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TOP 19 - Inanspruchnahme des Bundesförderprogramms für Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten im Land Bremen

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 6. Juli 2021 beschlossene Fassung

Der Senator für Finanzen

28.06.2021 Frage L 8 Vorlage für die Sitzung des Senats am 06.07.2021

„Inanspruchnahme des Bundesförderprogramms für Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten im Land Bremen

Antwort auf Frage in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Bürgerschaft die folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Welche antragsberechtigten öffentlichen Einrichtungen im Land Bremen haben sich mit wie vielen Geräten und welchem Ergebnis auf die Bundesförderung

„Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ vom 30. März 2021 beworben bzw. planen dies?

2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Anschaffungskosten sowie der durchschnitt- lich (erwartete) Förderbetrag pro Gerät?

3. Inwiefern wurde bzw. wird die Beantragung vom Land bzw. den beiden Kommu- nen selbst durchgeführt, initiiert bzw. begleitet?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1

Die Antworten beziehen sich auf die öffentlichen Gebäude der Sondervermögen Immobilen und Technik (SVIT-Stadt und SVIT-Land), der Stadt Bremerhaven sowie der Hochschulen.

Das genannte Förderprogramm wurde erst mit Veröffentlichung vom 10. Juni 2021 erweitert um den Einbau neuer Lüftungsanlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren, d.h. in Grundschulen und Kitas. Dies wird vom Senat sehr begrüßt, da solche Anlagen hygienische und energetische Vorteile haben. Allerdings erfordert der Einbau dieser Anlagen – auch bei möglichen dezentralen Konzepten – in jedem Einzelfall einen Planungsvorlauf und ist ausschreibungspflichtig.

Immobilien Bremen prüft zurzeit, welche Projekte für solche Maßnahmen in Frage kommen. Außerdem werden die im letzten Jahr gesammelten Informationen zu den Lüftungsmöglichkeiten in Kitas und Grundschulen ausgewertet hinsichtlich

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2 Dringlichkeit und Machbarkeit des Einbaus von RLT – Anlagen. Auch in

Bremerhaven wird dies vorbereitet.

Die Umsetzung beginnt im Sommer.

Ursprünglich ist das Förderprogramm im Oktober 2020 gestartet und wurde im März 2021 nur unwesentlich geändert. Gefördert wurde damit die Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen für Räume, in denen regelmäßig

Personenansammlungen stattfinden und die bislang mit Umluft betrieben werden.

Solche Anlagen sind in den Bremischen öffentlichen Gebäuden allerdings nicht in nennenswertem Umfang vorhanden. Sofern hier RLT-Anlagen vorhanden sind, dienen sie vorrangig der Frischluftversorgung und wurden ohnehin ausschließlich mit

Frischluft betrieben. Damit war dieses Programm kaum nutzbar.

In seltenen Fällen gibt es Luftheizungsanlagen, deren Umrüstung in Betracht kommt.

Die Stadt Bremerhaven hat Förderzusagen bekommen für eine Anlage für

Sitzungsräume und eine Sporthalle; weitere Anträge für Sporthallen werden folgen.

In den Hochschulen gibt es z.T. Lüftungsanlagen mit Umluftbetrieb älterer Bauart.

Durchgeführte Prüfungen ergaben, dass die Umrüstung zu wesentlich größeren Raumbedarfen führen würde, d.h. technisch nicht machbar oder auch unter

Berücksichtigung von möglichen Förderbeträgen wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.

Nach wie vor nicht über das Bundesprogramm gefördert wird die Beschaffung mobiler Geräte. Dennoch hat Bremen mit Mitteln des Bremen-Fonds über 2.000 mobile

Luftreinigungsgeräte und etwa 1.400 CO2-Messgeräte beschafft. Bestellungen sind auch weiterhin möglich.

Zu Frage 2

Gefördert wird nicht die Anschaffung einzelner Geräte, sondern die Umrüstung bzw.

zukünftig auch Neuinstallation von Anlagen, deren Konfiguration und Umfang sehr unterschiedlich sein kann. Somit ist keine generelle Aussage möglich. Die bisherigen Förderzusagen lagen bei 60.000 bis 200.000 € pro Vorhaben. Für neue RLT –

Anlagen in Schulen wird mit Kosten in der Größenordnung von ca. 20.000 € pro Klassenraum gerechnet. Die Förderquote beträgt 80%, wobei in der Regel nicht alle mit einem Vorhaben verbundenen Kosten gefördert werden.

Zu Frage 3

Antragsberechtigt sind die Träger der Einrichtungen, d.h. für die Schulen die Kommunen. Für den Einbau neuer RLT–Anlagen in Bremen wird die Senatorin für Kinder und Bildung in Abstimmung mit Immobilien Bremen die Beantragung durchführen, in Bremerhaven der Magistrat mit Seestadt Immobilien.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht empfohlen.

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3 D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Stadt Bremerhaven sowie der Senatorin für Wissenschaft und Häfen abgestimmt, die Abstimmung mit der Senatorin für Kinder und Bildung ist eingeleitet.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Finanzen vom 28.06.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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