• Maskenpflicht im Bereich der Freibadkasse, der Sanitäranlagen und der Umkleiden.

• Die CoronaVO Bäder und Saunen wird eingehalten.

• Das Team des Freibadkiosks freut sich auf Ihren Besuch und ver- sorgt Klein und Groß mit Speisen, Getränken und Naschereien.

Wir bitten alle Besucher*innen um die Einhaltung der Richtlinien.

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass es in der außer- gewöhnlichen Corona-Freibadsaison jederzeit – auch kurzfristig – zu Änderungen beispielsweise bei den Schichten oder Schicht- zeiten, den Hygienevorgaben, der maximalen Besucherzahl und sonstigen Festlegungen kommen kann.

Eintrittspreise 2021

Erwachsene 3,00 EUR

Ermäßigt 1,50 EUR

Ermäßigte Karten erhalten:

- Kinder ab 6 Jahren (unter 6 Jahren frei) und Jugendliche bis 18 Jahren;

- Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 50% und mehr, im Schwerbehindertenausweis vermerkte Begleitperso- nen haben freien Eintritt;

- Studenten und Vollzeitschüler.

Die Zugehörigkeit zum jeweiligen Personenkreis ist durch Vorlage eines entsprechenden Ausweises nachzuweisen.

Urbach aktuell

Der Wasserspielplatz in der Urbacher Mitte - ein Paradies für naturliebende Kinder

So richtig planschen im Wasser, nach Herzenslust herummat- schen, den Urbach anstauen und umleiten, das kann man am Wasserspieli in der Urbacher Mitte - gleich bei der Brücke.

Der Bauhof hat dort - mit Genehmigung der Umweltbehörden versteht sich - die Anlandungen beseitigt, so dass man jetzt wie- der richtig toll spielen kann. Vor allem im Sommer ist das ein Hei- denspaß und eine erfrischende Alternative zum Freibad! Und wer Glück hat, kann dort sogar Tiere und Fische in ihrer natürlichen Umgebung entdecken. Sogar Nutrias und Ringelnattern wurden dort schon gesichtet.

Wieder hergerichtet vom Bauhof wurde der Wasserspieli am Ur- bach in der Urbacher Mitte. Hoffentlich wird pfleglich mit ihm um- gegangen!

Das Freibad hat geöffnet, ab heute sogar ohne Testpflicht!

Seit Dienstag, 1. Juni ist das Freibad Hagsteige geöffnet. Natür- lich müssen die Vorgaben der Corona-Verordnungen umgesetzt und eingehalten werden. Kein Spaßbaden wie gewohnt! Der Badebetrieb kann nur bei diszipliniertem Verhalten der Bade- gäste aufrechterhalten werden. Die Gefahren einer Anste- ckung müssen minimiert werden. Nachdem die Inzidenz seit 5 Tagen unter 35 liegt entfällt die Testpflicht für einen Freibadbe- such ab Donnerstag, 10. Juni. Geimpft, genesen oder getestet - nicht mehr erforderlich!

Hier die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

• Die max. Besucherzahl pro Schicht liegt bei 336 Besuchern.

Gebadet wird im 3-Schichtbetrieb.

• Schicht 1: 9 Uhr bis 12 Uhr (136 Plätze über Buchung im Online- Buchungssystem möglich, 200 Plätze über Barzahlung an der Freibadkasse). Ein Formular mit den erforderlichen Daten muss ausgefüllt werden – Dauerschwimmer können sich das Formular auf der Homepage des Freibades herunterladen oder mehrere Formulare an der Kasse mit nach Hause nehmen.

• Schicht 2: 13 Uhr bis 16 Uhr (Zutritt nur über Buchung im Online- Buchungssystem)

(4)

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021

Grundsätzliche Regelungen

» Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen*

*Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).

» Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden.

Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen:

- Arbeitgeber*innen

- Anbieter*innen von Dienstleistungen - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal

» Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht (zum Beispiel Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen.

» Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden.

» Schüler*innen können bei Angeboten mit Testpflicht einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (nicht älter als 60 Stunden)

» Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.

Abstand

halten Hygiene

praktizieren Medizinische

Maske tragen Corona-App

nutzen Regelmäßig lüften Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treffen.

» Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.

» Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern.

Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

Inzidenz unter 100

» In Ballett- und Tanzschulen kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten.

» Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich.

» Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.

Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Unabhängig von den Öffnungsschritten unter 100 gilt:

» Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:

- Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen benötigt.

- Nur mit vorheriger Terminbuchung

- Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe

» Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt

» Baumärkte dürfen unabhängig der Öffnungsschritte öffnen.

» Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung und Testkonzept, Gemeindegesang erlaubt

Stand: 07. Juni 2021

!

Inzidenz 5 Werktage unter 100*

*Tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurück- genommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

» Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept.

2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld- ung mit Testkonzept.

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen

» Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m²)

» Galerien, Gedenkstätten und Museen (1 Person pro 20 m²)

» Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- anlagen, Reitanlagen, Golfplätze, Tennisplätze Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) bis 20 Personen, mehrere aktive Gruppen, die sich nicht begegnen, sind möglich

» Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m²)

» Touristische Veranstaltungen im Freien, wie Natur- oder Stadtführungen mit bis zu 20 Personen

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen außen, Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 100 Personen außen

» Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen innen bis 10 Personen (Tanz- und Sportkurse nicht erlaubt), außen bis 20 Personen

» Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 m Abstand muss eingehalten werden)

» Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen

» Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 10 Schüler*innen

» Gesangs- und Blasmusikunterricht mit bis 5 Schüler*innen innen und außen

» Ballett- und Tanzschulen außen mit 10 Schüler*innen

» Archive, Büchereien und Bibliotheken (1 Person pro 20 m²)

» Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport, organisierter Vereinssport sowie Hoch- schulsport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen, bei organisiertem Vereinssport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten, z.B. Joggen im Wald, dies gilt nicht für privat organisierte Gruppen wie Wandergruppen

» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 100 Zuschauer*innen außen

» Wettkampfveranstaltungen des kontakt- armen Amateursports bis 20 Sportler*innen bis 100 Zuschauer*innen außen

» Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 21 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Touristische Übernachtung in Beherberg- ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche)

Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen.

» Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- bahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden, maximal die Hälfte der vollen Besetzung)

» Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremien- sitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 100 Personen außen und mit bis zu 10 Personen innen

Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 1

(5)

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen innen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 250 Personen außen, bis 100 Personen innen

» Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen innen und außen

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 20 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs- versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis 250 Personen außen und mit bis 100 Personen innen

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen bis 250 Personen

» Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungs- betrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²)

» Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen

» Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)

» Touristische Veranstaltungen, wie Museumsführungen, bis 20 Personen

» Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 22 Uhr) 1 Gast pro 2,5 m², 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen

» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis 100 Zuschauer*innen

» Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis

100 Zuschauer*innen

» Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 22 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein- haltung der AHA-Regeln

Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 2

!

