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Betriebswirtschaft und Unternehmensführung

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Academic year: 2022

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Betriebswirtschaft und Unternehmensführung

Kurstermine

19.01.2022 / 09.03.2022 / 06.04.2022 / 27.04.2022 / 29.06.2022

Kursort

Stuttgart

Arbeitssicherheit Unternehmermodell Aufbauseminar nach DGUV Vorschrift 2

(Kurs-Nr.: 60 20 520)

In Ergänzung zum Grundseminar fordert die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik spätestens nach einem Jahr den Besuch eines vom Gefahrtarif abhängigen eintägigen Aufbauseminars. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Thema Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das von einem/einer

Arbeitsmediziner/in übernommen wird. Dadurch lässt sich die Einsatzzeiten eines/einer externen Betriebsarztes/Betriebsärztin wesentlich reduzieren.

Kursinhalte

Begrüßung und Einführung Gefährdungsbeurteilung

Hochgelegene Arbeitsplätze; Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen Lärm bei Bau- und Montagearbeiten

Aufgaben und Stellung des Betriebsarztes /der Betriebsärztin Betriebsärztliche Betreuung im Elektrohandwerk

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Umgang mit Gefahrstoffen (Gesteinsstäube, Mineralwolle, Dämmstoffe, ...) Gefährdung durch elektrischen Strom

Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen Baustromversorgung

Einführung in das Selbstlernen

Probleme und Fragen zum Arbeitsschutz Abschlussdiskussion

Hinweis

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(2)

Die Kursgebühren werden von der BG ETEM übernommen. Für Sie als Teilnehmer/in entstehen keine Kosten!

Zielgruppe

Die Unternehmer/innen, die ein Grundseminar im Unternehmermodell bereits besucht haben und vorrangig im Bereich Elektrotechnische Installation (Gefahrtarifstelle 1305 und 1306) und im Bereich Anlagen der Informationstechnik (Gefahrtarifstelle 1304) tätig bzw. durch die BG eingestuft sind.

Abschluss

Sie erhalten ein Zertifikat der BG ETEM

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(3)

Termin: 19.01.2022

Zeiten: von 9:00 bis 17:00 Uhr Kursgebühr: €

Unterrichtseinheiten: 9 UE Termin: 09.03.2022

Zeiten: von 9:00 bis 17:00 Uhr Kursgebühr: €

Unterrichtseinheiten: 9 UE Termin: 06.04.2022

Zeiten: von 9:00 bis 17:00 Uhr Kursgebühr: €

Unterrichtseinheiten: 9 UE Termin: 27.04.2022

Zeiten: von 9:00 bis 17:00 Uhr Kursgebühr: €

Unterrichtseinheiten: 9 UE Termin: 29.06.2022

Zeiten: von 9:00 bis 17:00 Uhr Kursgebühr: €

Unterrichtseinheiten: 9 UE

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(4)

Unternehmermodell Aufbauseminar (Datenblatt)

Seminarveranstalter Elektro Technologie Zentrum

T: 0711 955916-0 / F: 0711 955916-55 / E: info@etz-stuttgart.de

Seminardatum Uhrzeit Beginn/Ende 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Veranstaltungsort Elektro Technologie Zentrum

Krefelder Straße 12 / 70376 Stuttgart

Hinweis: Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) werden die Seminarkosten von der Berufsgenossenschaft übernommen, wenn die Teilnahmevoraussetzungen gemäß DGUV Vor- schrift 2 erfüllt sind (siehe hierzu auch Seite 2 „Wer darf am Unternehmermodell teilnehmen?“). Weiterhin erhalten Mitglieds- betriebe der BG ETEM eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 50,- (bitte Bankverbindung angeben).

ACHTUNG: Wenn Sie sich am Seminartag krank fühlen oder Anzeichen einer Erkrankung haben, melden Sie sich bitte telefonisch beim Seminarveranstalter ab und nehmen NICHT am Seminar teil.

Nachname: Anrede: Herr Frau

Vorname: Geburtsdatum:

Position im Betrieb

(beachten Sie bitte Seite 2

„Wer darf am Unternehmer- modell teilnehmen?“)

Unternehmer/Geschäftsführer

(nicht möglich: Ehegatte des Unterneh- mers/Geschäftsführers)

weiterer Teilnehmer

(zusätzlich zum Unternehmer, Geschäftsführer oder verantwortlichem Betriebsleiter)

verantwortlicher Betriebsleiter

(nur mit schriftlicher Pflichtenübertra- gung nach DGUV Vorschrift 2, bitte Ko- pie beifügen. Eine Vorlage erhalten Sie vom Seminarveranstalter)

Betriebsnachfolger

(nur möglich, wenn der Betrieb in den nächsten12Monatenübergeben wird und nur mit schriftlicher Pflichtenübertragung nach DGUV Vorschrift 2, bitte Kopie beifügen. Eine Vorlage erhalten Sie vom Seminarveranstalter) Grundseminar besucht

am ____________

Hinweis: Das Grundseminar darf maximal 2 Jahre zurückliegen.

