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MAGISTRAT DER STADT WIEN

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MA 21 B - Plan Nr. 8340 Wien, 19. November 2021

Festsetzung des Flächenwidmungsplanes

und des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Meiereistraße, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Rechtes Donauufer), Linienzug 3-4, Linienzug 4-6 (Marathonweg), Linienzug 6-7, Linienzug 7-8 und Olympiaplatz

im 2. Bezirk, Kat. G. Leopoldstadt

Beilagen:

Antrag und Plan 1:2000 und Umweltbericht

Erläuterungsbericht 1 – FB

für ein Verfahren einschließlich einer Umweltprüfung gemäß § 2 der Bauordnung (BO) für Wien zur Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes.

Lage und Charakteristik des Plangebiets

Das Gebiet liegt im 2. Wiener Gemeindebezirk südöstlich des Stadtzentrums und grenzt unmittelbar an das Ernst-Happel-Stadion und ausgedehnte Sport- und Trainingsplätze. Weiter südlich ist der Grüne Prater in fußläufiger Entfernung erreichbar. Es wird im Nordwesten vom Olympiaplatz und der Meiereistraße, im Nordosten von der Donau, im Süden vom Marathonweg und im Südwesten von der U-Bahn-Trasse der U2 begrenzt. Innerhalb des Plangebiets kommen u.a. das Radstadion (Ferry-Dusika-Stadion), die Sport- und Funhalle sowie das Einkaufszentrum Stadion Center zu liegen. Der direkte Bezug zur Donau im Nordosten wird durch den Handelskai und die parallel geführte Donauländebahn erschwert.

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Historische Entwicklung

Ursprünglich war das Bearbeitungsgebiet durch ständige natürliche Verlegungen des Flussbettes der Donau und der immer wiederkehrenden Überschwemmungen geprägt. Erst im 19. Jahrhundert wurde es durch die Donauregulierung (1850-75) urbar gemacht und allmählich städtischen Nutzungen zugeführt.

In der Gründerzeit entstanden, bedingt durch den Ausbau der Donauuferbahn (1876-1880), zahlreiche Handelsniederlassungen am rechten Donauufer. Dies führte im Jahr 1884 zum Ausbau des Handelskais. Die Bebauung entlang des Handelskais blieb nur punktuell und beschränkte sich auf Lagergebäude. Am Donauufer selbst befand sich im Bereich der heutigen Marina Wien zur K&K-Zeit eine Militär-Schwimm-Anstalt.

An der Engerthstraße wurde 1931 eine Freiluft-Radrennbahn mit Anlagen für Leichtathletik angelegt, welche schließlich in den 1970er Jahren durch den Bau des Ferry-Dusika-Stadions (Radstadion) ersetzt wurde. 2001 wurde in unmittelbarer Nähe die Sport- und Funhalle errichtet, die die Ausübung mehrerer Trendsportarten ermöglicht. Auf dem ehemaligen Parkplatz des Stadions wurde 2007 das Einkaufszentrum Stadion Center errichtet. Die U2-Station „Stadion“

wurde im Mai 2008 eröffnet.

Gebietsdaten

Das Plangebiet weist eine Größe von rund 14,6 ha auf. Laut Bevölkerungsevidenz (Stichtag:

1.1.2020) können dem Gebiet keine Einwohnerinnen und Einwohner zugeordnet werden. Die Anzahl der Arbeitsplätze ist aufgrund der Datenlage (Zählgebietsgröße) nicht quantifizierbar. Im Stadion Center sind jedoch zahlreiche Geschäfte und Büros untergebracht.

Gegebenheiten im Plangebiet

Bau- und Nutzungsbestand:

Im Bearbeitungsgebiet herrschen Großstrukturen vor. Der größte Bau ist das 2007 eröffnete Einkaufszentrum Stadion Center, das direkt an der U2-Station „Stadion“ liegt. Auf ca. 27.800 m² Fläche bietet es Platz für rund 60 Geschäfte und Lokale (ca. 21.000 m² Verkaufsfläche der Geschäfte, ca. 1.800 m² Gastronomie und ca. 5.000 m² „Mall“ zur Erschließung). Neben einer Büroebene befinden sich außerdem 1.401 Stellplätze in dem Gebäudekomplex, darunter auch Pflichtstellplätze für die benachbarten Stadien.

Nordöstlich davon befindet sich das Radstadion (Ferry-Dusika-Stadion), das 1977 eröffnet und zwischen 1997 und 1999 generalsaniert wurde. Es verfügt über eine Mehrzweckhalle (Bahnradsport, Leichtathletik und Turnzentrum) und ein Veranstaltungszentrum und hat ein

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Fassungsvermögen von bis zu 5.500 Personen. Es ist rund 22 m hoch, hat einen Durchmesser von 115 m und eine Grundfläche von rund 10.000 m².

Südlich davon wurde im Jahr 2001 die 11 m hohe Sport- und Fun-Halle errichtet, die auf 4.000 m² die Ausübung mehrerer Trendsportarten (Badminton, Beachvolleyball, Kunstrasensoccer, Streetbasketball, Tischfußball, Tischtennis und Inline Hockey) ermöglicht.

In der Grünfläche bei der Meiereistraße befindet sich ein über 300 m² großes provisorisches, zweigeschoßiges Gebäude, in dem der Österreichische Schwimmverband untergebracht ist.

Freiflächen und Grünräume:

Nordöstlich des Radstadions an der Meiereistraße befindet sich eine ca. 14.000 m² große Grün- und Freifläche mit erheblichem Baumbestand, die jedoch geringe Erholungsfunktion aufweist.

Große Teile, v.a. rund um das Radstadion und bei dessen Zufahrt, sind versiegelt (ca. 3.500 m²). Der Teil rund um das Gebäude des Österreichischen Schwimmverbandes ist umzäunt, ebenfalls versiegelt und beinhaltet Stellplätze. Insgesamt sind dadurch ungefähr weitere 1.000 m² der Fläche nicht für die Allgemeinheit (als Grünraum) nutzbar.

Der Bereich zwischen Radstadion und Sport- und Fun-Halle sowie rund um die Halle ist durch großen Baumbestand charakterisiert. Es handelt sich hier in Summe um über 12.000 m² unbebaute Fläche, die jedoch auch zu großen Teilen (fast 5.000 m²) versiegelt ist und wenig Aufenthaltsqualität bietet.

Weiterer Baumbestand findet sich straßenbegleitend im Mittelstreifen des Marathonweges sowie auf der Rückseite des Stadion Centers und in der Engerthstraße auf Seite des Stadion Centers.

Eigentumsverhältnisse:

Der Großteil der Flächen steht im Eigentum der Stadt Wien und wird von der MA 51 (rund um das Radstadion und die Sport- und Fun-Halle), der MA 45 (Donauuferflächen) und der MA 28 (öffentliches Gut) verwaltet. Der Bereich rund um die Sport- und Fun-Halle wurde an WH Fernbus- Terminal Projektentwicklung GmbH, eine Tochtergesellschaft der Wien Holding, dotiert. Das Stadion Center steht im Eigentum einer juristischen Person.

Infrastruktur:

Es existieren keine Bildungseinrichtungen im Plangebiet. Die nächstgelegene Volksschule mit Hort befindet sich in der Vorgartenstraße 208. Außerdem entsteht neben der U-Bahn-Station „Stadion“

im Viertel Zwei Plus eine weitere Volksschule. Die nächsten Kindergärten finden sich im Viertel

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Zwei sowie in der Dr.-Natterer-Gasse. Der Campus der Zwi Perez Chajes Schule der Israelitischen Kultusgemeinde befindet sich ebenfalls im Einzugsbereich des Plangebiets.

Alle gewerblichen Nutzungen und Nahversorgungsinfrastruktur sowie Gastronomiebetriebe befinden sich im Stadion Center, das regionale Bedeutung auf Bezirksebene hat. Dort befinden sich auch eine Apotheke und eine Ärztin für Allgemeinmedizin.

Das Planungsgebiet ist mit Strom, Gas, Kanal, Fernwärme etc. gut versorgt. Eine zentrale Fernwärme-Verbindung inkl. Gebietsumformer befindet sich entlang der Engerthstraße zwischen Stadion Center und Radstadion.

Verkehrssituation:

Unmittelbare äußere Erschließungsfunktion im motorisierten Individualverkehr haben der Handelskai und die Meiereistraße. Über den Handelskai (Hauptstraße B) ist das Gebiet an das Autobahnnetz (A23 Südosttangente) angeschlossen. Die Meiereistraße (Hauptstraße A) dient als Querverbindung zwischen Handelskai und Donaukanal. Engerthstraße und Marathonweg sind ebenfalls als Hauptstraße A ausgewiesen.

Das Angebot und die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sind als sehr gut zu bezeichnen.