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages- aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs- versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 500 Personen außen und mit bis zu 250 Personen innen

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen

» Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (1 Person pro 10 m²)

» Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²)

» Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 1 Uhr) 1 Gast pro 2,5 m², mit 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen innen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen, bis 250 Personen innen

» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen

» Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen

» Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 1 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein- haltung der AHA-Regeln

Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 3

!

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages- aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

Stand: 07. Juni 2021

Lockerungen bei Inzidenz unter 50

» Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haus- halten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen. So sind Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich.

» Öffnung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen:

» Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagen (Abstandsregeln und Maskenpflicht weiterhin gültig)

» Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen (Abstandsregeln und Maskenpflicht weiterhin gültig)

» Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen (Abstandsregeln und Maskenpflicht weiterhin gültig)

- Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)

- Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen - Gesteuerter Zutritt

- Warteschlangen vermeiden

- Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt - Testpflicht entfällt

Die Regelungen der Öffnungsschritte 1-3 gelten hier unmittelbar. Wenn die 7-Tage-Inzidenz die 50 überschreitet, wird diese Regelung zurückgenommen.

Lockerungen bei Inzidenz unter 35

» Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden/betrieben werden. Zum Beispiel in der Außengastronomie, bei Open-Air-Kulturveranstaltungen und beim Sporttraining und – wettkämpfen im Freien

» Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis

!

Inzidenz sinkt 5 Tage unter 50*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird

zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

!

Inzidenz sinkt 5 Tage unter 35*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt.

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsver- sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 750 Personen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen

(6)

Amtliche Bekanntmachungen

Einladung

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 15. Juni 2021, um 19:00 Uhr

Urbach, Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15, Schrödersaal Tagesordnung:

1. Anfragen an die Verwaltung/Verschiedenes

2. Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2020 der Remstalwerk GmbH & Co. KG, der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH und der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH

3. Lichtmasterplan für die Gemeinde Urbach

4. Gewerbegebiet Schraienwiesen - Informationen zum aktuel- len Projektstand

5. Entscheidung über die Abgabe einer unterstützenden Erklä- rung der Gemeinde Urbach zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

6. Beschluss über die Annahme von Spenden

Die Sitzungsinformationen, die Tagesordnung und die öffentli- chen Sitzungsvorlagen der Gemeindeverwaltung an den Gemein- derat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ur- bach unter www.urbach.de | Bürgerportal.

Die derzeit gültigen allgemeinen Hygienevorschriften sind zu beachten.

Martina Fehrlen Bürgermeisterin

Aktuelles für Senioren

Seniorenprogramm der Gemeinde Wassergymnastik für Senioren

ab Dienstag 22.06.2021 im Freibad Urbach.

Der Kurs findet wöchentlich unter der Leitung von Katrin Foschi- atti für Senior*innen statt.

Beginn ist um 11:00 Uhr, die Kursstunde dauert 45 Minuten.

Der Eintrittspreis ist im Kurspreis von 4,50 € enthalten. Karten hierfür können Sie direkt an der Freibadkasse erwerben. Eine Online-Einbuchung ist für die Teilnahme an der Wassergymnastik nicht erforderlich.

Die Buchung eines Platzes in der Schicht 1 in der die Wasser- gymnastik stattfindet ist entweder im Online-Buchungssys- tem oder über Barzahlung an der Freibadkasse möglich. Ein Formular mit den erforderlichen Daten muss ausgefüllt werden – Dauerschwimmer können sich das Formular auf der Homepage des Freibades herunterladen oder mehrere Formulare an der Kasse mit nach Hause nehmen.

Auch hier gilt:

Nur Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen an der Was- sergymnastik teilnehmen. Die Nutzung der Umkleiden ist nur nach Verlassen des Schwimmbeckens erlaubt und die Warm- wasserduschen sind geschlossen. Ansonsten gelten die aktuel- len Richtlinien für den Besuch des Freibads.

5

Donnerstag, 15. April 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 15

Stellenangebot

2. Weitere Tagesordnungspunkte

2.1. Friedhof - Vergabe Planungsaufträge für den Friedhofsent- wicklungsplan und die Sanierung der Aussegnungshalle 2.2. Ergebnisvorstellung der Brückenhauptprüfung 2020 2.3. Bachstraße Geländer - Handlaufanstrich und Zurückstel-

lung Ausbau

2.4. Bekanntgabe von Bauvorhaben in Zuständigkeit der Ge- meindeverwaltung

3. Verschiedenes

Die Sitzungsinformationen, die Tagesordnung und die öffentli- chen Sitzungsvorlagen der Gemeindever-waltung an den Ge- meinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach unter www.urbach.de | Bürgerportal.

Die derzeit gültigen allgemeinen Hygienevorschriften sind zu beachten.

Martina Fehrlen Bürgermeisterin

Neues aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht „Ausschuss Leben im Alter“

Herr Pfarrer Rainer Hinzen, langjähriger Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten e.V. ging in seinem Impulsvortrag zum Thema „Inklusion und Teilhabe – wie wir unser Zusammenleben gestalten wollen“ in der Sitzung des „Ausschuss Leben im Alter“

am 30.03.2021 auf die Punkte zentrale Herausforderungen, Inklu- sion und Teilhabe in Zuge von Quartiersentwicklungen und gutes Zusammenleben in Urbach ein.

Anhand seiner Präsentation erläuterte Herr Hinzen das immer mehr Menschen, vor allem auch im Alter, von Mobilitätsein- schränkung und Schwerbehinderung betroffen seien. Die Umge- staltung von Quartiersbereichen im Ort biete Entwicklungschan- cen, die gemeistert werden müssten. Die Schaffung von bezahlbaren, barrierefreien Wohnungen sei besonders wichtig, wie auch die Angebote von Assistenz und Pflege, damit die Be- troffenen möglichst lange in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben könnten.

Im weiteren Verlauf erklärt er den Unterschied der Begriffe Integ- ration und Inklusion anschaulich an anhand von Beispielen. Der Grundgedanke der Inklusion sei, dass Menschen mit Beeinträch- tigungen am Leben teilhaben könnten und nicht in speziellen Ein- richtungen untergebracht werden müssten.

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Hinzen hatten die Mitglie- der des Gemeinderats und die anwesenden Personen wieder die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Es ent- spannte sich eine rege Diskussion.

Die Ausschusssitzung wurde als öffentliche Präsenzveranstal- tung, sowie auch als Livestream angeboten.

