• Keine Ergebnisse gefunden

Bachelorarbeit. Internationale Hochschule Fernstudium Studiengang: B.A. Soziale Arbeit

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bachelorarbeit. Internationale Hochschule Fernstudium Studiengang: B.A. Soziale Arbeit"

Copied!
50
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bachelorarbeit

Internationale Hochschule Fernstudium Studiengang: B.A. Soziale Arbeit

Können Beschwerdeverfahren für Kinder, die einer demokratischen Partizipation zu Grunde liegen, diese vor psychischer Gewalt durch

pädagogische Fachkräfte im Kindergartenalltag schützen?

Viola Harambasic Matrikelnummer: 91712159

Wallbergstraße 22 85570 Markt Schwaben

Betreuer: Dr. Luis Manuel Sánchez Abgabedatum: 25.09.2021

(2)

I. Abstract

Kinder, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, erfahren täglich gute und schlechte Interaktionen mit pädagogischen Fachkräften. Zu den schlechten Erfahrungen gehören die, die von Gewalt geprägt sind. Die am häufigsten auftretende Gewaltform ist psychische Gewalt, wie Beschämung, Herabwürdigung oder Spott. Die Folgen psychischer Gewalt, die bedeutend häufiger Anwendung findet, sind für Kinder jedoch ebenso verheerend wie ausgeübte körperliche Gewalt.

Daher ist es notwendig zu verstehen, wo die Gründe für diese Art der Gewalt liegen, und welche Methoden existieren, die Kinder davor zu schützen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu beantworten, welche Kriterien und Bedingungen an ein Beschwerdeverfahren für Kinder gestellt werden müssen, um wirksamen Kinderschutz zu ermöglichen. Dazu wird folgende Forschungsfrage gestellt: Können Beschwerdeverfahren für Kinder, die einer demokratischen Partizipation zu Grunde liegen, diese vor psychischer Gewalt durch pädagogische Fachkräfte im Kindergartenalltag schützen? Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde die Methode eines Systematic literature Review angewendet. Die Literaturarbeit zeigte deutlich, dass sehr gute theoretische Konzepte von Partizipation und Beschwerdeverfahren existieren. Es erschloss sich auch, dass die Einführung und Umsetzung demokratisch basierter Beschwerdeverfahren sehr viele intensive Maßnahmen wie Coaching, Reflexion und Biographiearbeit auf der Seite der pädagogischen Fachkräfte fordern. Der aktuelle dramatische Fachkräftemangel lässt jedoch Zweifel daran aufkommen, dass die zeit- und personalintensive Umsetzung in absehbarer Zeit zu praktischem Kinderschutz führen kann. Weitere Forschung muss zu verbindlichen Datenerhebungen in Bezug auf Vorfälle psychischer Gewalt erfolgen, um wirksame Maßnahmen zum Kinderschutz in der Praxis zu generieren, die eine zeitnahe Umsetzung zulassen.

Psychische Gewalt, pädagogische Fachkräfte, Kinderrechte, Partizipation, Beschwerdeverfahren

(3)

I. Abstract

Children who are looked after in daycare centers have good and bad interactions with educational specialists every day. Experience shaped by violence is among the bad experience. The form of violence occurring most frequently is psychological violence such as humiliation, belittling and mockery. However, the consequences of psychological violence which is used considerably more frequently are just as devastating for children as physical violence. Thus, it is necessary to understand the reasons for this type of violence and the methods of protecting children from it. It is the aim of the present paper to provide answers as to which criteria and conditions need to be set to a complaints procedure for children to allow for effective child protection. For this purpose, the following research question is asked: Can complaints procedures for children which are based on democratic participation protect these children from psychological violence used by educational specialists in every-day kindergarten life? The method of a systematic literature review was used to answer this research question. The literature research clearly showed that there are very good theoretical concepts of participation and complaints procedures. It also became apparent that introducing and implementing democratically based complaints procedures requires educational specialists to take a great number of intensive measures such as coaching, reflection and biographical work. However, the current alarming lack of specialists gives rise to doubts that the time-consuming and personnel-intensive implementation may lead to practical child protection in the foreseeable future. Further research must be carried out to gather reliable data regarding incidents of psychological violence to obtain effective measures for child protection in practice which allow for timely implementation.

Psychological violence, educational specialists, children’s rights, participation, complaints procedures

(4)

II. Inhaltsverzeichnis

I. Abstract ...

II. Inhaltsverzeichnis ...

III. Abbildungsverzeichnis ...

1. Einleitung ... 1

1.1. Problemstellung... 1

1.2. Zielsetzung und Forschungsfragen... 2

1.3. Aufbau der Arbeit. ... 2

2. Theoretische Fundierung. ... 4

2.1 Stand der Forschung. ... 4

2.2.1 Formen der Gewalt gegenüber Kindern. ... 5

2.2.2 Gewalt gegenüber Kindern, ausgeübt durch pädagogische Fachkräfte. ... 6

2.2.3 Folgen psychischer Gewalt für Kinder. ... 9

2.2.4 Auslöser für psychische Gewalt durch pädagogische Fachkräfte. ... 11

2.2.5 Warum sind pädagogische Fachkräfte so anfällig für die Anwendung psychischer Gewalt? ... 13

2.3 Theorien, Kinder vor psychischer Gewalt durch pädagogische Fachkräfte zu schützen. ... 15

3. Methodik ... 17

4. Forschungsergebnisse. ... 19

4.1 Kinderrechte sind auch Menschenrechte. ... 19

4.2 Partizipation als Schutz vor psychischer Gewalt. ... 21

4.2.1 Ziele und Missverständnisse von Partizipation... 21

4.2.2 Wie schützt Partizipation und die Achtung von Kinderrechten vor Machtmissbrauch durch pädagogische Fachkräfte? ... 24

4.3 Beschwerdeverfahren für Kinder. ... 27

4.3.1 Funktionen und Ziele von Beschwerdeverfahren für Kinder in Kindertagesstätten. ... 27

4.3.2 Ansprüche an ein für Kinder wirksames Beschwerdeverfahren. ... 28

4.3.3 Persönliche und strukturelle Voraussetzungen im Team der Kindertageseinrichtung, für die Einführung von Beschwerdeverfahren. ... 33

5. Interpretation mit Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen. ... 35

6. Fazit und Ausblick. ... 39

IV. Literaturverzeichnis ... 41

(5)

III. Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Übersicht Formen der Gewalt ... 7

Abb. 2. Übersicht Folgen von Gewalt ... 10

Abb. 3. Leitlinien Reckahner Reflexion ... 16

Abb. 4. SGBVIII- Kinder und Jugendhilfegesetz ... 20

Abb. 5. Prinzipien der Kinderrechte ... 25

Abb. 6. Übersicht begleiteter demokratischer Konzepte ... 37

(6)

1 1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Die Anwendung von psychischer Gewalt, gegenüber Kindern, ausgeübt durch pädagogische Fachkräfte, wird selten thematisiert. Körperliche, vernachlässigende und sexuelle Gewaltformen sind der Öffentlichkeit hingegen wiederholend präsentiert worden. Die seelischen Verletzungen mit ihren weitreichenden Folgen, werden nicht nur selten thematisiert sondern auch kaum durch rechtliche und institutionelle Maßnahmen eingedämmt (Prengel & Winklhofer, 2014a, S. 17).

Professionelle pädagogische Betreuung stellt, während der Zeit des Aufwachsens in unserer modernen Gesellschaft, eine Normalität im Leben fast aller Kinder ab drei Jahren dar. Die Betreuungsquote der 3- unter 6- Jährigen lag im Jahr 2020 in Deutschland bei 92,5% (Statista, 2021). Jedes Kind erlebt jeden Tag bessere oder schlechtere Interaktion mit Fachkräften, jedoch bleibt die Bedeutsamkeit der Interaktion immer gleich. Die gemachten Erfahrungen im professionellen Umfeld legen das Fundament für die individuelle persönliche Entwicklung. Ebenso werden die Grundsteine für die Zugehörigkeit zur Gesellschaft und für eine demokratische Sozialisation des Kindes gelegt (Prengel & Winklhofer, 2014a, S. 16). Kinder, die über keine guten Beziehungen im familiären Umfeld verfügen, sind überaus abhängig von stabilen und wertvollen Beziehungen in ihrem professionellen pädagogischen Umfeld, ist die Beziehungsqualität jedoch auch im professionellen Umfeld beeinträchtigt, können sich schlechte Beziehungen zerstörerisch auf das Kind auswirken (Prengel & Winklhofer, 2014a, S. 16). Pädagogen sind in ihrer täglichen Arbeit mit den Mädchen und Jungen jederzeit in der Lage Beziehungen destruktiven Charakter zu verleihen, auf Grund der Macht über die sie im Alltag verfügen (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 50). Ballmann (2019) beschreibt, dass sie, in Ihrer Tätigkeit als Fortbildungsleiterin, In Summe grob 9000 pädagogische Fachkräfte gebeten hat die Hand zu heben, wenn sie noch nie psychische Gewalt ausgeübt hätten oder Zeuge dieser geworden wären. Noch nie wurde eine Hand erhoben.