Die U2-Station „Stadion“ befindet sich am Rande des Plangebiets und ist im gesamten Gebiet fußläufig zu erreichen. Die U-Bahn-Trasse verläuft am südwestlichen Rand des Plangebiets. In der Meiereistraße, Engerthstraße und am Marathonweg verkehrt die Autobuslinie 77A (Lusthaus – Rennweg). Sie stellt eine wichtige Verbindung in den 3. Bezirk dar. Die Linie 11A (Stadion – Heiligenstadt) tangiert das Plangebiet in der Meiereistraße. In der nahegelegenen Chrastekgasse befinden sich die Endhaltestellen der Linien 79A und 79 B (beide Donaumarina/Chrastekgasse – Kaiserebersdorf/Dreherstraße).

Zwischen Handelskai und Donauufer befindet sich die Donauuferbahn, die für den Güterverkehr benutzt wird.

In der Engerthstraße an der nordöstlichen Längsseite des Stadion Centers befindet sich ein Busterminal für Fernbusse, der in den nächsten Jahren in den zentralen Fernbusterminal an den Handelskai verlegt werden soll.

In der Engerthstraße und am Marathonweg befinden sich Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn (markiert). Die übergeordnete Radlangstreckenverbindung am rechten Donauufer liegt ebenfalls im Plangebiet. Die Prater Hauptallee ist rasch zu erreichen.

Die Straßen im Plangebiet sind nur bedingt attraktiv für zu Fuß gehende. Im gesamten Plangebiet gibt es sehr breite Fahrbahnflächen und im Vergleich dazu untergeordnete Gehsteige. Der Bereich zwischen Stadion Center und U-Bahn wird vorwiegend von LKW zur Anlieferung für das

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Einkaufszentrum oder als PKW-Parkplatz (unter der U-Bahn-Trasse) genutzt und es gibt keinen ausgewiesenen Gehweg. In der Engerthstraße ist der Bereich neben dem Stadion Center zwar teilweise überdacht, jedoch durch die schlechte Belichtung, introvertierte Erdgeschoßnutzung und die parkenden Busse ebenfalls unattraktiv. Der Treppelweg am rechten Donauufer ist ein attraktiver Fußweg und wird v.a. in der Freizeit genutzt. Die nächstgelegenen Übergänge (Fuß- und Radwege) zum rechten Donauufer befinden sich Richtung Südosten in der U-Bahn-Station

„Donaumarina“ (zu Betriebszeiten) bzw. an der A23 Südosttangente und Richtung Nordwesten beim Roman-Köhler-Steg. Von den äußersten Rändern des Plangebiets sind es jeweils über 500 m bis man fußläufig das rechte Donauufer erreicht. Die Zufahrt zum Treppelweg für KFZ ist nur über den Roman-Köhler-Steg (über 500 m) bzw. beim Mexikoplatz (ca. 2,3 km) flussaufwärts und über die Grünhaufenbrücke (ca. 2,5 km) flussabwärts möglich.

Umweltsituation

Das Plangebiet befindet sich südöstlich eines Wohngebietes des dichter bebauten Teils des 2.

Bezirks und liegt zwischen Ernst-Happel-Stadion und Donau. Der parallel zur Donau verlaufende Handelskai ist eine stark befahrene Straße mit teilweise erheblicher Barrierewirkung zu den uferbegleitenden Erholungsflächen der Donau. Die Meiereistraße ist ebenfalls stark belastet. Die in diesem Abschnitt oberirdisch geführte U2-Trasse schafft eine (visuelle) Barriere in Richtung Prater.

Gemäß Klima-Funktionskarte 2003 sind das Stadion Center, das Radstadion sowie der Handelskai dem „Innenstadtklima“ mit hohen Tages- und Nachtemperaturen, nur geringer nächtlicher Abkühlung durch eingeschränkte Be- und Entlüftungsmöglichkeiten und einer geringen relativen Luftfeuchtigkeit zugeordnet. Dies ist auch auf die breiten Straßenräume und die damit verbundenen versiegelten Flächen zurückzuführen. Der Bereich rund um das Radstadion inkl.

Sport- und Fun-Halle und entlang der Donau ist dem „Parkklima“ mit gedämpfter Lufttemperatur zugeordnet. Hier gibt es eine größere Freifläche und raumwirksamen Baumbestand. Die Donau selbst ist den „Wasserflächen“, die ausgleichend auf den Temperatur- und Feuchtehaushalt ihrer Umgebung wirken und auch zu vermehrter Nebelbildung führen können, zugeordnet. Der Donau kommt als regionale Luftleitbahn hinsichtlich ihrer Belüftungsfunktion besondere Bedeutung zu.

Insbesondere vom Handelskai gehen entsprechend seiner Erschließungsfunktion lokale Schadstoffbelastungen aus. Die strategische Lärmkarte zeigt, dass im Großteil des Plangebiets die Grenzwerte (des Tag-Abend-Nacht-Index) von Lden 60 dB und Lnight 50 dB für den Straßenverkehr überschritten werden. Besonders belastet sind die Straßenzüge Handelskai, Olympiaplatz, Meiereistraße und Marathonweg. Im Bereich zwischen Stadion Center und Radstadion werden die Grenzwerte eingehalten.

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Schienenlärm geht von der Donauuferbahn (Güterverkehr) aus. Lärmschutzwände sind keine vorhanden. Der Schwellenwert im Tagesdurchschnitt Lden von 70 dB wird nur im Randbereich zum Handelskai und der Donauuferbahn überschritten. In der Nacht besteht eine Überschreitung des Grenzwerts Lnight von 60 dB in einem größeren Streifen. Von der U-Bahn-Trasse geht kaum Lärm aus, da es sich um einen Stationsbereich handelt.

Potenzielle Lärmbelastungen sind durch die Abhaltung von Großveranstaltungen auf dem Areal des Ernst-Happel-Stadions möglich.

Es befinden sich keine Naturdenkmäler nach dem Wiener Naturschutzgesetz innerhalb des Plangebiets. Im Altlastenatlas des Umweltbundesamtes sind keine Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte) im Gebiet angeführt. Auch Verdachtsflächen sind keine verzeichnet.

Rechtslage

Derzeit sind im Plangebiet folgende Plandokumente gültig: 7287 (Gemeinderatsbeschluss vom 4.11.2003), 7625 (Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2004), 7712 (Gemeinderatsbeschluss vom 30.6.2005) und 7841 (Gemeinderatsbeschluss vom 25.6.2008).

Bisherige und derzeit bestehende Zielsetzungen bzw. Festlegungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne:

Das Stadion Center ist als Bauland/ Gemischtes Baugebiet – Geschäftsviertel, Bauklasse V beschränkt auf 24 m ausgewiesen. Es wurde als Einkaufszentrum (EKZ) mit einer höchstens zulässigen Fläche gemäß § 7c Abs. 1 der BO für Wien von 23.000 m² festgesetzt. Es dürfen auf diesem Bauplatz höchstens 1.450 Stellplätze tatsächlich hergestellt werden. Die Auskragung des Baukörpers über der Engerthstraße wurde als Widmung in zwei Ebenen berücksichtigt. Die Errichtung eines Flugdaches beim Zugang zum Einkaufszentrum am Olympiaplatz ist zulässig.

Der gesamte Bereich zwischen Meiereistraße, Handelskai, Marathonweg und Engerthstraße ist als Grünland/ Erholungsgebiet, Sport- und Spielplätze ausgewiesen. Dabei soll die Grünfläche an der Meiereistraße von jeder Bebauung freigehalten werden und Einfriedungen sind untersagt. Im Bereich des Radstadions ist die Errichtung von Gebäuden mit einem obersten Abschluss von 22 m zulässig. Im Bereich der Sport- und Fun-Halle und daran angrenzend sind Gebäude mit einem obersten Abschluss von 10,5 m (auf einer bebauten Fläche bis 4.000 m²) bzw. 17 m (auf einer bebauten Fläche von 1.000 m²) möglich.

Der Treppelweg am rechten Donauufer und Randbereiche davon sind als Grünland/

Erholungsgebiet, Parkanlagen festgesetzt. Ein Teil ist dabei als Parkplatz ausgewiesen. Der Bereich der Marina Wien ist als Grünland/ Erholungsgebiet, Sport- und Spielplätze festgesetzt, wobei die

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Errichtung von Gebäuden untersagt, jedoch für den Betrieb des Motorboothafens erforderliche bauliche Anlagen zulässig sind.

Die Gleise der Donauuferbahn und deren Böschung sind als Verkehrsband ausgewiesen, ebenso die Donau. Die U-Bahn-Trasse der U2 ist ebenfalls als Verkehrsband ausgewiesen. Hier ist der Raum unter der Trasse großteils dem Sondergebiet/ Sport- und Veranstaltungseinrichtungen zugeordnet. Das Abstellen von Fahrzeugen ist dort erlaubt, die Errichtung von Gebäuden jedoch nicht.

