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Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

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Academic year: 2022

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Rede des Bürgermeisters Albrecht Kündiger zur Einbringung des Haushaltsplans der Stadt sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Kelkheim (Taunus) für das Jahr 2022

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

bevor ich auf den Ihnen heute vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2022 eingehe, möchte ich eines vorausschicken:

Die Stadt Kelkheim ist finanziell sehr gut aufgestellt.

Das kann man trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie feststellen.

Wir mussten zwar für das Jahr 2020 im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplans die voraussichtlichen Belastungen der städtischen Finanzen durch die Corona-Pandemie darstellen. Hierbei waren insbesondere die Einbrüche bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die zusätzlichen Kosten bei den Kinderbetreuungseinrichtungen abzubilden, was zu einer Verschlechterung um 2,3 Mio. Euro des geplanten Jahresergebnisses führte. Anstelle eines ursprünglich geplanten Jahresüberschusses von 1,4 Mio. Euro musste ein Jahresfehlbetrag von 0,9 Mio. Euro ausgewiesen werden. Der Ausgleich war durch eine geplante Entnahme aus den vorhandenen Rücklagen geplant.

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Das tatsächliche Ergebnis des Jahres 2020 war dann gegenüber den Planungen im Nachtragshaushalt allerdings um 2,6 Mio. Euro verbessert und schloss mit einem Jahresüberschuss von rd.1,6 Mio. Euro ab.

Wesentliche Ursache hierfür waren Minderaufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen von rd. 1,3 Mio. Euro und nicht in der erwarteten Höhe abgerufene Zuschüsse der Kinderbetreuungseinrichtungen von rd.

0,6 Mio. Euro sowie Einsparungen bei den Personalkosten.

Einen weiteren erheblichen Beitrag zum positiven Ergebnis haben natürlich auch die, vom Land im Rahmen des aufgelegten Sonderprogramms in Höhe von 1,2 Mrd., an die Stadt gezahlten Beträge für den erwarteten Ausfall bei der Gewerbesteuer (rd. 1,8 Mio. Euro) und der Ersatz der fehlenden Einnahmen bei den Betreuungseinrichtungen gehabt.

Eine Inanspruchnahme der Rücklagen war damit entbehrlich, vielmehr konnte der Überschuss der ordentlichen Rücklage zugeführt werden.

Wir hatten damit in 2020 bereits das vierte Jahr hintereinander ein deutlich positives Ergebnis.

Zwar mussten wir die Überschüsse der Jahre 2017 und 2018 von insgesamt rd. 4,5 Mio. Euro gem. den Auflagen des Landes zur Abwicklung der bestehenden Fehlbeträge der Jahre 2009 bis 2016 verwenden, mit den

Überschüssen (im ordentlichen Ergebnis) des Jahres 2019 von rd. 0,7 Mio. Euro und im Jahr 2020 rd. 1,6 Mio.

Euro haben wir jetzt einen Bestand einer ordentlichen Rücklage von insgesamt rd. 2,3 Mio. Euro aufgebaut.

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Zusätzlich verfügen wir über einen Bestand einer Rücklage aus den außerordentlichen Ergebnissen der Vorjahre in Höhe von rd. 2,9 Mio. Euro. Diese Rücklage resultiert im Wesentlichen aus Grundstücksverkäufen, deren Kaufpreis über dem Buchwert in der Eröffnungsbilanz lag.

Der aktuelle beschlossene Haushalt 2021 weist einen Fehlbedarf von rd. 1,3 Mio. Euro aus.

Auch hier zeigen sich deutliche Tendenzen, dass es voraussichtlich gelingen wird, diesen Fehlbedarf im Ergebnis deutlich zu senken, so dass die vorhandenen Rücklagen (wenn überhaupt) nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden müssen.

Insbesondere die voraussichtlichen Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer werden den Haushaltsansatz mit großer Wahrscheinlichkeit überschreiten. Auch die Gewerbesteuer hat sich in den letzten Wochen dieses Jahres sehr gut entwickelt, nach den zur Zeit vorliegenden Veranlagungen ist damit zu rechnen, dass der geplante Ansatz von 8,0 Mio. Euro (mindestens) erreicht wird.

Nachdem seitens des Landes eine Rückführung der Kassenkredite der Städte und Gemeinden in Hessen durch die sog. „HESSENKASSE“ durch die Übernahme der hälftigen Beträge des Kassenkreditvolumens ermöglicht wurde, ist es uns gelungen, regelmäßig ohne die Aufnahme von neuen Kassenkrediten auszukommen.

Wir werden auch zukünftig durch eine sparsame Haushaltsführung darauf zu achten haben, keine neuen Verpflichtungen aus Kassenkredite aufzubauen. Sei es durch entsprechende Einschränkungen bei den

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Aufwendungen oder durch eine rechtzeitige Anhebung von Steuerhebesätzen und die Erhebung von kostendeckenden Gebühren.

Diese positive Entwicklung ist neben den verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Jahren 2017 bis 2019 auch auf die verantwortungsvolle Haushaltspolitik in Kelkheim zurückzuführen.

Hierzu zählt nicht nur eine sparsame Ausgabepolitik, sondern auch der Mut zu unpopulären Anpassungen von Steuerhebesätzen im Jahr 2017 (Grundsteuer B von 430 %-Punkten auf 470 %-Punkte und Gewerbesteuer von 330%-Punkten auf 360%-Punkte) sowie von Gebühren in den vergangenen Jahren, zuletzt die Gebühren für Abfallbeseitigung, Wasser und Abwasser im Jahr 2021.

