• Keine Ergebnisse gefunden

Internationales Institut

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Internationales Institut"

Copied!
37
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

/

IIVG Papers

Veröffentlichungsreihe des Internationalen Instituts fUr Vergleichende Gesellschaftsforschung (IIVG)/Arbeitspolitik

des Wissenschaftszentrums Berlin

IIVG/dp86-206

Arbeitssicherheit und Ausbildung Materialien zu einer Untersuchung der Arbeitsschutzpraxis an Hochschullabors

von

Barbara Maria Köhler und

Günter Schlichthörl

Berlin, Juni 1986

ISSN 0724-5084

Publication series of the International Institute for Comparative Social Research/Labor Policy

Wissenschaftszentrum Berlin Steinplatz 2, D 1000 Berlin 12

030/313 40 81

(2)

Durch die Chemisierung der Technik und das Bekanntwerden von Schadenswirkungen bei mehr und mehr industriell produzierten Stoffen gewinnt das Thema des stoffbezogenen Arbeitsschutzes in den Betrieben zunehmend an Interesse, das sich jedoch in die Ausbildung der Chemiker nur sehr zögernd umzusetzen

scheint. Im Interesse einer präventiven Gesundheitspolitik sollte Arbeitsschutz jedoch stärker als bisher in die theo- retische und praktische Ausbildung der Chemiker integriert werden. Der Aufsatz stellt Aspekte der gegenwärtigen Aus- bildungssituation an der Hochschule und Reformvorschläge zu- sammen und diskutiert die Voraussetzungen ihrer Umsetzung.

(3)

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

Seite

Einleitung 1

l. Berufsfeld und Gesundheitsschutz 5

2. Materialien zur Arbeitssicherheit im Forschungs- und Ausbildungsbereich der

Hochschulen 9

a) zum Stand der Arbeitsschutzausbildung

in den Hochschullabors 9

b) Analyse von Unterrichtsmaterialien 11

Vorlesungen 12

Lehr- und Kochbücher (Anweisungen zur

präparativen und an1ytischen Chemie 12

Praktikaskripte 13

Seminare 13

Übungen und Tutorien 13

Praktika 13

c) Vorlesungen zum Thema Arbeitsschutz

an deutschen Hochschulen 1 4

3. Vorschläge zur Verbesserung der Sicher-

heitsstandards in Hochschulen 17

4. Bedingungen des Arbeitsschutzes an den

Hochschulen 20

Literatur 25

(4)

Einleitung

Seit vielen Jahren findet eine permanente Diskussion in Fachkreisen über die Studienreform des Chemiestudiums statt, ohne daß Fachleute aus dem Arbeitsschutzbereich einen wesent- lichen Anteil daran hätten. Das mag daran liegen, daß

Chemiker, anders als Ärzte, im institutionalisierten Ar- beitsschutz nicht speziell verankert sind. Mit diesem Dis- kussionsbeitrag wollen wir die Bedeutung der Chemikeraus- bildung für den stoffbezogenen Arbeitsschutz untersuchen.

Damit wollen wir die Reform des Chemiestudiums besonders hinsichtlich des Arbeitsschutzes anregen.

Dieses Thema scheint uns wegen der zunehmenden Bedeutung des stoffbezogenen Arbeitsschutzes durch zwei Entwicklungen be- sonders wichtig, nämlich die Chemisierung der Technik und das Bekanntwerden von Schadenswirkungen bei mehr und mehr indu- stri ell produzierten Stoffen.

Unter Chemisierung der Technik verstehen wir die steigende Verwendung künstlich erzeugter und hochveredelter natürlich vorkommender Arbeitsstoffe in allen industriellen Branchen .•

Das gilt sowohl hinsichtlich der Mengen als auch der Anzahl neuer Stoffe (Köhler und Richter 1985). Man spricht davon, daß die Hälfte des Umsatzes der chemischen Industrie auf Stoffe zurückzuführen sei, die in den letzten 10 Jahren ent- wickelt wurden (Studienplan 1983). Wenn für die verschiedenen Branchen die Stoffinnovation auch unterschiedlich intensiv ist und damit die Risiken aus dem Umgang mit neuen Stoffen auf die Branchen nicht gleich verteilt sind, bleiben auch in den weniger von Innovation betroffenen Branchen schon bekannte, aber auch noch unbekannte Risiken aus dem Umgang traditionell verwendeter Arbeitsstoffe, ihren Zwischen-, End- und Abfall- produkten. Allein der Forschungsbedarf für die Untersuchung der physiologischen Wirkungen bereits verwendeter Stoffe und Verfahren würde die vorhandenen Forschungskapazitäten noch auf Jahre hinaus auslasten (ILO 1985), man geht davon aus, daß bei rund 90% der industriell verwendeten Stoffe Gesund- heitsrisiken noch nicht ausreichend erforscht sind.

(5)

- 2 -

Der Chemisierung der Technik und der Beunruhigung Uber potentielle Gesundheitsgefahren folgend sind in den letzten Jahren Uberbetriebliche, staatliche bzw. staatlich

sankt,i ani erte Regel ungen zur Exposi ti onskontroll e auf mehr und mehr Stoffe ausgedehnt und weiter detailliert worden.

Die Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen am Einsatz bestimmter Stoffe und Verfahren und der Vermeidung von Kosten fUr "zusätzlichell Arbeitsschutzmaßnahmen einerseits und den Gesundheitsinteressen der Beschäftigten andererseits wird auf Uberbetrieblicher Ebene unter BerUcksichtigung arbeitsme- dizinischer Befunde Uber den Zusammenhang zwischen Exposition und Erkrankungswahrscheinlichkeit vorgenommen und in Normen fixiert, die nunmehr als Design-Parameter fUr die Gestaltung von Arbeitsverfahren gelten sollen und die Gesundheitsrisiken durch die Exposition gegenUber Stoffen auf ein arbeitsmedi- zinisch vertretbares Maß reduzieren soll. Charakteristisch fUr diesen Prozeß der Normierung ist auch, daß nach Bekannt- werden neuer Gesundheitsgefahren weitere schUtzenswerte

Aspekte der Gesundheit in die Normierung einbezogen werden, zuletzt z.B. die fruchtschädigenden Wirkungen von Arbeits- stoffen. Trotz parallel verlaufender Vereinheitlichungen der technischen Regeln entstand so ein der Komplexität der Stoff- eigenschaften, Verwendungszwecke und Gesundheitwirkungen ent-

sprechend komplexes Regelwerk, das zu seiner wirksamen An- wendung zunächst einmal umfangreicher Fachkenntnisse bedar~, DarUber hinaus ist erforderlich, die im normativen Stoff-

schutz noch offenen Bereiche und der Reichweite wissenschaftlicher Aussagen Uber die Grundlagen der Normen zu kennen, um be- trieblichen Arbeitsschutz wirksam betreiben zu können.

Diese Anforderung gilt besondersfUr jene Bereiche, in denen Technik erst entwickelt wird, also bei der Synthese neuer Stoffe,

der Formulierung neuer Produkte und der Erarbeitung neuer Ver- fahren unter Einsatz von Arbeitsstoffen; es handelt sich

hier um die klassischen Arbeitsgebiete von Chemikern und Chem;eingenieuren von Hochschulen und Fachhochschulen. Ihre

(6)

Kenntnisse über die Schadenswirkung beeinflussen potentiell auch die Anwendung v~ri Pr6d~kt~n ~nd V~rf~hr~n in ~rid~r~ri Unternehmen und den Umwelt- und Verbraucherschutz.

Unmittelbar sind sie jedoch als Vorgesetzte für Gesundheit und Sicherheit Dritter verantwortlich, betroffen ist aber auch ihre eigene Sicherheit und Gesundheit. solange sie in Labor und Betrieb die Risiken von Stoffexpositionen ein- gehen. In einer nun schon älteren. aber bisher noch nicht durch neuere Untersuchungen überholten Untersuchung über die Todesursachen von 3.600 Mitgliedern der American Chemical Society zwischen 1948 und 1967 wurde festgestellt. daß die Krebssterblichkeit bei dieser Altersgruppe um 25% über einer Vergleichsstichprobe im Jahre 1956 aus anderen Berufen lag (Li et al,. zit. nach Woelcke 19~), Trotz methodischer Vor- behalte muß diese Arbeit zumindest als Hinweis auf potentiell vorhandene erhöhte Stoffrisiken dieser Personengruppe und ihrer Mitarbeiter gesehen werden (Woelcke 19~) .

.