Der Flyer des Pflegestützpunktes ist auf der Homepage der Gemeinde Urbach zu finden.. https://www.urbach.de/ aus- schuss leben im alter oder auch als QR Code. (QR-Code einfügen)

www.urbach.de

Gemeinde

Rems-Murr-Kreis

Wir suchen zum frühestmöglichen Eintritt

Betreuungskräfte (m/w/d) für die Wittumschule

a) für die Ganztagsbetreuung (GTB) b) für die Kernzeitbetreuung (KZB)

zur personellen Verstärkung unseres Betreuungsteams.

In der Ganztagsbetreuung beträgt der Beschäftigungs- umfang arbeitsvertraglich 50%, die Arbeitszeit an Schul- tagen beträgt wegen des zu berücksichtigenden Schulfe- rienüberhangs hingegen 23,3 Stunden/Woche (was ca.

59,7% entspricht). Die Arbeitszeiten liegen grob im Zeit- fenster zwischen 10.00 und 17.00 Uhr, erfolgen aber täg- lich unterschiedlich nach Absprache.

In der Kernzeitbetreuung werden an Schultagen Grundschüler*innen vor und nach dem Unterricht zusätz- lich betreut von 7.00 bis 8.15 und von 11.00 (zurzeit Co- rona bedingt erst ab 11.45) bis 13.00 Uhr. Der arbeitsver- tragliche Beschäftigungsumfang beträgt 38,4% (Ø 15 Stunden/Woche), die Arbeitszeit an Schultagen beträgt aufgrund des zu berücksichtigenden Schulferienüber- hangs hingegen 17,9 Stunden/Woche (was ca. 42% ent- spricht).

Möglicherweise kommt auch eine Kombination beider Stellen in Betracht.

Der zusätzliche Personalbedarf ist gegeben, da zur Be- kämpfung der Ausbreitung des Corona Virus die Schüler*innen der einzelnen Klassenstufen nur in vonein- ander getrennten Gruppen betreut werden.

Daraus folgt, dass die Stellen im o.g. Umfang befristet zu besetzen sind, solange die Corona Pandemie anhält und sich auf den Schulbetrieb und die Schülerbetreuung wie genannt auswirkt. Der Zeitpunkt der Rückkehr der Schu- len zur Normalität ohne besondere Corona-Maßnahmen ist uns allen unbekannt. Wir haben uns zu einer Befristung der Stellen bis zunächst Ende Februar 2022 entschlos- sen.

Wir streben möglichst eine Entfristung der Stellen an, also deren unbefristetes Weiterbestehen unabhängig von Co- rona, ggf. unter Reduzierung des Beschäftigungsum- fangs. Im Gespräch mit Ihnen stellen wir Ihnen gerne un- sere Überlegungen hierzu vor.

Ihre Bewerbung dürfen Sie uns on- line über unser Stellenportal auf unserer Homepage unter www.urbach.de I Rathaus I Stellenangebote

zusenden. Folgen Sie einfach diesem QR-Code:

Ihr Ansprechpartner ist Herr Jürgen Schunter, Leiter des Hauptamts, Tel.: 07181 8007-30, E-Mail: bewerbung@urbach.de.

Man sieht mich selten radlos.

STADTRADELN im Rems-Murr-Kreis!

Urbach ist dabei vom 13. Juni bis 3. Juli 2021 Jetzt anmelden und mitradeln unter

www.stadtradeln.de/urbach

Ansprechpartnerin Simone Götz

Telefon 07181/8007-39 stadtradeln@urbach.de

Unsere Region gilt als Kulturlandschaft, in der gerade Streu- obstwiesen einen ganz besonderen Wert besitzen. Einige Bestände werden jedoch nicht regelmäßig abgeerntet, weshalb jährlich Tonnen an genießbarem Obst verfaulen.

Die Gemeinde Urbach hat daraufhin mit weiteren Kommunen das Projekt „Gelbes Band Rems-Murr“ ins Leben gerufen.

Folgende Kommunen engagieren sich gemeinsam mit der Gemeinde Urbach an diesem interkommunalen Projekt:

Alfdorf, Berglen, Kernen im Remstal, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Weinstadt, Welzheim und Winterbach.

Streuobstbäume, an denen das „Gelbe Band“ angebracht ist, dürfen zukünftig von den Bürgerinnen und Bürgern kos- tenlos abgeerntet werden.

Privatleute, die ihre Streuobstwiesen nicht selbst abernten wollen oder können, sind dazu eingeladen, an der Aktion teilzunehmen und ihre Bäume zum Ernten freizugeben.

Hierfür werden die Bänder im Vorfeld kostenfrei zur Abho- lung von den Rathäusern bereitgestellt. In Urbach können die gelben Bänder im Servicebüro abgeholt werden.

Nutzen Sie das Angebot und genießen Sie heimische Äpfel, Birnen und Kirschen, ungespritzt und frisch. So einfach kann der Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung sein.

Im Sinne der Natur wird darum gebeten, die Bäume und Äste vorsichtig zu behandeln und die Grünflächen nicht mit dem Auto zu befahren. Die Verwaltungen sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Das Stehlen von Obst bei nicht dazu vorgesehenen Bäumen ist ausdrücklich verboten.

Der Startschuss für die Ernte beginnt mit den frühen Obst- sorten Anfang Juni.

Bei Fragen und Anregungen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Frau Johanna Schäfer, Telefon: 07181/8007-25 Email: schaefer@urbach.de

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Stellenangebote

Solidarität mit den Jungen!

Vom Corona-Vertrag zum Klima- Vertrag der Generationen

Dank und Appell des Landessenioren- rats Baden-Württemberg anlässlich der Aufhebung der Corona-Impfpriorisie- rung

Anlässlich der Aufhebung der Corona-Impfpriorisierung dankt der Landesseniorenrat Baden-Württemberg allen jüngeren Men- schen für ihre Geduld und Rücksicht, wodurch ältere und vulnera- ble Menschen bevorzugt geimpft werden konnten.

„Dass diese intergenerative Solidarität möglich war“, ist nach den Worten von Professor Eckart Hammer, Vorsitzender des Landes- seniorenrats, „ein nicht selbstverständIicher und eindrücklicher Beleg für den guten Zusammenhalt der Generationen“.

„Die Älteren sollten deswegen ihre wiedergewonnenen alten Frei- heiten nicht nur als Urlauber genießen, sondern diese auch für die Jüngeren einsetzen“, appelliert Hammer.