Bei den Investitionen haben wir in den vergangenen Jahren sowohl in die städtische Infrastruktur (Sanierung Hornauer Straße und Münsterer Straße, behindertengerechter Ausbau von Linienbushaltestellen), als auch weiter in den Bereich Kinderbetreuung investiert (Kindergarten Lorsbacher Straße). Hier stehen in den nächsten Jahren noch weitere unabweisbare größere Investitionen an, wie Sie dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf entnehmen können.

Die nach den Hochwasserereignissen in Kelkheim im Jahr 2020 und im Ahrtal in diesem Jahr wesentlich stärker in den Fokus geratene Notwendigkeit, für einen ausreichenden Hochwasserschutz zu sorgen, wird unsere

Investitionspolitik weiter beschäftigen.

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Ein weiterer Schwerpunkt, der auch in künftigen Jahren vermehrt unserer Aufmerksamkeit bedarf, ist der Ausbau der E-Mobilität.

Zu dem Ihnen heute vorgelegten Haushaltsplanentwurf einschließlich seiner Anlagen ist zunächst festzustellen, dass der Magistrat den Haushalt mit einem Fehlbedarf von rd. 471 TEuro festgestellt hat. Dieser Fehlbedarf könnte aus den eben erwähnten Rücklagen ausgeglichen werden. Dies sehen die Bestimmungen der

Gemeindehaushaltsverordnung ausdrücklich so vor.

Darüber hinaus gelingt es uns in dem vorliegenden Entwurf, einen Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von rd. 3,2 Mio. Euro im Ergebnishaushalt auszuweisen. Mit diesen Mitteln ist zunächst die ordentliche Tilgung für die

aufgenommenen Darlehen, sowie der Rückzahlungsbetrag für die HESSENKASSE (insgesamt rd. 3,0 Mio. Euro) zu finanzieren. Der überschießende Betrag von rd. 268 TEuro kann zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen verwendet werden.

Damit lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung des Haushaltes zunächst grundsätzlich vor.

Leider sind in der Zwischenzeit einige vorher nicht bekannte Ausgaben auf uns zugekommen, wie zum Beispiel eine höhere Zahlung an den MTV (rd. 253 TEuro) oder höhere Zuschüsse für die konfessionellen Kindergärten (rd. 200 TEuro). Unklar ist ebenfalls noch, wie sich die Schulumlage des Main-Taunus-Kreises nach der

Übernahme von mehreren Schulbetreuungseinrichtungen entwickeln wird.

Auch im Finanzhaushalt werden wir nachsteuern müssen, da die genaue Höhe der Beteiligung der Stadt an den

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Kosten für die Sanierung der Sporthalle der Eichendorffschule (26 TEuro) zum Zeitpunkt der Erstellung des Magistratsentwurfs noch nicht bekannt war. Im Rahmen einer 1. Änderungsliste, die wir Ihnen rechtzeitig zu den Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung stellen, werden wir Sie über die anstehenden Veränderungen ausführlich informieren.

Insoweit wäre es wünschenswert, zu prüfen, ob es im Zuge der weiteren Beratungen (oder über nachträgliche Ergänzungen durch den Magistrat) noch zu Verbesserungen kommen kann.

Zum Haushalt im Einzelnen:

Erfreulicherweise hat das Innenministerium seinen Finanzplanungserlass mit den zugehörigen Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2025 bereits am 27. September veröffentlicht.

Diesen Orientierungsdaten liegt die aktuelle Steuerschätzung vom Mai 2021 sowie die Wirtschaftsprognose auf Basis der Frühjahrsprojektion des Bundesministeriums für Wirtschaft zu Grunde. (Folie 0)

Danach werden die Aussichten für die Steuereinnahmeentwicklung durchaus positiv eingeschätzt. Es wird mit einem stabilen Wachstum gerechnet.

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Diese Orientierungsdaten haben wir insbesondere für die Entwicklung des Gemeindeanteils an der

Einkommensteuer, den Familienleistungsausgleich und den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.

Für den Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer zeichnet sich aktuell eine doch deutliche Verbesserung des der Schätzung zu Grund liegenden Wertes für das Jahr 2021 ab. Seitens der Kommunalen Spitzenverbände wird jedoch empfohlen, die Novembersteuerschätzung für das weitere Vorgehen abzuwarten.

Die Einschätzungen der Orientierungsdaten für die weitere Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs sind in unseren Haushaltsplanentwurf eingeflossen.

Lediglich für den Bereich der Gewerbesteuer haben wir die sehr positiven Erwartungen der Orientierungsdaten (+8,5% in 2022) nicht übernommen, da das Land in seinem Erlass selbst darauf hinweist, dass die „örtlichen Gegebenheiten“ zu beachten sind. Hier sind wir zum Stand der Beratungen im Magistrat von einem zu

erwartenden Betrag von rd. 7,3 Mio. Euro ausgegangen.

Im Einzelnen:

Der Ihnen heute vorgelegte Entwurf des Haushaltsplans schließt in den ordentlichen Erträgen mit rd. 68,3 Mio.

Euro und in den Aufwendungen rd. 68,7 Mio. Euro, somit mit einem Fehlbedarf von 0,4 Mio. Euro ab (Folie 1).

Gegenüber dem Vorjahr wachsen die ordentlichen Erträge um rd. 1,7 Mio. Euro (+2,6%), die Aufwendungen um

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0,9 Mio. Euro (+1,3%). Auf die Veränderungen im Rahmen einer Änderungsliste habe ich bereits hingewiesen.

(Folie 1)

Nachfolgend möchte ich Ihnen die wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen kurz darstellen, im Übrigen verweise ich hierzu auf die ausführlichen Ausführungen im Vorbericht.

