Jahresabschluss
https://www.prof-mueller.net/lehrveranstaltungen/jahresabschluss/
Grundlagen
Prof. Dr. Werner Müller
Grob-Gliederung
1. Grundlagen der Rechnungslegung
2. Jahresabschluss einschließlich Lagebericht 3. Abschlusspolitik
4. Abschlussanalyse
5. Ausblick: Internationale Rechnungslegung und Konzernabschluss
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/HGB.pdf
https://www.sap.com/docs/download/investors/2018/sap-2018-geschaeftsbericht-
hgb.pdf (= HGB / national)
https://www.porsche-
se.com/fileadmin/downloads/investorrelations/mandatorypublications/annualreport- 18/PSE_GB2018_Deutsch_web.pdf (= IFRS / international)
Grundlagen der Rechnungslegung
1.1 Zwecke
1.2. Grundsätze und Überblick
1.3. Normative Grundlagen im Überblick 1.4. Buchführung
1.5. Inventur und Inventar
Begriffsabgrenzung
Rechnungswesen
● Datenbasis
● auf Auswertungen ausgerichtet
=> abrechnen
Rechnungslegung
● Auswertungen
● Änderungen über das Rechnungswesen
=> Rechenschaft ablegen
Teilbereiche und Aufgaben
● Das
Rechnungs- wesen bildet den Rahmen für die
Optimierung der Unter-
nehmensziele
● Die Buch-
haltung ist die Daten-basis
Teilbereiche und Aufgaben
Die Daten werden
intern für die Unter- nehmens-
führung und extern zur Information Außen-
stehender genutzt
Teilbereiche und Aufgaben
Sie bilden Teile eines
gemeinsamen Rechnungs- wesens.
Teilbereiche und Aufgaben
Das ReWe hat eine
Doku-
mentations- funktion, die überwiegend mit der
Buchhaltung abgedeckt
wird.
Teilbereiche und Aufgaben
Die
Information Außen-
stehender ist Gegenstand des externen Rechnungs- wesens.
Teilbereiche und Aufgaben
Die Unter-
stützung von Entschei-
dungsträgern mit
relevanten Daten ist
Aufgabe des internen
Rechnungs- wesens.
Teilbereiche und Aufgaben
Die
Kontroll- funktion i.S.v.
Zielkontrolle wird
ebenfalls
dem internen Rechnungs- wesen
zugeordnet.
Funktionen des Rechnungswesens
Dokumentation
● Archivfunktion
● Beweissicherung
● Steuerprüfung
Information
● externes Rechn.wesen
● Kapitalmarkt, Fiskus
● fremde Regeln
Kontrolle
● Wirtschaftlichkeitsk.
● Zielkontrolle Disposition
● internes Rechn.wesen
● Entscheidungsträger, Eigentümer
● eigene Regeln
Rechnungslegung / Jahresabschluss
● Rechnungslegung erfüllt Informationsfunktion (des Rechnungswesens)
● Quartalsabschlüsse + ad-hoc-Berichte für die Börsenaufsicht (+ Veröffentlichung)
● Jahresabschlüsse auch bei nicht börsennoterten Unternehmen
● einheitliche Formate für Quartals- und Jahresabschlüsse (Quartal = verkürzt)
Zweck des Jahresabschlusses
1.2. Grundsätze und Überblick
Anspruch (HGB seit 1985):
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern (§ 264 Abs. 2 HGB) = Fair-Presentation-Grundsatz
Richtigkeit + Vollständigkeit: => Verlässlichkeit
Wesentlichkeit => entscheidungsrelevante Informationen Externes Regelwerk:
3. Buch des HGB
+ „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“
oder International Financial Reporting Standards (IFRS)
gesetzliche Pflichten
alle Kaufleute
● § 238 HGB: Buchführungspflicht
● § 242 HGB: Jahresabschlusspflicht
Kapitalgesellschaften + ähnliche
● § 264 HGB: erweiterte Jahresabschlusspflicht
● § 325 HGB: Offenlegungspflicht
keine Kaufleute?
steuerliche Pflichten
für alle Unternehmer: F ü h r u n g v o n
B ü c h e r n u n d A u f z e i c h n u n g e n
§ 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen
§ 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
§ 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte
§ 143 Aufzeichnung des Wareneingangs
§ 144 Aufzeichnung des Warenausgangs
§ 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen
steuerliche Pflichten
für alle Unternehmer: F ü h r u n g v o n
B ü c h e r n u n d A u f z e i c h n u n g e n
§ 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
§ 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Auf-
zeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
§ 146b Kassen-Nachschau
§ 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
§ 148 Bewilligung von Erleichterungen
Größenklassen (§§ 267, 267a)
Bilanzsumme Umsatz Arbeitnehm.
Kleinst bis 350 T€ bis 700 T€ bis 10 Klein > 350 T€ > 700 T€ > 10 Mittel > 6 Mio. € > 12 Mio. € > 50 Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250
zwei von drei Merkmalen
Umfang der Abschlüsse
● kleinste und kleine Kapitelgesellschaften:
Verhältnis Vermögen + Kapital => Bilanz
Ertragslage => Gewinn- und Verlustrechnung kleine Kap.ges. zusätzlich verkürzter Anhang
● mittelgroße und große Kapitalgesellschaften:
zusätzlich Anhang (§ 284 f.) + Lagebericht (§ 289)
● kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften:
zusätzlich Kapitalflussrechnung + Eigenkapitalspiegel
1.3. Normative Grundlagen im Überblick
● Handelsgesetzbuch - 3. Buch
Vorschriften für alle Kaufleute
Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
Ergänzende Vorschriften für eingetrag. Genossenschaften Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter
Geschäftszweige
Priv. Rechnungslegungsgremium, Rechnungslegungsbeirat Prüfstelle für Rechnungslegung
● Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
3. Buch des HGB – Handelsbücher
1. Vorschriften für alle Kaufleute 1.1. Buchführung. Inventar
1.2. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß 1.3. Aufbewahrung und Vorlage
3. Buch des HGB – Handelsbücher
2. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
2.1. Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht
2.2. Konzernabschluß und Konzernlagebericht 2.3. Prüfung
2.4. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers
2.5. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften
2.6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
3. Buch des HGB – Handelsbücher
3. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
4. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
4.1. Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
4.2. Ergänzende Vorschriften für Versicherungs- unternehmen und Pensionsfonds
4.3. Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors
5. Privates Rechnungslegungsgremium.
Rechnungslegungsbeirat
6. Prüfstelle für Rechnungslegung
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB:
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
§ 243 Abs. 1 HGB:
Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.
§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB:
Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln.
GoB : Fair Presentation
1. Vorschriften für alle Kaufleute HGB 1.1. Buchführung. Inventar §§ 238 - 241a 1.2. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß §§ 242 - 256a 1.3. Aufbewahrung und Vorlage §§ 257 - 263 GoB gelten uneingeschränkt für Personenunternehmen
GoB : Fair Presentation
2. Ergänzende Vorschriften für Kapital- gesellschaften (...) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
es gelten
2.1. Jahresabschluß der Kapitalgesell- HGB schaft und Lagebericht §§ 264 - 289a
=> § 264 Abs. 2 relativiert bei der Kapitalgesellschaft § 243 Abs. 1 HGB (Spezialitätsprinzip);
§§ 264 – 289a gehen vor!
G o B – S y s t e m
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
(nach § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB für alle Kaufleute)
§ 252 Abs. 1 HGB enthält eine (nicht vollständige) Zusammenstellung von Grundsätzen.
Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung (GoBil)
(nach § 264 Abs. 2 HGB für KapG)
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungs- systeme (GoBS)
Schreiben d. Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. Nov. 1995 - IV A 8 - S 0316 - 52/95- BStBl 1995 I S. 738
1.4. Buchführung
§ 238
- einem sachständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick vermitteln
- in Entstehung und Abwicklung verfolgen können - Kopien abgeschickter Briefe behalten
§ 239 - lebende Sprache
- festliegende Abkürzungen und Symbole - vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet - nicht nachträglich veränderbar
- keine Methode vorgeschrieben - lesbar machen
grundlegender Ansatz
Input => Verarbeitung => Output
Geschäfts- Verbuchung Information vorfälle (Konten) (Finanzen)
Belege => Datenbank => Reports
innen/außen mehrdimensional regelmäßig/
spontan
grundlegender Ansatz
Input => Verarbeitung => Output
Geschäfts- Verbuchung Information vorfälle (Konten) (Finanzen)
=> Datenbank => Reports
innen/außen mehrdimensional regelmäßig/
spontan
Belege
Belege
grundlegender Ansatz
Input => Verarbeitung => Output
Geschäfts- Information vorfälle (Konten) (Finanzen)
Belege => Datenbank => Reports
innen/außen mehrdimensional regelmäßig/
spontan
Verbuchung
Verbuchung
● meistens automatisch per Schnittstelle
● immer zwei Seiten
● Aktiv / Passiv
● Soll / Haben
● Konto / Kostenstelle / Kostenträger + Betrag
Geschäftsvorfall
Beleg ======================[]
Konto Kostenart Kostenstelle oder
Bilanz GuV-Rechnung internes Rechnungswesen
I n f o r m a t i o n s f l u s s
Verbuchung
● meistens automatisch per Schnittstelle
● immer zwei Seiten
● Aktiv / Passiv
● Soll (linke Spalte) / Haben (rechte Spalte)
● Konto / Kostenstelle / Kostenträger + Betrag
● Primär-Konto, Sekundär-Konto, Kostenart
● Belegart + -Nr., -Datum, Text, ...
Begriff des Saldos
früher
● Ausgleichsbetrag
Aktuell
● Überhang-Betrag
keine Abschlussbuchungen !!!
● seit Mitte der 1980er Jahre wird nicht mehr auf Schlussbilanz- oder GuV-Konto umgebucht
● alle Konten werden als Bestands- oder Erfolgskonto definiert und einer Abschlussposition zugeordnet
● Abschlussentwürfe können jederzeit mit dem jeweiligen Buchungsstand ausgedruckt werden
● mit dem Jahreswechsel wird ein neues Unterver- zeichnis mit leeren Konten angelegt und der An- fangsbestand der Bestandskonten in einer Periode 0 vorgetragen.
● Die Gegenbuchung erfolgt im Gewinnvortrag
grundlegender Ansatz
Input => Verarbeitung => Output
Geschäfts- Verbuchung Information vorfälle (Konten) (Finanzen)
Belege => Datenbank =>
innen/außen mehrdimensional regelmäßig/
spontan
Reports
Reports
● regelmäßige oder spontane Auswertung der Datenbank
● auf Basis der Konten / Salden (Endbestand) oder Umsätze (Bewegungen)
● für Periode (Monat) oder aufgelaufenes Jahr
● eine Position => mehrere Konten
● Beispiele: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow-Statement (Kapitalflussrechnung)
1.5 Inventur, Inventar
HGB: Inventur => Inventar => Bilanz
Praxis:
Inventar: ?
Inventur Konto
Kontrolle
Korrektur Bilanz
Verzeichnis d. Vermögens u. d. Schulden
● § 240 HGB => keine Formvorschrift
● es genügt eine Dokumentation des
Jahresabschlusses mit Inventarcharakter:
● Anlagevermögen => Aufstellung nach § 284 Abs. 3 auf einzelne Gegenstände heruntergebrochen
● Umlaufvermögen => Inventurlisten, OP-Listen, etc.
mit Bewertung
● Schulden => OP-Listen + Einteilung für Angaben nach § 285 Nr. 1 + 2
Geschäftsvorfall
Beleg ======================[]
Konto Kostenart Kostenstelle oder
Bilanz GuV-Rechnung internes Rechnungswesen --- Konten = Datenbank / Abschluss = Auswertung --- Abschlusspositionen lassen sich zu den Belegen zurückverfolgen
I n f o r m a t i o n s f l u s s
Handels- und Steuerbilanz
Begriffe: es ist Bilanz + GuV bzw. der Jahres- abschluss im gesetzlichen Umfang gemeint
● Handelsbilanz = für Kapitalgeber
(Eigen- und Fremdkapital) + Öffentlichkeit
● Steuerbilanz = nur für Finanzamt
● Einheitsbilanz = Abschluss, der beiden Ansprüchen genügt
Handelsbilanz
● Begriffe: gemeint ist der komplette Abschluss
● nach HGB: für Banken + überschaubare Anzahl von Anteilseignern; nicht börsennotiert
● nach IFRS i.V.m. § 325 Abs. 2a HGB
(=> HGB-Abschluss nur für die Schublade):
kapitalmarktorientiert oder international ausgerichtet
● Öffentlichkeit: Wie will sich das Unternehmen präsentieren?
Maßgeblichkeit (§ 5 EStG)
(1) 1 Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Absatz 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. 2 Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. 3 In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachzuweisen.
Steuerbilanz
● stützt sich nicht auf eigene Buchhaltung
=> Überleitung mit „besonderem Verzeichnis“
● ohne Verzeichnis wird die Ausübung von Wahl- rechten bei der Betriebsprüfung nicht anerkannt
● keine umgekehrte Maßgeblichkeit = Steuerbilanz soll Handelsbilanz nicht beeinflussen
● Problem: ausländische Betriebsstätten in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen
Einheitsbilanz
● Wahlrechte in Handels- und Steuerbilanz können unterschiedlich ausgeübt werden.
● Die Einheitsbilanz verzichtet auf solche Wahlrechte.
● faktische umgekehrte Maßgeblichkeit =>
steuerliche Zulässigkeit beeinflusst die Bewertung in der Handelsbilanz
● Motiv: Steuerberatung ist teurer als Steuervorteil
● Hauptsächlich in Kleinunternehmen
zentrale Fragen:
● Was ist in den Jahresabschlüssen darzustellen?
Welche Sachverhalte sind dort wo zu finden?
(= Ansatz)
● Woher kommen die Zahlen, die hinter einem Titel
stehen müssen? (= Bewertung)
● Wie sind die Sachverhalte darzustellen?
Wie sind die Darstellungen aufgebaut und
gegliedert? (= Ausweis)