Viele Familien benötigen dringend Unterstützung von leiblichen oder Wahl-Großeltern; abgehängte Schülerinnen und Schüler brauchen Lern- und Entwicklungspaten; viele ehrenamtliche Dienste können ohne aktive und engagierte Senior*innen nicht aufrechterhalten werden.

Und wo das alles überdeckende Corona-Thema hoffentlich all- mählich wieder in den Hintergrund rückt, sollten die Älteren auch bei der größten Herausforderung unserer Zeit, dem Klimawandel, solidarisch an der Seite der Jungen stehen.

Denn dem renommierten Klimaforscher Hans Joachim Schelln- huber sei zuzustimmen, „Wer achtlos das Virus weitergibt, ge- fährdet das Leben seiner Großeltern. Wer achtlos C02 freisetzt, gefährdet das Leben seiner Enkel.“

Umwelt und Entsorgung

Sperrmüllbörse „Zu verschenken“

Gegenstand Telefonnr.

1 Matratze 1 m x 2 m, 1 Rost 1 m x 2 m 8 18 60 Tiere werden in die Rubrik „zu verschenken“ nicht aufgenommen.

Interessenten an diesen Gegenständen können sich unter der oben genannten Telefonnummer direkt mit dem Schenker in Ver- bindung setzen. Wer funktionsfähige und brauchbare Gegen- stände verschenken möchte, anstatt sie zum Sperrmüll zu geben, kann diese der Gemeindeverwaltung, Frau Lang (Tel. 8007-72, Fax: 8007-55 oder per Mail Servicebuero@Urbach.de) schriftlich oder telefonisch mitteilen – und der jeweilige Gegenstand wird dann in den Urbacher Mitteilungen unter dieser Rubrik veröffent- licht.

Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit der Abfallvermeidung wahr – der Umwelt zuliebe.

Fundsachen

Auf dem Urbacher Fundamt wurden abgegeben:

1 Schlüssel 1 Kinderjacke

Diese können vom Verlierer im Servicebüro während den Öff- nungszeiten abgeholt werden.

Gemeinde

Rems-Murr-Kreis

Für Schulabgänger*innen, die sich sozial engagieren möchten, bieten wir zwei FSJ-Stellen an. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet die Chance, etwas für sich und für andere Menschen zu tun. Dabei werden wichtige soziale und personale Kompetenzen erworben, die als Schlüsselqualifi- kationen am Arbeitsmarkt sehr gefragt sind. Das FSJ wird vielfach als Vorpraktikum anerkannt oder kann unter ande- rem als Wartezeit für das Studium angerechnet werden.

Wir bieten in folgenden zwei Bereichen jeweils FSJ- Stellen an:

Integrationsarbeit

• Unterstützung der Mitarbeiter*innen des Integrationsbüros und der ehrenamtlichen Helfer*innen des Arbeitskreises Flüchtlingshilfe

• Betreuung von jungen Erwachsenen, Erwachsenen und evtl. Kindern aus unterschiedlichen Ländern (z.B. Gambia, Syrien, Irak, Pakistan)

Jugendzentrum

• Im Jugendzentrum unterstützt du die offene Kinder- und Jugendarbeit in Urbach und hilfst im Jugendhaus organi- satorisch und hauswirtschaftlich mit

• Wichtig ist hier, dass du bei Antritt des FSJ volljährig bist Wir bieten dir:

• ein FSJ in einer Dauer von 6 Monaten bis zu 12 Monaten

• ein monatliches Taschengeld

• eine Bezuschussung deines VVS-Tickets (50%)

• eine qualifizierte Anleitung und Praxisbegleitung

• Jahresurlaub von 26 bzw. 28 Tagen (bei einer FSJ-Zeit von 12 Monaten)

• Freistellung von bis zu 3 Arbeitstagen für Bewerbungsge- spräche

• Freistellung und Fahrtkostenerstattung für die regelmäßige Teilnahme an FSJ-Seminaren

• Pädagogische Begleitung durch den Internationalen Bund bzw. den Kreisjugendring Rems-Murr e.V. In den Seminar- tagen und Fortbildungen werden unterschiedliche Themen- schwerpunkte, wie z.B. Berufs- und Lebensplanung be- handelt

Wir wünschen uns:

• Teamfähigkeit und persönliches Engagement

• Bereitschaft zur verantwortlichen Mitarbeit

Genauere Informationen zu den einzel- nen Stellen findest du im Stellenportal der Gemeinde Urbach, oder wenn du diesem QR-Code folgst:

Für weitere Fragen oder Informationen darfst du gerne unser Personalamt unter der Tel. 07181-8007 31 anrufen oder schreib uns eine E- Mail an: bewerbung@urbach.de.

Du möchtest wertvolle Erfahrungen in einem FSJ sammeln?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!

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Das Landratsamt teilt mit

Das bedeutet die neue Corona-Verordnung für den Rems-Murr-Kreis

Neuregelung und Erweiterung der Öffnungsschritte / Bei sta- biler Inzidenz unter 50 ab Dienstag, 8. Juni weitreichende Öff- nungen möglich

Die 7-Tage-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis liegt am Freitag, 4. Juni, bei 30. Damit ist sie weiterhin stabil unter 100, zum dritten Mal unter 50 und nun auch unter 35. Was heißt das für den Landkreis?

Aktuell gelten die Regelungen von Öffnungsschritt 1 nach der ak- tuell geltenden Corona-Verordnung. Diese wird mit Wirkung zum 7. Juni angepasst und enthält viele Neuregelungen. Wenn die In- zidenz weiter sinkt bzw. stabil bleibt, kommt es in den nächsten Tagen schrittweise zu vielen weiteren Öffnungen. Diese Darstel- lung soll trotz der sehr komplexen Rechtslage transparent zeigen, was ab wann möglich ist. Tagesaktuelle Infos gibt es auf der Homepage des Rems-Murr-Kreises.

Ab Montag, 7. Juni: Neue Regeln für Öffnungsschritt 1 sowie für Schultestungen

Zunächst kommt es mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verord- nung am Montag, 7. Juni, zu weiteren Öffnungen in Öffnungs- schritt 1: So dürfen beispielsweise Shisha- und Raucherbars ana- log zu Gaststätten öffnen, Natur- und Stadtführungen dürfen wieder mit bis zu 20 Teilnehmenden stattfinden. Organisierter Vereinssport darf auch außerhalb von Sportanlagen im Freien mit Gruppen bis zu 20 Personen trainieren. Auch hier gilt – wie inner- halb von Sportanlagen – die Testpflicht.

Gemeinde

Rems-Murr-Kreis

Wir suchen Verstärkung für den Streifendienst!