Bevor ich zur Entwicklung der Steuereinnahmen der Stadt komme, möchte ich Ihnen, wie in den vergangenen Jahren zum Vergleich noch die Hebesätze des Jahres 2021 der Städte und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises für die Grundsteuer B (Folie 2) und der Gewerbesteuer (Folie 3) vorlegen. Sie sehen, dass wir uns bei der

Grundsteuer B am unteren Ende der Hebesätze bewegen. Nur Eschborn (140%), Schwalbach (250%, eine Erhöhung ist allerdings geplant), Sulzbach (365%) und Liederbach (450%) haben niedrigere Hebesätze. Bad Soden (632%) und Eppstein (630%) sind die „Spitzenreiter“.

Sollten sich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die Annahme weiterer kostenintensiver Anträge weitere erhebliche Verschlechterungen des Jahresfehlbedarfs ergeben, werden wir möglicherweise nicht um die Diskussion über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer herumkommen.

Der Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze zeigt ein relativ einheitliches Bild in Höhe des Nivellierungssatzes des Kommunalen Finanzausgleichs (357%). Nur Flörsheim (395%) nach oben und Eschborn (330%) nach unten heben sich etwas ab.

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Der Anteil der Steuern beträgt mit 39,4 Mio. Euro (Vj. 39,0 Mio. Euro) zwar weniger als zwei Drittel (57,7 %) der Gesamterträge, stellt aber die größte Einnahmeposition des Haushaltes dar. (Folien 4)

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Steuern:

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 24,2 Mio. Euro

Gewerbesteuer 7,3 Mio. Euro

Grundsteuer B 6,4 Mio. Euro

In der nächsten Folie (Folie 5) sehen Sie noch einmal die große Abhängigkeit der Stadt Kelkheim von den Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und den im Verhältnis geringen Anteil der Gewerbesteuer an den gesamten Steuereinnahmen.

Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen betragen in 2022 rd. 14,6 Mio. Euro (21,3%). (Folie 4)

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Schlüsselzuweisungen des Landes im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs, die die Stadt Kelkheim im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) erhält (12,4

Mio. Euro). Hier ist festzuhalten, dass die Höhe der Schlüsselzuweisungen aus dem KFA einen Hinweis auf die relativ niedrige Steuerkraft der Stadt Kelkheim gibt. Insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer besteht nach wie vor ein „Nachholbedarf“.

Weitere wesentliche Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen erwarten wir im Bereich der Kinderbetreuung in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro.

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Eine weitere wichtige Einnahmequelle stellen die „Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte“ mit einem Anteil von 10,8% (7,4 Mio. Euro) dar.

In diesem Betrag finden sich im Wesentlichen die Gebühren für

 die Abfallentsorgung

 die Kinderbetreuungseinrichtungen

 die Friedhofgebühren wieder.

Insbesondere für den Bereich der Abfallentsorgung muss auf Grund des hohen Fehlbetrages des Jahres 2020 (rd.

1,0 Mio. Euro) auch im Jahr 2022 im Rahmen einer Neukalkulation der Gebühren mit einer weiteren Gebührenerhöhung gerechnet werden.

Diesen Erträgen stehen im Jahr 2022 ordentliche Aufwendungen in Höhe von 68,7 Mio. Euro (Folie 6) gegenüber, per Saldo also im ordentlichen Haushalt ein Fehlbetrag von rd. 0,4 Mio. Euro.

Die Aufwandseite wird, wie in allen Jahren, von dem Block Steueraufwendungen (25,0 Mio. Euro (36,5%) dominiert. Größte Ausgabepositionen sind hierbei die Kreis- und Schulumlagen.

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Wir planen für das Jahr 2022 einen Betrag von rd. 23,7 Mio. Euro, also rd. 500 TEuro mehr als im vergangenen Jahr.

Weiter findet sich in diesem Ausgabenblock der Betrag für die Gewerbesteuerumlage und die im Jahr 2019 neu eingeführte Heimatumlage (zusammen rd.1,2 Mio. Euro).

Die Personalkosten (Folie 7) (ohne die Versorgungsaufwendungen) steigen gegenüber dem Haushaltsansatz 2021 um rd. 705 TEuro (+6,3%)

Ausweislich des Stellenplans für das Jahr 2022 reduzieren sich die vorgesehenen Stellen von bisher 203,33 Stellen um rd. 2,5 Stellen auf 200,88 Stellen. Die Steigerung der Personalkosten ist daher neben den üblichen Tarifsteigerungen und Steigerungen in den sog. „Erfahrungsstufen“ darauf zurück zu führen, dass einige

vorhandene, aber nicht mit Haushaltsmitteln versehene Stellen ab 2022 neu tatsächlich besetzt werden.

Die durch den Wechsel der Betreuung in der Pestalozzischule zum Main-Taunus-Kreis entstehenden

Einsparungen bei den Personalkosten werden durch die neu eingerichtete Kinderkrippe in der Frankenallee mehr als kompensiert.

Die Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen liegen um rd. 330 TEuro über dem Ansatz des Vorjahres (+2,5%). (Folie 8)

Hierbei ist die größte Veränderung (rd. 256 TEuro) im Bereich der Straßenunterhaltung festzustellen. Dies resultiert daraus, dass die bisher im Rahmen des Deckenbauprogramms durchgeführten Arbeiten aus dem Finanzhaushalt

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in den Ergebnishaushalt verschoben werden mussten, da es sich hierbei um reine Unterhaltungsmaßnahmen und nicht um Maßnahmen handelt, die zu einer Vermögensmehrung führen. Trotzdem wird die Unterhaltung des

Infrastrukturvermögens weiter ein Schwerpunkt des städtischen Handelns bleiben und entsprechende Mittel bilden.

Außerdem werden im Bereich Abfallentsorgung zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 200 TEuro für die Fremdentsorgung bereitgestellt.

