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V12392 Vertrag Ablösung der vorhandenen Telekommunikationsanlage (TK-Anlage) der Landesvertretung der FHB in Berlin und Integration der neuen TK-Anlage in den zentralen TK-Verbund der FHB

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Academic year: 2022

Aktie "V12392 Vertrag Ablösung der vorhandenen Telekommunikationsanlage (TK-Anlage) der Landesvertretung der FHB in Berlin und Integration der neuen TK-Anlage in den zentralen TK-Verbund der FHB"

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EVB-IT Dienstvertrag - -

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber IT 2018-01

·datapOrt

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V12392/3011132 Seite 4 von 9

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Bezeichnung des Personals/der Leistung

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Management Consultant

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Voruntersuchung, _Beratung, Konzeptentwicklung,

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j 2 j 21010347 j Senior-E~twickler, Senior-Fachberater

! ! !

Entwicklung, Pflege, Fachberatung, Voruntersu-

i i i chung, Beratung, KonzeptentwickJung, Projektlei-

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j 3 j 21010345 j Entwickler, Fachberater

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Entwicklung, Pflege, Fachberatung, systemtechni-

i i i sehe Arbeiten und Betrieb

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j 4 j 21010797 j Hardware-Techniker

! ! !

Technische Installationen und Störungsbeseitigung,

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Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Personalleistungen werden außerhalb der geregelten Zeiten mit Zuschläg.en berechnet.

Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit bezogen auf die Zuschlag Stundenpreise

Werktaa 20:00 Uhr - 6:00 Uhr des Folaetaaes 25%

Samstaa 00:00 Uhr -24:00 Uhr 25%

Sonnlaa 00:00 Uhr -24:00 Uhr 50%

Feiertaa 00:00 Uhr - 24:00 Uhr 100%

Reisezeiten

t8I

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet

0

Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich gern. Leistungsnachweis

D

Der Leistungsnachweis für Personalleistungen wird kalendermonatlich nachträglich erstellt und zugesandt. Er gilt für jeden Monat als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.

Aufwandsbezogene Abrechnungen zu Beginn des Kalenderjahres erfolgen auf Basis der letztmalig zuvor erfolg- ten Rechnungsstellung vorläufig, falls bereits zuvor Leistungen in Rechnung gestellt wurden. Sofern ~ine Kor- rektur der abzurechnenden Mengen erforderlich ist, erfolgt diese mit der darauffolgenden Rechnungsstellung.

Vergütungsvorbehalt

Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart

0

gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung

t8I

gemäß Nr.11.5.1/11.5.2

0

anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr. _ _

Die mit• gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Di.enstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

E.VB·il

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EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber IT 2018-01 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V12392/3011132

5.2 [gl Festpreis

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. Seite 5 von 9

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Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen einmaligen Festpreis in Höhe von insgesamt 30.982,30 Euro.

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Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen jährlichen Festpreis in Höhe von insgesamt 2.400,-- Euro.

Der jährliche Festpreis setzt sich wie folgt zusammen:

Rechenzentrumsleistungen gemäß Dataport Servicekatalog ...

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Die mit • gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

E.VB·il

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-

EVB-IT Dienstvertrag -

datapOrt

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber IT 2018-01 .

--

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V12392/3011132

Seite 6 von 9

Die Rechnungsstellung des einmaligen Festpreises erfolgt nach Erklärung zur Betriebsbereitschaft durch den AN

Die Rechnungsstellung des jährlichen Festpreises erfolgt quartalsweise zur Mitte eines Quartals Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Nr.11.5.1/ Nr. 11.5.2 vor.

5.3 Reisekosten und Nebenkosten

[8l Reisekosten werden nicht gesondert vergütet

D

Reisekosten werden vergütet gemäß

[8l Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet

D

Nebenkosten werden vergütet gemäß

6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) 6.1

D

D

D

6.4

D

Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, -die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte*

an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen:

Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen:

Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das aus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfül- lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt.