Übergeordnete Konzepte

Mit dem Stadtentwicklungsplan 2005 (STEP 05) wurden erstmals Zielgebiete der Stadtentwicklung definiert. Dieser innovative Ansatz lenkt die Aufmerksamkeit auf bestimmte, räumlich definierte Stadtbereiche und erfasst charakteristische Entwicklungspotenziale, Chancen und Herausforderungen. In weiterer Folge wurden die Zielgebiete adaptiert. Das Plangebiet befindet sich im Zielgebiet „Donauraum Leopoldstadt – Prater“. Ziele und Aufgaben des Zielgebietsmanagements sind die Koordinierung von Maßnahmen betreffend die bauliche Entwicklung im Nahbereich hochrangiger öffentlicher Verkehrsmittel, die Schaffung von baufeldübergreifenden Mehrwerten, zu schaffender Vernetzungen und Durchwegungen, die Anbindung an das rechte Donauufer sowie die Wahrung der Erholungsgebiete (rechtes Donauufer) und des Landschaftsschutzgebietes (Prater).

Der Stadtentwicklungsplan 2025 (STEP 2025) gibt die strategische Entwicklungsrichtung der Stadt Wien vor. Im „Leitbild Siedlungsentwicklung“ des STEP 2025 ist das Gebiet entlang der U2-Achse im südöstlichen Bereich des 2. Bezirks als „Gebiet mit Entwicklungspotenzial für Wohnen und Arbeiten“ und als „Vorrangzone für die künftige Ergänzung von City-Funktionen“ gekennzeichnet.

Im Fokus steht dabei die Schaffung von lebendigen urbanen Stadtquartieren. Qualitätsvolle Urbanität kann erreicht werden, wenn bestimmte Qualitätsmerkmale bezüglich Bebauungsdichte vorliegen:

· Feinmaschiges Wegenetz durch angemessene Größe der Baublöcke;

· Funktionierende soziale Infrastruktur sowie Nahversorgungseinrichtungen;

· Hohe Wohnqualität durch Alltagstauglichkeit des Wohnbaus und differenziertes Angebot an öffentlichen Plätzen, Grün- und Freiflächen.

Gemäß STEP 2025 sollen Stadterweiterungsvorhaben im Bereich hochrangiger öffentlicher Verkehrsmittel eine Nettogeschoßfläche (NGFZ) von mindestens 2,5 aufweisen. Neben einer qualitätvollen Dichte und einer hohen baukulturellen Qualität wird eine urbane Nutzungsmischung

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mit „lebendigen“ Erdgeschoßzonen und Ressourcenschonung zu einem zentralen Kriterium für Bauvorhaben und Projekte.

Eine weitere Stärkung des Umweltverbunds (öffentlicher Verkehr, Fuß- und Radverkehr) und die Förderung von Multimodalität (wie „Mobilitätsstationen“ mit entsprechenden Informations- und Leihangeboten) sind wesentliche Ziele. Ein aktiver Einsatz einer reduzierten Stellplatzverpflichtung soll erfolgen, um gemeinsam mit Bauträgern innovative Mobilitätskonzepte und -managements umzusetzen.

In Stadterweiterungsgebieten geht es u.a. darum, mit robusten Freiflächen ein gutes Angebot an Grünflächen für die dort wohnende und arbeitende Bevölkerung bereitzustellen. Neben dem Erholungswert von Freiräumen wird in Zukunft aber auch ihre stadtklimatische Funktion immer wichtiger. Kleinräumige Maßnahmen, wie z.B. ein geringer Versiegelungsgrad, Baumpflanzungen, Beschattung, Regenwassermanagement, hoher Durchgrünungsgrad und Dach- und Fassadenbegrünungen unterstützen die Stadt bei der Klimawandelanpassung.

Soziale Infrastrukturen, wie Sportinfrastruktur, müssen in allen Stadtteilen laufend weiterentwickelt werden, um mit dem gesellschaftlichen Wandel mithalten und einer wachsenden Bevölkerung ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot bieten zu können. Die hohe Qualität und Quantität der zur Sportausübung in Wien zur Verfügung stehenden Sportstätten ist aufrechtzuerhalten.

Aus dem STEP 2025 ergibt sich eine Vielzahl an energierelevanten Planungsaufgaben, wie etwa die Einbeziehung der Energieraumplanung in laufende Planungsprozesse sowie die Erstellung und Umsetzung von Energiekonzepten für neue Stadtteile und Quartiere.

Das Fachkonzept Energieraumplanung (zum STEP 2025) sowie die darin dargestellten „Leitlinien der städtischen Energieplanung für Neubaugebiete“ stellen eine relevante Planungsgrundlage dar.

Ab Entwicklungen über 30.000 m² BGF ist die Erstellung eines Energiekonzepts mit der Stadt Wien zu prüfen und die Leitlinien jedenfalls zu berücksichtigen. Unter 30.000 m² BGF bzw. innerhalb der Energieraumpläne sollen die Leitlinien möglichst angewendet werden. Die Erstellung eines Energiekonzepts ist nicht zwingend bzw. wird durch das Klimaschutz-Gebiet ersetzt.

Diese Leitlinien stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele der Smart City Wien Rahmenstrategie 2019 und der Erreichung der Klimaschutzziele der Europäischen Union (diverse Richtlinien und Strategien). Hier verfolgt die Stadt Wien u.a. das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 85 % pro Kopf zu reduzieren. Dazu ist der fossile Energieverbrauch deutlich zu reduzieren und schrittweise auf erneuerbare Energie umzustellen. Dementsprechend sollte der Wärme- und Kältebedarf speziell von Neubauten nur minimale CO2-Emissionen verursachen.

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Im Fachkonzept Mobilität (zum STEP 2025) wird ausgeführt, dass die Liberalisierung der Fernbuslinienverkehre durch die Europäische Union zu einem Wachstum dieses Marktsegments führt. Die Stadt Wien prüft Möglichkeiten zur Schaffung eines zentralen Fernbus-Terminals, wobei Standortfragen und wirtschaftliche Aspekte zentral sind. Aspekte wie die Verknüpfung zum übrigen städtischen, regionalen und internationalen Verkehr sowie die entsprechende Ausstattung spielen eine bedeutende Rolle.

Weiters sollen, neben mehreren anderen Zielsetzungen, die Aufenthaltsqualität von Straßenräumen, engmaschige und attraktive Wegeverbindungen sowie großzügig dimensionierte Radabstellanlagen besondere Bedeutung haben. Sammelgaragen werden als zweckmäßige Maßnahme für den ruhenden Verkehr genannt und in Gebieten mit besonders guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr sollen Stellplatzobergrenzen festgesetzt werden.

Im Fachkonzept Hochhäuser (zum STEP 2025) aus dem Jahr 2014 wurden sechs Stadtbereiche mit ortsspezifisch unterschiedlichen Anforderungen für die Entwicklung von Hochhäusern identifiziert.

Das gegenständliche Plangebiet liegt innerhalb des Bereichs der „Fluvialen Stadtlandschaft“, in der Signalarchitektur an besonders bevorzugten Punkten mit hervorragender Anbindung an den öffentlichen Verkehr ermöglicht werden soll. Dabei ist darauf zu achten, dass die Entwicklung in die Vertikale in ein direktes und räumlich spannungsvolles Verhältnis zu großflächigen Freiräumen und übergeordneten Landschaftsbereichen gesetzt wird. Laut Fachkonzept Hochhäuser ist bei Hochhausplanungen in Phase 3 (Entwurf) ein Energiekonzept zu erstellen und mit der MA 20 abzustimmen, das folgenden Prämissen folgt: a) Minimal: Energiebedarf der Gebäude minimieren, b) Effizienz: Energieflüsse optimal verwerten und c) Nachhaltig und Lokal: Energie aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme vor Ort nutzen. Im Detail bedeutet das:

· Konstruktion und Bauausstattung mit niedrigen ökologischen Lebenszykluskosten

· Hohe Gesamtenergieeffizienz (Niedrigstenergiehaus- bzw. Passivhausstandard)

· Energieeffiziente Wärmeerzeugung mit geringstmöglichen Emissionen

· Einsatz erneuerbarer Energieträger

· Dezentrale Stromerzeugung und -speicherung (Photovoltaik etc.)

Sinnvoll ist dabei die Betrachtung eines gesamten Entwicklungsgebietes, nicht nur eines Gebäudes, da so Ressourcen bestmöglich genutzt werden können.

