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TOP 13 - Inanspruchnahme von Regionalisierungsmitteln: Wie und in welchem Umfang wurden die zusätzlichen Regionalisierungsmittel im Land Bremen verwendet?"

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1 Antwort des Senats

auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 13. Juli 2021

„Inanspruchnahme von Regionalisierungsmitteln: Wie und in welchem Umfang wur- den die zusätzlichen Regionalisierungsmittel im Land Bremen verwendet?“

Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie stellt der Bund den Ländern auch für das laufende Jahr (2021) zusätzliche Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung. Aktuellen Prognosen der Branche zufolge ist beim ÖPNV durch die Covid-19- Pandemie für das Jahr 2020 mit Schäden in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2021 in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. In welcher Höhe sind bisher Schäden/Finanzierungsausfälle aufgrund der Auswirkun- gen der Corona-19-Pandemie im ÖPNV in Bremen für 2020 und 2021 angemeldet worden? Bitte für Bremen und Bremerhaven separat ausweisen.

2. In welcher Höhe hat Bremen bisher Regionalisierungsmittel zur Kompensation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie im ÖPNV ausge- zahlt? Bitte für die Städte Bremen und Bremerhaven separat ausweisen.

3. In welcher Höhe hat Bremen vom Bund zusätzliche Regionalisierungsmittel zur Kom- pensation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie im ÖPNV erhalten? Bitte für Bremen und Bremerhaven separat ausweisen.

4. In welcher Höhe hat der Senat die zusätzlichen Regionalisierungsmittel zur Kompen- sation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie im ÖPNV vom Bund durch eigene und zugesagte Finanzierungsbeiträge in 2020 ergänzt? Bitte für Bremen und Bremerhaven separat ausweisen.

5. In welcher Höhe wird der Senat 2021 die zusätzlichen Regionalisierungsmittel des Bundes zur Kompensation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19- Pandemie im ÖPNV durch eigene Finanzierungsbeiträge ergänzen? Bitte für Bremen und Bremerhaven getrennt ausweisen.

6. Inwieweit trifft auf Bremen der Vorhalt zu, dass die Länder ihre zugesagten Finanzie- rungsbeiträge nicht eingehalten/nicht geleistet haben und was wäre die Begründung des Senates für dieses Vorgehen?

7. Inwieweit kann der Senat die notwendige Transparenz für die Auszahlung der zusätz- lichen Regionalisierungsmittel herstellen und nachweisen?

(2)

2 8. Inwieweit kann der Senat für sich/für das Land Bremen den Vorhalt bestätigen oder

ihn entkräften, dass der Bund in die Vorfinanzierung der Kompensation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie im ÖPNV in Bremen getreten ist?“

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In welcher Höhe sind bisher Schäden/Finanzierungsausfälle aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie im ÖPNV in Bremen für 2020 und 2021 ange- meldet worden? Bitte für Bremen und Bremerhaven separat ausweisen.

Für das Jahr 2020 sind beim Land Bremen die folgenden Schäden/Finanzierungsausfälle nach der Musterrichtlinie der Länder von den Aufgabenträgern bzw. Verkehrsunternehmen angemeldet worden (Stand 07/2021):

Stadt Bremen (BSAG und Regionalbusse), straßen-

gebundener ÖPNV 25.416.408,00 Euro

BremerhavenBus, straßengebundener ÖPNV 3.140.113,00 Euro Land Bremen, Schienenpersonennahverkehr 9.008.423,48 Euro

Summe 37.564.944,48 Euro

Für das Jahr 2021 liegen dem Land Bremen noch keine Meldungen der Aufgabenträger bzw.

Verkehrsunternehmen über die erwarteten Schäden/Finanzierungsausfälle vor.

Zu Frage 2: In welcher Höhe hat Bremen bisher Regionalisierungsmittel zur Kompen- sation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie im ÖPNV ausgezahlt? Bitte für die Städte Bremen und Bremerhaven separat ausweisen.

Im Jahr 2020 sind Regionalisierungsmittel in folgender Höhe an die Verkehrsunternehmen zur Kompensation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie ge- zahlt worden. Dabei handelt es sich ausschließlich um die in 2020 vom Bund im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirm den Ländern zusätzlich zur Verfügung gestellten Regionalisie- rungsmittel, die damit vollständig ausgegeben wurden:

Stadt Bremen (BSAG und Regionalbusse), straßen-

gebundener ÖPNV 8.557.314,03 Euro

BremerhavenBus, straßengebundener ÖPNV 1.112.311,27 Euro Land Bremen, Schienenpersonennahverkehr 9.008.423,48 Euro

Summe 18.678.048,78 Euro

Für das Jahr 2021 hat das Land Bremen bislang keine zusätzlichen Bundesmittel für den ÖPNV-Rettungsschirm erhalten.

Zu Frage 3: In welcher Höhe hat Bremen vom Bund zusätzliche Regionalisierungsmit- tel zur Kompensation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pande- mie im ÖPNV erhalten? Bitte für Bremen und Bremerhaven separat ausweisen.

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

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3 Zu Frage 4. In welcher Höhe hat der Senat die zusätzlichen Regionalisierungsmittel zur Kompensation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie im ÖPNV vom Bund durch eigene und zugesagte Finanzierungsbeiträge in 2020 ergänzt?

Bitte für Bremen und Bremerhaven separat ausweisen.

Die im Jahr 2020 entstandenen Schäden/Finanzierungsausfälle nach der Musterrichtlinie der Länder werden vom Land Bremen zu 100 % ausgeglichen. Es verbleiben folgende ausste- hende Restzahlungen, die im Jahr 2021 aus dem Bremen Fonds geleistet werden sollen (Stand 07/2021). Im Jahr 2020 erfolgten keine Zahlungen aus Landesmitteln:

Stadt Bremen (BSAG und Regionalbusse), straßen-

gebundener ÖPNV 16.859.093,97 Euro

BremerhavenBus, straßengebundener ÖPNV 2.027.801,73 Euro

Land Bremen, Schienenpersonennahverkehr 0,00 Euro

Summe 18.886.895,70 Euro

Zu Frage 5: In welcher Höhe wird der Senat 2021 die zusätzlichen Regionalisierungs- mittel des Bundes zur Kompensation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie im ÖPNV durch eigene Finanzierungsbeiträge ergänzen? Bitte für Bremen und Bremerhaven getrennt ausweisen.

Wie im Jahr 2020 beabsichtigt der Senat, auch die im Jahr 2021 aufgetretenen Schäden/Fi- nanzierungsausfälle nach der Musterrichtlinie unter Einbeziehung der vom Bund gezahlten Mittel des ÖPNV-Rettungsschirms zu 100 % auszugleichen. Anträge der Aufgabenträger bzw. Verkehrsunternehmen liegen dem Land noch nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass der für Schäden/Finanzierungsausfälle nach der Musterricht- linie der Länder für das Jahr 2021 zu zahlende Betrag etwa 10 % über dem in der Antwort auf Frage 1 für das Jahr 2020 genannten Wert von rund 37,6 Mio. Euro liegen wird.

Zeitgleich mit der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ist im Senat eine Vorlage beraten worden, die über die Umsetzung der Corona-Hilfen für den ÖPNV im Land Bremen und de- ren geplante Umsetzung im Jahr 2021 informiert.

Zu Frage 6: Inwieweit trifft auf Bremen der Vorhalt zu, dass die Länder ihre zugesagten Finanzierungsbeiträge nicht eingehalten/nicht geleistet haben und was wäre die Be- gründung des Senates für dieses Vorgehen?

Dieser Vorhalt trifft nicht zu. Das Land Bremen beabsichtigt, sowohl für das Jahr 2020 als auch für das Jahr 2021 die Schäden/Finanzierungsausfälle nach der Musterrichtlinie unter Einbeziehung der Zahlungen des Bundes zu insgesamt 100 % auszugleichen. Die Vorgaben des Regionalisierungsgesetzes werden eingehalten.

Zu Frage 7: Inwieweit kann der Senat die notwendige Transparenz für die Auszahlung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel herstellen und nachweisen?

Die Länder sind nach dem Regionalisierungsgesetz verpflichtet, gegenüber dem Bund die Verwendung der Regionalisierungsmittel nachzuweisen. Ende 2021 ist dieser Nachweis für das Jahr 2020 zu erbringen, dieser Nachweis umfasst auch die zusätzlichen Regionalisie- rungsmittel für den ÖPNV-Rettungsschirm. Für das Jahr 2021 ist ein entsprechender Nach- weis Ende 2022 zu erbringen.

Zeitgleich mit der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ist im Senat eine Vorlage beraten worden, die über die Umsetzung der Corona-Hilfen für den ÖPNV im Land Bremen und de- ren geplante Umsetzung im Jahr 2021 informiert.

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4 Zu Frage 8: Inwieweit kann der Senat für sich/für das Land Bremen den Vorhalt bestä- tigen oder ihn entkräften, dass der Bund in die Vorfinanzierung der Kompensation der Schäden aufgrund der Auswirkungen der Corona-19-Pandemie im ÖPNV in Bremen getreten ist?

Der Vorhalt, dass der Bund in die Vorfinanzierung der Schäden aufgrund der Corona-19- Pandemie in Bremen getreten ist, kann nicht bestätigt werden. Eine Vorfinanzierung erfolgt für das Jahr 2020 durch die kommunalen Verkehrsunternehmen des straßengebundenen ÖPNV bzw. deren Eigentümer bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Land Bremen aufgrund der vorliegenden Nachweise die Schlusszahlung aus dem ÖPNV-Rettungsschirm für das Jahr 2020 leistet.

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