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GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME

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Academic year: 2022

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GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME

Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck - Auswirkungen auf den Park am Gleisdreieck

– B-Plan VI-140 caa Urbane Mitte Nord – B-Plan VI-140 cab Urbane Mitte Süd

bulwiengesa AG Moorfuhrtweg 13 22301 Hamburg Tel. +49 40 42 32 22-0 Fax +49 40 42 32 22-12 Vorstand:

Ralf-Peter Koschny Thomas Voßkamp hamburg@bulwiengesa.de www.bulwiengesa.de

Hauptsitz: Berlin Rechtsform: AG USt-ID: DE 164508347 Charlottenburg HRB 95407 B

HypoVereinsbank München BIC: HYVEDEMMXXX

IBAN: DE13700202704410433058

Member of GCSC e.V.

Aufsichtsrat:

Bernhard H. Hansen (Vorsitzender) Hartmut Bulwien (Ehrenvorsitzender)

(2)

erstellt für: Urbane Mitte Entwicklungs GmbH Jägerstraße 4, 10117 Berlin

Projekt-Nr.: P1910-6023

Hamburg, 28. November 2019

Gutachterliche Stellungnahme – Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck - Auswirkungen auf den Park am Gleisdreieck

bulwiengesa

bulwiengesa AG Moorfuhrtweg 13 22301 Hamburg Tel. +49 40 42 32 22-0 Fax +49 40 42 32 22-12

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Seite

1 VORBEMERKUNG 1

2 LAGE UND STADTRÄUMLICHE EINBINDUNG 2

3 GRÜNFLÄCHENAUSSTATTUNG 4

3.1 Berlin und ausgewählte Bezirke 4

3.2 Plangebiet Urbane Mitte am Gleisdreieck 5 4 URBANE MITTE - KÜNFTIGE NUTZER

UND AUSWIRKUNGEN AUF DEN PARK 7

4.1 Künftige Nutzergruppen 7

4.2 Ableitung der Frequentierung des Parks am Gleisdreieck aus den Nutzergruppen der Urbanen Mitte 7

5 FAZIT 12

ANHANG

Planunterlagen Ostpark und Westpark 15

Die in diesem Gutachten vorgelegten Ermittlungen und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen wurden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage vorhandener oder in der Bearbeitungszeit zugänglicher Quellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte In- formationen und Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht über- nommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und Sachverhalte aus dritter Hand wird nicht übernommen.

Die Ausfertigungen dieses Gutachtens bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars unser Eigentum. Das Gutach- ten ist urheberrechtlich geschützt und bei der bulwiengesa AG regist- riert.

Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Weitergabe von Inhalten an Dritte in jeglicher Form sind grundsätzlich nur mit vorheriger schrift- licher Genehmigung der bulwiengesa AG und nur mit Angabe der Originalquelle gestattet.

Hamburg, der 28. November 2019

INHALTSVERZEICHNIS URHEBERRECHTLICHER HINWEIS

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1 VORBEMERKUNG

Auftraggeber, Ausgangslage und Untersuchungsanlass

Die Urbane Mitte Entwicklungs GmbH & Co. KG ist Eigentümerin der Grundstücke des Entwicklungsareals Urbane Mitte am Gleisdreieck in Berlin-Kreuzberg. Das rd. 44.600 qm umfassende Grundstück, das zu einem neuen Stadtquartier entwickelt wird (Angabe inkl. öffentlicher Straßen, exkl. 42.636 qm), befindet sich am U-Bahnhof Gleisdreieck zwischen dem Technikmuseum und dem Park am Gleisdreieck.

Im geplanten Kerngebiet der Urbanen Mitte sind unter Einbeziehung von Flächen in den bestehenden Viadukten des denkmalgeschützten U-Bahnhofs Gleisdreieck bis zu 119.000 qm BGF geplant, die sich aus Büroflächen, einem Hotel und einen lebendigen Nutzungsmix aus Ein- zelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sowie Sport, Kultur und Freizeit – den sogenannten "publikumswirksamen Nutzungen" – zu- sammensetzen. In den Erdgeschossflächen sowie im 1. Oberge- schoss sollen primär die publikumswirksamen Nutzungen und Ange- bote angeordnet werden, während in den übrigen Obergeschossen Büros und ein Hotel geplant sind.

In den Bebauungsplänen VI-140caa/cab sollen diese Entwicklungen entsprechend festgesetzt werden. Sie verfolgen die Zielsetzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Urbanen Mitte zu ei- nem attraktiven Stadtquartier mit Kerngebietscharakter an einem zent- ralen und wichtigen Umsteigepunkt des öffentlichen Personennahver- kehrs im Zentrum Berlins und dessen Einbindung in die Umgebung.

Dabei ist auch das komplementäre Nebeneinander vielfältiger urbaner Nutzungen mit dem Frei- und Grünraum des Parks am Gleisdreieck zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang gilt es festzustellen, dass das städtebauliche Konzept zur Entwicklung des Gleisdreieck- areals 2005 in einem städtebaulichen Rahmenvertrag verankert wur-

de. Das Konzept sieht vor, dass am Rand eines großen zu entwickeln- den Stadtparks (dem heutigen Park am Gleisdreieck) mehrere Baufel- der realisiert werden sollten. Eines davon ist die "Urbane Mitte". Der Stadtpark sollte auch der Versorgung bzw. Erholung der Nutzer dieser neuen Bauflächen dienen. Die Ziele und Vorgaben aus dem städte- baulichen Rahmenvertrag führten zur Realisierung des Parks am Gleisdreieck und finden u.a. Eingang in die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne zum Projekt "Urbane Mitte".

In diesem Kontext sollen aber auch die übergeordneten Erfordernisse der Stadtentwicklung gesichert werden, u. a.:

– Berücksichtigung und Sicherung der für den Bahnbetrieb erfor- derlichen Rettungswege und Rettungsplätze

– Sicherung der Erschließung des Plangebietes

– Erhalt der Freiraumqualität des Parks am Gleisdreieck und der Parkeingänge, insbesondere nach Süden in den Ostpark

Insbesondere der Aspekt zum Erhalt der Freiraumqualität des Parks am Gleisdreieck soll im Weiteren näher beleuchtet werden. Dabei soll in erster Linie der Frage nachgegangen werden, ob durch die neuen Angebote in der Urbanen Mitte und die daraus resultierenden zusätzli- chen Besucherfrequenzen Mehrbelastungen für den direkt angrenzen- den Park am Gleisdreieck zu erwarten sind.

