• Keine Ergebnisse gefunden

TOP 2 - Einrichtung von refinanzierten Stellen im Bürgeramt für den Pflichtumtausch von Führerscheinen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "TOP 2 - Einrichtung von refinanzierten Stellen im Bürgeramt für den Pflichtumtausch von Führerscheinen"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

In der Senatssitzung am 18. August 2020 beschlossene Fassung

1

Senator für Inneres Bremen, 27. Juli 2020

Vorlage für die Sitzung des Senats am 18. August 2020

Einrichtung von refinanzierten Stellen im Bürgeramt für den Pflichtumtausch von Führerscheinen

A. Problem

Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis 2033 in EU-Führerscheine getauscht werden. Um den vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 zu entzerren, sieht das entsprechende Gesetz (Anlage 8e zur Fahrerlaubnis- verordnung) vor, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird. Durch den Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten

Führerscheine ist in Bremen ab 2020 jährlich mit einem Umtausch von 35.000

Führerscheinen zu rechnen. Ab 2028 sind zusätzlich die seit dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine zu ersetzen, da Führerscheine seither nur befristet für 15 Jahre ausgestellt werden.

Über das Führerscheinfachverfahren FSW ist seit Oktober 2019 eine statistische Auswertung der Fallzahlen möglich.

B. Lösung

Es ist vorgesehen, im Referat 20 des Bürgeramtes (Führerscheinstelle) einen Abschnitt für den Umtausch von Führerscheinen einzurichten. Die Aufgabe wird damit Regelaufgabe der Führerscheinstelle. Entsprechendes Personal für diese Aufgabe steht derzeit im Bürgeramt nicht zur Verfügung.

Nach der statistischen Auswertung mit dem Führerscheinfachverfahren FSW wird von folgenden Fallzahlen ausgegangen:

Ausgegangen wird von durchschnittlich 35.000 Umtauschfällen jährlich. Durch die Einnahmen aus dem Umtausch ist die Refinanzierung der für die zusätzliche Aufgabe erforderlichen Personal- und Sachbedarfe möglich.

Umtauschjahr Fallzahlen FSW Einnahmen

2021 34.781 532.149

2022 39.374 602.422

2023 36.331 555.864

2024 25.785 394.510

2025 24.920 381.276

2026 23.960 366.588

2027 25.795 394.664

bis 2032 238.078 3.642.593

(2)

C. Alternativen Werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Nach Anlaufen des Pflichtumtauschs ist davon auszugehen, dass

Fahrerlaubnisinhaber*innen der Geburtsjahrgänge 1953 und früher (Umtauschmenge aktuell 238.078) sukzessive umtauschen werden. Die Umtauschpflicht dieser Jahrgänge läuft bis zum 19.01.2033. Es ist daher realistisch, von einem jährlichen Umtausch von 35.000 Führerscheinen auszugehen.

Der Pflichtumtausch ist von den Bürger*innen bisher wenig in Anspruch genommen worden;

die Dienstleistung steht im Bürgeramt aktuell aufgrund der Corona-Situation nicht zur Verfügung. Das Angebot soll demnächst wiederaufgenommen werden, so dass entsprechendes Personal zur Bearbeitung der Anträge zur Verfügung stehen muss.

Die Gebühr für einen neuen Führerschein (Pflichtumtausch) beträgt 24,00 Euro. Nach Abzug der Kosten (Bundesdruckerei) verbleiben 15,30 Euro pro Führerschein, bei 35.000 Fällen im Jahr entstehen zusätzliche Einnahmen in Höhe von 535.500 Euro.

Bei Annahme einer Zeitdauer von 15 Min. pro Fall werden 6,25 Vollzeiteinheiten (VZE) für die Bearbeitung der Anträge benötigt.

Pro Haushaltsjahr sind Kosten für 6 VZE einer nach Besoldungsgruppe A 8 / Entgeltgruppe 8 TV-L bewerteten Stelle inklusive der Lohnnebenkosten, der Arbeitsplatzkosten sowie

eventueller Zuführungen an die Rücklage für Versorgungsvorsorge folgendermaßen refinanziert:

2020 2021 2022 2023

Personalkosten 83.920 342.561 342.561 342.561

Arbeitsplatzkosten 14.550 58.200 58.200 58.200

Gesamt 98.470 400.761 400.761 400.761

Einnahmen 133.880 535.500 535.500 535.500

Überdeckung 35.410 134.739 134.739 134.739

Ausgegangen wird hierbei prognostisch von 2 Beamt*innen und 4 Beschäftigten mit einer Einstellung frühestens ab 01.10.2020. Da jährlich höhere Einnahmen als Ausgaben prognostiziert werden, besteht ein voraussichtlicher Risiko-Puffer (Überdeckung). Beim Bürgeramt sollen korrespondierende refinanzierte Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen eingerichtet werden.

Es bestehen keine genderspezifischen Auswirkungen.

E. Senatsbefassung / Beteiligung und Abstimmung Die Vorlage ist mit dem Senator für Finanzen abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Öffentlichkeitsarbeit wird nicht empfohlen. Gegen eine Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehen keine Bedenken.

(3)

G. Beschluss

1. Der Senat stimmt der Einrichtung von sechs refinanzierten nach A 8 BremBesO / EG 8 TV-L bewerteten Stellen und der Einstellung entsprechender Beamten bzw.

Beschäftigten (m/w/d) beim Bürgeramt Bremen in der jeweiligen Besoldungsgruppe / Entgeltgruppe zu.

2. Der Senat bittet den Senator für Inneres, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung der Stellen sowie der damit verbundenen Sachausgaben zu schaffen.

Sollten keine entsprechenden Einnahmen generiert werden, trägt der Senator für Inneres das Finanzierungsrisiko.

3. Der Senat bittet den Senator für Finanzen, den Beschluss über die Einrichtung der refinanzierten Haushaltsstellen sowie der damit verbundenen Sachausgaben an den parlamentarischen Haushalts- und Finanzausschuss weiterzuleiten und die

erforderlichen Beschlüsse einzuholen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport für den Träger der örtlichen Sozialhilfe der Stadtgemeinde Bremen und der überörtlichen Sozialhilfe mit einer

Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Schutz privater Rechte, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne polizeiliche Hilfe die

Inwieweit beabsichtigt der Senat aus dem bestehenden Personalkorpus der Polizei Personal, Stellen und Aufgaben ganz oder teilweise abzuziehen, um die erweiterten Aufgaben aus

Bewilligt werden sollen Personalmittel für eine Stelle in der Entgeltgruppe (EG) 13, Stufe 2 TV-L für die Dauer von 3 Jahren.. Das Forschungsprojekt greift die

Bei einer Mittelbewilligung für die notwendigen Personal- und Sachmittel durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den 31.12.2020 hinaus, bittet der

Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktper- sonen mit hohem Risiko für ei- nen schweren Covid-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder

© Lara Schindler, Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB)z. Digitale Möglichkeiten als Unterstützung bei der mittelbaren

Hintergrund war, dass beim BVerwG Verfahren anhängig wa- ren, in dem die Frage geklärt wer- den sollte, ob und unter welchen Voraussetzungen bei einer Stel- lenbewirtschaftung,