Stoffrisiken stellen nur einen Teilaspekt der gesamten Ge- sundheitsrisiken aus dem Arbeitsverhältnis dar. Wenn hier ein isolierter Faktor, nämlich die Ausbildung von Chemikern gesondert betrachtet wird. so geschieht dies wegen einiger Besonderheiten eben dieser Risiken: Häufig machen sich die gravierendsten Gesundheitsschädigungen erst nach vielen Jahren, und nicht unmittelbar in der Arbeitssituation als Belastung bemerkbar. eine Thematisierung dieser Belastung durch die Betroffenen an Ort und Stelle folgt hier also nicht aus der Belastungserfahrung selbst, sondern nur über Informationen im betrieblichen Produktionsprozeß und Wissen über solche Gefährdungen. Dieses Wissen und diese Informati- onen sind aber aus der betrieblichen Situation durch die Be- schäftigten selbst nur schwer zu erschließen (Köhler 1985);

in der Ausbildung von Sicherheitsfachkräften und Arbeits- medizinern nimmt der stoffbezogene Arbeitsschutz nur einen vergleichsweise kleinen Raum ein. Zudem haben diese Fach- kräfte gegenüber der Unternehmensleitung nur beratende Funktion und sind zur Durchsetzung ihrer Forderungen auf sachbezogenes Problemverständnis angewiesen. Die eigentliche

(7)

- 4 -

Verantwortung liegt bei der Unternehmensleitung, die sie auf die leitenden Angestellten überträgt. Schon seit

längerem fordern die Vertreter der Beschäftigten eine Ver besserung der Arbeitsschutzausbildung von Hochschulabsol- venten besonders auf dem Gebiet der Gefahrstoffe.

In dieser ersten Übersicht haben wir aus den Hochschulabsol- venten, die in Führungspositionen der Industrie aufsteigen können und dort Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen, die Gruppe der Chemiker herausgegriffen.

Wir beschäftigen uns hier besonders mit vier Aspekten:

- Wo liegen in den Berufsfeldern die besonderen arbeits- schutzbezogenen Aufgaben von Chemikern?

- Welche Informationen über die derzeitige Arbeitsschutz- ausbildung von Diplomchemikern liegen vor?

- Welche Stellungnahmen und Ansätze zur Studienreform gibt es zur Zeit?

Die interessanten Aspekte des Gesundheitsschutzes der Chemiker als Arbeitnehmer und eine historische Entwicklung der Studienreform im Spiegel von öffentlichem Interesse und gesellschaftlichen Spannungsfeldern, die den gegenwärtigen Stand der Chemikerausbildung erklären könnte, sollen hier nur am Rande behandelt werden. Die Erstellung von Lehrin- halten und -formaten für eine der modernen industriellen Entwicklung entsprechende Ausbildung kann an dieser Stelle nicht geleistet werden. Wir verweisen auf den von Arbeits- schutzfachleuten erarbeiteten Vorschlag zur Sicherheitsaus- bildung von Ingenieuren, der auf die Chemikerausbildung im einzelnen angepaßt werden sollte (vgl. S. 19).

Anhand einer Analyse von Unterrichtsmaterialien an einer Hoch- schule und der Vorlesungsangebote im Bereich Arbeitsschutz

zeigen wir die nach wie vor vorhandenen Defizite in der Ar- beitsschutzausbildung auf. Als Indikator für die nur empi- risch zu überprüf~nde Laborpraxis haben wir die Kritik ge- sammelt, die nach wie vor an den Ausbildungslabors geübt

wird. Im letzten Abschnitt diskutieren wir die Gründe für die - gemessen an den im ersten Abschnitt diskutierten Berufs-

(8)

feldern - noch immer unzureichende Arbeitsschutzausbildung an den Hochschulen

l. Berufsfeld und Gesundheitsschutz

Die zunehmende Verwendung künstlich erzeugter Stoffe in fast allen Bereichen der Arbeits- und Lebenswelt und die zunehmende Erkenntnis potentieller Schadenswirkungen dieser Stoffe wirft die Frage auf, wie die für die Entwicklung und Handhabung

dieser Substanzen in Forschung und Industrie verantwortlichen Chemiker hinsichtlich der Risikè~ dieser Stoffe ausgebildet werden. Wissensstand und Arbeitsschutzpraxis dieser Be-

schäftigtengruppe ist aus drei Gründen relevant: Sie sind es, die die zahlreichen Stoffe und Verfahren, die von der chemischen Industrie angeboten werden, synthetisieren und entwickeln; sie sind als spätere Vorgesetzte für den Arbeits- schutz der in ihrem Verantwortungsbereich Beschäftigten ver- antwortlich; und sie selbst sind durch den Umgang mit gefähr- lichen oder in ihrer Gefährlichkeit noch nicht bekannten Stof- fen Risiken ausgesetzt. In ihrer eigenen Arbeit haben sie es häufig mit· Stoffen zu tun, deren Gefahrenpotential

noch nicht bekannt ist, da sie ja eben erst

zum ersten Mal dargestellt wurden. Wir behaupten daher, daß sich der stoffbezogene Arbeitsschutz für diese Berufsgruppe im besonderen nicht in der Kenntnis und Anwendung von staat- lichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitssicherheits-

regelungen erschöpfen kann, sondern ein besonderes, über diese Regelungen hinausgehendes Sicherheitsdenken erfordert, das auf die Vermeidung potentieller Risikosituationen (primäre Arbeitssicherheit) abzielt.

Von den etwa 26.000 tätigen Diplomchemikern sind etwa 50% in der chemischen Industrie und in nahe verwandten Branchen be- schäftigt. 25% arbeiten in der übrigen Industrie und etwa 12% im öffentlichen Dienst, darunter den Gewerbeaufsichten

(9)

- 6 -

der Länder, den Berufsgenossenschaften und anderen für die staatliche und staatlich anerkannte Aufsicht über industriel- le Vorhaben wesentlichen Institutionen. Ca. 12% der Diplom- chemiker befinden sich an den Hochschulen (UNI 1985). Mehr als 80% der Diplomchemiker promovieren.

In der chemischen Industrie stellen die Forschungs-'undEnt- wicklungsabteilungen die Ublichen Eingangspositionen fUr Hochschulabsolventen, später fQlgt der Betrieb und über eher kaufmännische Tätigkeiten die UnternehmensfUhrung. Allerdings sind nur wenige Chemiker in der chemischen Industrie in nicht mehr fachbezogenen FUhrungspositionen oder. in kaufmännischen Abteilungen tätig, die meisten arbeiten in Labor und Betrieb

(vg1. auch FONDS 1980). Sofern sie in diesen Positionen Leitungsfunktionen wahrnehmen, sind sie auch fUr Arbeits- sicherheit und Gesundheitsschutz der in ihrem Verantwortungs- bereich Beschäftigten verantwortlich;

Die Bedeutung des Chemikers im betrieblichen Arbeitsschutz In der gewerblichen Wirtschaft sind nach den gesetzlichen Regelungen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Be- schäftigten zunächst Aufgabe der Unternehmen bzw. der Be- triebsleitung. Die Betriebe werden hinsichtlich der Ein- haltung gesetzlicher Vorschriften durch die technischen Auf- sichtsbeamten der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossen-

schaften überwacht und beraten. Nicht fUr alle belastenden

,

Stoffe und Prozesse liegen gesetzliche Einzelregelungen vor.

Auch bei Einhaltung von Vorschriften, und besondBrs bei der Weiterentwicklung des Standes der Technik, lassen sich die konkreten Arbeitsbedingungen unter wirtschaftlichen Gesichts- punkten sehr unterschiedlich gestalten. Auch bei namentlich geregelten Stoffen mit bekanntem Gesundheitsrisiko könnten verschiedene Wege fUr den Gesundheitsschutz der Beschäftigten eingeschlagen werden: Hier geht es um Verfahrensumstellungen oder die Minderung des Restrisikos durch eine angestr~bte Null-Exposition, z.B. durch Er s atz stof fe , um LUftungsmaBnahmen oder Verminderung der Expositionswahrscheinlichkeit durch Körperschutzmittel . Wo Arbeitsschutz ein Ziel des technischen Handelns sein soll, ist ein entsprechendes Sicherheitsbewußt- sein und eine entsprechende Eingangsqualifikation Voraus-

(10)

setzung, die in die technische Betriebsgestaltung einfließen muß. Aber selbst die Einhaltung geltender Arbeitsschutzvor-

schriften muß in vielen Betrieben mühsam durchgesetzt werden, wie empirische Einzeluntersuchungen (Hauß 1983, Kühn 1982, Rosenbrock 1982) und die Jahresberichte der Gewerbeaufsichten immer wieder zeigen. Durch das Arbeitssicherheitsgesetz

sollte nun garantiert werden, daß den Betrieben das

professionelle Wissen zur Verfügung steht, mit dessen Hilfe Arbeitsschutz - darunter auch der gefahrstoffbezogene Ar- Arbeitsschutz- verwirklicht werden kann. Die in der Ausbildung

der Arbeitsmediziner und Sicherheitsingenieure aufgewendete Zeit für Stofffragen ist jedoch außerordentlich kurz und scheint nicht ausreichend angesichts der Komplexität von Kurz- und Langzeitwirkungen. von Mehrfachsymptomen, von Meß- strategien, technischen Alternativen. Die technischen Aufsichts- beamten von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften wie auch die internen Arbeitsschutzexperten sind darauf angewie- sen, daß Arbeitsschutz von den betrieblichen Verantwort- lichen mitgedacht und in die Arbeitsplanung von vornherein miteinbezogen wird. Da gilt ganz besonders, wenn der Stand der Technik fortentwickelt wird, spezifische Arbeitsschutz- normen bezüglich dieses Standes also noch nicht vorliegen.

So kann die Synthese neuer Stoffe im allgemeinen über ver- schiedene Reaktionswege erfolgen; Aufgabe des Laborchemikers wäre z.B., den betriebswirtschaft1ich optimalen Weg der Synthese zu findenl.

