Schnittstellenproblematik: Alternativen und Ergänzungen zur Eingliederungshilfe
Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach § 58
Sozialgesetzbuch (SGB) XII
Schnittstellenproblematik: Alternativen und Ergänzungen zur Eingliederungshilfe
Welche Leistungen gibt es:
• SGB II
• SGB III
• SGB V
• SGB IX
• SGB XI
• SGB XII
(Die Steuerungsstelle plant eine Gesamtübersicht der
unterstützenden Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern zu erarbeiten und den GutachterInnen der Behandlungszentren zur Verfügung zu stellen)
SGB II
kommunale Eingliederungsleistungen
Maßnahme Art:
• "Kann Leistung" des Jobcenters Gesetzliche Grundlagen:
• § 16 a SGB II Platzzahl:
• Nicht Platzzahl gebunden Dauer:
• Entscheidet sich im Rahmen des "Pendelbriefverfahrens"
SGB II
kommunale Eingliederungsleistungen
Personenkreis:
Erwerbsfähige Menschen mit Vermittlungshemmnissen, die von folgenden Unterstützungsangeboten profitieren können:
• Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
• Schuldnerberatung,
• psychosoziale Betreuung,
• Suchtberatung
SGB II
kommunale Eingliederungsleistungen
Ziele:
• Stabilisierung
• Einleitung weiterführender unterstützender Maßnahmen
SGB II
kommunale Eingliederungsleistungen
Zugang:
• Im Zusammenhang mit einer Eingliederungsvereinbarung
zwischen Arbeitslosengeld (ALG) II EmpfängerIn und Jobcenter leitet Case ManagerIn das Pendelbriefverfahren ein
• Im Rahmen der Psychosozialen Beratung geht ein
Beratungsauftrag an den/die zuständigen MitarbeiterIn im BHZ
• der/die KlientIn wird vom BHZ zum Erstgespräch eingeladen
SGB V
Soziotherapie
Maßnahme Art:
• Regelangebot der Krankenkasse Gesetzliche Grundlagen:
• § 37 a SGB V Platzzahl:
• nicht Platzzahl gebunden Dauer:
• 120 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren
SGB V
Soziotherapie
Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Soziotherapie Richtlinie am 22. Januar 2015
Die Richtlinie regelt Voraussetzung, Art und Umfang der Leistung.
SGB V
Soziotherapie
Personenkreis:
Schwere psychische Erkrankungen in diesem Sinne sind solche aus den Bereichen des schizophrenen Formenkreises, ICD-10-:
• F 20.0 – 20.6 (Schizophrenie)
• 21 (schizotype Störung)
• 22 (anhaltende wahnhafte Störung)
• 24 (induzierte wahnhafte Störung)
• 25 (schizoaffektive Störung)
SGB V
Soziotherapie
und der affektiven Störungen, ICD-10-:
• F 31.5 (gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer bipolaren affektiven Störung)
• 32.3 (schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen)
• 33.3 (gegenwärtig schwere depressive Episode mit
psychotischen Symptomen im Rahmen einer rezividierenden depressiven Störung)
SGB V
Soziotherapie
Was ist neu?
Wenn sich aufgrund der Gesamtsituation und nach fachärztlicher Einschätzung eine medizinische Erforderlichkeit aus einem der folgenden Kriterien ergibt:
• relevante Co-Morbiditäten (psychiatrische, wie z.B.
Persönlichkeitsstörungen oder Suchterkrankungen, …)
• stark eingeschränkte Fähigkeit zur Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben
• Eingeschränkte Fähigkeit Unterstützung selbstständig in Anspruch zu nehmen
SGB V
Soziotherapie
Konkrete Leistungen der Soziotherapie:
• Erstellung eines soziotherapeutischen Behandlungsplans
• Koordination von Behandlungsmaßnahmen und Leistungen
• Arbeit im sozialen Umfeld
• Motivations- (antriebs-) relevantes Training
• Training zur handlungsrelevanten Willensbildung
• Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung
• Hilfe in Krisensituationen
SGB V
Soziotherapie
Ziele:
• Kontaktfähigkeit und soziale Kompetenzen stärken
• Stabilisierung
• Stärkung der Selbsthilfekräfte- Empowerment
• mit der Erkrankung leben lernen
• Umgang mit Krisen lernen
• Versorgungsnetz aufbauen
Bei Indikation und unterschiedlichen Zielsetzungen können BW und Soziotherapie parallel zueinander in Anspruch genommen werden.
Dies sollte im Vorfeld mit der Steuerungsstelle besprochen werden.
SGB V
Soziotherapie
Zugang:
Folgende Ärzte dürfen Soziotherapie verordnen- FA/FÄ für:
• Neurologie
• Nervenheilkunde
• Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
• Psychiatrie und Psychotherapie
• Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
• Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V
SGB V
Soziotherapie
Welche Träger in Bremen bieten Soziotherapie an:
• ASB
• Gapsy
• AWO
• Ambulante Dienste Perspektive (Kooperation aus dem Verein für Innere Mission Bremen, Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bremen, dem Klinikum Reinkenheide und dem Diakonischen Werk Bremerhaven)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!