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Schreiben des nds. Innenministeriums vom 08. Mai 2013

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Nds. Ministerium für Inneres und Sport, Postfach 2 21, 30002 Hannover

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Langer Garten 23 B 31137 Hildesheim

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05.04.2013 61.12 I 12231.3-6

Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen hier: amtsärztliche Gutachten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Bearbeitet von:

Christine Kalmbach

Durchwahl Nr. (05 11) 1 20- Hannover

6266 (.- .05.2013

unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 05.04.2013 teile ich Ihnen mit,. dass in den Fällen, in denen der Ausländerbehörde bekannt ist, dass vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer gesundheitlich beeinträchtigt sind oder die Betreffenden im Zuge der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßna- hem geltend machen, nicht reisefähig zu sein, in jedem Fall ein amtsärztliches Gutachten zur Frage der Reisefähigkeit eingeholt wird.

Die Ausländerbehörden berücksichtigen die Ergebnisse der amts- oder fachärztlichen Untersu- chungen bei ihre weiteren ausländerrechtliehen Entscheidungen, wobei behördlicherseits zu be- rücksichtigen ist, dass das vorgelegte amts- oder fachärztliche Gutachten die vom Bundesverwal- tungsgericht im Urteil vom 11.09.2007 - BverwG 10 C 8.07 -aufgestellten Kriterien im Hinblick auf die Schlüssigkeit eines Gutachtens über das Vorhandensein einer PTBS erfüllt.

Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, die nach dem Untersuchungsergeb- nis nicht reisefähig sind, werden nicht abgeschoben. So im Fall des türkischen Staatsangehörigen

• • • • • dessen amtsärztliche Untersuchung ergeben hat, dass er voraussichtlich für die Dau- er eines Jahres nicht reisefähig ist.

Im Fall des armenischen Ehepaares war Reisefähigkeit unter der Voraussetzung bestätigt worden, dass die gemäß amtsärztlichem Gutachten angeordneten Maßnahmen getroffen werden. Dies ist von den beteiligten Behörden beachtet worden; bei der dann durchgeführten Aufenthaltsbeendi-

Dienstgebäude/

Paketanschrift Lavesallee 6 30169 Hannover Nebengebäude:

Giemensstraße 17

Telefon (05 11) 1 20-0 Telefax (05 11) 1 20·65 50 Nach Dienstschluss:

(0511) 1 20-61 50

E-Mail

poststelle@mi.niedersachsen.de

Überweisung an Niedersächsische Landeshauptkasse Hannover Konto-Nr. 106 035 355

Norddeutsche Landesbank Hannover (BLZ 250 500 00)

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- 2-

gung hat es keine besonderen Vorkommnisse, insb. keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für das armenische Ehepaar gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage ~ ·

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/~-p Gz·c~

Paul Middelbeck

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