Sonstige Nutzungsrechtsv.ereinbarungen

7 Verantwortlicher Ansprechpartner siehe Anlage 1 des Auftraggebers:

des Auftragnehmers:

8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

[8l Folgende Mitwirkungsleistungen (z. 8. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) wer- den vereinbart:

8.1 Der Auftraggeber benennt gern. Anlage 1 mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auf- tragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung· stehen.

8.2 Änderungen der Anlage 1 Ansprechpartner sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierfür wird eine neue Anlage 1 vom Auftraggeber ausgefüllt. Die Anlage wird auf Anforderung durch den Kun- denbetreuer zur Verfügung gestellt. Die neue Anlage ist an

zu senden.

Die mit• gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

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EVB-IT Dienstvertrag - -

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber IT 2018-01

datapOrt

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Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V12392/3011132

Seite 9 von 9

11.6. Bremer Informationsfreiheitsgesetz

Dieser Vertrag unterliegt dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremlFG). Er wird gemäß § 11 im zentralen elektronischen Informationsregister der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Unabhängig von einer Veröffentli- chung kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG sein.

D

Optionale Erklärung der Nichtveröffentlichung

Der Auftraggeber erklärt mit Auswahl dieser Option, dass der Auftraggeber diesen Vertrag nicht im Informati- onsregister veröffentlichen wird. Sollte während der Vertragslaufzeit eine Absicht zur Veröffentlichung entste- hen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer t,1nverzüglich informieren.

11.7. Verschwiegenheitspflicht

Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen

11.8. Auftragsdatenverarbeitung

Die im Namen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zur Erteilung von Aufträgen bzw. ergänzenden Weisun- gen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung berechtigten Personen (Auftragsberechtigte), sind vom Auftraggeber mit Abschluss des Vertrages in Textform zu benennen und Änderungen wäh- rend der Vertragslaufzeit unverzüglich in Textform mitzuteilen.

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Die mit* gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

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Begründungskatalog

Stand: 25.04.2018

Verantwortlich: Dataport Vertragsdatenschutz Seite 1 von 2

Schutzstufe: Vertraulich

Dateiname V12392 Begründungskatalog.docx

Begründung des Schwärzungsverlangens

Vertragsnr.

betroffenes Dokument

Gesamt- seitenzahl

Lfd. Nr.

Schwärzung

Begründung

Klassifizierung Ausnahme

V12392 EVB-IT Dienstvertrag

4-6 1-4 Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Details der technischen Umsetzung, Mengenangaben, Einzelpreis,

Kalkulationsgrundlage, Mail-Adressen - (z.B.:

Funktionspostfach)

9 1 Schutz personenbezogener Daten Vor- und Zunamen, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Unterschriften

Anlage 1 10 1-3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Vor- und Zunamen, Telefon- u. Telefaxadressen, E-Mail-Adresse

Anlage 3 12-20 1-9 Schutz öffentlicher Belange Gefährdung der inneren Sicherheit:

Leistungsbeschreibung zu Zugangs- und Transportnetze

Anlage 4 21-22 1-2 Schutz öffentlicher Belange Gefährdung der inneren Sicherheit:

Leistungsbeschreibung zu Zugangs- und Transportnetze

Anlage 5 23-29 1-7 Schutz öffentlicher Belange Gefährdung der inneren Sicherheit:

Leistungsbeschreibung zu Zugangs- und

Transportnetze

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Begründungskatalog

Verantwortlich: Dataport Vertragsdatenschutz Seite 2 von 2

Schutzstufe: Vertraulich

Vertragsnr.

betroffenes Dokument

Gesamt- seitenzahl

Lfd. Nr.

Schwärzung

Begründung

Klassifizierung Ausnahme

Anlage 6 30-31 1-2 Schutz öffentlicher Belange Gefährdung der inneren Sicherheit:

Leistungsbeschreibung zu Zugangs- und

Transportnetze

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