1) 5011 beispielsweise aus einem A1kylch10rid RC1 der folgen-

de tertiäre Alkohol OH synthetisiert werden,

¡

R-C-CH2-CH3

I

CH3

so kann dies durch zwei verschiedene Grignard-Reaktionen

erreicht werden, davon einmal unter Verwendung von Methy1- Magnesium-Bromid, das aus dem stark kanzerogenen Methyl- bromid hergestellt werden muß. Der arbeitsschutzbewußte Chemiker wird daher von Anfang an den anderen Syntheseweg optimieren.

(11)

- 8 -

Es kommt also auf das VerantwortungsbewuBtsein und den Sach- verstand der Betreffenden an, ob ArbeitsschutzUberlegungen

von Anfang an in der Forschung in einer Uber Vermarktungsge- sichtspunkte hinausgehenden Weise mitberUcksichtigt werden oder nicht. Hier sehen wir die besondere Bedeutung der ar- beitsschutz-integrierenden Ausbildung der Chemiker für andere Beschäftigte, hier besteht im Sinne einer präventiven Gesund- heitspolitik ein besonderer Handlungsbedarf.

Auch im Verbraucher- und Umweltschutz sind durch die Gesetzgebung Markt- veränderungen eingetreten, die zunehmend die chemische Industrie veran- lassen, solche Überlegungen von vornherein in die Produktionsent-

wicklung einzubeziehen, Entsprechend werden Verfahren so entwickelt, daB sie der marktbestimmenden Gesetzgebung ge- nUgen (ECE 1982, Seefelder 1980). So wirbt die Firma Hoechst im Jahre 1985 z.B. mit neuartigen Ersatzfasern fUr Asbest in Baumaterialien, die anstelle von Asbestzement eingesetzt werden sollen, groBe und erfolgreiche Anstrengungen wurden unternommen, um lösemittelfreie Lackiersysteme fUr viele Anwendungsbereiche zu entwickeln. Bei der Verarbeitung

asbestfreier Baumaterialien und lösemittelfreier Lacke und ÜberzUge sind Arbeitnehmer der entsprechenden Branchen ent- sprechend verminderten Risiken ausgesetzt.

Arbeitsschutzvorschriften (bzw. den die staatlichen Eingrif- fe vorwegnehmenden Branchenabkommen zwischen Industrie und Staat) fehlt die unmittelbar gestaltende Triebkraft zur Ver- besserung des Arbeitsschutzes, sofern sie nur zusätzliche Kosten fUr die nach betriebswirtschaftlichem KalkUl gestalte- ten Verfahren und ArbeitsvollzUge bewirken. Am einfachsten ist Arbeitsschutz dann integrierbar, wenn die vorgeschriebenen

technischen Lösungen auch kostengUnstig sind. FUr den Spezial- bereich der chemischen Sicherheitstechnik schreibt ~igts- berger:

"Alle SicherheitsmaBnahmen, die offensichtlich wirtschaftliche Vorteile mitsichbringen, lassen sich leicht durchsetzen, sie brauchen von amt- licher Seite kaum UberprUft zu werden. Der Be- treiber selbst ist dann der beste Garant."

(Voigtsberger 1981)

(12)

Der Zustand des Arbeitsschutzes in den Betrieben wird zwar nicht durch das Eingangswissen von Berufsanfängern bestimmt, sondern von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen der

Unternehmen, die durch Forderungen der Beschäftigten und der überbetrieblichen Aufsicht beeinflußt werden. Bei der Suche nach betriebswirtschaftlieh vertretbaren Lösungen bieten jedoch hohe, schon an der Universität eingeübte Arbeitsschutz-

standards wesentliche Ansatzpunkte. Die Beschäftigten sind gerade beim sicheren Umgang mit Arbeitsstoffen auf die ent- sprechenden Standards der Unternehmensleitung ang~wiesen;

wollen sie Forderungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes stellen, sind sie auf häufig nur im Betrieb zu erlangende Informationen angewiesen (Köhler 1985). Fehlen Arbeits- sicherheitspraxis und Problembewußtsein bei Vorgesetzen, wird die Durchsetzung von Arbeitsschutzforderungen des- halb unnötig erschwert.

2. Materialien zur Arbeitssicherheit im Forschungs- und Ausbildungsbereich der Hochschulen

Systematische, allgemein zugängliche Untersuchungen zum praktizierten Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheitsaus-

bildung an den Hochschulen der Bundesrepublik liegen bislang nicht vor. Wir haben daher im folgenden Abschnitt

zunächst alle Materialien gesichtet, die über den prakti- zierten Arbeitsschutz Auskunft geben können. Im folgenden Abschnitt analysierten wir die Unterrichtsmaterialien für für eine Hochschule, im dritten Abschnitt berichten wir über Veranstaltungen zum Thema Arbeitsschutz an den Hochschulen.

a) Zum Stand der Arbeitsschutzausbildung in den Hoch- schullabors

Unter "Arbeitsschutz" verstehen wir hier das Ensemble aus Arbeitsschutzwissen, arbeitsgerechter Aus-

(13)

- lO -

stattung der Laboratorien, Notfallvorkehrungen und die Ein- übung, und Überwachung eines risikomindernden Arbeitens in der täglichen Laborpraxis. 1983 und 1984 gab es eine Reihe von Unglücksfällen, die auf eine unzureichende Sicherheits- ausstattung bzw. eine unzureichende Sicherheitspraxis in den betreffenden Hochschullabors schließen lassen. Nach den

Berichten der überregionalen Presse wurden dabei Beschäftigte bzw. Auszubildende an zwei Universitäten krebserzeugenden

Arbeitsstoffen ausgesetzt, ein Hochschullabor brannte aus.

Man darf Katastrophenmeldungen, die die Presse erreichen, nicht ohne weiteres als Indikatoren für die Qualität der Ausbildung an allen Hochschullabors, ja nicht einmal an den.

übrigen Labors des gleichen Instituts verwenden; sie sind ohne Analyse des Unfallverlaufs nur ein Hinweis auf die auch in Hochschullabors durchaus vorhandenen Risiken. Als Indikator für die Arbeitssicherheit in der Industrie wird häufig die Zahl der angezeigten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten herangezogen. Wie d,ie gewerblichen Unfälle und Berufskrank- heiten werden auch die entsprechenden Angaben für die

Schülerunfallversicherung im Bericht der Bundesregierung zum Unfallgeschehen (Unfallverhütungsbericht, hier: 1980) regel- mäßig veröffentlicht. Laborunfälle an Hochschulen werden jedoch nicht gesondert ausgewiesen. Ohnehin soll die Zahl der gemeldeten einen noch geringeren Teil der tatsächlichen Schadensfälle darstellen als dies für die berufsgenossen-

schaftliche Versicherung der Fall ist. Für beide Versicherungs- typen sind nur Unfälle eines bestimmten Schweregrades melde- pflichtig (vgl. Unfallverhütungsbericht 1980, S. 9, 31 - 33).

Aus diesen Daten lass.en sich also keine Rückschlüsse auf die Risiken in Hochschullabors ziehen.

Für einige Hochschulen liegen Äußerungen von Studenten mit Berufserfahrung in Gewerbelabors vor. Sie äußern sich

kritisch zu den Bedingungen an ihren Laborarbeitsplätzen in der Hochschule und fordern die Anwendung der für den gewerb-

lichen Bereich geltenden Arbeitsschutzvorschriften und die

(14)

Einführung einer Arbeitsschutzausbildung in die Laborpraxis und die Diplomprüfungsordnung (IG Chemie-Papier-Keramik 1982).

Hier werden besonders folgende Mängel angegeben:

- Körperschutzmittel (Schutzbrillen, Kittel, Handschuhe u.ä.) werden nicht kostenlos gestellt,

- die Sicherheitsbelehrungen sind mangelhaft, - medizinische Vorsorgeuntersuchungen fehlen,

- Substanzen sind falsch oder ungenügend gekennzeichnet, - die baulichen Vorkehrungen sind ungenügend (fehlende

bzw. mangelhafte Abzüge u.ä.),

- Abfallbehältnisse und Abfallentsorgung sind mangelhaft.

Aufgrund der Erfahrungen von Beschäftigten stellte die IG Chemie-Papier-Keramik 1984 erneut fest:

II ••• daß von einer Arbeitsschutzausbildung an

den Hochschulen so gut wie nicht gesprochen werden könne. Insbesondere beim Umgang mit ge- fährlichen Arbeitsstoffen seien Standards an- zutreffen, die im Bereich der gewerblichen

Wirtschaft in den meisten Fällen der Vergangen- heit angehörten. Die Hochschulabsolventen seien wegen mangelnder Ausbildung im Bereich Arbeits- si.cherheit häufig nicht in der Lage, später als Vorgesetzte im Betrieb Verantwortung im Arbeits- schutzberei ch zu übernehmen ... II (IG Chemi e- Papier-Keramik 1984).

b) Analyse von Unterrichtsmaterialien

Zu den Voraussetzungen der Realisierung hoher Arbeits- schutzstandards gehört neben der Ausstattung der Labora- torien und der Einübung sicherer Arbeitstechniken vor allem auch die Vermittlung von Wissen über Gesundheitsgefahren,

möglichst zusammen mit dem fachbezogenen Lehrstoff und den ausbildungsbezogenen Tätigkeiten. Gerade bei den zum Teil akut nicht als Belastung wahrnehmbaren Risiken durch Stoffe ist die Information über diese Gefahren eine unabdingbare Voraussetzung der Risikokontrolle. In der gewerblichen Wirtschaft ist deshalb die Information der Beschäftigten

(15)

- 12 -

über Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Stoffen zwingend vorgeschrieben. Wir haben daher die Unterrichtsmaterialien einer Universität fUr den Studiengang Chemie hinsichtlich

der Wissensvermittlung über Gesundheitsgefahrender behandelten Stoffe durchgesehen (Sch1ichthoerl 1984). Die Analysezeigt neben großen Defiziten erste Ansätze einer Verankerung von Arbeitsschutzinformationen in diesen Materialien, wie anhand der verschiedenen Lehrformen besonders für das Grundstudium dargestellt wird.