Ansonsten muss das Grundseminar erneut besucht werden

BG-Mitgliedsnummer

Betrieb

(Name und Anschrift)

Anzahl der Beschäftigten Gefahrtarifstelle(n) Telefon

(Rückfragen und kurz-

fristige Informationen)

E-Mail

Datenschutzhinweise / Einwilligung gemäß DSGVO:

Die BG ETEM und der jeweilige für das Unternehmermodell anerkannte Seminarveranstalter erheben Teilnehmer- und Betriebsdaten, die zum Zwecke der Organisation und Durch- führung des Unternehmermodells notwendigen sind und tau- schen diese aus.

Die Datenverarbeitung kann auch automatisiert erfolgen.

Die Daten sind für die Organisation und Durchführung des Unternehmermodells nach DGUV Vorschrift 2 erforderlich, d.h. die Teilnahme am Unternehmermodell ist nur mit Einwil- ligung des Teilnehmers hierzu möglich.

Verantwortlich für den Datenschutz ist die BG ETEM, Gus- tav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln. Die vollständigen

Datenschutzhinweise können nachgelesen werden unter:

www.bgetem.de/die-bgetem/datenschutz

Ihre Einwilligung ist freiwillig kann jederzeit widerrufen wer- den, sofern die Erhebung nicht auf einer gesetzlichen Grund- lage beruht.

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen und gebe meine Einwilligung zur Verarbeitung und zum Austausch der zur Organisation und Durchführung des Unternehmermo- dells notwendigen Daten.

Datum, Unterschrift des Teilnehmers

Damit wir die Aufwandsentschädigung an Sie auszahlen können, benötigen wir Ihre Bankverbindung (andernfalls ist eine Auszahlung nicht möglich)

Kontoinhaber

IBAN D E

Kreditinstitut

Ich versichere die Richtigkeit der angegebenen Daten. Den Hinweis zur Übernahme der Kosten durch die BG ETEM und die Hinweise auf der 2. Seite „Wer darf am Unternehmermodell teilnehmen?“ und „Gültigkeit der Unternehmermodellsemi- nare“ habe ich gelesen und verstanden.

Datum. Unterschrift des Teilnehmers

Feld bitte frei lassen

AWE SVP

(5)

Wer darf am Unternehmermodell teilnehmen?

Begriff des „Unternehmers“ im Sinne der Anlage 3 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 2 der BG ETEM vom 01.01.2011

Teilnehmer an den Motivations-, Informations- und Fortbildungs- maßnahmen im Rahmen des Unternehmermodells

Unternehmer Teilnehmer Pflichtenübertra- gung erforderlich Natürliche

Person

Unternehmer selbst nein Juristische

Person

- gesetzlicher Vertreter (Vorstand / Ge- schäftsführer) - u. U. einer von meh-

reren gesetzlichen Vertretern (Meister / Kaufmann)

nein

Natürliche oder juristische Person mit mehreren Be- trieben

- für jeden Betrieb der

Betriebsleiter ja

- ggf. für einen Einzel- betrieb der Unterneh- mer selbst

nein

Natürliche Per- son ohne aus- reichende fach- liche Qualifika- tion (Kaufmann / Handwerker- witwe)

- Konzessionsträger - Betriebsleiter

ja

Grundsätzlich muss der Unternehmer persönlich an den Motivati- ons-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Unternehmermodells teilnehmen.

Bei der Auslegung, wer als „Unternehmer“ im Sinne dieser Rege- lung anzusehen ist, muss von Sinn und Zweck des Unternehmer- modells ausgegangen werden. Es ist anzunehmen, dass in Klein- betrieben der Unternehmer

1. die fachliche Qualifikation besitzt, die erforderlich ist, um die Gefährdungen im Betrieb erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen zu können,

2. aufgrund der Betriebsgröße noch unmittelbar in das Betriebs- geschehen einbezogen ist und somit auch die notwendigen praktischen Erfahrungen besitzt, um die erforderlichen Ar- beitsschutzmaßnahmen zu ergreifen,

3. aufgrund der Organisationsstruktur im Kleinbetrieb auch der- jenige ist, der die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen entweder selbst durchführt oder doch unmittelbar anordnet.

Unter diesen Voraussetzungen erscheint es im Kleinbetrieb nicht unbedingt erforderlich, dass der verantwortliche Unternehmer per- manent Berater (Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft) beauftragt, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes unterstützen. Die Teilnahme an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen versetzt den Kleinunternehmer in die Lage, in der Regel auch ohne Beratung die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder zu erkennen, wann vor seinen Entscheidungen, z. B. über Schutz- maßnahmen, bedarfsgerecht eine betriebsärztliche und / oder si- cherheitstechnische Beratung nötig ist.

Daraus folgt unmittelbar, dass der Unternehmer persönlich an allen in der Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 genannten Motivations-, In- formations- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen muss. Hier- von darf nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden.

Wer ist „Unternehmer“ und wer muss am Unternehmermodell teil- nehmen?

Im Kleinunternehmen ist der Unternehmer in der Regel eine natür- liche Person. In diesen Fällen sind die Voraussetzungen für die In- anspruchnahme des Unternehmermodells grundsätzlich nur dann erfüllt, wenn eben diese natürliche Person an den Motivations-, In- formations- und Fortbildungsmaßnahmen des Unternehmermo- dells teilnimmt.

