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Schnittstellenproblematik: Alternativen und Ergänzungen zur Eingliederungshilfe

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Academic year: 2022

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Schnittstellenproblematik: Alternativen und Ergänzungen zur Eingliederungshilfe

Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach § 58

Sozialgesetzbuch (SGB) XII

(2)

Schnittstellenproblematik: Alternativen und Ergänzungen zur Eingliederungshilfe

Welche Leistungen gibt es:

• SGB II

• SGB III

• SGB V

• SGB IX

• SGB XI

• SGB XII

(Die Steuerungsstelle plant eine Gesamtübersicht der

unterstützenden Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern zu erarbeiten und den GutachterInnen der Behandlungszentren zur Verfügung zu stellen)

(3)

SGB II

kommunale Eingliederungsleistungen

Maßnahme Art:

• "Kann Leistung" des Jobcenters Gesetzliche Grundlagen:

• § 16 a SGB II Platzzahl:

• Nicht Platzzahl gebunden Dauer:

• Entscheidet sich im Rahmen des "Pendelbriefverfahrens"

(4)

SGB II

kommunale Eingliederungsleistungen

Personenkreis:

Erwerbsfähige Menschen mit Vermittlungshemmnissen, die von folgenden Unterstützungsangeboten profitieren können:

• Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,

• Schuldnerberatung,

• psychosoziale Betreuung,

• Suchtberatung

(5)

SGB II

kommunale Eingliederungsleistungen

Ziele:

• Stabilisierung

• Einleitung weiterführender unterstützender Maßnahmen

(6)

SGB II

kommunale Eingliederungsleistungen

Zugang:

• Im Zusammenhang mit einer Eingliederungsvereinbarung

zwischen Arbeitslosengeld (ALG) II EmpfängerIn und Jobcenter leitet Case ManagerIn das Pendelbriefverfahren ein

• Im Rahmen der Psychosozialen Beratung geht ein

Beratungsauftrag an den/die zuständigen MitarbeiterIn im BHZ

• der/die KlientIn wird vom BHZ zum Erstgespräch eingeladen

(7)

SGB V

Soziotherapie

Maßnahme Art:

• Regelangebot der Krankenkasse Gesetzliche Grundlagen:

• § 37 a SGB V Platzzahl:

• nicht Platzzahl gebunden Dauer:

• 120 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren

(8)

SGB V

Soziotherapie

Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Soziotherapie Richtlinie am 22. Januar 2015

Die Richtlinie regelt Voraussetzung, Art und Umfang der Leistung.

(9)

SGB V

Soziotherapie

Personenkreis:

Schwere psychische Erkrankungen in diesem Sinne sind solche aus den Bereichen des schizophrenen Formenkreises, ICD-10-:

• F 20.0 – 20.6 (Schizophrenie)

• 21 (schizotype Störung)

• 22 (anhaltende wahnhafte Störung)

• 24 (induzierte wahnhafte Störung)

• 25 (schizoaffektive Störung)

(10)

SGB V

Soziotherapie

und der affektiven Störungen, ICD-10-:

• F 31.5 (gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer bipolaren affektiven Störung)

• 32.3 (schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen)

• 33.3 (gegenwärtig schwere depressive Episode mit

psychotischen Symptomen im Rahmen einer rezividierenden depressiven Störung)

(11)

SGB V

Soziotherapie

Was ist neu?

Wenn sich aufgrund der Gesamtsituation und nach fachärztlicher Einschätzung eine medizinische Erforderlichkeit aus einem der folgenden Kriterien ergibt:

• relevante Co-Morbiditäten (psychiatrische, wie z.B.

Persönlichkeitsstörungen oder Suchterkrankungen, …)

• stark eingeschränkte Fähigkeit zur Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben

• Eingeschränkte Fähigkeit Unterstützung selbstständig in Anspruch zu nehmen

(12)

SGB V

Soziotherapie

Konkrete Leistungen der Soziotherapie:

• Erstellung eines soziotherapeutischen Behandlungsplans

• Koordination von Behandlungsmaßnahmen und Leistungen

• Arbeit im sozialen Umfeld

• Motivations- (antriebs-) relevantes Training

• Training zur handlungsrelevanten Willensbildung

• Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung

• Hilfe in Krisensituationen

(13)

SGB V

Soziotherapie

Ziele:

• Kontaktfähigkeit und soziale Kompetenzen stärken

• Stabilisierung

• Stärkung der Selbsthilfekräfte- Empowerment

• mit der Erkrankung leben lernen

• Umgang mit Krisen lernen

• Versorgungsnetz aufbauen

Bei Indikation und unterschiedlichen Zielsetzungen können BW und Soziotherapie parallel zueinander in Anspruch genommen werden.

Dies sollte im Vorfeld mit der Steuerungsstelle besprochen werden.

(14)

SGB V

Soziotherapie

Zugang:

Folgende Ärzte dürfen Soziotherapie verordnen- FA/FÄ für:

• Neurologie

• Nervenheilkunde

• Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

• Psychiatrie und Psychotherapie

• Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie

Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V

(15)

SGB V

Soziotherapie

Welche Träger in Bremen bieten Soziotherapie an:

• ASB

• Gapsy

• AWO

• Ambulante Dienste Perspektive (Kooperation aus dem Verein für Innere Mission Bremen, Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bremen, dem Klinikum Reinkenheide und dem Diakonischen Werk Bremerhaven)

(16)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(17)

Kontakt:

Gesundheitsamt Bremen

Steuerungsstelle Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe Julia Ponke

Horner Str. 60-70 28203 Bremen

Tel: 0421/361-15118

Mail: Julia.Ponke@gesundheitsamt.bremen.de

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