Bei der Gemeinde Urbach im Remstal (ca. 8.900 Einwoh- ner) ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle einer/s

Mitarbeiters zur Überwachung des ruhen- den Verkehrs (m/w/d) in Teilzeit mit 50%

zu besetzen.

Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Überwachung der Wanderparkplätze Hagsteige und im Bärenbachtal sowie am Freibad an den Wochenenden.

Vor allem während der Sommermonate sind diese Park- plätze und ihr Umfeld für viele Besucher*innen Ausgangs- punkt von Wanderungen und Ausflügen in die Natur und den nahegelegenen Wald. Dies führt leider auch zu einer Überlastung der Zufahrtswege und Parkplätze.

Daher soll durch Streifengänge bzw. Streifenfahrten, das Ausstellen von Verwarnungen, aber auch durch Aufklä- rung und Sensibilisierung der jeweiligen Fahrzeugführer die Situation verbessert werden.

Weitere Streifengänge innerhalb des Ortes auch an Werk- tagen sind möglich.

Wir erwarten von Ihnen:

• selbständiges, engagiertes Arbeiten, insbesondere am Wochenende und in den Abendstunden

• sicheres, höfliches und korrektes Auftreten

• gute Deutschkenntnisse

Der Führerschein Klasse B (PKW) wird vorausgesetzt.

Entsprechende rechtliche Grundkenntnisse sind von Vor- teil aber nicht Voraussetzung.

Die Anstellung erfolgt im Rahmen eines festen Arbeitsver- trages, zunächst befristet von Juni bis Oktober 2021.

Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich an Herrn Grockenberger. Informationen über die Gemeinde erhal- ten Sie auf unserer Homepage.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie uns bitte bis zum 15. Juni 2021 über un- ser Stellenportal zu.

Ihr Anprechpartner: Herr Achim Grocken- berger - Tel: 07181 8007-36 - Mail:

grockenberger@urbach.de

Der Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen – Urbach bietet ab Sommer 2021 einen

Ausbildungsplatz zur Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)

In diesem sehr abwechslungsreichen und vielseitigen Be- rufsbild werden handwerklich-technische und elektro- technische Fähigkeiten bei der praktischen Betreuung der Anlagen ebenso gefördert wie das Erfassen und Analysie- ren naturwissenschaftlicher Sachverhalte im Labor.

Diese Ausbildung ist daher hervorragend für interessierte aufgeweckte Schülerinnen und Schüler geeignet, die im Juli 2021 ihre Werkrealschule, ihre Realschule oder einen ähnlichen Schultyp mit gutem Erfolg abschließen.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, steht Ihnen der Betriebsleiter unserer abwassertechnischen Anlagen, Herr Schaupmeier, sehr gerne für Rückfragen, eine Anla- genbesichtigung oder bei besonderem beidseitigem Inte- resse auch für ein Probepraktikum zur Verfügung.

Herr Schaupmeier ist erreichbar unter der Rufnummer 07181-81191.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen samt Zeugniskopien, die Sie per E-Mail einsenden an:

Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen – Urbach, z. Hd. Herrn Kern, Am Marktplatz 11, 73655 Plüder- hausen, E-Mail: L.Kern@Pluederhausen.de

Absätze

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„Ich bin erleichtert, dass die Infektionszahlen im Rems-Murr-Kreis weiter sinken und jetzt auch hier alle Lockerungen der Corona- Verordnung gelten“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Nach den vielen Monaten der Einschränkung bedeutet das für viele ein Auf- atmen – besonders für die gebeutelte Kulturszene, den Einzel- handel und auch die Gastronomie. Angesichts der immer noch bestehenden Impfstoffknappheit gilt es aber weiterhin, das Er- reichte nicht zu verspielen. Lassen Sie uns gemeinsam umsichtig bleiben, bis wir mit fortschreitender Impfkampagne im Land noch sicherer sind. Es ist mehr als ein Lichtblick, dass eine reelle Chance auf einen Sommer mit mehr Normalität besteht.“

Diese Regeln gelten bei einer stabilen Inzidenz unter 35:

• Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)

• Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen - innen und außen. Alle Teilnehmer müssen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis nachweisen können. Dabei können geimpfte Personen nicht „ab- gezogen“ werden, d.h. es dürfen inklusive Geimpften maximal 50 Personen sein. Tanzveranstaltungen sind noch nicht möglich.

• Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)

• Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen

• Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 750 Personen

• Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen Mehr Infos auf den Seiten des Sozialministeriums oder unter www.rems-murr-kreis.de/corona -> Infos für den Alltag.

Aktuelles aus der Mediathek

Die Mediathek hat geöffnet!

Da die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis stabil unter 50 liegt, kann die Mediathek seit dieser Woche wieder ohne Voranmeldung und ohne Test-, Genesenen- oder Impfnachweis besucht werden!

Natürlich gelten weiterhin die üblichen Hygienemaßnahmen, wie das Tragen einer medizinischen Mundschutzmaske, Händedes- infektion und Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m. Auch werden die großzügigen Räumlichkeiten der Mediathek nach wie vor regelmäßig gelüftet. Bitte beachten Sie, dass die Leihfrist der Medien nicht mehr automatisch verlängert wird und denken Sie daran, Ihre Medien rechtzeitig abzugeben, oder zu verlängern.

Wir hoffen, dass die Inzidenz weiterhin so niedrig bleibt und freuen uns auf Ihren Besuch!

In der Mediathek kann wieder ohne weitere Auflagen gestöbert werden! Neu: „Das Ende der Stille“ von Petra Durst-Benning!

Es gibt auch wieder viel Neues zu entde- cken, z.B. die langersehnte Fortsetzung der beliebten Fotografinnen-Saga von Petra Durst-Benning. Im 5. Band „Das Ende der Stille“ entscheidet sich die Wan- derfotografin wie vor vielen Jahren schon einmal gegen den sicheren Hafen der Ehe und bricht stattdessen zu neuen Ufern auf!

An der Westküste Amerikas – genauer ge- sagt in Hollywood – wartet ein spannender Auftrag auf sie. Für einen großen Bildband soll Mimi den derzeit größten weiblichen Stummfilmstar der Vereinigten Staaten fo- tografieren. Was Mimi nicht weiß: Die be- rühmte Schauspielerin »Chrystal Kahla« ist niemand anderes als Christel Merkle, das Mädchen, das seit einem kalten Wintertag im Jahr 1911 in Laichingen als spurlos ver- schwunden gilt. Die Vorgänger-Bände 1-4 sind ebenfalls im Bestand der Mediathek und können auch als Einzelband unabhängig voneinander gelesen werden.

