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Gesundheitsministerium gibt Liste mit Inzidenzwerten für Maßnahmen ab Montag bekannt

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PRESSEMITTEILUNG

Nr. 53/GP 07.03.2021

Gesundheitsministerium gibt Liste mit Inzidenzwerten für Maßnahmen ab Montag bekannt

Das bayerische Gesundheitsministerium hat auf Basis der nach dem Infektionsschutzgesetz maßgeblichen Daten des Robert Koch-Instituts bekanntgemacht, welche Inzidenzwerte in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten heute gemeldet wurden. Hieraus ergeben sich die ab Montag, 8.

März 2021, konkret geltenden Corona-Maßnahmen. Damit setzt Bayern auch wesentliche Punkte aus dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März um.

D i e L i s t e l e g t d a m i t d e n A u s g a n g s p u n k t f ü r d i e 1 2 . Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest, mit der die in der letzten Woche beschlossenen Öffnungsschritte umgesetzt werden. Sie gilt, bis die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden neue Bekanntmachungen auf Basis der jeweiligen Inzidenzwerte für ihren Zuständigkeitsbereich veröffentlichen.

Für die weitere Entwicklung gelten folgende Regeln bei der Bestimmung der Inzidenzwerte: Wird ein maßgeblicher Inzidenzwert (35, 50, 100) an drei Tagen in Folge über- oder unterschritten, gelten ab dem zweiten Tag nach Über- bzw.

Unterschreitung die inzidenzwertabhängigen neuen Regelungen. Über die weitere Entwicklung informieren die Kreisverwaltungsbehörden jeweils selbst.

Die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 gelten am Stichtag 8.

März in:

Landkreis Altötting

Landkreis Amberg-Sulzbach Landkreis Bayreuth

Landkreis Cham Landkreis Deggendorf Landkreis Dingolfing-Landau Landkreis Freyung-Grafenau

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Landkreis Hof Landkreis Kronach Landkreis Kulmbach

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab Landkreis Regen

Landkreis Schwandorf Landkreis Straubing-Bogen Landkreis Tirschenreuth

Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge Stadt Amberg

Stadt Hof

Stadt Rosenheim Stadt Weiden i.d.OPf.

Die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 gelten am Stichtag 8. März in:

Landkreis Aichach-Friedberg

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Landkreis Bamberg

Landkreis Dachau

Landkreis Dillingen a.d. Donau Landkreis Donau-Ries

Landkreis Ebersberg

(3)

Landkreis Erding

Landkreis Garmisch-Partenkirchen Landkreis Günzburg

Landkreis Haßberge Landkreis Kelheim Landkreis Kitzingen Landkreis München

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Landkreis Neu-Ulm

Landkreis Oberallgäu

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Landkreis Roth

Landkreis Schweinfurt Landkreis Starnberg

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Landkreis Würzburg

Stadt Bamberg Stadt Erlangen Stadt Ingolstadt Stadt Kempten Stadt Landshut Stadt Würzburg

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Die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz von unter 35 gelten am Stichtag 8. März in:

Landkreis Aichach-Friedberg

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Landkreis Dillingen a.d.Donau Landkreis Donau-Ries

Landkreis Eichstätt Landkreis Kitzingen

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Landkreis Roth

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Landkreis Würzburg

Stadt Erlangen Stadt Ingolstadt Stadt Kempten

Für alle nicht namentlich genannten Landkreise liegt eine 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 zugrunde. Es gelten die entsprechenden Regelungen.

Weitere Fragen und Antworten zur 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden S i e u n t e r : https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-zwoelfte n-bayerischen-infektionsmassnahmenverordnung-gueltig-ab-8-maerz-2021

Die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die zugehörige Begründung finden Sie unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/ sowie https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-172/.

Die geltenden Regelungen im jeweiligen Inzidenzwertbereich haben wir in folgendem

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