Die in 2022 vorgesehenen Zuschüsse und Zuweisungen betragen 11,2 Mio. Euro (16,3%) des Gesamtvolumens der ordentlichen Aufwendungen des Jahres 2022.

Hiervon entfallen auf den Bereich der Kindergärten (Betreuung U3 und Ü3) rd. 8,5 Mio. Euro an Zuschüssen für die privaten und konfessionellen Betreiber sowie die Erstattung an andere Städte für Kinder aus Kelkheim, die dort Kindertagesstätten besuchen. (Folie 9).

Neben den Zuschüssen für die konfessionellen und privaten Kindergärten fallen noch Personal- und Sachkosten für die eigenen Kindergärten in Höhe von rd. 2,7 Mio. Euro an.

Damit wird einmal mehr deutlich, dass auch in den kommenden Jahren die Betreuung der Kinder ein besonderer Schwerpunkt unserer Politik bleibt.

Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die Betreuenden Grundschulen (2,5 Mio. Euro) stellt man fest, dass hier insgesamt Kosten in Höhe von 13,7 Mio. Euro (rd. 20%) anfallen.

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Der Main-Taunus-Kreis hat im zweiten Halbjahr dieses Jahres die Nachmittagsbetreuung in der Pestalozzischule übernommen. Langfristig sollte eine Entlastung eintreten, da weitere Einrichtungen an den Main-Taunus-Kreis übergeben werden sollen. Es ist aber zu befürchten, dass diese Umstrukturierungen Einfluss auf die Höhe der Schulumlage haben werden.

Weiter sind in der o. a. Summe der veranschlagten Zuschüsse die Zahlungen von Betriebskostenzuschüssen an die städtischen Gesellschaften und den Eigenbetrieb Stadtwerke vorgesehen.

Hierunter fallen die Zuschüsse an das Freibad, den Rettershof, die Stadthalle und den Technischen Betriebshof.

Nachdem wir im vergangenen Jahr den Haushaltsansatz im Zuge des Nachtragshaushalts wegen zu

befürchtender höherer Fehlbeträge durch die Corona-Pandemie wegen zu erwartender Pachtausfälle vorsorglich auf rd. 952 TEuro heraufgesetzt hatten, wird für das Jahr 2022 mit einem Ansatz von 880 TEuro auszukommen sein.

Diese Mittel sind wie folgt vorgesehen:

 Freibad 350 TEuro

 Rettershof GmbH 250 TEuro

 Stadthallen GmbH 200 TEuro

 Techn. Betriebshof 80 TEuro

Die Abschreibungen als letzter größerer Aufwandsblock wurden auf der Basis der jetzt aktuellen Anlagenbuchhaltung berechnet und belaufen sich auf 4,4 Mio. Euro (6,4%).

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Da diese Abschreibungen in 2022 trotz des ausgewiesenen Fehlbedarfs annähernd erwirtschaftet sind, steht

dieser Betrag (unter Abzug des Auflösungsbetrages aus Sonderposten), wie bereits anfangs erwähnt, zur Deckung der Tilgungszahlungen und der Investitionen des Finanzhaushaltes zur Verfügung.

Abschließend möchte ich meine Aussage der letzten Jahre wiederholen und Ihnen erneut den Hinweis geben, dass ich Ihnen zwar auch in diesem Jahr wieder einen Haushalt vorlege, der in jedem Produkt die Einzelansätze ausweist, um Ihnen auch weiter diese Detailinformationen zur Verfügung zu stellen.

Ich möchte aber auch erneut darauf hinweisen, dass Sie als Parlament aufgefordert sind, künftig nicht mehr über Einzelansätze, sondern über die strategischen Ziele der jeweiligen Produkte und die für die Erfüllung des Zieles notwendigen Budgetmittel zu beraten und zu beschließen. Dies schließt pauschale Kürzungen ohne eine

Anpassung der Zielvorgabe selbstverständlich aus.

Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt sieht ein Investitionsvolumen von 13,7 Mio. Euro.

Ein Volumen, dessen Abwicklung sicher als anspruchsvoll zu bezeichnen ist. Zumal auch eine Reihe von Maßnahmen des Jahres 2021 voraussichtlich bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen sein werden.

Zusätzlich sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5,8 Mio. Euro zu Lasten des Jahres 2023 ff.

vorgesehen.

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Hierbei handelt sich im Wesentlichen um die Maßnahmen

 Neubau eines Wohnhaues in der Alten Schulstraße 2,5 Mio. Euro

 Investitionszuschuss Arche Noah für Sanierung 1,0 Mio. Euro

 Gehwegausbau Robert-Koch-Straße 0,5 Mio. Euro

 Renaturierung Liederbach im Bereich Stadtmitte 1,3 Mio. Euro.

Bisher nicht im Haushalt enthalten sind zum Beispiel die Veränderung der Taktung der Kleinbahn, die einen Umbau im Bereich des Bahnhofs Mitte voraussetzt. Dies wird nicht ohne eine finanzielle Beteiligung der Stadt Kelkheim umzusetzen sein.

Ob es uns gelingt, die politische Diskussion um das Baugebiet „Vor dem Schlämmer“ im Jahr 2022 abzuschließen, bleibt zweifelhaft. Vorsorglich haben wir die entsprechenden Mittel für ein Umlegungsverfahren im Finanzhaushalt eingestellt.