Vorlesungen: In Vorlesungen, in denen Stoffkenntnisse ver mittelt werden, findet für einzelne Stoffe eine Belehrung über deren Gefährlichkeit statt. Allerdings beschränkt sich diese Belehrung nur auf wenige Stoffe mit akutem Gefahren- potential (z.B. Flußsäure). Von einer Gleichrangigkeit ge- sundheitsrelevanter mit anderen Stoffdaten kann nicht ge- sprochen werden. Wissen über die in den Praktika vorkommen- den stoffspeztfischen, eher langfristigen Gefahrenpotenti- ale wird dagegen kaum vermittelt. Gesetzliche Grundlagen

des stoffbezogenen oder sonstigen Arbeitsschutzes werden in den fachbezogenen Vorlesungen nicht vermittelt. Spezielle

Vo~lesunQen zum Arbeitsschutz fehlen an dieser Universität.

lehr- und Kochbücher (Anweisungen zur präparativen und analytischen Chemie)

Die an dieser Universität verwendeten Lehrbücher lassen Ar- beitsschutz fast alle unerwähnt. In den "Kochbüchern", d.h.

den Anweisungen zur Durchführung von Analysen bzw. zur Her- stellung von Substanzen, ist fast immer ein Kapitel über den Arbeitsschutz enthalten; hier werden verschiedene Ar- beitstechniken und Erste-Hilfe-Maßnahmen erläutert, doch fehlen dazu während der praktischen Ausbildung begleitende Übungen. Im organischen Praktikum werden einige Stoffe auch in bezug auf Gesundheitsgefahren und erforderliche Schutz- vorkehrungen beschrieben. Die Vielzahl der besonders in diesem Praktikum auftretenden Stoffe wird dadurch jedoch nicht abgedeckt. In dem nicht nur an dieser Universität Ver- wendung findenden Kochbuch Jander-Blasius (1980) sind die Stoffbeschreibungen unzureichend und zum Teil veraltet. So

(16)

wird in dieser Ausgabe noch Chrom-Schwefelsäure als Reini- gungsmittel empfohlen~ ohne die Karzinogenität der Alkali- Chrom-Verbindungen zu erwähnen.

Praktikaskripte

Die Praktikaskripte zum ersten Semester wurden 1983 über- arbeitet und erstmals Sicherheitshinweise eingefügt. Den Skripten für daS organische Praktikum ist eine Giftliste mit den notwendigen Vorsorgemaßnahmen beigefügt, doch sind nicht alle auftretenden Stoffe erfaßt. In den anderen Prakti- ka fallen entweder keine größeren Gefahrenpotentiale an oder es fehlen Praktikskripte.

Seminare

Ausführungen zur Arbeitssicherheit in Seminaren kommen fast nur auf Initiative vortragender Studenten vor, werden aber nicht regelmäßig abgefordert.

Übungen und Tutorien

Die Behandlung der Arbeitssicherheit in Übungen kommt an dieser Universität nicht vor.

Praktika

Zu verschiedenen Praktika existiert eine Sicherheitsein-

führung, die sich allerdings nur auf einen kleinen Ausschnitt der Notmaßnahmen konzentriert, geprobt wird etwa das Aus- blasen eines Feuers mit einem Feuerlöscher. Eine ausgiebige Laborerkundung, das Demonstrieren der verschiedenen Arbeits- techniken, eine Besprechung der Laboratoriumsrichtlinien,

Erste-Hilfe- und Feuerlöschkurse fehlen bzw. können nur in Eigeninitiative und zusätzlich zum Praktikum gemacht werden.

Bei den Praktika werden gewerbliche Arbeitsschutzvorschriften nicht immer eingehalten. Dabei ist besonders die mangelhafte Kennzeichnung von Chemikalien sowie das zum Te;l unnötige Verwenden von gefährlichen Stoffen, z.B. Löse~itteln, zu nennen, doch gibt es auch an dieser Universität schon Beispiele für die Substitution von besonders gesundheitsge- fährlichen und z.B. krebserzeugenden Arbeitsstoffen, etwa

(17)

- 14 -

Benzol durch Toluol. In den Ausbildungslabors wird die Quali- tät des technischen 'ArbeitBschutzes~auch nicht durch Nach- weis oder Messung von Gefahrstoffen kontrolliert.

Wir führen die geschilderten Defizite der arbeitsschutzrele- vanten Lehrinhalte darauf zurück, daß Arbeitsschutz kein Thema im Studienplan oder der Diplomprüfungsordnung dieser Universität ist. Die Behandlung der Arbeitssicherheit in den Lehrveranstaltungen muß als unsystematisch bezeichnet werden und hängt von den Initiativen einzelner Personen und Zufäl1igkeiten ab. Besonders kritisch beurteilen wir das Fehlen einer systematischen Auf1istung von Arbeitsschutzin- halten, die in Vorlesungen und Praktikumseinführungen ver- mittelt werden sollten.

c) Vorlesungen zum Thema Arbeitsschutz an deutschen Hochschulen

Für das Sommersemester 1985 wurde überprüft, ob in den Fach- bereichen Chemie der Hochschulen und Universitäten

der Bundesrepublik und West-Berlin Vorlesungen zum Thema Ar- beitsschutz, Umweltschutz oder angrenzenden, über die Chemie als stoffbezogener Fachdisziplin hinausweisenden Themen ver- anstaltet wurden. Nur an 7 von 45 untersuchten Universitäten und Hochschulen, die den Studiengang Chemie anbieten, wurden Veranstaltungen zum Thema Arbeitssicherheit angeboten;

darunter war nur eine einzige Universität mit mehr als nur einer Lehrveranstaltung zu diesem Thema, und zwar wurde fUr den St\.ldienschwerpunkt "technische Chemie" auch eine Veran- staltung zu Problemen der Sicherheitstechnik angeboten.

Etwas häufiger sind Veranstaltungen zum Thema Umweltschutz (17 Universitäten bzw. Hochschulen), Zu d~n sonstigen Themen gehörten Toxikologie, Strahlenschutz u.ä. Solche Vorlesungen wurden an 19 Universitäten identifiziert. Z.B. wurde bei der Ausbildung zum Lebensmittelchemiker an 6 Universitäten Ver- anstaltungen zur Toxikologie angeboten. Es ist möglich, daß sich diese Zahlen geringfügig erhöhen, wenn man die wenigen

(18)

Universitäten einbezieht, an denen das Studienfach Chemie nur im Winter begonnen werden kann und die daher periodisch über das Jahr verteilte Vorlesungen anbieten. Insgesamt i.st das Angebotan über das Fach hinausweisenden Vorlesungen je- doch außerordentlich gering; besonders Arbeitsschutzveran-

staltungen schneiden im Vergleich zu Ingenieurstudienfächern schlecht ab. Im Zusammenhang mit der 1985 vom Arbeitsmini- sterium herausgegebenen Empfehlung zur Einbeziehung des Ar- beitsschutzes in das Ingenieurstudium hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften 1984 für die Hoch- schulfächer Bau, Maschinenbau und Elektrotechnik die ange- botenen Vorlesungen zur Sicherheitstechnik ermittelt. Im Fachbereich Bau wurden an fast der Hälfte, im Fach Maschinen- bau an fast zwei Drittel und im Fach Elektrotechnik bei einem Sechstel der wissenschaftlichen Hochschulen zum Teil obligatorische Sicherheitsvorlesungen angeboten, also ein vergleichsweise besseres Ergebnis als das von uns für den Fachbereich Chemie ermittelte. Es ist allerdings nicht immer möglich, Arbeits- und Umweltschutzvorlesungen von den übri- gen Lehrveranstaltungen abzugrenzen. So können inhaltlich identische Lehrveranstaltungen einmal unter dem Thema

"instrumentelle Analytik" oder "Umweltanalytische Methoden"

geführt werden. Anhand der nur quantitativen Analyse der Vor- lesungsverzeichnisse kann also keine Auskunft über die Quali- tät der Sicherheitsausbildung an den einzelnen Universitäten gegeben werden. Vielmehr wäre dazu erforderlich, die Inte- gration von Arbeitsschutzwissen in Lehrveranstaltungen und von Arbeitsschutzpraxis in Pr~ktika zu untersuchen. Immerhin ist denkbar, daß bei guter Integration von Arbeitsschutz in die Lehrveranstaltungen eine bessere Sicherheitsausbildung

geboten werden kann als in einer abgehobenen Lehrveran- staltung, in der Arbeitsschutz fern von jeder Praxis gelehrt wird.