Im Fachkonzept Grün- und Freiraum (zum STEP 2025) sind im Bereich des Plangebiets das rechte Donauufer sowie die Meiereistraße im Freiraumnetz Wien als lineare Grün- und Freiraumverbindungen enthalten. Das rechte Donauufer ist dem Freiraumtyp 06 „Grünkorridore“

zugeschrieben. Die Erhaltung und Sicherung steht dabei im Vordergrund. Da die

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Erholungsfunktion besonders hoch ist, sind sie an grünräumlich unterversorgte Siedlungsgebiete bzw. an das Umland anzubinden. Südwestlich des Plangebiets befindet sich der Prater als „urbaner Großgrünraum > 10 ha“ bzw. als flächiger landschaftlich geprägter Freiraum des Typs 12

„Schutzgebiete“.

Als Herausforderungen und Aufgaben in der Bestandsstadt wird die Aufwertung und Öffnung von Freiräumen sowie die Schaffung von Fuß- und Radwegverbindungen genannt. In Stadtentwicklungsgebieten sind neben Parkanlagen, multifunktionale Grünverbindungen von besonderer Bedeutung.

Im Fachkonzept Öffentlicher Raum (zum STEP 2025) aus dem Jahr 2018 werden Ziele und Indikatoren für den öffentlichen Raum, das heißt urban geprägte, öffentliche Freiräume, die grundsätzlich für alle jederzeit zugänglich sind und im Wesentlichen im öffentlichen Eigentum sind, festgelegt. Es sieht die Schaffung von ausreichenden und vielfältig benutzbaren Straßenräumen vor. Klimatisch wirksame Maßnahmen sollen bei jeder Neu- oder Umgestaltung im öffentlichen Raum gesetzt werden, um städtischer Überwärmung zu begegnen. Wechselwirkungen zwischen öffentlichem Raum und neuen Gebäuden sollen geprüft und optimiert werden.

Für verschiedene Handlungsfelder werden mögliche Maßnahmen beschrieben. Im Handlungsfeld

„Gestaltung“ geht es u.a. um die Verbesserung von Aufenthaltsqualitäten und Spielangeboten im öffentlichen Raum, Sicherheitsaspekte sowie temperatursenkende Maßnahmen bei Umgestaltungen. Die Aufenthaltsqualität kann z.B. erhöht werden, indem man spannende Ein- und Ausblicke oder kommerzielle Angebote zur „Versorgung“ schafft. Andere Themen, die auf Ebene der Stadtteilplanung geregelt werden können, sind Witterungsschutz, eine entsprechende Gliederung und Dimensionierung, Raum- und Fassadenabfolgen sowie die Schaffung eines Wiedererkennungswerts und von Einzigartigkeit. All das ist förderlich für das Wohlbefinden der Personen, die den Freiraum nutzen.

Das Leitbild Grünräume Wien ist die räumlich-strategische Vorgabe für die Bewahrung und Entwicklung der Wiener Grün- und Freiräume. Im Bereich des Plangebiets ist die Freifläche nordwestlich des Radstadions der Kategorie „Wandelbares Grün“ zugeordnet. Diese Flächen haben bereits jetzt eine Funktion als Grün- oder Freiraum, beinhalten aber auch andere Nutzungen.

Voraussetzung für eine Nutzungsänderung, die eine Änderung im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erfordern, ist, dass die Grünraumfunktion erhalten oder verbessert wird. Dabei können die grünen Teilflächen in Lage und Zuschnitt verändert werden. Die Qualitäten werden jedoch erhalten oder verbessert.

Die Donau ist der Kategorie „Gewässer“ zugeordnet. Sowohl die Wasserflächen als auch die Uferbereiche und angelagerte Grünflächen sind geschützt. Darüber hinaus gilt es, die Gewässer

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und deren Ufer zu renaturieren. Das Freiraumnetz Wien wurde um die Engerthstraße, Wehlistraße und den Marathonweg zwischen Engerthstraße und Wehlistraße ergänzt (urban geprägte Verbindungen). Das rechte Donauufer ist hier als „Grünkorridor in Stadtentwicklungsgebieten - Mindestbreite 100 m“ dargestellt.

Die Planungsgrundlagen zur Widmung „Gebiete für geförderten Wohnbau“ legen dar und begründen, welcher Anteil an gefördertem Wohnraum zweckmäßig ist und in welchen Sachlagen die mit der Bauordnungsnovelle 2018 geschaffene Widmung grundsätzlich anzuwenden ist.

Ein Energieraumplan gem. § 2b der BO für Wien für den 2. Bezirk wurde am 24. Juni 2020 im Gemeinderat beschlossen. Dieser umfasst auch das Plangebiet. In den inkludierten Bereichen muss die Raumwärme- und Warmwasserversorgung neuer Gebäude mit hocheffizienten, alternativen Systemen nach § 118 Abs. 3 der BO für Wien erfolgen.

Das Klimaschutzprogramm der Stadt Wien (Fortschreibung 2010-2020) verfolgt das Ziel die Treibhausgas-Emissionen pro Kopf im Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 um 21 % zu senken. Im Handlungsfeld „Mobilität und Stadtstruktur“ werden konkrete Maßnahmen für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Reduzierung des Pkw-Verkehrs sowie die Forcierung des Umweltverbundes unter Einbeziehung von öffentlichem Verkehr, Radverkehr und FußgängerInnenverkehr festgelegt. Die Mobilisierung innerstädtischer Baulandreserven bzw.

Verdichtungsreserven und die Konzentration der baulichen Entwicklung entlang leistungsfähiger öffentlicher Verkehrsmittel sowie die Förderung der funktionellen Nutzungsmischung dienen ebenfalls dem übergeordneten Ziel.

Die Planungsgrundlagen zur Bebauungsbestimmung „Begrünung der Fassaden“ legen dar und begründen, in welchen Gebieten und in welchem Ausmaß eine Fassadenbegrünung vorgeschrieben werden soll.

Der „Sport.Wien.2030 Sportstätten-Entwicklungsplan“ aus dem Jahr 2020 sieht die Errichtung einer multifunktionalen Sporthalle mit einer Zuschauerkapazität von mindestens 3.000 Personen vor. Die Nutzungsmöglichkeiten reichen von Turnen, Leichtathletik, Ballsport, Kampfsport, Trendsportarten, Skaten oder Klettern bis zu Tischtennis, Street Soccer oder Street Basketball. Als möglicher konkreter Standort wird u.a. das Areal rund um den geplanten Fernbus-Terminal im Bereich des Handelskais beschrieben. Bei der Standortwahl ist besonders zu berücksichtigen, dass die in die Jahre gekommene Bausubstanz des Ferry-Dusika-Radstadions und die vergleichsweise geringe Nutzungsintensität des Radstadions in seiner jetzigen Form einen Neubau als polysportives Trainings- und Veranstaltungszentrum nahelegen.

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Maßgebliche Entwicklungen und Planungen

Aufgrund der vorhandenen Standortqualitäten (U2-Station „Stadion“, Anschluss A23, Naherholungsgebiete Donauufer und Prater) wurde im Jahr 2003 das Leitbild „U2-Station Messe bis Wehlistraße“ (Leitbild U2-Achse) mit Zielen und Grundsätzen für die Entwicklung dieses Gebiets erarbeitet. Die Pläne und das Leitbild werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Dies geschieht auch unter Zugrundelegung der Zielsetzungen für das Zielgebiet „Donauraum Leopoldstadt-Prater“. Die Evaluierungen des Leitbilds U2-Achse wurden jeweils einer politischen Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme durch die Stadtentwicklungskommission (STEK) zugeführt.

So wurde 2014 für den Bereich der Sport- und Funhalle nach Durchführung eines kooperativen Planungsverfahrens Rahmenbedingungen für eine mögliche Bebauung definiert. Man ging vom Schwerpunkt Wohnen mit einer BGF von ca. 50.000 m² aus. Ein Brückenschlag zum rechten Donauufer sowie die Aufwertung der Engerthstraße im Bereich zwischen Stadion Center und Radstadion wurden angedacht.

Für das Gebiet zwischen Meiereistraße und A23 Südosttangente wurde 2018 in einer Evaluierung des Leitbilds U2-Achse mit Schwerpunkt Waterfront Zielsetzungen definiert. Hier soll ein attraktives, gemischt genutztes Quartier mit adäquater Freiraumversorgung und hoher Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Die konkreten Höhenentwicklungen, Bebauungsdichten und Nutzungsstruktur sollen im Zuge der weiteren Planungsschritte entwickelt werden. Für den Bereich der Sport- und Fun-Halle wird hier eine mögliche Hochhausentwicklung dargestellt. Auch das Radstadion wird als Potenzialfläche ausgewiesen.

Bereits 2015 begann die Standortsuche für einen internationalen Fernbus-Terminal in Wien. Die Entscheidung für den Standort am Handelskai anstelle der Sport- und Fun-Halle fiel 2019.

Aufbauend auf einer vertieften Machbarkeitsstudie wurden 2020 Empfehlungen und Zielsetzungen für den Bereich Fernbus-Terminal am Handelskai erarbeitet und der Stadtentwicklungskommission in der Evaluierung des Leitbilds U2-Achse zum Beschluss vorgelegt.

