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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

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41. Ausgabe vom 14. Oktober 2015

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

nung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Ein wen dun- gen geltend gemacht werden, die vom Antrag stel- ler im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- macht werden können.

Der gegenüber der Bekanntmachung des Aufstel- lungs beschlusses geänderte Geltungsbereich kann dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.

Starnberg, 08.10.2015

Stadt Starnberg – Eva John, 1. Bürgermeisterin INHALT:

▼ Antrag der Gemeinde Gilching auf Fest setzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen IV der Gemeinde Gilching in der Ge markung Gil- ching (Gemeinde Gilching), den Ge mar kungen Oberbrunn und Unter brunn (Ge meinde Gauting) sowie den Ge mar kungen Ober pfaf fen hofen und Hochstadt (Gemeinde Weßling) SOWIE Antrag der Gemeinde Gil ching auf Er teilung einer geho- benen Er laub nis für die Grundwasser entnahme aus Brunnen IV auf Fl.-Nr. 1754/1, Gemarkung Gilching, zur öffentlichen Trink was ser ver sor gung der Gemeinde Gilching;

Bekanntmachung des Erörterungstermins

▼ Bebauungsplan Nr. 8028, 5. Änderung Oberer Seeweg zwischen Am Wiesengrund und Bahn- linie, Gemarkungen Söcking und Starnberg;

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bau leit- planung

◆ Antrag der Gemeinde Gilching auf Fest- set zung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen IV der Gemeinde Gilching in der Ge mar kung Gilching (Gemeinde Gilching), den Ge mar kungen Oberbrunn und Unter brunn (Ge meinde Gauting) sowie den Ge mar kungen Oberpfaffenhofen und Hochstadt (Gemeinde Weßling) SOWIE Antrag der Gemeinde Gil ching auf Er teilung einer gehobenen Er laub nis für die Grundwasser entnahme aus Brunnen IV auf Fl.-Nr. 1754/1, Gemarkung Gilching, zur öffent- lichen Trink was ser ver sor gung der Gemeinde Gilching;

Bekanntmachung des Erörterungstermins

Das Landratsamt Starnberg führt gegenwärtig die beiden wasserrechtlichen Verfahren für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Was- serschutzgebietes für den Brunnen IV der Ge- mein de Gilching sowie für die Erteilung einer ge- hobenen Erlaubnis für die Trinkwasserentnahme aus dem Brunnen IV auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1754/1, Gemarkung Gilching, durch.

Nach Art. 73 Absatz 3 Satz 1, Art. 69 Satz 2 Bayeri sches Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Absatz 6 Bayerisches Verwaltungs ver fahrens ge- setz (BayVwVfG) sind die im Verfahren erhobenen Einwendungen gegen die Festsetzung des Was- ser schutzgebietes und die Zulassung der Grund- wasserentnahme sowie die abgegebenen Stel- lung nahmen der Behörden hierzu mit dem Vor- habens träger, den Behörden, den Betroffenen so- wie den Personen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erör- tern. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aus- blei ben eines Beteiligten an dem Erörterungs ter- min auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Der nicht öffentliche Erörterungstermin fi ndet statt am

Montag, dem 26.10.2015, um 09:30 Uhr im Großen Sitzungssaal

(1. OG, Zimmer-Nr. 200) des Landratsamtes Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg.

Es ist nachfolgende Tagesordnung vorgesehen:

1. Begrüßung und Vorstellung

2. Ablauf des Erörterungstermins und Hinweise zum Verfahren

3. Darstellung des bisherigen Verfahrens 4. Kurze Planvorstellung durch den Antragsteller 5. Erörterung der Einwendungen und Stellung nah-

men

5.1. Land- und forstwirtschaftliche Belange 5.2. Belange Kiesabbau

5.3. Belange Luftfahrt

5.4. Straßen- und bahnbezogene Belange 5.5. Sonstige Belange (Verbote bzgl.

Erdaufschlüsse, Bohrungen, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, bauliche Anlagen, etc.)

Starnberg, 24.09.2015 Landratsamt Starnberg Karl Roth, Landrat

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Bekanntmachung der Stadt Starnberg

◆ Bebauungsplan Nr. 8028, 5. Änderung Oberer Seeweg zwischen Am Wiesengrund und Bahnlinie, Gemarkungen Söcking und Starnberg;

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bau leit- planung

Der von der Ersten Bürgermeisterin am

08.10.2015 gebilligte Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 08.10.2015 liegt einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stel- lung nahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Bau ge setz bu- ches in der Zeit

vom 22.10.2015 bis 24.11.2015 bei der Stadt Starnberg -Stadtbauamt-,

Vogelanger 2, Zimmer 306,

während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donners- tags von 15.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Ein- sicht öffentlich aus.

In Ausnahmefällen kann der Bebauungsplan nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienst- stunden eingesehen werden.

Im Rahmen der Auslegung sind folgende umwelt- bezogene Informationen verfügbar:

- Aussagen im Umweltbericht zur Bestands si- tu a tion und zu den Umweltauswirkungen der Planung in Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Flora und Fauna, Land- schaft, Mensch, Kultur und sonstige Sachgüter - Aussagen im Umweltbericht zu den Wechsel-

wirkungen zwischen den vorgenannten Schutz- gütern

- Aussagen im Umweltbericht zu den geplanten Vermeidungs- und Optimierungsmaßnahmen in Bezug auf die vorgenannten Schutzgüter - Aussagen im Umweltbericht zum naturschutz-

rechtlichen Eingriff und Ausgleich

- Bodenuntersuchung mit Einschätzung der Ver- sickerungs fähigkeit

Während der Auslegungsfrist können Stel lung nah- men abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Be- bauungs plan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs gerichts ord-

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Karl Roth, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Umgriff – Bebauungsplan Nr. 8028, 5. Änderung, geänderter Geltungsbereich Seite 1

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