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Fortführungsmaßnahmen Ansatz 2022 VE Gesamt-

ausgabe- bedarf

Bisher bereit- gestellt

TEuro TEuro TEuro TEuro

Neubau Feuerwehrhaus Kelkheim-Eppenhain 2.000,00 3.170,00 1.170,00

Neubau einer sechs gruppigen Kita 100,00 - 3.330,00 30,00

Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 FF Mitte (Landeszuweisung 67,13 T€) 280,00 - 520,00 240,00 Löschgruppenfahrzeug 10 für FF Fischbach (Landeszuweisung: 60,6 T€) - 320,00 420,00 100,00 Umbau des ehem. Pfarrzentrums in der Feldbergstraße (Stadtmuseum) 700,00 - 2.600,00 1.900,00 Inv.zuschuss an St. Franziskus für Umbau Kita Sc. Maria (insgesamt verfügbar (inkl. Akt.

Ansatz): 1.238,63 T€)

304,00 - 1.542,63 1.238,63 Inv.zuschuss an Paulusgemeinde für Umbau/Sanierung Kita Arche Noah - 1.000,00 1.400,00 400,00 Barrierefreier Umbau von Linienbushaltestellen 64,35 72,50 2.711,25 2.574,40

Gehwegausbau Robert-Koch-Straße 220,00 560,00 830,00 50,00

Renaturierung Liederbach - Bereich Stadtmitte / ehem. Gärtnerei Buchsbaum 400,00 1.300,00 1.818,73 118,73

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Neue Maßnahmen des Finanzhaushaltes 2022 Ansatz 2022 VE Gesamt-

ausgabe- bedarf

Bisher bereit- gestellt

TEuro TEuro TEuro

Neubau eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten in der Alten Schulstraße 1.200,00 2.500,00 3.700,00 Beschaffung neuer Atemschutztechnik für die Feuerwehren 95,00 - 150,00 Umrüstung der Sirenenanlagen auf Lautsprecher Sirenen 35,00 - 200,00 Inv.zuschuss an Stephanusgemeinde für die Dachsanierung der Kita 230,00 - 230,00 Inv.zuschuss an St. Franziskus für die Sanierung in der Kita St. Hildgegard 140,00 - 140,00 Inv.zuschuss an MTK für die Sanierungskosten der Eichendorffhalle 148,75 - 148,75

Erschließung Neubaugebiet Vor dem Schlämmer 100,00 - 950,00

grundhafte Erneuerung der Straße Am Wolfes 350,00 - 350,00

Erneuerung der Stützwand alte Feuerwehr Münster 350,00 - 350,00

grundhafte Erneuerung der Straße Schulweg 110,00 - 110,00

Platzgestaltung St. Matthäusstraße 30,00 - 230,00

Erneuerung Straßenbeleuchtung Robert-Koch-Straße 60,00 40,00 100,00

grundhafte Erneuerung Radweg Sindlinger Wiesen 460,00 - 460,00

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Die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen erfolgt durch nachfolgende zu erwartende Einzahlungen

Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und Investitionsbeiträge (rd. 2,475 Mio. Euro), zum Beispiel

 für den Bau eines Mehrfamilienhauses in der Alten Schulstraße (200TEuro),

 im Rahmen der Stadtsanierung (720 TEuro),

 für die Erneuerung des Radweges Sindlinger Wiesen (360 TEuro)

 für die Renaturierung von Bachläufen und Schaffung von Retentionsräumen (600 TEuro)

 für Erschließungsbeiträge (300 TEuro)

aus Grundstücksverkaufserlösen (rd. 2,9 Mio. Euro)

im Wesentlichen aus der Umlegung Gebiet „Vor dem Schlämmer“

aus Darlehensrückflüssen (rd. 128 TEuro)

von den an die städtischen Gesellschaften gewährten Darlehen

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes abzgl. Tilgung (rd. 270 TEuro)

aus Kreditaufnahmen (rd. 7,9 Mio. Euro)

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Eine Kreditaufnahme in Höhe von rd.7,9 Mio. Euro bei einer gleichzeitigen ordentlichen Tilgung (ohne

Hessenkasse und ohne Umschuldung) von rd. 2,2 Mio. Euro bedeutet eine Netto-Neuverschuldung von rd. 5,7 Mio. Euro.

Der Schuldenstand der Stadt wächst damit auf 48,6 Mio. Euro an. (Folie 11)

Die in 2022 nicht aufschiebbaren Investitionen machen eine solche Nettoneuverschuldung einerseits erforderlich.

Gleichzeitig machen die zur Zeit historisch niedrigen Zinsen eine Netto-Neuverschuldung in dieser Größenordnung auch zulässig. Es gilt zu bedenken, dass Schulden zur Finanzierung notwendiger Investitionen, die man heute nicht macht, Schulden der nächsten Generationen sind.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die relativ schnell wachsenden Tilgungsleistungen künftig über den Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes erwirtschaftet werden müssen und daher unter Umständen mit einem lediglich ausgeglichenen Haushalt nicht in erforderlicher Höhe erreicht werden. (Folie 12)

Erst nach Rückzahlung der Verpflichtungen aus der Hessenkasse im Jahr 2027 wird hier eine „Entlastung“ um rd.

780 TEuro erfolgen.

Wirtschaftsplan Stadtwerke Kelkheim

Zusammen mit der Einbringung des städtischen Haushaltes für das Jahr 2022 lege ich Ihnen auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtwerke Kelkheim (Taunus)“ mit seinen Teilbetrieben Wasserwerk, Freibad, Stadtentwässerung und Technischer Betriebshof für das Jahr 2022 vor.

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Der Erfolgsplan des Teilbetriebs Wasserwerk schließt mit einem geplanten Überschuss von rd. 77 TEuro ab.

Da wir bereits in 2021 eine Gebührenanpassung vorgenommen haben, sind die aktuellen Gebührensätze (2,52 Euro (netto) je Kubikmeter) sowie die Zählergebühren zur Deckung der Aufwendungen ausreichend.