Die Weiterverfolgung der Variante 0+ (Terminalgebäude mit Hochhausüberbauung und Bussteige mit Leichtdachkonstruktion) und Ziele für die Bereiche Verkehr und Mobilität, Nutzung und Bebauung, Grün-, Freiraum und öffentlicher Raum sowie Energie und Klimaresilienz wurden beschlossen. Auch für den Bereich des Stadion Centers wurden Zielsetzungen für Zubauten definiert. All dies stellte die Grundlage für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte und die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs dar.

Im Jahr 2020 wurde ein zweistufiger Realisierungswettbewerb für den Fernbus-Terminal mit Ideenteil für die Erweiterung des Stadion Centers durchgeführt. Vom Preisgericht wurde das Projekt des Architekturbüros Burtscher-Durig ZT GmbH aus Wien zum Sieger gekürt. Vorgesehen

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sind neben den Bussteigen mit Leichtdachkonstruktion, ein Terminalgebäude und ein 90 m hohes Hochhaus mit Büro- bzw. Hotelnutzung an der Engerthstraße, ein nutzungsoffenes Gebäude parallel zum Handelskai und eine Fuß- und Radverbindung zum rechten Donauufer. Für das Stadion Center wurde eine Erweiterungsmöglichkeit für Wohnen und/oder Büros mit einer Gebäudehöhe von bis zu 35 m auf der Rückseite des Stadion Centers entlang des Marathonweg vorgeschlagen.

Die Standortentscheidung für die multifunktionale Sporthalle (Sport Arena Wien) mit einer Zuschauerkapazität von 3.000 fiel im Jänner 2021 auf den Bereich des Radstadions. Dieses soll durch einen Neubau ersetzt werden. Im Frühjahr 2021 wurde ein einstufiger Realisierungswettbewerb durchgeführt. Vom Preisgericht wurde das Projekt von Karl und Bremhorst Architekten ZT GmbH zum Sieger gekürt. Es sieht eine Ballsporthalle mit Tribüne für bis zu 3000 Personen, eine Kunstturnhalle, einen Functional Fitness-Bereich und eine große Leichtathletikhalle vor.

Die dargestellten Entwicklungen und Planungen stellen die wichtigen Rücksichten gemäß § 1 Abs. 4 der BO für Wien dar, die für eine Bearbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im gegenständlichen Gebiet sprechen.

Ziele der Bearbeitung

Mit der vorliegenden Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes werden daher insbesondere folgende Ziele bzw. Entwicklungen im Plangebiet angestrebt:

· Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter Beachtung der Bevölkerungsentwicklung und der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes und leistbares Wohnen

· Vorsorge für die erforderlichen Flächen für Arbeits- und Produktionsstätten des Gewerbes und zur Erbringung von Dienstleistungen jeder Art unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf räumlich funktionelle Nahebeziehungen und die zeitgemäßen Bedürfnisse der Bevölkerung

· Angemessene Vielfalt und Ausgewogenheit der Nutzungen unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und Zusammenhänge

· Erhaltung bzw. Herbeiführung von Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen, insbesondere für Wohnen, Arbeit und Freizeit, sichern, und Schaffung von Voraussetzungen für einen möglichst sparsamen und ökologisch sowie mit dem Klima verträglichen bzw. dem

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Klimawandel entgegenwirkenden Umgang mit Energieressourcen und anderen natürlichen Lebensgrundlagen sowie dem Grund und Boden

· Größtmöglicher Schutz vor Belästigung, insbesondere durch Lärm, Staub und Gerüche

· Vorsorge für der Erholung und dem Mikroklima dienende Grün- und Wasserflächen und Erhaltung solcher Flächen

· Vorsorge für zeitgemäße Verkehrsflächen zur Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung umweltverträglicher und ressourcenschonender Mobilitätsformen sowie der Senkung des Energieverbrauchs

· Vorsorge für klimaschonende und zeitgemäße Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung, insbesondere in Bezug auf Wasser, Energie und Abfall, unter besonderer Berücksichtigung der effizienten Nutzung der Potenziale von Abwärme und erneuerbaren Energien, eines nachhaltigen Regenwassermanagements, einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und unter Vermeidung einer unzumutbaren Belastung durch Doppelgleisigkeiten der Infrastruktur

· Sicherstellung der zeitgemäßen Rahmenbedingungen für die Stellung Wiens als Bundeshauptstadt, als Standort internationaler Einrichtungen und Organisationen, als Konferenz- und Wirtschaftsstandort sowie Sicherstellung der zeitgemäßen Rahmenbedingungen für den Fremdenverkehr

· Vorsorge für Flächen für der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, insbesondere für Bildungs-, Sport-, kulturelle, religiöse, soziale, sanitäre und Sicherheitszwecke sowie Zwecke der öffentlichen Verwaltung

· Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes

· Berücksichtigung der Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens

Festsetzungen

Um die angeführten Ziele zu erreichen, werden unter Bedachtnahme auf den Bau- und Nutzungsbestand sowie auf die bau- und liegenschaftsrechtliche Situation folgende Festsetzungen vorgeschlagen:

Bebauungsstruktur:

Für alle als Bauland ausgewiesenen Bereiche wird die Widmung Bauland/ Gemischtes Baugebiet, Geschäftsviertel vorgeschlagen. Dabei soll die Fläche des geplanten Fernbus-Terminals erstmals als Bauland ausgewiesen werden. Dadurch soll die im Plangebiet beabsichtigte gemischte Nutzungsstruktur (Büro-, Hotel- und Wohnnutzung, Fernbus-Terminal, Einkaufszentrum) berücksichtigt werden. Um besonders die Nutzungsmischung und die Entwicklung von

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Arbeitsplätzen zu unterstützen, soll für das gesamte Gebiet, mit Ausnahme des Zubaus zum Stadion Center am Marathonweg, ein Wohnungsverbot gelten.

Mit der Festlegung von Geschäftsviertel wird das Ziel verfolgt, eine belebte Erdgeschoßzone zu schaffen und zu erhalten. Für den Fernbus-Terminal und die der Straße zugewandten Seiten des Hochhauses wird eine Mindestraumhöhe in den Erdgeschoßen von 4 m vorgeschlagen (BB11).

Damit wird ebenfalls das Ziel verfolgt, in Bereichen mit künftig hoher Fußgängerfrequenz eine belebte Erdgeschoßzone zu schaffen und auf künftige Nutzungen flexibel reagieren zu können.

Zusätzliche Versorgungseinrichtungen mit einem über das Plangebiet hinausreichenden Einzugsbereich sind dabei nicht beabsichtigt.

Im Eckbereich von Marathonweg und Engerthstraße ist auf Basis des den städtebaulichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen entsprechenden Siegerprojekts des Realisierungswettbewerbs ein Hochhaus vorgesehen. Eine maximale Gebäudehöhe von etwas unter 105 m (+90 m bis +110 m über Wiener Null) wird vorgeschlagen, um die Weiterentwicklung des Projektes nach dem Wettbewerb zu berücksichtigen, die einen kleineren Grundriss und ein etwas höheres Gebäude vorsieht. Angrenzend wird die Bauklasse I beschränkt auf +12 m über Wiener Null für das Aufnahmegebäude des Fernbus-Terminals sowie den Fernbus-Terminal selbst vorgeschlagen. Ein weiterer Bauteil entlang des Handelskais soll in Bauklasse V ausgewiesen werden. Um nutzungsneutrale Raumhöhen zu forcieren, soll eine maximal mögliche Geschoßanzahl für die Bauteile in der Bauklasse V und VI festgelegt werden. Diese beträgt beim Hochhaus ab dem Niveau von +15 m über Wiener Null 28 (BB12), um ein flexibles Sockelgeschoß zu ermöglichen. Beim Haus am Kai sollen 5 Geschoße, die zur Gänze über dem Niveau von +10 m über Wiener Null liegen, festgelegt werden (BB15). Die Auskragung des Hochhauses Richtung Engerthstraße, die die städtebauliche Situation betonen soll, ist mit einer besonderen Bestimmung berücksichtigt, die eine Widmung in drei Ebenen ermöglichen soll. Hier soll der Raum zwischen +5,2 m und +11,0 m über Wiener Null der öffentlichen Verkehrsfläche zugeordnet sein, der Raum darunter der Widmung Bauland/ Gemischtes Baugebiet. Der Raum darüber soll der Widmung Bauland/ Gemischtes Baugebiet, Geschäftsviertel, Bauklasse VI, +90 m - +110 m über Wiener Null, geschlossene Bauweise zugeordnet sein (BB13).