Im Einzelnen werden in diesem Zusammenhang folgende Sachver- halte thematisiert:

– Lage und stadträumlichen Einbindung der Urbanen Mitte und des Parks am Gleisdreieck

– Angebote und Nutzungen des Parks am Gleisdreieck

– Frequenzwirkung der Urbanen Mitte zum Zeitpunkt des maxima- len Ausbaus

– Ableitungen zu Nachfrage und Nutzung des Parks am Gleisdreieck

Seite 1

© bulwiengesa AG 2019 – P1910-6023

Gutachterliche Stellungnahme – Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck - Auswirkungen auf den Park am Gleisdreieck

bulwiengesa

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2 LAGE UND STADTRÄUMLICHE EINBINDUNG

Das Plangebiet der Urbanen Mitte liegt im westlichen Teil des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg südlich des Landwehr- kanals und in fußläufiger Nähe zum Potsdamer Platz.

Quelle: Openstreetmap, Lage des Entwicklungsareals der Urbanen Mitte

Im Westen und Süden grenzt das Entwicklungsareal der Urbanen Mit- te an die Fläche des Parks am Gleisdreieck.

Der Park am Gleisdreieck wurde zwischen 2011 und 2014 fertig- gestellt. Der insgesamt rd. 26 ha umfassende Park – unterteilt in ei- nen rd. 17 ha großen Ost- und rd. 9 ha großen Westpark – bietet heu- te einen lebendigen Mix aus gewachsener Wildnis, gestaltetem Frei- raum, erholsamem Rückzugsort und vielseitig nutzbaren Freiflächen, der gleichermaßen von Einwohnern bzw. Anwohnern und Touristen aufgesucht wird. Ergänzt wird die Parkanlage um den Flaschen- halspark im Süden (5,5 ha) im Ortsteil Schöneberg, so dass eine zu- sammenhängende Parkanlage von 31,5 ha in zentraler Lage Berlins zur Verfügung steht. Diese Parkanlage ist auch das wichtige Binde- glied der Erholungsstrecke Natur-Park Südgelände in Schöneberg bis Tiergarten im Grünen.

Bei der Gestaltung des Parks am Gleisdreieck wurde der Leitidee ei- nes „Parks der zwei Geschwindigkeiten“ gefolgt: Bewegung und Akti- vitäten einerseits sowie Ruhe, Entspannung und Naturgenuss ande- rerseits.

Entsprechend bietet der Park zentral gelegene, weitläufige Rasen- und Wiesenflächen, die von kleineren Waldstücken und einzelnen Bäumen gesäumt und von breiten Wegen durchquert werden. Neben geschützten Bereichen, wie Brach- und Wiesenflächen, bietet der Park auch Spiel- und Sportplätze, einen Skaterpark und besondere Frei- und Begegnungsräume wie bspw. die „Gärten im Garten“ im Westpark. (vgl. https://gruen-berlin.de/park-am-gleisdreieck/ueber- den-park sowie Pflegekonzept/Monitoring zum Park auf dem Gleis- dreieck).

S tandort

Westpark

Ostpark

Flaschenhals

(6)

Quelle: https://gruen-berlin.de/sites/default/files/downloads/150709_gd_plan_mdh.pdf

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen

Der Park am Gleisdreieck ist eine öffentliche Parkanlage. Er ist als eine der Allgemeinheit zugängliche Grünfläche gestaltet worden und wird auch so genutzt. Eine öffentliche Parkanlage dient keiner beson- deren Nutzergruppe, sondern der Allgemeinheit vornehmlich zur Erho- lung. Die zukünftigen Nutzer der "Urbanen Mitte" können den Park am Gleisdreieck nutzen wie jeder andere auch.

Der Park am Gleisdreieck ist im "Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen" des Landes Berlin eingetragen und unterliegt damit den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grün- anlagengesetz - GrünanlG). Im Gesetz werden in § 6 Richtlinien zur Benutzung der Anlagen formuliert. U.a. heißt es, dass öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nur so benutzt werden dürfen, wie "es sich aus der Natur der einzelnen Anlagen und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzun- gen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderwei- tig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden."

Im Grünanlagengesetz wird also von den Nutzern ein angemessenes schonendes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme eingefor- dert. Denn die meisten Probleme in den Parkanlagen – bspw. Vermül- lung, Beschädigungen – werden weniger durch die Anzahl der Nutzer als durch das Verhalten der Nutzer verursacht.

© bulwiengesa AG 2019 – P1910-6023 Seite 3

bulwiengesa

Gutachterliche Stellungnahme – Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck - Auswirkungen auf den Park am Gleisdreieck

Ostpark Westpark

Flaschen- halspark ICE-Trasse

SCHÖNEBERGER UFER

MONUMENTENSTRASSE

TEMPELHOFER UFER

BÜLOWSTRASSE KURFÜRSTENSTRASSE

POHLSTRASSE LÜTZOWSTRASSE

SCHÖNEBERGER STRASSE

HORNSTRASSE WARTENBURGSTRASSE

(nicht barrierefrei) OBENTRAUTSTRASSE (nicht barrierefrei)

YORCKSTRASSE

Baumarkt Museumsgleis

Milchladerampe Poststellwerk

Gleiswaage

Yorckbrücken Stellwerk

Stellwerk Generalszug Schöneberger

Wiese Tunnelmund

Kreuzberger Wiese Kleingarten-

kolonie POG

Monumentenplatz 2

3

4

6 5

7 13 12 12

9

11 8 1

10

ckernstrasse

Ladestrasse Luckenw

alder Strasse Flottwellstras

se

Yorckstrasse Dennewitzstrasse

Schöneberger Strasse

Anhalter Steg Tempe

lhofer U fer Schönebe

rger Uf er

ANHALTER BAHNHOF POTSDAMER PLATZ

DEUTSCHES TECHNIKMUSEUM

Übergang Ost-/ Westpark

S 2 S 25 BÜLOWSTRASSE

U 2 KURFÜRSTENSTRASSE U 1

U 1

YORCKSTRASSEU 7

GLEISDREIECK U 2

MENDELSSOHN-BARTHOLDY-PARK U 2

U 1 MÖCKERNBRÜCKEU 7

S 1

Sport & Spiel Strand & Sitztribüne

"Gärten im Garten" & Marktplatz mit Café Eule Beach 61 Volleyballanlage Stadtwildnis 1 2 3 4

Sportfläche mit Tribüne Zentraler Platz (Tanzfläche & Tribüne) Ökoschotter Wäldchen Naturerfahrungsraum Interkultureller Garten Rosenduft LED-Laufsteg Café 5 6 7 8 9 10 11 12 13

EINGÄNGE Überregionaler Radweg Berlin–Leipzig

Kinderspielplatz Kiosk WC Bahn-Relikte Hundeauslauf Gleiswildnis Basketball Boule Fitness Fußball Skateanlage Tischtennis Erste Hilfe/

Defibrillator

Der Park am Gleisdreieck mit dem Flaschenhalspark bildet eine Oase mitten in der Großstadt für Alle.