Weiterhin konstatiert sie, dass sie psychische Gewalt auch während jedem einzelnen, ihrer mindestens 300 Einrichtungsbesuchen, beobachten konnte. Niemals von einem gesamten Team, aber immer von mindestens einer Fachkraft (Ballmann, 2019, S. 8). Eine ähnliche Aussage trifft auch Maywald (2019) und benennt deutlich, dass Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte in jeder Kindertageseinrichtung vorkommen, wenn auch in unterschiedlicher Intensität (S. 7).

Das Bild einer pädagogischen Fachkraft in der Öffentlichkeit ist deutlich positiv belegt. Der Beruf wird als anstrengend wahrgenommen, aber die Menschen dahinter als sympathisch eingeordnet, die mit Sicherheit Anerkennung verdienen und damit eingeschlossen, wenig Fehlveralten von ihnen

(7)

2

erwartet wird, aber ganz sicher keine Gewalt (Maywald, 2019, S. 11). Im Gegensatz zu dieser Annahme steht die Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012. Dieses Gesetz wurde erlassen auf Grund massiven Machtmissbrauch ausgeübt durch Fachkräfte. Das hatte zur Folge, dass seither jede pädagogische Beziehung unter dem Generalverdacht steht, missbräuchlich mit der verliehenen Macht umzugehen. Daher hat Pädagogik seit dem den Auftrag, zu belegen, dass Maßnahmen gegen Machtmissbrauch ergriffen werden, die konzeptionell belegt werden können (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 50).

1.2. Zielsetzung und Forschungsfragen.

Eine Möglichkeit die Macht der Pädagogen über die Kinder zu begrenzen ist, diese mit ihnen demokratisch zu teilen. Ein Weg dorthin kann sein, dass es den Kindern uneingeschränkt möglich gemacht wird, sich zu beschweren, auch über Fachkräfte (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 50).

Ein Punkt der bereits in der UN- Kinderrechtskonvention im Jahre 1989 festgehalten wurde. Um diesem Fakt Rechnung zu tragen, sieht das Bundeskinderschutzgesetzt seit dem 01.01.2012 vor, dass zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen ein Konzept zur Partizipation der Kinder vorliegen muss. Ebenso muss die Konzeption nachweisen, dass es jedem Kind ermöglicht wird, Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten zu führen (Knauer &

Sturzenhecker, 2016, S. 7–8). Welche Voraussetzungen und Bedingungen müssen an ein solches Beschwerdeverfahren gekoppelt sein, dass es für Kinder im Kindergartenalter annehmbar und auch benutzbar ist? Mädchen und Jungen im Alter zwischen drei und sechs Jahren, fehlt es noch an Fähigkeiten ihre Beschwerden verbal und differenziert vorzutragen (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 52). Wie kann es geschafft werden, ein Verfahren zur Beschwerde, auch über Fachkräfte selbst, zu implementieren, dessen Bearbeitung nicht vom Wohlwollen der aufnehmenden Fachkraft abhängig ist (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 63)? Daraus ergibt sich folgende Forschungsfrage:

Können Beschwerdeverfahren für Kinder, die einer demokratischen Partizipation zu Grunde liegen, diese vor psychischer Gewalt durch pädagogische Fachkräfte im Kindergartenalltag schützen? Um diese Frage beantworten müssen die Anforderungen an ein solches Beschwerdeverfahren erarbeiten werden. Wie gestalten sich die Stolpersteine auf dem Weg dorthin, und welche Bedingungen müssen im Team der Fachkräfte erfüllt sein, um eine Einführung gelingen zu lassen.

1.3. Aufbau der Arbeit.

Die theoretische Fundierung erstellt einen ersten Überblick über den aktuellen Stand der Forschung im Themengebiet Gewalt gegenüber Kindern, vertiefend im Teilbereich der Gewalt ausgeübt durch pädagogische Fachkräfte. Anschließend werden die ernstzunehmenden kurz- und Langzeitfolgen, die psychische Gewalt bei Kindern auslöst vorgestellt. Es folgt ein vertiefender Versuch der Beantwortung der Teilfragen, warum vor allem psychische Gewalt unter pädagogischen Fachkräften

(8)

3

so verbreitet ist und welche Auslöser für diese zu eruieren sind. Die theoretische Fundierung wird abgeschlossen von einer Vorstellung und Betrachtung verschiedener Theorien, der Gewalt durch Fachkräfte zu begegnen.

Im anschließenden Methodikteil der Abschlussarbeit wird die Methode des Systematic Literature Review vorgestellt und das angewendete methodische Vorgehen begründet und erläutert. Die Präsentation der Forschungsergebnisse folgt und beinhaltet eine ausführliche und kritische Betrachtung des Punktes Kinderrechte und ihr aktueller Stellenwert in Deutschland. Darauf aufbauend wird der Sinn und das Ziel der Partizipation von Kindern diskutiert. Zur Beantwortung der Forschungsfrage folgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Thematik der wirksamen Beschwerdeverfahren für Kinder. Im Zuge dieser eruiert wird welche Ansprüche und Voraussetzungen an ein nutzbringendes Beschwerdeverfahren gestellt werden müssen.

In der anschließenden Interpretation der Forschungsergebnisse wird die Forschungsfrage beantwortet und kritisch hinterfragt, ob eine Umsetzung in der Praxis realistisch ist. Das abschließende Fazit mit Ausblick setzt Impulse für eine veränderte Personalstrategie innerhalb der Kindertagesbetreuung.

Diese Arbeit bezieht sich im Kern auf die professionelle Arbeit mit Kindern im Alter über drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die Partizipation und im Besonderen die Kommunikation mit Kindern unter drei Jahren stellt ein umfassendes, individuelles Themenfeld dar, dessen belastbare Ausarbeitung der formale Rahmen dieser Abschlussarbeit nicht zulässt.

In der vorliegenden Abschlussarbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

(9)

4 2. Theoretische Fundierung.

Die nachstehende theoretische Fundierung dieser Arbeit legt die Grundlage für das Forschungskapitel. Beginnend wird der Stand der Forschung in Hinblick auf psychische Gewalt gegenüber Kindern durch pädagogische Fachkräfte aufgezeigt. Dem schließt sich eine Einteilung und Klassifizierung von Gewaltformen an Kindern an, die vervollständigt wird durch die anschließende Erläuterung der Differenzierung von Gewaltformen an Kindern durch pädagogische Fachkräfte. Eine Beschreibung der kurz- und langfristigen Auswirkungen psychischer Gewalt an Kindern schließt sich an. Im Anschluss wird den Fragen nachgegangen, wo die Auslöser für psychische Gewalt durch Fachkräfte liegen und warum gerade diese scheinbar so anfällig für deren Anwendung und Ausübung sind.

2.1 Stand der Forschung.

Die Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes erfolgte auf Grund massiven Machtmissbrauch durch pädagogische Fachkräfte. Pädagogik und Erziehung muss seither nachweisen, wie sie Machtmissbrauch verhindert und die daraus resultierende Unterdrückung aufhebt (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 50). Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte sind tägliches Brot in jeder Kindertagesstätte. Ganz häufig sind diese Übergriffe subtil und im Vorbei gehen, den sogenannten Alltagssituationen. Die Übergriffe schwanken in ihrer Intensität und Häufigkeit, aber sie sind immer da (Maywald, 2019, S. 7). Die Datenlage zur Thematik Gewalt und vor allem psychische Gewalt in Kindertagesstätten, ausgeübt durch pädagogische Fachkräfte, ist dünn bis nicht vorhanden. Es existieren keine bundesweiten Erhebungen zur Feststellung von Verstößen, die geeignet sind das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, wie es das Bundeskinderschutzgesetz von 2012 vorsieht (Geisler, 2016).

Bundesweit verpflichtende Erhebungen gibt es für keine Form der Gewalt gegen Kinder in Kindertagestätten, unabhängig von ihrem Schweregrad. Lediglich fünf Bundesländer erheben Daten zu gemeldeten Vorfällen. Dazu gehören Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Brandenburg und das Saarland. In Rheinland-Pfalz gab das Landesjugendamt ca. 90 Meldungen pro Jahr an (Geisler, 2016). Es existieren in Deutschland keine standardisierten Methoden oder Gütesiegel zur Evaluierung von Gewaltfreiheit in Kindertagesstätten (Ballmann, 2019, S. 183).

Sicher ist jedoch, dass die Gewalt, hauptsächlich die psychische Gewalt, stattfindet. Jeden Tag und überall. Die Zeit zitiert in ihrem Artikel „Der Abgrund unterm Regenbogen“ Ursala Rabe- Kleberg, emeritierte Professorin für Bildungssoziologie an der Universität Halle, die klar Stellung bezieht, dass das Gewaltproblem in der frühkindlichen Bildung tabuisiert wird. Rabe- Kleberg macht deutlich, dass es sich um ein offenes Geheimnis handelt, von dem jeder weiß, aber keiner darüber spricht (Geisler, 2016). Auf Wissenschaftlicher Seite herrscht Einigkeit darüber, dass die Missstände enorm sind und

(10)

5

dringend Erfassung, Aufklärung und Ursachenforschung im großen Umfang bedürfen, um Maßnahmen für die Praxis daraus ableiten zu können.