In einem Teilbereich soll eine Unterbauung der Engerthstraße zulässig sein, um das Verkehrsgeschoß des Fernbus-Terminals zu ermöglichen, indem der Raum ab +5,2 m über Wiener Null der öffentlichen Verkehrsfläche zugeordnet sein soll, der Raum darunter der Widmung Bauland/ Gemischtes Baugebiet (BB14).

Im Bereich des bestehenden Radstadions soll die Festsetzung Grünland/ Erholungsgebiet, Sport- und Spielplätze beibehalten werden. Dabei soll für einen rechteckigen Bereich, in dem die Sport

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Arena Wien realisiert werden soll (BB26), die Errichtung von Sporthallen sowie sonstiger Gebäude, die gemäß § 6 Abs. 2 der BO für Wien für die Benutzung und Erhaltung der Anlagen erforderlich sind, zulässig sein. Der oberste Gebäudeabschluss darf, in Anlehnung an das Ergebnis des Wettbewerbs und die Weiterentwicklung des Projektes, +35 m über Wiener Null nicht überschreiten. Dies entspricht einer Gebäudehöhe von etwas über 29 m. Unbebaut bleibende Grundflächen sind gärtnerisch auszugestalten. Aus Gründen der Stadtstruktur, Stadtentwicklung und Vielfalt der städtischen Nutzung soll die Fläche der neuen Sport Arena Wien, die anstatt des Radstadions errichtet werden soll, gemäß § 7b Abs. 1 der BO für Wien als Zone für Großbauvorhaben festgelegt werden, da bei der Errichtung einer Sportanlage mit einer geplanten Zuschaueranzahl von 3.000 der Schwellenwert von 30 Pflichtstellplätzen nach dem Wiener Garagengesetz überschritten wird. Hingewiesen wird, dass schon das bestehende Radstadion aufgrund der Zuschaueranzahl als Großbauvorhaben einzustufen wäre. Da das Radstadion auf diesem Bauplatz schon vor der Großbauvorhabennovelle rechtmäßig genutzt oder baubehördlich bewillig war, sind die Bestimmungen des § 7b Abs. 7 der BO für Wien hier nicht anzuwenden (vgl.

LGBl. für Wien Nr. 90/2001, Artikel II Abs. 3).

Die Fläche des bestehenden Stadion Center soll überwiegend erneut als Einkaufszentrum (EKZ) festgelegt werden. Die höchste zulässige Fläche für das Einkaufszentrum gemäß § 7c Abs. 1 der BO für Wien soll unverändert 23.000 m² betragen. Der bestehende Teil des Stadion Centers soll großteils in Bauklasse V, ein kleinerer, der U-Bahn zugewandte Teil in Bauklasse IV ausgewiesen werden. Im Bereich der Engerthstraße soll unter der bestehenden Auskragung ein 5 m breiter Streifen als bebaubare Fläche ausgewiesen werden. Dies soll eine Orientierung von Geschäften nach Außen ermöglichen und dazu beitragen, den öffentlichen Raum Engerthstraße zu attraktivieren. Die übrige, bestehende Auskragung in der Engerthstraße soll bestandsgemäß in Bauklasse III berücksichtigt werden (BB4). Hier wird wieder eine Widmung in zwei Ebenen vorgeschlagen. Die Anordnung von statisch erforderlichen Konstruktionselementen soll weiterhin zulässig sein.

An der Rückseite des Stadion Centers beim Marathonweg wird die Bauklasse VI mit einer Höhenbeschränkung von 26 m bis 35 m vorgeschlagen, um einen städtebaulichen Akzent als Gegenüber zum Hochhaus zu setzen. Um eine Nutzungsmischung zu erreichen sollen für einen Teilbereich in der Bauklasse V auf dem bestehenden Gebäude Wohnungen ab +24,5 m über Wiener Null zulässig sein (BB5). Für den Zubau selbst soll die Errichtung von Wohnungen ab +12 m über Wiener Null zulässig sein (BB6), wodurch eine entsprechende Wohnqualität erreicht werden soll, da sich am Marathonweg die Hauptzufahrt zur Garage des Stadion Centers befindet. Um qualitätvolle Wohnungsgrundrisse zu ermöglichen, wird eine Auskragung in den Marathonweg von

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3 m vorgeschlagen, die ab einer Höhe von +12 m über Wiener Null über die § 53-Verkehrsfläche ragen darf (BB7). Für die neuen Wohnungen, etwa im Umfang von 100-120 Einheiten, soll auf dem Dach des bestehenden Stadion Centers ein zusätzliches Freiraumangebot in Form eines begrünten Innenhofes geschaffen werden. Dies soll mit der allgemeinen Bestimmung, dass Dächer als begrünte Flachdächer auszuführen sind, unterstützt werden.

Im Plangebiet kommt es im Bereich der Rückseite des Stadion Centers am Marathonweg zu einer Neuausweisung von gemischtem Baugebiet in einem Bereich, in dem bislang kein gemischtes Baugebiet ausgewiesen war bzw. zu einem teilweisen Entfall des Wohnungsverbots. Gemäß den Planungsgrundlagen zur Widmung „Gebiete für geförderten Wohnbau“ sollen daher in dem entsprechenden Bereich folgende Festsetzungen getroffen werden:

a) Es wird die Widmung „Gebiete für geförderten Wohnbau“ (GF) vorgesehen.

b) Zwei Drittel der Wohnnutzfläche der auf einem Bauplatz geschaffenen Wohnungen und Wohneinheiten in Heimen müssen hinsichtlich der Grundkostenangemessenheit dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 entsprechen.

c) Beherbergungsstätten sind untersagt.

Wien wächst, und das Wiener Modell des sozialen Wohnbaus soll für die Zukunft gesichert werden.

Daher sollen eine ausreichende Anzahl an neuen leistbaren Wohnungen ermöglicht und eine spürbare Preisdämpfung am Grundstücksmarkt erreicht werden. Gemäß den erwähnten Planungsgrundlagen soll in bestehende Widmungen nicht eingegriffen werden. Dennoch soll ein signifikantes Volumen an leistbarem Wohnraum entstehen. Deshalb soll in den oben genannten Bereichen ein Mindestanteil an geförderter Wohnnutzfläche (an der gesamten Wohnnutzfläche) von zwei Dritteln festgelegt werden. Aus den gleichen Gründen sollen Beherbergungsstätten untersagt werden. Es ist unabhängig von der bestehenden Grundstückskonfiguration davon auszugehen, dass Bauplätze mit einer Größe geschaffen werden können, die einen wirtschaftlich sinnvollen Einsatz der Wohnbauförderung und damit der Widmung »Gebiete für geförderten Wohnbau« für die meisten Bauvorhaben erlaubt.

Innerhalb des Baulandes soll grundsätzlich die geschlossene Bauweise vorgeschlagen werden, wobei jedoch die Unterbrechung dieser Bauweise zulässig sein soll. Damit sollen eine freie Anordnung der Baukörper bzw. ein Zurückrücken innerhalb der vorgeschlagenen Fluchtlinien ermöglicht werden.

Aufgrund der speziellen städtebaulichen Situation im Übergangsbereich zwischen stadträumlichen, urbanen Strukturen (Einkaufszentrum Stadion Center, Ernst-Happel-Stadion und künftiger Sport Arena), den naturnahen Wald- und Wiesenflächen des Praters sowie der Donau soll für die Bauklasse VI ein städtebaulicher Schwerpunkt gesetzt werden. Dies entspricht auch der hier

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vorgesehenen Höhenentwicklung und Dichte, die in vorangegangenen Leitbildern definiert wurden.

Hochhäuser (gemäß § 7f Abs. 1 der BO für Wien) sollen aus stadtgestalterischen Gründen jedoch nur bei einer festgesetzten Gebäudehöhe von über 35 m zulässig sein.

Zwischen dem U-Bahn-Ausgang der Station „Stadion“ und dem Einkaufszentrum Stadion Center soll weiterhin die Errichtung eines Flugdachs mit einer maximalen Höhe von 8 m und einer lichten Höhe von mindestens 5 m über dem Niveau der anschließenden Verkehrsfläche zulässig sein (BB10), um den Zugang zum Einkaufszentrum zu betonen. In der Engerthstraße bzw. am Marathonweg entlang der Fronten des Aufnahmegebäudes und des Hochhauses soll es ebenfalls die Möglichkeit zur Errichtung von Flugdächern mit einer maximalen Höhe von 7 m und einer lichten Höhe von mindestens 5 m über dem Niveau der anschließenden Verkehrsfläche geben, um witterungsgeschützte Wege zu ermöglichen (BB8).

Aus stadtgestalterischen Gründen sollen folgende Bestimmungen vorgeschlagen werden:

· Erker, Balkone und hervorragende Loggien dürfen, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Baulinie nicht überragen.

· Bauelemente, die der Gliederung und architektonischen Gestaltung der Schauseiten der Gebäude dienen, dürfen die Baulinie um höchstens 0,8 m überragen.

