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Erste Zwischenbilanz der intensivmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten

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Bayerisches Ärzteblatt 5/2020

Derzeit bestimmt und beeinträchtigt das Corona- Virus unseren Alltag. Beeinträchtigungen ergeben sich auch in Bezug auf die Fortbildungspflicht gemäß § 95d Sozialgesetzbuch (SGB) V.

Fortbildungsveranstaltungen werden seit An- fang März dieses Jahres abgesagt. Zudem be- schränkt die pandemiebedingte enorme Arbeits- belastung vieler Ärzte und Psychotherapeuten die zeitlichen Kapazitäten für Fortbildungs- maßnahmen.

Vielen Ärzten und Psychotherapeuten wird es deshalb voraussichtlich nicht möglich sein, ihren Fortbildungsnachweis rechtzeitig zu erbringen.

Anfang März mussten die ersten bayerischen COVID-19-Patientinnen und Patienten aufgrund schwerer Krankheitsverläufe auf die Intensivstation verlegt werden. Im Rahmen einer Pressekonferenz zogen Bernd Sibler, Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Professor Dr. Bernhard Zwißler, Direktor der Klinik für Anästhesiologie am LMU Klinikum München, sowie Professor Dr.

Karl-Walter Jauch, Vorsitzender Universitätsme- dizin Bayern e. V., im LMU Klinikum Großhadern in München am 9. April ein erstes Zwischenfazit zur intensivmedizinischen Versorgung von COVID- 19-Patienten an bayerischen Universitätskliniken.

Wissenschaftsminister Sibler betonte eingangs, dass in Bayern aufgrund der guten Vorbereitung bisher keine Überlastung des Gesundheitssystems eingetreten sei. So hätten die bayerischen Uni- versitätskliniken in den letzten Monaten die Zahl ihrer Intensivbetten von 600 auf 1.000 erhöht, wobei eine weitere Aufstockung auf 1.200 kurz-

fristig möglich sei. Dadurch sei sichergestellt, dass neben den knapp 300 COVID-19-Intensivpatien- ten auch Schlaganfall- oder Herzinfarktpatien- ten genauso verlässlich betreut werden könnten wie vor der Corona-Krise, erläuterte Sibler. Sehr positiv sei das LMU Klinikum Großhadern in der Krise aufgefallen, da alle 36 Intensivpatienten, die dort bis zum 6. April wegen COVID-19 behandelt wurden, gerettet werden konnten.

Anschließend an Sibler zeigte sich Karl-Walter Jauch, Vorsitzender Universitätsmedizin Bayern e. V., erfreut darüber, dass die Ansteckungsrate dank der strikten Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung deutlich reduziert werden konn- te. Habe ein am Corona-Virus Erkrankter vor der Einleitung von Gegenmaßnahmen fünf oder sechs weitere Menschen angesteckt, so liege die Zahl nun bei lediglich einem neu Infizierten.

Man müsse sich allerdings trotz dieser positi- ven Nachricht bewusst sein, dass die Pandemie

Erste Zwischenbilanz der intensivmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten

Professor Dr. Bernhard Zwißler Staatsminister Bernd Sibler (links), Professor Dr. Karl-Walter Jauch

Fotos: Klinikum der Universit München

die Deutschen wahrscheinlich noch die nächs- ten Jahre beschäftigen werde. Insofern sei es notwendig, herauszufinden wie Maßnahmen gelockert werden könnten, ohne die bisherigen Fortschritte aufs Spiel zu setzen.

Einen interessanten Trend identifizierte Bernhard Zwißler, Direktor der Klinik für Anästhesiologie in Großhadern, bei der geschlechts- und alters- spezifischen Verteilung der Behandlungsbedürf- tigen. So hätte es sich am Klinikum Großhadern bei 90 Prozent der COVID-19-Intensivpatienten um Männer gehandelt, lediglich 10 Prozent wären Frauen gewesen, wobei das Durchschnittsalter aller Erkrankten bei 62 Jahren liegen würde. Die Frage, ob Organe durch eine COVID-19-Erkran- kung langfristig geschädigt werden könnten, könne man aus Zwißlers Sicht derzeit noch nicht abschließend beantworten.

Florian Wagle (BLÄK)

Es besteht deshalb die Notwendigkeit, den individuellen Fortbildungszeitraum aller Ärz- te und Psychotherapeuten vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 zu unterbrechen, mit der Folge, dass sich der für Sie maßgebliche fünfjährige Fortbildungszeitraum um sieben Monate verlängert. Der nachfolgende Fünf- jahreszeitraum beginnt entsprechend sieben Monate später.

Die Regelung findet auch für den zweijährigen Nachholzeitraum bei nicht fristgerecht vorgeleg- tem Fortbildungsnachweis Anwendung mit der Folge, dass sich auch dieser Zeitraum auf zwei Jahre und sieben Monate verlängert.

Über das individuelle Ende-Datum des für Sie maß- geblichen verlängerten Fortbildungszeitraumes werden Sie zeitnah gesondert schriftlich informiert.

Bis dahin bitten wir Sie, von telefonischen Anfra- gen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der Bayerischen Landesärztekammer oder der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugend- lichenpsychotherapeuten Abstand zu nehmen.

Weitere Informationen zum Thema Fortbildung finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Fortbildungspflicht.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Unterbrechung der Fortbildungszeiträume infolge der COVID-19-Pandemie

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