Betrachtet man nun die politische Seite der Problematik, fällt auf, dass dort keinerlei Entscheidungen getroffen werden, die auf einen Weg in Richtung mehr Aufklärung oder Schutz der Kinder führen könnten. Wenn Beschlüsse gefasst werden, richten sich diese bisher immer gegen die Aufklärung, gegen die Einführung eines Kindergarten-TÜVs, oder gegen standardisierte Mindeststandards und zu guter Letzt auch wieder gegen die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Am 11.

Dezember 2014 sind sich alle Länderchefs darüber einig, dass es keiner bundesweiten Standards in Kindergärten bedarf (Biermann et al., 2016). Dieser Beschluss wurde trotz besseren Wissens gefällt, denn die Bundesregierung finanzierte die Nubbek- Studie mit. Diese wissenschaftliche Qualitätsanalyse bewertete bereits 2013 17% der altersgemischten Kindergärten in der Qualität mit unzureichend (Biermann et al., 2016). Pädagogische Mitarbeiter, Träger und Behörden agieren diffus und ohne Struktur. Kommt es zu Vorwürfen, wird die Schuld weitergeschoben, versucht zu verschleiern oder zu vertuschen und in vielen Fällen, werden die Geschehnisse runtergespielt oder nicht ernst genommen, beziehungsweise fühlt sich keiner für die Klärung verantwortlich oder Vorgaben werden innerhalb des Interpretationsspielraums ausgelegt (Biermann et al., 2016).

Zusammengefasst scheint es so, dass alle involvierten um die Missstände wissen, aber keine verbindlichen Maßnahmen ergriffen werden, um den Kindern und Fachkräften, in der Praxis zu helfen.

2.2.1 Formen der Gewalt gegenüber Kindern.

Dieses Kapitel dient zur Aufklärung und Verdeutlichung darüber, wie Gewalt gegenüber Kindern wissenschaftlich definiert wird. Welche Kategorisierungen bestehen und wie sich die Schweregrade darstellen. Es folgt die Konkretisierung und Beschreibung der Gewalt, wenn sie durch pädagogische Fachkräfte ausgeführt wird. Eine Ausarbeitung der kurz- und langfristigen Folgen von Gewalt an Kindern schließt sich diesem Unterkapitel an. Abgeschlossen wird das Unterkapitel mit einer Ursachenforschung bezüglich der Auslöser für Gewaltanwendungen in der Kindertagesstätte, und warum gerade pädagogische Fachkräfte so anfällig für Gewalt und vor allem psychische Gewalt gegenüber Kindern sind.

„Kindesmisshandlungen sind gewaltsame psychische oder physische Beeinträchtigungen von Kindern durch Eltern oder Erziehungsberechtigte. Diese Beeinträchtigungen können durch elterliche Handlungen (wie bei körperlicher Misshandlung, sexuellem Missbrauch) oder Unterlassungen (wie bei emotionaler und physischer Vernachlässigung) zustande kommen.“ (Egle et al., 2015, S. 2).

Gewalt gegen Kinder äußert sich in verschiedenen Formen. Ausgeführt werden die verschiedenen

(11)

6

Formen der Gewalt in der Regel durch Eltern oder Erziehungsberechtigte (Egle et al., 2015, S. 2).

Diese Gewalt lässt eine Einteilung in Kategorien zu. Es existiert die Vernachlässigung als häufigste Form der Gewalt. Hierunter fällt die unzureichende Ernährung, Pflege oder Förderung, mangelnde gesundheitliche Fürsorge, defizitäre Beaufsichtigung mit gleichzeitig mangelnden Schutz vor Gefahren (Egle et al., 2015, S. 5).

Zu der körperlichen Vernachlässigung reiht sich die psychische Form der Misshandlung und Vernachlässigung. Hierunter fallen Handlungen der Erwachsenen, die die Kinder ängstigen, überfordern oder ihnen vermitteln sie seien wertlos. Hierbei lässt sich eine weitere Aufgliederung vornehmen, der Aspekt der emotionalen Misshandlung und der psychischen Vernachlässigung (Egle et al., 2015, S. 5). Emotionale Misshandlungen zeigen sich in Handlungen die Ablehnung und Abwertung des Kindes als Botschaft aussenden. Die psychische Vernachlässigung zeigt sich in Punkten wie mangelnder oder falscher Förderung kindlicher Sozialkompetenz (Egle et al., 2015, S. 5).

Körperliche Misshandlungen gehören zu der Kategorie Gewalt gegenüber Kindern die sich durch Schläge, oder gewaltsame Handlungen wie Stöße, Schütteln, Verbrennungen oder Stiche zeigen, die beim Kind zu Verletzungen führen können (Egle et al., 2015, S. 7).

Die letzte große Kategorie bildet der sexuelle Missbrauch. Die Definition gestaltet sich schwierig, es gibt jedoch Merkmale, die viele Fälle gemeinsam haben. In der Regel gibt es ein Gefälle zwischen Opfer und Täter. Dieses Gefälle besteht hauptsächlich in den Bereichen Alter, Reife oder Macht. Es handelt sich um sexuelle Übergriffe, die gemeinhin gegen den Willen des Kindes erfolgen. Diese Übergriffe werden einer Unterteilung nach Schweregraden unterworfen. Es gibt leichtere Formen des sexuellen Missbrauchs, diese finden ohne Körperkontakt statt und äußern sich in Exhibitionismus, anzüglichen Bemerkungen oder in der Beobachtung des Kindes beim Baden oder Anziehen. Auch das Zeigen von pornografischem Material zählt in diese Kategorie. Die wenig intensiven Missbrauchshandlungen zeigen sich in Versuchen die Genitalien des Kindes zu berühren, oder in sexualisierten Küssen. Werden Genitalien des Opfers tatsächlich berührt oder vor ihm masturbiert, folgt dies zu einer Einstufung als intensiven Missbrauch. Die versuchte oder vollzogene orale, vaginale oder anale Vergewaltigung ist der intensivste Missbrauch (Egle et al., 2015, S. 12).

2.2.2 Gewalt gegenüber Kindern, ausgeübt durch pädagogische Fachkräfte.

Die von Pädagogen ausgeübte Gewalt gegenüber Kindern wird auf andere Weise klassifiziert. Hier wird zur Differenzierung der Gewalt diese in Grenzverletzungen, Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen der Gewalt im pädagogischen Alltag unterschieden (Enders, Kossatz, Kelkel &

Eberhardt, 2010, S. 1).

(12)

7 Abb. 1. Übersicht Formen der Gewalt

Grenzverletzungen: Übergriffe Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt

Werden unterteilt in unabsichtlich verübt und in resultierend aus persönlichen Unzulänglichkeiten oder einer Kultur der

Grenzverletzungen.

Grenzverletzungen überschreiten persönliche Grenzen im Kontext eines Versorgungs- Ausbildungs- oder

Betreuungsverhältnisses.

Es gibt Übergriffe, die Ausdruck mangelnden Respekts gegenüber den Mädchen und Jungen sind.

Begründet im fachlichen Mangel oder dienend zur gezielten Desensibilisierung zur Vorbereitung eines Machtmissbrauchs oder eines sexuellen Missbrauchs.

Hierzu zählen:

• Körperliche Gewalt

• sexueller Missbrauch

• Erpressung/(sexuelle) Nötigung

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: (Enders, Kossatz, Kelkel & Eberhardt, 2010, S. 1).

Maywald (2019) beschreibt ganz konkret Fünfzehn besonders häufige und signifikante Gewaltsituationen in der Praxis, ausgeübt durch pädagogische Fachkräfte (S. 42–77).

1. Beschämung und Entwürdigung: Als Form seelischer Gewalt.

2. Anschreien: Als Form verbaler Gewalt.

3. Ständiges Vergleichen mit anderen Kindern: Hier fehlt die Berücksichtigung der inter- und intra- individuellen Variabilität.

4. Bevorzugung von Lieblingskindern: Das Vermittelt die Botschaft, dass es wertvolle und weniger wertvolle Menschen gibt.

5. Diskriminierung: Verletzt das elementare Menschenrecht auf Gleichbehandlung.

6. Zwang zum Essen: Zwang zum Essen ist physische wie psychische Gewalt am Kind. Dieser Zwang hat eine enorme Verletzung der persönlichen Integrität zur Folge.

7. Rigide Schlafenszeiten: Schlafenszeiten, die nicht den Bedürfnissen der Kinder angepasst sind, können krank machen und sind für eine gesunde Entwicklung nicht förderlich.

8. Nötigung zum Toilettengang: Körperlicher Zwang oder seelischer Druck sind beim Toilettengang nicht zulässig.

9. Zerren und Schubsen: Fallen unter die Kategorie, unmittelbarer körperlicher Zwang. Dieser ist verboten und nur innerhalb von absoluten Ausnahmesituationen zulässig, wenn es darum geht größeren Schaden für das Kind durch die Handlung abzuwenden.

10. Körperliche Bestrafung: Diese Ist unzulässig, es spielt keine Rolle, ob sie im Affekt oder beabsichtigt geschieht. Jede Form von Körperstrafe ist unzulässig.

11. Fixieren: Begrenzungen zum Schutz müssen altersgerecht gestaltet sein. Nicht altersgerechte freiheitsentziehende Maßnahmen zum Wohl des Kindes müssen familiengerichtlich genehmigt sein. Nur die Zustimmung der Eltern reicht nicht aus.

12. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Die angemessene Beaufsichtigung, der ihr anvertrauten Kinder, gehört zu den Pflichtaufgaben jeder pädagogischen Fachkraft.

(13)

8

13. Mangelnde gesundheitliche Fürsorge: Fehlende Sorge darum Unfälle und Erkrankungen möglichst präventiv zu verhindern.

14. Ungenügende Nähe- Distanz Regulation: Maßstab für die Regulation ist das Kindeswohl, Wünsche nach Nähe eines Kindes, die den professionellen Kontext an Nähe übersteigen, können nicht erfüllt werden.

15. Ignorieren von Übergriffen unter Kindern: Wenn die verantwortlichen Erwachsenen bei Übergriffen zwischen Kindern nicht einschreiten ist das Gewalt durch Unterlassen (Maywald, 2019, S. 42–77).

Nach Becker- Stoll (2019) lassen sich Grenzverletzungen und Gewalt in Kindertageseinrichtungen auch in fünf große Bereiche unterteilen (S.11). Die Fixierung von Kindern an Bett, Tisch oder Stuhl, mit dem Ziel der Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Kinder werden gewaltsam gegen ihren Willen, gefüttert, oder zum Aufessen, Stillhalten oder Schlafen gezwungen. Die Punkte unzureichendes wechseln der Windeln, die mangelnde Getränkeversorgung und die fehlende Aufsicht in Gefahrensituationen gehören zum Bereich der Vernachlässigung. Seelische Gewalt durch pädagogische Fachkräfte zeigt sich in Beschämung, Ausgrenzung oder Bedrohen. Ein gehässiger Umgangston oder herabsetzende Äußerungen sind Ausdruck seelischer Gewalt. Wird ein Kind missachtet , ignoriert und/oder isoliert, gezielt von der Gruppe isoliert oder nicht getröstet, fällt das Kind ebenso psychischer Gewalt durch die pädagogische Fachkraft zum Opfer (Becker- Stoll, 2019, S. 11). Zur Verdeutlichung was alles unter seelische Gewalt fällt sind die Worte Meyer- Deters (2019) sehr eingehend, „Jede Form der emotionalen Schädigung und Verletzung einer Person – beispielsweise durch direkte oder indirekte psychisch-verbale, emotional belastende Manipulation, die den freien Willen, die Urteilsfähigkeit und das emotionale Wohlbefinden dieser Person beeinträchtigt“ (S. 224). Im Besonderen muss im Zusammenhang der psychischen Gewalt auch die Gewalt durch Worte beschrieben werden. Denn mit und durch Worte lässt sich Gewalt beschreiben, ankündigen und androhen. bereits hier liegt Anwendung psychischer Gewalt vor. Die Sprache selbst wird dadurch zum Medium der Gewaltausübung. Beispiele hierfür sind leise Ironie bis sarkastischen Spott. Der Weg kann von der indiskreten Taktlosigkeit bis zum Schimpfwort gehen.

Sprachlich herablassende Demütigungen sind ebenso Gewalt wie hate speech1 (Becker-Stoll, 2019, S. 12).

1 hate speech, engl., Hassrede, auch Hasssprache, bezeichnet alle Texte und Bilder, in denen soziale Kategorien, Gruppen oder Individuen wegen deren Eigenart verächtlich gemacht werden. Während bislang nur körperliche Gewalt gegen Randgruppenangehörige (Hassverbrechen) strafrechtlich verfolgt werden konnte, richtet sich der Schutzwunsch neuerdings auf die vielen Erscheinungsformen einer nichtphysischen Herabsetzung, über antisemitische, sexistische und rassistische Kundgaben hinaus. Über die sozialen Medien gelangen die bösartigen Äußerungen heute häufiger und unüberlegter in die Öffentlichkeit. Unter dem Schutz der Anonymität ist ihre Massenverbreitung schwer aufzuhalten. Die empirische Sozialforschung untersucht hate speech in Deutschland mit dem Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (Klimke, Lautmann, Stäheli, Weischer und Wienold (2020).

(14)

9

Diese sehr praxisnahe Einteilungen von Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte zeigt deutlich, wie schmal der Grat ist, auf dem sich die Fachkräfte bewegen. Es gibt kaum eine Situation im Tagesablauf die nicht in einer potenziellen Form von Gewalt enden kann.

2.2.3 Folgen psychischer Gewalt für Kinder.

Wenden pädagogische Fachkräfte Gewalt an, leidet vor allem das betroffene Kind darunter.

Teilweise sind auch mehre Kinder betroffen oder die ganz Gruppe. In diesem Zusammenhang muss bemerkt werden, dass zu den Kindern auch die Familien als Leidtragende zählen, ebenso wie das Team und die Leitung einer betroffenen Einrichtung (Maywald, 2019, S. 21).

Erfährt ein Kind in der Kindertagestätte physische oder psychische Gewalt, löst diese Gewalt Folgen beim Kind aus. Diese zeigen sich in verschiedenen Ausprägungen und auch Intensitäten. Jedes Kind reagiert unterschiedlich auf die erlebte Gewalt. Hier ist immer der Kontext Gewalt- Resilienz des Kindes und protektive Faktoren zu beachten. Diese Dynamik ist dafür verantwortlich, dass der Schweregrad einer Traumatisierung durch Gewalt nicht allein am Schweregrad des auslösenden Ereignisses festgemacht werden kann (Maywald, 2019, S. 20–21).

Bildgebende Verfahren in Experimenten konnten nachweisen, dass andauernde soziale Ausgrenzungen, diese Handlung fällt unter psychische Gewalt, dieselben Bereiche im Gehirn aktiviert, den singulärer Cortex, wie physische Gewalt. Das Gehirn macht demnach keine Unterscheidung, ob der gefühlte Schmerz physisch oder psychisch zugeführt wurde. Folglich gibt es keine weniger schmerzhafte Gewalt für das Kind (Ballmann, 2019, S. 36–37). Jedoch ist psychische Gewalt durch Fachkräfte viel häufiger beobachtbar als körperliche Gewalt (Meyer-Deters, 2019, S.

225). Konkrete Auswirkungen, die Kinder durch Gewalt ausgeübt von Fachkräften, erleiden können sind zum einen die körperlichen Folgen wie Hämatome, Wunden, Narben, Mangelerscheinungen und Entwicklungsbeeinträchtigungen. Auch Frakturen und organspezifische Verletzungen sind möglich durch schwerwiegende Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (Maywald, 2019, S. 21). Die Bandbreite an psychischen Beeinträchtigungen ist vielfältig wie die psychische Gewalt selbst in seinen Erscheinungsformen. Hier sind zu nennen seelische Folgen, psychosomatische Störungen, Kontakt– und Beziehungsstörungen, unspezifische Beeinträchtigungen, posttraumatische Belastungsstörungen. Nachfolgende Übersicht konkretisiert die Symptomatik.

(15)

10 Abb. 2. Übersicht Folgen von Gewalt

Seelische Folgen: Verhaltens und Persönlichkeitsstörungen:

• Ausdruck durch Angstsyndrome, starke Zurückgezogenheit, depressive Verstimmungen, grenzverletzendes Verhalten, Destruktivität

Psychosomatische

Störungen: • Nicht somatisch bedingte Kopf- und Bauchschmerzen

• Allgemeines Unwohlsein

• Schlaf- und Essstörungen

• Nicht alterstypisches Einnässen/Einkoten Kontakt- und

Beziehungsstörungen:

• Kontaktscheuheit

• Impulsivität

• Dominanzverhalten

• Unterwürfigkeit

• Mangelnde- Konflikt- und Kompromissfähigkeit Intellektuell- kognitive

Beeinträchtigung:

• Sprachentwicklungs- und Lernstörungen

• Pseudodebilität

Unspezifische Beeinträchtigungen:

• Schwach ausgebildetes Identitätsgefühl

• Begrenzte Fähigkeit zur Kommunikation

• Versagensängste

• Geringes Selbstwertgefühl

• Instabile, oberflächliche Beziehungsgestaltung Posttraumatische

Belastungsstörungen:

• Paranoid gefärbte Stimmung

• Beeinträchtigung der Affektwahrnehmung und Affektdifferenzierung

• Impulssteuerungsprobleme wie Jähzorn, überschießende Reaktionen, allgemeine Reizbarkeit

• Selbstentfremdung und Dissoziation Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: (Maywald, 2019, S. 21–22).

Die dargestellten physischen und psychischen Auswirkungen sind verheerend für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Sind Kinder nicht in der Lage auf Grund von Gewalt sich angstfrei auf ihre Umgebung einzulassen, sind Lernerfahrungen nur eingeschränkt und mit wenig Erfolg machbar (Maywald, 2019, S. 21). Nicht jede unbedachte Äußerung endet in einer posttraumatischen Belastungsstörung, aber der Weg dorthin wird geebnet mit jeder Bemerkung die unreflektiert auf das Kind einwirkt. Trotz des Wissens darum, was psychische Gewalt an Kindern ausrichtet, gibt es die gesellschaftliche Neigung dazu, diese zu bagatellisieren (Meyer-Deters, 2019, S. 225). Eine große Anzahl von Eltern, pädagogischen Fachkräften, Lehrern, Mitarbeitern in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendämter sind der Ansicht, dass verbale, gestisch und mimisch ausgedrückte Bedrohung, Demütigung, Erniedrigung, Beschämung, Bloßstellung, Abwertung, Missachtung, vorsätzliche Verwirrung, Verunsicherung, Ängstigung und Bedrohung, Vorwürfe, Beleidigung, Isolation und Ironie, sich weniger auf die psychische Gesundheit der ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen auswirken, als sexualisierte oder körperliche Gewalt (Meyer-Deters, 2019, S. 225).

(16)

11

2.2.4 Auslöser für psychische Gewalt durch pädagogische Fachkräfte.

Jede pädagogische Beziehung liegt einem Machtgefälle zugrunde. Der erwachsene Pädagoge ist dem Kind nicht nur körperlich überlegen, in der Regel besitzen die Fachkräfte die Macht über jede Situation im Alltag. Sie gestalten den Tag durch die Zusammenstellung der Gruppen und der Tagesabläufe und füllen somit ihre Handlungs- und Gestaltungsmacht aus. Die Fachkraft verfügt über jede Ressource, da sie die Zugänge dazu verwaltet, wie z.B. Schrankschlüssel, oder das Wissen über den Kassenbestand zur Realisierung möglicher Neuanschaffungen. Somit obliegt ihr die Verfügungsmacht. Durch die stete Bewertung und Einteilung in gut und böse, schön oder hässlich, normgerecht oder abweichend leben sie, mit ihrer nach außen getragener Meinung, eine Definitions- und Deutungsmacht aus. Kinder sind auf Grund ihrer schwächeren Position auf die Zuneigung Erwachsener angewiesen. Diese Abhängigkeit führt dazu, dass sie mit der Fachkraft immer wieder kooperieren werden, was dieser eine Mobilisierungsmacht verleiht, die die Kinder dazu bewegt der Fachkraft zu folgen (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 33). Kinder benötigen Erwachsene, die ein Umfeld für sie schaffen, in welchem ihnen Fürsorge, Schutz und entwicklungsförderliche Bedingungen begegnen. Fachkräfte geraten durch diese zur Verfügung stehenden Mächte, jedoch schnell in ein Spannungsfeld, in welchem die Kinder zu Objekten der Erziehung degradiert werden und aus der positiven Machtnutzung ein potenzieller Machtmissbrauch wird (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 33).

Die Gründe für psychische Gewalt gegenüber Mädchen und Jungen im Kindergartenalltag sind ebenso vielfältig wie die Formen und Gestalten ihres Auslebens. Es gibt nicht den einen oder den anderen Grund für das Auftreten. Es handelt sich vielmehr um ein komplexes Geflecht, an dem in der Regel mehrere Personen beteiligt sind und das in einen individuellen, institutionellen, fachlichen und gesellschaftlich- politischen Kontext eingebunden ist. Kommt es zu einem Zusammenhang verschiedener Risikofaktoren wird das Auftreten psychischer Gewalt begünstigt (Maywald, 2019, S. 18).

Das individuelle Versagen der Fachkraft ist ein bedeutsamer Faktor. Fachkräfte die psychische Gewalt ausüben, haben oft eigene belastende biografische Erfahrungen, im Kontext von körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Gewalt gesammelt. Werden diese erfahrenen traumatischen Erlebnisse nicht aufgearbeitet, ist eine Begünstigung der Weitergabe der Gewalt über die nächste Generation zu beobachten (Maywald, 2019, S. 18–19). In einigen Fällen sind auch situative Überforderungen in Krisensituationen dafür verantwortlich, dass Fachkräfte aus ihrem psychischen Gleichgewicht geraten.

(17)

12

In diesen Fällen reichen oft geringfügige Anlässe gepaart mit einer chronischen Belastung, die zum psychischen Zusammenbruch der Fachkraft führen. Gefangen in diesem Krisenzyklus überschätzen die Fachkräfte häufig die tatsächliche Situation oder den Anlass und unterschätzen ihre eigenen Möglichkeiten zum Wohle der Kinder zu agieren (Maywald, 2019, S. 20). Nach Maywald (2019) können weitere Gründe dafür sein, dass eine Fachkraft individuell versagt:

• Chronische Belastungen auf Grund von körperlichen und oder seelischen Erkrankungen

• Suchterkrankungen

• kulturelle Anpassungsschwierigkeiten

• soziale Isolation

• Trennungen und Verluste im Familienkreis

• weitreichende Beziehungs- und Partnerkonflikte

• Zugehörigkeiten zu einer religiösen Sekte

• die Zugehörigkeit zu einer extremistischen, Gewalt befürwortenden politischen Gruppierung (S. 19)

Wird über den Tellerrand der Fachkraft hinaus geschaut lassen sich weitere Faktoren zusammentragen, die das Auftreten von psychischer Gewalt begünstigen. Hier sind Ausbildungsdefizite hervorzugeben. In den meisten Ausbildungs- Curricula ist das Thema Kinderschutz zwar durchaus aufgenommen und es existieren auch vielfältige Weiterbildungsangebote zum Thema Kinderschutz, jedoch zielen diese Inhalte, in aller Regel, auf Gewalt aus dem familiären Umfeld ab. Gerade Fachkräfte die bereits viele Jahre Berufserfahrung haben sind im Rahmen ihrer Ausbildung dem Thema Kinderschutz nicht begegnet (Maywald, 2019, S. 19).

Unter dem Punkt strukturelle Mängel lassen sich folgende Aspekte verstehen. Zum einen die nicht Erfüllung des Kinder- Fachkräfte Schlüssels, heißt zu viele Kinder pro Fachkraft. Zum anderen können dazu auch Defizite der Räumlichkeiten zählen, wie ein ungünstiger Schnitt oder eine schlechte Verteilung der Räume. Auch eine minderwertige oder defekte Ausstattung gehört zu den strukturellen Mängeln, die das Auftreten psychischer Gewalt begünstigen können (Maywald, 2019, S. 19).

Die gelebte Kultur in der Kindertagesstätte ist ein wichtiger Faktor in der Betrachtung, warum es zu psychischer Gewalt durch Fachkräfte in der Kindertagesstätte kommt. Wird im Team der Fachkräfte Gewalt ignoriert, geleugnet oder verharmlost wird die Gewalt heftiger und vermehrt auftreten.

Leitungen, die keine Verantwortung übernehmen und wegschauen anstatt zu thematisieren sowie fehlende Schutzkonzepte in den Einrichtungen, begünstigen eine Kultur, die Gewalt viel eher zulässt (Maywald, 2019, S. 20). Nach Enders, Kossatz, Kelkel & Eberhardt (2010) können auch folgende Punkte einen besonders nahrhaften Boden für Grenzverletzungen durch Fachkräften bieten. Immer dann, wenn es kein klar fixiertes Regelwerk, oder Dienstanweisungen zur Achtung der

(18)

13

Selbstbestimmung der Kinder gibt. Ein Beschwerdemanagement und die Partizipation der Kinder fehlt, stark autoritäre oder unklare Leitungsstrukturen vorliegen oder auch Grenzen zwischen persönlichen und beruflichen Kontakten von Fachkräften nicht ausreichend geachtet werden steigt die Wahrscheinlichkeit das psychische Gewalt auftritt (S. 3).

Welche Gründe für Gewalt gegenüber Kindern durch Fachkräfte sehen die Fachkräfte selbst in der Verantwortung stehen? Dafür hat Draht (2018) in Rahmen einer unveröffentlichten Bachelorarbeit mit Hilfe leitfadengestützter Interviews Erkenntnisse zur Rechtfertigung von eigenen und/oder fremden gewaltvollen pädagogischen Handeln eruiert. Zum einen geben die Fachkräfte Verantwortung für Handeln ab, das äußert sich in Begründungen, die dem eigenen Alter oder der Biografie die Verantwortung zuordnen. Es wird der Fakt der mangelnden Qualität der Ausbildung, zu viel Druck von außen und eine mangelnde Zusammenarbeit im Team, als verantwortlich für gewaltvolles Handeln gesehen. Auch den Kindern wird die Schuldigkeit zugeschrieben, da sie mit ihrem eigenen Verhalten die Gewalt der Fachkräfte provozieren (Draht, 2018). Ein weiterer Komplex wird mit Punkten zur fehlenden Professionalität beschrieben, dazu gehören, die Ablehnung des Kindes an sich, Abstumpfung durch jahrelange Berufspraxis, fehlende Beobachtungsverfahren, zu wenig Flexibilität, Handlungssicherheit, Fachwissen und personale Kompetenzen und eine unzureichende Selbstreflexion (Draht, 2018). Weiterhin konnte herausgearbeitet werden, dass das Tabuisieren statt Handeln durch die Fachkräfte mit den Annahmen gerechtfertigt wird, dass Angst vor möglichen Konsequenzen vorliegt. Angst vor Mobbing auf Grund von Petzen, Angst davor den Arbeitsplatz zu verlieren, oder dem Ruf der Einrichtung zu schaden dient ebenso zur Rechtfertigung (Draht, 2018).

2.2.5 Warum sind pädagogische Fachkräfte so anfällig für die Anwendung psychischer Gewalt?

Die Krankentage einer Erzieherin pro Jahr, liegen bei durchschnittlich 18.9 Tagen und damit ca. vier Tage höher als im Bundesdurchschnitt. Der Anteil an diagnostizierten psychischen Störungen liegt im Mittel bei 4.1 Tagen, und damit noch vor den Atemwegserkrankungen mit 3.3 Tagen (Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt, 2015). Psychische Krankheiten sind oft begründet durch tiefgreifende Schädigungen und ereignen sich nicht zufällig. Oft liegen die Gründe dafür in der Kindheit und resultieren aus erlebten aber nicht reflektierten Traumata (Ballmann, 2019, S. 127–128). Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass ein großer Teil der heute beschäftigten Fachkräfte aus Nachkommen einer Nachkriegsgeneration besteht, die mit seelischen Verletzungen ihrer Eltern, oder Großeltern, die alles aufgeben mussten um überleben zu können, konfrontiert wurden. Was war übrig geblieben von Fantasien einer Herrenrasse und Größenwahn (Pohl, 2020, S. 3)? Zügig war die schwarze, kalte Pädagogik ein beliebtes Mittel, um durch Erniedrigungen, Züchtigungen und verächtlicher Ironie, die eigene Scham abzuwehren, und die Selbstachtung

(19)

14

wiederherzustellen (Pohl, 2020, S. 3–4). Auch Ballmann (2019) beschreibt, dass der Nationalsozialismus mit seinen Forderungen nach blinden, bedingungslosen Gehorsam die Basis war für Vernichtung und Elend. Zu diesem Zweck wurde ein deutlich negatives Bild von Kindern gezeichnet. Sie wurden als durchtrieben, gefährlich und manipulativ sowie von Natur aus bösartige Wesen dargestellt. Diese galt es zu „brechen“, um sie für die Ziele des dritten Reiches benutzen zu können. Eine Aufgabe die neben den Eltern auch den Erziehern und Lehrern übertragen wurde. Wer Kritik übte, durfte nicht mehr unterrichten. Eltern wurde der Erziehungsratgeber „Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind“ von Johanna Haarer an die Hand gegeben, um sich gegen die kindliche Tyrannei zu wehren (S. 138). Die Folgen sind mittlerweile mehrere Nachkriegsgenerationen deren Erziehung durch Autorität, Pflicht und Gehorsam geprägt sind. Stetig gepredigt und durchgesetzt im Elternhaus, Kindergarten und Schule (Ballmann, 2019, S. 145). Diese erfahrenen Traumata prägen das Handeln der Personen und werden als Transgenerationale Übertragungsphänomene2 vererbt (Ballmann, 2019, S. 154). Helfen würde eine therapeutische Aufarbeitung. Jedoch galten Menschen mit psychischen Problemen im Nationalsozialismus als lebensunwert. Diese Ansicht hatte zu Folge, dass es wenig therapeutische Angebote gab, und die bestehenden kaum genutzt wurden (Ballmann, 2019, S. 154). Es ist daher nachvollziehbar, dass viele pädagogische Fachkräfte aus Familien stammen, die traumatisiert waren und deren Umfeld es nicht zugelassen hat tragfähige und liebevolle Beziehungen zu Kindern aufzubauen (Ballmann, 2019, S. 159).

Am Ende bleibt, dass die Auslöser für Gewalt durch Fachkräfte vielfältig sind und nur selten „der eine“ Grund existiert, warum Gewalt auftritt. Es wird jedoch eine Verbindung darin gesehen, dass es in manchen Fachkräften bereits ein gewissen Gewaltpotenzial gibt, welches im Zusammenhang mit Erinnerungsresten an eigene Opfererfahrungen aktiviert wird. Fällt diese Aktivierung mit den in Kapitel 2.2.4 erläuterten Fakten zusammen, wie Ablehnung eines Kindes, Dauerbelastungen oder fehlende institutionelle Unterstützung, verstärkt sich die Wahrscheinlichkeit, dass gewaltvolles Verhalten auftritt (Maywald, 2019, S. 20).

2 „Traumatische Erfahrungen, die von Betroffenen nicht verarbeitet und integriert werden können, bleiben nicht nur für diese selbst eine lebenslange Belastung. Sie zeigen sich auch in den Träumen, Phantasien, im Selbstbild, emotionalen Erleben und unbewussten Agieren ihrer Nachkommen. Sowohl bei psychischer Krankheit der Eltern, bei Erfahrungen von Misshandlung und Missbrauch wie auch bei Kriegs- oder Foltererfahrung treten transgenerationale Übertragungsphänomene in den nachfolgenden Generationen auf.

Besonders bei Kindern und Enkeln von Überlebenden des Holocaust wurde dieser Zusammenhang seit Mitte der sechziger Jahre offensichtlich, als die nun jungen Erwachsenen der zweiten und dritten Generation vermehrt therapeutische Hilfe suchten (Grubrich-Simitis 1979; Rosenthal 1997). Dies zeigte sich als Nachwirkung der Extremtraumatisierung der Überlebenden mit daraus folgenden schweren Veränderungen der psychischen Struktur, des (Selbst-) Erlebens wie der Persönlichkeit und wurde zugleich erkennbar durch die Regelmäßigkeit, in der die als Überlebenden-Syndrom (Niederland 1980) bezeichneten Auswirkungen der Verfolgungs- und Vernichtungserfahrungen sich bei den Betroffenen und später bei ihren Nachkommen manifestierten. Neben psychoanalytischen Fallgeschichten sind diese Folgen vor allem in autobiografischen Berichten (Eisenstadt 2007), Romanen (Roggenkamp 2007) und aufgezeichneten Gesprächen (Epstein 1990) dokumentiert. Aber auch bei den Kindern der Täter/innen offenbarte sich in zunehmendem

Maße eine Belastung durch unbewusste Identifikationen mit den zerstörerischen elterlichen Introjekten.“

(MORÉ, 2013, S. 2).)

(20)

15

Setzt man diesen mangelnden Aufbau von stabilen Beziehungen nun noch in den Zusammenhang mit der enormen Macht, wie in Kapitel 2.2.4 beschrieben, über die die Pädagogen verfügen, bringt das etwas mehr Licht ins Dunkel. Sie tun es, weil sie es nicht anders gelernt haben. Und es scheinbar in der Praxis kaum wirksamen Mechanismen gibt, ihre große Macht über die Kinder zu begrenzen.

2.3 Theorien, Kinder vor psychischer Gewalt durch pädagogische Fachkräfte zu schützen.

Welche theoretischen Ansichten existieren aktuell, Kinder in Kindertagesstätten vor physischer und psychischer Gewalt, im Besonderen vor psychischer Gewalt, und den damit verbundenen täglichen, vielen kleinen und großen Übergriffigkeiten durch Fachkräfte, zu schützen?

Die Pädagogin und Psychologin Dr. Anke Elisabeth Ballmann und Dr. Jörg Maywald, Soziologe und Honorarprofessor an der FH Potsdam sowie Geschäftsführer der deutschen Liga für das Kind veröffentlichten im Jahr 2019 unabhängig voneinander ein Sachbuch und ein Fachbuch, die sich mit diesem mehr als brenzligen Thema beschäftigen. Beide entwickelten ähnliche Theorien dazu, dass vor allem unverarbeitete Traumata und mangelnde Reflexion der eigenen pädagogischen Vergangenheit aber auch Erwartungen an die Zukunft, Gründe für die vor allem psychische Gewalt ausgeübt durch Fachkräfte sind (vergleiche Punkt 2.2.4). Unabhängig voneinander konstatieren Ballmann (2019, S. 184) und Maywald (2019, S. 106), dass präventive Maßnahmen wie ein Kinderschutzkonzept oder eine verbindliche Selbstverpflichtungserklärung für pädagogische Fachkräfte, ein möglicher Weg sind, die Kinder zu schützen. Ballmann (2019) fordert darüber hinaus einen Berufseignungstest, wie er auch von Medizinern, Polizisten und Piloten im Vorfeld erwartet wird, sowie eine verpflichtende Biographiearbeit (S. 176–181). Maywald (2019) greift in seinen Ausführung zusätzlich die Implementierung von Beschwerdeverfahren in Kindertagesstätten, nach

§45 Abs. 2 SGB VIII, auf (S.110-113).

Die Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen reiht sich in die niedergeschriebenen Maßnahmen ein, um positive, respektvolle und gute Beziehungen zwischen Kindern, Schülern und Fachkräften herzustellen. Auch hier wird konstatiert, dass es viele wertvolle Beziehungen und Interaktionen zwischen Lernenden und Pädagogen gibt, jedoch seelische Verletzungen regelmäßig vorkommen, ihnen jedoch zu wenig Beachtung geschenkt wird. Mit Hilfe der Reckahner Reflexion sollen sich Fachkräfte kollegial mit der Ethik pädagogischer Beziehungen in Bildungseinrichtungen jeglicher Art auseinandersetzen. Mit Hilfe von zehn Leitlinien wird den Fachkräften kategorisiert welche Handlungen in pädagogischen Beziehungen ethisch zulässig sind und welche nicht. Die Reckahner Reflexionen finden ihre Grundlage in den Kinder- und Menschenrechten sowie in den reformpädagogischen Erkenntnissen der Aufklärung (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2017, S. 5).

(21)

16 Abb. 3. Leitlinien Reckahner Reflexion

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2017, S. 4.

Der nun folgende Ansatz Kinder vor Machtmissbrauch zu schützen, wird detailliert von Knauer und Sturzenhecker (2016) beschrieben. Hierbei geht es darum, Kinder an ihrem Alltag und in allen Dingen, die sie tatsächlich betreffen, aufrichtig zu beteiligen. Aufrichtig meint hierbei, dass den Kindern Rechte zugestanden werden, die sie kennen und somit auch einfordern können. Eines dieser Rechte ist das Recht zur Beschwerde, in allen Belangen, die das Kind betreffen, auch wenn eine Fachkraft der Grund der Beschwerde ist. Dieses Recht soll Kinder im Ernstfall vor Machtmissbrauch, Grenzverletzungen oder Übergriffen durch Fachkräfte schützen. Damit die Mädchen und Jungen aber auch die Fachkräfte selbst, überhaupt in die Lage versetzt werden, diese Kinderrechte zu akzeptieren und sogar einzufordern, sind umfassende Bildungsprozesse auf beiden Seiten erforderlich. Zu diesen Bildungsprozessen gehört untrennbar die Einführung einer Basis an demokratischen Verfahren in den Kindergartenalltag. Diese demokratischen Verfahren ermöglichen den Kindern ihre Rechte zu verstehen, einzufordern und zu gestalten und das unabhängig vom Wohlwollen der Beschwerde empfangenden Fachkraft (S. 47–50).

Es existieren in der Theorie kompetente Ansätze und Handlungsempfehlungen zu einem ethisch gesunden, pädagogischen Umgang mit Kindern. Im weiteren Verlauf dieser Abschlussarbeit werden der partizipative Ansatz mit der Möglichkeit zur Beschwerde genauer betrachtet.

(22)

17 3. Methodik

Die Erstellung dieser Arbeit folgt der Methodik des Systematic Literature Review. Hierbei handelt es sich um eine eigenständige wissenschaftliche Methode (Klatt, 2019). Das Ziel dieser Methodik ist die relevante Literatur zu den Themen, psychische Gewalt durch pädagogische Fachkräfte, Partizipation in der frühen Kindheit und Beschwerdeverfahren für Kinder zusammenzutragen. Die dabei erreichten Rechercheergebnisse führten zur gewählten Forschungsfrage: „Können Beschwerdeverfahren für Kinder, die einer demokratischen Partizipation zu Grunde liegen, diese vor psychischer Gewalt durch pädagogische Fachkräfte im Kindergartenalltag schützen? Das methodisch- formale Vorgehen des Systematic Literature Review, soll dafür sorgen, dass Verzerrungen durch eine selektive Literaturauswahl vermieden werden und die Reliabilität der Literaturauswahl gesteigert wird. Für die überwiegende Recherche in den elektronischen Literaturdatenbanken von Ebsco und google Scholar mussten Ein- und Ausschlusskriterien festgelegt werden, um die relevanten Quellen zu identifizieren und andere Quellen auszuschließen.

Einschlusskriterien waren Quellen deren Autoren das Bestreben haben eine positive Beziehungsqualität zu allen Interaktionspartnern herzustellen, denen in der Kindertagesstätte begegnet werden kann. In der Regel liegt den ausgewählten Autoren die reformpädagogische Grundannahme des kompetenten Kindes zu Grunde. Weitere Einschlusskriterien waren Stichworte wie, kompetentes Kind, Kinderrechte, Machtmissbrauch durch Fachkräfte, Macht, Schutzkonzept, gleichwertig, Partizipation von Kindern, Beschwerdeverfahren für Kinder, psychische Gewalt durch Fachkräfte. Ausschlusskriterien für Literatur waren Werke, die dazu dienten Kinder „umzuformen“, um sie in von Erwachsenen erarbeitete, Regelwerke zu fügen, oder auch eine große Anzahl an einschlägiger Ratgeberliteratur, die dazu dient bestimmte Verhaltensweisen bei Kindern abzustellen, beispielhaft ist hier zu nennen, unerwünschtes Schlafverhalten oder mangelnder Gehorsam.

Mit Hilfe der recherchierten Literatur war es möglich den aktuellen Forschungsstand zur Frage aufzuzeigen, mögliche Handlungsmethoden zusammenzutragen, um der Forschungsfrage zu begegnen, und daraus Schlussfolgerungen für die Praxis zu erheben.

Die Thematik der psychischen Gewalt in Kindertagesstätten ausgeübt durch pädagogische Fachkräfte stellt sich als äußerst sensibel dar. Niemand will über die Missstände offen sprechen, denn sie dürfen nicht da sein. Der Kindergarten ist ein Ort der Glückseligkeit und pädagogische Fachkräfte sind in der öffentlichen Meinung zwar als schlecht bezahlt gesehen, ihnen steht aber unanfechtbar Anerkennung für ihren Beruf zu (Maywald, 2019, S. 11). Der Effekt der sozialen Erwünschtheit verstärkt sich zusätzlich durch die einhellig gesellschaftliche Auffassung, dass ein

„bisschen“ Erniedrigung, Bestrafung, Beschämung… schon in Ordnung ist und im Zusammenhang mit Kindererziehung im Grunde nicht zu umgehen ist (Meyer-Deters, 2019, S. 226).

(23)

18

Die Feststellung, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine bundesweiten statistischen Erhebungen zu Kindswohl gefährdenden Vorfällen in Kindertageseinrichtungen gibt, zeigt wie dünn die empirische Datenlage ist (Maywald, 2019, S. 15). Da diese Arbeit das Thema psychische Gewalt mit Partizipation in Verbindung bringt sind eigenständig erhobene, empirisch belastbare Ergebnisse unwahrscheinlich, denn zum Thema demokratische Partizipation sind die Wissenslücken groß unter den Fachkräften. In den letzten Jahren hat die Teildisziplin Partizipation zwar vermehrt Einzug in die Lehrpläne der Ausbildungseinrichtungen für pädagogische Fachkräfte gefunden, aber eine konkrete Umsetzung in den Einrichtungen findet kaum statt (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 8).

Die Methodik der Literaturarbeit soll hier die Funktion erfüllen Wissenslücken in der Praxis zu schließen, und eine Handlungsalternative kritisch zu betrachten und zu hinterfragen, ob durch Partizipation und geeigneten Beschwerdeverfahren, dem Machtmissbrauch durch Fachkräfte, begegnet werden kann.

.

(24)

19 4. Forschungsergebnisse.

Im folgenden Kapitel Forschungsergebnisse wird dargelegt, wie es um die aktuelle Rechtssituation der Kinder gestellt ist. Darauf aufbauend wird Das Beteiligungsrecht, die Partizipation von Kindern, kritisch betrachtet. Welche Ziele verfolgt Partizipation von Kindern und welche Missverständnisse zum Thema sind relevant. Die Frage wie Partizipation Kinder vor Machtmissbrauch schützen soll und ob Beschwerdeverfahren für Kinder auf diesem Weg ein geeignetes Mittel sind, wird diskutiert.

Dazu folgt eine genauere Betrachtung von Anforderungen an ein solches Beschwerdeverfahren mit gesonderter Aufarbeitung der Anforderungen an das Team der pädagogischen Fachkräfte.

4.1 Kinderrechte sind auch Menschenrechte.

Die rechtliche Grundlage für die in dieser Arbeit diskutierten Themengebiete, Schutz vor Gewalt durch Fachkräfte, Partizipation von Kindern und für Kinder geeignete Beschwerdeverfahren, sind eingehend im SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz §45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung und § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, niedergeschrieben. Die niedergeschriebenen Paragrafen benennen klar welche Faktoren verpflichtend sind, damit eine Kindertagesstätte seit dem 01.01.2012 eine Betriebserlaubnis erhält. Dort steht geschrieben:

(25)

20 Abb. 4. SGBVIII- Kinder und Jugendhilfegesetz

SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz §45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

(1) Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis …

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn …

3. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.

(3) Zur Prüfung der Voraussetzung hat der Träger der Einrichtung mit dem Antrag

1. Die Konzeption der Einrichtung vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und- Sicherung gibt …

SGB VIII- Kinder und Jugendhilfegesetz §79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 zu erfüllen, haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für

1. die Gewährung und Erbringung von Leistungen, 2. die Erfüllung anderer Aufgaben,

3. den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a, 4. die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale …

für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und in Familienpflege und ihren Schutz vor Gewalt. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe orientieren sich dabei an den fachlichen Empfehlungen der nach § 85 Absatz 2 zuständigen Behörden und an bereits angewandten Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: SGB VIII- Kinder und Jugendhilfegesetz.

