• Keine Ergebnisse gefunden

Entgeltordnung für die Teilnahme an Veranstaltungen der Studierwerkstatt der Universität Bremen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Entgeltordnung für die Teilnahme an Veranstaltungen der Studierwerkstatt der Universität Bremen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Entgeltordnung

für die Teilnahme an Veranstaltungen der Studierwerkstatt der Universität1 Neufassung vom 13.12.2001

(1) Für die Teilnahme an Workshops der Studierwerkstatt werden folgend Entgelte erhoben:

1.1 1.2 1.3

1-tägiger workshop 2-tägiger workshop 3-4-tägiger workshop

8,00 Euro 13,00 Euro 23,00 Euro

(2) Für spezielle Veranstaltungen der Studierwerkstatt, die auf Anfrage oder für bestimmte Ziel- gruppen angeboten werden, kann ein Entgelt nach Maßgabe des Aufwandes erhoben werden.

(3) Die Durchführung der Veranstaltung kann von einer Mindestzahl von Teilnehmern und Teil- nehmerinnen abhängig gemacht werden.

(4) Mit dem zu entrichtenden Entgelt ist die Bereitstellung von für die jeweilige Veranstaltung not- wendigen Arbeitsmaterialien und Schulungsunterlagen abgegolten. Weiterführende Trainingsmateria- lien oder Publikationen können zum Selbstkostenpreis an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ver- kauft werden.

(5) Das Entgelt ist bei der Anmeldung, spätestens jedoch eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, in bar zu entrichten.

(6) Eine Rückerstattung des Entgelts bei Rücknahme der Anmeldung bzw. Fernbleiben von der Veranstaltung erfolgt nicht. Meldet sich die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bis zum letzten Werktag vor Veranstaltungsbeginn ab, wird das Entgelt auf Wunsch auf eine spätere Veranstaltung umge- bucht.

(7) Diese Entgeltordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Teilnahme an Veranstaltungen der Studierwerkstatt der Universität Bremen vom 20.09.2000 (Amtl. Mitteilungsblatt d. Universität 2000, Nr. 9) außer Kraft.

Genehmigt: gez. Der Rektor

Bremen, den 13.12.2001

1 in der Fassung der Änderungsordnung vom 21.11.2001

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Meister für Veranstaltungstechnik mit der Bitte um Bewertung der Sachlage zu (den) Punkt(en):. Stellungnahme (SN) / Kenntnisnahme (KN) der Fachbereiche SN

(3) Für die Teilnahme an einzelnen Modulen nach § 1 Absatz 5, die ausschließlich für das Pro- gramm Magister Optimus angeboten werden, wird ein Entgelt von 150,00 Euro erhoben,

Besucht ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin aus krankheitsbedingten Gründen innerhalb des propädeutischen Kurses (85 Stunden) fünf Stunden nicht, wird das eingezahlte Entgelt

Auf der Grundlage von § 109 Abs. 5 Bremisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. 157), erlässt die Universität Bremen die folgende Entgelt- ordnung für

(2) Das Entgelt beträgt für Bewerber oder Bewerberinnen, die für die Dauer eines Semesters zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen sind:.. 2.1 bis zu vier Semesterwochenstunden

11:15 Uhr Kranzniederlegung mit Andacht am Mahnmal auf dem Lesumer Friedhof, Bördestraße 2 im Anschluss an den Gottesdienst (10:00 Uhr in der Kirche St. Martini zu Bremen-

➢ Empfehlung: Testen Sie Ihre Kamera im Vorfeld, begeben Sie sich an einen möglichst ruhigen Ort, von dem Sie ungestört am Meeting teilnehmen können, achten Sie darauf, was in Ihrem

In der Informationsveranstaltung „Export für Einsteiger“ werden die Grundlagen für innergemeinschaftliche Geschäfte sowie für Exporte ins Drittland aufgezeigt.. Unter anderem