Sie können hier picknicken, Natur genießen, entspannen, joggen, Sport treiben, Fitness machen oder einfach Freunde treffen.

Dieser Park ist eine geschützte Grünanlage.

Es gibt nur wenige, aber wichtige Einschränkungen, damit der Park auch in Zukunft vielseitig nutzbar und schön bleibt.

Wir bitten Sie deshalb:

Hunde an der Leine zu führen, nicht zu grillen und den Müll in die Abfallbehälter zu entsorgen.

Bitte helfen auch Sie mit.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Liebe Besucherinnen und Besucher, herzlich willkommen!

Sportgleis

MIT FLASCHENHALSPARK UND MONUMENTENPLATZ

CMYCMMYCY

CMY

K

150709_GD_plan_MDH.pdf 1 09/07/15 10:31

(7)

3 GRÜNFLÄCHENAUSSTATTUNG

3.1 Berlin und ausgewählte Bezirke

Die Stadt Berlin bietet mehr als 2.500 Stadtplätze, Parks und grüne Freiräume. Insgesamt verfügt die Stadt Berlin mit Stand 31.12.2018 über gut 10.661 ha öffentliche Grünflächen (12,2 %) und 15.756 ha Wald (18,1 %) bei einer Gesamtfläche von 87.247 ha. Das Gros der öffentlichen Grünflächen entfällt mit 5.369 ha auf Grün- und Erho- lungsanlagen sowie mit 2.902 ha (27,2 % der öffentlichen Grünflä- chen) auf Kleingärten. Die restlichen gut 2.300 ha befinden sich auf Friedhöfen (1.092 ha) und Grünflächen auf Straßenland (1.308 ha).1

1 Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, Referat Freiraum- planung und Stadtgrün, Grünflächeninformationssystem (GRIS), Stand 31.12.2018.

Der Park am Gleisdreieck mit dem sich südlich anschließenden Fla- schenhalspark dehnt sich in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg aus. Für die- se drei Bezirke werden 1.688 ha öffentliche Grünflächen ausgewie- sen, das sind 15,8 % der öffentlichen Grünflächen im gesamten Ber- lin.

In diese Bezirken wohnen mit insgesamt 981.876 Einwohner rd.

26,2 % der Gesamtbevölkerung Berlins (Einwohnerstand 31.12.2018);

sie zählen zu den am dichtesten besiedelten Bezirken in Berlin. Die relative Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen liegt damit in diesen drei Bezirken niedriger als in Berlin insgesamt, was sich in absoluten Zahlen folgendermaßen niederschlägt:

– Stadt Berlin insgesamt: 28,44 qm/Einwohner – Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: 10,07 qm/Einwohner – Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: 21,86 qm/Einwohner – Bezirk Tempelhof-Schöneberg: 18,52 qm/Einwohner – Durchschnitt der drei Bezirke: 17,19 qm/Einwohner Während die drei hier betrachteten Bezirke zusammen mit durch- schnittlich 17,19 qm/Einwohner gut 40 % unter der durchschnittlichen Grünflächenausstattung von Berlin liegen, unterschreitet der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den durchschnittlichen Ausstattungswert mit öffentlichen Grünflächen um knapp 66 % und weist mit 10,07 qm/Ein- wohner den mit Abstand niedrigsten Grünflächenanteil der Bezirke auf. Aufgrund seiner mit Abstand höchsten Einwohnerdichte von 14,17 Einwohner/qm Bodenfläche (Durchschnitt Berlin: 4,20 EW/qm, Stand 31.12.2018) besteht damit für die Bewohner Friedrichshain- Kreuzbergs ein intensiv ausgeprägter Wunsch nach ausreichenden Grün- und Erholungsfläche im Bezirk bzw. Stadtteil.

Ausstattung Grünflächen im Vergleich

Bezirk Grün- und

Erholungs- anlagen

(einschl.

Spielplätze) ha

Kleingärten (einschl.

Rahmengrün)

ha Friedrichshain-

Kreuzberg Charlottenburg- Wilmersdorf Tempelhof- Schöneberg Summe

206 337

7 279 241

784

234 520

Friedhöfe (landeseigen, konfessionell)

ha

Straßen- grün (Grünflächen

auf Straßen- land)

ha

Summe öffentl.

Grün- flächen

ha 47

69

31 61 113

229

63 155

291 746 651 1.688 Berlin gesamt

Anteil Bezirke 1

1 Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, Referat Freiraum- planung und Stadtgrün, Grünflächeninformationssystem (GRIS), Stand 31.12.2018.

5.359 14,6 %

2.902 17,9 %

1.092 21,0 %

1.308 11,9 %

10.661 15,8 %

(8)

3.2 Plangebiet Urbane Mitte am Gleisdreieck

In der Charta für das Berliner Stadtgrün2 werden Leitlinien zur Ent- wicklung neuer Grün- und Naturräume formuliert. In Plangebieten mit großen neuen Wohnquartieren sollte eine Grünflächenaustattungen von 6 qm/Einwohner für wohnungsnahe Grünanlagen (500-m-Radius) und von 7 qm/Einwohner für siedlungsnahe Parkanlagen (1.000-m- Radius), in der Summe 13 qm/Einwohner3 realisiert werden. Dieser Ausstattungswert von 13 qm/Einwohner – bezogen auf einen 1.000- m-Radius – liegt leicht oberhalb der bestehenden Ausstattung im Be- zirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem Bezirk mit der geringsten Grünflä- chenausstattung in Berlin, aber unterhalb der Ausstattung Berlins (28,44 qm/EW) insgesamt bzw. dem Durchschnitt der drei an den Park am Gleisdreieck angrenzenden Bezirke (17,19 qm/EW).

Wird diese Anforderung der Charta für das Berliner Stadtgrün auf das Plangebiet der Urbanen Mitte angewandt, wird erkennbar, dass dort eine Grünflächenausstattung von aktuell ca. 15 qm/Einwohner erzielt wird. Denn im 1.000-m-Radius um das Plangebiet leben rd.