· Die Errichtung von Loggien, Balkonen, Treppenhausvorbauten und Aufzugsschächten sind im Vorgarten des Zubaus beim Stadion Center an der gesamten Frontlänge zulässig. Die Baulinie darf hierbei nicht überragt werden (BB27).

· Die Dächer sind, sofern nichts anderes bestimmt ist, als Flachdächer auszuführen und entsprechend dem Stand der Technik zu begrünen.

· Der oberste Abschluss der Dächer darf nicht höher als 4,5 m über der tatsächlich ausgeführten Gebäudehöhe liegen (BB3) - diese Bestimmung trifft nur auf die Dächer des bestehenden Stadion Centers zu.

Verkehr:

Mit dem vorliegenden Entwurf soll Vorsorge für die bestehenden und künftigen Verkehrserfordernisse getroffen werden. Generell wird innerhalb des Plangebiets die Nutzung der bereits bestehenden, sehr guten Erschließung im öffentlichen Verkehr angestrebt. Gleichzeitig soll der KFZ-Verkehr reduziert werden und ein attraktives Angebot für den Fußgeher- und Radverkehr geschaffen werden.

Aufgrund von verkehrlichen Untersuchungen und Überprüfungen, die u.a. im Zuge der Planungen für den Fernbus-Terminal und die Sport Arena Wien durchgeführt wurden, werden folgende

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Festsetzungen vorgeschlagen: Die öffentlichen Verkehrsflächen sollen vorwiegend bestandsorientiert festgelegt werden. Nur in der Engerthstraße wird die Baulinie im Bereich der bestehenden Auskragung des Stadion Centers um 8 m versetzt, um eine belebte Erdgeschoßzone zu ermöglichen. Die Ausweisung der in Hochlage geführten U2-Trasse als Verkehrsband wird in Fortführung der gültigen Rechtslage erneut vorgeschlagen. Die Unterführung der U-Bahn-Trasse (BB24) sowie die Nutzung in Teilbereichen für Sport- und Veranstaltungseinrichtungen (BB25) wird ebenfalls unverändert als Widmung in zwei Ebenen vorgesehen. Bei letzterem sollen sowohl das Abstellen von Fahrzeugen als auch die Errichtung von Gebäuden nicht zulässig sein. In Verlängerung der Meiereistraße soll der Raum bis zur Tragwerkskonstruktionsunterkante ebenfalls der Widmung Sondergebiete/ Sport- und Verwaltungseinrichtungen zugeordnet werden. Hier soll ein Durchgang mit einer lichten Höhe von mindestens 4 m angeordnet werden. Der Raum darüber soll der Widmung Verkehrsband zugeordnet werden (BB28).

Der Marathonweg im Abschnitt zwischen U-Bahn-Trasse und Engerthstraße sowie der für Zulieferung zum Stadion Center genutzte 5 m breite Streifen zwischen Stadion Center und U-Bahn- Trasse sollen weiterhin als § 53-Verkehrsfläche ausgewiesen werden.

Zur sicheren Abwicklung des fußläufigen Verkehrs wird für die Ausgestaltung von Verkehrsflächen mit einer Gesamtbreite von mehr als 11 m vorgeschlagen, entlang der Fluchtlinien Gehsteige mit jeweils mindestens 3 m Breite herzustellen.

Am Marathonweg auf Seite des neuen Fernbus-Terminals wird eine Durchfahrt (Df) vorgeschlagen.

In diesem Bereich ist eine Kiss & Ride Zone sowie ein Taxistandplatz vorgesehen.

Um einen Übergang zum rechten Donauufer für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen, wird eine begehbare Rampe zwischen den Punktpaaren a-b und c-d vorgeschlagen, die das Niveau der Engerthstraße mit dem Brückenschlag zum rechten Donauufer verbinden soll (BB19). Mindestens 25 % der Rampenoberflächen sollen begrünt werden, um positive Effekte für das Mikroklima zu erzielen.

Daran anschließend wird im Niveau der geplanten Brückenkonstruktion über den Handelskai ein Durchgang mit einer lichten Höhe von 4,5 m vorgeschlagen (BB16). Die Anordnung statisch erforderlicher Konstruktionselemente soll zulässig sein. Auf dieses Niveau soll auch eine Stiegenanlage vom Niveau der angrenzenden Durchfahrt (Df) beim Marathonweg führen (BB17).

Über die öffentliche Verkehrsfläche des Handelskais und die Bahngleise der Donauuferbahn, die als Verkehrsband ausgewiesen ist, soll in einem Teilbereich die Errichtung von maximal 2 Brückenbauwerken, Stegen und dergleichen mit einer Breite von jeweils maximal 10 m zulässig sein (BB21), um die Erreichbarkeit des rechten Donauufers für den Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten.

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Weiters soll ein Durchgang (Dg) mit einer Breite von mindestens 3 m angeordnet werden, um das Niveau der angrenzenden Durchfahrt (Df) mit dem Niveau des Handelskais zu verbinden (BB18).

Am Olympiaplatz soll – der beabsichtigten Nutzung entsprechend – der Durchgang (Dg) erneut ausgewiesen werden.

Auf dem bestehenden Parkplatz der Marina Wien am rechten Donauufer soll weiterhin das Abstellen von Fahrzeugen in Niveau zulässig sein, wobei die Oberfläche nicht versiegelt werden soll (BB22).

Die Donau soll weiterhin dem Verkehrsband zugeordnet werden.

In Abstimmung mit den übergeordneten Konzepten, Programmen und Planungen der Stadt Wien (STEP 2025, Fachkonzept Mobilität und Klimaschutzprogramm Fortschreibung 2010-2020) soll durch die Begrenzung der zulässigen Stellplätze die Verwendung öffentlicher Verkehrsflächen durch stadtverträgliche Verkehrsarten wie den Fuß- und Radverkehr und den öffentlichen Nahverkehr gefördert werden sowie die Qualität und Verkehrssicherheit der stadtverträglichen Verkehrsarten erhalten bzw. verbessert werden. Aufgrund der bereits sehr guten Erschließung durch den öffentlichen Verkehr, der unmittelbaren Nähe zu einem hochrangigen Verkehrsmittel (U2) und der Zielsetzung, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu minimieren, wird vorgeschlagen, durch Stellplatzregulative die Stellplatzverpflichtung zu reduzieren. Für den neuen Fernbus-Terminal sowie die neue Sport Arena Wien soll die Stellplatzverpflichtung 30 % der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl betragen. Weiters sollen insgesamt höchstens 50 % der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplätze hergestellt werden dürfen (BB20). Der Stellplatzbedarf kann in diesem Gebiet, in Anwendung des § 51 des Wiener Garagengesetzes, im Umkreis von 500 m, zum Beispiel über das bereits bestehende Parkhaus des Stadion Centers, die Sammelgarage unter den geplanten Hochhäusern im Viertel Zwei Plus oder andere bestehende Garagen im Umfeld abgedeckt werden. Somit ist eine Zufahrt zu den Liegenschaften selbst nicht nötig. Daher, aber auch um eine attraktive Erdgeschoßzone sowie fußgängerfreundliche Zugänge zu den Freiflächen zu ermöglichen, soll entlang der Baulinien des Stadion Centers am Olympiaplatz und in der Engerthstraße, entlang eines Teils der Baulinie des Fernbus-Terminals am Marathonweg sowie entlang der Straßenfluchtlinien in der Engerthstraße, der Meiereistraße und im Bereich der Freifläche am Handelskai die Schaffung von Ein- und Ausfahrten nicht erlaubt sein.

Für das Stadion Center (EKZ) soll die Stellplatzverpflichtung gemäß der derzeitigen Festsetzung mit 30 % beibehalten werden. Es sollen hier weiterhin höchstens 1.450 Stellplätze hergestellt werden dürfen, da durch die zeitliche Trennung von Veranstaltungen und Öffnungszeiten des Einkaufszentrums eine Mehrfachnutzung zweckmäßig und möglich ist. Für die neue Wohnnutzung

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beim Stadion Center (BB5 und BB6) soll die Stellplatzverpflichtung 50 % der nach dem Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl betragen. Es sollen höchstens 70 % der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplätze hergestellt werden dürfen.

Durch diese Maßnahmen soll die Ausstattung des bestehenden und neu zu bebauenden Gebietes mit Stellplätzen unter Berücksichtigung verkehrs- und umweltpolitischer Zielsetzungen gewährleistet werden. Andererseits soll unter Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten des angrenzenden Praters die nutzungsverträgliche Verwendung des öffentlichen Raums aus gesundheitlichen Rücksichten für die ansässige und künftige Wohnbevölkerung bzw.

die künftigen Benutzerinnen und Benutzer erreicht werden.

