1. Durch die(den) Antragsteller auszufüllen
Hinweis: Die Anspruchsberechtigung ist grundsätzlich in jedem Kalenderjahr durch Sichtvermerk der Stadt- /Gemeindeverwaltung neu festzustellen. Solange alle kindergeldberechtigten Kinder bis zum Ablauf der Geltungsdauer unter 18 Jahre alt sind, kann die Geltung des Familienpasses bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres befristet werden. Der antragstellende Elternteil hat dazu eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder oder einen anderen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Wenn zutreffend: Bitte auch den Schwerbehindertenausweis des Kindes vorlegen.
Ort Datum
Nachname Vorname der Eltern
Postleitzahl Wohnort
Straße Nr.
Nachname Vorname des Kindes Geburtsdatum
Nachname Vorname des Kindes Geburtsdatum
Nachname Vorname des Kindes Geburtsdatum
Nachname Vorname des Kindes Geburtsdatum
sms_sms_018Stand: 29.08.2008
Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses des Freistaates Sachsen
Nachname Vorname des Kindes Geburtsdatum
Nachname Vorname des Kindes Geburtsdatum
Nachname Vorname der Eltern
Erstantrag Verlängerungsantrag
Ausfüllhinweise
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen!
an Stadt- oder Gemeindeverwaltung:
Unterschrift des Antragstellers
Zwischenspeichern Löschen Drucken
Prüfsumme:
Formular ID: