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Jahresabschluss. Grundlagen. Prof. Dr. Werner Müller.

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Academic year: 2022

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(1)

Jahresabschluss

https://www.prof-mueller.net/lehrveranstaltungen/jahresabschluss/

Grundlagen

Prof. Dr. Werner Müller

(2)

Grob-Gliederung

1. Grundlagen der Rechnungslegung

2. Jahresabschluss einschließlich Lagebericht 3. Abschlusspolitik

4. Abschlussanalyse

5. Ausblick: Internationale Rechnungslegung und Konzernabschluss

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/HGB.pdf

https://www.sap.com/docs/download/investors/2018/sap-2018-geschaeftsbericht-

hgb.pdf (= HGB / national)

https://www.porsche-

se.com/fileadmin/downloads/investorrelations/mandatorypublications/annualreport- 18/PSE_GB2018_Deutsch_web.pdf (= IFRS / international)

(3)

Grundlagen der Rechnungslegung

1.1 Zwecke

1.2. Grundsätze und Überblick

1.3. Normative Grundlagen im Überblick 1.4. Buchführung

1.5. Inventur und Inventar

(4)

Begriffsabgrenzung

Rechnungswesen

Datenbasis

auf Auswertungen ausgerichtet

=> abrechnen

Rechnungslegung

Auswertungen

Änderungen über das Rechnungswesen

=> Rechenschaft ablegen

(5)

Teilbereiche und Aufgaben

Das

Rechnungs- wesen bildet den Rahmen für die

Optimierung der Unter-

nehmensziele

Die Buch-

haltung ist die Daten-basis

(6)

Teilbereiche und Aufgaben

Die Daten werden

intern für die Unter- nehmens-

führung und extern zur Information Außen-

stehender genutzt

(7)

Teilbereiche und Aufgaben

Sie bilden Teile eines

gemeinsamen Rechnungs- wesens.

(8)

Teilbereiche und Aufgaben

Das ReWe hat eine

Doku-

mentations- funktion, die überwiegend mit der

Buchhaltung abgedeckt

wird.

(9)

Teilbereiche und Aufgaben

Die

Information Außen-

stehender ist Gegenstand des externen Rechnungs- wesens.

(10)

Teilbereiche und Aufgaben

Die Unter-

stützung von Entschei-

dungsträgern mit

relevanten Daten ist

Aufgabe des internen

Rechnungs- wesens.

(11)

Teilbereiche und Aufgaben

Die

Kontroll- funktion i.S.v.

Zielkontrolle wird

ebenfalls

dem internen Rechnungs- wesen

zugeordnet.

(12)

Funktionen des Rechnungswesens

Dokumentation

Archivfunktion

Beweissicherung

Steuerprüfung

Information

externes Rechn.wesen

Kapitalmarkt, Fiskus

fremde Regeln

Kontrolle

Wirtschaftlichkeitsk.

Zielkontrolle Disposition

internes Rechn.wesen

Entscheidungsträger, Eigentümer

eigene Regeln

(13)

Rechnungslegung / Jahresabschluss

Rechnungslegung erfüllt Informationsfunktion (des Rechnungswesens)

Quartalsabschlüsse + ad-hoc-Berichte für die Börsenaufsicht (+ Veröffentlichung)

Jahresabschlüsse auch bei nicht börsennoterten Unternehmen

einheitliche Formate für Quartals- und Jahresabschlüsse (Quartal = verkürzt)

(14)

Zweck des Jahresabschlusses

(15)

1.2. Grundsätze und Überblick

Anspruch (HGB seit 1985):

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern (§ 264 Abs. 2 HGB) = Fair-Presentation-Grundsatz

Richtigkeit + Vollständigkeit: => Verlässlichkeit

Wesentlichkeit => entscheidungsrelevante Informationen Externes Regelwerk:

3. Buch des HGB

+ „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“

oder International Financial Reporting Standards (IFRS)

(16)

gesetzliche Pflichten

alle Kaufleute

§ 238 HGB: Buchführungspflicht

§ 242 HGB: Jahresabschlusspflicht

Kapitalgesellschaften + ähnliche

§ 264 HGB: erweiterte Jahresabschlusspflicht

§ 325 HGB: Offenlegungspflicht

keine Kaufleute?

(17)

steuerliche Pflichten

für alle Unternehmer: F ü h r u n g v o n

B ü c h e r n u n d A u f z e i c h n u n g e n

§ 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen

§ 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger

§ 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte

§ 143 Aufzeichnung des Wareneingangs

§ 144 Aufzeichnung des Warenausgangs

§ 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen

(18)

steuerliche Pflichten

für alle Unternehmer: F ü h r u n g v o n

B ü c h e r n u n d A u f z e i c h n u n g e n

§ 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

§ 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Auf-

zeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

§ 146b Kassen-Nachschau

§ 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

§ 148 Bewilligung von Erleichterungen

(19)

Größenklassen (§§ 267, 267a)

Bilanzsumme Umsatz Arbeitnehm.

Kleinst bis 350 T€ bis 700 T€ bis 10 Klein > 350 T€ > 700 T€ > 10 Mittel > 6 Mio. € > 12 Mio. € > 50 Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

zwei von drei Merkmalen

(20)

Umfang der Abschlüsse

kleinste und kleine Kapitelgesellschaften:

Verhältnis Vermögen + Kapital => Bilanz

Ertragslage => Gewinn- und Verlustrechnung kleine Kap.ges. zusätzlich verkürzter Anhang

mittelgroße und große Kapitalgesellschaften:

zusätzlich Anhang (§ 284 f.) + Lagebericht (§ 289)

kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften:

zusätzlich Kapitalflussrechnung + Eigenkapitalspiegel

(21)

1.3. Normative Grundlagen im Überblick

Handelsgesetzbuch - 3. Buch

Vorschriften für alle Kaufleute

Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften

Ergänzende Vorschriften für eingetrag. Genossenschaften Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter

Geschäftszweige

Priv. Rechnungslegungsgremium, Rechnungslegungsbeirat Prüfstelle für Rechnungslegung

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

(22)

3. Buch des HGB – Handelsbücher

1. Vorschriften für alle Kaufleute 1.1. Buchführung. Inventar

1.2. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß 1.3. Aufbewahrung und Vorlage

(23)

3. Buch des HGB – Handelsbücher

2. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften

2.1. Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht

2.2. Konzernabschluß und Konzernlagebericht 2.3. Prüfung

2.4. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers

2.5. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften

2.6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder

(24)

3. Buch des HGB – Handelsbücher

3. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften

4. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige

4.1. Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

4.2. Ergänzende Vorschriften für Versicherungs- unternehmen und Pensionsfonds

4.3. Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors

5. Privates Rechnungslegungsgremium.

Rechnungslegungsbeirat

6. Prüfstelle für Rechnungslegung

(25)

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB:

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.

§ 243 Abs. 1 HGB:

Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.

§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB:

Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln.

(26)

GoB : Fair Presentation

1. Vorschriften für alle Kaufleute HGB 1.1. Buchführung. Inventar §§ 238 - 241a 1.2. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß §§ 242 - 256a 1.3. Aufbewahrung und Vorlage §§ 257 - 263 GoB gelten uneingeschränkt für Personenunternehmen

(27)

GoB : Fair Presentation

2. Ergänzende Vorschriften für Kapital- gesellschaften (...) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften

es gelten

2.1. Jahresabschluß der Kapitalgesell- HGB schaft und Lagebericht §§ 264 - 289a

=> § 264 Abs. 2 relativiert bei der Kapitalgesellschaft § 243 Abs. 1 HGB (Spezialitätsprinzip);

§§ 264 – 289a gehen vor!

(28)

G o B – S y s t e m

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

(nach § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB für alle Kaufleute)

§ 252 Abs. 1 HGB enthält eine (nicht vollständige) Zusammenstellung von Grundsätzen.

Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung (GoBil)

(nach § 264 Abs. 2 HGB für KapG)

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungs- systeme (GoBS)

Schreiben d. Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. Nov. 1995 - IV A 8 - S 0316 - 52/95- BStBl 1995 I S. 738

(29)

1.4. Buchführung

§ 238

- einem sachständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick vermitteln

- in Entstehung und Abwicklung verfolgen können - Kopien abgeschickter Briefe behalten

§ 239 - lebende Sprache

- festliegende Abkürzungen und Symbole - vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet - nicht nachträglich veränderbar

- keine Methode vorgeschrieben - lesbar machen

(30)

grundlegender Ansatz

Input => Verarbeitung => Output

  

Geschäfts- Verbuchung Information vorfälle (Konten) (Finanzen)

  

Belege => Datenbank => Reports

innen/außen mehrdimensional regelmäßig/

spontan

(31)

grundlegender Ansatz

Input => Verarbeitung => Output

  

Geschäfts- Verbuchung Information vorfälle (Konten) (Finanzen)

  

=> Datenbank => Reports

innen/außen mehrdimensional regelmäßig/

spontan

Belege

(32)

Belege

(33)

grundlegender Ansatz

Input => Verarbeitung => Output

  

Geschäfts- Information vorfälle (Konten) (Finanzen)

  

Belege => Datenbank => Reports

innen/außen mehrdimensional regelmäßig/

spontan

Verbuchung

(34)

Verbuchung

● meistens automatisch per Schnittstelle

● immer zwei Seiten

● Aktiv / Passiv

● Soll / Haben

● Konto / Kostenstelle / Kostenträger + Betrag

(35)

Geschäftsvorfall 

Beleg ======================[]

 

Konto  Kostenart Kostenstelle  oder   

Bilanz GuV-Rechnung internes Rechnungswesen

I n f o r m a t i o n s f l u s s

(36)

Verbuchung

● meistens automatisch per Schnittstelle

● immer zwei Seiten

● Aktiv / Passiv

● Soll (linke Spalte) / Haben (rechte Spalte)

● Konto / Kostenstelle / Kostenträger + Betrag

● Primär-Konto, Sekundär-Konto, Kostenart

● Belegart + -Nr., -Datum, Text, ...

(37)

Begriff des Saldos

früher

Ausgleichsbetrag

Aktuell

Überhang-Betrag

(38)

keine Abschlussbuchungen !!!

seit Mitte der 1980er Jahre wird nicht mehr auf Schlussbilanz- oder GuV-Konto umgebucht

alle Konten werden als Bestands- oder Erfolgskonto definiert und einer Abschlussposition zugeordnet

Abschlussentwürfe können jederzeit mit dem jeweiligen Buchungsstand ausgedruckt werden

mit dem Jahreswechsel wird ein neues Unterver- zeichnis mit leeren Konten angelegt und der An- fangsbestand der Bestandskonten in einer Periode 0 vorgetragen.

Die Gegenbuchung erfolgt im Gewinnvortrag

(39)

grundlegender Ansatz

Input => Verarbeitung => Output

  

Geschäfts- Verbuchung Information vorfälle (Konten) (Finanzen)

  

Belege => Datenbank =>

innen/außen mehrdimensional regelmäßig/

spontan

Reports

(40)

Reports

regelmäßige oder spontane Auswertung der Datenbank

auf Basis der Konten / Salden (Endbestand) oder Umsätze (Bewegungen)

für Periode (Monat) oder aufgelaufenes Jahr

eine Position => mehrere Konten

Beispiele: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow-Statement (Kapitalflussrechnung)

(41)

1.5 Inventur, Inventar

HGB: Inventur => Inventar => Bilanz

Praxis:

Inventar: ?

Inventur Konto

Kontrolle

Korrektur Bilanz

(42)

Verzeichnis d. Vermögens u. d. Schulden

§ 240 HGB => keine Formvorschrift

es genügt eine Dokumentation des

Jahresabschlusses mit Inventarcharakter:

Anlagevermögen => Aufstellung nach § 284 Abs. 3 auf einzelne Gegenstände heruntergebrochen

Umlaufvermögen => Inventurlisten, OP-Listen, etc.

mit Bewertung

Schulden => OP-Listen + Einteilung für Angaben nach § 285 Nr. 1 + 2

(43)

Geschäftsvorfall 

Beleg ======================[]

 

Konto  Kostenart Kostenstelle  oder   

Bilanz GuV-Rechnung internes Rechnungswesen --- Konten = Datenbank / Abschluss = Auswertung --- Abschlusspositionen lassen sich zu den Belegen zurückverfolgen

I n f o r m a t i o n s f l u s s

(44)

Handels- und Steuerbilanz

Begriffe: es ist Bilanz + GuV bzw. der Jahres- abschluss im gesetzlichen Umfang gemeint

Handelsbilanz = für Kapitalgeber

(Eigen- und Fremdkapital) + Öffentlichkeit

Steuerbilanz = nur für Finanzamt

Einheitsbilanz = Abschluss, der beiden Ansprüchen genügt

(45)

Handelsbilanz

Begriffe: gemeint ist der komplette Abschluss

nach HGB: für Banken + überschaubare Anzahl von Anteilseignern; nicht börsennotiert

nach IFRS i.V.m. § 325 Abs. 2a HGB

(=> HGB-Abschluss nur für die Schublade):

kapitalmarktorientiert oder international ausgerichtet

Öffentlichkeit: Wie will sich das Unternehmen präsentieren?

(46)

Maßgeblichkeit (§ 5 EStG)

(1) 1 Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Absatz 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. 2 Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. 3 In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachzuweisen.

(47)

Steuerbilanz

stützt sich nicht auf eigene Buchhaltung

=> Überleitung mit „besonderem Verzeichnis“

ohne Verzeichnis wird die Ausübung von Wahl- rechten bei der Betriebsprüfung nicht anerkannt

keine umgekehrte Maßgeblichkeit = Steuerbilanz soll Handelsbilanz nicht beeinflussen

Problem: ausländische Betriebsstätten in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen

(48)

Einheitsbilanz

Wahlrechte in Handels- und Steuerbilanz können unterschiedlich ausgeübt werden.

Die Einheitsbilanz verzichtet auf solche Wahlrechte.

faktische umgekehrte Maßgeblichkeit =>

steuerliche Zulässigkeit beeinflusst die Bewertung in der Handelsbilanz

Motiv: Steuerberatung ist teurer als Steuervorteil

Hauptsächlich in Kleinunternehmen

(49)

zentrale Fragen:

Was ist in den Jahresabschlüssen darzustellen?

Welche Sachverhalte sind dort wo zu finden?

(= Ansatz)

Woher kommen die Zahlen, die hinter einem Titel

stehen müssen? (= Bewertung)

Wie sind die Sachverhalte darzustellen?

Wie sind die Darstellungen aufgebaut und

gegliedert? (= Ausweis)

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