Doch bieten spezielle Lehrveranstaltungen zum Thema Arbeits- schutz die Möglichkeit, Themen zu behandeln, die für die spätere Berufspraxis wichtig sind und in den übrigen Lehrver- anstaltungen nicht auftauchen, wie Arbeitsschutzrecht und die

(19)

- 16 -

BerUcksichtigung ergonomischer und toxikologischer Erkennt- nisse bei der Entwicklung von Produktionsverfahren, in der Analytik und bei Produkten. DarUber hinaus zeigt die Analyse der Vorlesungsverzeichnisse, daß es offenbar mit Ausnahme des technischen Bereichs keine Universität gibt, die einen ihrer Forschungsschwerpunkteauf die Kontrolle gefährlicher Arbeits- stoffe und den stoffbezogenen Arbeitsschutz legt.

(20)

3. Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsstandards in Hochschulen

Verschiedene Interessengruppierungen haben wegen ihrer Un- zufriedenheit mit dem Stand der Arbeitsschutzausbildung an den Hochschulen Verbesserungen dieser Ausbildung gefordert, die sich freilich bis heute noch nicht in den entsprechenden Studienplänen und DiplomprUfungsordnungen der einzelnen

Länder bzw. Universitäten niedergeschlagen haben. 1982 wurde von der Gesellschaft Deutscher Chemiker ein Arbeitskreis zur Chemieausbildung und Arbeitssicherheit gegrUndet und schon 1981 veranstaltete diese Gesellschaft fUr die Europäische Vereinigung Chemischer Gesellschaften eine Tagung über die besonderen Probleme des Gesundheitsschutzes von Lernenden in Forschungs- und Lehrlabors in den Universitäten. Hier wurden einzelne an den verschiedenen Universitäten verwirk- lichte pädagogische Konzepte zum Gesundheitsschutz vorge- stellt (FECS 1981). Auf dieser Tagung waren von den insgesamt etwa 45 deutschen Hochschulen mit Studiengang Chemie aller- dings nur drei mit eigenen Beiträgen vertreten, obwohl es hier um zentrale Fragen der Gesundheitssicherung der

Studenten und Mitarbeiter in der besonderen Situation von Ausbildungs- und Forschungslabors ging, nämlich um die - Vermittlung von Sicherheitswissen vor Beginn der Praktika, - die Bearbeitung von Sicherheitsfragen bei Forschungs-

projekten,

- die Verknüpfung von Sicherheitswissen und toxikologischen Informationen unter didaktischen Gesichtspunkten,

- den Urngang rnit Abfällen und Arbeitsplatzkonzentrationen in Hochschullabors und

- die zu vermittelnden Grundbegriffe des Arbeitsschutz- wissens.

Ein interessantes Modell zur Organisation von Inforrnations- flUssen innerhalb von Forschungsprojekten an der Hochschule.

wurde von Zorn vorgestell t (Zorn 1981). Es geht hi er urn das besondere Arbeitsschutzproblem häufig wechselnder Mitarbei- ter in irnmer neuen Forschungsprojekten rnit entsprechend

(21)

- 18 -

anderen Stoffen mit anderen Gesundheitsgefahren. In diesem Modell wird einer der Wissenschaftler mit der Aufgabe be- traut, sich die neuesten Informationen Uber die physiologi- sche Wirkung von Elementen, Verbindungen, Zwischen- und 8nd- produkten dieses Projekts anzueignen; die gesundheitsrele- vanten Daten werden hier also gleichrangig mit Stoffdaten behandelt, ihre,Ermittlung und BerUcksichtigung als be- sondere Arbeitseinheit definiert. Auch die IG Chemie-Papier- Keramik hat ihre bereits dargestellte Kritik an den Er- gebnissen der Arbeitsschutzausbildung an der Hochschule in Vorschläge zu Lehrinhalten und Ringvorlesungen umgesetzt und war Studenten bei der Erstellung und Beschaffung von Arbeitsschutzmaterialien behilflich (z.B. SicherheitseinfUhrung 1986).

Gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften und dem Verband der chemischen Industrie fordert sie die Verbesserung der

Sicherheitsausbildung im Chemiestudium (IGCPK 1984).

Es ist auffallend, daß diese BemUhungen der berufsständi- schen Vereinigungen, der Unternehmensverbände und Gewerk- schaften sich - soweit nach den bisher vorliegenden In- formationen erkennbar - noch so wenig in Lehrplänen, Vor-

lesungsangeboten und Uberhaupt nicht in den Studienplänen und DiplomprUfungsordnungen niedergeschlagen haben. In der Musterstudienordnung der Studienreformkommission Chemie 1981 wird zwar ausdrUcklich auf die spätere Tätigkeit in forschungs- und anwendungsbezogenen Tätigkeitsfeldern hingewiesen 5), das Erlernen experimentellen Arbeitens aber nur unter BerUck- sichtigung "einschlägiger Sicherheitsbestimmungen" angestrebt, während jedoch gerade vom späteren Chemiker die Fortent-

wicklung des Standes der Technik mit neuen Arbeitsschutzauf- gaben zu erwarten wäre. Auch in einem zur Zeit noch in der Diskussion befindlichen Studienplanentwurf einer einzelnen Universität (Studienplan 1983) werden die In-

halte der fachbezogenen Pflichtveranstaltungen fUr das Grund- studium sehr detailliert, doch fehlen Hinweise auf den Ar- beitsschutz - zum Beispiel Fragen zur Toxizität von Sub- stanzen - völlig. In diesem Fall werden die Studenten ledig- lich auf Veranstaltungen zum Umweltschutz, zur Geschichte der

(22)

Chemie und zur Grundvorlesungen in anderen naturwissen- schaftlichen Bereichen verwiesen.

1985 erarbeiteten Arbeitsschutzfachleute aus verschiedenen Praxisbereichen (den Berufsgenossenschaften, der Bundesan- stalt fUr Arbeitsschutz und Unfallforschung, dem Projekt-

·träger Humanisierung des Arbeitslebens, dem Verein Deutscher Sicherheitsingenieure, den Gewerbeaufsichtsämtern, dem Ver- ein Deutscher Revisionsingenieure) gemeinsam mit Ver-

tretern des Bundesministeriums für Arbeit und ?ozialordnung und mit Hochschullehrern Lernziele und -inhalte fUr das Ingenieurstudium, die sinngemäß auf das Chemiestudium An- wendung finden sollen (BMA 1985). Das Konzept richtet sich an Unternehmer, Gewerkschaften und die fUr Erziehung und Arbeit zuständigen Minister und Senatoren der Länder, die die im Konzept zum Ausdruck kommenden Anliegen unterstützen sollen. Es geht aus von der auch hier geltend gemachten Uberlegung, daß die späteren FUhrungskräfte durch ihre Kompetenz unmittelbaren Einfluß auf die Gestaltung von technischen Einrichtungen und Organisationsabläufen haben und sich daraus die Verpflichtung ergibt, diese auch menschen- gerecht zu gestalten (BMA, S. 102). Der Ingenieur soll lernen, Uber die technischen Vorgänge hinaus weitere, z.B. soziale und humane Aspekte und EinflUsse seiner Tätigkeit zu beachten und so auch Arbeitsschutz als Führungs- und Managementaufgabe aufzufassen, da sich die menschengerechte Gestaltung der Ar- beitsbedingungen nicht automatisch und zwingend ergibt. Die erforderlichen Kenntnisse sollen während des Grundstudiums in einer Pflichtvorlesung vermittelt werden.

All diese Vorschläge zur Reform des Chemiestudiums harren nach wie vor der Umsetzung in die Studien- und PrUfungs- ordnungen der einzelnen Universitäten. Es kann nicht darum gehen, Lehrpläne unter dem Aspekt zu kritisieren, daß sie mehr "b·ieten" sollten; bei einer prinzipiell begrenzten Studiendauer kann die Kritik nur in einer Gegenüberstellung der Ausbildungsziele und Ausbildungspraxis mit den Berufs- felder bestehen. Zwar finden auch andere Berufsfelder der Chemiker (vgl. UNI 1985) in den Studienplänen kaum BerUck-

(23)

- 20 -

sichtigung; Arbeitsschutz ist jedoch nicht nur von B~deutung fUr das spätere Berufsfeld~ sondern ist schon wichtig fUr den Gesundheitsschutz der Studenten während der Ausbil·dung und fUr die Tätigkeit der übrigen Hochschulangehörigen in den Fachbereichen Chemie. Vergleicht man das bisher über die Praxis der Chemikerausbildung~ der Studienpläne und der Art der Vorlesungen Mitgeteilte mit der im praktischen Teil nicht sehr verschiedenen Berufsausbildung zum Chemielaboranten in der Industrie, so fällt vor allen Dingen die unterschied- liche Behandlung der Arbeitssicherheit in beiden Ausbildungs- gängen auf. Während dem Laboranten Kenntnisse der Arbeits- sicherheit sowohl im handwerklichen als auch im juristischen Bereich nach dem Ausbildungsrahmenplan für Chemielaboranten (~979~ 1986) ermittelt werden mUssen und diese Kenntnisse sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Ab- schlußprüfung überprüft werden können, fehlen entsprechende Ansätze bei den Chemikern trotz ihrer späteren AUfgaben- felder.