Wesentlich Aufwandsposten sind der Fremdwasserbezug (1,15 Mio. Euro), die Personalkosten(0,9 Mio. Euro) und die Abschreibungen (0,6 Mio. Euro), sowie die Unterhaltung des Rohleitungsnetzes und der Hochbehälter und Brunnen.

Zur Sicherstellung der Wasserversorgung werden in den folgenden Jahren ehebliche Investitionen erforderlich.

Der Vermögensplan des Wasserwerks sieht in 2022 Investitionen in Höhe von rd. 3,1 Mio. Euro vor.

Zusätzlich ist ein Betrag von 545 TEuro für die Tilgung von Darlehen bereit zu stellen

Zur Finanzierung ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von rd. 3,1 Mio. Euro erforderlich, da die erwirtschafteten Abschreibungen (abzgl. der aufzulösenden Sonderposten) gerade zur Finanzierung der Tilgung ausreichen.

Als wesentliche Investitionen sind folgende Maßnahmen aufzuführen:

 Fortführung der Erneuerung der Wasserleitung vom Pumpwerk Zeilsheim zum Hochbehälter Waldwiese (1,0 Mio. Euro)

 2. BA der Erneuerung der Pumpenleitung von der Aufbereitungsanlage Schloßborner Straße zum Hochbehälter Atzelberg (350 TEuro)

 Erneuerung der Wasserleitung in der Robert-Koch-Straße im Zuge der Straßenerneuerung (1,1 Mio. Euro)

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Nach Fertigstellung werden sich Investitionen mit ihren Abschreibungsbeträgen deutlich das Jahresergebnis des Wasserwerks beeinflussen.

Der Teilbetrieb Freibad schließt mit einem erwarteten Fehlbetrag von 410 TEuro ab. Da zunächst das tatsächliche Ergebnis, abhängig vom Verlauf der Freibadsaison, abgewartet werden soll, sieht der Erfolgsplan eine

Abschlagszahlung der Stadt auf den erwarteten Fehlbetrag in Höhe von rd. 340 TEuro vor.

Der Vermögensplan des Freibades sieht Investitionen in die Verbesserung des Freibades in Höhe von 138 TEuro vor. Zusätzlich sind rd. 7 TEuro für die ordentliche Tilgung der bestehenden Darlehen auszuwenden

Nach wie vor schlägt die Betriebsleitung den Bau eines Sanitärgebäudes im Bereich des Kinderplanschbeckens vor. Die Umsetzung war bereits in den Jahren 2019 / 2020 vorgesehen, wurde aber wegen der Corona-Pandemie und den geschätzten Kosten zunächst verschoben.

Der Teilbetrieb Stadtentwässerung sieht im Erfolgsplan 2022 einen Jahresüberschuss von 23 TEuro vor.

Eine Gebührenanpassung haben wir auch hier in 2021 vorgenommen, so dass keine Veränderung vorgenommen werden muss. Die derzeitigen Abwassergebühr setzt sich wie folgt zusammen:

 Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Abwasser = 2,26 Euro / m³ und

 Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter versiegelte und an den Kanal angeschlossen Fläche 0,66 Euro / m².

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Die Aufwendungen des Teilbetriebes werden im Wesentlichen geprägt von den Kosten für die zu zahlende

Verbandsumlage an den Abwasserverband Main-Taunus in Höhe von 2,8 Mio. Euro und den Abschreibungen auf das Kanalnetz in Höhe von 1,7 Mio. Euro.

Im Vermögensplan ist für den Austausch von sanierungsbedürftigen Kanälen ein Betrag von rd.1,0 Mio. Euro veranschlagt.

Außerdem ist der 3. Bauabschnitt der TV-Untersuchung der Kanäle in der Kernstadt gem. den Vorschriften der Eigenkontrollverordnung der Kernstadt mit Kosten von 250 TEuro geplant und die Erneuerung des Kanals in der Robert-Koch-Straße im Zuge der Straßenerneuerung (2,2 Mio. Euro) vorgesehen.

Die Gesamtinvestitionssumme ist mit 3,8 Mio. Euro veranschlagt, hinzu kommt noch die ordentliche Tilgung in Höhe von 200 TEuro.

Zur Finanzierung sieht der Vermögensplan eine Kreditaufnahme von 2,3 Mio. EURO vor. Der verbleibende Betrag kann über die erwirtschafteten Abschreibungen (abzgl. Auflösung Sonderposten und Tilgung) finanziert werden.

Der Schuldenstand wird sich daher 2,1 Mio. Euro erhöhen.

Der Teilbetrieb Technischer Betriebshof sieht im Erfolgsplan Entgelte für die Inanspruchnahme in Höhe von 2,96 Mio. Euro vor. Die Erhöhung ergibt sich aus einer geplanten Erhöhung der Stundensätze für die erbrachten Lohn- und Fuhrleistungsstunden.

Diese Entgelte stehen allerdings in Abhängigkeit von den von der Stadt und den städtischen Gesellschaften zu erteilenden Aufträgen. Eine Kürzung der Mittel an dieser Stelle würde daher folgerichtig zu einem Jahresfehlbetrag

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führen. Dieser Fehlbetrag ist spätestens nach fünf Jahren durch die Stadt in Form eines Betriebskostenzuschusses auszugleichen.

Größter Kostenfaktor in diesem Teilbetrieb sind naturgemäß die Personalkosten mit rd. 2,1 Mio. Euro, gefolgt von den Aufwendungen für den umfangreichen Fuhrpark (250 TEuro) und die Abschreibungen auf das Vermögen (220 TEuro).

2022 ist der Ankauf eines Transporters für rd. 55 TEuro, ein Teleskop-Radlader für 50 TEuro, ein Raupenmulcher für 40 TEuro und ein neuer Anhänger für 5 TEuro geplant.

