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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

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Academic year: 2022

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INHALT:

• Öffentliche Ausschreibung; Landratsamt Starnberg

• Satzung der Stadt Starnberg zur Änderung der Beitrags- und Gebühren- satzung zur Entwässerungssatzung vom 06. August 2002

Öffentliche Ausschreibung

Das Landratsamt Starnberg weist darauf hin, dass im Bayerischen Staatsan- zeiger vom 16.08.2002 die Einführung eines Content-Management-Systems ausgeschrieben wird.

Es wird gebeten bei Interesse entsprechende Informationen dieser Veröf- fentlichung bzw. unter der Internetadresse http://www.landkreis-starn- berg.de/cms zu entnehmen.

Starnberg, 12.08.2002

LANDRATSAMT STARNBERG Heinrich F r e y , Landrat

Bekanntmachung der Stadt Starnberg Satzung der Stadt Starnberg

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Vom 06. August 2002

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (BayRS 2024- 1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 17 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140) erlässt die Stadt Starnberg folgende

SATZUNG:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 10. März 1986 (Amtsblatt des Landkreises Starnberg Nr. 11) zuletzt geändert durch Satzung vom 29. November 2001 (Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Nr. 49), wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 2,36 €pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. September 2002 in Kraft.

Starnberg, 06. August 2002

STADT STARNBERG

Ferdinand P f a f f i n g e r , Erster Bürgermeister

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg; verantwortlich: Landrat Heinrich Frey;

Redaktion: Stefan Diebl; Satzherstellung: Druckerei Josef Jägerhuber GmbH, Starnberg.

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Freitag, 16. August 2002 Nr. 30

Staatlich anerkannte

Beratungsstelle für

Schwangerschaftsfragen

im Gesundheitsamt, 82319 Starnberg, Dampfschiffstraße 2a

Wir bieten an:

Schwangerschaftskonfliktberatung gem. § 219 StGB Allgemeine Beratungen in Schwangerschaftsfragen,

Beratungen über finanzielle Hilfen, z. B. Landesstiftungen.

Bitte Terminvereinbarung unter Telefon

(0 81 51) 148-920 oder 148-900

Kinder-, Jugend- und

Familienberatungsstelle des Landkreises Starnberg

Hilfe für Familien, Elternpaare, Jugendliche und Kinder bei Schwierigkeiten:

• in der Erziehung

• in der Partnerschaft

• bei schulischen Schwierigkeiten der Kinder

• bei Ablösungsproblemen von Jugendlichen Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Die Beratung ist kostenlos.

Frauenbüro

• Rat und Hilfe für Frauen in akuten und allgemeinen Krisensituationen

• „Neuer Start ab 35“ –

Beruflicher Neubeginn für Frauen

• Hilfen für Alleinerziehende

• Fortbildungkurse für Frauen

• Frau und Familie

Weitere Informationen: Landratsamt Starnberg

Telefon 0 81 51 / 14 85 11

Kurzzeitpflege

Zur Entlastung der häuslichen Pflege bieten die Altenpflegeeinrichtungen des Landkreises Kurzzeitpflege für die Dauer von bis zu 4 Wochen an.

Auskunft über freie Kurzzeitpflegeplätze erteilt das Landratsamt Starnberg/So- zialamt,

Tel.: (0 81 51) 148 - 251.

Beratungsstelle für Suchtkranke und Angehörige

im Gesundheitsamt, 82319 Starnberg, Dampfschiffstraße 2a

Wir bieten an:

Beratung über Behandlungsmöglichkeiten, Vermittlung von ambulanten und stationären Hilfen,

Nachsorge, Wiedereingliederungshilfe, Familienberatungen, Gruppen- und Einzelgespräche.

Auf Wunsch auch anonym.

Bitte Terminvereinbarung

unter Telefon (0 81 51) 148-900

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