4. Bedingungen des Arbeitsschutzes an den Hochschulen

Die unterschiedliche Behandlung von Arbeitssicherheit bei der Ausbildung von,Laboranten und von Chemiestudenten läuft den Forderungen der Praktiker zuwider. Eine Begründung dieses Sachverhalts sehen wir vor allem in

- der unterschiedlichen Geltungsbereiche von Arbeitsschutz- gesetzen in der gewerblichen Wirtschaft und an der Hochschule,

- unterschiedlichen Prioritätensetzungen und Durchsetzungs- chancen von Inhalten für Studium und Ausbildung.

Während in der gewerblichen Wirtschaft ein einheitliches~

alle Personen mit Leitungsfunktionen und alle Beschäftigten und Auszubildenden betreffendes Arbeitsschutzrecht gilt~ ist der Geltungsbereich von staatlichen und versicherungsrecht-

lichen Arbeitsschutzvorschriften an der Hochschule durch das Rechtsverhältnis der im Labor tätigen Personen zur Hochschule bestimmt, nicht an die gefährdende Tätigkeit selbst gebunden.

(24)

Herzberg (1982) hat diese Problematik speziell für das Land Nordrhein-Westfa1en analysiert. Er beschreibt eine Reihe von Einschränkungen für den Bereich der Hochschule; dazu gehören, - daß be; staatlichen Versicherungsträgern die Unfa11ver-

hUtungsvorschriften zwar gelten, soweit sie für den

öffentlichen Bereich übernommen sind, sie hier aber durch technische Aufsichtsbeamte nicht durch Anordnungen oder Bußgelder durchgesetzt werden können,

daß in Hochschulen die Leiter von Instituten und wissen- schaftlichen Einrichtungen, anders als im Gewerbebetrieb, gesondert mit der Verantwortung für Arbeitsschutz in ihrem Bereich beauftragt werden müßten, aber offen ist, inwieweit diese Übertragung von der Hochschulleitung an die Direktoren tatsächlich stattfindet,

daß Beamte nicht an die Verhaltensvorschriften des Ar- beitsschutzrechtes fUr Versicherte gebunden sind, da

"unterha1b der Leitungsebene beamtete (Betriebs) Angehörige von der Geltung des gesamten Unfall- verhütungsrechts ausgenommen (sind), und zwar sowohl als Geschützte wie als Verpf1ichtete."

(Herzberg 1984, S. 119)

Eine Übersicht der Geltungsbereiche des Arbeitsschutzrechts in anderen Bundesländern liegt noch nicht vor. Neben den nicht versicherten Beamten, den der jeweiligen Gemeindeun- fallversicherung unterliegenden Angestellten und Arbeiter sowie Studenten gibt es noch eine weitere Gruppe von Per- sonen, die in Laboratorien der Hochschulen arbeiten, näm- lich die mit Privatdienstverträgen im Rahmen von dritt- mittelfinanzierten Forschungsaufträgen beschäftigten wissen- sch~ft1ichen Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis in der Berufsgenossenschaft Chemie versichert ist. Weiter wird die im Vergleich zu den Angestellten und Beamten an Hochschul- instituten sehr große Zahl von Studenten nicht zur Be- rechnung der Einsatzzeiten der Arbeitssicherheitsfachkräfte herangezogen.

(25)

- 22 -

Als Erklärung für Defizite reichen unübersichtliche Rechts- verhältnisse jedoch nicht aus, vielmehr muß man wohl auch sie als Indiz dafUr betrachten, daß sich Konfliktlinien über die Ausbildung der Studenten in Sachen Arbeitsschutz an der Hochschule noch nicht entfaltet haben, die zu einer alle in einer Arbeitsstätte - hier dem Hochschulinstitut - umfassenden eindeutigen und klaren Anwendung von Arbeits- schutznormen fUhren könnten. Die starke Favorisierung

wissenschaftlicher Leistungen der Studenten und der Mit- arbeiter durch die Hochschullehrer kommt dagegen klar in PrUfungsordnungen, Vorlesungen und Ausbildungsplänen, ver- mutlich aber auch in Berufungs- und Bleibeverhandlungen zum Ausdruck. Die von den Praktikern geforderte Integration des Arbeitsschutzes in die Ausbildung von Studenten erfordert nicht nur "sauberes Arbeiten", sondern die sicherheitsge- rechte Ausstattung der Laboratorien und die ständig wieder- kehrende Sicherheitsausbildung von rasch wechselnden

Studenten- ~nd Assistentenjahrgängen; beides erfordert die Bereitstellung entsprechender informationeller, personeller, aber auch finanzieller Ressourcen. Geht man davon aus, daß in den Länderhaushalten keine zusätzlichen, Haushaltsmittel zur VerfUgung stehen, die fUr die Laborsanierung, die Ar- beitsschutzschu1ung, die Verbesserung der Betriebsmittel im Interesse des Arbeitsschutzes eingesetzt werden könnten, so muß die Forderung der Verbesserung der Arbeitsschutzausbil- dung notwendigerweise zu einer Reduktion der Laborarbeits- plätze, damit der Studentenzahlen und der an diese ge-

bundenen Assistentenquoten fUhren, die 1etzteRd1ich auch zu einer Verschlechterung der Veröffent1ichungs- und Arbeits- möglichkeiten der Wissenschaftler in den Instituten führen würden. Um welche Relationen es sich dabei handelt, verdeut-

licht folgendes Zitat:

II ••• Dazu ein paar Zahlen über die derzeitige

Situation an der Universität Marburg: Der Etat für den Fachbereich Chemie (anorganische, ana- lytische und organische Chemie, Biochemie) mit 176 Diplomanden und Doktoranden sowie 688 Chemie- studenten (Stand: 15.06.1983) betrug im Jahre 1983 DM 717.500,-. In dieser Summe sind Telefon

(26)

und Papiergebühren, Reparaturen, kleine Anschaf- fungen, Ausgaben für Praktika usw. enthalten. Auf einen Mitarbeiter umgerechnet, sind das DM 4.070,- im Jahr. Wir leben also nicht aushäusig .... In den chemischen Instituten der Universität Marburg, die erst etwa 10 Jahre lang in Betrieb sind, werden zur Zeit Sicherheitsumbauten und Sicherheitseinbauten für ca. 14,1 Millionen DM vorgenommen; das ent- spricht dem Zeitgeist. Man verstehe diese Feststel- lung nicht falsch: ich bin nicht gegen Sicherheit, schließlich verbringe ich einen Großteil meines Lebens im chemischen Institut. Es sollte aber für die Sicherheit nicht so viel Geld ausgegeben werden, daß für aktuelle Forschung kein Geld mehr übrig ist. Darunter müßte auch die Ausbildung leiden!1I (Boche 1984)

Obwohl der Autor im weiteren Text seines Vortrages die enge Zusammenarbeit zwischen chemischer Industrie und Universität im Bereich der Forschung zitiert, bleibt der von uns ange- sprochene Zusammenhang zwischen den Chemikern und ihren späteren Berufsfeldern und ihrer Verantwortung für die in den jeweiligen Betrieben Beschäftigten unerwähnt.

Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in ·den Hochschulen ist also ein Ensemble von Maßnahmen erforderlich, für das Hoch- schullehrer erst noch gewonnen werden müssen. Diese Maß- nahmen werden zur Zeit am konkretesten von der IG Chemie- Papier-Keramik vorgebracht. Sie verlangt z.B. im einzelnen, daß

- Sicherheitsvorlesungen für die Studenten in den ersten Semestern vorgeschrieben werden,

- Beschäftigte im Bereich Hochschule von einer einheitlichen Gesetzgebung erfaßt werden,

- Unfallverhütungsvorschriften für den Hochschulbereich voll wirksam werden sollen,

- der Einsatz von Betriebsärzten und Sicherheitsfach-

kräften an den Hochschulen im Sinne der Regelungen der gewerblichen Wirtschaft erfolgt (IG Chemie-Papier-Keramik 1984).

Solche Forderungen richten sich an sehr unterschiedliche

Adressaten und erfordern die Anstrengungen zahlreicher, sehr unterschiedlicher Institutionen. Zunächst wäre den schon

(27)

_ 24 _

existierenden Gesetzen und Vorschriften im Hochschulbereich durch Vereinheitlichung und Anrechnung der AusbildungsplMtze auf die Einsatzzeiten der Arbeitssicherheitsfach~rMfte

Geltung zu vérschaffen. Die Ausnahmestellung öffentlicher Arbeitgeber wäre zu beseitigen, in den Ländern mUssen

Fragen der Arbeitssicherheit stärker in den Ausbildungsgängen und DiplomprUfungsordnungen verankert werden, an Hochschulen selbst mUssen die qualifikatorischen und materiellen Voraus- setzungen eines präventiven Gesundheitsschutzes geschaffen werden. Freilich setzen die an den Schutzforderungen einer präventiven Gesundheitspolitik orientierten Forderungen zahlreiche Verschiebungen der Verantwortlichkeiten, Ein- fluBsphären und Autonomiebereiche voraus: Dies fUhrt zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen der materiellen und zeitlichen Entwicklung ihrer Realisierung

(28)

Literatur

AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FUR CHEMIELABORANTEN a) Bertelsmann-Verlag 1979

b) in Vorbereitung (1986).

BMA (1985)

Bekanntmachung des BMA vom 21. Mai 1985,

III b 7 - 36008-1, Bundesarbeitsblatt 7/8 1985.

BOCHE 1984

Boche, Gernot, in: Chemie und Gesellschaft, Hrsg. Boche, Gernot, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart

(1984) ECE 1982

Economic Commission for Europe: market Trends for Chemical Products 1975 bis 1980 and Prospects to 1990, United

Nations, New York 1982.

FECS (Federation of European Chemical Societies)

European Seminar on Safety in the University Tea~hing and Research Laboratory. GdCH, Tübingen (1981).

FONDS

Fonds der chemischen Industrie: Statistische Ubersichten/

Chemie an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt/Main 1980.

HAUSS 1983

Hauß, Friedrich: Arbeitsbelastungen un~ ihre Thematisierung im Betrieb, Campus 1983.

HERZBERG 1982

Herzberg, Rolf D.: Wer ist an der Universität verantwortlich?

Bundesarbeitsblatt 2, 1982, S. 27 - 31.

HERZBERG 1984

Herzberg, Rolf D,: Die Die Verantwortung für Arbeitsschutz und Unfallverhütung .im Betrieb, Can Heymans Verlag 1984.

IG-CHEMIE-PAPIER-KERAMIK 1979

Gewerkschaftlicher Vorschlag zur Reform des Chemiestudiums, Hannover 1979.

Gewerkschaftliche Studienreformvorschläge für die Studien- eingangsphase Chemie, Hannover 1979.

IG-CHEMIE-PAPIER-KERAMIK 1982

IG-Chemie-Papier-Keramik: Chemie für den Menschen,

Auswertung und Dokumentation zu~ gemeinsamen Studienreform- kongreß Hannover 1982.

(29)

- 26 -

IG-CHEMIE-PAPIER-KERAMIK 1984

Pressemitteilung XX/71 vom 25.7.1984; dazu auch Presse- mitteilung 1985, XXI/52 vom 4.6.1985.

ILO 1985

Pressemitteilung, zit. nach WSI-Nachrichten 1/85.

JANDER-BLASIUS

Lehrbuch der analytischen und präparativen anorganischen Chemie, Hirzel-Verlag, Stuttgart 1983.

KÖHLER 1985

Köhler, Barbara Maria: Die Information über Schadstoffe als Voraussetzung für den Arbeitsschutz, Argument-Sonderband

AS 125, S. 107 - 125.

KÖHLER und RICHTER 1985

Köhler, Barbara Maria und Richter, Rudolf: Chemisierung der Technik als Modernisierungs- und Rationalisierungsstrategie, in: Naschold, Frieder, Arbeit und Politik, Gesellschaftliche Regulierung der Arbeit und der sozialen Sicherung, Frankfurt/

New York 1985.

KUHN 1982

Kühn, Hagen: Betriebliche Arbeitsschutzpolitik und Interes- senvertretung der Beschäftigten.

LI 1969

Li, F.P. et al., J. Nat. Cancer Inst. 43, 1159 (1969), zit. nach Woelcke, U. 1976, S. 5.

ROSENBROCK 1982

Rosenbrock, Rolf: Arbeitsmediziner und Sicherheitsexperten im Betrieb, Campus 1982.

SCHLICHTHOERL 1984

Schl'ichthoerl, Günter, Al-Che-Mist, herausgegeben von der Studentenvertretung am Fachbereich Chemie der FU Berlin, Mai 1984, S. 4, 5.

SEEFELDER 1980

Deutscher Bundestag, Unterausschup Chemikaliengesetz: An- hörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gefähr- lichen Stoffen, Drucksach 8/3319.

SICHERHEITSEINFUHRUNG 1985

Sicherheitseinführung in das Chemiepraktikum, Münster 1985, vervielfältigt durch IG Chemie.

STUDIENPLAN 1983

Studienplanentwurf der Freien Universität Berlin für das Fach Chemie 1983.

(30)

UNFALLVERHÜTUNGSBERICHT 1980

Deutscher Bundestag: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland, Drucksache 8/3650.

UNI 1985

Anonym: Einstieg und Umstieg, UNI-Berufswahlmagazin 8/1985, S. 8.

VCI

Verband der chemischen Industrie, Studienreformvorschlag.

VOIGTSBERGER 1982

Voigtsberger, P.: Einführungsvortrag in: Bundesanstalt für Materialprüfung Berlin, Vortragsveranstaltung zum Thema Grundsätze der chemisc~en Sicherheitstechnik und ihrer An- wendung in der Praxis, Oktober 1981, Berichte.

WOELKE 1976

Woelke, U.: Krebserzeugende Arbeitsstoffe. Chemische Karzinogene im Laboratorium, Dortmund 1976.

ZORN 1981

Zorn: Vortrag auf der Veranstaltung der Gesellschaft deutscher Chemiker (1981), s. FECS (1981).

(31)

WISSENSCHAFTSZENTRUM BERLIN

IIVG/AP Steinplatz 2 . 1000 Berlin 12 . Telefon (030) 3134081

Internationales Institut

für

Vergleichende Gesellschafts- forschung

Schwerpunkt Globale Entwicklungen Direktor: Prof. Dr. Karl W. Deutsch Schwerpunkt Arbeitspolitik Direktor: Prof. Dr. Frieder Naschold

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum

Publikationen des IIVG/Arbeitspolitik des WZB ab Januar 1986

IIVG/re86-201 Knuth Dohse:

Die Einwandererfrage

Aufsätze zur "Ausländerproblematik". 115 S.

Barbara Maria Köhler/Rupprecht Thorbecke:

The Importance of Structure Concerning the Effectiveness of Self-Help Groups -

An Empirical Investigation. 21 S.

I IVG/dp86-202

IIVG/dp86-203 Ben Dankbaar:

Social Assessment of Workplace Technology Some Experiences with the German Program

'Humanization of Work'. 30 S.

IIVG/dp86-205

Ulrich JUrgens/Hans-Peter Strömel:

The Communication Structure between Management and Shop Floor - A Comparison of a Japanese and a German Plant. 19 S.

Maria Oppen:

Arbeitsmigration und Gesundheitsrisiken - Ausländerkrankenstand im Vergleich. 54 S.

IIVG/dp86-204

Wissenschaftszentrum Berlin gemeinnützige GmbH

Geschäftsführer: Prof. Dr. Meinolf Dierkes

Sitz der Gesellschaft: Berlin AG Charlottenburg Reg.-Nr. HR B 4303

Telegrammanschrift:

SCIENCECENTER BERLIN Telex: 183584 wzb d

(32)

IIVG/dp86-206 Barbara Maria Köhler/GUnter Schlichthörl:

Arbeitssicherheit und Ausbildung

Materialien zu einer Untersuchung der Ar- beitsschutzpraxis an Hochschullabors. 27 S.

Pamel a Mei 1 :

Theoretical Currents in Organizational

Development and their Relevance to Partici- pative Management/Employee Involvement in the U. S. 37

s.

IIVG/dp86-207

(33)

Wissenschaftszentrum Bertin

~stansChrift: IIVG/AP Steinplatz 2, 1000 Berlin 12, Telefon (O30) 3134080

Internationales

Institut für

Vergleichende Gesellschafts- forschung

L _j Schwerpunkt Globale Entwicklungen

Direktor: Prof. Dr. Karl W. Deutsch Schwerpunkt Arbeitspolitik Direktor: Prof. Dr. Frieder Naschold

IhreZeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum

Publikationen des IIVG/Arbeitspolitik des WZB ab Januar 1985.r

I

IIVG/dp85-20l Barbara Maria Köhler:

Neurotoxische Substanzen als Beispiele für gesundheitsgefährliche Arbeitsstoffe. 36 S.

Anita Kugler:

Arbeitsorganisation und Produktionstechnologie der Adam Opel Werke (von 1900 bis 1929). 120 S.

IIVG/pre85-202

IIVG/dp85-203 Zusammenfassung des Ergebnisberichts:

Projekt BETRIEBSKRANKENKASSEN UND PRÄVENTION. 55 S.

IIVG/pre85-204 Thore K. Karlsen/Hagen Kühn:

Informationstechnik und die Qualität sozialer Dienstleistungen.

Zwei Ansätze zur Untersuchung und Beurteilung sozialpolitischer Leistungsqualität bei technik- gestützter Leistungsproduktion. 35 S.

Friedrich Hauß:

Krankheitsverhütung durch Verhaltensbeeinflussung - Zu Präventionsmaßnahmen'von Krankenkassen - 65 S.

IIVG/dp85-205

IIVG/dp85-206 Rainer Dombois:

La Produccion Automotriz y el Mercado del Trabajo en un Pais en Desarrollo

Un Estudio Sobre la Industria Automotriz Mexicana 96 S .

••• /2

Wissenschaftszentrum Berlin gemeinnützige GmbH Geschäftsführer:

Prof. Dr. Meinolf Dierkes

Sitz der Geseílschatt: Berlin AG Charlottenburg

Reg.-Nr. HR B 4303

Telegrammanschrift: SCIENCECENTER BERLIN Bankverbindungen:

Berliner Commerzbank AG, Kto.-Nr. 507914000 (BLZ 100 400 00) ; Postscheck Berlin West 2658 34-108 (BLZ 10010010) :

(34)

IIVG/dp85-207

IIVG/dp85-208

IIVG/pre85-209

IIVG/dp85-210

IIVG/pre85-211 IIVG/dp85-212

IIVG/pre85-213

IIVG/dp8S-214

IIVG/dp85-215

IIVG/dp85-216

Nomura ~1asami:

IIModel Japan?1I Characteristics of Industrial

Relations in the Japanese Automobile Industry. 33 S.

Ulrich Jürgens/Knuth Dohse/Thomas Malsch:

Neue Produktionskonzepte in bundesdeutschen Auto- mobilbetrieben. 38 S.

Rolf Rosenbrock:

Industrial Health Policy in a Crisis

Regressive Tendencies and New Tasks for the Professionals. 20 S.

Jörn Diekmann:

Betriebsvereinbarungen zum Personaleinsatz Verbreitung, Struktur und Inhalte im Organi- sationsbereich der IG Metall. 114 S.

Robert Sass:

The Saskatchewan Approach to Workplace Health and Safety, 1972 - 1982. 8 S.

Adrienne Windhoff-Héritier:

Politikarena und Policy Netz -

Zum ana lyti schen Nutzen zweierBegriffe'. 33: S ..

Rolf Rosenbrock:

Die Kolonialisierung des Sozialstaats - Ein Essay - 18 S.

Barbara Maria Köhler/Rudolf Richter:

Chemisierung der Technik

als arbeitspolitisch relevanter Trend. 21 S.

Thomas Malsch:

IINeue ProduktionskonzepteIl zwischen Rationalität und Rationalisierung -

Mit Kern und Schumann auf Paradigmasuche. 33 S.

Rudolf Richter:

Chemisierung der Technik am Beispiel der industriel- len Nutzung der Faserverbundwerkstofftechnologie. 39 S.

(35)

Wissenschaftszentrum Berlin

r-;::,stanschrift: IIVG/AP Steinplatz 2 . 1000 Berlin 12 . Telefon (O30) 31340;1

Internationales

Institut für

Vergleichende Gesellschafts- forschung

L _j Schwerpunkt Globale Entwicklungen I

Direktor: Prof. Dr. KarlW.Deutsch ¡ Schwerpunkt ArbeitspolItik

Direktor: Prof. Dr. Frieder Naschold

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum

Publikationen des IIVG/Arbeitspolitik des WZB ab Januar 1984

I1VG/dp84-201

IIVG/dp84-202

Ferdinando Chiaromonte:

Robotics and its Social Impacts on Italian Industry.16 S.

Rüdiger Seltz:

Neue betriebliche Machtressourcen und Wandel des Kon- trollsystems durch elektronische Informations- und Kommunikationstechnologien.

Eine theoretische und empirische Skizze zu 'Kontrolle im ArbeitsprozeB' und 'Arbeitspolitik'. 38 S.

Lothar Fietzek/Claudia Weber-Deutschmann:

Zur Entwicklung der qualitativen Tarifpolitik der IG Druck und Papier. 121 S.

IIVG/dp84-203

IIVG/dp84-204 Ulrich Mäurer:

Informations- und Mitbestimmungsrechte des Be- triebsrates auf dem Gebiete des Arbeitsstoff- schutzes. 33 S.

IIVG/pre84-205 Wolfgang Däubler:

Präventiver Gesundheitsschutz durch gesetzliche Krankenkassen

- Rechtliche Rahmenbedingungen -. 57 S.

. . ./2

Wissenschaftszentrum Berlin gemeinnützige GmbH Geschäftsführer:

Prof. Dr. Meinolf Dierkes

Sitz der Gesellschaft: Berlin AG Charlottenburg

Reg.-Nr. HR B4303

Telegrammanschrift: SCIENCECENTER BERLIN

Bankverbindungen: ¡

Berliner Commerzbank AG, Kto.-Nr.507914000 (BlZ 100400 00) i

Postscheck Berlin West 2658 34-108 (BlZ 100 100 10) !

(36)

IIVG/pre84-206 Michael Burawoy:

The Contours of Production Politics. 35 S.

IIVG/pre84-207 Gerd Göckenjan:

Medizin und Ärzte als Faktoren sozialer Disziplinierung der Unterschichten.

Zur Soziologie der Gesundheit. 25 S.

Tokunaga Shigeyoshi:

Some Recent Developments in Japanese Industrial Relations, with Special

Reference to Large Private Enterprises. 22 S.

Thomas Ma1sch:

Transfer of Technology and Plant Organisation. 41 S.

Thore Karlsen/Hagen KUhn:

Arbeitsprozess, Informationstechnologie und Leistungsqualität in sozialstaatlichen Insti- tutionen

- Internationales Vergleichsprojekt der Ent- wicklungen in der Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und Norwegen - 103 S.

Thore Karlsen/Hagen Kühn:

Work Process, Information Technology and Service Quality in Social Welfare Institutions

- An International Comparison of Developments in the Federal Republic of Germany, Great Britain and Norway - 103 S.

Knuth Dohse/Ulrich Jürgens/Thomas Malsch:

Vom "Fordismus" zum "Toyotismus"?

Die Japan-Diskussion in der Automobilindustrie. 49 S.

Barbara Maria Köhler:

Arbeitsstoffinformation als Kontrollinstrument für den Arbeitsschutz. 29 S.

IIVG/dp84-208

: IIVG/dp84-209

IIVG/dp84-210

IIVG/dp84-211

IIVG/lJre84-212

IIVG/dp84-213

IIVG/dp84-214 Barbara Maria Köhler/Rudolf Richter:

Entwicklungstrends der Betriebstechnologie

und des Arbeitsstoffschutzes in der Textilindustrie. 34 S .

.. ./3

(37)

Publikationen des IIVG/Arbeitspolitik des WZB Seite - 3 -

IIVG/dp84-215

IIVG/pre84-216

IIVG/dp84-2l7

IIVG/pre84-218

IIVG/pre84-219

IIVG/dp84-220

IIVG/dp84-221

IIVG/dp84-222

IIVG/pre84-223 IIVG/pre84-224

Fred Klasen/Gabriele Winter:

Der staatlich organisierte IIgraue Arbeitsmarktll

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Großbritannien. 17 S.

Dagmar BUrkardt/Maria Oppen:

Sind Frauen häufiger krank?

Arbeitsunfähigkeitsrisiken erwerbstätiger Frauen. 58 S.

Thomas Malsch/Knuth Dohse/Ulrich JUrgens:

Industrieroboter im Automobi1bau .

Auf dem Sprung zum lIautomatisierten Fordismusll? 64 Knuth Dohse/Ulrich JUrgens/Thomas Ma1sch:

From IIFordismll to IIToyotism"?

The Social Organization of the Labour Process in the Japanese Automobile Industry. 42 S.

Forschungsprojekt:

Politik und Kontrolle bei computergestUtzter Produktionsplanung und -steuerung. 112 S.

Knuth Dohse/Ulrich JUrgens/Thomas Ma1sch:

Reorganisation der Arbeit in der Automobil- industrie - Konzepte, Regelungen, Veränderungs- tendenzen in den USA, Großbritannien und der

Bundesrepublik Deutschland - Ein Materialbericht. 127 S.

Rolf Rosenbrock:

Betriebliche Gesundheitspolitik in der Krise - regressive Tendenzen und neue Aufgaben fUr die Experten -.. 30 S.

Thomas Ma1sch/Knuth Dohse/Ulrich JUrgens:

Industrial Robots in the Automobile Industry A Leap Towards IIAutomated Fordismll? 58 S.

S.

i

!

i

i

i

Ulrich JUrgens/Knuth Dohse/Thomas Malsch:

New Production Concepts in West German Car Plants. 36 S.

Ulrich JUrgens/Knuth Dohse/Thoams Malsch:

Japan als Orientierungspunkt fUr den Wandel der industriellen Beziehungen in der US-amerikanischen und der europäischen Automobilindustrie. 24 S.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Ursachen dafür, dass Versicherungsunternehmen trotz der weitgehenden Harmonisierung des Versicherungsaufsichtsrechts durch die drei Richtlinienge- nerationen nicht in

Auf die Kosten einer anwaltlichen Vertretung erstreckt sich die Prozesskostenhilfe, wenn das Gericht der Partei einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnet?. Dies

Argumente für eine (ausnahmslose) Trennung von forum und ius aus deutscher und europäischer Sicht. Fine tuning bei Parallelverfahren im Allgemeinen. Sinn und Zweck eines fine

Dann müssen Sie sich erst bei dieser Stelle melden.. Vielleicht bezahlt diese Stelle Ihr Verfahren. Dann bekommen Sie keine PKH. Und dann müssen Sie das Formular auch nicht

Zudem wurde Biya im Oktober 2018 für seine siebte Amtszeit mit über 70 Prozent der Wählerstimmen bestätigt, auch wenn die Beteili­. gung in den

Betriebsrat), Bildung (z.B. Selbsthilfegruppe organisieren), Kirche (z.B. aktives Parteimitglied), Sozia- les (z.B. Ersatzschöffe), Rettungswe- sen (z.B. Obmann Gartenverein),

• Quellen einer Meta-Analyse können im Text zitiert werden (müssen aber nicht), im Literaturverzeichnis werden sie mit einem Sternchen* aufgeführt inkl.. Übernommen von

Maenchen-Helfen, Die Welt der Hunnen, Wiesbaden 1990 (engl.. Wolfram,