Für einen Neubau des Technischen Betriebshofes sind die ersten Schritte eingeleitet.

Für die Planung und Vergabe der Ingenieurleistungen und Vergabe der Aufträge für den 1. BA sind Mittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro eingestellt. Weiter steht eine Verpflichtungsermächtigung von weiteren 3,0 Mio. Euro zur

Verfügung.- Die Gesamtkosten werden auf rd. 9,0 Mio. Euro geschätzt.

Ich werde Sie auch weiterhin zeitnah über den aktuellen Stand auf dem Laufenden halten.

Zur Finanzierung der Investitionen in das Vermögen des Technischen Betriebshofes wird eine Darlehensaufnahme von 2,0 Mio. Euro vorgesehen.

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Zu den als Eigenbetrieb geführten Stadtwerken möchte ich Sie zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass von meiner Seite eine Prüfung vorgenommen wird, inwieweit eine Rückführung in den städtischen Haushalt aus

wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein könnte. Einige umliegende Städte sind uns bei diesen Überlegungen bereits vorangegangen.

Schlussbemerkung:

Der heutige Haushalt für das Jahr 2022 wurde durch mich hier eingebracht, da der seit dem 1. Oktober im Amt befindliche Erste Stadtrat Dirk Hofmann noch nicht in den Beratungen des Magistrats mitwirken konnte und daher keinen Einfluss auf das Ihnen heute vorgelegte Zahlenwerl nehmen konnte.

Ich würde mich freuen, wenn alle Mandatsträger – egal zu welcher politischen Fraktion sie gehören – sich dem Ziel verschreiben, Kelkheims Zukunft gemeinsam zu gestalten.

Für die Beratungen in den Fraktionen biete ich meine Bereitschaft zur Teilnahme an, laden Sie mich bei Interesse gerne ein.

Diese Haushaltsrede wird heute nur an die Fraktionsvorsitzenden in gedruckter Form verteilt, für alle übrigen

Stadtverordneten steht sie ab sofort in digitaler Form (einschließlich der Grafiken) im elektronischen Sitzungsdienst zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Albrecht Kündiger

Bürgermeister

(25)

Haushaltsplan der Stadt Kelkheim (Taunus)

sowie

Wirtschaftsplan der Stadtwerke

für das Jahr 2022

Präsentation bei der Stadtverordnetenversammlung

„Haushaltsplan 2022“

durch den Bürgermeister und Stadtkämmerer Albrecht Kündiger

am 25. Oktober 2022

(26)

Orientierungsdaten für die Finanzplanung der hessischen Gemeinen/Gv.

- Veränderung gg. Vorjahr in v. H. -

Bezeichnung 2022 2023 2024 2025

A. Steuereinnahmen

1.1 Gemeindeanteil an Lohnsteuer, veranl. +5,5 +5,5 +6 +5,5

Einkommsensteuer und Zinsabschlag

1.2 Kompensationsmittel

Familienleistungsausgleich +3 +3 +3 +2,5

2. Gemeindeanteil an den Steuern vom Umsatz -13 +2,5 +2 +1,5

3. Gewerbesteuer (brutto) +2 +8,5 +7 +4,5

4. Grundsteuer A +0 +0 +0 +0

5. Grundsteuer B +1 +1 +1 +1

B. Kommunaler Finanzausgleich

1. KFA-Ausgleichsvolumen +5,5 +0 -0,5 +3,5

2. Schlüsselzuweisungen +2 +0,5 +2,5 +4,5

C. Ausgaben

1. Gewerbesteuerumlage +2 +8,5 +7 +4,5

2. Heimatumlage +2 +8,5 +7 +4,5

(27)

€-

€2.500.000

€5.000.000

€7.500.000

€10.000.000

€12.500.000

€15.000.000

€17.500.000

€20.000.000

€22.500.000

€25.000.000

€27.500.000

€30.000.000

€32.500.000

€35.000.000

€37.500.000

€40.000.000

€42.500.000

€45.000.000

€47.500.000

€50.000.000

€52.500.000

€55.000.000

€57.500.000

€60.000.000

€62.500.000

€65.000.000

€67.500.000

€70.000.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Vorl. RE

2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Entwicklung Haushaltsvolumen

Erträge Aufwendungen Einzahlungen Investitionsprogramm Auszahlungen Investitionsprogramm

(28)

Eschborn Schwalbach Sulzbach Hochheim Liederbach Kelkheim Hofheim Hattersheim Flörsheim Kriftel Eppstein Bad Soden

140 250 365 475 450 470 510 550 550 550 630 632

0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 250 275 300 325 350 375 400 425 450 475 500 525 550 575 600 625 650 675

Hebesätze Grundsteuer B 2021 im MTK

(in v. H.)

(29)

Eschborn Schwalbach Hochheim Bad Soden Kriftel Eppstein Sulzbach Kelkheim Hofheim Hattersheim Liederbach Flörsheim

330 350 360 357 360 360 360 360 370 370 370 395

275 300 325 350 375 400

Hebesätze Gewerbesteuer 2021 im MTK

(in v. H.)

(30)

Privatrechtl.

Leistungsentgelte 0,56%

Öff.-rechtl.

Leistungsentgelte 10,80%

Kostenersatzleistungen & - erstattungen

2,60%

Steuern & steuerähnl.