Handelt es sich jedoch bei dem Unternehmen um eine juristische Person, können als „Unternehmer“ im Sinne des Unternehmermo- dells nur die gesetzlichen Vertreter, die vertretungsberechtigten Organmitglieder (Vorstand) bzw. vertretungsberechtigten Gesell- schafter, die allesamt jeweils natürliche Personen sind, als „Unter- nehmer“ im Sinne des Unternehmermodells angesehen werden.

Existieren bei einem Unternehmen in Form einer juristischen Per- son mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen (mehrere Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder vertretungsberechtigte

Gesellschafter), reicht es aus, wenn eine dieser natürlichen Perso- nen an den Ausbildungsmaßnahmen teilnimmt. Als Teilnehmer kommt dann nur diejenige natürliche Person in Betracht, die auf- grund ihrer Qualifikation, ihrer Einbindung in den technischen und organisatorischen Betriebsablauf und ihrer intern geregelten Be- fugnis zur Durchführung der im Arbeitsschutz erforderlichen Maß- nahmen dafür als geeignet erscheint. Führen z. B. ein Kaufmann und ein Handwerksmeister als gleichberechtigte Geschäftsführer eine GmbH, so können die Voraussetzungen für die Inanspruch- nahme des Unternehmermodells durch die Teilnahme des Meis- ters an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnah- men erfüllt werden, da nur er wahrscheinlich bei den technischen Abläufen im Betrieb beteiligt ist und aufgrund seiner Berufsausbil- dung und Erfahrung in der Lage ist, die erforderlichen Arbeits- schutzmaßnahmen durchzuführen.

Besteht ein Unternehmen aus mehreren selbstständigen Betrieben (z. B. Filialen), kann der Unternehmer (als Inhaber sämtlicher Be- triebe) durch seine alleinige Teilnahme an den Motivations-, Infor- mations- und Fortbildungsmaßnahmen nicht für alle dem Unter- nehmen angehörende Betriebe die sicherheitstechnische und be- triebsärztliche Betreuung erfüllen (eine Ausnahme ist nur für Filia- len denkbar, die aufgrund der räumlichen Nähe tatsächlich alle durch den Unternehmer selbst geführt werden). Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 ist jeweils auf den einzelnen Betrieb, nicht auf das Un- ternehmen abzustellen. Die betriebsärztliche und sicherheitstech- nische Betreuung muss für jeden Betrieb einzeln gewährleistet werden. Deshalb muss für jeden Betrieb eine verantwortliche na- türliche Person an den Motivations-, Informations- und Fortbil- dungsmaßnahmen des Unternehmermodells teilnehmen. Insofern kommen grundsätzlich nur die Betriebsleiter (bzw. Filialleiter, The- aterleiter, etc.) in Betracht. Sofern der Unternehmer selbst auch Leiter einer seiner Betriebe ist, kann er durch die Teilnahme an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen für die- sen Betrieb die Voraussetzungen des Unternehmermodells erfül- len.

Im Übrigen kommt nur noch eine Ausnahme von der Regel, dass der Unternehmer selbst an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen muss, in Betracht:

Wenn in einem Kleinbetrieb der Unternehmer eine natürliche Per- son ist, die selbst nicht die o. g. fachliche Qualifikation und prakti- schen Erfahrungen aufweist, kann es sinnvoll sein, eine andere im Betrieb befindliche natürliche Person, für die Teilnahme an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen zuzulas- sen.

Diese Person, die nicht Unternehmer ist, muss die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen besitzen. Dies setzt jedoch vo- raus, dass diese andere Person mit der eigenverantwortlichen Wahrnehmung sämtlicher Arbeitgeberpflichten in Bezug auf den Arbeitsschutz für den gesamten Betrieb betraut ist. Diese Person muss also die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb tra- gen und alle erforderlichen Befugnisse zur Um- und Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen besitzen.

Für Fragen steht Ihnen die Berufsgenossenschaft unter der Telefon-Nr. 0221 / 3778–2424 gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Gültigkeit der Unternehmermodellseminare:

Nach dem Grundseminar bzw. der Präsenzphase muss, je nach Branche, innerhalb von 2 Jahren entweder ein Fernlehrgang oder ein Aufbauseminar besucht und die betrieblicher Umsetzung er- folgreich abgeschlossen werden.

Werden das Aufbauseminar oder der Fernlehrgang nicht inner- halb von 2 Jahren nach dem Grundseminar bzw. der Präsenz- phase abgeschlossen, verfällt das Grundseminar bzw. die Prä- senzphase und muss erneut besucht werden.

Nach dem Aufbauseminar bzw. dem Fernlehrgang muss regel- mäßig, spätestens alle 5 Jahre, eine Fortbildung absolviert wer- den. Andernfalls muss erneut am Aufbauseminar bzw. der Prä- senzphase und Fernlehrgang teilgenommen werden.

Werden diese Forderungen nicht erfüllt, ist der Unter- nehmer zur Regelbetreuung nach § 2 Abs. 2 oder 3 der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet.

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