Grünflächen:

Im Bereich der bestehenden Freifläche an der Meiereistraße sowie rund um die neue Sport Arena Wien soll die bestehende Widmung Grünland/ Erholungsgebiet beibehalten bzw. in der Ausdehnung angepasst werden, um die Freiraumversorgung für das Gebiet weiter zu gewährleisten. Dabei soll an der Meiereistraße ein 80 m breiter Streifen erstmals als Erholungsgebiet, Parkanlagen (Epk) ausgewiesen werden, auch um einen besseren Schutz für den Baumbestand zu erreichen. Rund um die neue Sport Arena Wien soll die Festsetzung Erholungsgebiet, Sport- und Spielplätze (Esp) beibehalten bzw. in der Ausdehnung angepasst werden. Die Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden soll in diesem Bereich untersagt werden und großteils auch die Errichtung von Stellplätzen (BB1). Entlang des Handelskais soll jedoch ein Streifen ausgewiesen werden, wo das Parken nicht eingeschränkt werden soll, was v.a.

für den Veranstaltungsfall (z.B. für Zulieferung, Fernsehübertragungswagen, Mannschaftsbusse und ähnliches) von Bedeutung ist (BB2).

Im Übergangsbereich zwischen der neuen Sport Arena Wien und dem neuen Fernbus-Terminal sowie zwischen Fernbus-Terminal und dem außerhalb des Plangebiets liegenden Gasthaus Mehler (östliche Plangebietsgrenze) soll eine gärtnerische Ausgestaltung festgelegt werden, um einen grünen Puffer zwischen den verschiedenen Nutzungen zu schaffen. An der Ecke Marathonweg – Engerthstraße soll ebenfalls eine kleine Fläche als gärtnerische Ausgestaltung festgesetzt werden, um den Straßenraum optisch aufzuweiten.

Die öffentlich zugänglichen Teile des rechten Donauufers (Treppelweg) sollen weiterhin als Grünland/Erholungsgebiet, Parkanlagen (Epk) entsprechend der bestehenden Widmung ausgewiesen werden.

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Für den Bereich des Hafenbeckens der Marina Wien wird unverändert Grünland/ Erholungsgebiet, Sport- und Spielplätze (Esp) vorgeschlagen. Hier sollen keine Gebäude errichtet werden dürfen.

Die Errichtung der für den Betrieb des Bootshafens erforderlichen baulichen Anlagen soll jedoch zulässig sein (BB23).

Zur Erhaltung und Sicherung des wertvollen Grünflächenanteils, zur Verbesserung des Kleinklimas sowie zur Ermöglichung der Versickerung von Niederschlagswässern sollen darüber hinaus folgende widmungsmäßige Maßnahmen getroffen werden:

· Der Querschnitt des Marathonwegs – mit Ausnahme des Bereichs zwischen U-Bahn-Trasse und Engerthstraße – soll so ausgestaltet werden, dass die Herstellung bzw. Erhaltung von zwei Baumreihen möglich ist.

· Die Querschnitte der Meiereistraße, der Engerthstraße und des Marathonwegs zwischen U-Bahn-Trasse und Engerthstraße sollen so ausgestaltet werden, dass die Herstellung bzw.

Erhaltung einer Baumreihe möglich ist.

· Die Dächer von Gebäuden mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² sind, sofern nichts anderes bestimmt ist, als Flachdächer auszuführen und entsprechend dem Stand der Technik zu begrünen.

· Die mit Nebengebäuden bebaute Grundfläche soll höchstens 30 m² je Bauplatz betragen. Die Dächer dieser Nebengebäude mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² sollen als begrünte Flachdächer ausgeführt werden.

· Bei der Errichtung von unterirdischen Bauwerken sollen – mit Ausnahme der mit Df und BB14 bezeichneten Flächen – Vorkehrungen getroffen werden, dass für das Pflanzen von Bäumen ausreichend Erdkerne vorhanden bleiben.

· Von der als Durchfahrt (Df) bezeichneten Fläche sind mindestens 10 % gärtnerisch auszugestalten.

· Bei Neubauten mit einer zulässigen Gebäudehöhe von mehr als 7,5 m und höchstens 26 m sollen die Straßenfronten mindestens im Ausmaß von 20 % gemäß dem Stand der Technik begrünt werden. Jene Teile der Straßenfronten, die über 21 m Gebäudehöhe liegen, sollen aus brandschutztechnischen Gründen bei der Berechnung des Ausmaßes unberücksichtigt bleiben.

· Das Dach des Fernbus-Terminals sowie die Flugdächer an der Engerthstraße und am Olympiaplatz sollen im Ausmaß von mindestens 30 % entsprechend dem Stand der Technik begrünt werden (BB9). Technische bzw. der Belichtung dienende Aufbauten, z.B. Lichtkuppeln und PV-Anlagen, sollen zulässig sein.

· Die Oberfläche des Parkplatzes der Marina Wien am rechten Donauufer soll unversiegelt bleiben (BB22).

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Um die Beeinträchtigungen des Grundwassers zu verhindern, soll – basierend auf Erkenntnissen aus der Grundwasserbewirtschaftung für den 2. und 20. Bezirk – für den Bereich zwischen Engerthstraße bzw. Marathonweg und Donau die Fußbodenunterkante des tiefsten Kellergeschoßes aller Bauwerke mit 3,68 m unter Wiener Null beschränkt werden. Tiefer liegende Bauwerke bzw. Bauwerkssteile sollen nur zulässig sein, wenn sichergestellt ist, dass die Funktion des Grundwasserbewirtschaftungssystems entlang des rechten Donaudammes im Bereich des jeweiligen Bauvorhabens gewährleistet bleibt.

Durch die vorgeschlagenen Bebauungsbestimmungen und das damit ermöglichte Stadtentwicklungsvorhaben werden aus derzeitiger Sicht folgende infrastrukturelle und sonstige Erfordernisse, die der Unterstützung der Verwirklichung der Planungsziele dienen, ausgelöst:

· Technische Infrastruktur (Neue Querschnittsgestaltung von Verkehrsflächen, etc.)

· Grüne Infrastruktur (Neugestaltung öffentlicher Grünflächen etc.)

· Leistbares Wohnen

· Städtebauliche Qualitäten und Sonstiges (Gestaltung des öffentlichen Raums, Erdgeschoßnutzung, Freiraumversorgung neuer Wohnnutzung, Brückenschlag zum rechten Donauufer, Funktionalität/ Nutzbarkeit des Terminaldaches, Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie etc.)

Umwelterwägungen

Es ist nicht zu erwarten, dass aufgrund des vorliegenden Entwurfes Projekte entstehen werden, die gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2017, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind.

Europaschutzgebiete (§ 22 des Wiener Naturschutzgesetzes) werden vom vorliegenden Plan nicht berührt.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der BO für Wien ist daher nicht erforderlich.

Der geplante Fernbus-Terminal soll auf einer Fläche zu liegen kommen, die derzeit als Grünland/

Erholungsgebiet, Sport- und Spielplätze gewidmet ist. Die Fläche soll in Bauland umgewidmet werden. Es handelt sich daher um eine wesentliche Nutzungsänderung und den Entfall einer Sportstätte am gegenständlichen Standort. Durch die Schaffung des Fernbus-Terminals mit Hochhaus und weitere bauliche Maßnahmen wird es entsprechende Umweltauswirkungen, insbesondere durch Änderungen des Verkehrsaufkommens, geben. Auch die Auswirkungen des

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Abbruchs des Radstadions und des Neubaus der Sport Arena Wien sowie der geplanten Adaptierungen im Bereich des Stadion Centers sollen untersucht werden.

Aus diesen Gründen wurde die Erheblichkeit der Auswirkungen einer möglichen Bebauung detailliert betrachtet und für den vorliegenden Plan eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1b der BO für Wien durchgeführt. Der Umweltbericht soll auch darstellen, ob bzw. welche Maßnahmen geplant sind, um allfällige erhebliche, negative Umweltauswirkungen zu verhindern, zu verringern und soweit möglich auszugleichen.

Für den Großteil des bestehenden Einkaufszentrums Stadion Center werden die Festsetzungen in Fortführung der gültigen Rechtslage vorgeschlagen. Die Änderungen des Umweltzustandes werden als geringfügig eingeschätzt, da die beabsichtigte Widmung überwiegend dem Bau- und Nutzungsbestand entspricht und die durch den Plan ermöglichten Nutzungen und Bebauungen in diesem Teil überwiegend bereits realisiert sind.

Nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 2 der Bauordnung für Wien könnte der in Beilage 1 enthaltene Antrag der beschlussfassenden Körperschaft vorgelegt werden.

Sachbearbeiterin: Der Abteilungsleiter:

Dipl.-Ing. Dr. Petra Dworzak Tel: +43 1 4000 88522

Dipl.-Ing. Christoph Hrncir

Referenzen

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