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AK-Beratung für Familien und Frauen ist Volltreffer

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AK-Beratung für

Familien und Frauen ist Volltreffer

AK Vorarlberg intensiviert Service und Infor- mation - Bund erfüllt politische Forderung nach mehr Flexibilität für Eltern

Freitag, 2. Februar 2007, 9.30 Uhr Hotel Schwärzler, Bregenz

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AK-Beratung für Familien und Frauen ist Volltreffer

AK Vorarlberg intensiviert Service und Information - Bund erfüllt politische Forderung nach mehr Flexibilität für Eltern

Eine erste Bilanz nach drei Monaten belegt die Notwendigkeit des neuen Büros für Familien- und Frauenfragen der AK Vorarlberg: Es gab nahezu 800 Anfragen während dieser kurzen Zeitspanne. Die AK Vorarlberg wird deshalb das Service für die Familien und Frauen in Vorarlberg weiter ausbauen, kündigte AK-Präsident Hubert Häm- merle am Freitag bei einer Pressekonferenz an.

Statt langer Wege jetzt Beratung aus einer Hand. Mit diesem Anspruch ist das von AK-Präsident Hubert Hämmerle initiierte Büro für Familien- und Frauenfragen der AK Vorarlberg im Herbst gestartet. Bei 574 tele- fonischen Anfragen und 196 persönlichen Vorsprachen – in Summe fast 800 „Fällen“ – ist Dr. Brigitte Hutterer als zuständige Referentin des AK- Büros für Familien- und Frauenfragen zwischen Ende September und Jahreswechsel mit Rat und Tat Hilfesuchenden zur Seite gestanden.

„Rein im Bereich Mutterschutz waren 17 Interventionen bei Arbeitge- bern und Behörden – dem Finanzamt und der Vorarlberger Gebietskran- kenkasse – erforderlich“, berichtete Hutterer bei der Pressekonferenz,

„wurden für unsere Mitglieder 35 neutrale Schreiben zum Mutterschafts- austritt, zu einer Elternteilzeit-Vereinbarung und dergleichen verfasst.

Außerdem konnten weitere 26 Anfragen zu diesem Bereich per E-Mail erledigt werden.“

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Weitere Schwerpunkte der bisherigen Anfragen an das AK-Büro für Fa- milien- und Frauenfragen waren unter anderem:

• Was ist zu tun, wenn die Karenz endet und ich nicht mehr arbeiten kann oder will?

• Was darf ich zum Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeld dazuverdie- nen?

• Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

• Ich bin in Karenz und möchte bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten – darf ich das?

• Welche Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung gibt es?

• Was ist bei neuerlicher Schwangerschaft während der Karenz oder der Elternteilzeit zu beachten? Wie wirkt sich das rechtlich aus?

„Oft ist das Wissen um die Einhaltung bestimmter Fristen ein Problem“, weiß Brigitte Hutterer: „Nicht selten stellt sich dann heraus, dass die Ar- beitnehmerin gar nicht in Karenz, sondern im Bezug des Kinderbetreu- ungsgeldes steht – und das hat unterschiedliche Auswirkungen. Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind auch der Ansicht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, sie auf Fristen und das Ende des Karenzu- rlaubes aufmerksam zu machen – das ist ein Irrtum! Bestimmte Dinge müssen vom Arbeitnehmer aus in die Wege geleitet werden.“

AK Vorarlberg stellt neuen „Elternkarenzkalender“ vor

Die AK Vorarlberg helfe ihren Mitgliedern „im Fall des Falles“ nicht nur unbürokratisch und kompetent bei einer telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Anfrage, so AK-Präsident Hubert Hämmerle, „sondern wir versuchen durch umfassende Information Probleme von vornherein zu vermeiden. Aus unseren Erfahrungen heraus haben wir einen neuen El- ternkarenzkalender zusammengestellt, der übersichtlich und leicht ver- ständlich alles enthält, was an Terminen, Fristen, Rechten und Ansprü- chen von Beginn einer Schwangerschaft bis zum Ende des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld zu beachten ist.“

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Damit Eltern möglichst keine Frist versäumen, ist beim neuen Eltern- karenzkalender der AK Vorarlberg die Übersichtlichkeit ein wichtiges Kriterium: Auf drei Zeitleisten ist abzulesen, was zu welchem Zeitpunkt wichtig ist. Ein Beispiel:

• Für den zweiten Lebensmonat des Kindes erinnert die Zeitleiste „Ent- wicklung“ daran, dass in der 4., spätestens aber in der 7. Lebenswo- che die zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung fällig ist;

• die Zeitleiste „Recht“ erinnert daran, dass das absolute Beschäfti- gungsverbot für die Mutter in der 8. Woche endet, und jetzt auch spä- testens dem Arbeitgeber die Karenzdauer gemeldet werden muss;

• in der Zeitleiste „Geld“ geht es darum, dass im zweiten Lebensmonat des Kindes der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld bei der Gebietskran- kenkasse gestellt werden soll.

Die Zeitleisten starten mit dem Beginn einer Schwangerschaft und enden je nach Kategorie damit, was nach 14, 24 bzw. 36 Monaten an Bestimmungen oder Änderungen relevant ist.

Der neue Elternkarenzkalender wird kostenlos von der AK Vorarlberg zur Verfügung gestellt. Als kleinen Anreiz erhalten Mütter bzw. Eltern solange der Vorrat reicht gratis ein nützliches Kapuzenbadetuch für Babys dazu.

Auch AK-Ratgeber „Job & Kind“ überarbeitet

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Familien sind für Laien kaum durchschaubar, beklagten AK-Präsident Hubert Hämmerle und Dr. Bri- gitte Hutterer, erst recht, wenn noch der Aspekt der Erwerbstätigkeit während den ersten Lebensjahren eines Kindes dazukommt. Aus die- sem Grund hat die AK Vorarlberg auch ihren umfassenden Ratgeber

„Job & Kind“ überarbeitet und neu aufgelegt. Auch er ist bei der AK Vorarlberg kostenlos erhältlich: Er ist die kompakte Antwort auf alle gän- gigen Fragen zu diesem Bereich.

Bestellungen Karenzkalender, Broschüre „Job & Kind“, Baby-Kapuzenbadetuch:

Telefon 05522/306-8000, E-Mail bestellen@ak-vorarlberg.at

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AK-Forderung erfüllt: Mehr Wahlmöglichkeiten für Eltern

Gesetze ändern sich – mitunter durchaus zum Positiven. So kommen Mütter und Eltern in absehbarer Zeit einer echten Wahlmöglichkeit ei- nen großen Schritt näher. Im Regierungsübereinkommen sind wichtige Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld enthalten. AK-Präsident Hu- bert Hämmerle sieht dadurch seine Forderungen bestätigt: In Zukunft soll nicht nur die Zuverdienstgrenze steigen, sondern vor allem soll bei kürzerer Bezugszeit das Kinderbetreuungsgeld auf 800 Euro pro Monat steigen. „Das wird es mehr Vätern möglich machen, sich für die Be- treuung des Nachwuchses zu entscheiden“, ist AK-Präsident Hubert Hämmerle sicher.

Das bisher starre System beim Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld macht es Eltern schwer, Familie und Beruf zu vereinbaren. Die Mitarbeit der Väter bei der Kleinkinderbetreuung und der Wiedereinstieg der Müt- ter ins Berufsleben werden durch mehrere Faktoren mehr verhindert als gefördert. Hämmerle hatte bereits bei seinem Amtsantritt 2006 mehr Fle- xibilität und Anpassung an die Bedürfnisse der Eltern gefordert. „Endlich gibt es Bewegung beim Kinderbetreuungsgeld!“, freut sich Hämmerle.

Factbox: AK-Büro für Familien- und Frauenfragen

Grundsätzlich berät und hilft das neue Büro für Familien- und Frauen- fragen der AK Vorarlberg, wenn es im Zusammenhang mit Berufstätig- keit/Mutterschaft/Karenz und Familie/Kindern um arbeits-, sozial- oder steuerrechtliche Bestimmungen geht.

Achtung: Nicht zuständig ist die Servicestelle für Fragen des Fami- lienrechts!

Kontakte zur Terminvereinbarung: AK Vorarlberg, Widnau 2–4, 6800 Feldkirch, Tel. 05522/306-2600, familie.frau@ak-vorarlberg.at

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