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Wiener Großveranstaltungen überwiegend von der Stadt Wien finanziert

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1 Presseinformation zum Bericht

„Ausgewählte Großveranstaltungen in Wien“ vom 25. Oktober 2019

Wiener Großveranstaltungen überwiegend von der Stadt Wien finanziert

In der Stadt Wien finden jährlich große Veranstaltungen statt, die über Förderungen finanziert werden. Dazu gehören das Wiener Donauinselfest, das Wiener Stadtfest und das Kulturfestival Wienwoche. Diese Veranstaltungen weisen Verbindungen zu unterschiedlichen politischen Parteien auf.

Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes Österreich kontrollierten von Februar bis Mai 2018 diese Großveranstaltungen. Im Fokus standen außerdem Veranstaltungen vor und im Rathaus wie beispielsweise der Life Ball. Bei der Stadt Wien Marketing GmbH überprüfte der Rechnungshof Österreich die Veranstaltungen Film Festival auf dem Rathausplatz, Weihnachtstraum und Silvesterpfad. In Abstimmung mit dem Stadtrechnungshof Wien waren der Christkindlmarkt und der Wiener Eistraum davon ausgenommen.

Donausinselfest: Keine Belegkontrolle

Die Stadt Wien förderte für die Veranstaltungen die jeweiligen Vereine, die die Veranstaltungen organisieren. Der Verein Wiener Kulturservice erhielt pro Jahr 1,81 Millionen Euro. Er organisierte neben dem Donauinselfest auch weitere Veranstaltungen wie das 1. Mai-Fest im Prater. In Bezug auf den Verein Wiener Kulturservice übermittelte der Rechnungshof Österreich das Prüfungsergebnis (Rohbericht) auch an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat.

Der Veranstalter des Donauinselfestes (SPÖ Wien) verrechnete dem Verein Wiener Kulturservice in den Jahren 2014 bis 2016 Teile seiner für die Veranstaltung angefallenen Kosten in der Höhe von insgesamt rund 407.000 Euro weiter. Der Verein Wiener Kulturservice beglich sämtliche Rechnungen des Veranstalters, obwohl zahlreiche weiterverrechnete Kosten nicht ordnungsgemäß belegt oder die Einhaltung der Förderkriterien der MA 7 nicht erkennbar waren.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation zum Bericht

„Ausgewählte Großveranstaltungen in Wien“ vom 25. Oktober 2019 2

Der Verein zur Förderung der Stadtbenutzung erhielt jährlich 453.000 Euro für das Kulturfestival Wienwoche und der Verein Wiener Stadtfeste mit Ausnahme des Jahres 2016 406.000 Euro für das Wiener Stadtfest. Die Kulturabteilung der Stadt Wien legte dem Gemeinderat Förderanträge der drei Vereine vor, ohne darin die Förderwürdigkeit zu beurteilen. Auch war die Verwendung der Fördermittel im Sinne der Förderziele in vielen Fällen nicht nachvollziehbar oder mangelhaft.

Der Rechnungshof empfahl der Stadt Wien, die einzelnen abgerechneten Ausgabenpositionen der drei Vereine umfassend zu prüfen. Im Falle einer zweckfremden Verwendung von Fördermitteln wären diese von den Vereinen zurückzufordern.

Keine Mieten am Rathausplatz – hoher Finanzierungsanteil der Stadt Wien

Am Rathausplatz fanden in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 83 Veranstaltungen statt. Die Stadt Wien hob dafür keine Miete ein, obwohl sie für die Instandhaltung des Platzes aufkam. Sie hatte keine Einsicht in die Unterlagen des Veranstalters und konnte daher auch nicht einen allfälligen finanziellen Erfolg einer Veranstaltung feststellen. Die Stadt Wien überließ den Rathausplatz – insbesondere bei umsatzträchtigen Veranstaltungen zu saisonal günstigen Veranstaltungszeiten – immer denselben Veranstaltern.

Für das Filmfestival am Rathausplatz entrichtete der Gastronomiepartner ein jährliches Konzessionsentgelt von 240.000 Euro an die Stadt Wien Marketing GmbH. In den Jahren 2014 bis 2017 lag der Finanzierungsanteil der Stadt Wien zwischen 54,8 und 66,2 Prozent. Der Rechnungshof wies kritisch auf den hohen Finanzierungsanteil der Stadt Wien für die Veranstaltungsleistungen hin, obwohl insbesondere die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen ein zusätzliches Ertragspotenzial bot. Beim Silvesterpfad, der an mehreren Plätzen in der Innenstadt stattfindet, lag der Finanzierungsanteil der Stadt Wien zwischen 77,1 und 81,6 Prozent.

Der Rechnungshof Österreich empfahl daher, für die Überlassung des Rathausplatzes ein der Attraktivität des Platzes adäquates Mietentgelt einzuheben. Nur Eigenveranstaltungen der Stadt Wien und ihrer Einrichtungen sowie Veranstaltungen, die gemeinsam mit der Stadt oder ihren Einrichtungen abgehalten werden, wären auszunehmen. Zudem empfahl er der Stadt Wien, einen angemessenen Anteil an einem allfälligen finanziellen Erfolg einer Veranstaltung einzufordern.

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