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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

06. September 2019

Asparaginase als Verarbeitungshilfstoff in der Lebensmittelherstellung bewilligt

Das Enzym Asparaginase, darf neu als Verarbeitungshilfstoff zur Herstellung von Lebensmittel (Getreide, Kartoffeln und Kaffee) verwendet werden. Asparaginase wird durch den gentechnisch veränderten Stamm des Pilzes Aspergillus oryzae gewonnen.

Asparaginase ist als GVO-Erzeugnis in der Schweiz bewilligungspflichtig. Die Firma Novozymes in Dänemark reichte am 2. Juli 2009 ein Gesuch um Bewilligung der Asparaginase als Verarbeitungshilfstoff für Lebensmittel ein und unterbreitete die dazu erforderlichen wissenschaftlichen Angaben.

Diese Angaben wurden gemäss den Kriterien nach Anhang 1 der Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL, SR 817.022.51) geprüft. Die Bewertung der Lebensmittelsicherheit durch das BLV ergab, dass nach dem Stand der Wissenschaft beim Verzehr von mit dem GVO-Erzeugnis Asparaginase hergestellten Lebensmitteln eine Gefährdung der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten ausgeschlossen werden kann.

Gestützt auf diese Grundlage hat das BLV verfügt, dass die Verwendung des GVO- Erzeugnisses Asparaginase als Verarbeitungshilfstoff bewilligt wird. Die Bewilligung ist auf zehn Jahre befristet.

Verarbeitungshilfstoff in der Lebensmittelherstellung

Asparaginase ist ein Enzym, das die Hydrolyse der freien Aminosäure Asparagin zu Asparaginsäure unter der Bildung von Ammonium katalysiert. Das Enzym wird in der Verarbeitung von Getreide, Kartoffeln und Kaffee verwendet, um den Gehalt an Acrylamid (entsteht durch erhitzen, z.B. Frittieren) in daraus hergestellten Erzeugnissen zu reduzieren.

Vorgang der Gewinnung

Um Asparaginase zu gewinnen, muss das Gen des Enzyms von dem Spenderorganismus Aspergillus oryzae Stamm A1560 in einen gleichartigen Empfängerorganismus (Aspergillus oryzae Stamm BECh2) durch eine nicht homologe Rekombination an einer zufälligen Stelle in das Genom integriert. Mehrere Kopien, sowie auch DNA-Fragmente des benutzten Vektors, wurden dabei im Genom hinzugefügt. Das Enzym soll in Form von drei Enzympräparaten mit folgenden Bezeichnungen in den Verkehr gebracht werden: Acrylaway® L (Flüssigkeit) sowie Acrylaway® 3500 BG und Acrylaway® 3500 BG Wheat free (Granulate).

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