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Zulassungs- und Entgeltordnung für den Magister Optimus der Universität Bremen

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Academic year: 2022

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Der Akademische Senat der Universität hat auf seiner Sitzung am 16.6.2004 die folgende Ordnung beschlossen:

Zulassungs- und Entgeltordnung

für das modularisierte Zertifikatsstudium Programm Magister Optimus vom 16. Juni 20041

§ 1

Anmeldung, Zulassungsvoraussetzungen und Zulassung

(1) Das Zertifikatsstudium beginnt jeweils im Wintersemester. Die Anmeldung für das jeweilige Wintersemester erfolgt mit dem Anmeldeformular, das bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist) abzugeben ist. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein Beratungsgespräch im Programmbüro. Bei freien Plätzen kann die Anmeldefrist verlängert werden.

(2) Zum Zertifikatsstudium werden nur Studierende zugelassen, die an der Universität Bremen mindestens zwei Fachsemester studiert haben. Studierende, die bereits sechs Fachsemester studiert haben, werden nur bei Vorliegen besonderer Gründe zugelassen. Studierende aus Bachelor- Studiengängen können nur zugelassen werden, wenn Sie zu Programmbeginn im dritten Fachsemes- ter studieren. Die Entrichtung des Entgelts gemäß § 2 Absatz 1 ist eine weitere Zulassungsvorausset- zung.

(3) Zum Zertifikatsstudium werden pro Jahr (Durchgang) bis zu 45 Studierende zugelassen. Die zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine schriftliche Bestätigung.

(4) Melden sich zu einem Wintersemester mehr als 45 Studierende an, wird vom Gemeinsamen Ausschuss für das Zertifikatsstudium auf Vorschlag des Programmbüros eine Auswahlentscheidung getroffen. Ein Nachrückverfahren ist möglich.

(5) Zu einzelnen, für das Zertifikatsstudiums angebotenen Modulen können Programmteilnehmer zugelassen werden, die das Programm nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen. Außerdem kön- nen nach Maßgabe freier Plätze Studierende zugelassen werden, die nicht am Zertifikatsstudium teil- nehmen. Zulassungsvoraussetzung ist die Entrichtung des in § 2 Absatz 3 genannten Entgelts.

§ 2 Entgelt

(1) Die Teilnahme am studienbegleitenden Zertifikatsstudium Programm Magister Optimus ist entgeltpflichtig. Für die Programmteilnahme wird ein pauschales Entgelt von 400,00 Euro erhoben.

(2) Das eingezahlte Entgelt berechtigt zur Teilnahme an den Basismodulen im Pflichtbereich und einem Praxismodul im Wahlpflichtbereich. Eine Rückerstattung des Entgelts bei Rücknahme der An- meldung nach dem 1. Oktober des Anmeldejahres, vorzeitigem Ausscheiden oder Fernbleiben erfolgt nicht.

(3) Für die Teilnahme an einzelnen Modulen nach § 1 Absatz 5, die ausschließlich für das Pro- gramm Magister Optimus angeboten werden, wird ein Entgelt von 150,00 Euro erhoben, das spätes- tens 14 Tage vor Beginn des Moduls zu entrichten ist. Meldet sich eine Teilnehmerin bzw. ein Teil- nehmer aus zwingenden Gründen bis zu 14 Tagen vor Beginn des gebuchten Moduls ab, wird das

1 In der Fassung der ÄnderungsO vom 22.2.2006

(2)

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eingezahlte Entgelt zurückerstattet. Kann eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer aus krankheitsbe- dingten Gründen nicht am gebuchten Modul teilnehmen, wird das eingezahlte Entgelt nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests zurückerstattet. Im Falle einer genehmigten Unterbrechung und Wiederauf- nahme des Zertifikatsstudiums kann das Entgelt erlassen werden.

(4) Bis einschließlich Wintersemester 2006/07 gelten die Regelungen dieser Ordnung sinngemäß auch für das Programm Studium und Praxis. Für Module des Programms Studium und Praxis werden folgende Entgelte erhoben:

1. für Basis- und Praxismodule jeweils bis zu € 150,00 pro Modul, 2. für Orientierungs- und Trainingsmodule bis zu € 100,00 pro Modul.

§ 3

Übergangsbestimmungen, Inkrafttreten

(1) Diese Ordnung tritt nach Genehmigung durch den Rektor der Universität Bremen in Kraft. Sie ist anzuwenden auf Studierende, die im Wintersemester 2004/2005 und im WS 2005/2006 das Zertifi- katsstudium beginnen oder wieder aufnehmen.

Genehmigt durch den Rektor am 28. Juni 2004.

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