Wenn die gesetzliche Grundlage so klar ist, warum ist dann die praktische Umsetzung so unzureichend? Hier hilft ein Blick auf die gesellschaftliche Wahrnehmung von Kinderrechten. Denn hier sind Kinder in der Regel als Objekte der Pflege und Erziehung ihrer Eltern respektiert. (Martin, 2021, S. 2). Das hat verschiedene Gründe wie z. B. die historische Entwicklung und die damit verbundenen Einstellung zum Kind und zur Familie sowie die rechtliche Ausgestaltung der Kinderrechte. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention zwar 1992 ratifiziert, jedoch erst 2010 vorbehaltslos akzeptiert. Seit dem gilt sie als einfaches Bundesgesetz, dass von vielen Ländern bereits in die Länderverfassungen aufgenommen wurde, jedoch nicht in das Grundgesetz (Knauer

& Sturzenhecker, 2016, S. 18). Kommt es zum Streitfall steht das Grundgesetz weiterhin über der UN-Kinderrechtskonvention. Natürlich gelten alle im Grundgesetz festgehaltenen Menschenrechte auch für Kinder, jedoch sind die Elternrechte im Grundgesetz verankert, die Kinderrechte aber nicht.

Vor allem die Punkte des bereichsübergreifenden Kindeswohlvorrang und das Recht auf Partizipation, sind zwingend erforderliche Elemente (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 18–19).

Wäre der Punkt Partizipation in Bezug auf Kinder im Grundgesetz verankert, würde sich allein dadurch die Tatsache beheben lassen, dass nicht einmal in den Kindertageseinrichtungen eine flächendeckende Aufklärung der Kinder über ihre Rechte stattfindet (Martin, 2021, S. 2). Kinder sind

(26)

21

keine kleinen Erwachsenen, ihr besonderes Merkmal, dass sich ihre Persönlichkeit in einer andauernden Entwicklung befindet macht es notwendig, dass sie bei der Einforderung ihrer Rechte Unterstützung und Schutz der Gesellschaft und des Staats benötigen (Martin, 2021, S. 1). Die aktuelle Covid19-Pandemie bringt die Missstände mehr als deutlich zum Vorschein. Kinder wurden im größtmöglichen Ausmaß von den Maßnahmen zur Eindämmung getroffen. Kindertagesstätten zu reinen Betreuungsorten degradiert, deren Bedeutung als erste Sozialisationsinstanz außerhalb der Familie abgeschmettert und als nicht notwendig befunden wurde (Martin, 2021, S. 1). Eine Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz könnte dazu führen, dass Kinderrechte nicht mehr einfach übersehen werden dürfen und Kinder zu Objekten der Pflege und Erziehung ihrer Eltern degradiert werden. Mit im Grundgesetz verankerten Rechten für Kinder könnte sich die gesellschaftliche Wahrnehmung dieser entscheidend verändern. Wenn die Kinder erleben, dass ihre Rechte berücksichtigt werden, hat die Gesellschaft auch die Chance auf neue Demokraten, die so dringend benötigt werden (Martin, 2021, S. 2). Das Gesetzesvorhaben stellt die Regierung jedoch vor Probleme mit historischem Ausmaß. Kinder, im Grundgesetz als eigenständige Grundrechtsträger gegenüber dem Staat zu verankern, mit einer kindesspezifischen Grundrechtssubjektivität, die sogar ein Entwicklungsgrundrecht einschließt, ist offenbar in Deutschland absolut unvorstellbar (Martin, 2021, S. 2). Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass die eigentlich sicher geglaubte Verabschiedung der Kinderrechte in das Grundgesetz, die mittlerweile seit 30 Jahren diskutiert wird, auch in der 19. Legislaturperiode keine interfraktionelle Einigung finden konnte. Die Verabschiedung, vor der nächsten Bundestagswahl, ist im Juni 2021 wiederholt gescheitert (BMFSFJ, 2021).

4.2 Partizipation als Schutz vor psychischer Gewalt

.

Das Kapitel über Partizipation stellt Ziele und Missverständnisse von Partizipation im Kontext, Kinder in der Kindertagesstätte, dar. In der Folge wird analysiert wie Prozesse der aktiven Beteiligung, Kinder vor psychischem Machtmissbrauch durch pädagogische Fachkräfte schützen können.

4.2.1 Ziele und Missverständnisse von Partizipation.

Partizipation soll erreichen, dass Kinder dazu befähigt werden, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Sie sollen sich in allen Themen, die sie betreffen frei äußern dürfen und ihre Meinung muss ihrem Alter und ihrer Reife angemessen berücksichtigt werden. Dies legt der Artikel 12 der UN- Kinderrechtskonvention nahe (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 8). Die Folge ist, dass Themen wie Partizipation und Kinderrechte zu zentralen Inhalten pädagogischer Ausbildungen und Studiengängen der Kindheitspädagogik wurden. Doch schaffen diese es die tatsächliche Bedeutung

(27)

22

von Partizipation zu vermitteln? Es geht dabei nicht darum, dass Kinder irgendwie mitmachen dürfen, oder mal ein Thema für ein Projektwoche selbst entscheiden, welches aus Vorschlägen der Fachkräfte großzügiger Weise ausgewählt werden darf. Authentische Partizipation von Kindern bedeutet, ihnen einen Teil der Macht abzugeben. Sie sollen sich ihren Teil der Macht nehmen können, wenn es um Themen geht, die sie auch betreffen. Dabei geht es nicht ausschließlich um den Kontext Kindergarten. Partizipation streckt seine Fühler in alle Bereiche des öffentlichen Lebens aus, die die Kinder betreffen, wie die gemeinschaftliche Gestaltung der Pädagogischen Einrichtung, der Kommune und der Gesellschaft (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 8).

Partizipation darf nicht abhängig sein vom Wohlverhalten der Kinder. Partizipation ist ein verankertes Kinderrecht mit dem Auftrag, den professionellen Blick weg vom Fürsorgegedanken, hin zu den Kinderrechten zu lenken (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 9). Wenn in einer Kindertagesstätte Partizipation der Kinder konzeptionell verankert wird, geht es dabei um eine demokratische Alltagsgestaltung in der Kindertageseinrichtung, die darauf beruht, dass Rechte und Pflichten durch demokratische Verfahren und Gremien geklärt werden (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 9). Damit wird auch die elementare Grundlage dafür gelegt, dass es nicht zu einer Scheinpartizipation kommt in der die Mädchen und Jungen nur so weit entscheiden dürfen, wie es den Erwachsenen passt.

Oder im Grunde nur Konsumentscheidungen von den Kindern getroffen werden, bei denen sie zwischen zwei von den Fachkräften ausgewählten und vorgestellten Alternativen, auswählen dürfen.

In diesem Zusammenhang steht auch der Begriff der Christkindl- Partizipation, der in etwa bedeutet, dass die Kinder sich etwas wünschen dürfen, und die Fachkräfte entscheiden, ob und vor allem wie, es umgesetzt wird. Bei allen drei Punkten handelt es sich nicht um Partizipation (Hansen, Knauer &

Sturzenhecker, 2021, S. 15).

Bei der Einführung wird gerne auf bewährte demokratietheorethische Methoden zurückgegriffen.

Neben Räten und Gremien spielt die Zuführung von Beschwerderechten der Kinder eine bedeutende Rolle (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 10).

Im Zusammenhang mit der Thematik Inklusion, leistet Partizipation einen wertvollen Beitrag, denn Partizipation ist ein Recht aller Kinder, erhaben über jede selbst gemachte Differenzierung oder Klassifizierung. Der geschärfte Blick auf das Recht zur Teilhabe, sensibilisiert hier den Blick für Vorgänge und Strukturen, die der Teilhabe aller Kinder im Wege stehen (Knauer & Sturzenhecker, 2016, S. 10).

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Es wird also deutlich, dass im Jugendstrafvollzug nicht nur Aufgaben bewältigt werden, die typisch für die Soziale Arbeit sind. Neben der Organisation von Freizeitbeschäftigung oder

„gesellschaftliche Funktionieren“, darüber hinaus die demokratische und wohl- wollende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, gemeinsam vorbereitet werden. Soziales Lernen

Um einen Überblick über die allge- mein gültigen Definitionen nach der “Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter

8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen): Pflichtmodul BA Soziale Arbeit 9 Stellenwert der Note für die Endnote: Gem.. Angela Wernberger 11

mente von Handlungskonzepten (2., 3.)  2 SWS/ 36 h  54 h  Vorlesung 90    8.2 Ansätze konzeptionellen Handelns (2., 3.)  2 SWS/ 36 h  54 h  Seminar 30 

Es ist ohnehin offen, ob die Geschichte der Sozialen Arbeit als ein grenzüberschreitendes Projekt überhaupt erzählt werden kann: Öffnet man den Blick über die wenigen

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Soziale Arbeit Dual vom 11.. September 2018 aufgenommen haben, legen

Bei FASD richtet sich die selektive Prävention an Frauen vor oder während einer Schwangerschaft, die ein riskantes Alkoholkonsumverhalten zeigen oder alkoholabhängig sind, sowie an