Erträge 57,74 % Erträge aus

Transferleistungen 2,42%

Erträge aus Zuweisungen &

Zuschüssen 21,33%

Erträge aus der Auflösung von SoPo

1,61%

Sonstige ordentliche Erträge

2,16%

Finanzerträge 0,78%

Außerordentliche Erträge 0,00%

Anteil der wesentlichen Erträge am Haushaltsplan 2022

(31)

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

61%

Gewerbesteuer 19%

Grundsteuer B 16%

andere Steuern

4%

Gewichtung der Steuererträge 2022

in Prozent

(32)

Umlagen -Gesamt- 36,46%

Personalaufwendungen (mit Versorgung)

19,29%

Betriebskostenzuschüsse der GmbH's, MTV, Rhein-

Main-Therme 2,69%

Kindergärten und Betreuende Grundschule

(ohne Personal &

Abschreibungen) 13,79%

Unterhaltungskosten 2,53%

Leistungen Technischer Betriebshof

4,18%

Fremdleistungen Entsorgung bei Müllabfuhr

4,31%

Abschreibungen 6,41%

Zinsen für Darlehen &

Kassenkredite 1,41%

übrige Aufwendungen 8,93%

Anteil der wesentlichen Aufwendungen am Haushaltsplan 2022

(33)

€-

€1.000.000

€2.000.000

€3.000.000

€4.000.000

€5.000.000

€6.000.000

€7.000.000

€8.000.000

€9.000.000

€10.000.000

€11.000.000

€12.000.000

€13.000.000

€14.000.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Vorl. RE

2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Entwicklung der Personalaufwendung (mit Versorgung)

Personal Versorgung

(34)

€5.000.000

€5.500.000

€6.000.000

€6.500.000

€7.000.000

€7.500.000

€8.000.000

€8.500.000

€9.000.000

€9.500.000

€10.000.000

€10.500.000

€11.000.000

€11.500.000

€12.000.000

€12.500.000

€13.000.000

€13.500.000

€14.000.000

€14.500.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Vorl. RE

2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Entwicklung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

(35)

€880.000,00

€412.000,00

€355.000,00

€1.107.626,00

Verteilung der Zuschüsse und Zuweisungen 2022

Zuschüsse für private und konfessionelle Kindergärten Betriebskostenzuschüsse Gesellschaften / Eigenbetrieb Zuschuss MTV

Zuschuss Rhein-Main-Therme

restliche Zuschüsse / Zuweisungen

(36)

Fortführungsmaßnahmen Ansatz 2022 VE Gesamt- ausgabe-

bedarf

Bisher bereit- gestellt

TEuro TEuro TEuro TEuro

Neubau Feuerwehrhaus Kelkheim-Eppenhain 2.000,00 3.170,00 1.170,00

Neubau einer sechs gruppigen Kita 100,00 - 3.330,00 30,00

Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 FF Mitte (Landeszuweisung 67,13 T€) 280,00 - 520,00 240,00 Löschgruppenfahrzeug 10 für FF Fischbach (Landeszuweisung: 60,6 T€) - 320,00 420,00 100,00 Umbau des ehem. Pfarrzentrums in der Feldbergstraße (Stadtmuseum) 700,00 - 2.600,00 1.900,00 Inv.zuschuss an St. Franziskus für Umbau Kita Sc. Maria (insgesamt verfügbar (inkl. Akt.

Ansatz): 1.238,63 T€)

304,00 - 1.542,63 1.238,63 Inv.zuschuss an Paulusgemeinde für Umbau/Sanierung Kita Arche Noah - 1.000,00 1.400,00 400,00 Barrierefreier Umbau von Linienbushaltestellen 64,35 72,50 2.711,25 2.574,40

Gehwegausbau Robert-Koch-Straße 220,00 560,00 830,00 50,00

Renaturierung Liederbach - Bereich Stadtmitte / ehem. Gärtnerei Buchsbaum 400,00 1.300,00 1.818,73 118,73 Wesentliche Maßnahmen des Finanzhaushaltes 2022

(37)

Neue Maßnahmen des Finanzhaushaltes 2022 Ansatz 2022 VE Gesamt- ausgabe-

bedarf

TEuro TEuro TEuro

Neubau eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten in der Alten Schulstraße 1.200,00 2.500,00 3.700,00 Beschaffung neuer Atemschutztechnik für die Feuerwehren 95,00 - 150,00 Umrüstung der Sirenenanlagen auf Lautsprecher Sirenen 35,00 - 200,00 Inv.zuschuss an Stephanusgemeinde für die Dachsanierung der Kita 230,00 - 230,00 Inv.zuschuss an St. Franziskus für die Sanierung in der Kita St. Hildgegard 140,00 - 140,00 Inv.zuschuss an MTK für die Sanierungskosten der Eichendorffhalle 148,75 - 148,75

Erschließung Neubaugebiet Vor dem Schlämmer 100,00 - 950,00

grundhafte Erneuerung der Straße Am Wolfes 350,00 - 350,00

Erneuerung der Stützwand alte Feuerwehr Münster 350,00 - 350,00

grundhafte Erneuerung der Straße Schulweg 110,00 - 110,00

Platzgestaltung St. Matthäusstraße 30,00 - 230,00

Erneuerung Straßenbeleuchtung Robert-Koch-Straße 60,00 40,00 100,00

grundhafte Erneuerung Radweg Sindlinger Wiesen 460,00 - 460,00

(38)

€-

€5.000.000

€10.000.000

€15.000.000

€20.000.000

€25.000.000

€30.000.000

€35.000.000

€40.000.000

€45.000.000

€50.000.000

€55.000.000

€60.000.000

€65.000.000

€70.000.000

€75.000.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Vorl. RE

2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Schuldenstand von Stadt und Stadtwerken mit Kassenkredit

Stadtwerke Stadt Kassenkredit 31.12.

(39)

€-

€500.000

€1.000.000

€1.500.000

€2.000.000

€2.500.000

€3.000.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Entwicklung der Tilgungsleistungen

Tilgung Hessenkasse

(40)

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Referenzen

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