Ebenfalls ab Montag, 7. Juni gilt: Schnelltests, die in Schulen durchgeführt werden, bleiben 60 Stunden lang gültig. Viele Schu- len im Rems-Murr-Kreis nutzen RMK-Cosima für beaufsichtigte Schnelltests. Die App wird aktuell im Hintergrund so überarbeitet, dass Ergebnisse von Reihentestungen in Schulen 60 Stunden lang als gültig angezeigt werden und das sich drehende Negativ- Icon 60 Stunden lang aktiv ist – statt nur 24 Stunden wie bei allen anderen Testungen. Die Schulen werden gesondert informiert und müssen nichts tun.

Ab Dienstag, 8. Juni: Weitere Öffnungsschritte bei stabiler In- zidenz unter 50

Wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge stabil unter 50 bleiben sollte, kommt es am Dienstag, 8. Juni, zu weiteren Lockerungen nach der Corona-Verordnung. Nach der neuen Verordnung gelten dann im Rems-Murr-Kreis die Regelungen bei Inzidenz unter 50 sowie unmittelbar die Regelungen der Öffnungsschritte 2 und 3.

Nach der bisherigen Verordnung hätten die Stufen 2 und 3 schritt- weise durchlaufen werden müssen. Das ist mit der neuen Verord- nung nicht mehr der Fall. Sollte die Inzidenz die 50 wieder über- schreiten, werden die erweiterten Öffnungsschritte zurückgenommen. Die Regelungen für eine Inzidenz unter 50 müssen zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz an drei auf- einanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

Ab Mittwoch, 9. Juni: Lockerungen für Schulen bei stabiler In- zidenz unter 50 (vorbehaltlich anderslautender Regelungen in der neuen Corona-Verordnung Schule)

Bei den Lockerungen im Bereich Schulen bei einer stabilen Inzi- denz unter 50 gilt, dass diese erst am zweiten Tag nach Bekannt- machung in Kraft treten. Das wäre im Rems-Murr-Kreis frühes- tens am Mittwoch, 9. Juni der Fall. Die Schulen können dann zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Das heißt: Präsenzunterricht, Masken- und Testpflicht. Das Abstands- gebot ist nicht mehr einzuhalten. Sport im Freien im Klassenver- bund sowie Tagesausflüge im Klassenverbund sind gestattet.

Ab Donnerstag, 10. Juni: Weitere Lockerungen bei stabiler Inzidenz unter 35:

Die neue Corona-Verordnung enthält auch Regelungen für eine stabile Inzidenz unter 35 an fünf Tagen in Folge. In vielen Berei- chen entfällt dann die Testpflicht. Lockerungen gibt es zudem für Feiern im Gastgewerbe, Messen und Ausstellungen sowie Kultur- und Vortragsveranstaltungen. Am Freitag, 4. Juni hat die 7-Tage- Inzidenz seit 1. März 2021 zum ersten Mal wieder die 35 unter- schritten. Sollte sie stabil unter 35 bleiben, gelten die genannten Lockerungen ab Donnerstag, 10. Juni.

Weiterführende Hinweise

Mehr Infos zu den Öffnungsschritte unter www.rems-murr-kreis.

de/corona -> Infos für den Alltag bzw. auf der Seite des Sozialmi- nisteriums.

Weitere Lockerungen im Rems-Murr-Kreis ab Donnerstag

7-Tage-Inzidenz seit fünf Tagen unter 35 / Ab Donnerstag, 10.

Juni, gelten die Regelungen bei einer Inzidenz unter 35 Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Rems-Murr-Kreis am Dienstag, 8. Juni, bei 34 – und damit zum fünften Mal unter 35. Maßgeblich für weitere Lockerungen sind die Inzidenzen, die das RKI täglich verkündet.

Diese orientieren sich an den Landkreiszahlen des Vortags. Sprich:

Die Kreisverwaltung weiß schon am Dienstag, dass der offizielle RKI-Wert von Mittwoch unter 35 liegt – den fünften Tag in Folge.

Nach der offiziellen Bekanntmachung am Mittwoch kommt es dann am Donnerstag, 10. Juni, zu weiteren Öffnungen nach der Corona-Verordnung. Zusätzlich zu den bereits geltenden Öff- nungsstufen 1, 2 und 3 sowie den Regelungen bei einer Inzidenz unter 50 treten dann die Regelungen bei einer Inzidenz unter 35 in Kraft.

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Friedenskirche

11.00 Uhr Gottesdienst mit Verabschiedung von Pfarrer Benjamin Helmschrott, Pfarrer Dieterle, Pfarrer Helmschrott

Keine Anmeldung bei beiden Gottesdiensten erforderlich!

Kollekte: Weltmissionsprojekt Mittwoch, 16. Juni

8.30 Uhr Andacht „Halbzeit“ im Gemeindehaus, Joachim von Lübtow

Sonntag, 20. Juni, 3. Sonntag nach Trinitatis Afrakirche

9.30 Uhr Gottesdienst, Prädikant Christian Battermann und Pfarrer Dieterle

Friedenskirche

10.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrerin Melchionda

Abschiedsgottesdienste Pfarrer Helmschrott

Eine Anmeldung zu beiden Gottesdiensten in der Afrakirche und in der Friedenskirche ist nicht erforderlich!

Regelungen beim Gottesdienstbesuch und Andacht

Es gelten weiterhin die allgemeinen AHA Hygienevorschriften, mit Mund- und Nasenschutz. Während der Gottesdienste in der Afrakirche und der Friedenskirche muss eine FFP2-Maske getragen werden. Weiterhin ist eine namentliche Erfassung der Gottesdienstteilnehmer notwendig. Eine Gruppenbildung, auf dem Kirchenvorplatz, ist zu vermeiden.

Wir achten bei allen Gottesdiensten und Andachten streng auf die Infektionsschutzbestimmungen.

Aufgrund der aktuellen Lage kann es sein, dass die Gottesdienste kurzfristig abgesagt werden müssen. Bitte beachten Sie die Ter-

Neues aus dem Jugendhaus

Öffnung des Jugendhauses

Endlich sind die Lockerungen der Corona-Verordnung auch bei uns angekommen und wir können euch voller Vorfreude mitteilen:

WIR HABEN GEÖFFNET!

Ab Dienstag, 08.06. konnten wir wieder öffnen, allerdings müssen wir uns wieder an einige Regeln halten.

So gilt beispielsweise im Jugendhaus eine Maskenpflicht (medizi- nische oder FFP2-Maske) und je nach der 7-Tagesinzidenz dür- fen unterschiedlich viele Personen in das Jugendhaus kommen.

