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2. Ausgabe vom 18. Januar 2017

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

INHALT:

▼ 49. Änderung des Flächennutzungsplans für Teilfl ächen der Grundstücke Fl.Nrn. 922, 929, 1291 und 1301/2, Gemarkung Perchting;

- Fassung des Änderungsbeschlusses - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung der Stadt Starnberg

◆ 49. Änderung des Flächennutzungsplans für Teilfl ächen der Grundstücke Fl.Nrn. 922, 929, 1291 und 1301/2, Gemarkung Perchting;

- Fassung des Änderungsbeschlusses

- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat am 28.11.2016 die Durchführung des Verfahrens zur 49. Änderung des Flächen- nutzungsplans beschlossen, was hiermit orts- üblich bekannt gemacht wird (§ 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches). Der Geltungsbereich ist aus dem nebenstehenden Lageplan ersichtlich.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau eines Kindergartens sowie einer Erschließungsstraße am westlichen Ortsrand von Perchting geschaffen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich nun gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches über die allge- meinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie sich wesent- lich unterscheidende Lösungen, die für die Neu- gestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, unterrichten. Dazu liegt der Planentwurf in der Fassung vom 24.11.2016 in der Zeit

vom 19.01.2017 bis einschließlich 21.02.2017 im Rathaus der Stadt Starnberg,

Vogelanger 2, Zimmer 311, während der allgemeinen Dienst stunden mon-

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Karl Roth, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Gelegenheit zur Äußerung und Abgabe von Stellungnahmen.

Starnberg, 12.01.2017

Stadt Starnberg – Eva John, Erste Bürgermeisterin tags, mittwochs und freitags von 07:30 bis

12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 07:30 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht und Erörterung aus. In Ausnahmefällen kann der Planentwurf nach Terminvereinbarung auch außerhalb die- ser Dienststunden eingesehen werden. Ebenso besteht innerhalb der vorstehenden Frist die

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Umgriff – 49. Änderung des Flächennutzungsplans in Perchting

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Seite 1

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