30.600 Einwohner (Stand 31.12.2018), denen neben dem Park am Gleisdreieck weitere kleinere Grünflächen innerhalb dieses Radius zur Verfügung stehen, so dass insgesamt rd. 46 ha Grünfläche (ohne Spielplätze) erreichbar sind (vgl. nachfolgende Abbildung).

Aufgrund zahlreicher Wohnungsbauprojekte wird sich die Einwohner- zahl im fußläufigen Radius zum Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck (entspricht den 700 m-Radius) kurz- bis mittelfristig um rd. 4.200 Ein- wohner erhöhen4, ein Plus von 24 % gegenüber dem Einwohnerstand

2 Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kimaschutz, Impulspapier für eine Charta für das Berliner Stadtgrün, Stand 08.10.2018, vgl. S. 14.

3 Die Werte für wohnungsnahe Grünanlagen und siedlungsnahe Parkanlagen werden trotz Unterschiede in der zugrundegelegten Radiusgröße addiert.

4 Quelle: bulwiengesa AG, Wirkungsanalyse konkretisiertes Nutzungskonzept Urbane Mitte Berlin, 18.12.2018.

zum 31.12.2018. Aus diesem Anstieg resultiert ein Rückgang der (rechnerischen) Grünflächenausstattung auf ca. 13 qm/Einwohner, dem Wert, der exakt der empfohlenen Grünflächenausstattung gem.

Charta für das Berliner Stadtgrün entspricht.

Für die den Park am Gleisdreieck umgebenden Bezirke Friedrichs- hain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöne- berg wird eine Bevölkerungszunahme von bis zu +7,2 % bis zum Jahr 2030 prognostiziert5. Diese liegt deutlich unter dem kurz- bis mittelfris- tig absehbaren Anstieg im fußläufigen Nahbereich von + 24 %. Wird für die Wohngebiete des 701 bis 1.000-m-Radius (die in der Betrach- tung des fußläufigen Nahbereichs fehlen) ein Anstieg in Höhe von mindestens der Bevölkerungsprognose für Friedrichshain-Kreuzberg von +7,2 % angesetzt, so steigt die Bevölkerung im 1.000-m-Radius bis 2030 insgesamt von aktuell 30.600 auf rd. 36.000 Einwohner an.

Bezogen auf die bestehenden Grünflächenausstattung senkt sich da- durch der Ausstattungswert auf 12,7 qm/Einwohner ab.

Entsprechend liegt die Grünflächenausstattung sowohl aktuell als auch unter Berücksichtigung zukünftiger Einwohnerzuwächse über bzw. marginal unter dem von der Charta für das Berliner Stadtgrün angegebenen Richtwert von 13 qm/Einwohner. Aufgrund der Größe des Parks am Gleisdreieck von 26 ha plus Flaschenhalspark von 5,5 ha ist davon auszugehen, dass diese Parks stärker über den un- terstellten Radius hinaus ausstrahlen und somit eine größere Anzie- hung auf Einwohner und Besucher ausüben, als es eine siedlungsna- he Parkanlage im Sinne der Charta für das Berliner Stadtgrün un- terstellt. Gleichwohl zeigt sich für die Anwohner des Parkensembles eine ungleich bessere und höhere Ausstattung mit öffentlichen Grün- flächen als in den überwiegenden Teilen der angrenzenden Bezirke.

5 Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015 - 2030; Friedrichshain-Kreuzberg +7,2 %, Charlottenburg-Wil- mersdorf +4,4 % und Tempelhof-Schöneberg +2,6 %.

© bulwiengesa AG 2019 – P1910-6023 Seite 5

bulwiengesa

Gutachterliche Stellungnahme – Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck - Auswirkungen auf den Park am Gleisdreieck

(9)

N

Grünflächenausstattung (1.000-m-Radius)

Einwohner (ca.) 30.600

Grünanlagen ohne Spileplätze in ha (ca.) Zone 3

Grünflächenaustattung (qm / Einwohner)

45,8

15,0

Grünanlagen

Impulspapier für eine Charta für das Berliner Stadtgrün:

(Stand 10/2018)

Grünflächenausstattung siedlungs- nahe Parkanlagen (1.000-m-Radius)

qm / Einwohner 13,0

Kartengrundlage: © OpenStreetMap-Mitwir- kende Hintergrundkarte OSM / Lizenz: Open Database License (ODbL)

Quelle: Geoportal Berlin/FIS-Broker bearbeitet durch bulwiengesa AG Standort

Tiergarten

Zoologischer Garten

Flaschen- halspark

Ostpark Westpark

Potsdamer Platz

Viktoriapark Heinrich-von-

Kleist-Park

Tempodrom

1.000-m-Radius

(10)

4 URBANE MITTE - KÜNFTIGE NUTZER UND AUSWIRKUNGEN AUF DEN PARK

4.1 Künftige Nutzergruppen

Das Nutzungskonzept der Urbanen Mitte sieht einen Mix aus publi- kumswirksamen Nutzungen in den Erdgeschosslagen und den ersten Obergeschossen, kulturellen Nutzungen und Sportangeboten vor. Da- rüber hinaus werden als Schwerpunktnutzungen in den Obergeschos- sen Büroflächen sowie ein Hotel entstehen.

Differenziert nach Nutzungsarten ist von folgenden Beschäftigtenzah- len je Wochentag auszugehen:

– Beschäftigte in Büros6 ca. 2.400

– Beschäftigte im Hotel7 ca. 70

– Beschäftigte im Einzelhandel/Gastronomie8 ca. 130 – Beschäftigte Kultur/Sport/Sonstige ca. 50

– Beschäftigte insgesamt ca. 2.650

Während die Beschäftigten in Büros lediglich werktags am Standort sind, sind die Beschäftigten des Einzelhandels/Gastronomie auch samstags und die der übrigen Angebote zusätzlich sonntags vor Ort.

In der Summe fällt die Beschäftigtenzahl am Standort Urbane Mitte damit am Samstag auf 250 Beschäftigte und am Sonntag auf mindes- tens 120 zzgl. des Anteils an Beschäftigten in Gastronomiebetrieben, die auch sonntags öffnen.

6 Es werden gut 60.000 qm BGF für Büronutzungen entstehen. Bei einer Belegungsquote von rd. 1 Beschäftigten/25 qm BGF Büro ist perspektivisch von rd. 2.400 Bürobeschäftigten aus- zugehen.

7 Annahmen eines Hotels mit 280 Zimmern; 1 Beschäftigter/4 Zimmer entspricht rd. 70 Be- schäftigte

8 je 150 qm BGF Einzelhandel/Gastronomie wird 1 Beschäftigter angesetzt

Selbst bei Annahme eines 10%-igen Anteils von Bürobeschäftigten, die auch am Wochenende das Büro aufsuchen, steigt die Zahl der Beschäftigten in der Urbanen Mitte am Wochenende auf maximal 360 Beschäftigte.

Dazu kommen Kunden und Besucher/Gäste von Einrichtungen in der Urbanen Mitte am Gleisdreieck. Eine überschlägige Schätzung geht von insgesamt rd. 3,5 Mio. Jahresbesuchern aus, wobei darin Doppel- zählungen enthalten sind, z. B. Besucher des Hotels, die gleichzeitig auch Gast in der Gastronomie oder im Einzelhandel sind bzw. Anwoh- ner der angrenzenden Wohnquartiere, die gleichzeitig Nutzer von Sportstätten (Fitnesscenter) und Gastronomiebesucher etc. sind.

Aus diesen Nutzergruppen rekrutieren sich potenzielle zusätzliche Be- sucherfrequenzen für den Parks am Gleisdreieck.

4.2 Ableitung der Frequentierung des Parks am Gleisdreieck aus den Nutzergruppen der Urbanen Mitte

Grundlagen

Trotz vielfältiger Recherchen9 und zweier Fachinterviews10 konnten keine Studien eruiert werden, die sich dezidiert mit dem Nutzerverhal- ten von Beschäftigten (unabhängig ob Bürobeschäftigter oder Be- schäftigter in Industrie-, Handwerker- oder Dienstleistungsbetrieben)

9 Internetrecherchen im September und Oktober 2019, Recherche und Analyse von Fachpub- likation u.a."Stiftung für Zukunftsfragen" (u.a. Freizeitmonitor), ETI Europäisches Tourismus Institut (beschäftigt sich u.a. mit der Freizeitmobilität und Freizeitforschung hinsichtlich Frei- zeitaktivitäten und Wegebeziehungen für Freizeitaktivitäten; Gather, M. und Kagermeier, A.

(Hrsg.): Freizeitverkehr - Hintergründe, Probleme, Perspektiven - Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung 1, Mannheim 2002; Institut Wohnen und Umfeld (IWU): Parks und Natur in der Stadt - Konzepte und Wirkungen von Antje Flade, Darmstadt 2004.

10 Fondsmanagement Büroimmobilien der UnionInvestment GmbH, Parkmanagement Gleis- dreieckpark der Grün Berlin GmbH.

© bulwiengesa AG 2019 – P1910-6023 Seite 7

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Gutachterliche Stellungnahme – Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck - Auswirkungen auf den Park am Gleisdreieck

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in ihrer Freizeit in Kombination mit ihrem Arbeitsort oder der Frequen- tierung städtischer Grünanlagen beschäftigen. Jedoch kann auf Studi- en zurückgegriffen werden, die Teilaspekte, so Anforderungen von Be- schäftigten an ihren Büroarbeitsplatz11 oder Nutzerverhalten in Park- anlagen und Grünflächen12, beleuchten. Diese können für Ableitungen herangezogen werden.

Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend ein Versuch unternommen, anhand von Plausibilitätsüberlegungen Ableitungen zur zusätzlichen Frequentierung des Parks am Gleisdreieck durch die Angebote in der Urbanen Mitte zu treffen.

Bürobeschäftigte und Freizeitverhalten

In einer Studie des Marktforschungsinstituts Ipsos im Auftrag der Union Investment Real Estate GmbH aus dem Jahr 2011 wurden 3.145 Bürobeschäftigte nach den Kriterien für den idealen Büroar- beitsplatz gefragt. Als eines der Hauptergebnisse wurde festgestellt, dass die Zufriedenheit und damit Leistungsfähigkeit der Bürobeschäf- tigten in hohem Maße von Kriterien zum Wohlbefinden abhängen.

Hohe Bedeutung haben demnach ein "angenehmes Raumklima",

"helle Räume mit Tageslicht" "zu öffnende Fenster" und "schallisolierte Büros". Demgegenüber rangiert das "Freizeitangebot in Arbeitsplatz- nähe" auf einem der hinteren Plätze (lediglich 9 % der Befragten).

Diese Aussage korreliert mit Studien des ETI Europäisches Tourismus Institut an der Universität Trier zur Freizeitmobilität aus der zweiten

11 Zum Beispiel: Ipsos im Auftrag der Union Investment Real Estate GmbH: Marktuntersuchung zum idealen Büroarbeitsplatz, Befragungsergebnisse, Februar 2011; ZIA (Hrsg.): Zukunft der Arbeit, Konsolidierte Research-Ergebnisse und empirische Beobachtungen von CBRE, Deloitte, JLL, o. Datum (wahrscheinlich 2018).

12 Zum Beispiel: Institut Wohnen und Umfeld (IWU): Parks und Natur in der Stadt - Konzepte und Wirkungen von Antje Flade, Darmstadt 2004; Bundesamt für Naturschutz (BfN):

Städtische Grünflächen: eine Handlungsanleitung, 2018, aus dem Englischen WHO Regio- nal Office for Europe 2017 "Urban green space: a brief for action".

Hälfte der 1990er Jahre. Seinerzeit wurde festgestellt, dass die deutli- che Mehrzahl der abendlichen Freizeitaktivitäten von Zuhause aus starten. Freizeitaktivitäten, die unmittelbar vom Büro aus starten – z. B. Theater oder Kinobesuch, Verabredung mit Freunden, Gastrono- mie- und Kneipenbesuch – bildeten eher die Ausnahme.

Durch den gegenwärtigen Wandel der Arbeitswelten, u. a. Digitalisie- rung, Änderungen des Dresscodes/Casualisierung der Bürokleidung, kann jedoch von einer Veränderung der vor rd. 20 Jahren festgestell- ten Verhaltensformen ausgegangen werden. Andererseits sind zudem in Abhängigkeit der Lebensphase des Bürobeschäftigten unterschied- liche Verhaltensformen bzgl. der Freizeitaktivitäten feststellbar. Wäh- rend Singles und Berufseinsteiger noch ein vergleichsweise intensives außerhäusiges Freizeitverhalten zeigen, neigen Beschäftigte mittleren Alters und junge Väter und Mütter (Jungfamilien) eher zu einer woh- nungsnahen oder wohnungsinternen Freizeitgestaltung ("inner- häusig"), was jedoch nicht besagt, dass diese Freizeit nur in den eige- nen vier Wänden stattfindet, vielmehr wird die Freizeitaktivität in ei- nem vergleichsweise nahen Radius zum Wohnort vorgenommen.

In der dann folgenden Lebensphase wird wieder einen Anstieg der außerhäusigen Freizeitgestaltung festgestellt.13

Unter Berücksichtigung dieser eher qualitativen Aussagen kann davon ausgegangen werden, dass die Bürobeschäftigten in der Urbanen Mit- te am Gleisdreieck mit künftig maximal rd. 2.650 Beschäftigten zwar eine große Gruppe darstellen, die auch in der zeitlich knapp bemesse- nen Mittagspause in der dortigen Gastronomie und im Einzelhandel in Erscheinung treten werden, aber nur ein Bruchteil von ihnen nach ih- rem Bürotag den Park am Gleisdreieck zur Freizeitgestaltung aufsu- chen werden.

13 Vgl. u. a. Stiftung für Zukunftsfragen: Freizeit Monitor 2019, Top Freizeitaktivitäten. Gather, M. und Kagermeier, A. (Hrsg.): Freizeitverkehr - Hintergründe, Probleme, Perspektiven - Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung 1, Mannheim 2002, S. 43 ff. und S. 65 ff.

(12)

Zur Ermittlung von Orientierungsgrößen wird zunächst auf die Alters- struktur der Erwerbstätigen in Deutschland abgestellt, um auf dieser Datenbasis eine Ableitung des Freizeitverhaltens in den verschiede- nen Lebensphasen zu erlangen.

Aus der Anzahl der Erwerbstätigen gemäß der Stellung im Beruf kann zunächst das Bürobeschäftigtenpotenzial abgeleitet werden. In der Gruppe der Selbstständigen, Beamten und Angestellten liegt der höchste Bürobeschäftigtenanteil vor. Aus der Summe dieser Gruppen wird die Altersstruktur der Bürobeschäftigten ermittelt.

Der ZIA14 geht von rd. 14,697 Mio. Büroarbeitsplätzen in Deutschland für das Jahr 2017 aus, also weniger als die Hälfte des in der oben ge- nannten Tabelle ausgewiesenen Bürobeschäftigtenpotenzials. Wird unterstellt, dass die Altersstruktur der Bürobeschäftigten der des Büro- beschäftigtenpotenzials entspricht, ergeben sich sich oben stehende Altersanteile bei den Bürobeschäftigten in Deutschland.

Die Beschäftigten folgen in ihrem Freizeitverhalten gewissen Zyklen, die in Abhängigkeit ihrer Lebens-/Altersphase in außerhäusige und in- nerhäusige Phase unterschieden werden.

14 ZIA: Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2019 des Rates der Immobilienweisen, S. 114.

© bulwiengesa AG 2019 – P1910-6023 Seite 9

bulwiengesa

Gutachterliche Stellungnahme – Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck - Auswirkungen auf den Park am Gleisdreieck

Erwerbstätige nach Altersgruppe in Deutschland 2018 Altersklassen

15 bis < 20 Jahre 20 bis < 25 Jahre 25 bis < 30 Jahre 30 bis < 35 Jahre 35 bis < 40 Jahre 40 bis < 45 Jahre 45 bis < 50 Jahre 50 bis < 55 Jahre 55 bis < 60 Jahre 60 bis < 65 Jahre 65 bis < 70 Jahre 70 bis < 75 Jahre 75 bis < 80 Jahre 80 bis < 85 Jahre 85 und älter Insgesamt

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Fachserie 1, Reihe 4.1, 28.08.2019, S. 15 und 16.

Bürobeschäftigtenpotenzial: Summe Selbständige, Beamte, Angestellte.

Erwerbstätige

absolut in %

1.077 2.888

2,57 6,89 4.061

4.394

9,69 10,49 4.407

4.248

10,52 10,14 5.006

5.986

11,95 14,29 5.262

3.282

12,56 7,83 826

279

1,97 0,67 133

39

0,32 0,09 7

41.895

0,02 100,00

Bürobeschäftigtepotenzial

absolut in %

391 1.812

1,17 5,44 3.322

3.739

9,98 11,23 3.717

3.518

11,16 10,57 4.082

4.834

12,26 14,52 4.186

2.629

12,57 7,90 689

238

2,07 0,71 110

31

0,33 0,09 0

33.298

0,00 100,00

Bürobeschäftigte nach Altersgruppen in Deutschland 2018 Altersklassen

15 bis < 20 Jahre 20 bis < 25 Jahre 25 bis < 30 Jahre 30 bis < 35 Jahre 35 bis < 40 Jahre 40 bis < 45 Jahre 45 bis < 50 Jahre 50 bis < 55 Jahre 55 bis < 60 Jahre 60 bis < 65 Jahre 65 bis < 70 Jahre 70 bis < 75 Jahre 75 bis < 80 Jahre 80 bis < 85 Jahre 85 und älter Insgesamt

Quelle: ZIA: Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2019 des Rates der Immobilienweisen;

Statistisches Bundesamt (Destatis): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Fachserie 1, Reihe 4.1.;

Berechnungen bulwiengesa

Bürobeschäftigte absolut in %

172 800

1,17 5,44 1.467

1.650

9,98 11,23 1.640

1.553

11,16 10,57 1.802

2.134

12,26 14,52 1.847

1.161

12,57 7,90 304

104

2,07 0,71 49

13

0,33 0,09 0

14.697

0,00 100,00

Altersgruppen Bürobeschäftigte absolut in % 15 bis < 30 Jahre 2.438 16,59

30 bis < 45 Jahre 4.844

45 bis < 65 Jahre 6.944

32,96

47,25

65 Jahre und älter 470 3,20

14.697 100,00

(13)

Die jüngere Altersgruppe bis 30 Jahre sowie die mittlere der 45- bis unter 65-Jährigen können als die eher "außerhäusigen" und die übri- gen der oben dargestellten Altersgruppen als die tendenziell "inner- häusigen" Freizeitgestalter bezeichnet werden.

Übertragen auf die Beschäftigtenzahlen in der Urbanen Mitte am Gleisdreick von rd. 2.650 – es wird unterstellt, dass alle Beschäftigte als Bürobeschäftigte eingestuft werden, obwohl in den ermittelten Be- schäftigtenzahlen auch die Beschäftigten von Hotels, Gastronomie und Einzelhandels inkludiert sind, die i. d. R. nicht als Bürobeschäftig- te eingestuft werden – ergeben sich damit nachfolgende Bürobeschäf- tigtenzahlen nach Lebensphasen bezogen auf das Freizeitverhalten:

Aus den Bürobeschäftigten in der Urbanen Mitte am Gleisdreick ergibt sich perspektivisch eine zusätzliche Freizeitfrequenz für den Park am Gleisdreieck von werktäglich rd. 1.692 Menschen (440 + 1.252), die der Personengruppe mit der außerhäusig orientierte Freizeitgestal- tung zuzuordnen sind.

In diesem Zusammenhang sind jedoch weitere relevante Verhaltens- größen zu berücksichtigen:

(a) Der Anteil der Homeoffice-Beschäftigten nimmt weiter zu. Insbe- sondere jüngere Arbeitnehmer und Berufseinsteiger legen Wert auf eine Flexibilisierung des Arbeitsortes und der Arbeitszeiten.

Es ist davon auszugehen, dass rd. 15 % der Arbeitnehmer an mindestens einem Arbeitstag je Woche außerhalb ihres Büroar- beitsplatzes im Zuge der Homeoffice-Regelung arbeiten.

(b) Bürobeschäftigte sind oftmals Reisetätigkeiten unterworfen. Wird eine Quote von durchschnittlich 5 % der Bürobeschäftigten15 un- terstellt, die an mindestens einem Werktag aufgrund von Reise- aktivitäten nicht im Büro sind, reduziert sich der Anteil der tat- sächlich im Büro Anwesenden weiter.

(c) Im Mittel werden in Deutschland bezogen auf ein Vollzeitarbeits- verhältnis 30 Tage Urlaub gewährt. Bezogen auf jährlich 230 Ar- beitstage entspricht dies etwa einem Anteil von 13 % der Arbeits- tage. Damit reduziert sich die tatsächliche Präsenz im Büro um weitere gut 13 %.

Darüber hinausgehende Faktoren wie bspw. Fehlzeiten durch Krank- heit (im Jahr 2017 war ein pflichtversichertes Mitglied einer gesetzli- chen Krankenkasse im Mittel 17,2 Tage krank16, d.s. gut 7 % der Jah- resarbeitstage, bezogen auf einen Vollzeitbeschäftigten) oder Aus- und Weiterbildung an anderen Orten bleiben unberücksichtigt.

15 Bezogen auf alle 41,9 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland im Jahr 2018 werden durch- schnittlich 4,5 Geschäftsreisen/Erwerbstätiger unternommen, d.s. rd. 2,3 % der Jahresar- beitstage von 200 Arbeitstagen (Jahresarbeitstage ohne Urlaub, Vollzeit). Es ist davon aus- zugehen, dass maximal die Hälfte aller Erwerbstätigen Geschäftsreisen unternehmen, ent- sprechend erhöht sich die durchschnittliche Quote auf rd. 5 % p.a.

16 iwd - Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft: Fehlzeiten - Die durchschnitt- lichen Krankheitstage, vom 10.04.2019.

– Außerhäusiges Freizeitverhalten*

• Altersgruppe 15 bis < 30 Jahre (16,59 %) => 440

• Altersgruppe 45 bis < 65 Jahre (47,25 %) => 1.252 – Innerhäusiges Freizeitverhalten*

• Altersgruppe 30 bis < 45 Jahre (32,96 %) => 873

• Altersgruppe 65 Jahre und älter (3,20 %) => 85

* Zahlen jeweils auf ganze Stellen auf- und abgerundet

(14)

In der Summe reduziert sich dadurch das Beschäftigtenpotenzial, das den Park am Gleisdreieck überhaupt aufsuchen kann. Die ermittelten gut 1.692 Menschen, die einer verstärkten außerhäusigen Freizeitakti- vität zugerechnet werden könnten, würde sich im Mittel um 1/3 auf 1.116 Menschen reduzieren, die potenziell werktäglich für eine Frei- zeitgestaltung im Park Gleisdreieck in Frage kommen.

Des Weiteren ist bei dieser Gruppe zu berücksichtigen, dass sie nicht zwingend ihre Freizeit nach der Bürobeschäftigung am Arbeitsort ver- bringen. Vielmehr verabredet sich das Gros der Bürobeschäftigten zur Freizeitgestaltung mit Freunden an anderen Orten als dem Bürostand- ort. Von daher wird die tatsächlich nachweisbare durchschnittliche Mehrbelastung des Parks am Gleisdreieck werktäglich weniger als 558 Personen (50 % der im Mittel in Frage kommenden Bürobeschäf- tigten) betragen.

Gleichwohl ist davon auszugehen, dass es im Sommerhalbjahr bei sommerlichen Temperaturen zu Spitzenbelastungen kommen kann, die auch durch einen höheren Anteil von Bürobeschäftigten in der Ur- banen Mitte am Gleisdreieck zustande kommen. Dieser Anteil sollte sich jedoch maximal auf dem Niveau der oben genannten 1.116 Büro- beschäftigten bewegen, die potenziell für werktägliche Freizeitaktivitä- ten in Frage kommen. Entlastend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass ein großer Teil der hochsommerlichen Phase in die Som- merferienzeit fällt, in der sich das Gesamtbeschäftigtenniveau ur- laubsbedingt deutlich absenkt und entsprechend aus dem Kreis der Bürobeschäftigten eine geringe Parkfrequentierung zu erwarten ist.

Zudem bleiben Wochenenden von dieser potenziellen Parknach- fragergruppe nahezu gänzlich unberührt.

Fazit

Aus der Gruppe der Beschäftigten in der künftigen Urbanen Mitte am Gleisdreieck ist von einem zusätzlichen Besucheraufkommen im Park am Gleisdreieck im Rahmen der Freizeitgestaltung von maximal 1.116 Personen werktäglich auszugehen. Bezogen auf ein Parkgelände von 26 ha (ohne Flaschenhalspark) resultiert daraus eine "Mehrfrequentie- rung" von durchschnittlich einem Besucher je 465 qm Parkfläche (Park am Gleisdreieck West und Ost). Wochenenden bleiben auf- grund der üblichen Arbeitszeitenregelungen davon unberührt.

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Gutachterliche Stellungnahme – Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck - Auswirkungen auf den Park am Gleisdreieck

(15)

5 FAZIT

Zusammenfassend ist in Bezug auf die Frequentierung des Parks am Gleisdreieck durch Besucher und Nutzergruppen der Angebote in der geplanten Urbanen Mitte am Gleisdreieck festzuhalten:

– Es sind keine Studien bekannt, die das Verhalten bzw. die (Frei- zeit-)Aktivitäten von Bürobeschäftigten systematisch vor und nach ihrer Tätigkeit im Büro in ihrer direkten Standortumgebung analysieren. Entsprechend liegen keine belastbaren Erkenntnisse zur Beanspruchung/Intensität der Frequentierung von Parkanla- gen bzw. öffentlichen Grünflächen vor.

– Werden die Empfehlungen der Charta für das Berliner Stadtgrün17 als Orientierungswert für die Beanspruchung von öffentlichen Grünflächen in wohnungsnahen Bereichen herangezogen, zeigt sich, dass die Grünflächenausstattung für die Bewohner in einem 1.000-m-Radius des Vorhabens Urbane Mitte am Gleisdreieck aktuell mit 15 qm/Einwohner zwar niedriger als die durchschnittli- che Grünflächenausstattung in Berlin insgesamt (28,4 qm/EW) ausfällt, aber dennoch oberhalb des Wertes für wohnungs- und siedlungsnahe Parkanlagen von zusammen 13 qm/Einwohner (empfohlener Wert im 1.000-m-Radius) liegt. Auch künftige Woh- nungsbauprojekte innerhalb dieses Radius sowie etwaige Nach- verdichtungen im Bestand (und damit Erhöhung des Wohnungs- bestands bzw. der Einwohner) würden den Ausstattungswert mit 12,7 qm/Einwohner nur marginal unter den empfohlenen Refe- renzwert von 13 qm/Einwohner drücken.

17 Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kimaschutz, Impulspapier für eine Charta für das Berliner Stadtgrün, Stand 08.10.2018.

– In der Urbanen Mitte werden künftig bei Vollauslastung rd.

2.650 Menschen arbeiten. Im Regelfall werden diese wochentags von 9 bis 16 Uhr in dieser Anzahl präsent sein. Aufgrund erhöhter Homeoffice-Arbeiten und Reiseaktivitäten der Bürobeschäftigten sowie anteiligen Urlauben ist von einer mittleren Präsenz von ma- ximal 66 % der Bürobeschäftigten auszugehen, was sich entspre- chend dämpfend auf eine potenzielle Nachfrage nach Aktivitäten im Park am Gleisdreieck auswirkt.

– Der größte frequenzmindernde Effekt geht von den üblichen Frei- zeitgewohnheiten der Bürobeschäftigten aus. In Abhängigkeit ih- rer Lebens-/Altersphase werden Freizeitaktivitäten unterschied- lich intensiv im außerhäusigen oder innerhäusigen Bereich vorge- nommen. Für die Urbane Mitte am Gleisdreieck kann von einer Anzahl von rd. 1.690 Bürobeschäftigten ausgegangen werden, die verstärkt außerhäusigen Freizeitaktivitäten nachgehen. Diese müssen jedoch nicht zwingend am Bürostandort erfolgen, wes- halb von einer deutlich geringeren Zusatzfrequentierung im Park am Gleisdreieck in Höhe von rd. 560 Personen ausgegangen werden kann.

– Aus der Gruppe der Beschäftigten in der künftigen Urbanen Mitte am Gleisdreieck ist von einem zusätzlichen Besucheraufkommen im Park am Gleisdreieck im Rahmen der Freizeitgestaltung von maximal 560 Personen werktäglich auszugehen. Bezogen auf ein Parkgelände von 26 ha (ohne Flaschenhalspark) resultiert daraus eine "Mehrfrequentierung" von durchschnittlich einem Besucher je 465 qm Parkfläche (Park am Gleisdreieck West und Ost). Wo- chenenden bleiben aufgrund der üblichen Arbeitszeitenregelun- gen davon unberührt.

(16)

– Der Park am Gleisdreieck erfährt besonders am Wochenende und im Sommerhalbjahr eine hohe Frequentierung und Nachfra- ge. Das Wochenende wird auch in Verbindung mit den Neubau- ten in der Urbanen Mitte weiterhin den Anwohnern "gehören".

Denn im Regelfall bleiben die Bürobeschäftigten am Wochenen- de ihrem Arbeitsplatz fern, so dass aus dieser Nutzergruppe dann keine zusätzlichen Frequenzimpulse für den Park am Gleisdrei- eck ausgehen.

– Bei allen angestellten Betrachtungen zur Frequentierung des Parks am Gleisdreieck gilt es festzuhalten, dass der Park am Gleisdreieck eine öffentliche Parkanlage ist. Er ist als eine der All- gemeinheit zugängliche Grünfläche gestaltet worden und wird auch so genutzt. Eine öffentliche Parkanlage dient keiner beson- deren Nutzergruppe, sondern der Allgemeinheit vornehmlich zur Erholung. Die zukünftigen Nutzer der "Urbanen Mitte" können den Park am Gleisdreieck nutzen wie jeder andere auch. Wie für alle Grünanlagen gilt auch für den Park am Gleisdreieck, dass die Benutzung schonend erfolgen muss, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden. Es wird von allen Nutzern ein ange- messenes schonendes Verhalten und gegenseitige Rücksicht- nahme eingefordert. Denn die meisten Probleme in den Parkan- lagen werden weniger durch die Anzahl der Nutzer als durch das Verhalten der Nutzer verursacht. Es gibt keinen Grund zur An- nahme, dass sich die Bürobeschäftigen in der Urbanen Mitte bei einer Nutzung des Parks am Gleisdreieck nicht an diese im Grün- anlagengesetz formulierten Regeln halten würden.

© bulwiengesa AG 2019 – P1910-6023 Seite 13

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Gutachterliche Stellungnahme – Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck - Auswirkungen auf den Park am Gleisdreieck

(17)

ANHANG

bulwiengesa AG Moorfuhrtweg 13 22301 Hamburg Tel. +49 40 42 32 22-0 Fax +49 40 42 32 22-12

(18)

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Gutachterliche Stellungnahme – Projekt Urbane Mitte am Gleisdreieck - Auswirkungen auf den Park am Gleisdreieck

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Quelle: https://gruen-berlin.de/sites/default/files/downloads/westpark_massnahmen_rasen_31.03.2015.pdf, ebenso Ostpark.

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