Aktuell dürfen 12 Personen im Jugendhaus sein (inklusive der Hauptamtlichen). Liegt die Inzidenz weiterhin unter 100 müsst ihr auch keinen negativen Coronatest mitbringen, allerdings müsst ihr euch immer anmelden. Schreibt dafür einfach auf Whatsapp oder Instagram.

Wir freuen uns sehr darauf gemeinsam mit euch in den Sommer zu starten!

Wir haben schon viele Ideen und Pläne. Wenn auch du Lust hast Aktionen, wie etwa eine Fahrradtour oder einen Grillabend zu pla- nen und zu organisieren, dann meld dich bei uns!

Viele Grüße und bis bald im Jugendhaus!

Die Kirchen berichten

Samstag, 12. Juni Afrakirche

14.00 Uhr Gottesdienst zur Trauung von Alexander und Bar- bara Brauch, geb. Gittinger, mit Taufe von Niklas Benedikt Brauch, Pfarrer Dieterle

Sonntag, 13. Juni, 2. Sonntag nach Trinitatis Afrakirche

9.30 Uhr Gottesdienst mit Verabschiedung von Pfarrer Benjamin Helmschrott, Pfarrer Dieterle, Pfarrer Helmschrott

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81467. Es gibt einen 30-minütigen Film im Internet, der die Arbeit der Zirkusschule vorstellt und auch zeigt, was die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter tun können. Ich kann Ihnen den Link dann gerne zukommen lassen. K. Dieterle, Pfr.

Evangelisches Gemeindebüro (Sekretariat):

Pfarramtssekretärin Dorothee Kaiser (zuständig für beide Seelsorgebezirke) Kirchgasse 4

Öffnungszeiten des Sekretariats im Pfarramt Nord Bitte um telefonische Anmeldung unter Tel. 07181-81467:

Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Sekretariat in Homeoffice zu erreichen:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr E-Mail: Dorothee.Kaiser@elkw.de

Telefon 07181/9937377 Evangelische Pfarrämter Evangelisches Pfarramt Nord

Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch unter Tel. 07181/81467 an oder wenden Sie sich per E-Mail an Pfarrer Dieterle:

E-Mail: Pfarramt.Urbach-Nord@elkw.de Kirchgasse 4

Internet-Adresse: www.evangelische-kirche-urbach.de Evangelisches Pfarramt Süd

Pfarrer Benjamin Helmschrott

Friedenskirche, August-Lämmle-Str. 1, Tel. 017621746324 E-Mail: Benjamin.Helmschrott@elkw.de

Sprechzeiten: Di. 9.00 – 17.00 Uhr Mi. 14.00 – 17.00 Uhr, Fr. 12.00 – 17.00 Uhr

Internet-Adresse: www.evangelische-kirche-urbach.de Losung und Lehrtext für Donnerstag, den 10.06.2021

Ich suche dich von ganzem Herzen; lass mich nicht abirren von

deinen Geboten. Psalm 119,10

Das ist die Liebe zu Gott, dass wir seine Gebote halten; und seine Gebote sind nicht schwer. 1.Johannes 5,3

Angebote in dieser Woche

(mit geltenden Regeln zum Infektionsschutz):

Montag von 17- 18.30 Uhr Buben-Jungschar ab 6 Jahren (Ge- meindehaus)

Mittwoch um 19 Uhr Jugendkreis ab 13 Jahren (Friedenskirche) Freitag um 17.30- 19.00 Uhr Mädchen-Jungschar ab 6 Jahren (Gemeindehaus)

Weitere Infos bei Jugendreferent Joshua Senk:

Jugendreferent@evangelische-kirche-urbach.de minübersicht, die aktuellen Aushänge in den Schaukästen und

auf unserer Homepage.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Kunstwerkstatt für Kinder

Immer wieder verschoben – aber jetzt wollen wir starten mit der biblischen Kunstwerkstatt für Kinder

Start ist am 25. Juni.

In der biblischen Kunstwerksatt werden wir zunächst ein Werk aus der Kunst miteinander anschauen, die entsprechende bibli- sche Geschichte dazu lesen und uns dann davon inspirieren las- sen, mit verschiedenen Techniken (z.B. Druck, Collage, Aquarell, Skulptur) die biblischen Geschichten selber zu gestalten. Einge- laden sind Kinder im Alter von 6 – 12 Jahren. Es besteht die Mög- lichkeit, dass auch Eltern oder Großeltern sich an der Kunstwerk- statt beteiligen. Wir treffen uns 1 x monatlich am 25.6./ 23.7.

jeweils von 15.00 – 16.30 Uhr im Johannes-Brenz-Gemeinde- haus. Die Termine nach den Sommerferien werden noch bekannt gegeben. Anmeldung ist erforderlich immer bis spätestens zum Montag vor dem jeweiligen Termin im Pfarramtsbüro, Tel. 81467. Die Teilnehmerzahl ist zunächst auf 10 begrenzt.

Leitung: Klaus Dieterle + Team

Unkostenbeitrag für Materialien pro Termin: 2,- EUR. Bitte ein al- tes Hemd oder T-Shirt als Arbeitskleidung und eine Abdeckung für den Tisch (ein altes Wachstuch z.B.) mitbringen.

Wer macht mit beim Zirkusprojekt in den Sommerferien rund um die Afrakirche?

Zirkusprojekt für Kinder

Die christliche Zirkusschule von

„Kirche unterwegs“ kommt in unsere Gemeinde. Vom 17. – 20. August 2021 dürfen sich Kinder als kleine Zirkusartisten probieren, auf einem Seil balan- cieren, über Scherben laufen, mit Bällen jonglieren. Und mit den artistischen Kunststücken verbindet sich auch ein fröhli- ches und gespanntes Hören und Spielen zur biblischen Bot- schaft. Für die Kinder gibt es ab Juli ein Anmeldeverfahren.

Wenn Sie nicht mehr Kind sind aber doch gerne bei der Zirkus- schule mitmachen wollen: wir suchen für dieses Projekt Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter, die die Zirkusleute unterstützen.

Sie müssen keinen Salto machen oder Löwen dressieren können, aber gerne und mit Freude bei einem solchen Projekt dabei sein wollen. Es gibt unterschiedliche Aufgaben und jede und jeder kann zum Gelingen dieses Projektes etwas beitragen.

Wenn Sie (Jugendliche/ Erwachsene/ Eltern) sagen, da wäre ich gerne dabei, oder den Urlaub mal etwas anders verbringen möch- ten, melden Sie sich bitte im Pfarramt Nord bei Pfr. Dieterle, Tel.

Die Feuerwehr rettet Leben!

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Eingeladen zum Fest des Glaubens - Fronleichnam 2021 in St. Marien Urbach Am 2. Donnerstag nach Pfingsten, dem Fronleichnamstag, waren wir in der Kirche St. Marien Urbach versammelten zu einem Fest des Glaubens, einem Fest der Freude, einem Fest des Dankes. Wir feierten den Herrn als Brot des Lebens. Wir dankten dem Herrn für seine Gegenwart in unserer Mitte. Wir erfreuten uns an seiner Gegenwart in den Gaben von Brot und Wein - eins der größten Geheimnisse unseres Glaubens.

Dank den Frauen Bauer und Rotter konnten wir einen gelegten Blumenteppich vor dem Altar bestaunen, künstlerischer Ausdruck dieses Glaubensgeheimnisses.

Er, der Herr, ist uns im Brot gegeben, Brot, das lebt und spendet Leben, Brot auf unsrer Pilgerreise, Brot, das Ewigkeit verheißt.

Brot, das Frucht aus seinem Tode uns ein neues Leben ist und uns stärkt in unsren Zeiten, der weltweiten Pandemie.

Fronleichnam in Plüderhausen

Dieses Jahr fanden - kurzfristig anberaumt - in beiden Gemeinden der Seelsorgeeinheit Gottesdienste statt. Und da die Zeiten ge- rade oft trostlos sind, wurden kurz entschlossen in der Herz-Jesu- Kirche kleine Blumenteppiche gelegt. In den letzten Jahren war zu Fronleichnam oft schon Vieles verblüht, dieses Jahr war Vieles noch gar nicht aufgeblüht. Erfreulicherweise kamen trotzdem ge- nügend Blumenspenden zusammen und so wurden in kleiner Be- setzung die Teppiche gelegt. Vielen Dank an alle, die dazu beige- tragen haben!

Patrozinium am 11.06.2021 in Plüderhausen

Am 11.06.2021 feiern wir im Rahmen eines Gottesdienstes unser Patrozinium um 18.30 Uhr in der Herz-Jesu-Kirche. Im Anschluss bieten wir für Sie Rote Wurst und Hals vom Grill im Brötchen an, ebenso die Möglichkeit im Freien bei einem Getränk zusammen zu stehen. Herzliche Einladung hierfür - wir freuen uns auf Sie!

Lobpreis und Eucharistische Anbetung in St. Marien jeden 3. Montag im Monat um 19:30 Uhr

Am Montag, den 21. Juni findet ein Lobpreisabend mit eucharis- tischer Anbetung in der Kirche St. Marien in Urbach statt.

Herzliche Einladung!

Gottesdienste im Fernsehen und Übertragungen im Internet Live Übertragungen aus dem Rottenburger Dom St. Martin

• 13. Juni, ab 9.30 Uhr

• 20. Juni, ab 9.30 Uhr

• 27. Juni, ab 9.30 Uhr

Die Messen werden übertragen auf der Internetseite www.drs.

de, via YouTube und Bibel TV.

Fernsehgottesdienste:

Sonntag, 13. Juni 09:30 Uhr im ZDF/ORF evangelischer Gottes- dienst aus Österreich

Sonntag, 20. Juni 09:30 Uhr im ZDF katholischer Gottesdienst aus Frankfurt

Sonntag, 20. Juni 10.00 Uhr im MDR katholischer Gottesdienst aus Dresden

Sonntag, 27. Juni 09:30 Uhr im ZDF evangelischer Gottes- ddienst aus Bremen

Zuhause Gottesdienst feiern – die Reihe geht auch für die Sonntage im Jahreskreis weiter

Für „jeden Sonntag im Jahr“ gibt es drei Vorlagen, die sich an den jeweiligen Sonntag anpassen lassen. Die Vorlagen liegen in den Kirchen zum Mitnehmen aus.

Gottesdienste und Leben in der Seelsorgeeinheit Donnerstag, 10.06.

16.00 Uhr Gebets-Unterweisungs-Nachmittag der Erstkom- munionkinder in Urbach (Turnus 4), Kirche St. Ma- rien

Freitag, 11.06. – Heiligstes Herz Jesu, Hochfest

18.30 Uhr Eucharistiefeier zum Patrozinium in Plüderhausen Sonntag, 13.06. – 11. Sonntag im Jahreskreis

09.00 Uhr Eucharistiefeier in Urbach

10.30 Uhr Eucharistiefeier in Plüderhausen, im Anschluss Kaffee-Verkauf der Aktion 365 und Fairtrade-Ware Montag, 14.06.

16.00 Uhr Gebets-Unterweisungs-Nachmittag der Erstkom- munionkinder in Plüderh. (Turnus 1), Herz-Jesu Kirche

Dienstag, 15.06.

16.00 Uhr Gebets-Unterweisungs-Nachmittag der Erstkom- munionkinder in Plüderh. (Turnus 2), Herz-Jesu Kirche

18.30 Uhr Rosenkranz in Plüderhausen 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Plüderhausen Mittwoch, 16.06.

16.00 Uhr Gebets-Unterweisungs-Nachmittag der Erstkom- munionkinder in Urbach (Turnus 3), Kirche St. Ma- rien

18.25 Uhr Rosenkranz in Urbach 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Urbach Donnerstag, 17.06.

16.00 Uhr Gebets-Unterweisungs-Nachmittag der Erstkom- munionkinder in Urbach (Turnus 4), Kirche St. Ma- rien

19.00 Uhr Gebets- und Infoabend für die Eltern der Erstkom- munionkinder, Kirche St. Marien Urbach

Sonntag, 20.06. – 12. Sonntag im Jahreskreis

09.00 Uhr Eucharistiefeier in Plüderhausen, Predigt: Diakon M. Hentschel

10.30 Uhr Eucharistiefeier in Urbach, Predigt: Diakon M.

Hentschel

Pfarrer: Jens Brodbeck, Tel. 81221 jens.brodbeck@drs.de Diakon: Michael Hentschel, Tel: 81215 michael.hentschel@drs.de Gemeindereferentin: Irmgard Egyptien, Tel: 81928 rk.urbach.

egyptien@web.de

Homepage der Seelsorgeeinheit:

se-pluederhausen-urbach.drs.de

Öffnungszeiten und Telefonnummern unserer Pfarrbüros:

Montag 09.00 – 12.00 Uhr Plüderhausen Dienstag 12.15 – 15.45 Uhr Plüderhausen

18.00 – 19.00 Uhr Urbach Mittwoch 09.00 – 11.00 Uhr Urbach Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Urbach

09.00 – 12.30 Uhr Plüderhausen Urbach: 07181- 81928, Plüderhausen: 07181- 81221 stmarien.urbach@drs.de, herzjesu.pluederhausen@drs.de

www.urbach.de

Referenzen

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